"Definition" Benzinscooter Zweirädrige Kleinfahrzeuge mit einem Benzinmotor als Antrieb ohne Sitz als Stehroller für eine Person konzipiert Elektroscooter Zweirädrige Kleinfahrzeuge mit einem Elektromotor als Antrieb ohne Sitz als Stehroller für eine Person konzipiert Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h über 10 km/h bis 25 km/h + max. 600 Watt > 25 km/h + > 600 Watt Fahrzeugart Kraftfahrzeug Motorfahrrad E-Fahrrad Motorfahrrad Begegnungszone, Fahrradstraße, Radfahranlagen bzw. Helmpflicht ja ja ja für Kinder < 12Jahre ja Haftpflichtversicherung nein ja nein ja Kennzeichentafel hinten 10 km/h Tafel entsprechende Kennzeichentafel entsprechende Kennzeichentafel Art der Lenkberechtigung vollendetes 16. Lebensjahr <12 Jahren Aufsichtsperson(16J), 0,1 Promille - nein Mopedausweis o. FS-Kl. AM
Motordreirad Pocketbike "Definition" Kraftrad mit 3 Rädern Kraftrad mit 3 Rädern Bauartgeschwindigkeit verschieden - bis 400 kg (alt) NEU Leistung bis 15 kw verschieden - über 400 kg (alt) NEU Leistung über 15 kw benzinbetriebene Krafträder bis 45 km/h bis 45 km/h benzinbetriebene Krafträder 70-80 km/h; Rennfahrzeuge 100-110 km/h über 45 km/h Fahrzeugart Motordreirad Klasse L5e Motordreirad Klasse L5e Motorfahrrad Motorrad nur mit Kfz Zulassung nur mit Kfz Zulassung Helmpflicht ja ja ja ja Haftpflichtversicherung ja ja ja ja Kennzeichentafel entsprechende Kennzeichentafel entsprechende Kennzeichentafel entsprechende Kennzeichentafel entsprechende Kennzeichentafel Art der Lenkberechtigung min. Führerschein Kl. Vorstufe A (alt), NEU: zusätzlich FS-Kl. A1 oder A2 Führerschein Kl. B (alt) für Prüfungen ab 19.01.13: Kl. B > 15 kw nur wenn das 21. Lebensjahr vollendet ist bzw. FS-Kl. A Führerschein Kl. Vorstufe A bzw. FS-Kl. A (alt), NEU ab 19.01.13 FS - Kl. A1, A2 oder A vollendetes 18. Lebensjahr für Vorstufe A, min. 20. Lebensjahr bei Kl. A (alt) NEU Prüfungen ab 19.01.13: Direkteinstieg Kl. A ab 24 J.(20 J. bei FS-Kl. A2), voll. 18. Lebensjahr Kl. A2., voll. 16 Lebensjahr Kl. A1 FS-Kl. B = vollendetes 17. Lebensjahr (alt) NEU: Prüfung FS-Kl. B ab 19.01.2013 = 21 Jahre vollendetes 18. Lebensjahr für Vorstufe A, min. 20. Lebensjahr bei Kl. A (alt) NEU Prüfungen ab 19.01.13: Direkteinstieg Kl. A ab 24 J.(20 J. bei FS-Kl. A2), voll. 18. Lebensjahr Kl. A2., voll. 16 Lebensjahr Kl. A1 0,1 Promille - bei Probeschein 0,1 Promille - bei Probeschein 0,1 Promille - ja (Probeschein) 0,5 Promille - ja (Vormerkdelikt)
"Definition" E-Bikeboard Microscooter Sidewalker Einrad entspricht einem E-Fahrrad Bewegungsmittel bestehend aus: Lenkstange, Trittbrett, 2 kleine Räder Tretroller für Erwachsene Bewegungsmittel das nur mit einem Rad den Boden berührt Bauartgeschwindigkeit bis 25 km/h + max. 600 Watt Fahrzeugart E-Fahrrad fahrzeugähnliches Kinderspielzeug Fahrrad fahrzeugähnliches Bewegungsmittel Begegnungszone, Fahrradstraße, Radfahranlagen bzw. Begegnungszone, Fahrradstraße, Radfahranlagen bzw. Wohnstraßen Helmpflicht nein (ja für Kinder <12Jahren) nein ja für Kinder < 12Jahre nein Haftpflichtversicherung nein nein nein nein Kennzeichentafel Art der Lenkberechtigung <12 Jahren mit Aufsichtsperson (16 Jahre) sonst vollendetes 12.Lebensjahr oder <12 Jahren mit Aufsichtsperson (16 Jahre) sonst vollendetes 12.Lebensjahr oder <12 Jahren mit Aufsichtsperson (16 Jahre) sonst vollendetes 12.Lebensjahr oder nein
"Definition" Snakeboard Skateboard Inlineskater Rollski Standbrett zweigeteilt - schlangenähnliche Bewegung ein Brett mit 2 Achsen und 4 Rollen Variante von Rollschuhen Bauartgeschwindigkeit ein Holm mit 2-4 Rädern Fahrzeugart fahrzeugähnliches Kinderspielzeug fahrzeugähnliches Kinderspielzeug Einordnung - Rollschuhfahrer fahrzeugähnliches Kinderspielzeug Radfahranlagen, Gehsteig, Gehweg, Wohnstraße,, Begegnungszonen Helmpflicht nein nein nein nein Haftpflichtversicherung nein nein nein nein Kennzeichentafel nein nein nein nein Art der Lenkberechtigung nein nein nein nein
Rollstuhl E-Rollstuhl "Definition" Rollstuhl selbstfahrender Rollstuhl elektrisch angetriebenes Einpersonen-Transportmittel Segway elektrisch angetriebenes Einpersonen-Transportmittel Bauartgeschwindigkeit verschieden bis 25 km/h + max. 600 Watt > 25 km/h + > 600 Watt Fahrzeugart kein Fahrzeug Kleinfahrzeug Fahrrad Motorfahrrad Gehsteige, Gehwege, ta < 80 cm Breite Radfahranlagen bzw. >80cm, Begegnungszonen, Fahrradstraßen Helmpflicht nein nein nein ja Haftpflichtversicherung nein nein nein ja Kennzeichentafel nein nein entsprechende Kennzeichentafel Art der Lenkberechtigung Altersbeschränkung Altersbeschränkung <12 Jahren Aufsichtsperson(16J) nein nein Mopedausweis o. FS-Kl. AM
Elektro-Fahrrad Elektro-Moped Motorfahrrad Motorrad "Definition" Fahrrad das mit E-Antrieb ausgestattet ist zweirädriges, elektr. angetriebenes Kraftfahrzeug bis 45 km/h Kraftrad - Hubraum bis 50 ccm Kraftrad, das kein Motorfahrrad ist Bauartgeschwindigkeit bis 25 km/h + max. 600 Watt > 25 km/h + > 600 Watt bis 45 km/h verschieden Fahrzeugart Fahrrad Motorfahrrad Motorfahrrad Kraftrad Radfahranlagen, Fahrradstraße, Begegnungszone bzw. Helmpflicht ja für Kinder < 12Jahre ja ja ja Haftpflichtversicherung nein ja ja ja Kennzeichentafel entsprechende Kennzeichentafel entsprechende Kennzeichentafel Motorradkennzeichen Art der Lenkberechtigung Führerschein Kl. Vorstufe A bzw. FS-Kl. A (alt), NEU ab 19.01.13 FS - Kl. A1, A2 oder A <12 Jahren Aufsichtsperson(16J) vollendetes 18. Lebensjahr für Vorstufe A, min. 20. Lebensjahr bei Kl. A (alt) NEU Prüfungen ab 19.01.13: Direkteinstieg Kl. A ab 24 J.(20 J. bei FS-Kl. A2), voll. 18. Lebensjahr Kl. A2., voll. 16 Lebensjahr Kl. A1 0,8 Promille - 0,1 Promille - ja (Probeschein) 0,5 Promille - ja (Vormerkdelikt)
"Definition" Skateboard mit Motor Bauartgeschwindigkeit 32 km/h + 800 Watt MOBO 800 All Terrain Fahrzeugart nicht zulassungsbarer Kraftwagen (Klasse M) verboten Helmpflicht ja Haftpflichtversicherung ja Kennzeichentafel ja Art der Lenkberechtigung FS-Kl. B vollendetes 17. Lebensjahr 0,1 Promille - bei Probeschein Hinweis: Lenkberechtigungen für Klassen die ab dem 19. Jänner 2013 nicht mehr bestehen bzw. abgeändert werden, bleiben auf Grund von Übergangsbestimmungen auch nach in Kraft treten der 14. bzw. 15. FSG-Novelle in der ursprünglichen Form aufrecht. Im Fall einer Neuausstellung des Führerscheins werden die entsprechenden Zahlencodes eingetragen. In der Tabelle wurden daher diese Fälle mit der Bezeichnung (alt) gekennzeichnet.