Henrichsallee 6b 45527 Hattingen Frau Sabine Mustermann Musterstr. 1 44801 Bochum Henrichsallee 6b 45527 Hattingen Tel.: (02324) 28092-0 Fax: (02324) 28092-29 kontakt@innova-hattingen.de www.innova-hv.de im Notfall: 0180-INNOVARUF 01.01.2015 0180-4666827 (0,20 je Verbindung) Objekt 100 / Musterstr. 1 44879 Bochum Sehr geehrte Damen und Herren, nachfolgend übersenden wir Ihnen Ihre Wohngeldabrechnung den Zeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2014. Ihre Abrechnungsspitze sowie Ihr Saldo zum 31.12.2014 stellt sich im Ergebnis wie folgt dar: Gesamt Bewirtschaftungskosten 23.162,66 Beiträge zur Instandhaltungs-Rückstellung 4.00 Erlöse Gesamtbelastung 27.162,66 2.005,21 50 2.505,21 - Sollvorauszahlung gem. WP - Sonderumlagen 24.984,00 2.70 Abrechnungsspitze 2014 (Guthaben) 194,79 Zu Ihrer weiteren Information*: +/- Kontosaldo laufendes Wohngeld +/- Kontosaldo Sonderumlage +/- Kontosaldo +/- offene Abrechnungsergebnisse Vorjahr/e +/- Kontosaldo Sonstige 97,42 Summe Eigentümersaldo : 97,42 * Diese Werte beziehen sich ausschließlich auf das Wirtschaftsjahr. Später erfolgte Zahlungen sind hierin nicht berücksichtigt. Gesamtsaldo (Guthaben) zum 31.12.2014 292,21 Wir überweisen Ihnen auf Ihr Bankkonto Anbei übersenden wir Ihnen die Unterlagen: Einzel-Wohngeldabrechnung, bestehend aus folgenden Einzelaufstellung der Mittelverwendung (lfd. Nr. 1) nebst Zusammenfassung/Ergebnis (lfd. Nr. 2)
Übersicht en (lfd. Nr. 3) Entwicklung der Geldkonten (lfd. Nr. 4) Erläuterungen zu den Verteilungsmaßstäben (lfd. Nr. 5) Ihre Einzelkontenübersicht und Bescheinigung der Lohnkosten i.s.d. 35a EStG Gesamtjahresabrechnung (Einnahmen-/Ausgaben-Ausweis) Rücklagennachweis gesamt (inkl. Rückstände) gem. BGH V ZR 44/09 (HG-Abr. Sammelliste 2) sowie den Entwurf des Wirtschaftsplanes das nächste Wirtschaftsjahr. Die Jahresabrechnung ist erst mit Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung fällig. Der Ausgleich erfolgt gem. Beschlussfassung nach der Eigentümerversammlung. Bei Nachzahlungen, die ein SEPA- Lastschriftmandat hier vorliegt, gilt diese Mitteilung als Ankündigung gem. SEPA. Bzgl. des Wirtschaftsplanes weisen wir bereits jetzt ausdrücklich darauf hin, dass der Wirtschaftsplan eine regelmäßige und wiederkehrendee Forderung enthält. Haben Sie uns Ihre Hausgeldzahlung ein SEPA- SEPA. Lastschriftenmandat erteilt, so gilt der Wirtschaftsplan als Vorankündigung gem. Weitere Detailunterlagen finden Sie in unserem Online-Portal im Internet unter www.innova-hv.de. Sollten Sie noch keinen Zugang haben, so schreiben Sie bittte eine Mail an kontakt@innova- zu Grunde hattingen.de. Wir werden den Zugang dann umgehend einrichten. Nachfolgende Zahlungen Ihrerseits sind bei der Ermittlung der Abrechnungsspitze gelegt worden: Übersicht Ihrer abrechnungsrelevanten Hausgeldzahlungen gem. WP Ihre Zahlungen das Abrechnungsjahr 2014 06.01.2014 225,00 185,17 39,83 Zahlung Januar 05.02.2014 225,00 185,17 39,83 Zahlung Februar 05.03.2014 225,00 185,17 39,83 Zahlung März 08.04.2014 225,00 185,17 39,83 Zahlung April 05.05.2014 225,00 185,17 39,83 Zahlung Mai 05.06.2014 225,00 185,17 39,83 Zahlung Juni 07.07.2014 225,00 185,17 39,83 Zahlung Juli 05.08.2014 225,00 185,17 39,83 Zahlung August 05.09.2014 225,00 185,17 39,83 Zahlung September 06.10.2014 225,00 185,17 39,83 Zahlung Oktober 05.11.2014 225,00 185,17 39,83 Zahlung November 05.12.2014 225,00 185,17 39,83 Zahlung Dezember Summe 2.70 abzgl. Hausgeld Soll 2.70 Rückstand Hausgeld Einwendungen gegen die Jahresabrechnung bitten wir uns möglichst vor der Eigentümerversammlung mitzuteilen, um diese prüfen zu können. Die nachfolgende Einzelabrechnung entspricht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchhaltung auf der Grundlage der rechtlichen Vorschriften gem. WEG. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass gem. BGH vom 18.05.1989 (AZ V ZB 14/88) derjenige Eigentümer die Abrechnungsspitze aus der Jahresabrechnung haftet, der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung im Grundbuch eingetragener Eigentümer ist. Die einzelnen Kostenpositionen können Abgrenzungsposten enthalten, die zwangsläufig von der Gesamtabrechnung (Einnahmen- /Ausgabenrechnung) abweichen. Mit freundlichen Grüßen gez. Eva Bergmann
Frau Sabine Mustermann Musterstr.1 44801 Bochum Objekt 100 / Musterstr. 1 44879 Bochum Eigentümernr. 100 Einheitennr. 100 VE-Bez. Hattingen, den 01.01.2015 Erstellt durch: Eva Bergmann Tel: (02324) 28092--17 E-Mail: e.bergmann@innova-hattingen.de Einzel-Wohngeldabrechnung* Nr. R 00276.2014.0044004.2760040 die Zeit vom 01.01.2014 bis 31.12.2014 365 Tage * Diese Abrechnung ist nicht zur Weitergabe an Mieter geeignet! 1. Einzelaufstellung der Mittelverwendung Konto Verwendung VTS* (lfd. Nr.) Umlagefähige Kosten 0004021 Gebäudeversicherung 0004022 Haftpflichtversicherung * 0004030 Müllabfuhr 0004040 Strassenreinigung 0004060 Hausreinigung * 0004070 Wasser * 0004080 Abwasser 0004090 Grundstücksentw. 0004100 Allgemeinstrom 0004150 Gartenpflege Zuzüglich Individualkosten 0004350 Individualkosten andere Eigentümer Zuzüglich Heizkosten * 0004110 Heizkosten Nicht umlagefähige Kosten 0004310 Verwaltergebühren * 0004312 Geb.Nichtteilnahme Lastschrift-Verfahren 0004320 Bankgebühren 0004335 sonstige Kosten - nicht umlagefähig 0004399 Differenzkonto Heizkoste gem. BGH V ZR 251/10 1.197,14 81,88 m² (2) 178,13 81,88 m² (2) 2.479,28 365,00 P. (4) 328,52 81,88 m² (2) 1.654,44 1,00 WE (1) 1.438,93 365,00 P. (4) 1.278,64 365,00 P. (4) 432,00 81,88 m² (2) 80,92 81,88 m² (2) 809,20 1,00 WE (1) 8.590,52 840,91 (75) 4.414,90 1,00 WE (1) 428,40 42,84 LS (53) 129,13 125,00 MEA (3) 9,18 81,88 m² (2) en -415,99 125,00 MEA (3) 149,74 149,74 22,28 22,28 145,84 145,84 41,09 41,09 137,87 137,87 84,64 84,64 75,21 75,21 54,03 54,03 10,12 10,12 67,43 67,44 129,32 840,91 367,91 367,91 42,84 42,84 16,14 16,14 1,15 1,15-52,00-52,00 Summe 23.162,66 2.005,21 Zuführung Instandhaltung 0004900 Beiträge zur Haus Summe 4.00 125,00 MEA (3) 4.00 50 50 50 Die Umlagefähigkeit der einzelnen Positionen bestimmt sich bei vermieteten Einheiten ausschließlich nach dem Mietvertrag und stellt hier nur eine allgemein gültige Zuordnung dar.
Konto 0000800 0004900 0008800 * Eine Erläuterung zu diesen Verteilerschlüsseln finden Sie in der Anlage zur Abrechnung. 2. Zusammenfassung/Ergebnis Bewirtschaftungskosten 23.162,66 Beiträge zur Instandhaltungs-Rückstellung 4.00 Erlöse Gesamtbelastung 27.162,66 2.005,21 50 2.505,21 - Sollvorauszahlung gem. WP - Sonderumlagen Gesamtabrechnungssaldo 24.984,00 2.178,66 2.70 Abrechnungsspitze 2014 (Guthaben) 194,79 Wir überweisen Ihnen auf Ihr Bankkonto Die Jahresabrechnung ist erst fällig mit Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung. 3. (en) 1 Position SOLL VTS 1 SOLL Gesamt IST 1 IST Anfangsbestand Beitrag Zahlungen auf Beitragsverpflichtungen Vorjahre Zinserträge mit KapST Summe Zugänge 6.041,64 125 MEA (3) 755,21 6.041,64 755,21 4.00 125 MEA (3) 50 4.000,20 477,96 1,46 125 MEA (3) 0,18 1,46 0,18 4.001,46 500,18 4.001,66 478,14 Summe Abgänge Zwischensumme Endbestand 10.043,10 1.255,39 10.043,30 1.233,35 10.043,10 1.255,39 10.043,30 1.233,35 Differenz Ist zu Soll -0,20 22,04 Zinsertrag gesamt incl. KapSt auf 1,98 incl. Solidaritätszuschlag Hinweis Ihre Steuererklärung: * Beträge sind zu versteuern, ** Beträge sind steuerlich abzugsfähig. 1,98 0,24 * 0,50 0,06 0,03 1 Die Instandhaltungsrücklage gehört zum Verbandsvermögen der Wohnungseigentümergemeinschaft. wird daher nur informativ ausgewiesen, Eigentümer des Vermögens ist ausschließlich der rechtsfähige Verband.
4. Entwicklung der Geldkontenn 01.01.2014 bis 31.12.2014 (alle Beträge in EURO) Anfangsbestand Zugang Abgang Veränderung Endbestand Volksbank Giro Tagegeldkonto Giro alt 6..209,12 32.002,78 7.224,66 635,00 30.894,08 6.844,12 1.108,70 7.224,66-6.209,12 1.108,70 7.224,66 Rücklage alt 181,56 181,56-181,56 5. Erläuterungen VTS (Verteilungsschlüssel) (lfd. Nr.) Bezeichnung (1) Einheiten (2) Wfl. (3) Miteigentumsanteile (4) Personentage (53) Geb.Nicht-Teilnahme LS (75) Ablesedienst Abkürzung Gesamt (WE) 12,00 (m²) 654,62 (MEA) 1.00 (P.) 6.205,00 ( LS) 428,40 () 8.590,53 Aufteilung Personentage (sofern als VTS genutzt) VTS ab bis P. (4) 01.01.2014 31.12.2014 Wert Tage Wert x Tage 1 365 365 Auflistung Verbrauchszähler (sofern vorhanden) *G = Zähler musste geschätzt werden. Einwändungen gegen die Jahresabrechnung bitten wir uns möglichst vor der Eigentümerversammlung mitzuteilen, um diese prüfen zu können. Die vorliegende Einzelabrechnung entspricht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchhaltung auf der Grundlage der rechtlichen Vorschriften gem. WEG. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass gem BGH vom 18.05.1989 (AZ V ZB 14/88) derjenige Eigentümer die Abrechnungsspitze aus der Jahresabrechnung haftet, der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung im Grundbuch eingetragener Eigentümer ist. Die einzelnen Kostenpositionen können Abgrenzungsposten enthalten, die zwangsläufig von der Gesamtabrechnung (Einnahmen-/Ausgabenrechnung) abweichen. Die Jahresabrechnung ist erst mit Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung fällig. Der Ausgleich erfolgt gem. Beschlussfassung nach der Eigentümerversammlung. Bei Nachzahlungen, die ein SEPA-Lastschriftmandat hier vorliegt, gilt diese Mitteilung als Ankündigung gem. SEPA. >>>>> HINWEIS <<<<< Nutzen Sie zur Erstellung Ihrer Betriebskostenabrechnung Ihren Mieter unser BEKO-Tool. Sie finden dieses online im Internet unter www.betriebskostenabrechnung-online.de