Energieeffizienter Neubau Energie am grénge Beräich GESTION DE L ENERGIE CONSEIL EN ENERGIE FORMATIONS
Planungsprinzipien Wärmeschutz
3 Planungsprinzipien Beim Entwurf eines energieeffizienten Wohnhauses sollten folgende Empfehlungen berücksichtigt werden: Wahl einer kompakten Gebäudeform und Vermeidung von energetisch nachteiligen Vor- und Rücksprüngen, weitgehende Südausrichtung der Fensterflächen der Aufenthaltsräume, sowie Vermeidung von unfreiwilliger Verschattung dieser Fensterflächen während der Heizperiode, Verschattungssysteme zum Schutz vor sommerlicher Überhitzung sind vorzusehen, eine wärmebrückenfreie Konstruktion der thermischen Gebäudehülle sowie der rechnerische Nachweis der vorhandenen Wärmebrücken ist Pflicht, die thermische Gebäudehülle muss luft- und winddicht ausgeführt werden. Dies vermeidet Energieverluste und Bauschäden. Die Luftdichtheit muss mittels Blower-Door Test kontrolliert werden, Einsatz von effizienter Anlagentechnik, die, wenn möglich, im beheizten Bereich installiert werden sollte, vorzugsweise erneuerbare Energieträger wählen. Gebäudehülle Bei der Planung eines energieeffizienten Wohnhauses spielt die Wärmedämmung der Gebäudehülle eine wichtige Rolle. Die Wärmedämmeigenschaft eines Bauteils wird durch den U-Wert ausgedrückt. Je niedriger der U-Wert, desto geringer die Wärmeverluste. Die Wahl der Bauweise (Massiv- oder Holzbau) wird hierdurch nicht eingeschränkt. Beim Passivhaus müssen diese Prinzipien konsequenter umgesetzt werden. Vor allem sollte man hohe Dämmstandards anstreben und Wärmebrücken systematisch vermeiden. Gemäß den nationalen Bestimmungen entspricht ein Passivhaus den Effizienzklassen A, jeweils hinsichtlich Energieeffizienz, Wärmeschutz und CO 2 -Emissionen. Bauteil Typische U-Werte [W/m2K] Neubau Wärmeschutzklasse B bis 31.12.2016 Neubau Wärmeschutzklasse A Außenwand 0,20 0,15 Dach 0,20 0,15 Kellerdecke 0,25 0,15 Fenster (Glas und Rahmen) 1,00 0,80
Energiebilanz
5 Anlagentechnik Je besser der Wärmeschutz der Gebäudehülle, desto kostengünstiger und einfacher die Technik. Im Rahmen der Energieeffizienzverordnung spielen die erneuerbaren Energiequellen eine entscheidende Rolle, da sie für das Erreichen der Primärenergieklasse A unentbehrlich sind. Beim Passivhaus ist der Einbau einer kontrollierten Lüftungsanlage mit hoher Wärmerückgewinnung (mindestens 80%) erforderlich. Diese garantiert ein angenehmes Raumklima und senkt die Wärmeverluste gegenüber herkömmlicher Fensterlüftung erheblich. Beim Bau muss ein Kanalnetz für Zu- und Abluft vorgesehen werden. Die zentrale Lüftungsanlage entzieht verbrauchte und warme Luft aus Küche und Bad. Über einen Wärmetauscher wird die Wärme dieser Abluft an die Frischluft zur Versorgung der Aufenthaltsräume abgegeben. Energiebilanz eines Wohnhauses Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung Transmissionverluste Interne Gewinne Solare Gewinne Heizwärme Lüftungsverluste (Infiltration)
Staatliche Fördermittel
7 Staatliche Fördermittel Um staatliche Fördermittel in Anspruch nehmen zu können, müssen Passivhäuser (Klasse AAA) eine kontrollierte Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung sowie eine luftdichte Gebäudehülle (n 50 -Wert 0,6 h -1 ) aufweisen. Außerdem dürfen sie nicht über eine fest installierte Klimaanlage verfügen. Die folgende Tabelle gibt die spezifische Förderhöhe für Wohngebäude an. Diese Werte gelten für Wohngebäude, für welche zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 31. Dezember 2016 ein Bauantrag bei der Gemeinde gestellt wird. Gebäudetyp Förderung pro m 2 Energiebezugsfläche [ /m 2 ] Einfamilienhaus bis 150 m 2 70 Wohnung in Mehrfamilienhaus bis 1000 m 2 : bis 80 m 2 zwischen 80 m 2 und 120 m 2 52 31 Wohnung in Mehrfamilienhaus über 1000 m 2 : bis 80 m 2 44 zwischen 80 m 2 und 120 m 2 26 Bei einem Einfamilienhaus wird die Energiebezugsfläche bis zu einer Fläche von 150 m 2, bei einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus bis zu einer Fläche von 120 m 2 bezuschusst. Die darüber hinausgehende Fläche wird nicht gefördert. Das Passivhaus muss bis spätestens 31. Dezember 2020 fertiggestellt sein. Zusätzliche Fördermittel für Passivhäuser Maßnahme Beihilfe Bedingung Steuerung eines außenliegenden Sonnenschutzes Erdwärmetauscher EFH: 500 MFH: 250 pro Wohneinheit; maximal 2500 EFH: 50 % der Kosten; maximal 1000 MFH: 50 % der Kosten; 1500 + 200 pro zusätzliche Wohneinheit; maximal 4000 Sonnenschutz auf allen Fassaden und fassadenbezogene Steuerung abhängig von der solaren Einstrahlungsintensität Mindesttiefe: 1,5m Mindestlänge für Luft-Erdwärmetauscher: 40 m Mindestlänge für Sole-Erdwärmetauscher: 100 m
Anlagentechnik Umweltschonende Heizungstechnologien Staatliche Fördermittel - Anlagentechnik Anlage % Beihilfe Höchstbetrag EFH MFH Bedingungen Thermische Solaranlage (Trinkwarmwasser) 50 % 2.500 2.500 pro Wohneinheit 15.000 Zertifikat von Solar Keymark Wärmemengenzähler Thermische Solaranlage (inkl.heizungsunterstützung) 50 % 4.000 4.000 pro Wohneinheit 17.000 Zertifikat von Solar Keymark Wärmemengenzähler Flachkollektor: > 9 m 2 Vakuumröhrenkollektor: > 7 m 2
9 Photovoltaikanlage 20 % 500 /kwp Einspeisetarif 2013: 0,264 /kwh 2014: 0,24 /kwh 2015: 0,216 /kwh 2016: 0,193 /kwh Montage auf oder an Gebäudehülle (Dach oder Fassade) 30 kwp Erdwärmepumpe 50 % 8.000 6.000 pro Wohneinheit 30.000 COP > 4,3 (B0/W35; E4/W35) Stromzähler Luftwärmepumpe 25 % 2.500 keine COP > 4,3 (A2/W35; E4/W35) Stromzähler Nur im Passivhaus Pellets- und Hackschnitzelkessel Scheitholzkessel oder Scheitholz kombiniert mit Pellets 40 % 5.000 4.000 pro Wohneinheit 20.000 25 % 2.500 2.500 Pelletofen 30 % 2.500 keine Emissionsgrenzwerte Wirkungsgrad > 90 % Scheitholzkessel und Kessel mit Scheitholz kombiniert mit Pellets: Pufferspeicher > 55 Liter/kW Pelletofen: Minimum 50% Wärmeauskopplung ans zentrale Heizungssystem Anschluss an ein Nahwärmenetz Errichtung eines Nahwärmenetzes keine 50 /kw 15 kw 30 % 7.500 keine 15 /kw 8 kw pro Wohneinheit Wärmenetz wird mindestens zu 75 % aus erneuerbaren Energien gespeist
Unsere Dienstleistungen Energiepass Erstellen eines Energiepasses für die Baugenehmigung von Neubauten. (Einfamilien- sowie Mehrfamilienhäuser) Wärmebrückenberechnung Berechnung von geometrischen und materialbedingten Wärmebrücken zur Kontrolle einer wärmebrückenfreien Konstruktion und Ansatz eines reduzierten Wärmebrückenzuschlags in der Energiepassberechnung. Hierdurch lassen sich Zusatzkosten durch Erhöhung der Dämmstärke reduzieren. Beim Passivhaus ist der Nachweis der Wärmebrückenberechnung obligatorisch. Fördermittelantrag Erstellung und Zusammentragen der benötigten Dokumente für den Fördermittelantrag anhand der Ausführungspläne sowie den Rechnungen. "Blower-Door" Test Beim Ziel einer hochwertigen und luftdichten Gebäudehülle ist die Durchführung eines Luftdichtheitstests unabdingbar. Hierbei können Leckagen in der Gebäudehülle aufgespürt sowie gegebenenfalls behoben werden. Des Weiteren ist die Förderung des Passivhauses an den Blower-Door Test geknüpft. Weitere Details können Sie dem Flyer Qualitätssicherung entnehmen. Bei Interesse würden wir uns freuen Ihnen ein Angebot zu erstellen. energieagence S.A. 60 A, rue d Ivoix L-1817 Luxembourg T (+352) 40 65 64 F (+352) 40 65 64-2 info@energieagence.lu www.energieagence.lu Die energieagence bietet Dienstleistungen in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energiequellen an und informiert Sie gerne, sowohl über den Energiepass wie auch über alle anderen angebotenen Dienstleistungen.