Fachinformation zum Asiatischen Laubholzbockkäfer

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Transkript:

Vorabzug, 7.8.2012 Fachinformation zum Asiatischen Laubholzbockkäfer (ALB) Anoplophora glabripennis Dieses Merkblatt richtet sich an Fachleute aus der Grünbranche. Sie liefert Wissenswertes zur Biologie und zum Entwicklungszyklus des Asiatischen Laubholzbockkäfers (Anoplophora glabripennis, kurz ALB). Sie zeigt, auf welchen Bäumen der ALB vorkommt und gibt Hinweise zum Aussehen und zu Verwechslungsmöglichkeiten mit anderen Insekten. Die Symptome eines Befalls mit ALB werden detailliert beschrieben. Werden Käfer oder Larven, lebende oder tote, im Siedlungsgebiet (ohne Wald) gefunden, müssen diese unverzüglich dem kantonalen Pflanzenschutzdienst () gemeldet und abgegeben werden. Bei Funden im Wald ist dem Amt für Wald beider Basel Meldung zu erstatten. Auch Befallssymptome und Verdachte müssen gemeldet werden. Ausgangslage Der Asiatische Laubholzbockkäfer (Kurzform: ALB; Anoplophora glabripennis) ist ein aus Ostasien stammendes Insekt, welches in Verpackungsholz unfreiwillig in die Schweiz eingeschleppt wurde. Der Käfer befällt verschiedene Laubholzarten. Die Larven fressen 1 bis 3 cm dicke, von aussen kaum sichtbare Gänge in die Bäume, die dadurch destabilisiert werden. Befallene Bäume müssen erkannt und sofort gefällt werden, um eine weitere Ausbreitung des Käfers zu verhindern und die Sicherheit gewährleisten zu können. Larven können in gefällten und eingesägten Bäumen weiterleben, wenn sie durch den Verarbeitungsprozess nicht verletzt wurden. Die Verbrennung der befallenen Bäume (wie auch von Verpackungsholz) ist deshalb zwingend. An wen richtet sich diese Fachinformation? Dieses Merkblatt richtet sich an Fachleute aus der Grünbranche, wie z.b. an Mitarbeitende der Stadtgärtnerei, des Tiefbauamtes, des Sportamtes, an zuständige Gemeindeverwaltungen, Baumpfleger und Mitarbeitende von Gartenbaubetrieben sowie weitere Personen, die am ALB-Monitoring im Kanton Basel-Stadt beteiligt sind oder bei ihrer Arbeit auf das Insekt stossen könnten.

Aussehen und Erkennungsmerkmale des Asiatischen Laubholzbockkäfers Die erwachsenen Tiere des Asiatischen Laubholzbockkäfers (Anoplophora glabripennis) sind ohne Fühler rund 25 bis 35 mm lang, glänzend schwarz und weisen auf den Flügeldecken bis zu 20 weisse, unregelmässige Flecken auf. Die Weibchen sind in der Regel etwas grösser und gedrungener als die Männchen. Die Fühler der Weibchen erreichen etwa das 1,3- bis 1,5-fache ihrer Körperlänge, diejenigen der Männchen mindestens das 2-fache. Die Basis der Flügeldecken zum Halsschild hin ist glänzend schwarz und glatt. Wirtsbäume Der ALB besiedelt zahlreiche Laubholzarten. Bevorzugt angegangen werden in Europa vor allem alle Arten von Ahorn (Acer ssp.), Rosskastanie (Aesculus ssp.), Birke (Betula ssp.), Pappel (Populus ssp.), Weide (Salix ssp.), Buche (Fagus spp.) und Platane (Platanus spp.). Diese sieben Laubbaumarten sind die Hauptwirtsbaumarten des ALB. Grundsätzlich können aber sämtliche Laubbäume durch den ALB besiedelt werden, so auch Obstbäume und Sträucher. Es werden auch gesunde Bäume befallen. Entwicklungszyklus Die Entwicklung einer Käfergeneration dauert in unseren Breiten normalerweise zwei Jahre, vom Schlupf des Käfers im Jahr I (1) bis zur Folgegeneration im übernächsten Jahr (III) (4) (vgl. Abb.2). In warmen Jahren können die einzelnen Phasen des Entwicklungszyklus kürzer sein. Abb. 1: Erwachsene Käfer des ALB: Männchen (links) und Weibchen (rechts) 3 4 Mai im Jahr III Verpuppung Mai / Juni bis Oktober im Jahr I bzw. III Schlupfzeit der Käfer Lebensdauer: Weibchen: bis 66 Tage Männchen: bis 50 Tage 2 Juni im Jahr I bis Mai im Jahr III Larvenentwicklung 1 Juni bis Oktober im Jahr I Zeitraum der Eiablage Schlupf der Eilarven innerhalb von 1 2 Wochen Abb. 2: Entwicklungszyklus des Asiatischen Laubholzbockkäfers 2

a) Eiablage Die Eiablage erfolgt je nach klimatischen Verhältnissen ab Mai / Juni bis Oktober des ersten Jahres. Dazu frisst das Weibchen zuerst eine Nische (Durchmesser: 10 20 mm) in die Rinde am Stamm, an Ästen ab 1.5 cm Durchmesser oder an Wurzelanläufen, die unterschiedliche Formen haben kann (Trichter-förmig, Krater-förmig, T-förmig, L- förmig). Gerne werden dazu besonnte Rindenpartien aufgesucht. Anschliessend schiebt das Weibchen mit dem Hinterleib ein reiskorngrosses, abgeplattetes Ei in den Bereich des Kambiums (Wachstumsschicht zwischen Rinde und dem Inneren des Baumes). Ein Weibchen kann während seiner Adultphase bis zu 100 Eier ablegen. b) Schlüpfen der Eilarven Häufig reagieren die Bäume auf die Rindenverletzungen, die bei der Eiablage entstehen, mit Saftfluss. Die Saftflussflecken sind ein wichtiges Erkennungsmerkmal für frische Eiablagen. Bienen und Hornissen am Baumstamm können ein Indiz für frischen Saftfluss und somit ALB- Vorkommen sein. Die Larven schlüpfen nach rund zwei Wochen. Zu Beginn sind die Larven noch sehr kälteempfindlich. Sie fressen zuerst im Bast und dringen später ins Holz ein. Das dabei entstehende Einbohrloch ist nur einige Millimeter gross Abb. 3: Frischer Eiablagetrichter mit Saftfluss und höchstens erkennbar, wenn die Rinde rund um den Eiablagetrichter entfernt wird c) Larvenstadien, Frassgänge, Aussehen der Larven Zwischen Juni des ersten Jahres und Mai des dritten Jahres durchlebt die Larve elf Stadien und frisst in dieser Zeit ovale, 1 3 cm dicke Gänge in unterschiedliche Richtungen innerhalb des Holzkörpers. Im Zuge des Baumwachstums kommt es im Bereich dieser Frassgänge teilweise zu Rissen im Holzkörper. Falls diese Risse in der Nähe der Baumrinde entstehen, kann sich auch Rinde ablösen und es können Bohrspäne aus den Rissen herausfallen. Abb. 4: 1 3 cm dicke Frassgänge der Larven im Holzkörper Die Larven werden bis zu 50 mm lang und 10 mm dick. Sie sind cremeweiss und dickfleischig. Typische Merkmale sind eine hellbraune, chitinisierte Stirnplatte ohne Körnung und das vollständige Fehlen von Brustbeinen. Abb. 5: Larve mit charakteristischer Stirnplatte 3

d) Verpuppung Nach der vollendeten Larvenentwicklung erfolgt die Verpuppung im Frühjahr des dritten Jahres. Dazu sucht die Larve Stellen im Holzkörper auf, die rund 1 bis 2 cm von der Baumrinde entfernt sind. So ist sie vor Frassfeinden geschützt und der Käfer kann sich später nach der Verpuppung relativ leicht durch das Holz ins Freie bohren. Abb. 6: Puppe des Asiatischen Laubholzbockkäfers e) Ausfliegen des Käfers (Käferschlupf) Nach der Verpuppung im Holz schlüpfen die Käfer zwischen Mai und Oktober des dritten Jahres. Die Temperatur muss dabei mindestens 10 C betragen. Die Käfer bohren dazu mit ihren Mandibeln (Kauwerkzeuge) ein kreisrundes Ausbohrloch von 10 15 mm Durchmesser durch den Holzkörper bis zur Rinde. Mit dem Ausbohren fallen auch Bohrspäne an, die manchmal unterhalb des Ausbohrloches am Boden gefunden werden können. Die adulten Käfer leben rund vier Wochen. Ausfliegende Käfer sind relativ träge. Der Flugradius der Käfer beträgt in der Regel nur wenige 100 Meter. Es gibt jedoch auch Pionierkäfer, die 1 2 Kilometer weit fliegen. Die Hauptflugzeit findet im Hochsommer statt. Abb. 7: Kreisrundes Ausbohrloch eines geschlüpften Käfers (links), Bohrspäne unterhalb eines Ausbohrloches (rechts) f) Reifungsfrass Vor der Eiablage führen die Käfer an jungen Trieben von Wirtsbäumen einen Reifungsfrass durch. Dabei wird die Rinde an dünnen, maximal Bleistiftdicken Ästchen pockennarbig bis flächig abgenagt. Manchmal werden auch Blattstiele befressen. Abb. 8: Reifungsfrass von frisch geschlüpften Käfern an dünnen Ästchen 4

Befallssymptome in den Jahreszeiten Tabelle 1: Sichtbare Befallssymptome bei Wirtsbäumen, nach Jahreszeiten geordnet Jahreszeit Frühling (März - Juni) Sommer / Herbst (Juni - Oktober) Herbst (November - Dezember) Winter (Dezember März) Sichtbare Befallssymptome Kreisrunde Ausbohrlöcher der Käfer und Bohrspäne Käfer, Larve und Puppe (lebendig oder tot) Trichterförmige Nischen mit Eiablage Saftfluss aus frischen Eiablagestellen Kreisrunde Ausbohrlöcher der Käfer und Bohrspäne Käfer und Larve (lebendig oder tot) Trichterförmige Nischen mit Eiablage Saftfluss aus frischen Eiablagestellen Reifungsfrass an jungen Trieben von Wirtsbäumen Käfer und Larve (lebendig oder tot) Trichterförmige Nischen mit Eiablage Saftfluss aus frischen Eiablagestellen Reifungsfrass an jungen Trieben von Wirtsbäumen Larve (lebendig oder tot) Einschleppungswege Einschleppungen nach Europa erfolgen meist über Verpackungsholz, vor allem mit Steinlieferungen aus Ostasien. Käfer und Larven werden dabei über ausgewählte Eintrittspforten, sogenannte neuralgische Punkte (z.b. Hafenareal, Zoll, Lagerplätze von Steinlieferungen) eingeschleppt. Verpackungsholz muss bereits im Ursprungsland behandelt werden (Hitzebehandlung, teilweise ist auch eine Begasung mit Methylbromid zugelassen). Findet dies nicht oder nur mangelhaft statt, können in den Hölzern Larven oder Käfer importiert werden, welche später auf Lagerplätzen oder Baustellen ausfliegen. Das Risiko einer Verbreitung steigt, wenn befallenes Verpackungsholz längere Zeit gelagert oder gar weiter verwendet wird. 5

Rechtliche Situation und Schadenpotenzial des ALB an Bäumen Der ALB ist in der Pflanzenschutzverordnung (PSV) des Bundes als besonders gefährlicher Schadorganismus aufgeführt. Bei Verdacht sind die zuständigen kantonalen Dienste verpflichtet, Massnahmen wie Gebietsüberwachung (Monitoring), Information von Betroffenen und Beteiligten sowie die Bekämpfung im engeren Sinne (Baumfällungen) anzugehen. Da im Mai 2012 in Weil am Rhein und in Birsfelden Käfer und Larven gefunden wurden, hat der Bund dem Kanton Basel-Stadt am 7. Juni 2012 Sofortmassnahmen zur Überwachung und Bekämpfung des Asiatischen Laubholzbockkäfers verfügt. Für das Monitoring werden spezielle, unterschiedlich grosse Zonen (Fokuszone, Pufferzone) um befallene Bäume oder um Funde von befallenem Verpackungsholz an neuralgischen Punkten ausgewiesen. Die Massnahmen des Monitorings und der Baumfällungen richten sich nach diesen Zonen. Fokuszone 200 500 m Pufferzone 2km Fokuszone: Radius von 200 500 m um einen befallenen Baum ( ). Bei hoher Baumdichte reicht eine Fokuszone von 200 m aus. Stehen nur wenige Bäume im Umkreis von 200 m um den befallenen Baum, wird die Fokuszone auf 500 m ausgedehnt. Pufferzone: Radius von 2 km um einen befallenen Baum ( ). Quarantänezone ist der deutsche Begriff und entspricht der Pufferzone in der Schweiz. Das Schadenpotenzial wird deshalb als besonders hoch eingeschätzt, weil der ALB vitale Laubbäume (viele verschiedene Arten) befällt, eine breite geographische und klimatische Verbreitung aufweist und die Bäume zum Absterben bringt. Ausserdem hat der Käfer in Europa kaum natürliche Feinde. Sollte Wald befallen werden, müssten unter Umständen grossflächige Kahlschläge vorgenommen werden, um eine weitere unkontrollierte Ausbreitung des Käfers zu verhindern. Umgang mit Baum- und Strauchschnitt in Fokus- und Pufferzonen In Fokuszonen muss sämtlicher Baum- und Strauchschnitt von Laubgehölzen ab einer Astdicke von 1.5 cm am gleichen Tag vor Ort gehäckselt oder geschreddert werden (zu maximal 3 x 3 x 3 cm grossen Stücken). Er muss gleichentags thermisch entsorgt werden. Das Material darf nicht zwischengelagert werden. In Pufferzonen gilt grundsätzlich dasselbe. Gehäckselter/geschredderter Baum-/Strauchschnitt muss entweder verbrannt, kompostiert oder vergärt werden. Ein kurzfristiges Zwischenlagern des zerkleinerten Materials (maximal 1 Woche) ist nur bei der Verwertungsanlage zugelassen. 6

Hinweise auf Verwechslungsmöglichkeiten Sowohl beim Käfer als auch bei der Larve des Asiatischen Laubholzbockkäfers sind Verwechslungen mit anderen Insekten möglich. Der adulte Käfer kann leicht mit dem Citrusbockkäfer (Anoplophora chinensis), einem ebenfalls besonders gefährlichen Schadorgangismus mit Meldepflicht, sowie den heimischen Schneiderbock (Monochamus sartor) und Schusterbock (Monochamus sutor) verwechselt werden. Die beiden letztgenannten Arten besiedeln jedoch im Unterschied zum ALB nur Nadelbäume. Bei den Larven bestehen ebenfalls Verwechslungsmöglichkeiten, dort können die Unterschiede jedoch nur mittels genauer Bestimmung durch Insektenkenner bzw. mittels weitergehender molekularbiologischer Analysen (Polymerase-Kettenreaktion (PCR)) sicher festgestellt werden. Vorgehen bei Funden oder Verdachten Sollten Sie Käfer oder Larven finden, Befallssymptome erkennen oder einen Verdacht auf das Vorkommen von ALB haben, gehen Sie wie folgt vor: a) Lebende und tote Käfer bzw. Larven oder Puppen sofort einsammeln, in gut verschliessbaren, stabilen Behälter (vorzugsweise aus Glas mit dickem, nicht zerfressbarem Deckel) geben und mit Datum, genauem Fundort, Wirtsbaum und Name des Finders anschreiben. b) Befallssymptome sowie Käfer und Larven sind fotografisch festzuhalten, zu beschreiben und die Fotos zusammen mit der Objektbeschreibung zu senden an: - Funde im Siedlungsraum (ohne Wald): Kantonaler Pflanzenschutzdienst Basel-Stadt,, Stephan Ramin, 061 267 67 63, stephan.ramin@bs.ch - Funde im Waldgebiet: Amt für Wald beider Basel, Sylvia Nussbaum, 061 552 56 54, 079 532 74 53, sylvia.nussbaum@bl.ch c) Gefundene Käfer, Larven oder Puppen müssen nach telefonischer Absprache bei der (Rittergasse 4, 4001 Basel) abgegeben werden (allenfalls Lagerung im Kühlschrank bis zum nächsten Arbeitstag). Weitere Informationen: Bei Fragen wenden Sie sich an: Kantonaler Pflanzenschutz Basel-Stadt Stadtgärtnerei Stephan Ramin Rittergasse 4, 4001 Basel 061 267 67 63 stephan.ramin@bs.ch Kantonaler Pflanzenschutzdienst Basel-Landschaft, Pascal Simon 061 552 21 17 pascal.simon@bl.ch Amt für Wald beider Basel Sylvia Nussbaum 061 552 56 54, 079 532 74 53 Sylvia.nussbaum@b.ch Impressum: Text und Layout: GEO Partner AG Bildquellen: Abb. Titelseite: Beat Forster, WSL; Abb. 1: Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Braunschweig; Abb. 2: Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA), Braunschweig (angepasst); Abb. 3-4: Bundesinstitut für Kulturpflanzen, Braunschweig; Abb. 5: Forstliche Bundesversuchsanstalt, Wien; Abb. 6: Bundesinstitut für Kulturpflanzen, Braunschweig; Abb. 7: Bundesinstitut für Kulturpflanzen, Braunschweig (Bild links), Eidgenössischer Pflanzenschutzdienst EPSD (Bild rechts); Abb. 8: Bundesinstitut für Kulturpflanzen, Braunschweig. Herausgeber und Bezug:, www.stadtgaertnerei.bs.ch/pflanzenschutz Stand: 7. August 2012 7