Versicherungen am Bau Versicherungsmöglichkeiten und Lösungen



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Vorbemerkungen Versicherungen haben den Zweck, ein vom Unternehmen erkanntes Risiko kalkulierbar zu machen. Gerade bei Bau- und Montageprojekten ist das Unternehmen oft vielen Unwägbarkeiten ausgesetzt. Bei aller Vorsicht kann ein unvorhergesehenes Ereignis eintreten, dessen Bewältigung nur mit erheblichen finanziellen Aufwendungen möglich ist. Ein Unternehmen kann dabei in seiner Existenz bedroht sein. Verträge und Versicherungen haben daher bei der Bewältigung von Risiken am Bau eine besondere Bedeutung. Die Gefahrtragung Gefahrtragungen (wer trägt Gefahrem während der Projektphase) können in Gesetzen, Verordnungen oder NORMEN oder in individuellen (Bau-, Werks-) Verträgen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geregelt werden. Gefahrenteilung Beispiel ÖNORM B2110 Bauherren-Risiko Risiken des Bauherren sind unabwendbare Ereignisse, auf welche besonders der Bauunternehmer keine Einflussmöglichkeiten hat und Vorkehrungen lediglich im zumutbaren Rahmen seiner Sorgfaltspflicht treffen kann. z.b. höhere Gewalt und unabwendbare Ereignisse wie: überdurchschnittliche Witterungsereignisse, unbekannt gebliebene Eigenschaften des Baugrunds, Schäden durch unbekannte Dritte, Schäden an bereits übernommener Bauleistung, eingeschränkt aufgrund der Prüfpflicht des Bauunternehmers sowie der Haftung der Planer: Sachschäden verursacht durch fehlerhafte Planung, Berechnung, Gutachten Bauunternehmer-Risiko Risiken des Bauunternehmers sind Schäden (Beschädigung und Zerstörung) aus der Errichtung des Bauwerks, für alle Leistungen, welche von ihm erbracht werden (inklusive der vertragsmäßig übernommenen, auf ihn überwälzten Risiken) bis zur Übernahme des Baus durch den Bauherren. z.b. Schäden aus der Errichtung wie: Folgeschaden durch Ausführungsfehler, Fahrlässigkeit, menschliches Versagen (z.b.: Bauhandwerker), Böswilligkeit, Sabotage, Diebstahl bereits fix montierter Teile, sämtliche von außen substantiell mechanisch einwirkende Ereignisse, Mangel-Folgeschäden. Ist die Gefahrtragung bekannt, besteht die Möglichkeit dieses Risiko selbst zu tragen oder ganz oder teilweise auf eine Versicherung abzuwälzen. (1)

Das Projekt Grundsätzlich unterscheiden wir zwischen Personenversicherungen (Versicherung von Personen) Im Inland grundsätzlich ein Thema der Sozialversicherung. Bei Auslandsrisiken kann es aufgrund rechtlicher Bestimmungen (zb Kollektivvertrag) oder aufgrund lokaler Bestimmungen notwendig sein, zusätzliche Versicherungen abzuschließen. Haftpflichtversicherungen (Versicherung von Haftungen) Sachversicherungen (Versicherung von Sachen) Projektversicherungen im Überblick (2)

Versicherungen Bei Projektversicherungen handelt es sich üblicherweise um nicht erneuerbare Versicherungen (Die Versicherung endet mit dem Projekt). Projektbezogene Versicherungen sind: Haftpflichtversicherungen projektbezogen(zb bei ARGEN; Projektgesellschaften; Bauherrenhaftpflicht) Transport-, Bauwesen und Montage- Sachversicherungen (einzeln oder kombiniert); (international CAR und EAR) Bauwesen-/Montage Betriebsunterbrechungsversicherungen (Finanzdeckung) Bau-/Maschinenkasko Versicherungen für Baustelleneinrichtungen und Baugeräten Rohbauversicherungen (Feuerversicherungen) Die Haftpflichtversicherung Die Haftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung für das Bau- und Montageunternehmen. Im Rahmen der (Betriebs-) Haftpflicht sind Schadenersatzansprüche Dritter aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen versichert. Besteht keine (Betriebs-) Haftpflichtversicherung für die unternehmerische Tätigkeit, so haftet der Schadenverursacher bei Verschulden mit seinem gesamten Vermögen. Versichert sind (Betriebshaftpflicht-Auszug): Sach- und Personenschäden und davon abgeleitete Vermögensschäden Sogenannte reine Vermögensschäden sind nur sehr eingeschränkt versichert. Vertragshaftungen deren Zusagen über die gesetzliche Haftpflicht hinausgehen (z.b. verursachenunabhängige Haftungen, verschuldensunabhängige Haftungen, pauschalierte Schadenersatzverpflichtungen wie Pönalen etc.) sind nicht Gegenstand der Versicherung. (3)

Bei Bauprojekten ist eine projektbezogene Haftpflichtversicherung unter folgenden Voraussetzungen speziell erforderlich: Ausführung im Rahmen einer ARGE Ausführung im Rahmen einer Projektgesellschaft Übernahme von Vertragshaftungen (z.b. Bauherrenrisiko) Vorgaben des Auftraggebers (Versicherungssummen, Deckungsnachweise, spezielle Deckungen) Bauwesen- (Bauleistungs-) -versicherung (CAR) Die Bauwesen- (Bauleistungs-) -versicherung ist in der Ausprägung eine Allgefahrenversicherung (alles ist versichert, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist), und bietet einen umfassenden Versicherungsschutz für das in Bau befindliche Objekt bis zur Abnahme durch den Auftraggeber. Versichert sind dabei Einwirkungen von außen (Naturereignisse) sowie Folgeschäden an mangelfreien Bauleistungen durch Baufehler (Ausführungsfehler, Statik etc.). Die Bauwesenversicherung kann für Interesse des Bauunternehmers und/oder des Bauherren abgeschlossen werden. Üblicherweise werden die Interessen beider Vertragsparteien (Bauunternehmer und Bauherr) in einem Vertrag versichert. International werden Bauwesenversicherungen auch als CAR (Contractor s All Risk) Versicherungen angeboten. Montageversicherung (EAR) Die Montageversicherung ist die Versicherung für maschinelle Einrichtungen und Anlagen. Die Montageversicherung ist in der Ausprägung ebenfalls eine Allgefahrenversicherung und deckt Schäden während der Montage und dem Probebetrieb bis zur Inbetriebnahme bzw. Abnahme durch den Auftraggeber. Das Auftraggeberinteresse kann im Vertrag mitversichert werden. International werden Montageversicherungen als EAR (Erection All Risk) Versicherungen angeboten. Die Bauwesen- (CAR) und die Montageversicherung (EAR) können auch als kombinierte Versicherungen abgeschlossen werden (Bau- und Montageleistungen in einem Vertrag). (4)

Bauwesen- /Montagebetriebsunterbrechungsversicherung (Finanzdeckung Bauherreninteresse) Diese Versicherung kann nur zusammen mit einer Bauwesen- u/oder Montageversicherung abgeschlossen werden, und deckt Ertragsausfälle, wenn sich die Inbetriebnahme/Übergabe durch versicherte Schäden (Bauwesen- u/o Montageversicherung) verzögert. Versichert ist ausschließlich das Interesse des Bauherren, und dessen finanzieller Nachteil aus der durch ein versichertes Ereignis verzögerten Übergabe des Projektes. Bau-/Maschinen-Kasko Für Baumaschinen (Kräne, Bagger, Tunnelbohrmaschinen) etc. können nach Bedarf Maschinenbruch- (technisches Risiko) und Kaskoversicherungen (Fahrtrisiko) abgeschlossen werden. Versicherung von Baustelleneinrichtungen; Baugeräten Baustelleneinrichtungen und Baucontainer mit Einrichtungen können im Rahmen von Einzelverträgen nach Bedarf versichert werden (zb gegen Feuer- und Einbruchdiebstahl etc.). Bestimmte Baugeräte (Baugeräteliste) könne im Rahmen einer Bauwesenversicherung mitversichert werden. Rohbauversicherungen (Feuerversicherung) (Bauherreninteresse) Das Feuerrisiko trägt im üblicherweise der Bauherr. Während der Bauphase stellt die Versicherungswirtschaft diese Deckungen für den Bauherren gratis bis zur Fertigstellung zur Verfügung. Es wird empfohlen, diese Deckung (Gefahrtragung) mit dem Bauherren zu klären. Mit Übernahme bzw. Fertigstellung treten auch andere abgeschlossene Versicherungen des Bauherren in Kraft (zb Sturm/Hagel, Leitungswasser etc.). (5)

Zusammenfassung Die Abwälzung von Risiken durch Vertrag (Bauvertrag; Versicherungsvertrag) hat bei Projekten eine wesentliche Bedeutung für den unternehmerischen Erfolg. Für Projektversicherungen gibt es einen engen Markt mit wenigen Anbietern und Spezialisten. Es ist daher äußerst wichtig, den Versicherungsschutz frühzeitig zu besorgen. Bereits begonnene Projekte können nur noch schwer versichert werden. Eine späte Anfrage und kurze Angebotsfristen treiben die Prämien nach oben. ----SchneiderConsult Kurt Schneider---- 12.03.2009 (6)