ESF Integrationsrichtlinie Bund Handlungsschwerpunkt Integration von Asylbewerberinnen, Asylbewerbern und Flüchtlingen (IvAF) Nilgün Öksüz Referat EF2 ESF Programmumsetzung Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Kontext Die ESF-Integrationsrichtlinie ist im Kontext des Operationellen Programms des Bundes (ESF-Bundes-OP, 2014-2020) zu sehen und zu erklären. Infos hier: http://www.esf.de/portal/shareddocs/pdfs/de/aktuelles/2014/2014_10_21 _op.pdf? blob=publicationfile&v=2
Inhalt und Zusammenhang Das Operationelle Programm (ESF-Bundes-OP) beschreibt die Gesamtstrategie des Bundes für die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds in Deutschland für die Jahre 2014 bis 2020. Das ESF-Bundes-OP, 2014-2020 enthält u.a. die Prioritätsachse B : Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und Diskriminierung Diese Priorität wird umgesetzt durch die ESF-Integrationsrichtlinie Bund.
Überblick ESF-Integrationsrichtlinie Bund 2014-2020 Ziel: Integration in Arbeit, Ausbildung, Wiederaufnahme einer schulischen Bildung Zielgruppe: Menschen mit besonderen Schwierigkeiten beim Zugang zum Arbeitsmarkt Projekte werden in Kooperationsverbünden unter aktiver Beteiligung von Betrieben oder Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung sowie von Jobcentern oder Agenturen für Arbeit durchgeführt IsA- Integration statt Ausgrenzung - 18 bis 35jährige - Bottom up Ansatz! - individuelle teilnehmerbezogene Maßnahmen - strukturelle Maßnahmen IdA-Integration durch Austausch - 18-35jährige - transnationale Mobilitätsmaßnahmen - Zusammenarbeit mit mind. einem europäischen Partner - Bereitschaft zur Aufnahme von Jugendlichen ( Hosting ) IvAF-Integration von Asylbewerber/- innen und Flüchtlingen - Asylbewerber/-innen, Geduldete, Flüchtlinge - individuelle teilnehmerbezogene Maßnahmen - strukturelle Maßnahmen - Einbeziehung weiterer relevanter Akteure
Förderkonditionen Budget: 105,7 Mio. ESF und 65,5 Mio. BMAS-Mittel für 2014 bis 2020 Die Zuwendung beträgt 90% der zuwendungsfähigen - Ausgaben d.h. Anteil an Eigenmitteln beträgt in allen Regionen 10% Eigenmittel können ersetzt werden Drittmittel (außer ESF/EHAP u.a.) Teilnehmereinkommen werden nicht als Eigenmittel anerkannt IsA- Integration statt Ausgrenzung - Earmarking EU- Zuwanderung - Obergrenze je Antrag: 1,5 Mio. - Pauschalsatz von 21% bezogen auf direkte Personalausgaben IdA-Integration durch Austausch - Obergrenze je Antrag: 1,5 Mio. - Verwaltungsausgabenpauschale von 13% - Standardisierte Einheitskosten für Mobi-Kosten von Teilnehmenden (Anl. 1) und von begleitendem Projektpersonal (Anl. 2) - Standardisierte Einheitskosten für Projektdurchführung im Ausland (neu!) IvAF-Integration von Asylbewerber/-innen und Flüchtlingen - Obergrenze je Antrag: 2,6 Mio. - Pauschalsatz von 21% bezogen auf direkte Personalausgaben
Überblick Auswahlverfahren Beim BMAS sind insgesamt 131 (390) IvAF Förderanträge eingegangen: 29 Zusagen (21 und 8 durch Mittelumschichtungen) im Rahmen des Fördervolumens + Aufstockung Mittelvolumen auf 57 Mio., davon 34,2 Mio. ESF und 23,7 Mio. Mittel des BMAS 12 IvAF Anträge ohne aktuelle Förderzusage, da Fördervolumen ausgeschöpft die Mittelbedarfe der 12 IvAF Anträge sind in die Haushaltsberatungen eingegangen
Verteilung der IvAF Projekte auf die Bundesländer Bundesland IdA IsA IvAF Bundesland IdA IsA IvAF Baden-Württemberg 3 6 2 Nordrhein-Westfalen 6 11 6 Bayern 3 2 2 Rheinland-Pfalz 2 2 2 Berlin 3 9 1 Saarland - 1 1 Brandenburg 2 3 2 Schleswig-Holstein - 2 1 Bremen - 1 1 Sachsen 3 2 2 Hamburg - - 1 Sachsen-Anhalt 2 2 2 Hessen 3 4 1 Thüringen 2 1 2 Mecklenburg-Vorpommern 1 3 1 Niedersachsen 2 6 2
Die Förderrichtlinien stellen die Anforderung der Einbindung der Jobcenter/Agenturen für Arbeit, sowie der Betriebe und öffentlichen Verwaltungen (zur Erhöhung der Einstellungsbereitschaft) Frühzeitige Einbindung der Jobcenter/Agenturen für Arbeit und Betriebe/ Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung in Antragstellung bzw. in eine gemeinsame konzeptionelle Planung Konkrete Aufgaben und Zusammenarbeit der Jobcenter/Agenturen für Arbeit und Betriebe/ Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung bei der Projektumsetzung sollte in den Absichtserklärungen und Kooperationsvereinbarungen erkennbar sein
Neben der aktiven Beteiligung der Agenturen für Arbeit, Jobcenter, Betrieben und öffentlicher Verwaltung sind weitere Akteure relevant: Träger der Flüchtlingshilfe Migrationsberatungsstellen Migrantenorganisationen Träger der freien Wohlfahrtspflege Bildungsanbieter Kommunen Institutionen auf Landesebene und weitere
Zielsetzung IvAF Stufenweise und nachhaltige Integration von Personen, die noch keinen verfestigten Aufenthalt haben, aber zumindest einen nachrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt (Asylbewerber/-innen und Flüchtlinge) in Arbeit oder Ausbildung oder in Schulausbildung.
Zielgruppen: Asylbewerber-/-innen, Geduldete und Flüchtlinge 1. Maßnahmen für Teilnehmende Maßnahmen mit dem Ziel der Aufnahme einer Beschäftigung, Ausbildung und der (Wieder-) Aufnahme einer Schulausbildung 2. Strukturelle Maßnahmen Maßnahmen für Betriebe, Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung sowie für weitere Stellen, die mit Asylbewerber/-innen und Flüchtlingen arbeiten
1. Maßnahmen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer (IvAF) Maßnahmen mit dem Ziel der Aufnahme einer Beschäftigung, Ausbildung und der (Wieder-) Aufnahme einer Schulausbildung darunter Maßnahmen zur Teilnehmergewinnung Unterstützung beim Zugang zu Leistungen des regulären Hilfesystems Unterstützung beim Zugang zu anderen Sonderprogrammen Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen Betriebsnahe Aktivierung Vermittlung in Arbeit und Ausbildung (Wieder-)Aufnahme einer schulischen Bildung oder Berufsausbildung für junge Flüchtlinge
Zusammenarbeit mit anderen Programmen Zusammenarbeit mit dem Handlungsschwerpunkt ESF- Anpassungsqualifizierungen im Kontext des Anerkennungsgesetzes des IQ Programms Verweisberatung in die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung Zusammenarbeit mit dem BAMF-Sprachprogramm Ermittlung des Sprachniveaus und Zuweisung von Teilnehmenden (bisher Asylbewerber/-innen und Geduldete) zu den BAMF- Sprachkursträgern
2. Maßnahmen auf struktureller Ebene (IvAF) Maßnahmen für Grundsicherungsstellen, AA und Betriebe mit dem Ziel der strukturellen Verbesserung des Zugangs zu Arbeit und Ausbildung Schulungen von z.b. Jobcentern und Agenturen für Arbeit Maßnahmen für Unternehmen Maßnahmen für weitere relevante Akteure des Arbeitsmarkts
2.a Schulungen von Jobcentern und Agenturen für Arbeit Ermittlung von Bedarfen der Jobcenter und Agenturen für Arbeit erfolgt als Top Down Strategie Federführung liegt bei den Regionaldirektionen Weitergabe der Bedarfe an die Trainerinnen und Trainer in den Projekten (bisher ESF-Bleiberechtsprogramm, ab 1. Juli IvAF) Inhalte der Schulungen: aufenthalts- und arbeitsrechtliche Situation von Flüchtlingen nach Zuständigkeiten Jobcenter und Agenturen für Arbeit Auf regionaler Ebene Zusammenarbeit mit dem IQ-Programm
Für Rückfragen zum Handlungsschwerpunkt: IvAF Integration von Asylbewerber/-innen und Flüchtlingen Nilgün Öksüz Tel.: 0228 99 527-1492 E-Mail: nilguen.oeksuez@bmas.bund.de
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