Betriebliche/r Gesundheitsmanager/in (IHK)



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Transkript:

Betriebliche/r Gesundheitsmanager/in (IHK) Baukastensystem unter Anrechnung bisheriger beruflicher Qualifikationen Gesundheit ist nicht mehr alleine eine Frage der individuellen Vorsorge. Sie wird zu einer entscheidenden betriebswirtschaftlichen Ressource bei der Sicherung von Fachkräften. Denn fehlende gesundheitliche Prävention macht sich nicht nur in den Kosten eines hohen Krankheitsstandes bemerkbar, der die Qualität und die Termintreue der betrieblichen Leistungen beeinträchtigen kann. Wenn Fachkräfte lange ausfallen oder das Unternehmen plötzlich verlassen müssen, ist ihr Wissen und Können oft schwer zu ersetzen. Die Ansatzpunkte für Maßnahmen eines betrieblichen Gesundheitsmanagement sind vielfältig: sie reichen von der Förderung eines persönlichen Bewusstseins für die eigene Gesundheit über den Umgang mit Arbeitsbelastung und Stress, der Umsetzung ergonomischer Forschungsergebnisse bis zur Schaffung eines verbesserten Betriebsklimas. Einzelmaßnahmen ohne Bezug zu den Abläufen im Betrieb kosten dabei manchmal mehr als sie bewirken können. Das Betriebliche Gesundheitsmanagement wird von uns als eine Managementaufgabe im klassischen Sinn verstanden: Nach einer fundierten Diagnose und einer effizienten Projektplanung hat ein BGM die Aufgabe, sein Projekt zu kommunizieren und zu steuern und nach Abschluss hinsichtlich des Erfolgs zu überprüfen. Dabei muss die Einbindung der ausgewählten Projekte in die Ziele des Unternehmens und in die allgemeine Personalarbeit gewährleistet bleiben. Für ein wirklich erfolgreiches Betriebliches Gesundheitsmanagement bedarf es also vieler praxisorientierter Kompetenzen. Die IHK Köln bietet Ihnen dazu ein modulares Lehrgangskonzept, bei dem Sie Ihre bisherigen beruflichen Qualifikationen einbringen und anrechnen lassen können. Die Qualifizierung schließt mit einem echten BGM-Projekt für ein reales Unternehmen ab, das von der Lehrgangsleitung betreut wird. Pflichtmodule HR-Manager/in (IHK) (64 Unterrichtsstunden) BGM-Projekt mit Supervision Anrechnungsmodule Zu den genauen Bedingungen fragen Sie bitte Bernd Leuchter (0221/1640-673) Projektmanager/in (IHK) (blended learning: 48 Präsenzstunden) Personalreferent/in (IHK) (124 Unterrichtsstunden) Grundwissen Medizin (72 Unterrichtsstunden Coaching und Kommunikation (48 Unterrichtsstunden) Abschluss: Betriebliche/r Gesundheitsmanager/in (IHK) Sie erhalten das IHK Zertifikat durch eine regelmäßige Teilnahme (mindestens 80%) und das erfolgreiche Ablegen der lehrgangsinternen Leistungsnachweise. Der Leistungsnachweis BGM besteht dann aus der Dokumentation und der Kurzpräsentation eines realen abgeschlossenen BGM- Projekts. Die in den anderen Modulen zu erbringenden Leistungsnachweise finden Sie in den jeweiligen Beschreibungen auf den folgenden Seiten. Industrie- und Handelskammer zu Köln IHK.Die Bildung - Bildungszentrum der IHK Köln Anschrift: Eupener Straße 157, 50933 Köln Internet: www.ihk-koeln.de Tel. 0221 1640-676 Fax 0221 1640-679/689

Zielgruppe Unternehmer und Geschäftsführer; Personalleiter, Personalreferenten und Mitarbeiter in Stabstellen, Ärzte, Fachkräfte im Gesundheitswesen, freie Berater im Gesundheitsbereich Lehrgangsleitung Michael Keppler Angaben zur Methode Impulsreferate, Fallbeispiele, Übungen, teilweise online-lernen Teilnahmeentgelt Je nach Anrechnung, für den gesamten Kurs 5.600.- (inklusive Betreuung der Projektarbeit und allen Zertifikatsprüfungen) Dauer Je nach Anrechnung; Gesamtlehrgang 356 Stunden zuzüglich Projektarbeit Termine Möglicher Verlauf, wenn alle Module absolviert werden müssen (der Verlauf kann je nach zeitlichen Möglichkeiten auch individualisiert werden) HR-Manager/in (IHK) Start: 28. Januar 2014 Coaching und Kommunikation im BGM Start 4. April 2014 Medizinisches Grundwissen für BGM: Start 30. April 2014 Projektmanager/in (IHK) Start Lehrgangsbeginn in jedem Monat möglich Personalreferent/in (IHK) Start: Frühjahr oder Herbst 2014 Beginn der Projektarbeit: Nach erfolgreichem Absolvieren/nach Anrechnung aller Module Unterrichtsort IHK.Die Bildung Bildungszentrum der IHK Köln, Eupener Str. 157,50933 Köln Anmeldung Wir freuen uns, wenn dieser Zertifikatslehrgang Ihr Interesse findet und erwarten gerne Ihre Anmeldung. Bitte melden Sie sich auf dem beiliegenden Anmeldeformular an. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Der Rücktritt und die Kündigung sind schriftlich zu erklären. Bitte beachten Sie die beigefügten Teilnahmebedingungen der IHK Köln. Neben der IHK bieten zahlreiche Träger Seminare an. Namen, Adressen und Telefonnummern uns bekannter Anbieter können bei der Weiterbildungsberatung der IHK Köln, Tel. 0221 1640 621/622 erfragt werden. Unsere Veranstaltungen können grundsätzlich durch den Bildungsscheck NRW/ die Bildungsprämie gefördert werden. Details hierzu und eine eingehende, inhaltliche Beratung zum Thema Weiterbildung können Sie ebenfalls unter der angegebenen Rufnummer erfragen. Ansprechpartner/-in Bernd Leuchter Tel.: +49 221 1640-673 Fax: +49 221 1640-689 E-Mail: bernd.leuchter@koeln.ihk.de www.ihk-koeln.de www.facebook.com/ihk.bildung

Modul A (Pflichtmodul) HR-Manager/in (IHK) Grundlagen der Arbeitsfähigkeit des Unternehmens Produktivität des Unternehmens, Arbeitgeberattraktivität, Fachkräftebedarf Demografische Aspekte, Haus der Arbeitsfähigkeit, Altersstrukturanalyse Wissensmanagement, Planungssicherheit Vorgehensweise in Projekten zur Arbeitsfähigkeit Unternehmens-Check ( Ist-Analyse und Diagnose) Konkrete Ansätze und Umsetzung im Unternehmen Analysemöglichkeiten Handlungsfelder zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit Maßnahmen der Personalentwicklung Abschluss: IHK Zertifikat Voraussetzung für die Zertifizierung ist eine regelmäßige Teilnahme (mindestens 80%) und das erfolgreiche Ablegen des lehrgangsinternen Leistungsnachweises. Pflichtaufgaben sind: Erstellung einer Altersstrukturanalyse für das Unternehmen/ die Abteilung und die Erarbeitung und Präsentation eines Projektes aus dem eigenen Unternehmen. Termine jeweils von 9:00-17.00 Uhr 28./ 29.01.2014 12./ 13.02.2014 26.02.2014 10./ 11.03.2014 03.04.2014 Seminarleiter Wolf-Michael Seelig, Dipl.-Wirtschaftsingenieur

Modul B (Anrechnungsmodul) Personalreferent/in (IHK) Ziele und Aufgaben einer modernen Personalabteilung Personalplanung Aufgaben und Teilbereiche der Personalplanung Methoden der Personalbedarfsrechnung Personalbeschaffung Interne und externe Beschaffungswege Möglichkeiten der Personalauswahlverfahren Arbeits- und Sozialrecht Individuelles und kollektives Arbeitsrecht Grundlagen Lohn- und Gehaltsabrechnung Personalführung Personalentwicklung / -beurteilung Abschluss: IHK Zertifikat Sie erhalten das IHK Zertifikat durch eine regelmäßige Teilnahme (mindestens 80%) und das erfolgreiche Ablegen des lehrgangsinternen Leistungsnachweises. Der Leistungsnachweis wird erbracht über einen Wissenstest und das Erstellen einer Präsentation zu einem ausgewählten Personalthema. Die Bewertung erfolgt nach dem IHK Notenschlüssel. Termine freitags/samstags jeweils von 9:00-16.30 Uhr 07./08.02.2014 14./15.02.2014 21./22.02.2014 07./08.03.2014 14./15.03.2014 21./22.03.2014 28./29.03.2014 04./05.04.2014 Seminarleiter Wolf-Michael Seelig, Dipl.-Wirtschaftsingenieur, Eberhard Appel, Dipl.-Betriebswirt, Johannes Lohre, RA André Keller

Modul C (Anrechnungsmodul) Projektmanager/in (IHK) blended-learning Definition Projekt Projektteam Projektplanung Projektstrukturplan (und Arbeitspakete) Ablauf- und Terminplanung Allgemeingültiges Phasenschema Projektphasen in verschiedenen Branchen Ablaufplanung, Vorgangsliste, Netzplan Terminplanung, Kalendrieren Balkendiagramm Qualitätsmanagement und Projektmanagement Vom Audittourismus zum Zertifikat Entwicklung der ISO 9000 QM-Definitionen QM-Komponenten Qualitätssicherungsplan Konfigurationsmanagement QM und PM Risikomanagement Risikogruppen Risikoanalyse (Arbeitstechniken) Einsatzmittelplanung Einsatzbedarf Einsatzmittelauslastung Kostenplanung o Was wird das Projekt kosten? o Was darf das Projekt Kosten? o Gegenstromverfahren o Kosten pro Arbeitspaket o Schätzverfahren o Plankosten pro Zeiteinheit Integriertes Projektcontrolling Informationsmanagement Software für das Projektmanagement Präsentationstechniken Abschluss: IHK Zertifikat Sie erhalten das IHK Zertifikat durch eine regelmäßige Teilnahme (mindestens 80%) und das erfolgreiche Absolvieren der Leistungsnachweise : Schriftlicher Test, Projektdokumentation und Präsentation. Sie erarbeiten an den Unterrichtstagen im Team eine Projektplanung anhand eines selbst gewählten Vorhabens. Außerdem ist Voraussetzung für den Erwerb des Zertifikats eine aktive Beteiligung in den online-phasen. Die Bewertung erfolgt nach dem IHK Notenschlüssel Termine Start jeden Monat möglich ein Tag in der Woche über sechs Wochen jeweils von 9.00-17.00 Seminarleiter: Dr. Robert Freund

Modul D (Anrechnungsmodul) Gesundheitskompetenz für Betriebliche Gesundheitsmanager Maßnahmen in der Praxis 1 Umgang mit körperlicher Belastung - Bewegung und Sport: Grundlagen der Anatomie (Bewegungsapparat, Herz-Kreislauf-System) Wirkweise, Nutzen oder Schaden von Bewegung Auswirkungen von Bewegungsgewohnheiten auf die betriebliche Praxis Veränderung von Bewegungsarten und -gewohnheiten Krankheiten des menschlichen Körpers durch Bewegung Bewegung und Work-Life-Balance Selbstdisziplin und Verantwortung Praktische Maßnahmen Umsetzung, Wirkung und Bewertung Konstanz und Nachhaltigkeit von Maßnahmen Maßnahmen in der Praxis 2 Umgang mit Psychischer Belastung: Salutogene und pathogene Wirkung sozialer Beziehungen in der Arbeitswelt Psychische Stressoren Stressmanagement und Stressberatung Entspannungsmethoden und -techniken (Burn-Out-Prophylaxe) Veränderung von Einstellung und Verhalten Auswirkungen von psychischen Gewohnheiten auf die betriebliche Praxis Veränderung von Psychischen Gewohnheiten Stressmanagement und Work-Life-Balance Psychische Erkrankungen Gute Führung und psychische Belastungen und Erkrankungen Mobbing Diagnose und Maßnahmen Workaholic Burnout und Boreout Diagnose und Maßnahmen Praktische Maßnahmen Umsetzung, Wirkung und Bewertung Weiterbetreuung und Nachhaltigkeit von Maßnahmen Maßnahmen in der Praxis 3 Umgang mit körperlicher Belastung Ernährung: Grundlagen der Ernährungslehre Biologische Grundlagen (Verdauungsapparat) Wirkweise, Nutzen oder Schaden von Lebensmitteln Auswirkungen von Ernährungsgewohnheiten auf die betriebliche Praxis Veränderung von Ernährungsweisen und -gewohnheiten Krankheiten des menschlichen Körpers durch Ernährung (z.b. Diabetes) Ernährung und Work-Life-Balance Selbstdisziplin und Verantwortung Praktische Maßnahmen Umsetzung, Wirkung und Bewertung Langfristigkeit und Nachhaltigkeit von Maßnahmen Maßnahmen in der Praxis 4 - Besonderheiten von BGM: Umgang mit Sucht Maßnahmen der Suchtbekämpfung Gesundheitsmaßnahmen (Kur) Krankenhaus, Rehabilitation, Wieder-/Eingliederungsmanagement Präventionskultur Verhaltens- oder Verhältnisprävention Leistungsnachweis: Klausur Termine: jeweils von 9.00-17.00 30. April bis 4. Mai 2014 sowie 19. bis 21. Juni 2014 Seminarleiter: Cathrin Erhart, Miike Keppler, Dr. Karl-Heinz Keppler

Modul E (Anrechnungsmodul) Coaching und Kommunikation im BGM Kommunikation im BGM: Informations- und Kommunikationsinstrumente (Marketing) im BGM Gesprächsführung - Kommunikations- und Fragetechniken Präsentations- und Moderationstechnik im Rahmen der Entwicklung, Planung und Durchführung betrieblicher Gesundheitsmaßnahmen Vermittlung und Präsentation von Daten Kommunikation des betrieblichen Gesundheitsmanagers mit den Akteuren, Mitwirkenden und Beteiligten (Umsetzern), MitarbeiterInnen, TeilnehmerInnen, Führungskräften, Geschäftsführung, Betriebsärzten, Multiplikatoren, Arbeitskreisen und Gesundheitszirkeln Techniken der Motivation und Unterstützung: Umgang mit Konflikten und Hindernissen Führungstechniken Gesunde Führung als Instrument des BGM Selbst- und Veränderungsmanagement gesundheitsfördernde Unternehmenskultur Wirkweise und Nutzen, Gemeinsamkeit und Unterschiede von Methoden wie Coaching, Training, Therapie Qualität von Arbeit Modelle und Praxis Die Haltung des Coaches Coaching-Methoden zur Unterstützung von Beteiligten Einsatz von Coaching-Methoden bei der Führung von MitarbeiterInnen Moderation von Kollegialer Beratung in Gruppen Coaching-Methoden in der kollegialen Beratung (Einzel) Besonderheiten von BGM: Umgang mit Sucht Coaching-Methoden beim Wieder/Eingliederungsmanagement Präventionskultur Verhaltens- oder Verhältnisprävention Diversity Management Personalentwicklung Partner und Beteiligter Coaching von Teams und Gruppen innerhalb des BGM Leistungsnachweis: 80% Teilnahme und Mitwirken bei den Übungen Seminarleiter: Doris Rusteberg, Miike Keppler, Dr. Karl-Heinz Keppler Termine jeweils 9:00-17:00 4./5. April 2014 6./7. Juni 2014 7. bis 9. August 2014

Industrie- und Handelskammer zu Köln IHK.Die Bildung - Bildungszentrum der IHK Köln Eupener Straße 157 50933 Köln Industrie- und Handelskammer zu Köln IHK.Die Bildung - Bildungszentrum der IHK Köln Eupener Straße 157 50933 Köln Unser Zeichen Ansprechpartner Lr Bernd Leuchter E-Mail bernd.leuchter@koeln.ihk.de Anmeldung zum Zertifikatslehrgang Telefon Fax 0221 1640-673 0221 1640-689 BGM 2014 Angerechnet sollen folgende Module werden: Personalreferent Projektmanager BGM-Gesundheitswissen BGM-Coaching Name/Vorname Geburtsdatum Privatanschrift Firmenanschrift Branche Mitarbeiterzahl Tagsüber telefonisch zu erreichen E-Mail Rechnung an Privatanschrift Firmenanschrift Datum, Firmenstempel, Unterschrift Mit meiner Unterschrift erkenne ich die Teilnahmebedingungen für Weiterbildungsveranstaltungen der Industrie- und Handelskammer zu Köln an.

Allgemeine Teilnahmebedingungen Mit der Anmeldung werden die folgenden "Allgemeinen Teilnahmebedingungen" anerkannt: 1. Anmeldung Die Anmeldung zu Weiterbildungsveranstaltungen ist schriftlich oder über das Anmeldeformular per Internet bei der IHK Köln vorzunehmen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangsdatums berücksichtigt. Vertragspartner ist der Teilnehmer, soweit sich nicht etwas anderes aus der Anmeldung ergibt. Die IHK Köln bestätigt Ihre Anmeldung schriftlich. Besondere Zulassungs- oder Auswahlkriterien für bestimmte Maßnahmen bleiben davon unberührt. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so informiert die IHK hierüber schriftlich. 2. Zahlungsbedingungen Das Teilnahmeentgelt wird bei kostenpflichtigen Weiterbildungsveranstaltungen nach Beginn der Veranstaltung in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag ist spätestens bis zu dem in der Rechnung genannten Termin zu zahlen. Die Zahlungen haben unabhängig von den Leistungen Dritter (z. B. der Arbeitsagentur) zu erfolgen. Kosten für Lernmittel, Tests und Prüfungen können gesondert berechnet werden. 3. Nichtinanspruchnahme von Unterrichtseinheiten Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten berechtigt nicht zu einer Ermäßigung des Rechnungsbetrages. 4. Widerrufsrecht Verbrauchern im Sinne des 13 BGB, die sich über Fernkommunikationsmittel (Briefe, Fax, online) anmelden, steht nachgenanntes gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher im Sinne des Gesetzes ist jede natürliche Person, die ein Rechtgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.b. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 2 in Verbindung mit 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Industrie- und Handelskammer zu Köln, Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln, Fax: 0221 1640-689; E-Mail-Adresse: bildungszentrum@koeln.ihk.de Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.b. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Besondere Hinweise Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ende der Widerrufsbelehrung 5. Rücktritt Bei Seminaren (1-3tägige Veranstaltungen bzw. Veranstaltungen unter 50 Unterrichtsstunden) kann der Vertragspartner über die gesetzlichen Vorschriften hinaus vom Vertrag zurücktreten, wenn er den Rücktritt unter Einhaltung einer Frist von mindestens fünf Werktagen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich der IHK mitteilt. Maßgebend ist hierbei der Eingang der Rücktrittserklärung bei der IHK. Bei später eingehenden Rücktrittserklärungen oder bei Nichtteilnahme ist der Vertragspartner zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet. Das Nichterscheinen zum Seminar befreit nicht von der Verpflichtung zur Entrichtung des Entgelts. Das Stellen eines Ersatzteilnehmers unter Einhaltung der jeweiligen Auswahlkriterien ist möglich. Bei Lehrgängen (ab 50 Unterrichtsstunden, ganztägig oder berufsbegleitend) kann der Vertragspartner über die gesetzlichen Vorschriften hinaus vom Vertrag zurücktreten, wenn er den Rücktritt unter Einhaltung einer Frist von mindestens drei Wochen vor Beginn des Lehrgangs schriftlich der IHK mitteilt. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der IHK. Bei einem späteren Rücktritt ist ein Entgeltanteil von 30 % zu zahlen. Bei Lehrgängen mit mehr als 200 Unterrichtsstunden ist in diesem Fall ein Entgeltanteil von 30 % für den ersten Abschnitt (s.u. 6.) zu zahlen. Ein Rücktritt nach Lehrgangsbeginn ist nicht möglich. Das Nichterscheinen zum Lehrgang befreit nicht von der Verpflichtung zur Entrichtung des Lehrgangsentgelts. Das Stellen eines Ersatzteilnehmers unter Einhaltung der jeweiligen Auswahlkriterien ist bis zum Beginn der ersten Lehrgangsstunde möglich. Dem Vertragspartner ist in sämtlichen vorgenannten Fällen der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Die Bestimmungen zum Rücktritt lassen das Widerrufsrecht des Verbrauchers nach Ziffer 4 unberührt.

6. Kündigung Lehrgänge mit mehr als 200 Unterrichtsstunden sind in Abschnitte von jeweils drei Monaten aufgeteilt. Bei dieser Lehrgangsform kann der Vertragspartner den Lehrgang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Ende eines Abschnitts schriftlich gegenüber der IHK kündigen. Maßgebend ist hierbei der Eingang der Kündigung bei der IHK. Der Vertragspartner bleibt zur Zahlung des anteiligen Lehrgangsentgeltes bis zum Ablauf der Kündigungsfrist verpflichtet. Kosten für bereits erhaltene Bücher und Unterrichtsmaterial werden in Rechnung gestellt. Dem Vertragspartner ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Hat der Vertragspartner bereits den Gesamtbetrag des Lehrgangsentgeltes gezahlt, wird bei Kündigung der anteilig zuviel gezahlte Betrag unverzüglich erstattet. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sowie das Widerrufsrecht des Verbrauchers nach Ziffer 4 bleiben unberührt. Die IHK ist insbesondere dann zum Ausspruch einer fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Vertragspartner das Lehrgangsentgelt oder Teile hiervon nicht zahlt. Die IHK setzt ihm bei Nichtzahlung des Lehrgangsentgelts oder Teilen hiervon nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist eine Nachfrist, die mindestens zwei Wochen beträgt, bevor sie eine fristlose Kündigung ausspricht. Kündigt die IHK das Vertragsverhältnis fristlos, steht ihr ein Anspruch auf pauschalierten Schadensersatz in Höhe des Lehrgangsentgelts zu, das bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist zu zahlen gewesen wäre. Dem Vertragspartner ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. 7. Absage und organisatorische Änderungen von Veranstaltungen Die Veranstaltung kann mangels kostendeckender Teilnehmerzahl, wegen kurzfristiger Nichtverfügbarkeit des Referenten ohne Möglichkeit des Einsatzes eines Ersatzreferenten, oder aufgrund höherer Gewalt durch die IHK abgesagt werden. Der Teilnehmer wird unverzüglich informiert und bereits gezahlte Entgelte werden erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, sofern die Haftung nicht auf grober Fahrlässigkeit der IHK Köln oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Die IHK ist zum Wechsel von Referenten oder Verschiebungen im Ablaufplan aus triftigem Grund, z.b. Erkrankung des Referenten, berechtigt, soweit dies dem Teilnehmer zumutbar ist. 8. Ausschluss aus besonderen Gründen Die IHK ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen, z. B. bei Zahlungsverzug (siehe Ziffer 2.), Störung der Veranstaltung und des Betriebsablaufs, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. In diesen Fällen hat die IHK einen Anspruch auf die Zahlung des vollen Teilnahmeentgeltes bzw. Abschnittsbetrages. 9. Datenschutzerklärung Die IHK Köln unterliegt als öffentliche Stelle den Vorschriften des Landesdatenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen. Der Umgang mit Ihren Daten erfolgt nach allen einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Ihre personenbezogenen Daten werden von uns nur zum Zweck der Veranstaltungs- oder Prüfungsabwicklung und nur in dem Umfang verarbeitet, gespeichert, weitergeleitet oder verwendet, soweit es für diesen Zweck erforderlich ist. Sofern Sie uns Ihre Daten zur Speicherung für bestimmte Zwecke überlassen, können Sie die von Ihnen erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Ferner haben Sie das Recht, auf Verlangen unentgeltlich Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. 10. Haftung Die Haftung der IHK Köln ist gleich aus welchem Rechtsgrund beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, einschließlich dem Vorsatz und der groben Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Im Fall der Verletzung einer wesentlichen Kardinalspflicht haften wir für jeden Grad des Verschuldens. Hier ist unsere Haftung jedoch auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistiger Täuschung oder der Übernahme einer Garantie. 11. Urheberrecht Arbeitsunterlagen und verwendete Computersoftware sind urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren oder die Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger Zustimmung des Urheberrechteinhabers zulässig. 12. Gerichtsstand und Erfüllungsort Sofern der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand und Erfüllungsort Köln. 13. Schlussbestimmungen Nebenabreden sind nicht getroffen. (Stand AGB: 02.03.2011)