ALLGEMEINE ANGABEN ÜBER DIE FIRMA

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Transkript:

ALLGEMEINE ANGABEN ÜBER DIE FIRMA Geschäftsbezeichnung... Name und Vorname... Adresse...... Telefon... Fax... Natel... E-Mail... Post / Ort... IBAN-Nr. Bank / Ort. IBAN-Nr.. Datum der Firmengründung... Branche. Sprache... Bezahlt das Unternehmen einen Lohn? Ja Nein Falls ja, ab wann?. An folgende Adresse zurückzusenden Bureau des Métiers Abteilung Inkasso/Anschluss Rue de la Dixence 20 Postfach 141 1951 Sitten

Inkassostelle Bureau des Métiers BEITRITTSERKLÄRUNG zur Inkassostelle Bureau des Métiers Rue de la Dixence 20 Postfach 141 1951 Sion/Sitten Tel. 027 327 51 11 Fax 027 327 51 80 Website www.bureaudesmetiers.ch Das unterzeichnete Unternehmen erklärt hiermit, der Inkassostelle des Bureau des Métiers beizutreten. Mit diesem Beitritt profitiert es vom Abrechnungssystem für alle vom Bureau des Métiers verwalteten Sozialeinrichtungen (AHV, FZ, BVG, Kollektiv-Krankentaggeldversicherung, berufliche Sozialkassen usw.). Es erklärt ausdrücklich, die Beweiskraft der von ihr unterzeichneten und ans Bureau des Métiers übermittelten Lohnabrechnungen anzuerkennen. Das Unternehmen nimmt zur Kenntnis, dass diese Abrechnungen als Schuldanerkennung im Sinne von Art. 82 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs gelten und akzeptiert dies. Das Unternehmen anerkennt das Bureau des Métiers als Vertreter der verschiedenen Sozialeinrichtungen, denen es einzeln beigetreten ist. Es erklärt sich damit einverstanden, dass die Institutionen im Rahmen einer globalen Betreibung für sämtliche ausstehenden Sozialversicherungsbeiträge gemeinsam ein Konkursverfahren einleiten können. Vorbehalten bleibt die in der AHV-Gesetzgebung vorgesehene Betreibung auf Pfändung. Die vorliegende Beitrittserklärung ist ab dem unten aufgeführten Datum rechtskräftig. Sie ist solange gültig, wie das Unternehmen einer vom Bureau des Métiers verwalteten Sozialkasse angeschlossen bleibt. Der Anschluss endet automatisch, sobald kein Vertragsverhältnis mehr mit einer solchen Sozialeinrichtung besteht. 1. Angaben zum Unternehmen Firmenname Adresse Ort und Datum Stempel und Unterschrift...

(juristische Person) Die unten genannte Unternehmung Rue de la Dixence 20 Case postale 141 1951 Sion/Sitten Tél. 027 327 51 11 fax 027 327 51 80 - www.bureaudesmetiers.ch Erklären ihren Beitritt als Mitglied des «Walliser Handwerkerverbandes (Bureau des Métiers)» Mit dem Anschluss erklärt sich das Unternehmen mit dem Inkasso- und Abrechnungssystem des Bureau des Métiers (eine Abrechnung für sämtliche Sozialversicherungen) einverstanden. Es verpflichtet sich, dem Bureau des Métiers regelmässig die Lohnabrechnungen zuzustellen; dies gilt als Anerkennung der Forderung im Sinne von Art. 82 SchKG. Die Verantwortlichen (Teilhaber, Gesellschafter) Name Vorname Geburtsdatum AHV-Nr. Wohnort erklären gleichzeitig für die oben genannten Unternehmungh ihren Beitritt zur Ausgleichskasse für die Alters- und Hinterlassenenversicherung MEROBA Nr. 111, Agentur in Sitten. Ort Stempel der Unternehmung Datum Unterschrift der Teilhaber

C A F CAFAB CAISSE D ALLOCATIONS FAMILIALES FAMILIENAUSGLEICHSKASSE BEITRITTSERKLÄRUNG Firma Der unterzeichnete Arbeitgeber (Selbstständigerwerbender und/oder Betrieb) erklärt hiermit sein Interesse, der Familienausgleichskasse des Walliser Bauhandwerks CAFAB beizutreten. Er hat das Kassenreglement und die Statuten gelesen (www.bureaudesmetiers.ch) und erklärt sich mit den Bedingungen einverstanden. Der Beitritt wird am Tag des unten angegebenen Datums wirksam. Mit dem Anschluss erklärt sich das Unternehmen mit dem Inkasso- und Abrechnungssystem des Bureau des Métiers (eine Abrechnung für sämtliche Sozialversicherungen) einverstanden. Es verpflichtet sich, dem Bureau des Métiers regelmässig die Lohnabrechnungen zuzustellen; dies gilt als Anerkennung der Forderung im Sinne von Art. 82 SchKG. Rue de la Dixence 20 Postfach 141 1951 Sion/Sitten Tél. 027 327 51 11 Fax 027 327 51 80 www.bureaudesmetiers.ch 1. Angaben zum Unternehmen Name / Firmenname Adresse 2. Beitrittsdatum Genaues Beitrittsdatum Ort und Datum Stempel und Unterschrift......

Kollektiv-Krankenversicherung des Walliser Bauhandwerks BEITRITTSERKLÄRUNG Krankentaggeldversicherung Das unterzeichnete Unternehmen bestätigt hiermit den Beitritt seines Personals an die kollektive Krankentaggeldversicherung des Walliser Bauhandwerks und erteilt dem Kassenverwalter oder seinem Vertreter offiziell die Vollmacht, Einsicht in die Unternehmensunterlagen zu nehmen. Ausserdem ist der Verwalter befugt, bei der Suva Auskunft einzuholen über die vom Unternehmen deklarierten Löhne. Der Beitritt wird ab dem untenstehenden Datum rechtsgültig und für drei Jahre verbindlich. Danach erneuert er sich von Jahr zu Jahr stillschweigend, insofern er nicht per eingeschriebenen Brief sechs Monate vor Ablauf des Kalenderjahres gekündigt wird. Dixence 20 Postfach 141 1951 Sion/Sitten Tel. 027 327 51 11 Fax 027 327 51 80 www.bureaudesmetiers.ch Mit dem Anschluss erklärt sich das Unternehmen mit dem Inkasso- und Abrechnungssystem des Bureau des Métiers (eine Abrechnung für sämtliche Sozialversicherungen) einverstanden. Es verpflichtet sich, dem Bureau des Métiers regelmässig die Lohnabrechnungen zuzustellen; dies gilt als Anerkennung der Forderung im Sinne von Art. 82 SchKG. 1. Angaben des Unternehmens 2. Beitritssdatum Name Adresse Genaues Datum des Beitrittsbeginns 3. Angeschlossenes Personal gesamte Belegschaft des Unternehmens Hinweis Diese Beitrittserklärung umfasst nicht die Selbständigerwerbenden, sondern ausschliesslich deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Selbständigerwerbende, Direktoren und Unternehmensführer können sich bei der zuständigen Krankenversicherung für Arbeitgeber gegen die Risiken eines krankheitsbedingten Lohnausfalls versichern. Bemerkungen 4. Wartefrist 2 Tage ** Es gelten die Bestimmungen des Reglements über den Rahmenvertrag der Kollektiv-Krankenversicherung des Walliser Bauhandwerks. Dieses Reglement ist integraler Bestandteil der vorliegenden Beitrittserklärung und kann auf unserer Internetseite www.bureaudesmetiers.ch heruntergeladen werden. Ort und Datum Stempel und Unterschrift...

CAISSE DE RETRAITE PARITAIRE DE L'ARTISANAT DU BATIMENT DU CANTON DU VALAIS PARITÄTISCHE PENSIONSKASSE DES WALLISER BAUHANDWERKS Die unterzeichnete Firma erklärt hiermit ihren Beitritt zur paritätischen Pensionskasse des Bauhandwerks des Kantons Wallis (CAPAV). Dadurch tritt ihr gesamtes Personal der Kasse bei. Mit dem Anschluss erklärt sich das Unternehmen mit dem Inkasso- und Abrechnungssystem des Bureau des Métiers (eine Abrechnung für sämtliche Sozialversicherungen) einverstanden. Es verpflichtet sich, dem Bureau des Métiers regelmässig die Lohnabrechnungen zuzustellen; dies gilt als Anerkennung der Forderung im Sinne von Art. 82 SchKG. Der Anschluss an die Kasse beginnt am nachstehend genannten Datum und ist ab dem Zeitpunkt der schriftlichen Bestätigung durch die CAPAV ein Jahr gültig. Nach dieser Frist verlängert er sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, insofern er nicht sechs Monate im Voraus auf Ende eines Kalenderjahres und per eingeschriebenen Brief gekündigt wird. Rue de la Dixence 20 Case postale 141 1951 Sion/Sitten Tél. 027 327 51 11 Fax 027 327 51 80 www.capav.ch Vorbehalten bleiben die Bestimmungen des Gesamtarbeitsvertrages. Die unterzeichnete Firma erteilt dem Verwalter des Bureau des Métiers die Vollmacht, Einsicht in ihre Unterlagen zu nehmen und bei der SUVA Auskunft über die bei ihr deklarierten Löhne des Unternehmens einzuholen. 1. Angaben zur Firma FIRMENNAME ADRESSE Das unterzeichnete Unternehmen bestätigt hiermit den Anschluss / die Änderung seines Anschlusses an die CAPAV gemäss den Details der nachfolgenden Versicherungspläne. 2. Vorsorgepläne (Bitte ankreuzen) Kategorien Standard-Plan Plan Plus Plan Optimal Plan Super Gesamtes Personal Arbeiter Administratives Personal Technisches Personal Führungskräfte Teilhaber / Verwalter Das Unternehmen ist gehalten, dem vorliegenden Formular eine Liste beizulegen mit sämtlichen Namen der Arbeitnehmer und der Angabe, zu welcher Kategorie (siehe oben) sie gehören. 3. Beitrittsbestimmungen Die detaillierten Beitrittsbestimmungen sind im Kassenreglement definiert. Dieses kann auf unserer Internetseite, unter www.capav.ch, heruntergeladen werden. Genaues Datum für den Beitrittsbeginn oder die Anpassung der Versicherungspläne Ort und Datum Stempel und Unterschrift www.capav.ch

PLAN DER CAPAV VERSICHERUNGEN STANDARD PLUS OPTIMAL SUPER VERSICHERTER LOHN AHV Pflichtiger Lohn AHV Pflichtiger Lohn AHV Pflichtiger Lohn AHV Pflichtiger Lohn Leistungen bei Invalidität Invalidenrente 30.00% 40.00% 50.00% 50.00% Invalidenkinderrente 5% 5% 5% 5% - Wartefirst 24 Monate 24 Monate 24 Monate 24 Monate - Prämienbefreiung 2 Monate 2 Monate 2 Monate 2 Monate Leistungen an Hinterbliebene Witwenrente 20.00% 30.00% 40.00% 40.00% Waisenrente 5% 5% 5% 5% Todesfallkapital Vorhandenes Altersguthaben Vorhandenes Altersguthaben Vorhandenes Altersguthaben Vorhandenes Altersguthaben Für Risikoleistungen beträgt der versicherte Lohn das 7x der maximalen AHV-Rente. Rentenleistungen Altersrente ( in % des endgültig vorhandenen Altersguthaben) Rente für Kinder der Rentner (in % der Altersrente) 7.20% 7.20% 7.20% 7.20% 20% 20% 20% 20% Sparquote (M/F) in % des versicherten Lohne in % des versicherten Lohne in % des versicherten Lohne in % des versicherten Lohne 18-34 Jahre 5.00% 5.00% 6.50% 18.00% 35-44 Jahre 7.10% 7.10% 8.50% 18.00% 45-54 Jahre 10.70% 10.70% 11.50% 18.00% 55-65 Jahre 12.80% 12.80% 13.50% 18.00% Finanzierung Anteil Arbeitgeber 5.25% 5.75% 8.00% 13.00% Anteil Arbeitnehmer 5.25% 5.75% 6.00% 8.00% Total 10.50% 11.50% 14.00% 21.00%

CAISSE DE RETRAITE ANTICIPEE EN FAVEUR DES METIERS DE L ARTISANAT DU BATIMENT DU CANTON DU VALAIS VORPENSIONIERUNGSKASSE ZUGUNSTEN DER BAUHANDWERKSBETRIEBE DES KANTONS WALLIS BEITRITTSERKLÄRUNG RETAVAL Das Unterzeichnende Unternehmen tritt der Vorpensionierungskasse zugunsten der Bauhandwerksbetriebe des Kantons (RETAVAL) bei. Selbständige Personen im Sinne von AHV oder SUVA sind nicht unterstellt und können nicht RETAVAL angeschlossen sein. Die Bestimmungen des anwendbaren Gesamtarbeitsvertrags bleiben vorbehalten. Das unterzeichnende Unternehmen erteilt dem Kassenverwalter Prokura, um Einsitz der Unterlagen seines Unternehmens und der deklarierten Löhne bei der Schweizerischen Unfallversicherung SUVA zu nehmen. An den Bureau des Métiers ausgefüllt zurücksenden Rue de la Dixence 20 Case postale 141 1951 Sion/Sitten Tél. 027 327 51 11 Fax 027 327 51 80 www.bureaudesmetiers.ch Mit dem Anschluss erklärt sich das Unternehmen mit dem Inkasso- und Abrechnungssystem des Bureau des Métiers (eine Abrechnung für sämtliche Sozialversicherungen) einverstanden. Es verpflichtet sich, dem Bureau des Métiers regelmässig die Lohnabrechnungen zuzustellen; dies gilt als Anerkennung der Forderung im Sinne von Art. 82 SchKG. 1. Angaben über den Betrieb Firma Adresse 2. Beginn des Beitritts Genaues Datum des Beitrittbeginns Branche Tel. Fax Email Datum, entweder Gründung oder Übernahme des Betriebs Der Anschluss an die Kasse beginnt am oben genannten Datum und ist zehn Jahre gültig. Nach dieser Frist verlängert er sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn er nicht sechs Monate im Voraus auf Ende eines Kalenderjahres und per eingeschriebenen Brief gekündigt wird. Dieser Beitritt gilt für die oben angegebenen Personalkategorien. FÜR DAS BETRIEBSPERSONAL (Personal, das den Berufsbeitrag entrichtet) Um Leistungen zu erhalten muss der Versicherte die 15 letzten Jahre, die der Vorpensionierung unmittelbar vorangehen in einem der Partnerberufe der Kasse verbracht haben. Wenn diese Bedingung nicht erfüllt ist, wird die Rente gekürzt. FÜR DAS TECHNISCHE- UND VERWALTUNGSPERSONAL (Personal, das im Prinzip den Berufsbeitrag nicht entrichtet) Um Leistungen beanspruchen zu können, können das technische und Verwaltungspersonal, oder die Kaderleute von einem angeschlossenen Arbeitgeber versichert werden, wenn diese bei einer anerkannten Grundvorsorgeeinrichtung Beiträge entrichten und wenn der grösste Teil des Personal des Arbeitgebers einem der GAV des Bauhandwerks unterstellt ist. 3. Andere Bedingungen Die Bestimmungen des Gesamtarbeitsvertrags sowie das Reglement der RETAVAL Stiftung sind fester Bestandteil des vorliegenden Antrags und legen die Beitrittsbedingungen fest. Diese Dokumente können auf der Internetseite unter www.retaval.ch eingesehen werden Ort und Datum Stempel und Unterschrift www.retaval.ch

SOZIALKASSEN DES METALLVERARBEITENDEN GEWERBES DES KANTONS WALLIS (Ferienkasse; Kasse für Militärdienstentschädigungen) BEITRITTSERKLÄRUNG Die unterzeichnete Firma erklärt hiermit ihren Beitritt zu den Sozialkassen des metallverarbeitenden Gewerbes des Kantons Wallis und erteilt dem Verwalter des Walliser Handwerkerverbandes Vollmacht zur Einsichtnahme ihrer Unterlagen und der deklarierten Löhne des Unternehmens bei der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA). Mit dem Anschluss erklärt sich das Unternehmen mit dem Inkasso- und Abrechnungssystem des Bureau des Métiers (eine Abrechnung für sämtliche Sozialversicherungen) einverstanden. Es verpflichtet sich, dem Bureau des Métiers regelmässig die Lohnabrechnungen zuzustellen; dies gilt als Anerkennung der Forderung im Sinne von Art. 82 SchKG. Gesamtes Betriebspersonal des Unternehmens ist dem Gesamtarbeitsvertrag unterstellt Verwaltungs-/technisches Personal des Unternehmens ist dem Gesamtarbeitsvertrag nicht unterstellt Der Beitritt tritt bei Unterzeichnung in Kraft und ist ein Jahr gültig. Nach Ablauf dieser Frist erneuert er sich stillschweigend um jeweils ein Jahr, wenn er nicht sechs Monate im voraus auf das Ende eines Kalenderjahres per eingeschriebenen Brief gekündigt wird. Firmenname... Adresse............ Genaues Datum des Beginns Ihrer selbstständigen Erwerbstätigkeit (Datum der Firmeneröffnung oder der Betriebsübernahme) Ort und Datum Stempel und Unterschrift......

Rue de la Dixence 20 Postfach 141 1951 Sitten Tel. 027/327.51.11 Fax 027/327.51.80 www.bureaudesmetiers.ch MELDEFORMULAR Metallbau Name Firma Nr. Vorname Firmenname Adresse Beruf des Arbeitnehmers PLZ/Ort Eintrittsdatum ins Unternehmen Tel.-Nr. Beschäftigungsgrad im Untern. % Nationalität Vertragslaufzeit unbefristet befristet bis zum Zivilstand ledig getrennt verheiratet geschieden verwitwet Grundlohn pro Stunde od. konstanter Lohn pro Monat Fr. Fr. Geburtsdatum Berufscodes AHV-Nr. 7 5 6 PT PT Patron / Unternehmensleiter / Teilhaber Technisches Personal (Technisches Kader, Meister, Zeichner usw.) Aufenthaltsbewilligung L/B/C/G/N/F PA Verwaltungspersonal TQ Qualifizierter Arbeitnehmer Anzahl Kinder bis 25 jährig (in Ausbildung) gegebenenfalls Antrag für Familienzulagen ausfüllen SO MA Schweisser Hilfsarbeiter Bank- oder Postkonto Name der Bank und Ort AP FM ET Lernender Reinigungsangestellte Student (weniger als 2 Monate) / Praktikant IBAN Kollektivvertrag Krankentaggeldversicherung AMCAB Nur von Unternehmen für die Taggeldversicherung auszufüllen, die dem Bureau des Métiers angeschlossen sind Der Arbeitnehmer ist im Krankheitsfall ensprechend dem Beitrittsformular für den Erwerbsausfall versichert. Der Arbeitnehmer kann wahlweise mit einem der 3 folgenden Versicherer einen Vertrag abschliessen. Helsana CSS Groupe Mutuel Wenn kein Versicherer ausgewählt wurde, trifft das Bureau des Métiers die Entscheidung. Sollte der Arbeitnehmer nicht für das Krankentaggeld versichert werden (nur für Personal, das nicht dem GAV unterstellt ist), kreuzen Sie bitte das Kästchen hierunter an Soll nicht versichert werden Kombinierte Krankenpflegeversicherung Arbeitnehmer, die über die Kollektiv-Krankentaggeldversicherung versichert sind, können beim Versicherer, der den Erwerbsausfall deckt, von einer günstigen Pauschale für die kombinierte Krankenpflegeversicherung profitieren (obligatorische Krankenpflegeversicherung mit Zusatzversicherungen). Ich bin an diesem Angebot interessiert und möchte eine personalisierte, unverbindliche Beratung Ja Datum Unterschrift des Arbeitnehmers Stempel und Unterschrift des Arbeitgebers