Studienordnung für den Studiengang. Lehramt an Regelschulen. im Fach Geschichte

Ähnliche Dokumente
Studienordnung Ergänzungsrichtung Lehramt an Regelschulen im Fach Sozialpädagogik

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Katholische Religionslehre

Studienordnung zur Ergänzungsrichtung Lehramt an Regelschulen im Fach Informationstechnische Grundbildung

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Englisch

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Englisch

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen im Fach Katholische Religionslehre

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Grundschulpädagogik

Historisches Seminar. Philosophische Fakultät. Lehramtsstudiengang. Hinweise zum Studium. (Studienbeginn vor WS 2003/04) Integriertes Proseminar

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Künstlerisches Gestalten

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Wirtschaftslehre/Technik

Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften

Nicht amtliche Lesefassung der. Studienordnung der Universität Erfurt für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Französisch

Studienordnung für das "studierte Fach" Katholische Religion im Studiengang Lehramt an Grundschulen

Lehramt für "Katholische Religionslehre" an Gymnasien Studienordnung

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Sport

Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 12. Juli 1984 Auf Grund des

Nr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Lehramt an Gymnasien Unterrichtsfach Italienisch

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen im Fach Evangelische Religionslehre

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen im Fach Sozialkunde

Nr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Lehramt an Gymnasien Unterrichtsfach Spanisch

geändert durch Satzung vom 31. März 2010

Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Geschichte als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 29.

- 21/19 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Englisch für das Lehramt an Mittelschulen. Vom 12. Juni 2002

Studienordnung. für den Teilstudiengang 'Evangelische Religion' mit dem Abschluß 'Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien'

Studienordnung für den Diplom-Studiengang Biologie an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. 1 Geltungsbereich. 2 Studiendauer

- 25/23 - Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Geschichte für das Höhere Lehramt an Gymnasien. Vom 1.

- 15/14 - Studienordnung. Nebenfach Ur- und Frühgeschichte im Studiengang Magister Artium an der Universität Leipzig. Vom 25.

- 25/14 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Geschichte für das Lehramt an Förderschulen. Vom 1. August 2002

TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /

Inhalt. Anlage: Studienverlaufsplan

Praktikumsordnung der Pädagogischen Hochschule Erfurt für den Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft

3 Studienbeginn Das Studium kann jeweils zu Beginn des Winter- oder Sommersemesters aufgenommen werden.

D I E N S T B L A T T

Vom 17. Juni [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 29, S. 773; geändert mit Ordnung. vom 28. Februar 1997 (StAnz. S. 1504)].

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Musik

Aufbau des Studienfachs Lehramt Geschichte Gymnasium

4 Studienvoraussetzungen, Praktika (1) Abgesehen von den Voraussetzungen für die Einschreibung für diesen Studiengang erfordert das Studium

Prüfungs- und Studienordnung der Universität Erfurt für das Magister-Programm Erziehungswissenschaft/Science of Education

- 41/19 - Studienordnung für das Nebenfach Namenkunde (Onomastik) im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 17.

Studienordnung für den Teilstudiengang

Studienordnung. für den Studiengang Kunst. mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Primarstufe (weiteres Unterrichtsfach)

Studiengang "Lehramt an Gymnasien" Geschichte Hauptfach

Inhaltsübersicht. Anhang: Studienplan

Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge (MTSG) Geschichte und Gesellschaft Südasiens als Hauptfach (HF) und als Nebenfach (NF)

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Studienordnung für das "vertieft studierte Fach" Kunsterziehung im Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien. Vom

Fachspezifische Prüfungsbestimmungen für den Magisterteilstudiengang (MTSG) Kunstgeschichte als Hauptfach (HF)

Inhaltsübersicht. Anlage: Empfehlungen zum Studienablauf im Rahmen der Regelstudienzeit (Studienablaufplan)

Zwischenprüfungs- und Studienordnung der Universität Heidelberg für den Lehramtsstudiengang Latein - Besonderer Teil -

Vom: 1. Allgemeines. 2 Grundlagen- und Orientierungsprüfung

Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften

Vom 16. August 2011 StAnz. S. 1648

Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Bachelor of Arts (B.A.)

(Fundstelle:

LEHRAMT STAATSEXAMEN. Geschichte (Mittelschule) Zentrale Studienberatung

I. Allgemeines 1 Studiengänge und ihre Abschlüsse In Geschichte können zur Zeit Studiengänge mit folgendem Abschluß eingeschlagen werden:

letzte Änderung

Studienordnung für den Studiengang Geschichte (Bachelor of Arts) der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 1. Oktober 2004

- 30/1 - Studienordnung für das Hauptfach Arabistik und Orientalische Philologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /

Nr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Magisterstudiengänge Studienordnung Romanische Philologie

1 Geltungsbereich. 2 Dauer des Studiums

geändert durch Satzung vom 31. März 2010

- - Geltungsbereich Die Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Prüfung im

Studienordnung zur Ergänzungsrichtung Lehramt an Regelschulen im Fach Wirtschaft-Umwelt-Europa

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Sport

Veranstaltungen gemäß jeweils gewähltem Modul

Ordnung für die Bachelorprüfung in lehramtsbezogenen Studiengängen Seite 63

1 Geltungsbereich. Allgemeine Ziele und Inhalte des Studiums

Inhaltsübersicht. Anlage: Studienplan

Die folgende Studienordnung berücksichtigt alle Änderungssatzungen bis zum

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Sport

Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen

Studienordnung für das Nebenfach Psychologie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden. Vom

Studiengang "Lehramt an Gymnasien" Spanisch Hauptfach

Neuer Studienplan für die Lehramtsstudiengänge im Fach Geographie

Das Studium kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester begonnen werden. Aufbau und Gliederung des Studiums (vgl. Übersicht auf Seite 5)

B 1: Anglistik/Amerikanistik, Erstfach. 1. Module

S T U D I E N O R D N U N G für das Fach. Psychologie. (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.)

Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Studienordnung Unterrichtsfach Mathematik. Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen

Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Prüfungsordnung der Universität Heidelberg -Besonderer Teil Christliche Archäologie-

(1) Die Studienordnung regelt Ziel, Inhalt und Aufbau des Studiums für den Studiengang Mediengestaltung.

Vom 26. August [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 36, S. 968]

Fünfte Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Technikpädagogik

Studienordnung für das Fach Erziehungswissenschaft

DaF als Magister-Nebenfach NEU! (gültig bei Studienbeginn ab SoSe 2001)

Inhaltsübersicht. Anhang: Exemplarischer Studienplan

Ordnung. für die Akademische Zwischenprüfung im Studiengang Lehramt Musik an Gymnasien (OAZ) der Hochschule für Musik Würzburg. Vom 18.

Vom 26. August [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 36, S. 964]

Studienordnung für den Studiengang Romanistik im Masterstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom

Fachspezifische Bestimmungen. für die. Magisterprüfung mit Romanistik. als Haupt- und Nebenfach

Die Wiedergabe dieser Ordnung als PDF-Datei im WWW erfolgt in Ergänzung ihrer amtlichen Veröffentlichung im Verkündungsblatt der Universität Erfurt.

Studiengang "Lehramt an Gymnasien" Spanisch Beifach

Anlage 1: Studien- und Prüfungsplan Anlage 2: Struktur eines Lehramtsstudienganges

Bachelor of Arts (BA) kombinatorischer Zwei-Fach-Studiengang G E S C H I C H T E

Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Höhere Lehramt an Gymnasien

Studiengang "Lehramt an Gymnasien" Spanisch, Hauptfach. 1. Erstes oder zweites Hauptfach. 1 Studienumfang

Transkript:

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Geschichte vom 06. Januar 1997 Hinweis: Diese Ordnung ist dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst angezeigt und von diesem für vorläufig anwendbar erklärt worden. Die Studienordnung der Pädagogischen Hochschule Erfurt wird von der Universität Erfurt als Rechtsnachfolgerin der Pädagogischen Hochschule Erfurt analog angewandt soweit es die inhaltlichen Strukturen der Hochschulen betrifft. Die auf Grund der Aufhebung der Pädagogischen Hochschule Erfurt und der Übertragung Ihrer Aufgaben auf die Universität Erfurt notwendigen Änderungen sind bei der analogen Anwendung zu berücksichtigen. Die Wiedergabe als PDF-Datei im WWW erfolgt ohne Gewähr für die Aktualität und Freiheit von Wiedergabefehlern. Bei Rückfragen und Hinweisen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Studium und Lehre: studiumundlehre@uni-erfurt.de 1

Kultur- und Sozialwissenschaftliche Fakultät Institut für Geschichte S t u d i e n o r d n u n g für den Studiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Geschichte vom April 1995 mit Änderungen vom Mai 1996 Gemäß 5 Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung mit 79 Ab s. 2 Nr. 11, 83 Abs. 3 Nr. 2, 85 des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG) vom 7. Juli 1992 (GVBl. S. 315), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Mai 1996 (GVBl. S. 49), erläßt die Pädagogische Hochschule Erfurt (PHE) auf der Grundlage der Thüringer Verordnung über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Regelschulen (ThVO/R) vom 6. Mai 1994 folgende Änderung der Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Regelschulen; der Rat der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät hat am 12. Dezember 1994 die Studienordnung beschlossen; der Senat der Pädagogischen Hochschule Erfurt hat am 26. April 1995 der Studienordnung zugestimmt. Die Studienordnung wurde am 26. April 1995 dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur angezeigt. Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Zulassungsvoraussetzungen 3 Studiendauer 4 Ziele und Inhalt des Studiums 5 Aufbau des Studiums 6 Studienleistungen 7 Studienfachberatung 8 Prüfungs- und Anrechnungsbestimmungen 9 Übergangsbestimmungen 10 Inkrafttreten Anlage 2

1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt Ziele, Inhalte und Aufbau des Studiums für das Fach Geschichte. Das Studium endet mit der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Regelschulen. 2 Zulassungsvoraussetzungen (1) Für die Zulassung zu diesem Studiengang gelten die allgemeinen Hochschulzugangsvoraussetzungen. (2) Ferner sind folgende Bedingungen zu erfüllen: In drei Fremdsprachen, darunter Latein (Kleines Latinum), sind Kenntnisse erforderlich, die zur Erarbeitung von Texten und zur Benutzung wissenschaftlicher Fachliteratur befähigen. Die Fremdsprachenkenntnisse sind durch das Abiturzeugnis oder durch die erfolgreiche Teilnahme an hochschulinternen Kursen bis zum Beginn des Hauptstudiums nachzuweisen. 3 Studiendauer Das Studium im Fach Geschichte umfaßt 7 Semester und 1 Prüfungssemester. 4 Ziele und Inhalt des Studiums Ziele des Studiums sind: Einsicht in die Geschichtlichkeit des Menschen und seiner Welt sowie in die Zeitgebundenheit von Geschichtsbildern, Kenntnisse über wichtige historische Entwicklungen, Beherrschung historisch-kritischer Methoden, um so die Zeugnisse der Vergangenheit für das heutige Verständnis zu erschließen sowie durch Kritik und Interpretation des Überlieferten ein anhand objektivierbarer Kriterien überprüfbares Bild von der Vergangenheit, den sie gestaltenden Kräften und ihrer Wirkung in die Gegenwart zu gewinnen, Einsicht in die Interdependenzen des Faches Geschichte mit anderen Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften. Das umfaßt die Fähigkeit, sich anhand der Literatur zuverlässig über Forschungsfragen zu informieren und sich Kenntnisse über historische Ereignisse, Strukturen und Zusammenhänge zu erarbeiten, die in der Geschichtswissenschaft üblichen Hilfsmittel anzuwenden, ein selbständiges Urteilsvermögen gegenüber Quellen und Literatur zu entwickeln, aufgrund eigener Kenntnis und Kritikfähigkeit einen wissenschaftlichen Standpunkt zu begründen und zu vertreten sowie wissenschaftliche Arbeiten zu verfassen, geschichtswissenschaftliche Inhalte in Gegenstände des schulartbezogenen Unterrichts umzusetzen und damit die geschichtliche Dimension für Bildungs- und Erziehungsaufgaben fruchtbar zu machen. Inhalte des Studiums sind: 3

Hauptereignisse, Strukturen und Zusammenhänge der Alten, Mittelalterlichen, Neueren und Neuesten Geschichte sowie der Landesgeschichte unter Berücksichtigung der politischen, rechtlichen, kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Aspekte, Erarbeitung und kritische Überprüfung historischer Tatbestände und ihre Einordnung in den geschichtlichen Zusammenhang, Grundfragen der Historiographie und Geschichtsmethodologie, Bildungsaufgaben und Lernbedingungen des Geschichtsunterrichts. 5 Aufbau des Studiums Das Studium des Faches Geschichte für das Lehramt an Regelschulen gliedert sich in Grundstudium und Hauptstudium. Im Verlauf des Studiums sind Lehrveranstaltungen im Umfang von 55 SWS (davon 10 SWS Fachdidaktik) zu besuchen. (1) Grundstudium Fach- Fachgebiet oder Lehrveransem. Gegenstand staltungsart SWS 1 2 je ein Grundkurs zur Alten, Mittelalterlichen, Neueren und Neuesten Geschichte GK* 8 1 4 Proseminar zur Alten Geschichte PS 2 1 4 Proseminar zur Mittelalter- PS 2 lichen Geschichte * Abkürzungsverzeichnis am Ende der Studienordnung Fach- Fachgebiet oder Lehrveransem. Gegenstand staltungsart SWS 1 4 Proseminar zur Neueren PS 2 oder Neuesten Geschichte 1 4 je eine Vorlesung zur Alten, Mittelalterlichen, Neueren und Neuesten V 8 Geschichte 1 4 methodisch-quellenkundliche und historiographische Lehrveranstaltungen V/PS/Ü 4 1 4 fachdidaktische Lehrveranstaltungen V/PS/Ü 4 Das Grundstudium wird durch die Zwischenprüfung abgeschlossen. (2) Hauptstudium 5 7 Hauptseminar zur Alten Geschichte 4

oder HS 2 zur Mittelalterlichen Geschichte 5 7 Hauptseminar zur Neueren Geschichte oder HS 2 zur Neuesten Geschichte 5 7 Lehrveranstaltung zur Geschichtsmethodologie und Historiographie V/Ü 2 5-7 Lehrveranstaltungen zur Fachdidaktik V/HS/Ü 6 5 7 je eine Vorlesung zur Alten oder Mittelalterlichen und zur Neueren oder Neuesten Geschichte V 3 5 7 Lehrveranstaltungen aus den Wahlpflichtbereichen V/S/Ü 10 Die Wahlpflichtbereiche des Faches sind Verfassungsgeschichte, Geschichtliche Landeskunde, Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Religions- und Kirchengeschichte. Bei Kombination mit einem künstlerischen Fach entfällt das Studium in den Wahlpflichtbereichen. Ein erziehungswissenschaftliches Orientierungspraktikum von zwei Wochen Dauer ist während der vorlesungsfreien Zeit im Grundstudium zu absolvieren. Ein schulpädagogisches (erziehungswissenschaftliches und fachdidaktisches) Blockpraktikum von vier Wochen Dauer ist während der vorlesungsfreien Zeit im Hauptstudium zu absolvieren. Näheres regelt die Praktikumsordnung. 6 Studienleistungen (1) Grundstudium: a) Je 1 Leistungsnachweis zur Alten Geschichte (Proseminar), Mittelalterlichen Geschichte (Proseminar), Neueren oder Neuesten Geschichte (Proseminar). b) Teilnahmenachweise zu methodisch-quellenkundlichen und historiographischen Lehrveranstaltungen (2) Zwischenprüfung: Siehe 8. Vor Beginn des Hauptstudiums sind die Fremdsprachenkenntnisse gemäß 2 nachzuweisen. (3) Hauptstudium: a) 1 Leistungsnachweis zu einem Hauptseminar (mit schriftlicher Hausarbeit) sowie 1 Teilnahmenachweis zu einem weiteren Hauptseminar (Teilnahmebestätigung) entsprechend 5 Abs. 2, b) 1 Leistungsnachweis zu einer Lehrveranstaltung zur Geschichtsmethodologie und Historiographie, c) 2 Leistungsnachweise zur Fachdidaktik, 5

d) 2 Leistungsnachweise aus den Wahlpflichtbereichen des Faches. Bei Kombination mit einem künstlerischen Fach entfallen diese Leistungsnachweise aus den Wahlpflichtbereichen. (4) Weitere Studienleistungen und Hinweise: a) Die Teilnahme an einer Exkursion im Fach Geschichte muß durch einen Teilnahmenachweis belegt werden. b) Unter den Lehrveranstaltungen muß mindestens eine aus dem Bereich der Landesgeschichte gewählt werden. Der Besuch dieser Lehrveranstaltung wird durch einen Teilnahmenachweis belegt. c) Im Grundstudium ist der Nachweis eines hinreichenden Kenntnisstandes für zwei Vorlesungen, die aus verschiedenen Fachgebieten zu wählen sind, zu erbringen (Teilnahmenachweis). 7 Studienfachberatung (1) Die Studienfachberatung erfolgt durch die Hochschullehrer und wissenschaftlichen Mitarbeiter des Instituts für Geschichte. Insbesondere berät der Studienfachberater des Instituts die Studierenden in allen Fragen und Belangen, die mit dem Studium des gewählten Faches zusammenhängen. Zu Beginn des Studiums führt das Institut eine Einführungsveranstaltung durch. (2) In Angelegenheiten, die studienbegleitende Prüfungen betreffen, beraten ein zum jeweiligen Prüfungsausschuß gehörender Vertreter des Instituts und das Zentrale Prüfungsamt der Hochschule. In Angelegenheiten, die die Erste Staatsprüfung betreffen, beraten ein zum jeweiligen Prüfungsausschuß gehörender Vertreter des Instituts und die Außenstelle des Landesprüfungsamtes für Lehrämter an der Hochschule. 8 Prüfungs- und Anrechnungsbestimmungen (1) Grundlage für die Zwischenprüfung ist die letztgültige Ordnung für die Zwischenprüfung in Lehramtsstudiengängen (OZP). Die Zwischenprüfung ist in der Regel am Ende des 4. Fachsemesters abzulegen. Sie besteht aus einer dreistündigen Klausur im Anschluß an eine am Ende des Grundstudiums besuchte Vorlesung zu einem zentralen Thema aus den Fachgebieten Alte, Mittelalterliche, Neuere oder Neueste Geschichte. Über die Zwischenprüfung wird ein Zeugnis ausgegeben. (2) Studienleistungen, die an anderen Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland erbracht wurden, können auf Antrag für die Zwischenprüfung gemäß 7 der OZP anerkannt werden, Entsprechendes gilt für die Anrechnung der Studienzeiten. (3) Studienleistungen, die an Hochschulen außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland erbracht worden sind, können für die Zwischenprüfung auf Antrag angerechnet werden, wenn ihre Gleichwertigkeit durch das Landesprüfungsamt festgestellt ist. Entsprechendes gilt für die Anrechnung der Studienzeiten. (4) Die Prüfungsleistungen in der Ersten Staatsprüfung sowie die Anerkennung von Studienleistungen und Studienzeiten für die Erste Staatsprüfung regelt die THVO/R. 6

9 Übergangsbestimmungen Die Übergangsbestimmungen ergeben sich aus 31 der THVO/R. 10 Inkrafttreten Diese Studienordnung tritt am ersten Tag des auf ihre Bekanntmachung im Gemeinsamen Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur folgenden Monats in Kraft. Erfurt, den 6. Januar 1997 Univ.-Prof. Dr. phil. habil. H.-W. Schaller Rektor 7

Anlage STUDIENVERLAUFSPLAN für den Studiengang Lehramt an Regelschulen im Fach GESCHICHTE Fach- Fachgebiet oder Lehrveransem. Gegenstand staltungsart SWS A) Grundstudium 1 2 je ein Grundkurs zur Alten, Mittelalterlichen, Neueren und Neuesten Geschichte GK 8 1 4 Proseminar zur Alten Geschichte PS 2 1 4 Proseminar zur Mittelalter- PS 2 lichen Geschichte 1 4 Proseminar zur Neueren PS 2 oder Neuesten Geschichte 1 4 je eine Vorlesung zur Alten, Mittelalterlichen, Neueren und Neuesten V 8 Geschichte 1 4 methodisch-quellenkundliche und historiographische Lehrveranstaltungen V/PS/Ü 4 1 4 fachdidaktische Lehrveranstaltungen V/PS/Ü 4 Das Grundstudium wird durch die Zwischenprüfung abgeschlossen. Vor Beginn des Hauptstudiums sind die Fremdsprachenkenntnisse gemäß 2 nachzuweisen. B) Hauptstudium 5 7 Hauptseminar zur Alten Geschichte oder HS 2 zur Mittelalterlichen Geschichte 5 7 Hauptseminar zur Neueren Geschichte oder HS 2 zur Neuesten Geschichte 5 7 Lehrveranstaltung zur Geschichtsmethodologie und Historiographie V/Ü 2 5-7 Lehrveranstaltungen zur Fachdidaktik V/HS/Ü 6 8

Fach- Fachgebiet oder Lehrveransem. Gegenstand staltungsart SWS 5 7 je eine Vorlesung zur Alten oder Mittelalterlichen und zur Neueren oder Neuesten Geschichte V 3 5 7 Lehrveranstaltungen aus den Wahlpflichtbereichen, davon 2 mit Leistungsnachweisen V/S/Ü 10 Die Wahlpflichtbereiche des Faches sind Verfassungsgeschichte, Geschichtliche Landeskunde, Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Religions- und Kirchengeschichte. Bei Kombination mit einem künstlerischen Fach entfällt das Studium in den Wahlpflichtbereichen. Abkürzungsverzeichnis: SWS = Semesterwochenstunden GK = Grundkurs V = Vorlesung Ü = Übung PS = Proseminar HS = Hauptseminar 9