Markterkundung. Zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen im Rahmen der Förderrichtlinie Digitale Offensive Sachsen

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Transkript:

Absender: Stadtverwaltung Königstein Markterkundung Zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen im Rahmen der Förderrichtlinie Digitale Offensive Sachsen ABSCHNITT I: Kommunale Gebietskörperschaft I.1) Name, Adresse und Kontaktstelle Stadtverwaltung Königstein Goethestr. 7 01824 Königstein www.koenigstein-sachsen.de Kontaktstelle: Innok@ GmbH Bergmannstr. 26 01979 Lauchhammer info@innoka.de www.innoka.de Ansprechpartner: Ralf Berger I.2) Gegenstand des öffentlichen Interesses Die Stadtverwaltung Königstein beabsichtigt, den Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen der nächsten Generation, sogenannten NGA-Netzen (Next Generation Access), zu beschleunigen. ABSCHNITT II: Gegenstand der Markterkundung II.1) Verfahrensgegenstand Freiwillige Bekanntmachung zum Zwecke der Aufforderung zur Bekanntgabe von Investitionsabsichten zum Auf- bzw. Ausbau von NGA-Netzen im Rahmen der Markterkundung nach Teil A, Nummer 4.1.2 der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen. II.2) Kurzbeschreibung des Gegenstandes der Markterkundung Nichtförmliches Markterkundungsverfahren, angelehnt an 7 Abs. 2 Bundeshaushaltsordnung, keine Vorinformation i.s.d Richtlinie 18/2004/EG bzw. i.s.d. Vergaberechts: Die handelnde Stadtverwaltung Königstein behält sich eine Entscheidung über die anschließende Durchführung eines Vergabeverfahrens sowie den Abschluss von Verträgen vor. Im Zuge dieses nichtförmlichen Markterkundungsverfahrens prüft die handelnde Stadtverwaltung Königstein, ob Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze ohne finanzielle Beteiligung Dritter beabsichtigen, zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste mit Übertragungsraten von mindestens 30 Mbit/s im Downstream im Zeitrahmen bis 04/2018 anzubieten. Seite 1

II.3) Liste abfragerelevanter Gebiete und Darstellung des Bedarfs Königstein (Sächsische Schweiz) ist eine Stadt im Südosten Sachsens an der Elbe. Die zum Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge gehörige Stadt ist Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Königstein/Sächs. Schweiz. Auf der gleichnamigen Anhöhe liegt die Festung Königstein. Die Stadt Königstein liegt zwischen Pirna und der tschechischen Grenze an der Mündung der Biela in die Elbe im Süden des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge in Deutschland. Königstein: Pfaffendorf: Leupoldishain: 1643 Einwohner, 206 angemeldete Gewerbe 312 Einwohner, 35 angemeldete Gewerbe 229 Einwohner, 35 angemeldete Gewerbe Im Untersuchungsgebiet gibt es 276 angemeldete Gewerbe. Gewerbepark OT Leupoldishain Angaben zum Standort Lage: Königstein OT Leupoldishain unmittelbar an der B172 Fläche: ca. 16 ha, davon ca. 9 ha Nutzfläche belegt: ca. 3 ha Produzierendes- und Dienstleistungsgewerbe Preise: ab 10,00 m² (voll erschlossen) Geimeinde- Hebesatz Gewerbesteuer 400 v.h. steuern: Hebesatz Grundsteuer B 400 v.h. Festlegung des Bebauungsplans bauliche Nutzung: GE (Gewerbegebiet gem. 8 BauNVO) GRZ (Grundflächenzahl) 0,6 BMZ (Baumassenzahl) 4,0 und 6,0 max. Bauhöhe 6,0; 8,0; 12 (die massivere Bebauung ist im mittleren Bereich des Gewerbeparkes zulässig) Medien: Abwasserentsorgung: Erdgas, Trinkwasser, ELT und Telekom sind bis an die Grundstücksgrenzen in der Erschließungsstraße verlegt. Für die Hausanschlüsse wurden statistische Durchschnittsverbräuche angenommen. Sollte überdurchschnittlicher Bedarf bestehen, muss ggfls. nachgerüstet werden. erfolgt im Trennsystem, die erforderlichen Hausanschlußschächte befinden sich auf den Parzellen. Seite 2

Abbildung 1: Gewerbepark OT Leupoldishain Seite 3

Abbildung 2: Übersicht Untersuchungsgebiet (grün) ABSCHNITT III: Weiteres Verfahren und Anforderungen III.1) Anforderungen zur Wertung von Bekundungen und weiteres Verfahren Geplante Investitionsvorhaben privater Investoren müssen so angelegt sein, dass innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren eine vergleichbare Versorgbarkeit gemäß Teil A, Nummer 4.2 der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen für das Erschließungsgebiet erzielt wird, wobei der Abschluss der Investitionen innerhalb einer dem Vorhaben angemessenen Frist vorgesehen sein sollte. Entsprechende Investitionsvorhaben werden nur berücksichtigt, wenn Planungen auf der Grundlage definitiver Beschlüsse zur Erschließung nachgewiesen werden. Der Telekommunikationsanbieter hat alle relevanten Informationen, die für die Beurteilung im Rahmen des Markterkundungsverfahrens maßgeblich sein können, mit anzugeben. Ein Aufwandsersatz kann nicht gewährt werden. Ausschlaggebend für die Zulässigkeit und Berücksichtigung der Bekundungen sind neben der Einhaltung voran genannter Anforderungen, weitere qualitative Merkmale der Angebote wie unter anderem Vorlage eines technisch untersetzten Projekt- und Zeitplans (inklusiver definierter Meilensteine) für den Netzausbau Befähigungsnachweise (nach dem Telekommunikationsgesetz; Referenzprojekte) Angaben über die Verfügbarkeitsgarantie und Ausfallsicherheit Angaben über erreichbaren Mindestbandbreiten für gewerbliche und private Anschlussnehmer Angaben über die voraussichtlichen Endkundenpreise und das Abrechnungsverfahren sowie der Schutz der installierten Anlagen und somit der Internetverbindungen gegen Dritte Kommt der private Investor seinen selbst gesetzten Meilensteinen nicht nach und hat die betroffene Kommune erfolglos eine Nachfrist gesetzt, kann eine Auswahl eines Netzbetreibers im Zuge der Seite 4

Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen (vergleich Teil A, Nummer 7.4) beginnen. III.2) Fristende für die Einreichung von Bekundungen 30 Kalendertage ab Tag der Absendung dieser Markterkundung III.3.) Tag der Absendung dieser Markterkundung 09. 04.2015 Seite 5