Schutz vor Insolvenzanfechtung

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Transkript:

Euler Hermes Deutschland Schutz vor Insolvenzanfechtung Anfechtungsversicherung als Einzelversicherung Kreditversicherung

Ihr Kunde ist pleite. Und Sie werden zur Kasse gebeten Muss ein Kunde Insolvenz anmelden, ist man über jede von ihm noch vorher bezahlte Rechnung froh. Getreu dem Motto Was man hat, das hat man. Leider aber trifft das nicht in jedem Fall zu: Denn unter bestimmten Umständen kann der Insolvenzverwalter selbst vor Jahren geleistete Zahlungen von Ihnen zurückverlangen. Wachsende Gefahr Insolvenzanfechtung Im Ernstfall bleiben also nicht nur die letzten Rechnungen eines insolventen Kunden unbezahlt. Weitaus schwerwiegender und existenzgefährdend können die Rückforderungen des Insolvenzverwalters sein. Dass diese sogenannten Insolvenzanfechtungen ein wachsendes Problem sind, zeigen Umfragen des Bundesverbands Credit Management: Früher waren unter den befragten Unternehmen noch kapp zwei Drittel betroffen. Aktuellere Zahlen zeigen, dass das mittlerweile auf mehr als drei Viertel aller Firmen angestiegen ist! Und in rund einem Drittel der Fälle lag die Forderungssumme bei mehr als 100.000 Euro. Insolvenzzeitpunkt Insolvenzzeitpunkt Bezahlte Forderungen Angefochtene Verlust Forderungen

Rückgriff auf 4 Jahre: Das kann teuer werden! Die Anfechtung bereits beglichener Forderungen betrifft in der Regel die letzten Monate vor Beantragung des Insolvenzverfahrens. Aber es kann noch schlimmer kommen: Anfechtung wegen Vorsatz Nach derzeitigem Insolvenzrecht lassen sich Zahlungen der letzten 4 Jahre vor Beantragung des Verfahrens anfechten insbesondere, wenn Sie als Gläubiger den Vorsatz des Schuldners kannten, andere Gläubiger zu benachteiligen. Diese Kenntnis wird nach dem Gesetz schon vermutet, wenn Sie wussten, dass möglicherweise die Insolvenz drohte. Sie haben derzeit die Beweislast Nach der aktuellen Rechtslage ist eine Zahlung anfechtbar, wenn Sie als Gläubiger den Vorsatz des Schuldners kannten, andere Gläubiger zu benachteiligen. Das wird nach dem Gesetz schon vermutet, wenn Sie wussten, dass bei ihm die Zahlungsunfähigkeit eingetreten war. Hierfür muss der Insolvenzverwalter hinreichende Beweisanzeichen vorbringen wie z. B. teilweise ausbleibende oder schleppende Zahlungen, nicht eingehaltene Ratenzahlungsvereinbarungen oder eigene Erklärungen des Schuldners, fällige Verbindlichkeiten nicht begleichen zu können, die in ihrer Gesamtschau zu würdigen sind. Nur wenn Sie im Gegenzug beweisen können, dass Sie später davon ausgehen durften, der Schuldner habe seine Zahlungen an alle seine Gläubiger wieder aufgenommen, kann die Kenntnis von der eingetretenen Zahlungsunfähigkeit wieder entfallen. Dies wird in der Regel nicht gelingen.

Ihr Schutz: unsere Anfechtungsversicherung Die Anfechtungsversicherung von Euler Hermes ist denkbar einfach: Sie entscheiden, in welcher Höhe sich Ihr Unternehmen absichern möchte und buchen ein entsprechendes Sicherheitspaket. Generell stehen fünf pauschale Versicherungssummen zur Auswahl: 250.000 500.000 1 Million 1,5 Millionen 2,5 Millionen 5 Millionen 10 Millionen Bis zur Höhe Ihrer Versicherungssumme sind dann jährliche Schäden aus Insolvenzanfechtungen gedeckt für einen Anfechtungszeitraum von bis zu 4 Jahren. Auch eventuelle Rechtskosten werden anteilig übernommen. Die Prämie richtet sich nach dem Insolvenzrisiko Ihrer Kun den. Eine entsprechende Bonitätsprüfung ist erst ab einer bestimm ten Forderungssumme nötig. Sie können diese dann ganz einfach mit dem BoniCheck von Euler Hermes selbst durchführen.

Das sagt das Gesetz: In der Insolvenzordnung ist die Insolvenz anfechtung geregelt. Durch die derzeitige Rechtsprechung gefährlich für Sie als Gläubiger ist dabei 133 Vorsätzliche Benachteiligung (1 und 2): Anfechtbar ist eine Rechtshandlung, die der Schuldner in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag mit dem Vorsatz, seine Gläubiger zu benachteiligen, vorgenommen hat, wenn der andere Teil zur Zeit der Handlung den Vorsatz des Schuldners kannte. Diese Kenntnis wird vermutet, wenn der andere Teil wusste, dass die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners drohte und dass die Handlung die Gläubiger benachteiligte. Hat die Rechtshandlung dem anderen Teil eine Sicherung oder Befriedigung gewährt oder ermöglicht, beträgt der Zeitraum nach Absatz 1 Satz 1 vier Jahre. Garantierten Schutz vor Verlusten bietet Ihnen dann keine juristische Lösung, sondern nur eine wirtschaftliche: die Anfechtungsversicherung von Euler Hermes. Die Vorteile auf einen Blick: Schutz vor Verlusten infolge von Insolvenzanfechtungen. 4 Jahre rückwirkende Deckung von angefochtenen Forderungen. Sicherung des Eigenkapitals und der Liquidität. Anteilige Übernahme von Rechtskosten, die im Zusammenhang mit einer Anfechtung entstehen. Rechtliche Unterstützung durch von Euler Hermes empfohlene Experten. Einfache Handhabung, nur geringer Verwaltungsaufwand. Sieben Versicherungssummen zur Wahl, höhere Summen auf Anfrage. Risikobasierte Prämiengestaltung.

Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA 22746 Hamburg Hausanschrift: Friedensallee 254 22763 Hamburg Tel. +49 (0) 40/88 34-0 Fax +49 (0) 40/88 34-77 44 info.de@eulerhermes.com www.eulerhermes.de Ihr direkter Draht für schnelle Hilfe: Euler Hermes CustomerService Tel. +49 (0) 40/88 34-35 36 Fax +49 (0) 40/88 34-32 70 customerservice@eulerhermes.com Berlin Tel. +49 (0) 30/20 28 43-00 Fax +49 (0) 30/20 28 43-01 gs.berlin@eulerhermes.com Bielefeld Tel. +49 (0) 5 21/9 64 56-0 Fax +49 (0) 5 21/9 64 56-50 gs.bielefeld@eulerhermes.com Bremen Tel. +49 (0) 4 21/1 65 97-0 Fax +49 (0) 4 21/1 65 97-49 gs.bremen@eulerhermes.com Dortmund Tel. +49 (0) 2 31/1 82 99-0 Fax +49 (0) 2 31/1 82 99-99 gs.dortmund@eulerhermes.com Frankfurt Tel. +49 (0) 69/13 48-0 Fax +49 (0) 69/13 48-1 70 nl.frankfurt@eulerhermes.com Freiburg Tel. +49 (0) 7 61/4 00 79-0 Fax +49 (0) 7 61/4 00 79-50 gs.freiburg@eulerhermes.com Hannover Tel. +49 (0) 5 11/3 64 01-0 Fax +49 (0) 5 11/3 64 01-70 gs.hannover@eulerhermes.com Köln Tel. +49 (0) 2 21/9 20 60-0 Fax +49 (0) 2 21/9 20 60-1 59 nl.koeln@eulerhermes.com Leipzig Tel. +49 (0) 3 41/9 08 23-0 Fax +49 (0) 3 41/9 08 23-10 gs.leipzig@eulerhermes.com München Tel. +49 (0) 89/5 43 09-0 Fax +49 (0) 89/5 43 09-1 66 nl.muenchen@eulerhermes.com Nürnberg Tel. +49 (0) 9 11/2 44 05-0 Fax +49 (0) 9 11/2 44 05-30 gs.nuernberg@eulerhermes.com Stuttgart Tel. +49 (0) 7 11/9 00 49-0 Fax +49 (0) 7 11/9 00 49-70 nl.stuttgart@eulerhermes.com Hamburg Tel. +49 (0) 40/2 36 36-0 Fax +49 (0) 40/2 36 36-1 66 nl.hamburg@eulerhermes.com 15 3539 0517