Beilage 1 Vorhaben: Voruntersuchungen zur Niederschlagswasserentsorgung im Zuge des Bebauungsplanes Nittenauer Straße 40 Flur-Nr. 798 und 799, Gemarkung Bruck Vorhabensträger: RATISBONA Projektentwicklung KG Industriepark Ponholz 1, 93142 Maxhütte-Haidhof Erläuterung (2.Tektur) vom 14.02.2017 Projekt-Nr.: 411 008 Entwurfsverfasser: EBB Ingenieurgesellschaft mbh Michael- Burgau-Straße 22 a 93049 Regensburg Regensburg, 14.02.2017... (Unterschrift)
2 Inhaltsverzeichnis 1. Vorhabensträger... 3 2. Zweck des Vorhabens... 3 3. Bestehende Verhältnisse... 4 3.1 Baugrundverhältnisse... 4 3.2 Bestehende Abwasseranlagen... 7 4. Lage des Vorhabens... 7 5. Art und Umfang des Vorhabens... 8 5.1 Schmutzwasserentsorgung... 8 5.2 Niederschlagswasserentsorgung... 8 5.2.1 Variante 1: Versickerung Dachfläche / Ableitung Verkehrs- und Parkflächen... 11 5.2.2 Variante 2: Gedrosselte Ableitung des gesamten Niederschlagswassers... 15 6. Auswirkungen des Vorhabens... 16 7. Rechtsverhältnisse... 17
3 1. Vorhabensträger Vorhabensträger ist die RATISBONA Projektentwicklung KG Industriepark Ponholz 1 93142 Maxhütte-Haidhof 2. Zweck des Vorhabens Die Firma RATISBONA Projektentwicklung KG aus Maxhütte-Haidhof plant auf Teilflächen der Flurnummern 798 und 799 der Gemarkung Bruck die Errichtung eines neuen NETTO-Marktes. Im Zuge des Bebauungsplan-Verfahrens wurden Voruntersuchungen zur Niederschlagswasserentsorgung erforderlich, welche der EBB Ingenieurgesellschaft mbh, Regensburg durch die Fa. RATISBONA übertragen wurden.
4 3. Bestehende Verhältnisse 3.1 Baugrundverhältnisse Im Frühjahr 2015 beauftragte die Fa. RATISBONA Projektentwicklung KG die KRAUSS & PARTNER GmbH aus Oldenburg mit der Erstellung eines Bodengutachtens. Im Markt Bruck ist auf dem Grundstück der Nittenauer Straße Nr. 40 (Teilflächen der Flur-Nr. 798 und 799) die Errichtung eines NETTO-Marktes mit umliegenden Verkehrsund Parkflächen vorgesehen. Zur damaligen Untersuchung war das Grundstück unbebaut und wurde als landwirtschaftliche Fläche genutzt. In unmittelbarer Nähe zur geplanten Bebauung befinden sich überwiegend Gewerbebauten und landwirtschaftliche Nutzflächen. Zur Beurteilung der Baugrundverhältnisse wurden für den Standort Baugrunderkundungen in Form von sieben Kleinrammbohrungen (KRB) gemäß DIN EN ISO 22475 bzw. DIN 4021 realisiert. Der Markt Bruck liegt in der Oberpfalz im Naturpark Oberer Bayerischer Wald. Im Untersuchungsgebiet lagern unter anthropogenen Deckschichten (Mutterbodenschichten und Auffüllungen) überwiegend Aueablagerungen in einer Wechsellagerung mit Sand-Schluff- Gemischen mit unterschiedlichen Sand- und Tonanteilen und fluviatilen Sanden.
5 Nach den Ergebnissen der durchgeführten Kleinrammbohrungen ergibt sich für den Baugrund folgender Aufbau: An dieser Stelle weisen wir darauf hin, dass die Darstellung des Netto-Marktes und der Stellplätze nicht der aktuellen Planung entspricht.
6 Wasserstände konnten bei der Ausführung der Bohrarbeiten im März 2015 in KRB 1, KRB 4 und KRB 6 in einer Tiefe von 0,6 m bis 2,4 m unter OK-Gelände gelotet werden. Die unterschiedlichen Wasserstände deuten auf Stau- bzw. Schichtenwasser hin. Mit jahreszeitlich bedingten Schwankungen von mindestens 1,0 m sowie Oberflächen-, Stau- und Schichtenwasser ist zu rechnen. Gemäß dem DWA-Arbeitsblatt A 138 kommen für Versickerungsanlagen nur Lockergesteine in Frage, deren hydraulische Leitfähigkeit im Bereich von k f = 5 * 10-3 - 5 * 10-6 m/s liegt. Die humosen und bindigen Deckschichten sind zur Niederschlagswasserversickerung nicht geeignet. Für die im Baugebiet anstehenden bindigen Schluffe/Tone kann aufgrund der Feinstanteile ohne nähere Untersuchungen eine Wasserdurchlässigkeit von k f < 10-7 m/s angegeben werden. Gemäß DIN 18130 sind diese Schichten als gering bzw. sehr gering wasserdurchlässig zu bezeichnen und zur Versickerung von Niederschlagswasser nicht geeignet. Nur im südwestlichen Bereich der KRB 2 kann den anstehenden Sanden unterhalb von 1,80m unter GOK eine Durchlässigkeit von k f ~ 10-4 bis 10-5 m/s zugeordnet werden. Auf Empfehlung des Baugrundgutachters ist nur in diesem Bereich eine Versickerungsanlage möglich, jedoch wird vor der Dimensionierung der Versickerungsanlage auf die Durchführung eines In-Situ-Versickerungsversuchs hingewiesen. Das gesamte Baugrundgutachten ist im Bericht Nr. 15.3.179 vom 26.03.2015 zusammengefasst.
7 3.2 Bestehende Abwasseranlagen Der Markt Bruck wird überwiegend im Mischsystem entwässert. Teilbereiche sowie einige umliegende Ortsteile werden im Trennsystem entwässert. 4. Lage des Vorhabens Der Markt Bruck i. d. OPf. liegt rund 7 km nördlich der Stadt Nittenau sowie ca. 20 km südöstlich der Stadt Schwandorf. Über die Bundesstraßen B 16 und B 85 sowie über die beiden Staatsstraßen ST 2145 und 2150 ist der Markt Bruck i. d. OPf. gut an das örtliche Verkehrsnetz angebunden. Das neu zu erschließende Grundstück liegt im südlichen Bereich des Marktes Bruck i. d. OPf. und liegt unmittelbar an der Nittenauer Straße. Bruck i. d. Opf. Bebauungsplan Nittenauer Str. 40
8 5. Art und Umfang des Vorhabens Im Markt Bruck ist auf dem Grundstück der Nittenauer Straße Nr. 40 (Teilflächen der Flur-Nr. 798 und 799) die Errichtung eines NETTO-Marktes mit umliegenden Verkehrsund Parkflächen durch die RATISBONA Projektentwicklung KG aus Maxhütte-Haidhof vorgesehen. An dieser Stelle weisen wir daraufhin, dass sich bei den Vorgesprächen zu der geplanten Erschließungsmaßnahme für eine Leitungstrasse im nördlichen Bereich parallel zur Grundstücksgrenze der Flur-Nr. 798 ausgesprochen wurde. Diese bereits festgelegte Leitungstrasse ist bei der nachfolgenden Erschließungsplanung zu berücksichtigen. 5.1 Schmutzwasserentsorgung Das zu erschließende Grundstück schließt in der Nittenauer Straße an die bestehende Mischwasserkanalisation an. Die Einleitung des auf dem Grundstück anfallenden Schmutzwassers in den bestehenden Mischwasserkanal bei Schacht Nr. 459 ist nach Rücksprache mit dem Markt Bruck problemlos möglich. Im Rahmen der Erschließungsplanung ist die Schmutzwasserentsorgung zu planen. 5.2 Niederschlagswasserentsorgung Nach Rücksprache mit dem Markt Bruck können derzeit keine genauen Angaben über die erlaubte Einleitungsmenge in den bestehenden Mischwasserkanal gemacht werden, da keine hydraulischen Berechnungen des Kanalnetzes in diesem Bereich vorliegen. Aus diesem Grund wird die Entwässerung so ausgelegt, dass die zukünftig abgeleitete Niederschlagswassermenge unter dem natürlichen Abfluss des unbebauten Baugrundstücks liegt.
9 Berechnung des natürlichen Abflusses aus der zu bebauenden Fläche A ges x Ψ x r 15,5 = 6370 m² x 0,05 x 208 l/s*ha = 6,6 l/s (5-jähriges Regenereignis) Laut dem Bodengutachten der Fa. KRAUSS & PARTNER GmbH ist eine Versickerung lediglich im südwestlichen Teil des Planungsgebietes möglich. Das Niederschlagswasser von der Dachfläche des NETTO-Marktes kann ohne Vorreinigung über eine belebte Oberbodenzone im versickerungsfähigen Untergrund im westlichen Teil des Grundstücks versickert werden. Da auf dem restlichen Grundstück nicht versickert werden kann, muss das Niederschlagswasser von den Verkehrsflächen und Parkflächen auf dem Grundstück zurückgehalten und anschließend möglichst stark gedrosselt in den öffentlichen Mischwasserkanal eingeleitet werden. Aufgrund der örtlichen Verhältnisse, der zukünftigen Leitungstrasse und der kaum vorhandenen Grünflächen im östlichen Bereich muss die Rückhaltung des Niederschlagswassers unterirdisch über einen Stauraum erfolgen.
10 Für die Voruntersuchungen wurden alle relevanten Flächen digital per CAD ermittelt. Berechnung Niederschlagswasserabfluss Maßgebend für die Berechnungen der Niederschlagswasserabflüsse sind folgende Normen bzw. Vorschriften: DIN 1986-100: Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke DWA-Arbeitsblatt A 118 Hydraulische Bemessung und Nachweis von Entwässerungssystemen Die Abflussbeiwerte wurden entsprechend festgelegt. Für die Dachflächen, die asphaltierten Verkehrswege sowie die Anlieferungsrampe wurde der Wert 0,90 angesetzt. Für die Parkplätze wurde ein Wert von 0,75 (Pflaster mit dichten Fugen) der Berechnung bzw. Bemessung zugrunde gelegt. Zur Beseitigung des Niederschlagswassers gibt es zwei unterschiedliche Möglichkeiten. Bei der ersten Variante wird das Dachflächenwasser im südwestlichen Bereich versickert und das Oberflächenwasser aus den Verkehrs- sowie Parkflächen über eine Rückhaltung gedrosselt abgeleitet. Bei der zweiten Variante wird das gesamte anfallende Niederschlagswasser aus den Bereichen Dach, Verkehr und Parkplatz über eine Rückhaltung gepuffert und gedrosselt abgeleitet. In den Voruntersuchungen wurden beide Varianten untersucht. Welche der beiden Lösungen bei der Erschließung zum Tragen kommt, ist in der nächsten Planungsphase näher zu untersuchen und festzulegen.
11 5.2.1 Variante 1: Versickerung Dachfläche / Ableitung Verkehrs- und Parkflächen Gemäß 55 Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes WHG soll, wenn möglich, das Niederschlagswasser ortsnah versickert oder ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden (Vorzug Trennsystem). Flächenermittlung Versickerung Für die Versickerung der Dachflächen ist eine qualitative Bewertung gemäß dem DWA-Merkblatt M 153 Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser durchzuführen. Die Überprüfung zeigt, dass für die angeschlossene Fläche aus dem Dachbereich keine Regenwasserbehandlung erforderlich ist.
12 Die Dimensionierung der Versickerungsmulde für den Bereich der Dachflächen erfolgt gemäß dem Arbeitsblatt DWA-A 138 Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser. Als Grundlage für die Bemessung wurde ein Regenereignis mit 5-jähriger Wiederkehrzeit, also eine Regenhäufigkeit von n = 0,2, gewählt. Die angeschlossene undurchlässige Fläche A u beträgt rund 1650 m². Dimensionierung Versickerung, k f -Wert 10-4 m/s Die Muldenversickerung für das Niederschlagswasser aus der Dachfläche benötigt bei einem k f -Wert von 10-4 m/s eine mittlere Versickerungsfläche A S von 130 m². Die Einstauhöhe z beträgt 0,29 m und das erforderliche Muldenvolumen V M liegt bei rund 40 m³.
13 Dimensionierung Versickerung, k f -Wert 10-5 m/s Die Muldenversickerung für das Niederschlagswasser aus der Dachfläche benötigt bei einem k f -Wert von 10-5 m/s eine mittlere Versickerungsfläche A S von 220 m². Die Einstauhöhe z beträgt 0,29 m und das erforderliche Muldenvolumen V M liegt bei rund 65 m³. An dieser Stelle weisen wir darauf hin, dass die Richtigkeit des k f -Wertes in der kommenden Planungsphase zu überprüfen ist. Zum derzeitigen Stand sehen wir die Versickerungsrate des Untergrundes eher grenzwertig. Der Durchlässigkeitsbeiwert wirkt sich auf die Versickerungsfläche A S und das erforderliche Muldenvolumen V M aus. Aufgrund der örtlichen Platzverhältnisse im südwestlichen Bereich wird eine Versickerung des Dachflächenwassers über die belebte Bodenzone schwierig. Weiterhin wird durch die bestehende Topographie des Grundstückes eine Geländemodellierung von 3 m erforderlich.
14 Flächenermittlung Rückhaltung und gedrosselte Ableitung zum MW-Kanal Die Bemessung des Regenrückhaltebeckens für den Bereich der Verkehrs- und Parkflächen erfolgt nach dem Arbeitsblatt DWA-A 117 Bemessung von Regenrückhalteräumen. Die obige Berechnung zeigt das erforderliche Volumen bei einem Drosselabfluss von 5 l/s und einem 5-jährigen Regenereignis. Nach DWA-A 117 beträgt das erforderliche Beckenvolumen für die Rückhaltung rund 60 m³. Die Abflussspitzen werden durch die Regenrückhaltung gedämpft, sodass es zu keiner Verschlechterung des Ist-Zustandes kommt bzw. die Unterlieger geschützt werden.
15 5.2.2 Variante 2: Gedrosselte Ableitung des gesamten Niederschlagswassers Flächenermittlung gesamtes Plangebiet, Rückhaltung & gedrosselte Ableitung MW-Kanal Die Bemessung des Regenrückhaltebeckens für den Bereich der Verkehrs- und Parkflächen erfolgt nach dem Arbeitsblatt DWA-A 117 Bemessung von Regenrückhalteräumen.
16 Die obige Berechnung zeigt das erforderliche Volumen bei einem Drosselabfluss von 5 l/s und einem 5-jährigen Regenereignis. Nach DWA-A 117 beträgt das erforderliche Beckenvolumen für die Rückhaltung rund 120 m³. Die Abflussspitzen werden durch die Regenrückhaltung gedämpft, sodass es zu keiner Verschlechterung des Ist-Zustandes kommt bzw. die Unterlieger geschützt werden. 6. Auswirkungen des Vorhabens Durch die geplante Erschließungsmaßnahme sind keine negativen Auswirkungen zu befürchten. Das Schmutzwasser soll künftig über neue Freispiegelkanäle an den bestehenden Mischwasserkanal des Marktes Bruck angeschlossen werden. Bei beiden untersuchten Varianten zur Entsorgung des Niederschlagswassers mit gedrosseltem Abfluss q DR = 5 l/s des Niederschlagswasser kann davon ausgegangen werden, dass keine negativen Auswirkungen für die Unterlieger entstehen. Außerdem liegt der künftige Niederschlagswasserabfluss aus dem Grundstück bei beiden Varianten geringfügig unter dem bisherigen natürlichen Abfluss. Auswirkungen allgemein auf das Grundwasser bzw. auf den Grundwasserleiter durch die geplanten Baumaßnahmen sind ebenfalls bei beiden Varianten nicht zu erwarten. Wasser- und Heilquellenschutzgebiete sind nicht vorhanden. Bei der untersuchten Variante 1 ist anzumerken, dass für eine Versickerung durch die belebten Oberbodenzone aufgrund der topografischen Situation eine Modellierung des Geländes bis zu einer Tiefe von 3 m erforderlich wäre, weshalb diese Variante auch aufgrund der begrenzten Platzverhältnisse im südwestlichen Bereich des Grundstücks nur schwer umzusetzen ist.
17 7. Rechtsverhältnisse Im Falle einer Versickerung in den Untergrund ist eine wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen. Verfasser: EBB Ingenieurgesellschaft mbh Michael-Burgau-Straße 22 a 93049 Regensburg Tel. 0941 / 2004 0 Fax 0941 / 2004 200 Bearbeitung: S. Bartl-Schöls, Dipl.-Ing. (FH)