Wichtig zu wissen Arbeitslosigkeit Ihre bereits angesparten Beiträge für die Altersversorgung sind sicher. Sie können den Vertrag beitragsfrei ruhen lassen. Ein großer Vorteil: Auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) werden diese Beiträge nicht angerechnet. Zukunft sichern Arbeitgeberwechsel Sie haben folgende Möglichkeiten: a) Fortführung der Mitgliedschaft mit Beitragszahlung durch den neuen Arbeitgeber (sofern es ein Mitgliedsunternehmen ist) als außerordentliches Mitglied (auch über einen nicht genossenschaftlichen Arbeitgeber) b) Beitragsfreistellung c) Übertragung des Deckungskapitals (Zusagen ab 2005) Sicherheit Die von uns ausgewiesenen Rentenleistungen sind satzungsgemäß garantiert! Flexibel Sie können jederzeit zwischen den Risikobausteinen Altersrente, Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenrenten wählen. In unserem Tarif Grundversicherung 2005 gehören die Altersrente und die Erwerbsminderungsrente zusammen. Und nun zur Praxis Lassen Sie sich von unserem Mitarbeiter-Team beraten und ein individuelles Angebot erstellen. Schließen Sie über Ihren Arbeitgeber einen Vertrag mit uns ab. Ihr Arbeitgeber meldet uns den von Ihnen gewünschten Tarif und den Beitrag. Julia Dombrowski, Versicherungen Wir sind seit mehr als 60 Jahren einer der führenden Spezialisten in der Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung von Genossenschaften und deren Mitarbeitern. Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist unser oberstes Ziel nicht die Gewinnerzielung, sondern die bestmögliche Versorgung unserer Mitglieder. Ihre Vorteile: Hohe Garantieleistungen aufgrund einer günstigen Kostenstruktur (geringe Verwaltungskosten, kein Außendienst und somit keine unnötigen Provisionszahlungen oder Abschlusskosten) Steuer- und sozialversicherungsfreie Vorsorge im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung Sehr gute Beratung durch einen erfahrenen Stamm bestens ausgebildeter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wollen Sie noch mehr wissen? Möchten Sie ein individuelles Angebot? Nehmen Sie doch einfach Kontakt zu uns auf. Wir freuen uns auf Sie! Betriebliche Altersversorgung Arbeitnehmer + Arbeitgeber + Pensionskasse = Ein starkes Team Pensionskasse westdeutscher Genossenschaften VVaG Willy-Brandt-Weg 25 48155 Münster Telefon: 0251 74998-0 Telefax: 0251 74998-40 E-Mail: info@pkwg.de www.pkwg.de PENSIONSKASSE westdeutscher Genossenschaften VVaG
Legen Sie schon heute ein stabiles Fundament für Ihr Alter! Gesetzliche Rentenversicherung Das 3-Säulen-Konzept Betriebliche Altersvorsorge Private Vorsorge Die gesetzliche Altersversorgung bietet Ihnen nur noch eine Grundsicherung. Das heißt, wenn Sie im Alter Ihren gewohnten Lebensstandard halten wollen, müssen Sie selbst vorsorgen. Schön, wenn sich Ihr Arbeitgeber am Aufbau Ihrer zusätzlichen Versorgung finanziell beteiligt. Auch der Staat fördert Ihre Vorsorge. Nehmen Sie sich die Förderung, die Ihnen zusteht: Steuern einsparen und fürs Alter ansparen. Pensionskasse westdeutscher Genossenschaften VVaG: Ein starker Partner für Ihre betriebliche Altersversorgung exklusiv für Genossenschaften Unser Tarifangebot: Grundversicherung 2005 Für Ihre betriebliche Altersversorgung gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber Sie haben die Wahl und können jederzeit wechseln zwischen Altersrente (vorgezogene Altersrente) und Erwerbsminderungsrente oder Altersrente (vorgezogene Altersrente), Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenrenten. Sie können sich Ihre Ansprüche auf Alters- oder vorgezogene Altersrente auch in einer Summe auszahlen lassen (Kapitalabfindung). Individualversicherung 2005 Für die persönliche Vorsorge mit selbst finanzierten Beiträgen (z. B. Entgeltumwandlung, Einmalzahlungen) Sie haben die Wahl und können jederzeit wechseln zwischen Altersrente (vorgezogene Altersrente) Altersrente (vorgezogene Altersrente) und Erwerbsminderungsrente Altersrente (vorgezogene Altersrente) und Hinterbliebenenrenten Altersrente (vorgezogene Altersrente), Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenrenten. Sie können sich Ihre Ansprüche auf Altersoder vorgezogene Altersrente auch in einer Summe auszahlen lassen (Kapitalabfindung). Die Beiträge für eine betriebliche Altersversorgung sind nicht nur steuerfrei, es werden auch noch die Sozialversicherungsbeiträge gespart.
Tipps für Berufsstarter Martina Schramm, Versicherungen Und nun zur Praxis Lassen Sie sich von unserem Mitarbeiter-Team beraten und ein individuelles Angebot erstellen. Schließen Sie über Ihren Arbeitgeber einen Vertrag mit uns ab. Ihr Arbeitgeber meldet uns den von Ihnen gewünschten Tarif und den Beitrag. Wir sind seit mehr als 60 Jahren einer der führenden Spezialisten in der Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung von Genossenschaften und deren Mitarbeitern. Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist unser oberstes Ziel nicht die Gewinnerzielung, sondern die bestmögliche Versorgung unserer Mitglieder. Ihre Vorteile: Hohe Garantieleistungen aufgrund einer günstigen Kostenstruktur (geringe Verwaltungskosten, kein Außendienst und somit keine unnötigen Provisionszahlungen oder Abschlusskosten) Steuer- und sozialversicherungsfreie Vorsorge im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung Sehr gute Beratung durch einen erfahrenen Stamm bestens ausgebildeter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Betriebsrente für Berufsstarter Je früher desto mehr! Wollen Sie noch mehr wissen? Möchten Sie ein individuelles Angebot? Nehmen Sie doch einfach Kontakt zu uns auf. Wir freuen uns auf Sie! Pensionskasse westdeutscher Genossenschaften VVaG Willy-Brandt-Weg 25 48155 Münster Telefon: 0251 74998-0 Telefax: 0251 74998-40 E-Mail: info@pkwg.de www.pkwg.de PENSIONSKASSE westdeutscher Genossenschaften VVaG
Das uncoole Thema Altersvorsorge: Warum schon jetzt mit der Rente beschäftigen? Zwei Möglichkeiten, um Steuern und Sozialabgaben zu sparen, sind: Wichtig zu wissen Die gesetzliche Rente wird nicht ausreichen, um Ihren Lebensstandard zu halten. Eine Möglichkeit der Altersversorgung ist die betriebliche Altersversorgung. Jung zu sein ist hier ein klarer Vorteil: Wer früher mit dem Sparen anfängt, bekommt später mehr raus. Vorteile der betrieblichen Altersversorgung: Der Arbeitgeber kann sich beteiligen. Auch der Staat fördert Ihre Vorsorge. Sie können Steuern und Sozialabgaben sparen! Entgeltumwandlung Lassen Sie einen Teil des Bruttogehaltes in Beiträge für Ihre Betriebsrente umwandeln. Vorteil: Für diesen umgewandelten Betrag (bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze) müssen Sie keine Steuern und Sozialabgaben bezahlen. Beispiel*: Sie lassen 100 monatlich umwandeln und in Ihre betriebliche Altersversorgung einzahlen, dann haben Sie netto ca. 55 mehr als wenn Sie es von Ihrem Nettogehalt zahlen würden! * = 4.000 Bruttogehalt, Steuerklasse 4 Betriebsrente statt VL-Leistungen Sie lassen Ihre VL-Leistung in einen betrieblichen Altersversorgungsvertrag einzahlen. Durch die Steuer- und Sozialabgabenersparnis können z. B. 80 statt 40 in Ihre betriebliche Altersversorgung fließen und das bei gleichem Nettoentgelt! Arbeitslosigkeit Ihre bereits angesparten Beiträge für die Altersversorgung sind sicher. Sie können den Vertrag beitragsfrei ruhen lassen. Ein großer Vorteil: auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) werden diese Beiträge nicht angerechnet. Arbeitgeberwechsel Sie haben folgende Möglichkeiten: a) Fortführung der Mitgliedschaft mit Beitragszahlung durch den neuen Arbeitgeber (sofern es ein Mitgliedsunternehmen ist) als außerordentliches Mitglied (auch über einen nicht genossenschaftlichen Arbeitgeber) b) Beitragsfreistellung c) Übertragung des Deckungskapitals (Zusagen ab 2005) Sicherheit Die von uns ausgewiesenen Rentenleistungen sind satzungsgemäß garantiert! Flexibel Sie können jederzeit zwischen den Risikobausteinen Altersrente, Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenrenten wählen. In unserem Tarif Grundversicherung 2005 gehören die Altersrente und die Erwerbsminderungsrente zusammen.
Einfach mehr Jutta Schmid, Versicherungen Und nun zur Praxis Lassen Sie sich von unserem Mitarbeiter- Team beraten und ein individuelles Angebot erstellen. Schließen Sie mit Ihrem Arbeitgeber einen Vertrag über die Umwandlung Ihrer vermögenswirksamen Leistungen in eine Altersversorgung ab. Ihr Arbeitgeber meldet uns den von Ihnen gewünschten Tarif und den Beitrag. Sie haben bereits einen VL-Vertrag? Dieser geht nicht verloren, sondern kann ruhend fortbestehen. Wir sind seit mehr als 60 Jahren einer der führenden Spezialisten in der Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung von Genossenschaften und deren Mitarbeitern. Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist unser oberstes Ziel nicht die Gewinnerzielung, sondern die bestmögliche Versorgung unserer Mitglieder. Ihre Vorteile: Hohe Garantieleistungen aufgrund einer günstigen Kostenstruktur (geringe Verwaltungskosten, kein Außendienst und somit keine unnötigen Provisionszahlungen oder Abschlusskosten) Steuer- und sozialversicherungsfreie Vorsorge im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung Sehr gute Beratung durch einen erfahrenen Stamm bestens ausgebildeter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Betriebsrente statt vermögens wirksamer Leistungen Wollen Sie noch mehr wissen? Möchten Sie ein individuelles Angebot? Nehmen Sie doch einfach Kontakt zu uns auf. Wir freuen uns auf Sie! Pensionskasse westdeutscher Genossenschaften VVaG Willy-Brandt-Weg 25 48155 Münster Telefon: 0251 74998-0 Telefax: 0251 74998-40 E-Mail: info@pkwg.de www.pkwg.de PENSIONSKASSE westdeutscher Genossenschaften VVaG
Betriebsrente statt vermögenswirksamer Leistungen = gleiches Netto, aber doppelte Vorsorge Die gesetzliche Altersversorgung bietet Ihnen nur noch eine Grundsicherung. Das heißt, wenn Sie im Alter Ihren gewohnten Lebensstandard halten wollen, müssen Sie selbst vorsorgen. Die gute Nachricht: Der Staat fördert Ihre Eigenvorsorge! Sparen Sie Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zugunsten Ihrer Altersvorsorge! VL weniger Nettogehalt Für vermögenswirksame Leistungen (VL) vom Arbeitgeber (z. B. 40 im Monat) fallen Steuern und Sozialabgaben an. Diese zusätzlichen Belastungen reduzieren Ihr Nettogehalt. Betriebliche Altersversorgung die clevere Alternative Wenn Sie den VL-Betrag in einen Beitrag für die betriebliche Altersversorgung (bav) umwandeln, sparen Sie Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. So kann doppelt so viel (und mehr) in Ihre Altersversorgung fließen als über die VL. Warum ist das so? Durch die Steuer- und Sozialversicherungspflicht des VL- Betrages von z. B. 40, den Ihr Arbeitgeber für Sie leistet, reduziert sich Ihr Nettogehalt. Wählen Sie statt VL eine betriebliche Altersversorgung, dann werden die Beiträge aus dem Bruttogehalt gezahlt. Das ergibt einen deutlich höheren Sparbetrag bei gleichem Nettoeinkommen. Mehr Vorsorge für Ihr Geld Ein Rechenbeispiel: Sie vereinbaren mit Ihrem Arbeitgeber, dass Ihr Anspruch auf VL zukünftig in eine bav umgewandelt wird. Im folgenden Rechenbeispiel sehen Sie, wie sich bei gleich bleibendem Nettoeinkommen Ihr monatlicher Sparbeitrag erhöht. Gleiches Netto, doppelte Vorsorge Berechnungsbeispiel Arbeitnehmer*) ledig, kein Kind, Steuerklasse 1 Mit VL bav statt VL Brutto-Entgelt 2.500 2.500 Arbeitgeberzuschuss VL bzw. bav + 40 + 40 Steuerfreie Entgeltumwandlung bav 0-80 Brutto-Entgelt nach Entgeltumwandlung = 2.540 = 2.460 Lohnsteuer/SolZ/KiSt - 370-347 Sozialabgaben - 525-508 Überweisung VL - 40 0 Netto-Auszahlung = 1.605 = 1.605 (Stand: Juni 2016) Statt z. B. 40 VL fließen in Ihre betriebliche Altersversorgung 80 - bei gleichem Nettoentgelt! * Steuer: Ledig,Steuerklasse 1, kein Kind, Kirchensteuer 9 %, Solidaritätszuschlag 5,5 % Berechnungsgrundlage Sozialversicherung: GRV 18,7 %, ALV 3,0 %, GKV 14,6 % (AN/AG je 7,3 % zzgl. AN Zusatzbeitrag), PV 2,35 % (AN/AG je 1,175 %) zzgl. 0,25 % Sozialversicherungsersparnis (bei Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze), AN-Sparzulagen sind nicht berücksichtigt, Beträge auf volle Euro aufgerundet. Wichtig zu wissen Arbeitslosigkeit Ihre bereits angesparten Beiträge für die Altersversorgung sind sicher. Sie können den Vertrag beitragsfrei ruhen lassen. Ein großer Vorteil: auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) werden diese Beiträge nicht angerechnet. Arbeitgeberwechsel Sie haben folgende Möglichkeiten: a) Fortführung der Mitgliedschaft mit Beitragszahlung durch den neuen Arbeitgeber (sofern es ein Mitgliedsunternehmen ist) als außerordentliches Mitglied (auch über einen nicht genossenschaftlichen Arbeitgeber) b) Beitragsfreistellung c) Übertragung des Deckungskapitals (Zusagen ab 2005) Sicherheit Die von uns ausgewiesenen Rentenleistungen sind satzungsgemäß garantiert! Flexibel Sie können jederzeit zwischen den Risikobausteinen Altersrente, Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenrenten wählen. In unserem Tarif Grundversicherung 2005 gehören die Altersrente und die Erwerbsminderungsrente zusammen.
Clever vorsorgen Ingrid von Falkenhayn, Versicherungen Und nun zur Praxis Lassen Sie sich von unserem MitarbeiterTeam beraten und ein individuelles Angebot erstellen. Schließen Sie mit Ihrem Arbeitgeber einen Vertrag über die Entgeltumwandlung ab. Ihr Arbeitgeber meldet uns den von Ihnen gewünschten Tarif und den Beitrag. Wir sind seit mehr als 60 Jahren einer der führenden Spezialisten in der Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung von Genossenschaften und deren Mitarbeitern. Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist unser oberstes Ziel nicht die Gewinnerzielung, sondern die bestmögliche Versorgung unserer Mitglieder. Ihre Vorteile: Hohe Garantieleistungen aufgrund einer günstigen Kostenstruktur (geringe Verwaltungskosten, kein Außendienst und somit keine unnötigen Provisionszahlungen oder Abschlusskosten) Steuer- und sozialversicherungsfreie Vorsorge im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung Sehr gute Beratung durch einen erfahrenen Stamm bestens ausgebildeter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Entgeltumwandlung Für das Alter vorsorgen und dabei Steuern und Sozialabgaben sparen Wollen Sie noch mehr wissen? Möchten Sie ein individuelles Angebot? Nehmen Sie doch einfach Kontakt zu uns auf. Wir freuen uns auf Sie! Pensionskasse westdeutscher Genossenschaften VVaG Willy-Brandt-Weg 25 48155 Münster Telefon: 0251 74998-0 Telefax: 0251 74998-40 E-Mail: info@pkwg.de www.pkwg.de PENSIONSKASSE westdeutscher Genossenschaften VVaG
Entgeltumwandlung: Steuern und Sozialabgaben einsparen und fürs Alter ansparen Ihr Vorteil Wichtig zu wissen Die gesetzliche Altersversorgung bietet Ihnen nur noch eine Grundsicherung. Das heißt, wenn Sie im Alter Ihren gewohnten Lebensstandard halten wollen, müssen Sie selbst vorsorgen. Die gute Nachricht: Der Staat fördert Ihre Eigenvorsorge z. B. durch Förderung der Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung (Entgeltumwandlung). Sie haben das Recht auf Entgeltumwandlung! Gemäß 1a Betriebsrentengesetz (BetrAVG) hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Was heißt Entgeltumwandlung? Sie lassen einen Teil Ihres Bruttogehaltes in Ansprüche auf Zahlungen von Beiträgen zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung umwandeln. Ziel der Entgeltumwandlung Steuern und Sozialversicherungsabgaben sparen und fürs Alter vorsorgen! Denn nur Beiträge, die der Arbeitgeber einzahlt, genießen Steuervorteile. Sie sparen Steuern und Sozialabgaben, denn Beiträge aus Entgeltumwandlung sind bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze steuer- und sozialversicherungsfrei. Zusätzlich kann auch noch ein weiterer fester Aufstockungsbetrag von 1.800 steuerfrei (aber sozialversicherungspflichtig) eingezahlt werden. Das bedeutet für Sie: Geringer Nettoaufwand und hohe Leistung. Erst die späteren Rentenzahlungen im Alter werden besteuert. Beispiel: Ein Arbeitnehmer zahlt monatlich 100 Beitrag bei der Pensionskasse ein: ohne Entgeltumwandlung mit Entgeltumwandlung Bruttogehalt 4.000,00 4.000,00 Beitragszahlung (Entgeltumwandlung) aus dem Bruttogehalt 0,00./. 100,00 = zu versteuern 4.000,00 3.900,00./. Steuern (Klasse 4/0 Kinder) und Sozialabgaben./. 1.652,72./. 1.597,80 = Nettogehalt 2.347,28 2.302,20 Beitragszahlung aus dem Netto./. 100,00 0,00 Verfügbares Netto 2.247,28 2.302,20 (Stand: Juni 2016) Monatlicher Vorteil: 54,92 Arbeitslosigkeit Ihre bereits angesparten Beiträge für die Altersversorgung sind sicher. Sie können den Vertrag beitragsfrei ruhen lassen. Ein großer Vorteil: auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) werden diese Beiträge nicht angerechnet. Arbeitgeberwechsel Sie haben folgende Möglichkeiten: a) Fortführung der Mitgliedschaft mit Beitragszahlung durch den neuen Arbeitgeber (sofern es ein Mitgliedsunternehmen ist) als außerordentliches Mitglied (auch über einen nicht genossenschaftlichen Arbeitgeber) b) Beitragsfreistellung c) Übertragung des Deckungskapitals (Zusagen ab 2005) Sicherheit Die von uns ausgewiesenen Rentenleistungen sind satzungsgemäß garantiert! Flexibel Sie können jederzeit zwischen den Risikobausteinen Altersrente, Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenrenten wählen. In unserem Tarif Grundversicherung 2005 gehören die Altersrente und die Erwerbsminderungsrente zusammen.
Berufliche Veränderung Oliver Duschek, Versicherungen Und nun zur Praxis Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich von unserem Mitarbeiter-Team Ihre ganz persönlichen Möglichkeiten der Vertragsfortführung erläutern. Gerne erstellen wir Ihnen auch eine Beispielrechnung, wie sich durch Ihre Entscheidung die Ansprüche Ihrer Anwartschaft entwickeln. Wir sind seit mehr als 60 Jahren einer der führenden Spezialisten in der Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung von Genossenschaften und deren Mitarbeitern. Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist unser oberstes Ziel nicht die Gewinnerzielung, sondern die bestmögliche Versorgung unserer Mitglieder. Ihre Vorteile: Hohe Garantieleistungen aufgrund einer günstigen Kostenstruktur (geringe Verwaltungskosten, kein Außendienst und somit keine unnötigen Provisionszahlungen oder Abschlusskosten) Steuer- und sozialversicherungsfreie Vorsorge im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung Sehr gute Beratung durch einen erfahrenen Stamm bestens ausgebildeter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Betriebliche Altersversorgung Gut vorgesorgt trotz beruflicher Veränderung Wollen Sie noch mehr wissen? Möchten Sie ein individuelles Angebot? Nehmen Sie doch einfach Kontakt zu uns auf. Wir freuen uns auf Sie! Pensionskasse westdeutscher Genossenschaften VVaG Willy-Brandt-Weg 25 48155 Münster Telefon: 0251 74998-0 Telefax: 0251 74998-40 E-Mail: info@pkwg.de www.pkwg.de PENSIONSKASSE westdeutscher Genossenschaften VVaG
Versorgungsansprüche sichern und weiter ausbauen Fortführung der Mitgliedschaft mit Beitragszahlung Beitragsfreistellung Unternehmenswechsel, Elternzeit aber auch Krankheit können Einfluss auf die Entwicklung Ihrer individuellen Versorgung haben. Flexibilität im Arbeitsleben und der Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung sind aber kein Widerspruch. Die Pensionskasse bietet Ihnen deshalb verschiedene Möglichkeiten, Ihre Verträge fortzuführen. Günstige Vertragsbedingungen und Zufriedenheit sind die häufigsten Gründe für eine Fortführung der Versorgung bei der Pensionskasse. Durch den neuen Arbeitgeber, wenn dieser eine Genossenschaft ist und bereits Arbeitgeber-Mitglied bei der Pensionskasse ist oder die kostenlose Arbeitgeber-Mitgliedschaft bei der Pensionskasse beantragt. Durch Sie oder Ihren neuen Arbeitgeber (nicht genossenschaftlich), wenn Sie Ihre Versorgung mit eigenen Beitragszahlungen weiterführen wollen (außerordentliche Mitgliedschaft). Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit eines Mindestbeitrages, der zu gegebener Zeit wieder aufgestockt werden kann. Sie können Ihren Vertrag auch beitragsfrei stellen lassen. In dieser Zeit fließen keine Beiträge in Ihren Vertrag. Die Beitragszahlungen können Sie aber jederzeit wieder aufnehmen. Übertragung des Deckungskapitals (Zusagen ab 2005) Bei einem Arbeitgeberwechsel kann das bis dahin gebildete Kapital mitgenommen und in einen Vertrag bei dem Versorgungsträger des neuen Arbeitgebers eingezahlt werden. Dies gilt sowohl für die: Zeit nach Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses, Elternzeit, Dauer einer möglichen Arbeitsunfähigkeit.