Grenzwerte Grenzwerte für Gefahrstoffe am Arbeitsplatz: Fragen und Antworten für die betriebliche Praxis G 71/1 Inhalt Seite n Was Sie über Arbeitsplatzgrenzwerte für Gefahrstoffe wissen sollten...2 AGW nach GefStoffV...3 Spitzenbegrenzungen...3 Das ist die Datenbasis für die AGW....4 Die Maximale Arbeitsplatz-Konzentration...5 Maximale Arbeitsplatz-Konzentration MAK...5 EU-Grenzwerte für den Arbeitsschutz: IOELV und BOELV....6 EU-Grenzwerte für den Arbeitsplatz auf Basis von REACH: DNEL und DMEL....7 Derived-No-Effect-Level DNEL....8 Ein Stoff unterschiedliche DNEL...9 Problem: Krebserzeugende Stoffe ohne Schwellenwert...11 Risikozahlen innerhalb des AGS-Risikokonzepts...11 n 10 Fragen und Antworten für die betriebliche Praxis...12 Heute stehen Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz für viele Gefahrstoffe zur Verfügung. Das erleichtert Ihr Nutzen Ihnen grundsätzlich Ihre Entscheidungen im Arbeitsschutz. Doch es gibt unterschiedliche Quellen für Grenzwerte. Der Beitrag hilft Ihnen, sich einen Überblick über die unterschiedlichen Systeme zu verschaffen, und beantwortet typische Fragen, die in der Praxis immer wieder auftauchen. Dr. Heiner Wahl Ihr Experte Dr. Heiner Wahl ist Diplom-Chemiker und Unternehmensberater. Bis 2013 war er als Referent im Bundesministerium für Arbeit und Soziales an der Entwicklung des Arbeitsschutzrechts bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sowie des Chemikalienrechts aktiv beteiligt. Suchwort-Register Magazin A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
G 71/2 Grenzwerte Was Sie über Arbeitsplatzgrenzwerte für Gefahrstoffe wissen sollten Schutz vor Gefährdung durch Gefahrstoffe Besteht in Ihrem Unternehmen die Gefahr, dass Mitarbeiter bei ihrer Tätigkeit Gefahrstoffe einatmen, müssen Sie als Fachkraft für Arbeitssicherheit aktiv werden. Grenzwerte helfen Ihnen, die Gefährdungen bei Tätigkeiten mit inhalativer Gefahrstoffexposition zu beurteilen. Die Einhaltung von Grenzwerten gibt Ihnen Rechtssicherheit und schützt zugleich Ihre Beschäftigten. WICHTIG: Grenzwerte für Gefahrstoffinhalation finden Sie in unterschiedlichen Quellen. Priorität im Arbeitsschutz haben in Deutschland die Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Die AGW für rund 400 Stoffe sind in der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 900 aufgelistet. Sie finden die TRGS im Downloadbereich unserer Website www. arbeitssicherheit-konkret.de und auf der Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) www.baua.de Stoffidentität AGW Spitzenbegrenzung Änderung Monat/ Jahr Bezeichnung EG.-Nr. CAS-Nr. ml/m 3 (ppm) mg/ m 3 Überschreitungsfaktor Bemerkungen Kieselsäuren, amorphe 231-545-4 7631-86-9 4 E DFG, 2, Y 01/06 Kohlenstoffdioxid 204-696-9 124-38-9 5.000 9.100 2(II) DFG, EU 01/06 Kohlenstoffdisulfid 200-843-6 75-15-0 10 30 2(II) AGS, EU, H 02/09 Kohlenstoffmonoxid 211-128-3 630-08-0 30 35 2(II) DFG, Z 07/12 Kohlenstofftetrachlorid 200-262-8 56-23-5 0,5 3,2 2(II) DFG, H, Y 05/09 Auszug aus der Stoffliste der TRGS 900 Abgleich mit Gefahrstoffverzeichnis Prüfen Sie doch (noch) einmal anhand Ihres Gefahrstoffverzeichnisses, ob es für die in Ihrem Betrieb bei der Arbeit auftretenden/verwendeten Gefahrstoffe AGW in der TRGS 900 gibt.
Grenzwerte G 71/3 AGW nach GefStoffV Die GefStoffV definiert den AGW als durchschnittliche Konzentration eines Stoffs in der Luft am Arbeitsplatz für einen Referenzzeitraum. Er gibt an, bis zu welcher Konzentration ein Stoff sich weder akut noch chronisch schädlich auf die Gesundheit von Beschäftigten auswirkt. Als Referenzzeitraum werden im Allgemeinen 8 Stunden, also die übliche Länge einer Arbeitsschicht, angesetzt. Ist ein AGW vorhanden, muss er nach GefStoffV grundsätzlich eingehalten werden. Sichern Sie dies für die Arbeitsplätze in Ihrem Betrieb ab. Lassen Sie dazu eventuell auch die Konzentration am Arbeitsplatz messen. Wenn Sie im Unternehmen damit noch keine Erfahrung haben, sprechen Sie z. B. mit dem für Ihren Betrieb zuständigen Aufsichtsbeamten Ihres Unfallversicherungsträgers: Fachleute der Berufsgenossenschaft können unter Umständen diese Arbeitsplatzmessungen bei Ihnen vor Ort fachkundig erledigen. Dies kann Sie entlasten. Konzentration am Arbeitsplatz messen WICHTIG: Gewährleisten Sie in jedem Fall, dass während einer Messung die Expositionssituation an den Arbeitsplätzen den sonst üblichen Verhältnissen entspricht. Den Stoffen mit AGW sind häufig sogenannte Spitzenbegrenzungen zugeordnet. Sie liegen deutlich über den AGW. Auch diese Spitzenbegrenzungen müssen Sie grundsätzlich einhalten. Treten die hohen Werte kurzzeitig auf, muss der Betrieb entsprechend eingeschränkt werden. Spitzenbegrenzungen Spitzenbegrenzungen werden in der TRGS 900 als Vielfaches des jeweiligen AGW angegeben. Die Überschreitungsfaktoren liegen zwischen 1 und 8. In begründeten Fällen, beispielsweise bei bestimmten atemwegssensibilisierenden Stoffen, gilt die angegebene Spitzenbegrenzung als Momentanwert. Dies bedeutet z.
G 71/4 Grenzwerte B. bei einem Überschreitungsfaktor von 2, dass zu keinem Zeitpunkt die doppelte AGW-Konzentration überschritten werden darf.in der Regel bezieht sich dieser maximal erlaubte Wert jedoch auf die mittlere Exposition in einem Kurzzeitintervall von 15 Minuten. Technische Maßnahmen zuerst Können Spitzenbegrenzungen in Ihrem Betrieb nicht eingehalten werden, müssen Sie zunächst mit technischen oder organisatorischen Maßnahmen Abhilfe schaffen. Ist das nicht möglich, müssen Sie über die zeitlich begrenzte Nutzung von Atemschutz nachdenken. Holen Sie sich dazu Hilfe: Auch hier können Sie z. B. die Aufsichtsbeamten Ihres Unfallversicherungsträgers über das geeignete Vorgehen, etwa bei der Auswahl des geeigneten Atemschutzes, beraten. Das ist die Datenbasis für die AGW Toxische Eigenschaften Bei der Ableitung von AGW stehen die akuten und die chronischen toxischen Eigenschaften des Gefahrstoffs im Mittelpunkt. Basis sind zumeist toxikologische Prüfdaten aus Tierversuchen, denn entsprechend verwertbare Erfahrungen am Menschen liegen selten vor. Eine ganze Reihe von Gefahrstoffen hat sensibilisierende Eigenschaften; sie können also Allergien hervorrufen. Erschwerend kommt hinzu, dass diese Gefahrstoffe schon deutlich unterhalb der AGW-Konzentration ernstzunehmende Auswirkungen auf die Gesundheit von Beschäftigten haben können, die bereits Allergien aufweisen. Das ist ein Punkt, den Sie nicht außer Acht lassen sollten. WICHTIG: Einige krebserzeugende Gefahrstoffe haben keine Wirkschwelle. Das heißt, bereits geringste Mengen können gefährlich werden. Für diese Stoffe gibt es keinen AGW. Für sie entwickelt der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) sein Risikokonzept weiter. Hinweise dazu liefert die TRGS 910, die Sie im Downloadbereich unserer Website www.arbeitssicherheit-konkret.de finden.
Grenzwerte G 71/5 Mehr als die GefStoffV: ein Überblick über weitere Grenzwerte für Gefahrstoffe und den Arbeitsplatz Die Maximale Arbeitsplatz-Konzentration Neben den AGW gibt es in Deutschland schon seit langer Zeit die sogenannten MAK-Werte. MAK steht für: Maximale Arbeitsplatz-Konzentration. Der MAK-Wert ist die höchstzulässige Konzentration eines Arbeitsstoffes als Gas, Dampf oder Schwebstoff in der Luft am Arbeitsplatz, die nach dem gegenwärtigen Stand der Kenntnis auch bei wiederholter und langfristiger in der Regel täglich 8-stündiger Exposition, jedoch bei Einhaltung einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 40 Stunden im Allgemeinen die Gesundheit der Beschäftigten nicht beeinträchtigt und diese nicht unangemessen belästigt (z. B. durch ekelerregenden Geruch). Eine Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe (MAK-Kommission) der Deutschen Forschungsgemeinschaft leitet die MAK-Werte auf ähnlicher wissenschaftlicher Grundlage ab, wie das der AGS für die AGW übernimmt. Diese Werte werden zusammen mit Einstufungen von krebserzeugenden, erbgutverändernden und reproduktionstoxischen Stoffen, Informationen zu sensibilisierenden Stoffen, zur Hautresorption von Stoffen und Biologischen Arbeitsstofftoleranzwerten (BAT) zu einer MAK- und BAT-Werte-Liste zusammengefasst. Diese Liste enthält Grenzwerte und Einstufungen für rund 1.000 Arbeitsstoffe und wird jährlich um den 1.7. aktualisiert. Diese Liste können Sie über den Buchhandel beziehen (ISBN: 9783527337378) oder hier kapi- Höchstzulässige Konzentration Ableitung auf wissenschaftlicher Grundlage