Allgemeine Geschäftsbedingungen der AKS Service GmbH

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1. Geltungsbereich 1. Diese Bedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen und dem Auftraggeber nachstehend AG genannt - zur Beförderung von Umzugsgut, des Verpacken von Umzugsgut, dessen Lagerung, die Demontage und Montage, sowie Entrümpelungen und Entsorgungen. Mit der Erstellung eines Pauschal oder Festpreis-Angebot werden dem Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingen als Bestandteil des Pauschal oder Festpreis-Angebot/Auftragsbestätigung auf dem elektronischen oder dem Postweg zur Kenntnis gebracht. Der AG erkennt diese durch Unterschrift auf dem Pauschal oder Festpreis-Angebot/Auftragsbestätigung an. 2. Die AKS Service GmbH kann im Notfall (Fahrzeugausfall etc.) einen weiteren Frachtführer bzw. Fahrzeuge eines weiteren Frachtführers zur Durchführung des Umzuges heranziehen. 2. Vertragsschluss 1. Ein Pauschal-Angebot wird von aufgrund der Angaben des AG bezüglich des Umzugsgutes ohne vorherige Besichtigung abgeben. Ein Festpreisangebot wird aufgrund von Besichtigung des Umzugsgutes sowie der Gegebenheiten an der Beladestelle abgegeben. Das Pauschal- Angebot beinhaltet die Leistung einer von kalkulierten Anzahl von Mitarbeitern, den zu erwartenden Arbeitsstunden und einer Kilometerpauschale. Bei Überschreitung der im Pauschal-Angebot festgehaltenen Kubikmeter erhebt die AKS Service GmbH eine Zusatzgebühr von 48,00 /m³. 2. Es besteht kein Erstattungsanspruch seitens des AG, wenn der Auftrag schneller als von AKS Service GmbH durchgeführt wird. 3. Der AG ist verpflichtet, das schriftliche Pauschal oder Festpreis- Angebot der AKS Service GmbH hinsichtlich aller getätigten Absprachen zu überprüfen und Abweichungen vom gewünschten Leistungsumfang unverzüglich und schriftlich anzuzeigen. 4. Die Gefahr des Mißverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des AG und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Personen der AKS Service GmbH oder einem von beauftragten Frachtführer haben letztere nicht zu verantworten. 5. Bei einem Pauschal-Angebot verpflichtet sich der AG, bei Unzugänglichkeiten an der Be.- oder Entladestelle einer kostenpflichtigen Halteverbotszone zuzustimmen. Gibt der AG an, die Be.- und Entladestelle sei für einen LKW bis auf 20 Meter ohne Probleme zu erreichen, ohne dass dieser verbotswidrig abgestellt werden kann und ist dies am Tage der Auftragsausführung nicht der Fall, so werden die Kosten aufgrund von dem zu erwartenden Mehraufwand für die Zeit des Be.- und/oder Entladens von zusätzlich in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für Aufzüge, welche als vorhanden angegeben, am Tage der Vertragsdurchführung aber nicht vorhanden oder defekt sind. Als nicht vorhanden gelten zudem Fahrstühle, mit denen weniger als 50 % der einzelnen Umzugsgüter transportiert werden können. 6. Verzögerungen, die die Durchführung des Auftrages behindern oder gar unterbrechen und die nicht von verursacht werden, werden dem AG gesondert in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für verursachte Verzögerungen durch Dritte. Zum Beispiel, Dritte Gewerke im Haus oder Wohnung, Baustellen vor der Haustür und weitere Umzugsunternehmen an den Adressen. 7. Wird der Leistungsumfang nach Vertragsabschluß durch den AG erweitert, so ist dies zusätzlich zu vergüten. 8. Bei Aufstellung von Halteverbotszonen ist Nutznießer der AG. 1

3. Stornierung / Kündigung / Verschiebung 1. Die AKS Service GmbH behält sich das Recht vor, von der Annahme von Aufträgen binnen 48 Stunden nach Eingang des von dem AG unterzeichneten Vertrages (Auftragsbestätigung) abzusehen bzw. ihre Erklärung zur Bereitschaft der Durchführung zurückzunehmen. 2. Die Vertragskündigung bedarf der Schriftform. Bei einer Kündigung durch den AG wird eine Rücktrittszahlung von 50% der veranschlagten Gesamtvergütung erhoben. Ab 5 Tage vor dem vereinbarten Auftragstermin ist eine ordentliche Kündigung durch den AG nicht mehr möglich. Sollte der AG dennoch eine Kündigung aussprechen, stellt die AKS Service GmbH die vereinbarte Vergütung in voller Höhe in Rechnung. 3. Bei einem Auftrag auf Stundenbasis werden 8 Stunden zu dem dann geltenden Stundensatz zzgl. gesetzl. MwSt. berechnet. 4. Wird der Auftrag durch die AKS Service GmbH nicht durchgeführt, so haftet sie dem AG dafür nur, wenn sie an der Nichtdurchführung ein direktes Verschulden trifft. Die AKS Service GmbH ist berechtigt, am Tage der Durchführung des Umzuges den Auftrag zu beenden, sofern die vertraglich vereinbarte Menge des Umzugsgutes derart abweicht, dass der Transport aufgrund zu kleiner Fahrzeuge oder zu wenig zur Verfügung stehenden Mitarbeitern nicht mehr möglich erscheint. Den AG befreit dies jedoch nicht von seiner Verpflichtung, die vertraglich vereinbarte Vergütung in voller Höhe zu bezahlen. 4. Allgemeine Voraussetzungen 1. Der AG unterrichtet die AKS Service GmbH rechtzeitig vor der Durchführung der Beförderung über alle wesentlichen, die Durchführung des Vertrages beeinflussenden Faktoren. Hierzu zählen Art und Beschaffenheit, Gewicht, Menge sowie evtl. einzuhaltende Termine. In besonderen Fällen ist die AKS Service GmbH auch über den Wert des Umzugsgutes zu informieren. Diese Informationen werden von dem AG im Angebot erwähnt, spätestens jedoch durch Hinzufügung durch die AKS Service GmbH und werden so Vertragsbestandteil. 2. AKS Service GmbH bietet Transporte ausschließlich auf für LKW befahrbaren Straßen an. Für unbefestigte Straßen und Wege gilt als vereinbart, dass das Umzugsgut getragen wird, soweit die Strecke ( 2 Abs.5) zumutbar ist. Eine dadurch sich ergebene Verzögerung wird gemäß 2 Abs.6 vergütet. 3. Der AG stellt sicher, dass die AKS Service GmbH und deren Mitarbeiter freien Zugang an den vom AG angegebenen Adressen hat. Des Weiteren hat der AG dafür Sorge zu tragen das, auf den zu laufenden Wegen ein fester Untergrund zum Lager / Haus / Wohnung so wie eine ausreichende Beleuchtung vorhanden ist. Bei Abweichungen, die eine Verzögerung oder gar eine Unterbrechung verursachen wird analog 2 Abs.6 verfahren. 4. Der AG stellt sicher, dass er selbst an der Be- und Entladestelle anwesend ist, um alle anfallenden und zur Ausführung des Auftrages erforderlichen Papiere unterzeichnen zu können. Ist dies nicht der Fall und benennt der AG zur Empfangnahme oder Absendung des Umzugsgutes bzw. zur Überprüfung desselben auf Schäden Dritte, und bevollmächtigt diese in seinem Auftrag handeln zu können. Diese Bevollmächtigung muss für die AKS Service GmbH eindeutig erkennbar sein und wird dann von der AKS Service GmbH rechtsverbindlich anerkannt. Eine Anfechtung durch den AG ist ausgeschlossen. 2

5. Zahlungsbedingungen 1. Die vereinbarte Vergütung ist vor Entladung des Umzugsgutes in bar oder in Form gleichwertiger Zahlungsmittel zu bezahlen, sofern nicht schriftlich eine anders lautende Zahlungsvereinbarung getroffen wurde. Die Zahlung wird von auf dem Vertrag oder per Quittung bestätigt. Banküberweisungen müssen einen Werktag vor Vertragsausführung / Umzugsbeginn auf dem angegebenen Geschäftskonto eingegangen sein. Sollte dies nicht der Fall sein, so ist die gesamte Summe vom AG am Tage des Umzuges in bar zu leisten. 2. Kommt der AG seiner Zahlungsverpflichtung bei vereinbarter Barzahlung nicht nach, so ist die AKS Service GmbH berechtigt, das Umzugsgut einzubehalten und auf Kosten des AG bis zur vollständigen Zahlung einzulagern. 419 HGB findet entsprechend Anwendung. 3. Die AKS Service GmbH hat wegen aller durch die vereinbarten Verträge begründeten Forderungen ein Pfandrecht an dem Umzugsgut ( 464 HGB und 1204ff BGB). 4. Soweit der AG gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Vergütung abzüglich evtl. geleisteter Anzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an die AKS Service GmbH zu zahlen. 5. Bei Umzügen, welche durch Ämter, Behörden oder andere Kostenträger finanziert werden, hat der AG vor dem Umzugstermin eine gültige Kostenübernahmebestätigung in den Geschäftsräumen der AKS Service GmbH vorzulegen. Geschieht dies nicht, ist der AG zur Bezahlung des Vertrages in bar selbst verpflichtet. Die Kostenübernahmebestätigung hat zudem auflagenfrei zu sein. 6. Gegen Ansprüche an die AKS Service GmbH ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt und unbestritten sind. 7. Trinkgelder sind nicht mit der Rechnung von verrechenbar. 6. Besonderheiten 1. Zählt zu dem Umzugsgut gefährliches Gut (z.b. Benzin oder Öle), ist/sind die AG verpflichtet, das rechtzeitig anzugeben. Dazu zählt auch, welcher Natur die Gefahr ist, die von dem Gut ausgeht (z.b. Feuergefährlichkeit, ätzende Flüssigkeit, explosive Stoffe etc.). 2. Der AG ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hoch empfindlichen Geräten wie z. B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio / HiFi-Geräten und EDV- Anlagen für den fachgerechten Transport zu sichern oder sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist die AKS Service GmbH nicht verpflichtet und haftet auch nicht für eventuelle Schäden aus der Nichtbefolgung dieser Vereinbarung. 3. Der AG ist verpflichtet, das Umzugsgut, soweit er keinen fachgerechten Packservice (AKS Service GmbH) oder ein ähnlich fachlich qualifiziertes Unternehmen) gebucht und selbst gepackt hat, Auskünfte zu erteilen, deren die AKS Service GmbH zur Erfüllung ihrer Pflichten bedarf. Hierzu zählen neben Art und Beschaffenheit, das Gewicht und die Menge des Umzugsguts. Der AG ist verpflichtet, die AKS Service GmbH rechtzeitig vor der Durchführung der Beförderung über alle Faktoren zur Durchführung des Vertrages zu informieren. 4. Sofern an der Be.-oder Entladestelle empfindliche Bodenbeläge oder zerbrechliche Einrichtungsgegenstände vorhanden sind, hat der AG diese entsprechend gegen jede Gefahr der Verschmutzung oder Beschädigung zu schützen bzw. zu entfernen. 5. Bei Abholung des Umzugsgutes ist der AG verpflichtet, nachzuprüfen das kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wird. Wenn sich der AG nicht am Ort der Beladung aufhält, ist er verpflichtet Gegenstände, die nicht Gegenstand des Umzugsgutes sind, deutlich zu kennzeichnen. 6. Bei Vereinbarungen zum Transport von Beiladungen sichert der AG den uneingeschränkten Zugang zum Umzugsgut zu. Das Umzugsgut muss freistehen und darf den Angaben bei der Vertragsvereinbarung nach nicht anders beschaffen sein. Sollten die Mitarbeiter der AKS Service GmbH oder einem weiteren Frachtführer vor der Verladung des Transportgutes feststellen, dass am Transportgut Montagen notwendig sind, werden diese Arbeiten mit EUR 45,00.- pro Mann/Std. berechnet. 7. Bei Angebotserstellung durch ein vorher vereinbarten Besichtigungstermin mit einem Mitarbeiter der 3

AKS Service GmbH werden ausschließlich nur die Gegebenheiten: Parksituation, Gebäude, Etagen, Treppenhäuser, Abtragewege an der Beladestelle aufgenommen und u.a. entschieden ob ein Aufstellen von Halteverbotszonen zur Durchführung des möglichen Vertrages notwendig ist. Sollte der AG ausdrücklich auf das Aufstellen dieser Halteverbotszone verzichten und ist dadurch die Durchführung des Vertrages nicht möglich, wird analog 3 Abs.4 verfahren; ausgenommen davon ist höhere Gewalt. Für die Gegebenheiten an der Entladestelle hat der AG alle wichtigen Informationen (auch gerne in Bildern) an die AKS Service GmbH weiter zugeben. Sollte kein Besichtigungstermin an der Beladestelle stattgefunden haben, so verpflichtet sich der AG für die Gegebenheiten an der Beladestelle alle wichtigen Informationen (auch gerne Bilder) an die AKS Service GmbH weiter zugeben. Versäumt der AG dies und ist dadurch die Durchführung des Vertrages nicht möglich, wird auch hier analog 3 Abs.4 verfahren; ausgenommen davon ist höhere Gewalt. 8. Sofern aufgrund eines nicht gewünschten Aufstellens von Halteverbotszonen durch den AG ein Ordnungs- bzw. Bußgeld gegen die AKS Service GmbH oder deren Mitarbeiter ausgesprochen wird, geht dieses Ordnungs- bzw. Bußgeld zu Lasten des AG. 9. Die AKS Service GmbH oder deren Mitarbeiter führt keine Elektro- oder Sanitärarbeiten durch. Auch übernimmt die AKS Service GmbH keine Änderung und Zuschnitte an Möbeln. In Ausnahmenfällen kann dies vertraglich separat vereinbart werden und durch dritte durchgeführt werden. 10. Die AKS Service GmbH behält sich vor, die Demontage oder die Montage von Möbeln (z.b. Küchenhängeschränke, Regalen, Deckenlampen o.ä.) nicht durchzuführen, wenn zu vermuten ist, dass das Möbelstück hierbei beschädigt oder unbrauchbar wird. Die Montagearbeiten werden weiterhin nicht ausgeführt wenn die Beschaffenheit der Wände/Decken eine einwandfreie De.-oder Montage nicht zulässt. Bei der Montage von Holzmöbeln ist darauf zu achten, dass Holz ein Naturstoff ist und sich aufgrund von Luftfeuchtigkeit und/oder Beschaffenheit des Aufstellortes anpassen und somit verformen kann. 11. Die AKS Service GmbH haftet nicht für Schäden, welche im Rahmen einer Montage oder Demontage oder beim Transport (trotz ausreichender Sicherung auf dem Transport) an Discount-Möbeln oder Selbstmontage-Möbeln entstehen. Derartige Möbel sind für wiederholte Montagen weder geschaffen, noch robust genug konstruiert. Dies gilt auch für Möbelstücke die bei dem Zusammenbau vor dem Umzug mit verleimt wurden und damit weder de / montierbar sind. Der AG akzeptiert zudem Schäden, welche im Verschleiß oder Alter eines Umzugsgutes zu begründen sind. 4

7. Umzugs.- und Verpackungsmaterial Wird zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages vom AG Umzugskartons oder Verpackungsmaterial benötigt, werden diese zu nachfolgenden Konditionen berechnet. Für Umzüge innerhalb Berlin & Brandenburg werden die Kartons auf Mietbasis / Leihgabe zur Verfügung gestellt. Bei Fernumzügen kommen die Konditionen (Fernumzüge) zum tragen, da eine Abholung der Kartons nicht möglich ist. Fernumzüge Berlin / Brandenburg Umzugskarton groß (650x350x370 mm) 1 Stk. 2,50 1,50 Mietbasis Bücherkarton klein (500x350x370 mm) 1 Stk. 2,20 1,50 Mietbasis Kleiderboxen mit Metallstange 1 Stk. 18,00 3,50 Mietbasis Luftpolsterfolie (1,20 80 mm) 1 Lfm. 1,90 1 Lfm. 1,90 Klebeband (pro ROLLE) 1 Stk. 2,90 1 Stk. 2,90 Einpackpapier/Seidenpapier 5 KG 8,90 5 KG 8,90 Stretchfolie 240 m je Rolle Rolle 15,90 Rolle 15,90 Kosten für die separate Anlieferung und/oder Abholung innerhalb von Berlin 15,00 1. Bei Rückkauf von Kartonage hat der AG dafür Sorge zu tragen, dass sich die Kartonagen unbeschädigt und in einem Wiederverwertbaren Zustand befinden. (Achten sie darauf, dass die Kartons trocken gelagert werden, Feuchtigkeit oder Nässe führen unwiderruflich zur Zerstörung) 2. Werden Umzugskartons / Kartonagen leihweise von zur Verfügung gestellt, ist diese Leihgabe / Umlaufware bis max. 14 Tage nach Umzugsdurchführung beschränkt. Ist eine Rückführung der Kartonage durch den AG innerhalb dieser Frist nicht möglich, verpflichtet sich der AG zum Kauf. AG die in ein anderes Bundesland ziehen, können wir die Kartonage nicht auf Leihbasis sondern nur Kauf anbieten. Die Kartonage geht dann in das Eigentum des AG über. 8. Sonstiges 1. Anzeigen und Erklärungen und des AG bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündlich abgegebene Erklärungen und Anzeigen sind unwirksam. Die Auftragsbestätigung per E-Mail durch den AG ist rechtsverbindlich. 2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind fester Vertragsbestandteil. 3. Für alle Verträge nach diesen Bedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 4. Der Erfüllungsort und der Gerichtstand ist das Amtsgericht Bernau. 9. Salvatorische Klausel Bei Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestandteile bleibt der Vertrag im übrigen bestehen. Die Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, bezüglich der unwirksamen Teile Regelungen zu treffen, die dem gewollten wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommen. 5

Haftungsinformationen des Möbelspediteurs gemäß 451g HGB Anwendungsbereich Der Frachtführer (im folgenden Möbelspediteur genannt) haftet nach dem Umzugsvertrag und dem Handelsgesetzbuch (HGB). Für Beförderungen von Umzugsgut von und nach Orten außerhalb Deutschlands finden dieselben Haftungsgrundsätze Anwendung. Dies gilt auch, wenn verschiedenartige Beförderungsmittel zum Einsatz kommen. Haftungsgrundsätze Der Möbelspediteur haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfrist entsteht (Obhutshaftung). Haftungshöchstbetrag Die Haftung des Möbelspediteurs wegen Verlust oder Beschädigung ist auf einen Betrag von 620 je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt. Wegen Überschreitung der Lieferfrist ist die Haftung des Möbelspediteurs auf den dreifachen Betrag der Fracht begrenzt. Haftet der Möbelspediteur wegen der Verletzung einer mit der Ausführung des Umzuges zusammenhängenden vertraglichen Pflicht für Schäden, die nicht durch Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes oder durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen, und handelt es sich um andere Schäden als Sach- und Personenschäden, so ist in diesem Fall die Haftung auf das Dreifache des Betrages begrenzt, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre. Wertersatz Hat der Möbelspediteur Schadensersatz wegen Verlust zu leisten, so ist der Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung zu ersetzen. Bei Beschädigung des Gutes ist der Unterschied zwischen dem Wert des unbeschädigten Gutes und dem Wert des beschädigten Gutes zu ersetzen. Dabei kommt es auf Ort und Zeitpunkt der Übernahme zur Beförderung an. Der Wert des Umzugsgutes bestimmt sich in de Regel nach dem Marktpreis. Zusätzlich sind die Kosen der Schadensfeststellung zu ersetzen. Haftungsausschluss Der Möbelspediteur ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf Umständen beruht, die der Möbelspediteur auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte (unabwendbares Ereignis). 6

Besondere Haftungsausschlussgründe Der Möbelspediteur ist von seiner Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist: 1. Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden; 2. ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender; 3. Behandeln, Verladen oder Entladen des Umzugsgutes durch den Absender; 4. Beförderung von nicht vom Möbelspediteur verpacktem Gut in Behältern; 5. Verladen oder Entladen von Umzugsgut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Beladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern der Möbelspediteur den Absender auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender auf die Durchführung der Leistung bestanden hat; 6. Beförderung lebender Tiere oder von Pflanzen; 7. Umzugskartons aus einwelligem Material, die aus Baumärkten, Internet oder zweiter Hand stammen und vom Auftraggeber für sein Hausrat / Inventar benutzt / selbst gepackt wurden und vom Auftragnehmer transportiert werden sollen. Diese Art von Kartons gewährleisten keinen sicheren Transport. 8. natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Umzugsgutes, demzufolge es besonders leicht Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, inneren Verderb oder Auslaufen, erleidet. Ist ein Schaden eingetreten, der nach den Umständen des Falles aus einer der unter 1. bis 7. bezeichneten Gefahren entstehen konnte, so wird vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist. Der Möbelspediteur kann sich auf die besonderen Haftungsausschlussgründe nur berufen, wenn er alle ihm nach den Umständen obliegenden Maßnahmen getroffen und besondere Weisungen beachtet hat. 9.Die Firma AKS Service GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Schäden oder Beschädigungen an Hauswänden, Anstrichen, Tapezierungen, Treppenstufen oder Treppengeländern, wenn diese aufgrund ausdrücklichen Kundenwunsch, entgegen dem Hinweis unserer Mitarbeiter auf die Übergröße (Länge, Breite, Höhe, Tiefe) des nicht demontierbaren Umzugsgutes/Möbelstücks, beim Vertragen auf zu engen oder verwinkelten Treppen verursacht werden. 10.Die Firma AKS Service GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Schäden oder Beschädigungen an Türzargen, Türrahmen, Türblättern oder Türlichtausschnitten, wenn diese aufgrund ausdrücklichen Kundenwunsch, entgegen dem Hinweis unserer Mitarbeiter auf die Übergröße (Länge, Breite, Höhe, Tiefe) des nicht demontierbaren Umzugsgutes/Möbelstücks, beim Vertragen durch zu enge Türen verursacht werden. Außervertragliche Ansprüche Die Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen gelten auch für einen außervertraglichen Anspruch des Absenders oder des Empfängers gegen den Möbelspediteur wegen Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist. Wegfall der Haftungsbefreiungen und Begrenzungen Die Haftungsbefreiungen und -begrenzungen gelten nicht, wenn der Schaden auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die der Möbelspediteur vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werden, begangen hat. Haftung der Leute Werden Schadensersatzansprüche aus außervertraglicher Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist gegen einen der Leute des Möbelspediteurs erhoben, so kann sich auch jener auf die Haftungsbefreiungen und -begrenzungen berufen. Das gilt nicht, wenn er vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, gehandelt hat. 7

Ausführender Möbelspediteur Wird der Umzug ganz oder teilweise durch einen Dritten ausgeführt (ausführender Möbelspediteur), so haftet dieser für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes oder durch Überschreitung der Lieferfrist während der durch ihn ausgeführten Beförderung entsteht, in gleiche Weise wie der Möbelspediteur. Der ausführende Möbelspediteur kann alle Einwendungen geltend machen, die dem Möbelspediteur aus dem Frachtvertrag zustehen. Möbelspediteur und ausführender Möbelspediteur haften als Gesamtschuldner. Werden Leute des ausführenden Möbelspediteurs in Anspruch genommen, so gelten für diese die Bestimmungen über die Haftung der Leute. Haftungsvereinbarung Der Möbelspediteur weist den Absender auf die Möglichkeit hin, mit ihm gegen Bezahlung eines entsprechenden Entgelts eine weitergehende als die gesetzlich vorgesehene Haftung zu vereinbaren. Transportversicherung Der Möbelspediteur weist den Absender auf die Möglichkeit hin, das Gut gegen Bezahlung einer gesonderten Prämie zu versichern. Schadensanzeige Um das Erlöschen von Ersatzansprüchen zu verhindern, ist folgendes zu beachten: - Der Absender ist verpflichtet, das Gut bei Ablieferung auf äußerlich erkennbare Beschädigungen oder Verluste zu untersuchen. Diese sind auf dem Ablieferungsbeleg oder einem Schadensprotokoll spezifiziert festzuhalten oder dem Möbelspediteur spätestens am Tag nach der Ablieferung anzuzeigen. - Äußerlich nicht erkennbare Beschädigungen oder Verluste müssen dem Möbelspediteur innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung spezifiziert angezeigt werden. - Pauschale Schadensanzeigen genügen in keinem Fall. - Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfristen erlöschen, wenn der Empfänger dem Möbelspediteur die Überschreitung nicht innerhalb von 21 Tagen nach Ablieferung anzeigt. - Wird eine Anzeige nach Ablieferung erstattet, muss sie um den Anspruchsverlust zu verhindern in jedem Fall in schriftlicher Form und innerhalb der vorgesehenen Fristen erfolgen. Die Übermittlung der Schadensanzeige kann auch mit Hilfe einer telekommunikativen Einrichtung erfolgen. Einer Unterschrift bedarf es nicht, wenn der Aussteller in anderer Weise erkennbar ist. - Zur Wahrung der Fristen genügt die rechtzeitige Absendung. Gefährliches Umzugsgut Zählt zu dem Umzugsgut gefährliches Gut (z.b. Benzin oder Öle), ist der Absender verpflichtet, dem Möbelspediteur rechtzeitig anzugeben, welcher Natur die Gefahr ist, die von den Gut ausgeht (z.b. Feuergefährlichkeit, ätzende Flüssigkeit, explosive Stoffe etc.). Schlichtungsstelle Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.v. Schulstrasse 53 65795 Hattersheim am Main Tel.: (0 61 90) 98 98 13 Fax: (0 61 90) 98 98 20 E-Mail: info [at] amoe.de www.amoe.de 8

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