Interkommunale Gewerbeflächenentwicklung Fernost

Ähnliche Dokumente
Verbandssatzung Zweckverband Städtenetzwerk Fernost

Formen der interkommunalen Zusammenarbeit. Weinheim,

Bestimmung der Rechtsform einer Bundesfernstraßengesellschaft

Beteiligungs bericht 2016

Juristische Fragen zu interkommunaler Zusammenarbeit. Prof. Dr. Steffen Gronemeyer Daniela Deifuß-Kruse. BRANDI Rechtsanwälte Paderborn

Auf dem Weg zu hybriden Ausbaumodellen. die neue VwV Breitbandmitfinanzierung. ForumEnergieWasser am RA Prof. Dr.

Das DigiNetzG und seine Bedeutung für Kommunen und kommunale Unternehmen - gekürzte Fassung -

Blätter lfd. Nr. 29/1 - Nr. 29/51, P r o t o k o l l

Rechtsformen der interkommunalen Zusammenarbeit

I. Allgemeines. 1 Name und Sitz. (1) Der Zweckverband trägt den Namen Zweckverband Entwicklungsgebiet Gräfensteiner Park Münchweiler.

I. Nachtrag zur Satzung des Zweckverbandes kommunale Gemeinschaftsarbeit Baunatal/Edermünde

Anlage 3. Antragsformular

Mandanteninformation. IT - Systemcheck. DR. NEUMANN SCHMEER UND PARTNER Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater

Zweckverband Pattonville Protokoll Verbandsversammlung Öffentliche Sitzung am

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb des Zweckverbandes Wasserver- und Abwasserentsorgung Altenburger Land vom

Tag der Bereitstellung auf der Internetseite unter

Ergänzung zur Regelung der Fremdkassenabrechnung nach 75 Abs. 7 Nr. 2 SGB V. (Beschluss des Vorstandes der KZBV vom )

Rechtliche Grundlagen

Öffentlich - rechtliche Vereinbarung

Brauchen wir ein (Gesamt-)Lärmschutzgesetz?

Lärmaktionsplanung. Aufwand, der sich lohnt!

Zweckverband Mittelpunktschwimmbad Dietzhölztal Vorlage für

AZ: , OR 1.5

Altenpflegeausbildung im Saarland

I N T E R K O M M U N A L E Z U S A M M E N A R B E I T

Satzung des Zweckverbandes Musikschule Greven/Emsdetten/Saerbeck vom

STADT STEINHEIM AN DER MURR KREIS LUDWIGSBURG

Zweckverband Gymnasium und Realschule Ottobeurens : Verbandssatzung i.d.f. der Änderungssatzung v Verbandssatzung:

Einzelfragen zum Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

Präsentation Finanzen

Die Wohnungswirtschaft im Westen. Neugründung kommunaler Wohnungsunternehmen - Beratungsangebot des. VdW Rheinland Westfalen. WP Dr.

Nr. 71 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 27. August

7. Verwalterforum. Änderung des Kostenverteilungsschlüssels nach WEG. RA Dr. Georg Jennißen Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Interkommunale Zusammenarbeit in der Oberpfalz

Vereinbarung zwischen dem Landkreis Emsland und der Stadt Papenburg (geändert durch Ergänzungsvereinbarung vom )

Vereinbarung. zwischen. dem Landkreis Unterallgäu. und. der Stadt Memmingen (als Kostenträger) und

Kommunale Zusammenarbeit - Formen, Arten und Möglichkeiten -

Karl-Lochner-Straße 8, Ludwigshafen am Rhein Telefon: AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

1 Allgemeines. 2 Beitragsschuld, Fälligkeit, Beitragszeitraum

Initiierung eines internationalen Städtenetzwerks. Vorstellung im Rahmen der internationalen Begegnung in Raunheim 30. August 2015

Verbandssatzung. Satzung des Zweckverbandes. Verbandssatzung des Zweckverbandes WestAllianz München

Verbandsordnung des Zweckverbandes Naturpark Südeifel

5 offene Fragen bei der staatlichen Finanzierung von Leistungen der Daseinsvorsorge in Deutschland

Niedersächsischer Landtag 15. Wahlperiode Drucksache 15/1274. Beschlussempfehlung

Vom 22. Dezember 2004 Fundstelle: GVBl 2004, S. 584 Zuletzt geändert durch Verordnung vom , GVBl. 2006, S. 294

1 Geltungsbereich. 2 Angebot. Die Teilnahme an der Offenen Ganztagsgrundschule ist freiwillig. 3 Anmeldung

Karl-Lochner-Straße 8, Ludwigshafen am Rhein Telefon: AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Das Land Niedersachsen und die Freie Hansestadt Bremen schließen folgenden

- 1 - Inhaltsverzeichnis

Willkommen zum Vortrag: Betriebskostenabrechnung Rechtsanwalt Holger Albrecht Mittwoch, 28. März 2012

Vereinbarung. über den Zusammenschluss der Sparkassenzweckverbände und die Aufnahme der

A M T S B L A T T. f ü r d e n L a n d k r e i s O d e r - S p r e e. 22. Jahrgang Beeskow, den 13. Mai 2015 Nr. 5

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 28, ausgegeben zu Bonn am 18. Mai

Satzung des Prüfungszweckverbandes Illtal

Städtebaulicher Vertrag

Die vertragliche Gestaltung der Entgeltvereinbarung

Richtlinien zur Verrechnung der Kirchenlohnsteueranteile zwischen den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland

BESCHLUSS-NR.:16/2009

Verbandsordnung des Zweckverbandes Sparkasse Südwestpfalz. Der Landkreis Südwestpfalz und die Stadt Zweibrücken bilden einen Zweckverband.

Verbandssatzung des Zweckverbandes Naturpark Kellerwald-Edersee vom 20. August 2001 in der Fassung vom 18. Juli 2006

Verbandssatzung des Evangelischen Zweckverbandes Arbeit mit Kindern in Greifswald

Soll 2008 a) Betrag Ist 2007 b) für Titel. Ist 2006 c) 2009 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR

Verbandssatzung des Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeindeverbandes Husum

Stadt Bietigheim-Bissingen -Stadtrechtsammlung- Satzung. über den Zweckverband. - Gemeinsames Industrie-Gewerbegebiet Laiern - vom. 19.

Satzung des Zweckverbandes zur Rückgewinnung von Eiweiß und Fett "Protec Orsingen"

Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Mettmann vom 20.6.

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

Ruhige Gebiete. Rechtliche Grundlagen und Bedeutung für die Lärmaktionsplanung. Prof. Dr. Dominik Kupfer

- Satzung des Märkischen Kreises über die Erhebung von Elternbeiträgen - 1 Geltungsbereich

Artikel Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Eilenburg Wurzen vom 08. Juni 2005

Kommunales Vergabezentrum im Kreis Groß-Gerau

GRUNDFALL. 1. Gewerbesteuer der OHG. Gewerbesteuer (HS: 440%) Abschlusszahlung zur Einkommensteuer der Eheleute Brösel

- 1 - Inhaltsverzeichnis

ERGEBNISPROTOKOLL. über die

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

Vom 9. September 2004

Weimarer Ortsrecht 41.3 nachrichtlich: Seite 1 Verbandssatzung Zweckverband Musikschule Ottmar Gerster

Honorarverteilungsmaßstab für den Bereich der KZV Schleswig-Holstein

Satzung des Zweckverbandes Fürsorgezweckverband Hohner Harde

Vereinbarung. Zwischen

V4-Nr. 386 vom Verteiler: KZVen. An die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen. Köln, Sehr geehrte Damen und Herren,

Gewerbesteuer in Berlin

Ausbildungsumlage Altenpflege Hamburg Informationen zur Umsetzung der Verordnung gemäß HmbAltPflUmlVO

Zwangsprivatisierung der Wasserversorgung durch die EU? Univ.-Prof. Dr. Arno Kahl

Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses. am 15. November 2017

Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft ( Ausgleichsverfahren ) Abschnitt A: Maßgebende Rechtsnormen

Strukturkonzepte für kommunale und gemischtwirtschaftliche Projekte

Sitzungsvorlage für die 15. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln am 15. Dezember 2017

Berücksichtigung von Vermögen im SGB II

5.3 Elternbeiträge Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege

Verbandssatzung des Zweckverbandes "Wasserversorgungsverband Tuniberggruppe"

Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes "Nordkreis Weimar"

Verbandssatzung des Regionalverbandes Donau-Iller

Mit dieser Zielsetzung vereinbaren der Kreis Recklinghausen und die große kreisangehörige Stadt Marl folgendes:

Vom , zuletzt geändert durch Beschluß der Verbandsversammlung vom Mitglieder, Name, Sitz

Satzung des Zweckverbandes Grund- und Mittelschule Markt Indersdorf. Verbandssatzung:

Achtung: neue Regelungen bezüglich der Ausstellung von Spendenquittungen bei Aufwandsersatz

Bekanntmachung der Verbandssatzung. des Zweckverbandes Bungsberg

Transkript:

Interkommunale Gewerbeflächenentwicklung Fernost Kelsterbach Raunheim Rüsselsheim WP Rolf Breuer / RA Prof. Dr. Dominik Kupfer

A. Aufgabenstellung B. Struktur der interkommunalen Zusammenarbeit C. Gründung des ZV Städtenetzwerk China mit ör Ausgleichsvereinbarung D. Fazit WP Stb. Rolf Breuer / Prof. Dr. Dominik Kupfer 2

A. Aufgabenstellung unmittelbare Aufgabe: Aufteilung Gewerbesteuer weitere Aufgaben: Schaffung einer Einheit, die Dienstleistungsangebote bereit hält, um konkrete Ansiedlungsprojekte chinesischer Unternehmen zu initiieren und zu fördern. WP Stb. Rolf Breuer / Prof. Dr. Dominik Kupfer 3

Aufteilung Gewerbesteuer Schwierigkeiten Ausscheiden einer Zerlegungsvereinbarung i.e.s. Einbringung potentieller Ansiedlungsflächen in eine gemeinsame Grundstücksgesellschaft? Rein vertragliche Abrede über die Aufteilung? WP Stb. Rolf Breuer / Prof. Dr. Dominik Kupfer 4

B. Struktur der interkommunalen Zusammenarbeit Bereich der deutschen Städte Chinesische Kommunen Deutsch-Chinesisches Städtenetzwerk ZV Organisation Zusammenarbeit der Städte Vorbereitung Arbeit im Städtenetzwerk Konkrete Ansiedlungsarbeit in den Kommunen WP Stb. Rolf Breuer / Prof. Dr. Dominik Kupfer 5

C. Gründung des Zweckverbandes Städtenetzwerk China mit ör Ausgleichsvereinbarung 1. Zweckverband 2. Ausgleichsvereinbarung WP Stb. Rolf Breuer / Prof. Dr. Dominik Kupfer 6

1. Zweckverband Wäre das nicht auch einfacher gegangen? Genehmigungserfordernisse Doppelt-Organschaft Was spricht für einen ZV? Rechtliche Zulässigkeit einer ausschließlich vertraglichen Teilungsabrede fraglich; aktive Initiierung, Förderung und Durchführung konkreter Ansiedlungsprojekte setzt Handlungsfähigkeit nach außen voraus. WP Stb. Rolf Breuer / Prof. Dr. Dominik Kupfer 7

12 KGG Neben der Verbandssatzung können die Beteiligten schriftliche Abmachungen über den Ausgleich von Vorteilen und Nachteilen treffen, die sich für sie aus der Bildung des Zweckverbandes ergeben. WP Stb. Rolf Breuer / Prof. Dr. Dominik Kupfer 8

Ausgestaltung im konkreten Fall Vorgaben optimale Aufgabenerfüllung Initiierung, Förderung und Durchführung konkreter Ansiedlungsprojekte Verteilung Gewerbesteuer Vermeidung von Doppelstrukturen möglichst personenlose Ausgestaltung WP Stb. Rolf Breuer / Prof. Dr. Dominik Kupfer 9

im Einzelnen kleinstmögliche Verbandsversammlung ein Vertreter je Verbandsmitglied kleinstmöglicher Verbandsvorstand Verbandsvorsitzender, stlv. Vorsitzender und ein weiteres Mitglied Aufgabenerfüllung eigenhändig durch Verbandsvorstand oder durch Mitarbeiter der Verbandsmitglieder, vorrangig durch den Eigenbetrieb Stadtentwicklung der Stadt Raunheim jeweils gegen Kostenersatz. WP Stb. Rolf Breuer / Prof. Dr. Dominik Kupfer 10

2. Ausgleichsvereinbarung Ziel: Ausgleich im Gewerbesteueraufkommen der beteiligten Gemeinden, soweit diese ihre Ursache in den angesiedelten Unternehmen aus Fernost haben. Heberecht verbleibt bei der jeweiligen Gemeinde! WP Stb. Rolf Breuer / Prof. Dr. Dominik Kupfer 11

Zunächst: Zu klärende Fragen Welche Unternehmen fallen unter die Vereinbarung? Was gilt als maßgebliches Gewerbesteueraufkommen? Wie werden Gewerbesteuerumlagen behandelt? Welches ist der angemessene Verteilungsmaßstab? Welche Informationen werden benötigt? WP Stb. Rolf Breuer / Prof. Dr. Dominik Kupfer 12

Einzubeziehende Unternehmen: Gewerbeunternehmen aus der Volksrepublik China und der Republik China Ansiedlung auf dem Gebiet der Städte Kelsterbach, Raunheim und Rüsselsheim Festschreibung durch Vorstand des Zweckverbandes in Abstimmung mit den beteiligten Gemeinden WP Stb. Rolf Breuer / Prof. Dr. Dominik Kupfer 13

Maßgebliches Gewerbesteueraufkommen: im Kalenderjahr an die jeweilige Gemeinde gezahlte Gewerbesteuerbeträge (Zuflussprinzip) Schlusszahlungen abgeschlossener Jahre, Vorauszahlungen für laufende Jahre, Rückzahlungen werden abgesetzt Gewerbesteuerumlagen der beteiligten Gemeinden werden vom maßgeblichen Gewerbesteueraufkommen pauschal gekürzt (z. B. Satz gem. 6 Abs. 3 GFRG) WP Stb. Rolf Breuer / Prof. Dr. Dominik Kupfer 14

Verfahren der Verteilung: Ermittlung der Summe der maßgeblichen Gewerbesteuerbeträge je Unternehmen nach Abzug der Gewerbesteuerumlagen Verteilungsschlüssel: 40 % verbleibt bei Betriebsstättengemeinde je 30 % erhalten die beiden anderen Gemeinden Ausgleich der Differenzbeträge durch Zahlung WP Stb. Rolf Breuer / Prof. Dr. Dominik Kupfer 15

Informationen an Vorstand Zweckverband: Gewerbean-, -um- und abmeldungen betreffender Unternehmen Gewerbesteuermeßbescheide der Finanzämter Gewerbesteuerbescheide der Gemeinden Nachweise zu Steuerzahlungen und erstattungen Nachweise zu Gewerbesteuerumlagen WP Stb. Rolf Breuer / Prof. Dr. Dominik Kupfer 16

Abwicklung des Ausgleichs: Zuständig ist der Vorstand des Zweckverbandes Gemeinden liefern Informationen bis 31.03. (?) des Folgejahres Zweckverbandsvorstand ermittelt Ausgleichsbeträge und teilt diese den beteiligten Gemeinden mit Gemeinden gleichen die Beträge durch Zahlung untereinander aus WP Stb. Rolf Breuer / Prof. Dr. Dominik Kupfer 17

D. Fazit Eine naheliegende und doch innovative Möglichkeit, die kommunalen Kräfte effizient und effektiv zu bündeln, um die Städte Kelsterbach, Raunheim und Rüsselsheim bei der Ansiedlung chinesischer Unternehmen zu stärken! WP Stb. Rolf Breuer / Prof. Dr. Dominik Kupfer 18

Ihre Fragen? Wurster Weiß Kupfer Rechtsanwälte Partnerschaft mbb Kaiser-Joseph-Straße 247 79098 Freiburg Tel.: 0761-2 111 49-0 Fax: 0761-2 111 49-45 E-Mail: kupfer@w2k.de Dr. Neumann Schmeer und Partner Karmeliterstraße 6 52064 Aachen Tel.: 0241-44 666-0 Fax: 0241-44666-99 E-Mail: info@neumann-schmeer.de WP Stb. Rolf Breuer / Prof. Dr. Dominik Kupfer 19