S O N D E R B E D I N G U N G E N. für Einmalanlage mit Profit Protection und für Double Chance



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Transkript:

S O N D E R B E D I N G U N G E N für Einmalanlage mit Profit Protection und für Double Chance

SONDERBEDINGUNGEN FÜR EINMALANLAGE MIT PROFIT PROTECTION UND FÜR DOUBLE CHANCE Seite I. SONDERBEDINGUNGEN FÜR EINMALANLAGE MIT PROFIT PROTECTION 2 II. SONDERBEDINGUNGEN FÜR DOUBLE CHANCE Seite 3 A) SONDERBEDINGUNGEN FÜR DOUBLE CHANCE-MONEY UND DOUBLE CHANCE-BOND 3 B) SONDERBEDINGUNGEN FÜR DOUBLE CHANCE-MONEY 3, 4 1

I. SONDERBEDINGUNGEN FÜR EINMALANLAGE MIT PROFIT PROTECTION Für die Einmalanlage mit Profit Protection gelten die folgenden Bedingungen: 1 Einzahlung bei Einmalanlage Bei Wahl der Einzahlung in Form der Einmalanlage sagt der Kunde zu, den im Kaufauftrag angegebenen Betrag binnen 10 Bankarbeitstagen nach Abschluss des Kaufauftrages auf dem vom Kunden im Kaufauftrag angegebenen Girokonto zur Verfügung zu stellen. 2 Profit Protection (Gewinnsicherung) Nach der vom Kunden im Kaufauftrag getroffenen Wahl der Profit Protection (Gewinnsicherung) beauftragt und ermächtigt er die Bankhaus August Lenz & Co. AG, sofort oder nach Ablauf eines Jahres nach dem Erwerb der Investmentfondsanteile gemäß dem Kaufauftrag in dem Zeitpunkt, in dem der Wert der jeweiligen Fondsanteile eine 5- bzw. 10- prozentige Wertsteigerung im Verhältnis zum Referenzwert aufweist, eine bestimmte Anzahl von Anteilen des im Kaufauftrag angegebenen Fonds an die jeweilige Kapitalanlagegesellschaft zurückzugeben. Die Bankhaus August Lenz & Co. AG hat dabei diejenige Anzahl von Anteilen zurückzugeben, deren Erlös die Summe der Wertsteigerungen je Anteil gegenüber dem Referenzwert inklusive banküblicher Gebühren für die Abwicklung des Verkaufs der Fondsanteile ergibt. Eine Anteilsrückgabe erfolgt allerdings erst, wenn die Summe der Wertsteigerungen je Anteil mindestens 500,00 beträgt. Der Referenzwert entspricht den durchschnittlichen Anschaffungskosten der von der Profit Protection betroffenen Anteile je Anteil zuzüglich der im Wege der Profit Protection bereits realisierten Wertsteigerungen der erfassten Anteile je Anteil. Als Anschaffungskosten je Anteil ist der Anschaffungspreis je Anteil ohne Berücksichtigung der bei dem Erwerb anteilig anfallenden Bankkosten anzusehen. Bei der Berechnung der realisierten Wertsteigerung je Anteil sind anteilige Bankkosten für den Erwerb nicht zu berücksichtigen. Den durch die Rückgabe der Anteile des jeweiligen Investmentfonds erzielten Erlös wird die Bankhaus August Lenz & Co. AG in den vom Kunden im Kaufauftrag angegebenen Investmentfonds investieren. Dazu beauftragt und ermächtigt der Kunde die Bankhaus August Lenz & Co. AG, Anteile an dem von ihm im Kaufauftrag angegebenen Investmentfonds in Höhe des Erlöses nach Abzug banküblicher Gebühren und unter Berücksichtigung etwaiger steuerlicher Belastungen (insbesondere Ertragsteuer auf Veräußerungsgeschäfte) zu erwerben; ein Ausgabeaufschlag wird hingegen nicht erhoben. Die hierdurch erworbenen Anteile werden in dem im Kaufauftrag angegebenen Depot verbucht. Ein nach der Investition des Erlöses aus der Rückgabe der Investmentfondsanteile in Anteile bzw. Anteilsbruchteile des im Kaufauftrag angegebenen Investmentfonds etwaiger verbleibender Restbetrag wird dem im Kaufauftrag angegebenen Girokonto gutgeschrieben. Der Kunde kann die von ihm getroffene Wahl der Profit Protection (Gewinnsicherung) jederzeit gegenüber der Bankhaus August Lenz & Co. AG durch schriftliche Mitteilung widerrufen. 3 Anteilsbruchstücke Soweit der gewünschte Sparbetrag den Ausgabepreis eines Anteils über- oder unterschreitet, wird ein entsprechender Bruchteil von Anteilsrechten bis zu drei Dezimalstellen hinter dem Komma gutgeschrieben. 4 Abweichungen des Anlegertypus von der bestehenden Risikoklasse des Investmentfonds Entsprechend den Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) wird bei Auftragserteilung der Kunde einem bestimmten Anlegertypus zugeordnet. Die Bankhaus August Lenz & Co. AG behält sich vor, Aufträge nicht auszuführen, sofern die Risikoklasse des zu erwerbenden Fonds mit dem Anlegertypus des Kunden nicht mehr vereinbar ist. Die Bankhaus August Lenz & Co. AG wird den Kunden hiervon unverzüglich informieren. 5 Sonderkündigungsrecht der Bank Sind vor Widerruf der Profit Protection das Risikoprofil des Kunden und die Risikoklasse des zu erwerbenden Investmentfonds nicht oder nicht mehr miteinander vereinbar, so steht der Bankhaus August Lenz & Co. AG ein Sonderkündigungsrecht der Profit Protection zu. 6 Geltende Geschäftsbedingungen Es gelten im Übrigen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bankhaus August Lenz & Co. AG, die Allgemeinen Konto- und Depotregelungen, die Sonderbedingungen für das Bankhaus August Lenz & Co. AG Multi Channel Banking und Brokerage, die Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte und die Regelungen und Hinweise über die Geschäftsbeziehungen mit der Bankhaus August Lenz & Co. AG. 2

II. SONDERBEDINGUNGEN FÜR DOUBLE CHANCE (A) Sonderbedingungen für Double Chance-Money 1 Verfügungen Verfügungen über den Sparplan Double Chance-Money, das Double Chance-Money Cash-Konto sowie das Double Chance-Money-Depot bedürfen der Schriftform. 1 Double Chance-Money Cash-Konto Zur Durchführung des Sparplans Double Chance-Money eröffnet die Bankhaus August Lenz & Co. AG für den Kunden ein entsprechendes Double Chance-Money Cash-Konto. Das Double Chance-Money Cash-Konto ist ein reines Verrechnungskonto zu dem im Kaufauftrag angegebenen Depot. 2 Freistellungsauftrag Für den Sparplan Double Chance-Money wird kein separater Freistellungsauftrag erteilt. 3 Anteilsbruchstücke Beim Erwerb der Fondsanteile werden Anteilsbruchteile bis zur dritten Dezimalstelle hinter dem Komma gutgeschrieben, sofern Bruchteile von Investmentfonds anfallen. 4 Abweichungen des Anlegertypus von der bestehenden Risikoklasse des Investmentfonds Entsprechend den Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) wird bei Auftragserteilung der Kunde einem bestimmten Anlegertypus zugeordnet. Die Bankhaus August Lenz & Co. AG behält sich vor, Aufträge nicht auszuführen, sofern die Risikoklasse des zu erwerbenden Fonds mit dem Anlegertypus des Kunden nicht mehr vereinbar ist. Die Bankhaus August Lenz & Co. AG wird den Kunden hiervon unverzüglich informieren. 5 Sonderkündigungsrecht der Bank Sind während der Laufzeit des Sparplans Double Chance- Money der Anlegertypus des Kunden und die Risikoklasse des zu erwerbenden Investmentfonds nicht oder nicht mehr miteinander vereinbar, so steht der Bankhaus August Lenz & Co. AG ein Sonderkündigungsrecht bezüglich des Sparplans Double Chance-Money zu. (B) Sonderbedingungen für Double Chance-Money Für die vom Kunden auf dem Kaufauftrag Sparplan Double Chance erklärte Eröffnung des Sparplans Double Chance- Money gelten die folgenden Grundsätze: 3 2 Verzinsung von Guthaben Das Double Chance-Money Cash-Konto wird jährlich verzinst; diese Verzinsung bezieht sich nur auf Guthaben des Double Chance-Money Cash-Kontos. Die Zinsen werden grundsätzlich quartalsweise respektive zum Laufzeitende oder mit Wirksamwerden der Kündigung (siehe 5) auf dem Double Chance-Money Cash-Konto gutgeschrieben. Die Anpassung der Zinsen während der Laufzeit des Sparplans bleibt der Bankhaus August Lenz & Co. AG vorbehalten. Das Double Chance-Money Cash-Konto ist kein Girokonto und kann daher nicht zur Abwicklung des allgemeinen Zahlungsverkehrs genutzt werden (Lastschrifteinlösungen, Überweisungen, usw.). Der Kunde ist nicht berechtigt, über das Guthaben auf dem Double Chance-Money Cash-Konto während der Laufzeit des Sparplans Double Chance-Money zu verfügen. Der Kunde kann erst nach Ablauf der Laufzeit oder nach Wirksamwerden der Kündigung (siehe 5) über sein Guthaben verfügen. 3 Einzahlung Der Kunde sagt zu, den Gesamtbetrag spätestens zwei Bankarbeitstage vor dem im Kaufauftrag angegebenen Beginn des Kaufs der Investmentanteile, auf dem vom Kunden im Kaufauftrag angegebenen Girokonto zur Verfügung zu stellen. Erst mit der Zurverfügungstellung dieses Gesamtbetrages beginnt die Verpflichtung der Bankhaus August Lenz & Co. AG gemäß den Bedingungen des Sparplans Double Chance- Money zu investieren. 4 Ermächtigung der Bank, Investment Der Kunde beauftragt und ermächtigt die Bankhaus August Lenz & Co. AG zur Durchführung des Sparplans Double Chance-Money über die im Kaufauftrag angegebene Laufzeit über den vom Kunden auf das Double Chance-Money Cash- Konto eingezahlten Gesamtbetrag zu verfügen und jeweils zum 01. und 15. eines Monats (Investitionszeitpunkte) einen Teilbetrag zu investieren, um Anteile des im Kaufauftrag angegebenen Zielfonds zu erwerben.

Das Investment beginnt zum vom Kunden im Kaufauftrag angegebenen Zeitpunkt und nachdem der Kunde den Gesamtbetrag vollständig auf dem im Kaufauftrag angegebenen Girokonto zur Verfügung gestellt hat. Die Gebühren/Ausgabeaufschläge werden zum jeweiligen Investitionszeitpunkt von den Teilbeiträgen einbehalten. Die Teilbeträge errechnen sich aus dem vom Kunden auf dem Double Chance-Money Cash-Konto eingezahlten, ggf. durch anfallende Gebühren geminderten Gesamtbetrag, geteilt durch die Anzahl der in die vom Kunden im Kaufauftrag angegebene Laufzeit fallenden Investitionszeitpunkte. Die Anzahl der Investitionszeitpunkte entspricht derjenigen Anzahl von 1. und 15. Tagen eines Monats, die in die Laufzeit fallen. Für eine Laufzeit von 3 Monaten ergeben sich 6 Investitionszeitpunkte, für eine Laufzeit von 6 Monaten insgesamt 12 Investitionszeitpunkte, für eine Laufzeit von 12 Monaten ergeben sich 24 Investitionszeitpunkte. 5 Laufzeit und Ende des Sparplans, Kündigung des Sparplans, Auflösung des Cash-Kontos Der Sparplan Double Chance-Money beginnt mit dem im Kaufauftrag angegebenen Beginn des Kaufs der Investmentanteile und endet nach der vom Kunden angegebenen Laufzeit. Der Kunde kann den Sparplan Double Chance-Money jederzeit auch während der Laufzeit kündigen. Die entrichteten Bankgebühren kann der Kunde dann nicht zurückfordern. Die Kündigung wird 10 Bankarbeitstage nach ihrem Zugang wirksam. Nach der Kündigung werden keine Investitionen getätigt, vor dem Zugang der Kündigung beauftragte Investitionen werden noch ausgeführt. Der Kunde kann erst nach Wirksamkeit der Kündigung oder nach Laufzeitende über das Guthaben auf dem Double Chance-Money Cash- Konto verfügen. Mit Ende der Laufzeit oder nach Wirksamkeit der Kündigung wird das Double Chance- Money Cash-Konto aufgelöst und ein etwaiger sich auf diesem Cash-Konto befindlicher Geldbetrag auf das vom Kunden angegebene Girokonto überwiesen. Der Kunde kann den Sparplan Double Chance-Money nur dann fristlos kündigen, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt, der es ihm, auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange der Bankhaus August Lenz & Co. AG, unzumutbar werden lässt, die Geschäftsbeziehung aus dem Sparplan Double Chance-Money fortzusetzen. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt. Die Kündigung des Double Chance-Money-Sparplans gilt zugleich als Kündigung des Double Chance-Money Cash- Kontos. Eine andere Kündigung als die des Double Chance- Money-Sparplans ist unzulässig. Änderungen des Sparplans können während dessen Laufzeit nicht vorgenommen werden. 6 Auszahlung Jederzeit auf Weisung des Kunden hin, frühestens jedoch mit Laufzeitende oder mit Wirksamkeit der Kündigung, wird die Bankhaus August Lenz & Co. AG die sich in dem im Kaufauftrag benannten Depot befindenden Investmentanteile an die entsprechende Kapitalanlagegesellschaft zur Einlösung zurückgeben oder auf Weisung des Kunden hin auf ein anderes Depot übertragen. Die Erlöse werden abzüglich banküblicher Gebühren auf das im Kaufauftrag angegebene Girokonto gutgeschrieben. Ebenso schreibt die Bankhaus August Lenz & Co. AG dem Kunden ein etwaiges, sich noch auf dem Double Chance-Money Cash-Konto befindliches Guthaben auf das im Kaufauftrag angegebene Girokonto gut. 7 Abrechnung Die Bankhaus August Lenz & Co. AG erstellt während der Laufzeit des Double Chance-Money-Sparplans vierteljährlich zum Ende eines Kalendermonats Kontoauszüge für das im Namen des Kunden eröffnete Double Chance-Money Cash-Konto und sendet dem Kunden die Auszüge an die im Konto-/ Depoteröffnungsantrag angegebene Adresse zu. Die Abrechnung des Double Chance-Money Cash-Kontos, nach Laufzeitende des Sparplans oder nach einer Kündigung, erfolgt zum Ende des Monats. Ergeben sich auf dem Double Chance-Money Cash-Konto keine Bewegungen, so erfolgen die Abrechnungen zum Jahres-ende. 8 Geltung der Geschäftsbedingungen Es gelten die Sonderbedingungen für Double Chance-Money. Es gelten im Übrigen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bankhaus August Lenz & Co. AG, die Allgemeinen Konto- und Depotregelungen, die Sonderbedingungen für das Bankhaus August Lenz & Co. AG Multi Channel Banking und Brokerage, die Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte und die Regelungen und Hinweise für die Geschäftsbeziehungen mit der Bankhaus August Lenz & Co. AG. Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. 4

Bankhaus August Lenz & Co. AG á Postfach 10 09 36 á 80083 München Holbeinstraße 11 á 81679 München á Tel. 0800 70 170 70 www.banklenz.de á info@banklenz.de