Synodalbeschluss über die Umsetzung des Pastoralen Orientierungsrahmens Luzern, Erster Teil



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Transkript:

III / Nr. 85a Synodalbeschluss über die Umsetzung des Pastoralen Orientierungsrahmens Luzern, Erster Teil vom 3. November 1999 Die Synode der römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Luzern, gestützt auf 6, 7 Abs. 1 und 2, 75a, 76 und 79 KV, den Antrag des Synodalrates, der Synodalkommission für Fragen der Pastoralplanung und der Geschäftsprüfungskommission, und im Einvernehmen mit dem Regionaldekan und der Dekanenkonferenz der Bistumsregion Kanton Luzern sowie dem Kath. Seelsorgerat des Kantons Luzern, beschliesst: I. Zu 1. Der gegenseitige Umgang innerhalb der Kirche 1.1 Die äusseren Rahmenbedingungen für das kirchliche Wirken klären a. Vorhandene Richtlinien und Empfehlungen der Landeskirche und der Bistumsregion des Kantons Luzern werden überprüft, nötigenfalls überarbeitet, um günstige Rahmenbedingungen für das Wirken der Menschen in der Kirche zu schaffen. b. Regelungen betreffend Umgang mit Konfliktfällen sind auszuarbeiten und ins Handbuch (Massnahme 0.1) aufzunehmen. c. Es werden Empfehlungen betreffend supervisorische Beratung und spirituelle Begleitung des Seelsorgepersonals erarbeitet. d. Die Kosten sind im Kredit für das Handbuch enthalten. e. Zeitplan: fortlaufend zu bearbeiten, während 5 Jahren. 1.2 Die kommunikativen Fähigkeiten der Seelsorgekräfte fördern a. Der Synodalrat und der Regionaldekan lassen einvernehmlich, mit Hilfe einer Fachperson, ein Konzept für Kommunikationstrainings für das Seelsorgepersonal erarbeiten. Dabei sind bereits bestehende Angebote zu berücksichtigen. 1

b. Der Synodalrat und der Regionaldekan beauftragen einvernehmlich Aus- und Weiterbildungsinstitutionen, diese Trainings durchzuführen. Ihr Besuch wird von den hauptamtlich in der Seelsorge Tätigen erwartet. c. Der erforderliche Kredit für die Erarbeitung des Konzepts wird über den Voranschlag bewilligt. d. Die Kurskosten werden durch die Teilnehmenden bzw. durch Pfarreien oder Kirchgemeinden getragen. e. Zeitplan: Erarbeitung des Konzepts und Erteilung des Auftrags an Durchführende bis Ende 2000. 1.3 Die kommunikativen Fähigkeiten der Kirchenräte fördern a. Für die Mitglieder der Kirchenräte werden regelmässig Kurse in Kommunikation angeboten und empfohlen. b. Die Kurskosten werden durch die Teilnehmenden bzw. durch die Kirchgemeinden getragen. c. Zeitplan: erste Angebote ab 2001. 1.4 Die kommunikativen Fähigkeiten der freiwillig und nebenamtlich in der Kirche Tätigen fördern a. Für die freiwillig und nebenamtlich mit Leitungsaufgaben in der Kirche Tätigen werden regelmässig Kurse in Kommunikation angeboten und empfohlen. b. Die Kurskosten werden durch die Teilnehmenden bzw. durch Pfarreien oder Kirchgemeinden getragen. c. Zeitplan: erste Angebote ab 2001. Zu 2. Die Ziele und Strukturen der Seelsorge 2 Die Führungsfähigkeiten der Leitungspersonen in Seelsorgeteams und Kirchenräten fördern a. Für Leitungspersonen in Kirchenräten und Seelsorgeteams werden Führungsseminare durchgeführt. Inhalte sind: Ressourcen und Bedürfnisse der Kirchenmitglieder, Zusammenarbeit von Kirchenräten und Pfarreiräten, Planung, Organisation, Zielsetzungen und Controlling, Teamentwicklung, Aufgabenteilung, interne Kommunikation, Konfliktbehandlung usw. b. Diese Seminare werden zusammen mit einer Fachperson (Organisationsberatung) und mit Vertretern der Dekanenkonferenz und des Synodalrates konzipiert. c. Die Erkenntnisse, die sich an den Seminaren und bei der Anwendung des Gelernten ergeben, werden gesammelt und zu Massnahmen und Leitlinien für die Kirche als pastorales Unternehmen im Kanton Luzern verarbeitet. d. Der erforderliche Kredit wird über den Voranschlag bewilligt. e. Zeitplan: Konzeptentwicklung bis Herbst 2001. 2

Zu 3. Die Verkündigung des Evangeliums in der Welt von heute 3.1 Das Wirken des Heiligen Geistes im Alltag sichtbar machen a. Es werden Projekte unterstützt, die aktuelle Lebens-, Glaubens- und Kirchenerfahrungen («Heilsgeschichten») aus dem Alltag und aus den Regionen des Kantons Luzern sammeln, sie in den biblischen Zusammenhang stellen und veröffentlichen (Pfarreiblätter, Regionalzeitungen, Kirchenschiff). b. Der erforderliche Kredit wird über den Voranschlag bewilligt. c. Zeitplan: laufend 3.2 Eine erweiterte Zulassung zum Priesteramt fördern Der Synodalrat und der Regionaldekan setzen sich einvernehmlich dafür ein, dass die Bemühungen um die Erweiterung der Zulassungsbedingungen zum Priesteramt mit Nachdruck fortgesetzt werden. 3.3 Die Sorgfalt bei Auswahl und Anstellung von Seelsorgekräften fördern a. Der Synodalrat und der Regionaldekan lassen einvernehmlich einen Katalog von Anforderungen für die Anstellung von Personen im kirchlichen Dienst erstellen (Handbuch). b. Der Synodalrat fordert, im Einvernehmen mit dem Regionaldekan, die Kirchgemeinden auf, in Zusammenarbeit mit ihren Seelsorgerinnen und Seelsorgern Stellenbeschriebe bzw. Pflichtenhefte mit Zielen und Verantwortlichkeiten für alle Mitarbeitenden (hauptamtliche, nebenamtliche und freiwillige) zu erstellen (Handbuch). c. Der Synodalrat und der Regionaldekan setzen sich einvernehmlich dafür ein, dass für die Wahl von Pfarrern und von Gemeindeleiterinnen und Gemeindeleitern immer eine Wahlvorbereitungskommission mit Vertreterinnen und Vertretern repräsentativer Gruppierungen aus der Gemeinde eingesetzt wird (Handbuch). d. Die Kosten sind im Kredit für das Handbuch enthalten. Zu 4. Der Stellenwert von Diakonie und Solidarität 4.1 Den diakonischen Auftrag klären a. Der Synodalrat beauftragt im Einvernehmen mit dem Regionaldekan eine Arbeitsgruppe, die Verantwortlichkeiten im diakonischen Bereich zu klären, Vernetzungsmöglichkeiten aufzuzeigen und Empfehlungen auszuarbeiten, wie die grundsätzliche Gleichwertigkeit von Liturgie, Verkündigung und Diakonie deutlicher sichtbar wird. b. Die Arbeitsgruppe erstattet bis Frühjahr 2001 Bericht. c. Der erforderliche Kredit (Entschädigung der Arbeitsgruppe) wird über den Voranschlag bewilligt. 3

4.2 Die Bestellung von Verantwortlichen für Solidarität und Diakonie in Kirchenräten und Pfarreiräten fördern Synodalrat und Regionaldekan ersuchen Kirchenräte und Pfarreiräte, je ein Mitglied als verantwortliche Person für Solidarität und Diakonie zu bestimmen. 4.3 Bei aktuellen Anlässen die Einrichtung eines Runden Tisches unterstützen Dem Kath. Seelsorgerat des Kantons Luzern wird empfohlen, dafür zu sorgen, dass in den Dekanaten bei aktuellen Anlässen ein Runder Tisch zu gesellschaftlichen, sozialen und ökologischen Fragen eingerichtet wird. 4.4 Diakonie-Praktika während der pastoralen Ausbildung unterstützen Dem Regionaldekan wird empfohlen, sich dafür einzusetzen, dass künftige Seelsorgerinnen und Seelsorger während ihrer Ausbildung ein Praktikum im diakonischen Bereich absolvieren. Zu 8. Die Öffentlichkeitsarbeit 8.1 Die Schaffung eines kantonalen Pfarreiblattes prüfen a. Der Synodalrat setzt, im Einvernehmen mit dem Regionaldekan, eine Arbeitsgruppe ein. Diese klärt in Zusammenarbeit mit den gegenwärtigen Herausgebern von Pfarreiblättern die redaktionellen, technischen und finanziellen Bedingungen ab. Sie legt dem Synodalrat Bericht und Antrag zuhanden der Synode vor. b. Der erforderliche Kredit (Entschädigung der Arbeitsgruppe) wird über den Voranschlag bewilligt. c. Zeitrahmen: Bestellung der Arbeitsgruppe und Auftragserteilung bis Ende 2000; Bericht und allfällige Anträge an Synodalrat bis Mitte 2001. 8.2 Die Bestellung von Verantwortlichen für kirchliche Öffentlichkeitsarbeit in Kirchenräten und Pfarreiräten fördern Synodalrat und Regionaldekan ersuchen Kirchenräte und Pfarreiräte, je ein Mitglied als Verantwortliche oder Verantwortlichen für die Wahrnehmung der Öffentlichkeitsarbeit zu bestimmen (vgl. Handbuch Saatgut, Informationskonzept für Pfarreien, Pfarreiblattverein/Brunner Druck AG, 1995). Zu B. Anträge, die Problemfelder übergreifen 0.1 Handbuch a. Der Synodalrat und der Regionaldekan lassen einvernehmlich ein Handbuch für sachgerechte Führung und kommunikative Zusammenarbeit erstellen. Dieses Handbuch soll den Pfarreien und Kirchgemeinden die Erarbeitung von zeitgemässen Führungsinstru menten ermöglichen, die den jeweiligen Verhältnissen angepasst sind. In das Handbuch sind unter anderem aufzunehmen: 4

Informationen über kirchenrechtliche und staatskirchenrechtliche Grundlagen Organigramm Bistumsregion und Landeskirche Vorgaben zum Verhältnis zwischen Diakonie, Liturgie und Verkündigung Anforderungsprofile für kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Information über Dienstverhältnisse/Besoldungsrichtlinien Stellenbeschriebe, Anstellungsverträge und Pflichtenhefte (Muster) Regelung in Streitfällen und Hinweise betr. Konfliktberatung Regelung der Verantwortlichkeiten im Kirchenrat, insbesondere Verantwortlichkeit für Diakonie, Religionsunterricht, Vertretung und Anliegen der Ausländerinnen und Ausländer Empfehlungen betr. Freiwilligenarbeit Empfehlung betr. Zusammenarbeit mit Pfarreivereinen und Pfarreigruppierungen Empfehlungen betr. Nutzung kirchlicher Immobilien (mit Schwerpunkt Diakonie) Reglemente (Muster, z. B. Zusammensetzung von Wahlkommissionen, Weiterbildung, diakonische Einsätze [Praktika], Zusammenarbeit in Pfarreiverbänden, im Dekanat, fachliche und spirituelle Beratung und Begleitung) Reglement Kommission für Religionsunterricht Mustermaterialien (Pfarreirats-Statuten, Leitbild, Seelsorgekonzept, Kommunikationskonzept, Jahresprogramm, Formular Qualifikationsgespräche und andere mehr) b. Es wird eine Arbeitsgruppe beauftragt, die Texte für das Handbuch zu sammeln und zu erstellen. In die Arbeit werden einbezogen: Regionaldekan und Dekanenkonferenz, Synodalverwaltung und Arbeitsstellen. Einzelne Teile werden bestehenden Fachgremien oder Fachpersonen zur Vernehmlassung unterbreitet (Seelsorgerat, Verband Kirchgemeindepräsidentinnen und -präsidenten; Kirchmeierverband). c. Das Handbuch wird sukzessive erstellt und fortlaufend aktualisiert. d. Der erforderliche Kredit wird über den Voranschlag bewilligt. e. Zeitrahmen: 1. Teilausgabe erfolgt bis Ende 2000. 0.2 POL-Beauftragte oder POL-Beauftragter a. Der Synodalrat führt, im Einvernehmen mit dem Regionaldekan, die Beauftragung bis mindestens 2003 weiter. Die damit betraute Person begleitet und kommuniziert die Umsetzung des Pastoralen Orientierungsrahmens in Zusammenarbeit mit den Arbeitsstellen. Sie animiert Pfarreien und Kirchgemeinden zur je eigenen Umsetzung der Leitsätze. b. Der erforderliche Kredit wird über den Voranschlag bewilligt. II. Der Beschluss ist im Kantonsblatt zu veröffentlichen. 5

III. Der Beschluss ist den röm.-kath. Pfarrämtern und Kirchgemeinden zuzustellen. Luzern, 3. November 1999 Im Namen der Synode Der Präsident: Xaver Vogel Die Sekretäre: Walter Muther Kaspar Stöckli 6