/)Al. Wasser- und Bodenverband " Uecker-Haffküste" -Körperschaft des öffentlichen Rechts-

Ähnliche Dokumente
vom 19. Oktober 2016 Allgemeines

1 Allgemeines. 2 Gebührengegenstand

Anlage 2 zur Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Barthe/Küste vom

Anlage zur 1. Änderungssatzung ALKIS-Nutzungsartenkatalog

Satzung der Gemeinde Altenkirchen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Rügen

1 Allgemeines. Seite - 1 -

Einzugsgebiet des Verbandes unter Berücksichtigung von Zuschlägen und Abschlägen (Anlage I bis III) bei den einzelnen Nutzungsarten:

S a t z u n g. der Stadt Franzburg. über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Trebel

der Landrätin des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Aufsichtsbehörde für den Wasser- und Bodenverband»Insel Usedom-Peenestrom«I.

S a t z u n g der Stadt Putbus über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes Rügen.

1 Allgemeines. 2 Gebührengegenstand

I. Satzung. 1. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Wasser- und Bodenverbandes Insel Usedom- Peenestrom vom

Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Untere Warnow-Küste nach 3. Änderungssatzung vom

Amtliche Bekanntmachung

Gemäß 58 Abs.2 S.2 WVG wird die nachstehende Satzung hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Statistische Berichte

Amtliche Bekanntmachung

Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Warnow-Beke

Entwässerung auf großen Flächen aus der Sicht des. Dr. Bernd von Essen öbv landw. Sachverständiger

(2) Die Mitgliedschaft der Hansestadt Rostock besteht gemäß 2 GUVG für die der Grundsteuerpflicht unterliegenden Flächen.

Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Trebel

Statistische Berichte

Statistische Berichte

Satzung des. Beschluss-Nr. 04/2015

Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Müritz

BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF

Satzung WBV "Untere Tollense I Mittlere Peene" Präambel:

Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Insel Usedom- Peenestrom

Auszug aus der Satzung der Sielacht Wangerland in Jever, Landkreis Friesland. 29 Beiträge

Satzung des Wasser- und Bodenverbandes "Reckni tz- Boddenkette"

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen

Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung der Satzung und. Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Nebel

Daten zur Raumordnung

Satzung WBV Untere Tollense / Mittlere Peene

Satzung des Wasser- und Bodenverbandes "Obere Peene"

Vermessungs- und Katasterverwaltung Anlage 3 tn als Wirtschaftsart und zur Flächenerhebung

1. Einleitung Biber als geschützte Art nach BNatschG. 2. Ausbreitung des Bibers am Beispiel des Verbandsgebietes des WBV Landgraben, Friedland

Statistischer Bericht

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen

Grunderwerbsverzeichnis

Statistischer Bericht

Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Recknitz-Boddenkette

Die neue Nutzungsartensystematik in der Flächenerhebung ab 2016

3. Jahrgang 30. Januar 2015 Nummer 2. Einladung zur 5. Sitzung des Kreisausschusses am 04. Februar

Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Schweriner See/Obere Sude

Zeichenvorschrift zum Neuordnungsriss

Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer der Stadt Dorsten vom

Novellierung der wasserrechtlichen Vorschriften im Land Brandenburg - Umfang von Grundstücken ohne bekannten Eigentümer

Regionalplan Neuaufstellung

Satzung über die Gebührenhöhe für den umzulegenden Gewässerunterhaltungsaufwand der Wasser- und Bodenverbände für das Haushaltsjahr 2015

1 Allgemeines. - Westliche Fuhne/Ziethe - Taube Landgraben und - Mulde.

Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer der Stadt Datteln vom

Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster

Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer der Stadt Datteln vom

3. Jahrgang 29. Mai 2015 Nummer 9

ALKIS-Nutzungsartenverzeichnis RP (Stand ) Basis: ALKIS-OK RP vom (GID 6.0)

Grunderwerbsverzeichnis (bestehend aus Vorblatt und Seite 1 60)

Datenabgabeformen und -formate

WASSER- UND BODENVERBAND OBERE PEENE. Gewässerunterhaltungsplan 2014 für Gewässer II. Ordnung

Verordnung zur Erhebung von Hochwasserschutzbeiträgen in Bremerhaven

Satzung der Stadt Sandersdorf-Brehna zur Umlegung von Beiträgen für die Unterhaltung öffentlicher Gewässer 2. Ordnung

Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Boize - Sude Schaale. Präambel

-Lesefassung- Satzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz. zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Mulde und Taube- Landgraben

Legende AP10, farbig

Satzung der Gemeinde Jesendorf über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes "Obere Warnow"

(1) Die Gemeinde Barleben ist gemäß 54 Abs. 3 WG LSA gesetzliches Mitglied der Unterhaltungsverbandes Untere Ohre.

Statistische Berichte

Statistische Berichte

Vorbemerkungen. Begriffsbestimmungen AdV Nutzungsarten

Schlüssel der flächenbezogenen Nutzungsarten nach dem früheren NutzErl95

- ENTWURF - 1 Allgemeines

Objart_Name Attr_Abk Attr_Name Attr_ Wert Attr_Beschr Attr_L Attr2_Abk Attr2_Name Attr2_Wert Attr2_Beschr raeuml_abh CLC_BKG BEB

ALKIS-Nutzungsartenverzeichnis RP (Stand ) Basis: ALKIS-OK RP vom (GID 6.0)

Strukturdaten. Stadt Dorsten. Bevölkerungsentwicklung Gesamtstadt. Ausgewählte Strukturdaten der Stadt Dorsten. Stand: Dezember 2017

I. Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Boize - Sude - Schaale vom

Satzung über die Umlage des Unterhaltungsaufwands für fließende Gewässer der Stadt Recklinghausen vom 02. Dezember 2014

Bekanntmachungsanordnung

I. Allgemeines. 1 Name und Sitz. (1) Der Zweckverband trägt den Namen Zweckverband Entwicklungsgebiet Gräfensteiner Park Münchweiler.

Veranlagungsregeln des Deichverbandes Meerbusch-Lank

zur Satzung der Verbandsgemeinde Wethautal

Optimierung des Flächennutzungsmonitorings- Kleinräumige Datenanalyse und Vorschläge zur Weiterentwicklung

4. Jahrgang 16. Dezember 2016 Nummer 21. Beschlüsse des Kreisausschusses vom 16. November

Thüringer Gewässerbeirat Sondersitzung zur Novelle des Thüringer Wassergesetzes. TOP 2 Neustrukturierung der Gewässerunterhaltung BISHERIGE REGELUNG

Die Wiesbadener Stadtgrenze ist fast 80 Kilometer lang, 9 Kilometer grenzen an Mainz.

1. Änderungssatzung. Artikel I Satzungsänderung. 5 Abrechnungsgebiet

1 Allgemeines. (3) Grundstück im Sinne dieser Satzung ist das Grundstück im bürgerlich-rechtlichen Sinn.

Katalog. der tatsächlichen Nutzungsarten im Liegenschaftskataster und ihrer Begriffsbestimmungen. (Nutzungsartenkatalog)

Satzung der Gemeinde Eisendorf über die Erhebung von Beiträgen für die öffentliche Wasserversorgungsanlage (Beitragssatzung)

Satzung. zur Kostenerstattung für den Trinkwasserhausanschluss. des. Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV)

Stadtgebiet und Flächennutzung

Datenbeschreibung für die Tatsächliche Nutzung im Format Shape

1 Allgemeines. 2 Umfang des beitragsfähigen Aufwandes

Transkript:

Wasser- und Bodenverband " Uecker-Haffküste" -Körperschaft des öffentlichen Rechts- Wasser- und Bodenverband "Uecker-Haffküste" Kastanienallee Ia, 17373 UeckerrnOnde Landkreis Vorpommem-Greifswald untere Rechtsaufsichtsbehörde Kommunalaufsicht An der Kürassierkaserne 09 17309 Pas e wal k,'t)ecker-haffkiisfe" &~T_ -" ",,0,<;:" ~:a..ermu~ Kastanienallee 1 a 17373 Ueckermünde Tel/Fax: 03 97 71 /2 43 03 wbv-ueckermuende@wbv-mv.de Geschäftsführer: Herr Kroger Durchwahl: 03 97 71 / 5 35 33 Verbandsingenieur: Herr Uecker Durchwahl: 039771/53532 Verbandskauffrau: Frau Röske Durchwahl: 03 97 71 /243 03 Zeichen,lhre Nachricht vom Unser Zeichen, unsere Nachricht vom Rö Ueckermünde, den 23. Februar 2017 4. Satzungsänderung des Wasser- und Bodenverbandes "Uecker-Haffküste" Ueckermünde Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit übersenden wir Ihnen die Ausfertigung der Satzungsänderung und zeigen diese bei Ihnen an. Wir bitten um Veröffentlichung durch den Landkreis Vorpommern-Greifswald. Mit freundliehen Grüßen /)Al E. Petzel Verbandsvorsteher Bankverbindung: Raiffeisenbank Ueckermünde BLZ 15061638 IBAN: DE450616380005216346 Konto-Nr. 5216346 BIC: GENODEFlANK

4. Änderung der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes "Uecker-Haftküste" Ueckermünde zur Satzung vom 4. Mai 2001, veröffentlicht am 17. Mai 2001 Aufder Grundlage des Wasserverbandsgesetzes vom 15.02.2002 (BGBIT, S. 1578) in Verbindung mit dem Ausfiihrungsgesetz vom 22.11.2001 wird nach Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung am 25. Januar 2017 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Satzungsänderung zur Satzung sowie zur Anlage 1 der Satzung des Wasserund Bodenverbandes "Uecker-Haffküste" Ueckermünde erlassen: Artikell 1, Abs. 1 wird durch folgenden Text ersetzt: (1) Der Verband:führt den Namen Wasser- und Bodenverband "Uecker-Haftküste". Er hat seinen Sitz in Ueckermünde, Kastanienallee la. Der Verband steht unter der Rechtsaufsicht der Landrätin des Landkreises Vorpommem-Greifswald. Der Verband :führt das kleine Landessiegel. Artikel2 16 (1) wird durch folgenden Text erweitert:... Dem Stellvertreter des Vorstehers wird für seine Tätigkeit bei Verhinderung des Vorstehers eine entsprechende Aufwandsentschädigung gewährt, sofern die Vertretung für mindestens vier aufeinanderfolgende Wochen wahrgenommen wird. Der Vorsteher - und im Falle seiner Vertretung nach Satz 2 sein Stellvertreter - erhalten kein Sitzungsgeld. Artikel3 18 Abs. 2 wird durch folgenden Text ersetzt: Die Verbandsmitglieder sind verpflichtet, dem Verband alle für die Veranlagung erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß zu machen und den Verband bei notwendigen Feststellungen zu unterstützen. Veränderungen sind jährlich bis zum 30. Juni des laufenden Geschäftsjahres dem Verband mitzuteilen, damit sie im Folgejahr bei der Veranlagung wirksam werden. Inkraftsetzung: Vorstehende Satzungsänderung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2017 in Kraft. Die vorstehende 4. Satzungsänderung wurde durch die Landrätin des Landkreises Vorpommem-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde mit Verfügung vom 06.02.2017 genehmigt. Ueckermünde, den 23. Februar 2017 Verbandsvorsteher

Änderung der Anlage 1 zu 19 Abs. 1 und 2 der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes "U ecker- Haffküste" U eckermünde Anlage 1 zu 19 Absatz 1 und 2 der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes " Uecker-Haffküste ; Ueckerrnünde Veranlagungsregelung Teil I: Ermittlung der Beiträge für die Pflege der Gewässer zweiter Ordnung Die Pflege der Gewässer dient der Erhaltung des Gewässerbettes zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses. Dies umfasst auch die Erhaltung des Gewässerprofils, insbesondere der Sohltiefe. 1.1 Begriffserklärung a) Allgemeiner Beitrag Der allgemeine Beitrag bezieht sich nur auf die Flächen des Mitglieds im Verbandsgebiet. Grundlage für die Ermittlung des allgemeinen Beitrags sind die beitragspflichtige Fläche des Mitgliedes im Verbandsgebiet, die Gewässerdichte und die Nutzungsarten der Grundstücke. b) Gewässerdichte: Die Gewässerdichte ist das Verhältnis der Gewässerlänge in der Gemeinde zur beitragspflichtigen Fläche der Gemeinde. c) Gewässerdichtefaktor. Entsprechend der gemeindespezifischen Gewässerdichte wird der Gemeinde ein Gewässerdichtefaktor wie folgt zugewiesen: Beitragsklasse (Bkl) Bk! 1 Bkl 2 Bkl 3 Bkl 4 Gewässerdichte in m pro ha mlha 0,lbis10mlha bis 20 m/ha über 20 mlha BE Iha 0,1 1 1,5 2 d) Beitragsberechnung der dinglichen Mitglieder Die Gewässerdichte bei den dinglichen Mitgliedern unterliegt der Zuordnung zu den Gewässerdichten der Gemeinden, in denen die Flächen des Mitgliedes jeweils gelegen sind. e) Nutzungsartenfaktoren Den Nutzungsartenfaktoren liegen die verschiedenen Nutzungen der Flächen des Mitgliedes zugrunde. Die jeweiligen Faktoren ergeben sich aus der Anlage eins zu dieser Satzung. f) Gesamt BE Die Gesamtbeitragseinheiten ( Gesamt BE) des Mitgliedes ist die Summe der Beitragseinheiten, die für die jeweiligen Nutzungsarten ermittelt werden. g) Hebesatz Der Hebesatz in Euro/BE wird jährlich durch die Verbandsversammlung mit dem Haushaltsplan beschlossen.

1.2 Berechnung Der allgemeine Beitrag (AB) des einzelnen Mitgliedes berechnet sich wie folgt: AB = Gesamt BE (in BE) x Hebesatz (in / BE ) Die Gesamt BE ist die Summe der Beitragseinheiten, die für die jeweiligen Nutzungsarten in Ansatz gebracht werden. Die Beitragseinheiten fur die jeweiligen Nutzungsart berechnen sich wie folgt: BE je Nutzungsart = Fläche Nutzungsart ( in ha) x Nutzungsartenfaktor x Gewässerdichtefaktor Abschnitt B) Beitrag für unterirdische Teilstrecken Gewässer zweiter Ordnung im Bedarfsfall. Für die Erschwernisse bei der Unterhaltung der unterirdischen Teilstrecken von Gewässern Zweiter Ordnung wird ein Rohrleitungszuschlag unter Beachtung der örtlichen Verhältnisse gehoben. Der Zuschlag berechnet sich wie folgt: Rohrleitungszuschlag (RLZ in /ha) = Länge der verrohrten Gewässerabschnitte in m in der jeweiligen Gemeinde x Zuschlag fur das HH-Jahr in Elm geteilt durch Fläche der Gemeinde. Dieser Zuschlag wird für die Gemeinden mit der grundsteuerpflichtigen und für die dinglichen Mitglieder mit der grundsteuerfreien Mitgliedsf1äche multipliziert. Abschnitt C) Betrag fur Arbeiten zur Erreichung eines unterhaltungswürdigen Zustandes Aufwendungen für zusätzliche Arbeiten, die auf Grund einer nicht vom Verband zu vertretenen unterlassener Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung entstehen, werden auf das Mitglied umgelegt. Abschnitt D) Beitrag fur Folgekosten von Gewässerausbaumaßnahmen Wird durch einen Gewässerausbau im Auftrag und im Namen Dritter oder durch einen Dritten selbst die Gewässerunterhaltung gegenüber der vorherigen Gewässerunterhaltung erschwert, so werden die Mehraufwendungen per Bescheid beim Dritten erhoben. Erschwernisse durch Ausbau sind insbesondere: - erschwerte Zugängigkeit _ veränderte Anforderungen an die einzusetzende Technologie - erhöhte Energiekosten - erhöhter Kontrollaufwand -zusätzliche Anlagen in, am, über, unter dem Gewässer. Abschnitt E) Erschwernisse ( 3 Absatz 1 Satz 2 GUVG) in Verbindung mit 19 Absatz 2 der Satzung 1. Grundsätze 1.1 Entsteht dem Verband bei der Gewässerunterhaltung ein Mehraufwand, weil ein Grundstück in seinem Bestand besonders gesichert werden muss oder weil eine Anlage in, an oder über dem Gewässer sie erschwert, so wird dieser Mehraufwand durch den Verband erhoben. 1.2 Der Mehraufwand ist mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde auch von Nichtmitgliedern erhoben, wenn der Mehraufwand dem Eigentümer des Grundstücks oder der Anlage zugerechnet werden kann (Verursacher). Die Erhebung erfolgt per Beitragsbescheid.

1.3.Vom Verursacher wird neben dem verursachten Mehraufwand auch ein Verwaltungskostenanteil erhoben. Dabei sind die Stundensätze der beschäftigten Mitarbeiter anzuwenden, die eingesetzten Arbeitszeiten sind aufhalbe Stunde abzurunden. 1.4. Der Mehraufwand wird entsprechend einer verwaltungsbehördlichen Entscheidung gehoben, wenn der Mindestbetrag je Verursacher inklusive des Verwaltungskostenanteils einen Betrag von 300,00 überschreitet. Im Übrigen richtet sich die Ermittlung des Beitrages nach 30 Absatz 1 Satz 2 WYG. 2. Erschwernistatbestände Erschwernistatbestände sind: 2.1 EinJeitung von Abwasser 2.2 Anlagen ( Staue / Wehre) 2.3 Durchlässe 2.4. Gewässerbenutzungen 2.5 Handarbeit 2.6 Spezialmaschinen 2.7 Spezialverfahren 2.8 Beräumung und Abfuhr von Mähgut Teil 2: Beiträge für die Erfüllung von Anforderungen und Vornahmen von Maßnahmen des Maßnahmeprogramms, die von den Unterhaltungspflichtigen aufgrund einer Rechtsverordnung umzusetzen sind ( 130a (4) LWaG. Die Aufwendungen in Höhe der verursachten Kosten sind vom Land Mecklenburg - Vorpommern als Mitglied des Verbandes zu tragen. Dazu Gehören auch die Folgekosten dieser Maßnahmen. Die Kosten werden per Beitragsbescheid gehoben. Teil 3: Beiträge für die Unterhaltung und den Betrieb der Anlagen gemäß 62 LWaG, die der Abführung des Wassers dienen ( Schöpfwerke) Abschnitt A) Kosten der Schöpfwerksunterhaltung Das Einzugsgebiet eines Schöpfwerk besteht aus Poldergebiet und Fremdgebiet. Die Schöpfwerksanlagen und die jeweiligen Einzugsgebiete werden durch den Verband in einem Anlagenkataster geführt. An den Kosten für Betrieb und Unterhaltung eines SW haben sich die Mitglieder zu beteiligen, die einen Vorteil vom Schöpfwerk haben (Poldergebiet ) Oder die durch Einleitung in das Vorteilgebiet des Schöpfwerkes den Betrieb des Schöpfwerkes erschweren (Fremdgebiet ). Die Umlage erfolgt hektargleich auf alle Flächen im Einzugsgebiet des Schöpfwerkes. Abschnitt B) Erschwernisse der Schöpfwerksunterhaltung Erschwernis für den Betrieb von Anlagen zur Abführung des Wassere zusätzliche Schöpfwerkkosten ). Wird durch Maßnahmen Dritter ein höherer Betriebsaufwand erforderlich, so werden die tatsächlichen Mehrkosten dem Verursacher auferlegt.

Teil4: Unterhaltung von Deichen und Hochwasserschutzanlagen im Sinne des 73 und 83 LWaG 1. Deiche Flächen, die von einem Deich geschützt werden, werden mit den anfallenden Kosten für Unterhaltung dieses Deiches belastet. Die Deichanlagen und die jeweilig bevorteilten Flächen werden durch den Verband in einem Anlagenkataster geführt. Die Verteilung des Beitrages erfolgt hektargleich nach dem Flächenrnaßstab. Gleiches gilt für Bauwerke, die sich im Deich befinden. Teil 5: Zusätzlich übernommene Aufgaben nach 2 Das Beitragsverhältnis zur Deckung der Kosten von zusätzlich übernommenen Aufgaben regelt sich wie folgt: I. Gewässerausbau, Die Kosten fur den Ausbau trägt das Mitglied, welches den Verband mit der Durchführung der Ausbaumaßnahme beauftragt. Wird die Maßnahme von mehreren Gemeinden beauftragt, so verteilen sich Kosten auf die Mitglieder, deren Flächen von der Maßnahme bevorteilt werden. Mit der ingenieurtechnischen Vorbereitung der Maßnahme sind die bevorteilten Flächen zu ermitteln. Diese Flächen werden mit den tatsächlich anfallenden Kosten des Ausbaus hektargleich belastet. Die Kosten werden per Beitragsbescheid gehoben. Gleiches gilt für den Ausbau von Anlagen im Gewässer im Sinne 62 L WaG, die der Abführung des Wassers dienen/schöpfwerke). 2. Bau, Unterhaltung, Kontrolle und Bedienung von Wasserbaulichen Anlagen Die Kosten fur den Bau, Unterhaltung, Kontrolle und Bedienung von Anlagen, die keinen wasserwirtschaftlichen Zwecken dienen und sich an den verbandlieh unterhaltenen Gewässern befinden, werden hektargleich auf die von der Anlage bevorteilten Flächen umgelegt. Die Kosten werden per Beitragsbescheid von dem Mitglied gehoben, auf dessen Gebiet sich die Anlage befindet.

Anlage... zur Satzung des Wasser- und Bodenverband " Uecker - Haffküste "vom... Nutzungsartenkatalog -ALKIS Zu- und Abschläge Schlüssel Nutzungsartengruppe Schlüssel Nutzungsart 11000 Wohnfläche 12000 Industrie -undgewerbefläche 13000 Halden 14000 Bergbaubetriebe 15000 Tagebau,Steinbruch, Grube 16000 Flächen gemischter Nutzer 17000 Fläche besonderer funktionaler Prägung 18000 Sport-,Freizeit- und Erholungsflächen 19000 Friedhof 21000 Straßenverkehr 22000 Weg 23000 Platz 24000 Bahnverkehr 25000 Flugverkehr 26000 Schiffsverkehr 31000 Landwirtschaft Nutzungsartenfaktor neu alt 12100 Industrie u. Gewerbe 12200 Handel u. Diestleistung 16100 Gebäude-u. Freifläche Mischnutzung m. Wohnen 1,7 1,7 16200 Gebäude- u. Freifläche Land-u.Forstwirtschaft 1,7 1,7 16300 Landwirtschaftliche Betriebsflächen 1,7 1,7 16400 Forstwirtschaftliche Betriebsflächen 1,7 1,7 17100 Öffentliche Zwecke 1,7 1,7 17200 Parken 17300 Historische Anlagen 18100 Sportanlage 18200 Freizeitanlage 18300 Erholungsfläche 18400 Grünanlage 1,7 1,7 1,7 17 0,5 1,7 31100 Ackerland 31200 Grünland 31300 Gartenland 31400 Weingarten 31500 Obstplantagen 31600 Brachland 1 0,5

Schlüssel N utzungsa rtengruppe Schlüssel Nutzungsart Nutzungsartenfaktor 32000 Wald neu ait 32100 Laubholz 0,7 0,66 32200 Nadelholz 0,7 0,66 33000 Gehölz 32300 Laub- u.nadelholz 0,7 0,66 34000 Heide 35000 Moor 33010 Latschenkiefer 0,7 0,66 0,5 0,5 0,5 0,5 36000 Sumpf a,s 0,5 37000 Unland Vegetationslose Fläche 0,5 0,5 41000 Fließgewässer 41100 Fluss 0,5 a,s 41200 Kanal 0,5 0,5 41300 Graben a,s a,s 41400 Bach a,s 0,5 42000 Hafenbecken 0,5 0,5 43000 Stehendes Gewässer a,s 0.5 43100 See a,s 0.5 43200 Teich 0,5 0,5 44000 Meer,Küstengewässer. 0 0 Gewässer 2. Ordnung 0,5 0