BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT SCHEIBBS Fachgebiet Verkehr 3270 Scheibbs, Rathausplatz 5

Ähnliche Dokumente
Stadtgemeinde Mank Bgm. Dipl.-Ing. Martin Leonhardsberger

IM NAMEN DER REPUBLIK!

( ) Bezug BearbeiterIn Durchwahl Datum Annemarie Eißert März 2012

Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik, 1130 Wien, Angermayergasse 1, Tel. 01/ Zielgruppe: Lehrkräfte Programm: siehe Beilage

S A T Z U N G. 1 Name und Sitz des Gemeindeverbandes

Inkrafttreten: 01. April 2013

WIR SCHAFFEN DAS. Sicherheit für NÖ Feuerwehren

Radwegeanlagen Beschilderung und Markierung. Richtlinie. Aktualisiert: Mai 2013

( ) Bezug BearbeiterIn Durchwahl Datum Annemarie Eißert September 2014

2. März 2012, 09:00 16:00 Uhr Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik, 1130 Wien, Angermayergasse 1, 1130 Wien, 01/

Roitham. Ohlsdorf Kirchham Pinsdorf Gschwandt St. Konrad. Scharnstein Altmünster. Grünau

Die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist supplierfähig ausgenommen Internatsdienst.

Kompetenzzentren für Freie Berufe in den Bundesländern

Amtliche Bekanntmachung

8. Regelungen zur Werksicherheit. 8.5 Verkehrsregeln im Industriepark Werk GENDORF

FORD ST _ST_Range_V2_ MY.indd FC1-FC3 27/06/ :24:01

«Leerfeld» Herrn. Landesrat Mag. Dr. Michael Strugl, MBA

Persönlich gut beraten

B & S Böhmdorfer Schender Rechtsanwälte GmbH Gußhausstraße Wien


Tipps. Umzug. Stadtgemeinde Mistelbach. für den WOHNSITZÄNDERUNG. Was müssen Sie alles beachten? Tipps für den Umzug.indd

Plakatwerbung außerhalb geschlossener Ortschaften Praxishilfen aus Anlass von Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden in Nordrhein-Westfalen

StVO-Ratgeber. Regeln fürs Radeln RADLOBBY ÖSTERREICH

Bielefeld. Antrag. Stadt Bielefeld Der Oberbürgermeister. Amt für Verkehr Straßenverkehrsbehörde. von bis Uhr. Veranstalter

SICHER ANS ZIEL UNTERWEGS AUF RADWEGEN

12. Mess-, Regel- und Dosiertechnik

Die ADAC-Routenempfehlung

Anhang 2. Verzeichnis und Anschrift der zuständigen Gerichtshöfe erster Instanz. Burgenland

Karriere in NÖ - Turnus in den NÖ Landeskliniken

Bielefeld. Antrag. auf Erlaubnis zur Durchführung von Veranstaltungen nach 29 Abs. 2 StVO für Radsportveranstaltungen

Dienstanweisung SCHRIFTVERKEHR BEI BEZIRKS- UND ABSCHNITTSFEUERWEHRKOMMANDEN

Warum Tempo 30-Zonen?

Turnus in NÖ. Studium abgeschlossen! Was nun? Infoveranstaltung TurnusärztInnen AKH Wien, 03. Juli 2013

Oberösterreichs beliebtester Musikmix für unterwegs!

Der Bahnübergang in der Straßenverkehrs-Ordnung

Wolfsegg Ottnang Manning. Rutzenham. Ungenach Puchkirchen. Pilsbach. Pühret Redlham Attnang-P. Vöcklamarkt Timelkam Regau. Lenzing. Aurach.

Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr September Verordnung

Kleinregionentag 2007 Niederösterreich

Wichtige Vorschriften, die bei Faschingszügen als Brauchtumsveranstaltungen eigenverantwortlich zu beachten sind

Info & Service. Wunschverbindungen auch per Post oder zu. Einfach Liniennummer oder

Niederösterreich. KS MA Krems an der Donau. P BPD Sankt Pölten. Stand: Jänner 2002

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr

Ermittlungserfolg des operativen Kriminaldienstes des Stadtpolizeikommandos St. Pölten 5 Verdächtige in Haft

SCHOLLER & PARTNER. Persönlich gut beraten

Die Berufung wird im Spruchpunkt 2. gemäß 66 Abs. 4 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991

Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten in der Öffentlichkeit auf bestimmten Flächen

StVO. Verkehrszeichen und Zusatzzeichen. 39 Seite Seite Seite Seite Seite 12. aus der

Im Zuge der FahrRad Beratung OÖ fand am 6. Juli 2015 in der Marktgemeinde Neuhofen an der Krems ein Radlokalaugenschein statt.

IM NAMEN DER REPUBLIK

B E S C H L U S S. 1. Die Beschwerde wird gemäß 28 Abs 1 ivm 31 VwGVG als unzulässig zurückgewiesen.

R I C H T L I N I E N der Stadtgemeinde Amstetten

Antrag auf Sondernutzung Hansestadt Rostock

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger! Nachstehend möchte ich Sie über diverse Angelegenheiten informieren:

Ortsrecht Markt Oberstaufen

( ) Bezug BearbeiterIn Durchwahl Datum Ltg.1010/A-1/ Mag. Haiden August 2008

Verkehrszeichen Übersicht 40 StVO -Gefahrzeichen- Vz 101 bis Vz 162

4 Unternehmen. 1 Familie.

Weisung Rechnungsstellung Amtliche Vermessung Kanton Luzern


Vorläufige Polizeiliche Kriminalstatistik Jänner bis Oktober 2008/2009 Vorarlberg

Logistiktag Ludwigsfelde 2010

1.4. S a t z u n g über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) der Gemeinde Lippetal

Mit Sicherheit ans Ziel Eine Aktion des ADAC zur Jugend-Verkehrssicherheit

(Postleitzahl und Ort) (Ort, Datum)

Betreff: Begutachtungsentwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz

Betrifft: Mindestumstellungszeit für die Vermarktung als Erzeugnis aus biologischer Landwirtschaft von Geflügel für die Fleischerzeugung

Reinigung aktuell. Wien, Juli Nr. 7/8 Auflage: SB: Simacek Ursula. Seite: 1/1

Tel.: (030) Durchwahl App.:

Umweltzone in Frankfurt/Main

Kreisverwaltungsrefera

LVwG-AM Oktober 2014

Liste der Adressen Burgenland:

ZAHL (Bitte im Antwortschreiben anführen) DATUM SEBASTIAN-STIEF-GASSE 2 BETREFF FAX

Anwälte, die mit der Arbeitsweise der ARAG vertraut sind Stand:

Bielefeld. Antrag. auf Erlaubnis zur Durchführung von Veranstaltungen nach 29 Abs. 2 StVO für Veranstaltungen mit Kraftfahrzeugen

Poller, Umlaufsperren und andere Probleme auf Radrouten. Kleine Details, die man im Auge behalten sollte

Inspirationen für den Tourismus von morgen:

Radwege, rechtlich - über die Benutzungspflicht von Sonderwegen für Radfahrer in Österreich und Deutschland

Programm Studienjahr

V E R O R D N UN G. 1 Müllabfuhr durch die Gemeinde

Bundesministerium für Bildung und Frauen zh Sektion III Minoritenplatz Wien

Sozialstationen Betreuen und Pflegen zu Hause. Zentralraum

Fortschreibung Verkehrs- und Parkraumkonzept in Radebeul-Ost für die Hauptstraße und nähere Umgebung

Immobilienpreisspiegel 2015


Straßenaktionen Sportveranstaltungen Kinderfeste und mehr. Ein Leitfaden zum richtigen Beantragen von Veranstaltungen

4 die Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau, 9800 Spittal an der Drau, 6 die Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen, 9560 Feldkirchen i. K.

Erstmalige Registrierung

IM NAMEN DER REPUBLIK

Antrag auf verkehrsregelnde Maßnahmen anlässlich einer Veranstaltung. Der Antrag ist 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn einzureichen bei:

I N F O R M A T I O N

Pressegespräch. "Die geografische Mitte des Bezirkes Grieskirchen Sternwanderung und Steinenthüllung am Nationalfeiertag" Sponsoren:

Dr. Martin Stichlberger, ÖAMTC-Rechtsabteilung Wien Kurzfassung ÄKVÖ-Referat

Piratenpartei Kassel-Land Per

Hinweise zum Triathlon-Event am 14./15. Juni Verkehrseinschränkungen Moritzburg am 14./15. Juni 2014

Niederösterreich. Dr. Lydia FRIEDLE, Rechtsanwalt Jägerzeile 5, 2452 Mannersdorf Tel / Fax 02168/

Unser Motto ist und bleibt: radle lauf beweg dich! Alle Treffpunkte am 09. Mai 2013 (nach Bundesländern sortiert):

Überholen 80 Meter vor bis unmittelbar nach dem Bahnübergang. Parken, Halten und Umkehren auf der Eisenbahnkreuzung

RICHTLINIE über die Strassenbenennung und Gebäudenummerierung. vom 05. März 2003

IM NAMEN DER REPUBLIK

Transkript:

BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT SCHEIBBS Fachgebiet Verkehr 3270 Scheibbs, Rathausplatz 5 Beilagen SBS1-V-1619/011 Kennzeichen (bei Antwort bitte angeben) E-Mail: verkehr.bhsb@noel.gv.at Fax: 07482/9025-38311 Internet: http://www.noe.gv.at Bürgerservice-Telefon 02742/9005-9005 DVR: 0024813 (074 82) 9025 Bezug BearbeiterIn Durchwahl Datum Ursula Mitterauer 38315 29. Juni 2016 Betrifft Österreichischer Radsport-Verband, 68. Österreich Rundfahrt 2016, Verkehrsregelungsmaßnahmen Verordnung Die Bezirkshauptmannschaft Scheibbs verfügt gemäß 44a Abs 1 der Straßenverkehrsordnung 1960 - StVO 1960 anlässlich der 68. Österreich Rundfahrt am 5. Juli 2016 nachstehende Verkehrsmaßnahmen: I) Gemeindegebiet Oberndorf Landesstraße B 29 Ortsdurchfahrt 5. Juli 2016 von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr Das Halten und Parken ist im Ortsgebiet von Oberndorf entlang der Landesstraße B 29 beidseitig verboten. Dieses Verbot ist unter Angabe des Gültigkeitszeitraumes mindestens 24 Stunden vor Beginn der Veranstaltung kundzumachen. II) Gemeindegebiet Oberndorf Kreuzung Landesstraße L 89/Landesstraße B 29 5. Juli 2016 von 13.30 bis 16.00 Uhr Das Befahren der Landesstraße L 89 ist in Fahrtrichtung Oberndorf von 25 m vor der Kreuzung mit der Landesstraße B 29 bis unmittelbar nach der Kreuzung nur mit einer Geschwindigkeit von maximal 30 km/h erlaubt. Geschwindigkeitsbeschränkung ( 52/10a StVO 1960) und Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung ( 52/10b StVO 1960).

- 2 - - auf 30 km/h, jeweils 25 m vor der Kreuzung mit der Landesstraße B 29 - auf 50 km/h, jeweils 50 m vor Beginn der 30 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung - auf 70 km/h, jeweils 100 m vor Beginn der 50 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung 2) Das Überholen auf der Landesstraße L 89 ist von 150 m vor bis unmittelbar nach der Kreuzung verboten. Überholen verboten ( 52/4a StVO 1960) sowie Ende des Überholverbotes ( 52/4b StVO 1960. 3) III) Gemeindegebiet St. Georgen/Leys und Scheibbs Landesstraße B 29 5. Juli 2016 von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr Das Befahren der Landesstraße B 29, von Kreuzung mit der Landesstraße L 89 in St. Georgen/Leys bis zur Einmündung in die Landesstraße B 25 in Scheibbs, ist für den gesamten Fahrzeugverkehr verboten. Diese Gebote sind kundzumachen durch das Anbringen der Verkehrszeichen gemäß 52 Z 1 StVO 1960 Fahrverbot (in beiden Richtungen) sowie durch das Aufstellen von Sperrgittern. Von diesen Fahrverboten sind die Rennteilnehmer und berechtigte Begleitfahrzeuge ausgenommen. IV) Gemeindegebiet Scheibbs Landesstraße B 29 5. Juli 2016 von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr Das Halten und Parken ist im Ortsgebiet von Scheibbs auf der Landesstraße B29 im Bereich Kapuzinerplatz (Firma NKD) verboten. Dieses Verbot ist unter Angabe des Gültigkeitszeitraumes mindestens 24 Stunden vor Beginn der Veranstaltung kundzumachen.

- 3 - V) Gemeindegebiet Scheibbs Landesstraße B 25 5. Juli 2016 von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr Das Befahren der Landesstraße B 25, von Str.km. 22,200 bis 24,800, ist für den gesamten Fahrzeugverkehr verboten. Diese Gebote sind kundzumachen durch das Anbringen der Verkehrszeichen gemäß 52 Z 1 StVO 1960 Fahrverbot (in beiden Richtungen) sowie durch das Aufstellen von Sperrgittern. Von diesen Fahrverboten sind die Rennteilnehmer und berechtigte Begleitfahrzeuge ausgenommen. 2) Das Befahren der Landesstraße B 25 ist in Fahrtrichtung Scheibbs 25 m vor der Abfahrt Neustift in die Gaminger Straße bis zum Str.km. 24,800 (Beginn des Sperrbereiches) nur mit einer Geschwindigkeit von maximal 30 km/h erlaubt. Geschwindigkeitsbeschränkung ( 52/10a StVO 1960) und Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung ( 52/10b StVO 1960). - auf 30 km/h, jeweils 25 m vor der Abfahrt Neustift in die Gaminger Straße - auf 50 km/h, jeweils 50 m vor Beginn der 30 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung - auf 70 km/h, jeweils 100 m vor Beginn der 50 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung 3) Das Überholen auf der Landesstraße B 25 ist vom bestehenden Überholverbot ca. bei Str.km. 26,300 bis Str.km. 24,800 verboten. Überholen verboten ( 52/4a StVO 1960) sowie Ende des Überholverbotes ( 52/4b StVO 1960) bzw. durch Abdeckung der bestehenden Verkehrszeichen. 4) 5) Das Befahren der Landesstraße B 22 in Fahrtrichtung Scheibbs ist 25 m vor der Kreuzung mit der Gemeindestraße Grestner Straße bis unmittelbar nach der Kreuzung nur mit einer Geschwindigkeit von maximal 30 km/h erlaubt.

- 4 - Geschwindigkeitsbeschränkung ( 52/10a StVO 1960) und Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung ( 52/10b StVO 1960). - auf 30 km/h, jeweils 25 m vor der Kreuzung mit der Gemeindestraße Grestner Straße - auf 50 km/h, jeweils 50 m vor Beginn der 30 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung - auf 70 km/h, jeweils 100 m vor Beginn der 50 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung 6) VI) Gemeindegebiet Purgstall und Scheibbs Landesstraße B 25 5. Juli 2016 von 13.30 bis 16.00 Uhr Das Befahren der Landesstraße B 25 ist von Str.km. 20,770 bis 22,200 (Beginn des Sperrbereichs der Landesstraße B 25) in Fahrtrichtung Scheibbs nur mit einer Geschwindigkeit von maximal 30 km/h erlaubt. Geschwindigkeitsbeschränkung ( 52/10a StVO 1960) und Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung ( 52/10b StVO 1960). - auf 30 km/h von Str.km. 20,770 bis 22,200 - auf 50 km/h von Str.km. 20,720 bis 20,770 - auf 70 km/h (bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung) 2) Das Überholen auf der Landesstraße B 25 ist in Fahrtrichtung Scheibbs von Str.km. 20,720 bis 22,200 (Beginn des Sperrbereichs der Landesstraße B 25) verboten. Überholen verboten ( 52/4a StVO 1960) sowie Ende des Überholverbotes ( 52/4b StVO 1960) bzw. durch Abdeckung der bestehenden Verkehrszeichen. 3)

- 5 - Hinweise: Die Anbringung und Entfernung der Verkehrszeichen Halten und Parken verboten auf der Landesstraße B 29 erfolgt von der Marktgemeinde Oberndorf bzw. der Stadtgemeinde Scheibbs. Die Bereitstellung, Positionierung und Entfernung der übrigen Verkehrszeichen auf Landesstraßen erfolgt durch die Straßenmeisterei Scheibbs. Die dort eingeteilte Exekutive hat die verfügten Verkehrszeichen zeitgereicht in Kraft zu setzen und danach wieder entsprechend wegzudrehen! Gemäß 44a Abs 3 StVO 1960 tritt diese Verordnung mit der Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft. Ergeht an: 12. Gemeinde St. Georgen an der Leys z. H. des Bürgermeisters, St. Georgen an der Leys 1, 3282 St. Georgen an der Leys mit dem Ersuchen um Bereitstellung der erforderlichen Scherengitter ------------------------------------------------ 1. Bezirkspolizeikommando Scheibbs, Erlaufpromenade 10, 3270 Scheibbs 2. Polizeiinspektion Purgstall/Erlauf, 3251 Purgstall/Erlauf 3. Polizeiinspektion Scheibbs, 3270 Scheibbs 4. Polizeiinspektion Gresten, 3264 Gresten 5. Landespolizeidirektion Niederösterreich, Neue Herrengasse 15, 3100 St. Pölten 6. den Österreichischen Radsport-Verband, Hasenleitengasse 73, 1110 Wien 7. Straßenbauabteilung 6 - Amstetten, Wagmeisterstraße 9, 3300 Amstetten 8. Straßenmeisterei Scheibbs, Rutesheimerstraße 7, 3270 Scheibbs mit dem Ersuchen um Bereitstellung und Positionierung der Verkehrszeichen auf den betroffenen Landesstraßen und Aufstellung der Vorankündigung der Sperre auf der Landesstraße B 25 im Bereich Scheibbs Mitte bis Scheibbs Nord und in Wieselburg bei der Abzweigung Landesstraße L 96 sowie in Purgstall Abzweigung Landesstraße L 6157 9. Straßenmeisterei Gaming, Schleierfallstraße 53, 3292 Gaming mit dem Ersuchen um Aufstellung der Vorankündigung der Sperre am Standort Landesstraße B 25/Landesstraße L 92 (Maut) 10. Stadtgemeinde Scheibbs z. H. der Frau Bürgermeister, Rathausplatz 1, 3270 Scheibbs mit dem Ersuchen um Aufstellung der Verkehrszeichen Halten und Parken verboten" auf der Landesstraße B 29 im Bereich der Firma NKD und Bereitstellung der erforderlichen Scherengitter 11. Marktgemeinde Oberndorf an der Melk z. H. des Bürgermeisters, Hauptstraße 9, 3281 Oberndorf an der Melk mit dem Ersuchen um Aufstellung der Verkehrszeichen "Halten u Parken verboten" auf der Landesstraße B 29 im Bereich der Ortsdurchfahrt und Bereitstellung der erforderlichen Scherengitter 13. Marktgemeinde Purgstall an der Erlauf z. H. des Bürgermeisters, Pöchlarner Straße 17, 3251 Purgstall an der Erlauf 14. Gemeinde Reinsberg z. H. des Bürgermeisters, Reinsberg 1, 3264 Reinsberg 15. Marktgemeinde Gresten z. H. des Bürgermeisters, Badgasse 1, 3264 Gresten mit dem Ersuchen um Bereitstellung der erforderlichen Scherengitter 16. Gemeinde Gresten-Land z. H. des Bürgermeisters, Friedhofgasse 4, 3264 Gresten- Land 17. Öst. Rotes Kreuz - Bezirksstelle Scheibbs, Rutesheimer Straße 3, 3270 Scheibbs

- 6-18. das Bezirkspolizeikommando Scheibbs, z.h. Herrn Bezirksfeuerwehrkommandant-Stv. BR Andreas Kurz, Hauptplatz 26, 3250 Wieselburg 19. die Betreiber der öffentlichen Kraftfahrlinien im Bezirk Scheibbs 20. Notruf 144 21. Abteilung Verkehrsrecht zur Zl. RU6-AB-1264/011-2016 Für den Bezirkshauptmann Mag. K l a d n i k Dieses Schriftstück wurde amtssigniert. Hinweise finden Sie unter: www.noe.gv.at/amtssignatur