BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT SCHEIBBS Fachgebiet Verkehr 3270 Scheibbs, Rathausplatz 5 Beilagen SBS1-V-1619/011 Kennzeichen (bei Antwort bitte angeben) E-Mail: verkehr.bhsb@noel.gv.at Fax: 07482/9025-38311 Internet: http://www.noe.gv.at Bürgerservice-Telefon 02742/9005-9005 DVR: 0024813 (074 82) 9025 Bezug BearbeiterIn Durchwahl Datum Ursula Mitterauer 38315 29. Juni 2016 Betrifft Österreichischer Radsport-Verband, 68. Österreich Rundfahrt 2016, Verkehrsregelungsmaßnahmen Verordnung Die Bezirkshauptmannschaft Scheibbs verfügt gemäß 44a Abs 1 der Straßenverkehrsordnung 1960 - StVO 1960 anlässlich der 68. Österreich Rundfahrt am 5. Juli 2016 nachstehende Verkehrsmaßnahmen: I) Gemeindegebiet Oberndorf Landesstraße B 29 Ortsdurchfahrt 5. Juli 2016 von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr Das Halten und Parken ist im Ortsgebiet von Oberndorf entlang der Landesstraße B 29 beidseitig verboten. Dieses Verbot ist unter Angabe des Gültigkeitszeitraumes mindestens 24 Stunden vor Beginn der Veranstaltung kundzumachen. II) Gemeindegebiet Oberndorf Kreuzung Landesstraße L 89/Landesstraße B 29 5. Juli 2016 von 13.30 bis 16.00 Uhr Das Befahren der Landesstraße L 89 ist in Fahrtrichtung Oberndorf von 25 m vor der Kreuzung mit der Landesstraße B 29 bis unmittelbar nach der Kreuzung nur mit einer Geschwindigkeit von maximal 30 km/h erlaubt. Geschwindigkeitsbeschränkung ( 52/10a StVO 1960) und Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung ( 52/10b StVO 1960).
- 2 - - auf 30 km/h, jeweils 25 m vor der Kreuzung mit der Landesstraße B 29 - auf 50 km/h, jeweils 50 m vor Beginn der 30 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung - auf 70 km/h, jeweils 100 m vor Beginn der 50 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung 2) Das Überholen auf der Landesstraße L 89 ist von 150 m vor bis unmittelbar nach der Kreuzung verboten. Überholen verboten ( 52/4a StVO 1960) sowie Ende des Überholverbotes ( 52/4b StVO 1960. 3) III) Gemeindegebiet St. Georgen/Leys und Scheibbs Landesstraße B 29 5. Juli 2016 von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr Das Befahren der Landesstraße B 29, von Kreuzung mit der Landesstraße L 89 in St. Georgen/Leys bis zur Einmündung in die Landesstraße B 25 in Scheibbs, ist für den gesamten Fahrzeugverkehr verboten. Diese Gebote sind kundzumachen durch das Anbringen der Verkehrszeichen gemäß 52 Z 1 StVO 1960 Fahrverbot (in beiden Richtungen) sowie durch das Aufstellen von Sperrgittern. Von diesen Fahrverboten sind die Rennteilnehmer und berechtigte Begleitfahrzeuge ausgenommen. IV) Gemeindegebiet Scheibbs Landesstraße B 29 5. Juli 2016 von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr Das Halten und Parken ist im Ortsgebiet von Scheibbs auf der Landesstraße B29 im Bereich Kapuzinerplatz (Firma NKD) verboten. Dieses Verbot ist unter Angabe des Gültigkeitszeitraumes mindestens 24 Stunden vor Beginn der Veranstaltung kundzumachen.
- 3 - V) Gemeindegebiet Scheibbs Landesstraße B 25 5. Juli 2016 von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr Das Befahren der Landesstraße B 25, von Str.km. 22,200 bis 24,800, ist für den gesamten Fahrzeugverkehr verboten. Diese Gebote sind kundzumachen durch das Anbringen der Verkehrszeichen gemäß 52 Z 1 StVO 1960 Fahrverbot (in beiden Richtungen) sowie durch das Aufstellen von Sperrgittern. Von diesen Fahrverboten sind die Rennteilnehmer und berechtigte Begleitfahrzeuge ausgenommen. 2) Das Befahren der Landesstraße B 25 ist in Fahrtrichtung Scheibbs 25 m vor der Abfahrt Neustift in die Gaminger Straße bis zum Str.km. 24,800 (Beginn des Sperrbereiches) nur mit einer Geschwindigkeit von maximal 30 km/h erlaubt. Geschwindigkeitsbeschränkung ( 52/10a StVO 1960) und Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung ( 52/10b StVO 1960). - auf 30 km/h, jeweils 25 m vor der Abfahrt Neustift in die Gaminger Straße - auf 50 km/h, jeweils 50 m vor Beginn der 30 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung - auf 70 km/h, jeweils 100 m vor Beginn der 50 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung 3) Das Überholen auf der Landesstraße B 25 ist vom bestehenden Überholverbot ca. bei Str.km. 26,300 bis Str.km. 24,800 verboten. Überholen verboten ( 52/4a StVO 1960) sowie Ende des Überholverbotes ( 52/4b StVO 1960) bzw. durch Abdeckung der bestehenden Verkehrszeichen. 4) 5) Das Befahren der Landesstraße B 22 in Fahrtrichtung Scheibbs ist 25 m vor der Kreuzung mit der Gemeindestraße Grestner Straße bis unmittelbar nach der Kreuzung nur mit einer Geschwindigkeit von maximal 30 km/h erlaubt.
- 4 - Geschwindigkeitsbeschränkung ( 52/10a StVO 1960) und Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung ( 52/10b StVO 1960). - auf 30 km/h, jeweils 25 m vor der Kreuzung mit der Gemeindestraße Grestner Straße - auf 50 km/h, jeweils 50 m vor Beginn der 30 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung - auf 70 km/h, jeweils 100 m vor Beginn der 50 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung 6) VI) Gemeindegebiet Purgstall und Scheibbs Landesstraße B 25 5. Juli 2016 von 13.30 bis 16.00 Uhr Das Befahren der Landesstraße B 25 ist von Str.km. 20,770 bis 22,200 (Beginn des Sperrbereichs der Landesstraße B 25) in Fahrtrichtung Scheibbs nur mit einer Geschwindigkeit von maximal 30 km/h erlaubt. Geschwindigkeitsbeschränkung ( 52/10a StVO 1960) und Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung ( 52/10b StVO 1960). - auf 30 km/h von Str.km. 20,770 bis 22,200 - auf 50 km/h von Str.km. 20,720 bis 20,770 - auf 70 km/h (bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung) 2) Das Überholen auf der Landesstraße B 25 ist in Fahrtrichtung Scheibbs von Str.km. 20,720 bis 22,200 (Beginn des Sperrbereichs der Landesstraße B 25) verboten. Überholen verboten ( 52/4a StVO 1960) sowie Ende des Überholverbotes ( 52/4b StVO 1960) bzw. durch Abdeckung der bestehenden Verkehrszeichen. 3)
- 5 - Hinweise: Die Anbringung und Entfernung der Verkehrszeichen Halten und Parken verboten auf der Landesstraße B 29 erfolgt von der Marktgemeinde Oberndorf bzw. der Stadtgemeinde Scheibbs. Die Bereitstellung, Positionierung und Entfernung der übrigen Verkehrszeichen auf Landesstraßen erfolgt durch die Straßenmeisterei Scheibbs. Die dort eingeteilte Exekutive hat die verfügten Verkehrszeichen zeitgereicht in Kraft zu setzen und danach wieder entsprechend wegzudrehen! Gemäß 44a Abs 3 StVO 1960 tritt diese Verordnung mit der Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft. Ergeht an: 12. Gemeinde St. Georgen an der Leys z. H. des Bürgermeisters, St. Georgen an der Leys 1, 3282 St. Georgen an der Leys mit dem Ersuchen um Bereitstellung der erforderlichen Scherengitter ------------------------------------------------ 1. Bezirkspolizeikommando Scheibbs, Erlaufpromenade 10, 3270 Scheibbs 2. Polizeiinspektion Purgstall/Erlauf, 3251 Purgstall/Erlauf 3. Polizeiinspektion Scheibbs, 3270 Scheibbs 4. Polizeiinspektion Gresten, 3264 Gresten 5. Landespolizeidirektion Niederösterreich, Neue Herrengasse 15, 3100 St. Pölten 6. den Österreichischen Radsport-Verband, Hasenleitengasse 73, 1110 Wien 7. Straßenbauabteilung 6 - Amstetten, Wagmeisterstraße 9, 3300 Amstetten 8. Straßenmeisterei Scheibbs, Rutesheimerstraße 7, 3270 Scheibbs mit dem Ersuchen um Bereitstellung und Positionierung der Verkehrszeichen auf den betroffenen Landesstraßen und Aufstellung der Vorankündigung der Sperre auf der Landesstraße B 25 im Bereich Scheibbs Mitte bis Scheibbs Nord und in Wieselburg bei der Abzweigung Landesstraße L 96 sowie in Purgstall Abzweigung Landesstraße L 6157 9. Straßenmeisterei Gaming, Schleierfallstraße 53, 3292 Gaming mit dem Ersuchen um Aufstellung der Vorankündigung der Sperre am Standort Landesstraße B 25/Landesstraße L 92 (Maut) 10. Stadtgemeinde Scheibbs z. H. der Frau Bürgermeister, Rathausplatz 1, 3270 Scheibbs mit dem Ersuchen um Aufstellung der Verkehrszeichen Halten und Parken verboten" auf der Landesstraße B 29 im Bereich der Firma NKD und Bereitstellung der erforderlichen Scherengitter 11. Marktgemeinde Oberndorf an der Melk z. H. des Bürgermeisters, Hauptstraße 9, 3281 Oberndorf an der Melk mit dem Ersuchen um Aufstellung der Verkehrszeichen "Halten u Parken verboten" auf der Landesstraße B 29 im Bereich der Ortsdurchfahrt und Bereitstellung der erforderlichen Scherengitter 13. Marktgemeinde Purgstall an der Erlauf z. H. des Bürgermeisters, Pöchlarner Straße 17, 3251 Purgstall an der Erlauf 14. Gemeinde Reinsberg z. H. des Bürgermeisters, Reinsberg 1, 3264 Reinsberg 15. Marktgemeinde Gresten z. H. des Bürgermeisters, Badgasse 1, 3264 Gresten mit dem Ersuchen um Bereitstellung der erforderlichen Scherengitter 16. Gemeinde Gresten-Land z. H. des Bürgermeisters, Friedhofgasse 4, 3264 Gresten- Land 17. Öst. Rotes Kreuz - Bezirksstelle Scheibbs, Rutesheimer Straße 3, 3270 Scheibbs
- 6-18. das Bezirkspolizeikommando Scheibbs, z.h. Herrn Bezirksfeuerwehrkommandant-Stv. BR Andreas Kurz, Hauptplatz 26, 3250 Wieselburg 19. die Betreiber der öffentlichen Kraftfahrlinien im Bezirk Scheibbs 20. Notruf 144 21. Abteilung Verkehrsrecht zur Zl. RU6-AB-1264/011-2016 Für den Bezirkshauptmann Mag. K l a d n i k Dieses Schriftstück wurde amtssigniert. Hinweise finden Sie unter: www.noe.gv.at/amtssignatur