DATENSCHUTZ UND E-GOVERNMENT: ZU DEN VORGABEN DES NATIONALEN UND EUROPÄISCHEN RECHTS

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Transkript:

21. September 2017 DATENSCHUTZ UND E-GOVERNMENT: ZU DEN VORGABEN DES NATIONALEN UND EUROPÄISCHEN RECHTS Prof. Astrid Epiney Institut für Europarecht der Universität Freiburg Institut de droit européen de l Université de Fribourg

I. EINLEITUNG II. GRUNDPRINZIPIEN DES DATENSCHUTZES III. E-GOVERNMENT UND DATENSCHUTZ (UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER ELEKTRONISCHEN IDENTITÄT) IV. SCHLUSS

I. EINLEITUNG Bedeutung des Datenschutzes Persönlichkeitsrechte Einzelner Bezug zum demokratischen Rechtsstaat, ohne Datenschutz keine freie Entscheidung Ursprünge und Entwicklung 70er Jahre BVerfG: informationelle Selbstbestimmung Datenschutzgesetze (CH: 1993, diverse Revisionen) EMRK, Datenschutzkonvention des Europarates und EU-Recht neue Herausforderungen (Digitalisierung, Big Data, etc.) Ziel: Skizzierung der bestehenden Schutzkonzepte Implikationen für das E-Government / elektronsiche Identität

II. GRUNDPRINZIPIEN DES DATENSCHUTZES Rechtsquellen DSG Kantonale Datenschutzgesetze Spezialgesetze EMRK und EU-Recht (Bilaterale Abkommen) Anwendungsbereich: Personendaten (art. 3 lit. a DSG) Bezug zu einer Person Bestimmbare Person Verstorbene? besonders schützenswerte Personendaten (Art. 3 lit. c DSG) Bearbeiten (Art. 3 lit. e DSG) Weiter Begriff (manuell und automatisch; mündlich und schriftlich) Absicht irrelevant

II. GRUNDPRINZIPIEN DES DATENSCHUTZES Grundprinzipien Rechtmässigkeit Treu und Glauben Zweckbindung Verhältnismässigkeit Transparenz und Datenrichtigkeit Unterscheidung Private öffentliche Organe Private: überwiegendes Interesse und Einwilligung entscheidend Öffentliche Organe: Rechtsgrundlage Rechte Einzelner (Auskunftsrecht, Berichtichtigung,, etc.) Grundproblem des Datenschutzes: Abwägung unterschiedlicher Interessen

III. E-GOVERNMENT UND DATENSCHUTZ (UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER ELEKTRONISCHEN IDENTITÄT) 1. Grundlagen Begriff Amtlicher Geschäftsverkehr Politische Partizipation bereichtsübergreifend : elektronische Identität Personendaten und hoheitliches Handeln Anwendbarkeit der datenschutzrechtlichen Grundsätze allgemein: Behäbigkeit des Rechtsstaats

III. E-GOVERNMENT UND DATENSCHUTZ (UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER ELEKTRONISCHEN IDENTITÄT) 2. Insbesondere: die elektronische Identität Grundidee eindeutige digitale Identifizierung einer Person (technisch abgebildete, zu einer Person gehörende Daten, Name, Biometrik, Pseudonyme (wie Login, Passwörter), ggf. persönliche Merkmale) eine Art virtueller Pass, also: hoheitliches Handeln? Schwierigkeiten: zweifelsfreier Nachweis der Identität bei erstmaliger Registrierung sichere Authentifizierung bei jedem Gebrauch Sicherheit (da Gefahr des Missbrauchs) verschiedene Formen denkbar (Bund: Entwurf E-ID-Gesetz)

III. E-GOVERNMENT UND DATENSCHUTZ (UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER ELEKTRONISCHEN IDENTITÄT) 3. Relevante datenschutzrechtliche Grundsätze Personendaten (+) auch bei einer Pseudonymisierung (ungleich Anonymisierung) damit: hoheanforderungen (BV, DSG, EMRK, DS-GVO) Gesetzliche Grundlage formales Erfordernis hinreichende Präzisision Auslagerung auf Private nicht per se unzulässig, aber: Opportunität Materieller Inhalt: Kompatibilität mit höherrangigem Recht

III. E-GOVERNMENT UND DATENSCHUTZ (UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER ELEKTRONISCHEN IDENTITÄT) 3. Relevante datenschutzrechtliche Grundsätze Verhältnismässigkeit kein (zwingendes) Ersetzen bereits möglichen Geschäftsverkehrs Differenzierung zwischen verschiedenen Angaben Differenzierung zwischen verschiedenen Anwendungen damit: «Teilidentitäten» (wenn möglich bereits bestehende) Biometrische Daten? Erforderlichkeit im Vergleich zu «smartcard»? Kontrolle der Inhaber einer E-ID über diese keine Pflicht zur Verwendung einer E-ID

III. E-GOVERNMENT UND DATENSCHUTZ (UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER ELEKTRONISCHEN IDENTITÄT) 3. Relevante datenschutzrechtliche Grundsätze Zweckbindung grundsätzlich keine Verknüpfungen Private, die gleichzeitig Dienstleistungen anbieten? Datensicherheit Private? Hinreichende Kontrolle? Potentiell zahlreiche private Anbieter? potentiell unbegrenzte Nachverfolgungsmöglichkeiten Exkurs: Schutzpflicht

IV. SCHLUSS Grundrechtskonforme Ausgestaltung einer E-ID nicht a priori ausgeschlossen Zweifel, ob der Entwurf eines E-ID-Gesetzes allen Anforderungen genügt Grundfrage: Braucht es ein solches Instrument? Alternative: elektronische ID Kernbereich (wie jetzige ID) vom Bund ausgegeben Geschäftsverkehr: funktioniert auch ohne daneben: Teilidentitäten (Versicherungsnummern, etc.) Exkurs: Zwang zur Digitalisierung und damit zum Hinterlassen von digitalen Datenspuren m.e. zu wenig reflektiert