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Transkript:

Fakultät Erziehungswissenschaften, Institut für Berufspädagogik und Berufliche Didaktiken, Professur für Sozialpädagogik einschließlich ihrer Didaktik Ergänzung der Beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik zur HANDREICHUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DER SCHULPRAKTISCHEN ÜBUNGEN (SPÜ) IM STUDIENGANG HÖHERES LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN Stand: Oktober 2015

Inhalt 1. Zielstellung der SPÜ... 2 2. Aufgaben der Mentor*innen... 3 3. Planungsentwurf... 4 4. Unterrichtsnachbesprechung... 5 5. Anlagen... 6 1

1. Zielstellung der SPÜ Mit den Schulpraktischen Übungen (SPÜ) in den Beruflichen Fachrichtungen bzw. in den studierten Fächern wird das Ziel verfolgt, Kompetenzen zur Planung, Durchführung und differenzierten Auswertung von Lehr- und Lernprozessen aufzubauen. Die Schulpraktischen Übungen dienen dem Verknüpfen von an der Universität erlangten, theoretischen Kenntnissen der Planung, Durchführung und Reflexion von Unterricht sowie didaktischer Prinzipien von Unterricht in sozialpädagogischen Ausbildungsgängen. Die SPÜ-Gruppe, welche i.d.r. aus fünf Studierenden besteht, erhält in der Praktikumsschule Einblick in konkrete schulische Abläufe der Unterrichtsgestaltung sowie schulorganisatorischer Besonderheiten im Fachbereich Sozialwesen. Neben Einblicken in die curriculare Arbeit der Schulen ist, sofern dies im Zeitrahmen der SPÜ ermöglicht werden kann, auch die Begleitung bei Praxisbesuchen oder die Teilnahmen an Lehrer- bzw. Bildungsgangkonferenzen erwünscht. Die Arbeit in der SPÜ-Gruppe kann dazu dienen, einen Einblick in die Kompetenzentwicklungsplanung, didaktische Jahresplanung und weitere mögliche Kooperationsformen der jeweiligen Fachschule zu gewinnen. Die Studierenden üben sich während der SPÜ in Anwendung und Vertiefung von Kenntnissen zur didaktisch und methodisch durchdachten Organisation von Unterricht. Darunter ist der Aufbau von grundlegenden Kompetenzen zur Planung, Durchführung und Auswertung von Unterricht unter besonderer Berücksichtigung fachwissenschaftlicher und berufsfelddidaktischer Aspekte zu verstehen. Die SPÜ dienen dem vertiefenden Kennenlernen der Besonderheiten sozialpädagogischer Ausbildungsgänge, wie z.b. des Lernfeldkonzeptes (sofern in Bildungsgängen mit Berufsausbildung tätig) unter besonderer Beachtung der Handlungsorientierung und weiteren Formen der Lehr- und Lernprozessgestaltung im Rahmen der Lernfelddidaktik. Dazu gehören die Arbeit mit Lernsituationen wie auch die Reflexion professioneller pädagogischer Haltung. Die SPÜ Gruppe erlebt und reflektiert verschiedene didaktische Prinzipien der Sozialpädagogik. Die Studierenden sollen in den ersten eigenen Unterrichtsversuchen zeigen, dass sie fachwissenschaftliche, berufsfelddidaktische sowie berufspädagogische Kenntnisse mit praktischer Planung, Durchführung und differenzierter Auswertung von Unterrichts- und Bildungsprozessen verbinden können. Dabei üben sie sich in Planung, Durchführung und Reflexion konkreter Lehr-Lernprozesse und berücksichtigen den didaktischen Implikationszusammenhang von Ziel, Inhalt, Methode und Evaluation. 2

Ein weiteres wesentliches Ziel der SPÜ stellt die Reflexion der Studierenden hinsichtlich der eigenen Kompetenzen für den angestrebten Lehrerberuf und der zu entwickelnden Lehrerrolle dar. Ein wichtiger Aspekt der SPÜ ist das gemeinsame Lernen und Reflektieren in der Gruppe sowie eine intensive Zusammenarbeit in dieser als Vorbereitung auf die spätere Arbeit in didaktischen Teams im Rahmen des Lernfeldkonzepts. Die SPÜ-Gruppe erarbeitet dabei zusammen eine Unterrichtseinheit und unterstützt nach den Lehrproben den Einzelnen insbesondere in der Auswertung und Reflexion. Die SPÜ dienen als erste Orientierung und Unterstützung in der Entscheidungsfindung für den Lehrerberuf. 2. Aufgaben der Mentor*innen Grundlegend werden als Mentor*in [ ] jene Lehrkräfte an Schulen verstanden, die Studierende während schulpraktischer Studien an ihrem Unterricht teilnehmen lassen, Unterrichtsversuche der Studierenden gemeinsam vorbereiten, die Durchführung von Unterrichtsversuchen mit ihnen in pädagogischer und didaktischer Hinsicht reflektieren und sie mit Blick auf die Rolle als Lehrkraft anhand definierter Kriterien strukturiert beraten. 1 Neben den Mentor*innen an den Schulen wird jeder SPÜ-Gruppe auch ein*e Mentor*in seitens der Universität zugewiesen. Beiden kommt v.a. eine organisierende und beratende Funktion zu. Dabei ist es die Aufgabe der Mentor*innen an den Schulen die Studierenden bei der Planung von Unterrichtsstunden und den zu erledigenden Aufgaben zu begleiten und zu unterstützen. Dies bedeutet, dass sie den Studierenden rechtzeitig die Themen für die zu haltenden Unterrichtsstunden nennen und ihnen darüber hinaus mögliche Hinweise für die didaktische und methodische Gestaltung des Unterrichts geben. Es ist jedoch nicht die Aufgabe der Mentoren die Studierenden mit Unterrichtsmaterialien zu versorgen. Das Beschaffen, Strukturieren und didaktische wie methodisches Aufbereiten der Unterrichtsinhalte ist Aufgabe der Studierenden und Teil der Prüfungsleistung. Die Mentor*innen der Schule stehen ebenso wie die Betreuerinnen und Betreuer der Universität beratend zur Seite. Zudem ist von den Mentor*innen sicher zu stellen, dass die Studierenden im Vorfeld der Lehrprobe die Möglichkeit 1 Bundesarbeitsgemeinschaft Schulpraktische Studien (BaSS) (2012): Mentorentätigkeit im Rahmen schulpraktischer Studien. Verfügbar unter: http://www.diz.uni-oldenburg.de/bass/download/stellungnahmen/stellungnahme_zu_mentoring_november_2012.pdf. Zugriff am 12.Oktober 2015. 3

erhalten, die von ihnen zu unterrichtende Klasse bzw. Lerngruppe zu hospitieren. Durch Hospitationen erleben die Studierenden im Unterricht Ganzheitlichkeit und angemessenen Methodeneinsatz, Theorie-Praxis-Verknüpfung, problemlösendes Lernen, Lernen in Kleingruppen und Teams sowie selbstgesteuertes Lernen. Des Weiteren üben Mentor*innen ihre Rolle als Begleiter in der Regel im Kontext von Auswertungsgesprächen aus (empfohlene Reflexionsmethode nach GOLL, Rückmeldebögen). Zur Auswertung der Lehrprobe sind i.d.r. sowohl ein*e Dozent*in der Universität als auch die/ der jeweilige Mentor*in der Schule anwesend. Die thematischen Schwerpunkte der gegenseitigen Hospitationen und der gemeinsamen Auswertungen werden zusammen mit den Studierenden festgelegt. Nach erfolgreicher Beendigung der SPÜ bestätigen die Mentor*innen das vollständige Absolvieren des Praktikums (siehe Anlage 1: Modulbeschreibung) 3. Planungsentwurf Den Bewertenden ist bewusst, dass es unmöglich ist, Unterricht in seiner Komplexität erfassen und bewerten zu können. Es gibt dementsprechend keine Objektivität in der Unterrichtsberatung und -beurteilung. Beide, Hospitant*in als auch Hospitierende, treten mit ihren (eventuell unterschiedlichen) Ansprüchen an Unterricht und Unterrichten auf. Während einer Unterrichtsberatung bzw. -beurteilung ist also von der Zielsetzung und Konzeption der Studierenden für den Unterricht auszugehen. Der Planungsentwurf für die Lehrprobe umfasst: die Bedingungsanalyse mit den sachlichen und den personellen Voraussetzungen sowie der Strukturplanung die didaktische Analyse (inklusive der Lernzielformulierungen) und die detaillierte Unterrichtsplanung in tabellarischer Form. Der Planungsentwurf ist mindestens zwei Tage vor der jeweiligen Unterrichtsstunde bei dem/r Betreuer*in am Institut für Berufliche Fachrichtungen abzugeben. Zusätzliche (andere) Absprachen mit dem/der Mentor*in bleiben unberücksichtigt. Liegt der Planungsentwurf nicht vor, gilt dies als nicht erbrachte Leistung, die zum Ausschluss von den Schulpraktischen Übungen führt. 4

4. Unterrichtsnachbesprechung Das Auswertungsgespräch findet im günstigsten Fall sofort im Anschluss an die Unterrichtsstunde statt. Der Ablauf des Gesprächs orientiert sich am Leitfaden für Unterrichtsnachbesprechungen nach GOLL (1998, siehe Anlage 1). Zum Auswertungsgespräch ist stets die gesamte SPÜ-Gruppe anwesend. Die gegenseitige Hospitation und Reflexion der Unterrichtsversuche der Studierenden stellt einen wesentlichen Aspekt der Schulpraktischen Studien dar. Es wird empfohlen, den Kriterienkatalog für die Reflexion von Unterricht (siehe Anlage 2) der Unterrichtsnachbesprechung zugrunde zu legen. 5

5. Anlagen Anlage 1: Reflexionsschema nach GOLL Anlage 2: Bewertungsbogen Unterrichtsplanung und -reflexion Anlage 3: Dokumentation der Unterrichtsnachbesprechung Anlage 4: Modulbeschreibung 6

Fakultät Erziehungswissenscha*en, Ins2tut für Berufspädagogik und Berufliche Didak2ken, Professur für Sozialpädagogik einschließlich ihrer Didak2k Lei@aden für die Unterrichtsnachbesprechung nach GOLL (1998) Der/Die Studierende/er hat das Wort. 2. Phase Zielformulierung Medien Lernfeldorien2erung Vorbereitete Umgebung Pause 1. Phase Das hat mir gut gefallen 3. Phase Darüber möchte ich sprechen Planung Didak2sche Reduk2on 4. Phase Klare Strukturierung Schülerorien2erung Professionelle Haltung Methoden Der/die Referendar/ Referendarin legt die Themen für die Besprechung fest. Störung Innere Logik Besprechung Berufliche Problemstellung Kompetenzorien2erung 6. Phase Rhetorik Zeitmanagement Arbeit mit Beispielen Daran möchte ich arbeiten Differenzierung Transparente Leistungserwartung 7. Phase Metakommunika2on Wissenscha*lichkeit... MetaKommunika9on Besprechung der Themen Beurteilung 5. Phase Vgl. Goll, Alfred (1998): Unterrichtsnachbesprechungen mit Lehramtsanwärterinnen und anwärtern. Vorschlag für ein strukturiertes Vorgehen. In: SchulVerwaltung. Zeitschri* für Schulentwicklung und Schulmanagement. He* 3/98, S. 82

Fakultät Erziehungswissenschaften, Institut für Berufspädagogik und Berufliche Didaktiken, Professur für Sozialpädagogik einschließlich ihrer Didaktik Kriterienkatalog für die Reflexion von Unterricht Dimensionen Ausgewählte Kriterien Bemerkungen Didaktische Fundiertheit Planung: Fachdidaktische Begründung Lernfeldorientierung/ konzeptionelle Grundlagen Fachliche Fundierung Praxisrelevanz Zielgerichtet- und Strukturiertheit Durchführung: Fachliche Qualität des Unterrichts (sachliche Richtigkeit) Bezüge zum beruflichen Handlungsfeld Zielgruppenorientierung: angemessener Schwierigkeitsgrad, didaktische Reduktion Planung: SMARTE Formulierung der Ziele für die Unterrichtsstunde Abwechslungsreiche Gestaltung der Phasen und Übergänge/Gelenkstellen Innere Logik Durchführung: Zielorientierung, -klarheit und Transparenz bei Lehrer und Schüler Effiziente Nutzung der Unterrichtszeit Angemessenes Unterrichtstempo Zeitmanagement Stimmigkeit der methodischen und medialen Entscheidungen Planung: Begründung der Methoden Vorbereitete Lernumgebung

zur Unterstützung von Lernprozessen Durchführung: Professionalität in der Klassenführung Schülerorientierung und Interaktion Einbezug der Lebenswelt/Erfahrungen der Schüler*innen Handlungsorientierung Optisch ansprechende Gestaltung der Medien, Qualität der Materialien Aktualität und Ökonomie der Materialien und Medien Planung: Professionelle Haltung (Wertschätzung, Echtheit, Kongruenz, Empathie) Durchführung: Effiziente Nutzung der Unterrichtszeit Steuerungsfähigkeit, Prozessregulation, Schaffen einer Effiziente Nutzung der Unterrichtszeit: Verhältnis zwischen zeitlichem Aufwand und Lernertrag, erreichte Lernziele Förderung eigenverantwortlichen Lernens Rhetorik: Einsatz von Stimme/Sprachfluss Blickkontakt Planung: Arbeitsaufträge vollständig und klar formuliert Beachtung didaktischer Prinzipien Durchführung: Beziehungsgestaltung Angemessenheit der Aufgaben- und Hilfestellungen (Schwierigkeitsgrad) Anschauliche Beispiele Lernklima, Unterrichtsgestaltung Unterschriften: Mentor*in Universitäre*r Betreuer*in Studierende*r

Fakultät Erziehungswissenschaften, Institut für Berufspädagogik und Berufliche Didaktiken, Professur für Sozialpädagogik einschließlich ihrer Didaktik Dokumentation der Unterrichtsnachbesprechung im Rahmen der Schulpraktischen Übungen (SPÜ) in der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik Name, Vorname Einsatzschule Ausbildungsberuf/ Fach Berufliche Didaktik/ Fach Lehrplan Schülerzahl davon weiblich davon männlich Datum Zeit (von bis) Weitere Teilnehmer Thema Schwerpunkte der Unterrichtsnachbesprechung Hinweise und Schwerpunkte für die weitere Kompetenzentwicklung Datum Studierende*r Mentor*in Universitäre*r Betreuer*in

Modulnummer Modulname Modulverantwortlicher EW-SEBS-SP-M08 Schulpraktische Übungen (SPÜ) Prof. Dr. Johann Gängler Inhalte und Qualifikationsziele Lehr- und Lernformen Nach Abschluss des Moduls können die Studierenden berufspädagogische, berufsfelddidaktische sowie fachwissenschaftliche Kenntnisse mit der praktischen Planung, Durchführung und differenzierten Auswertung von Unterrichts- und Erziehungsprozessen verbinden und in konkreten Unterrichtssequenzen in den verschiedenen Ausbildungsberufen des Berufsfeldes umsetzen. Sie sind dabei in der Lage, sich am berufsrelevanten Kontext zu orientieren und Aneignungsgegenstände sachlogisch zu strukturieren. Planung, Durchführung und Auswertung von Unterricht in berufsbildenden Schulen; Lern-Lehr-Arrangements im fächer- bzw. lernfeldstrukturierten Unterricht. Das Modul umfasst ein studienbegleitendes Praktikum (30 Stunden), ein Tutorium (1 SWS) und das Selbststudium. Voraussetzungen für die Teilnahme Voraussetzungen sind die inhaltlichen Kenntnisse und anwendungsbezogenen Kompetenzen auf Niveau des Moduls SP1-M06. Verwendbarkeit Das Modul ist ein Pflichtmodul im Studiengang für das Höhere Lehramt an berufsbildenden Schulen in der ersten und zweiten Fachrichtung Sozialpädagogik. Es schafft die Voraussetzungen für das Modul SP1-M11 und SP1-M12. Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten Leistungspunkte und Noten Die Leistungspunkte werden erworben, wenn die Modulprüfung bestanden ist. Die Modulprüfung besteht aus einem Bericht im Umfang von 30 Stunden. Prüfungsvorleistung ist ein Unterrichtsversuch im Umfang von 10 Stunden. Weitere Bestehensvoraussetzung ist der Nachweis der absolvierten Schulpraktischen Studien in Form von begleitetem Unterricht im Umfang von 2 Unterrichtsstunden und von Hospitationen im Umfang von 8 Unterrichtsstunden. Durch das Modul können 4 Leistungspunkte erworben werden. Die Modulnote ergibt sich aus der Note der Prüfungsleistung. Häufigkeit des Moduls Das Modul wird jedes Studienjahr, beginnend im Wintersemester, angeboten. Arbeitsaufwand Der Arbeitsaufwand beträgt 120 Stunden. Davon entfallen 45 Stunden auf die Präsenz und 75 Stunden auf das Selbststudium inklusive der Prüfungsvorbereitung und der Durchführung der Prüfungsleistung. Dauer des Moduls Das Modul umfasst ein Semester.