1. ERASMUS+ allgemein 2. Basiswissen ERASMUS+ Studium 3. Informationsmöglichkeiten und Procedere ERASMUS+ an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät 4. Kriterien der WSF zur Vergabe von ERASMUS-Studienplätzen 5. Praktika 6. ERASMUS-Partnerschaften 7. Sonstiges 8. BAföG im Rahmen von ERASMUS+ Studierendenmobilität 9. Sonderförderung 10. Sonderförderung von Studierenden mit Kind als Pauschale 2009 UNIVERSITÄT ROSTOCK FAKULTÄT FÜR WIRTSCHAFTS- UND SOZIALWISSENSCHAFTEN
Basiswissen ERASMUS+ Studium Regulär immatrikulierte Studierende können nach Abschluss des ersten Studienjahres an einer europäischen Hochschule in einem anderen Teilnehmerland studieren, wenn eine Kooperation besteht Im Auslandsstudium (und Auslandspraktikum) ist eine wiederholte Förderung möglich Bis zu 12 Monate pro Studienphase (Bachelor, Master, PhD) Bei einzügigen Studiengängen (z.b. Staatsexamen) 24 Monate Mobilität möglich Notwendigkeit der Durchführung von Online-Sprachtests bei allen Studierenden vor und nach der Mobilität (ENG, ESP, FRA, ITA und NED) Feste, nicht mehr veränderbare Monatsraten 2009 UNIVERSITÄT ROSTOCK FAKULTÄT FÜR WIRTSCHAFTS- UND SOZIALWISSENSCHAFTEN 2
Zunächst wird nur der Mindestzeitraum gezahlt (3 Monate) Nach Beendigung der Mobilität: Nachzahlung von weiteren Monaten an Studierende Drei Ländergruppen, für die unterschiedliche Monatsraten gezahlt werden Ländergruppe 1 = DEN, FIN, FRA, IRL, ITA, NOR, AUT, SWE, GB, FL (300 pro Monat) Ländergruppe 2 = BEL, GRE, ISL, CRO, LUX, NED, POR, SLO, ESP, CZE, TUR, CYP (250 pro Monat) Ländergruppe 3 = BUL, EST, LAT, LIT, MT, FYROM, POL, ROM, SLK, HU (200 pro Monat) 2009 UNIVERSITÄT ROSTOCK FAKULTÄT FÜR WIRTSCHAFTS- UND SOZIALWISSENSCHAFTEN 3
Procedere und Informationsmöglichkeiten Zentrale Erstberatung zu Auslandsaufenthalten im Rostock International House (RIH) Umfassende Infos zu Austausch- und Fördermöglichkeiten Neben allgemeiner Orientierung auch konkrete Hinweise zur Bewerbung für Studien- und Praktikumsplätze in Europa und weltweit Ablauf einer ERASMUS- bzw. PROMOS-Förderung wird durchgegangen (inkl. Formulare) Teilnahme an der Erstberatung ist Voraussetzung für weiterführende Beratungsgespräche im RIH! Erfahrungsberichte 2009 UNIVERSITÄT ROSTOCK FAKULTÄT FÜR WIRTSCHAFTS- UND SOZIALWISSENSCHAFTEN 4
Gang zum ERASMUS-Koordinator der WSF Prof. Dr. Jörn Dosch ERASMUS-Sprechstunde: mittwochs 9.00-11.00 Uhr, Raum 147 Informationen v.a. zu fachspezifischen Gegebenheiten des Austauschs - z.b. Anerkennung - beim ERASMUS-Koordinator und im Studien- und Prüfungsamt WSF Nominierung durch den ERASMUS-Koordinator Selbstständige Bewerbung an der Gasthochschule (Deadlines beachten!) Ausfüllen der erforderlichen Formulare 2009 UNIVERSITÄT ROSTOCK FAKULTÄT FÜR WIRTSCHAFTS- UND SOZIALWISSENSCHAFTEN 5
Vor der Mobilität sind folgende Formulare für die Auszahlung des Stipendiums notwendig: Annahmeerklärung, Learning Agreement for Studies (section before the mobility), Anfangsbestätigung. Plus: Online-Sprachtest Nach der Mobilität sind weitere Unterlagen einzureichen: Endbestätigung, Kurzbericht (Mobility Tool), ausführlicher Bericht, Transcript of Records (Gasthochschule), Transcript of Records (Heimathochschule). Plus: Online-Sprachtest Weiterhin Mindestvorgabe für das Erhalten des ERASMUS+ Stipendiums: zehn erfolgreich absolvierte ECTS-CP pro Semester (Soll: 30 ECTS-CP) 2009 UNIVERSITÄT ROSTOCK FAKULTÄT FÜR WIRTSCHAFTS- UND SOZIALWISSENSCHAFTEN 6
Kriterien der WSF zur Vergabe von ERASMUS- Studienplätzen Politikwissenschaften: Anzahl der ERASMUS-Studienplätze, Dringlichkeit laut Prüfungsordnung, Akademische Leistung, Studienfortschritt Soziologie und Demographie: Akademische Leistung, Studienfortschritt, Sprachkenntnisse Wirtschaftswissenschaften: Akademische Leistung, Sprachkenntnisse, bisher erfolgreich absolvierte Fachsemester, Motivationsschreiben 2009 UNIVERSITÄT ROSTOCK FAKULTÄT FÜR WIRTSCHAFTS- UND SOZIALWISSENSCHAFTEN 7
Praktika können jederzeit durchgeführt werden Mobilitätszuschüsse für Auslandspraktika/Praxisaufenthalte können für einen Zeitraum von mindestens 2 Fördermonaten bis maximal 12 Fördermonaten vergeben werden (gilt ebenso für Absolventinnen und Absolventen sowie Graduierte) Praktikanten erhalten eine Förderung je nach Zielland für 2 Monate + eventuell eine weitere Förderung, wenn die Mobilität länger als 2 Monate andauert 2009 UNIVERSITÄT ROSTOCK FAKULTÄT FÜR WIRTSCHAFTS- UND SOZIALWISSENSCHAFTEN 8
Drei Ländergruppen, für die unterschiedliche Monatsraten im Rahmen des Auslandspraktikums gezahlt werden Ländergruppe 1 = DEN, FIN, FRA, IRL, ITA, NOR, AUT, SWE, GB, FL (550 pro Monat) Ländergruppe 2 = BEL, GRE, ISL, CRO, LUX, NED, POR, SLO, ESP, CZE, TUR, CYP (500 pro Monat) Ländergruppe 3 = BUL, EST, LAT, LIT, MT, FYROM, POL, ROM, SLK, HU (450 pro Monat) 2009 UNIVERSITÄT ROSTOCK FAKULTÄT FÜR WIRTSCHAFTS- UND SOZIALWISSENSCHAFTEN 9
ERASMUS-Partnerschaften Frankreich Nantes BA, MA 4 Frankreich Poitiers BA, MA 2 Irland Cork BA, MA, PhD 2 Italien Rom BA, MA 2 Italien Modena BA, MA 8 Lettland Riga BA 2 Norwegen Tromso BA, MA, PhD 2 Polen Posen BA, MA, PhD 2 Polen Szczecin BA, MA 4 Portugal Coimbra BA, MA 1 Rumänien Clujina BA, MA 10 Rumänien Resita BA, MA 2 Schweden Lulea BA, MA 3 Schweden Skovde BA 2 Spanien Valencia BA, MA 2 Tschechien Brünn BA, MA 3 Türkei Istanbul BA 1 2009 UNIVERSITÄT ROSTOCK FAKULTÄT FÜR WIRTSCHAFTS- UND SOZIALWISSENSCHAFTEN 10
ERASMUS-Partnerschaften Land Universität Stufe Kontingent/ Sem. Dänemark Aarhus Universität BA, MA 4 Frankreich Lyon BA, MA 3 Italien Catania BA 4 Italien Milano BA 2 Italien Pavia BA, MA 3 Niederlande Hague/Grave BA 4 Norwegen Bergen BA 2 Polen Szczecin BA, MA 3 Polen Toruń BA, MA, PhD 4 Rumänien Timosia BA, MA 4 Spanien Granada BA 1 Türkei Ankara BA, MA 2 Türkei Kayseri BA, MA 2 Ungarn Budapest BA, MA 4 2009 UNIVERSITÄT ROSTOCK FAKULTÄT FÜR WIRTSCHAFTS- UND SOZIALWISSENSCHAFTEN 11
Sonstiges BAföG im Rahmen von ERASMUS+ Studierendenmobilität Auch während des ERASMUS+ Aufenthaltes ist es möglich, BAföG in Anspruch zu nehmen Zuschüsse bis höchstens 300 bleiben anrechnungsfrei Dies gilt unabhängig von der Bezeichnung des Stipendiums als Teil-, Vollbzw. Aufstockungsstipendium oder als leistungs- oder begabungsabhängig vergebene Mobilitätsbeihilfe Zuschüsse über 300 pro Monat werden auf Leistungen aus dem BAföG angerechnet 2009 UNIVERSITÄT ROSTOCK FAKULTÄT FÜR WIRTSCHAFTS- UND SOZIALWISSENSCHAFTEN 12
Sonstiges Sonderförderung Unter bestimmten Bedingungen können Lernende Sonderförderungen in Anspruch nehmen, die ihnen den Zugang zum Programm erleichtern soll Lernende aus benachteiligten Verhältnissen (dies gilt in Deutschland im Programm ERASMUS+ für während des Auslandsstudiums im Ausland Alleinerziehende) Lernende mit besonderen Bedürfnissen Nützliche Informationen zu behindertengerechten Hochschulen der European Agency for Development in Special Needs Education: www.european-agency.org 2009 UNIVERSITÄT ROSTOCK FAKULTÄT FÜR WIRTSCHAFTS- UND SOZIALWISSENSCHAFTEN 13
Sonstiges Sonderförderung von Studierenden mit Kind als Pauschale Studierende, die bereits Eltern sind, können Sondermittel als Pauschale erhalten, wenn sie ihr Kind oder ihre Kinder während des ERASMUS+ Studienaufenthalts in ein Programmland mitnehmen und dort während der ERASMUS+ Mobilität alleinerziehend sind Die maximale monatliche Förderhöhe wird durch die drei genannten Ländergruppen vorgegeben 2009 UNIVERSITÄT ROSTOCK FAKULTÄT FÜR WIRTSCHAFTS- UND SOZIALWISSENSCHAFTEN 14
Danke für Ihre Aufmerksamkeit! 2009 UNIVERSITÄT ROSTOCK FAKULTÄT FÜR WIRTSCHAFTS- UND SOZIALWISSENSCHAFTEN 15