Europaweite Mobilität in der Berufsaus- Bildung Chancen für Auszubildende und Unternehmen 04. Mai 2017 Ina Kapitza Mobilitätsberaterin
1. Vorstellung & Begrüßung Ina Kapitza, Mobilitätsberaterin Projektkoordination durch die HWK Halle (Saale) Kooperationspartner: HWK Magdeburg, IHK Magdeburg, IHK Halle-Dessau gefördert durch das BMWi Zeitraum: 2016-2018
Was möchte ich Ihnen heute präsentieren? die Mobilitätsberatung und ihre Angebote Information und Motivation zu Auslandsaufenthalten für junge Menschen Politische und rechtliche Rahmenbedingungen Fördermodalitäten und organisatorischer Rahmen Praktische Beispiele
2. Die Mobilitätsberatung Ansprache, Information und individuelle Beratung von Auszubildenden, jungen Fachkräften, Betrieben und Bildungspersonal sowie Fachkräften in und nach Weiterbildung Beratung, Unterstützung bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Auslandsaufenthalten Aufbau nationaler und internationaler Partnerschaften > zur Kooperation bzw. als Multiplikatoren
2.1. Berufsbildung ohne Grenzen bundesweites Beraternetzwerk koordiniert durch DIHK & ZDH Aufgaben der Koordinierungsstelle Beratung der MobilitätsberaterInnen Erfahrungsaustausche & Informationsveranstaltungen bundesweite Öffentlichkeitsarbeit Monitoring/Erfolgskontrolle
Unser Netzwerk Die Mobilitätsberater HWK Lübeck Wirtschaftsakademie Schleswig Holstein 3K AKTIV NieZiB der HWK HWK Oldenburg IHK Potsdam HWK Hannover HWK Berlin HWK Frankfurt Oder IHK Projektgesellschaft Ostbrandenburg HWK Cottbus HWK Münster IHK zu Siegen HWK Düsseldorf HWK Köln HWK Aachen HWK Koblenz ZfG der HWK Potsdam HWK Braunschweig HWK Magdeburg HWK Halle CorEdu HWK Leipzig HWK Dresden HWK Erfurt HWK der Pfalz HWK für Schwaben HWK für Ostthüringen
2.3. Politischer Hintergrund und Meilensteine Ziel der Bundesregierung: Erhöhung des Anteils der Auszubildenden, die im Rahmen der Berufsausbildung einen Auslandsaufenthalt absolviert haben derzeitiger Stand 2009: 2% 2014: 4,4% 2016: 4,7% 2020: 10%
3. Rahmenbedingungen 3.1. Rechtliche Grundlage Berufsbildungsgesetz 2 (3): Teile der Berufsausbildung können im Ausland durchgeführt werden, wenn dies dem Ausbildungsziel dient. Ihre Gesamtdauer soll ein Viertel der in der Ausbildungsordnung festgelegten Ausbildungsdauer nicht überschreiten. Das heißt für den Azubi: keine Verlängerung der Ausbildungszeit Weiterzahlung der Ausbildungsvergütung Anerkennung des Auslandsaufenthalts als Ausbildungsabschnitt
3. Rahmenbedingungen 3.2. argumentative Grundlage Haben Sie Erfahrungen im Ausland gesammelt? Hätten Sie gern Erfahrungen im Ausland gesammelt? Denken Sie, dass ein Auslandaufenthalt nützlich für junge Menschen ist? Welchen Nutzen sehen Sie? Was spricht aus Ihrer Sicht dagegen?
3. Rahmenbedingungen 3.3. positive Erfahrungswerte der Teilnehmenden Kompetenzerweiterung (Fremdsprachenkenntnisse, soziale und interkulturelle Kompetenzen, Fachkenntnisse) Baustein der Personal- und Organisationsentwicklung Ausbildungsmarketing Steigerung der Attraktivität der Berufsbildung Fachkräftesicherung Beitrag zur Internationalisierung der Berufsausbildung
4. Förderprogramm Erasmus+ Mobilität in der Berufs(aus)bildung Minimum: 2 Wochen, Maximum bis zu 1/4 der Lehrzeit Zielländer: Mitgliedstaaten der EU plus assoziierte Staaten Freistellung durch den Ausbildungsbetrieb und/oder der Berufsschule Reisekosten als Pauschale, abhängig von der Entfernung (Distanzrechner der EU) Tagespauschalen abhängig von Land und Dauer des Aufenthaltes
4.1. Beispielrechnung 21 Tage Praktikum in Stockholm, Schweden Entfernung Magdeburg Stockholm laut Entfernungsrechner beträgt 1873 km > Reisekostenpauschale nach Distanzband 2 entspricht 275,00 EURO Summe aus Tagespauschalen entspricht 679,00 Euro Tag 1-14 à 36 Euro Tag 15-21 à 25 Euro Praktikum wird gefördert mit 954,00 Euro Die antragstellende Organisation erhält zudem eine Organisationspauschale von 350,00 Euro pro Teilnehmer.
4.2. Voraussetzungen Ausbildungsbetrieb Zustimmung erforderlich (Freistellung), Ausbildungsverhältnis wird nicht unterbrochen, Aufnahme des Aufenthalts in den Ausbildungsvertrag. Berufskolleg Freistellung vom Berufsschulunterricht, Keine Berufsschulpflicht im Ausland, Eigenständiges Nacharbeiten des Lernstoffs. Kammer Eintragung des Auslandsaufenthalts, Gesonderte Prüfung / Ausbildungsplan bei Aufenthalten länger als 4 Wochen
4.3. Organisationsformen bei Erasmus+ vollorganisiert durch externe Anbieter (Poolprojektträger) teilorganisiert (in Unterstützung mit externen Anbietern) selbstorganisiert (ausschließlich Abruf von Fördermitteln bei Poolprojekten) eigene Antragstellung (als Institution, Verein, Berufsschule etc.)
4.4. Poolprojektträger = Projekte, die individuelle Lernmobilität ermöglichen, indem sie einen Pool von Erasmus+-Stipendien für einzelne Interessierte bereithalten, z.b. Leinen los, Arbeit und Leben Magdeburg Europäischer Bildungsverbund e.v., Barleben ELLA, Akademie Überlingen Wernigerode azubi mobil, IHK Projektgesellschaft Frankfurt/Oder
4.5. Nachweis & Dokumentation nachvollziehbare Dokumentation von Lernerfahrungen, erworbenen Kenntnissen und Kompetenzen Aussagekräftiger Nachweis über Zusatzqualifikationen bei Bewerbungen
4.6. Praktische Beispiele Tischler, Norwegen Tischler, Japan Bürokauffrau, London Fachinformatiker Systemintegration, London Metallbauer, Österreich Industriemechaniker, Wunsch: Norwegen oder Island Mechatroniker, Wunsch: Norwegen oder Island
5. Fragen? Gern sofort oder im anschließendem Gespräch Informationen im Internet auf den Seiten der HWK Magdeburg bzw. der IHK Magdeburg außerdem im Internet: https://www.na-bibb.de/erasmus-berufsbildung/mobilitaet/ www.machmehrausdeinerausbildung.de Gern im individuell vereinbarten Beratungsgespräch
6. Kontaktdaten Ina Kapitza Handwerkskammer Magdeburg Gareisstraße 10 39106 Magdeburg Tel.: 0391 6268 132 Email: ikapitza@hwk-magdeburg.de