Merkblatt zur ZusatzrentePlus als Entgeltumwandlung

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1 Merkblatt zur ZusatzrentePlus als Entgeltumwandlung Stand Januar 2018 ZVK des KVS

2 Seite 1 Dieses Merkblatt informiert in Grundzügen über die Entgeltumwandlung im Rahmen einer ZusatzrentePlus bei der ZVK des KVS. Grundlage für das Versicherungsverhältnis in der ZusatzrentePlus sind unsere Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Die AVB sind Bestandteil unserer Satzung. Unsere Satzung kann in der Personalstelle des Arbeitgebers (Mitglied) eingesehen werden. Die für den Vollzug der Satzung notwendigen personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet und gespeichert. Die Einhaltung dieser Regelungen wird vom Sächsischen Datenschutzbeauftragten kontrolliert. Außerdem haben Sie ein Recht auf Auskunft über die bei uns gespeicherten Daten sowie deren Verwendung. ZVK des KVS

3 Seite 1 Entspannt leben den Ruhestand genießen! Nach einem ausgefüllten Berufsleben den Ruhestand in finanzieller Sicherheit genießen das wünscht sich jeder. Mit Ihrer Zusatzrente bei der ZVK sind Sie im Rentenfall besser abgesichert als Arbeitnehmer/innen ohne betriebliche Altersversorgung. Durch den Rückgang des Versorgungsniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung kann es jedoch auch bei Ihnen zu einer Versorgungslücke kommen. Mit der ZusatzrentePlus bei der ZVK bieten wir Ihnen zusätzliche finanzielle Sicherheit aus einer Hand. Sie können damit Ihre Zusatzrente kostengünstig aufstocken. Die ZusatzrentePlus wird unabhängig von der weiteren Entwicklung der Zusatzrente in einem eigenständigen Versicherungsvertrag angespart. Warum lohnt sich die ZusatzrentePlus? Die ZusatzrentePlus ist eine attraktive Ergänzung Ihrer betrieblichen Altersversorgung. Sie bietet Ihnen die Möglichkeit, in den Genuss staatlicher Förderung zu kommen. Die Rentenleistungen werden im Gegensatz zur Zusatzrente ohne Erfüllung einer Mindestversicherungszeit gewährt. Über die Entwicklung Ihrer Rentenanwartschaft erhalten Sie jährlich eine Renteninformation. Ihre Vorteile auf einen Blick: Die ZusatzrentePlus ist... leistungsstark flexibel günstig leistungsstark, mit einer optimalen Absicherung zu guten Konditionen Die ZusatzrentePlus bietet Ihnen eine überdurchschnittlich hohe Garantieverzinsung im Vergleich zu anderen Anbietern. Darüber hinaus wird Ihnen die Rente aus der ZusatzrentePlus natürlich lebenslang gezahlt. Und sie steigt: Jährlich wird die Rente um 1 % angehoben. flexibel in allen Lebenslagen, wie zum Beispiel: beim Beitrag: Die Höhe Ihrer Beiträge bestimmen Sie. Mit dem Abschluss einer ZusatzrentePlus sind Sie nicht verpflichtet, immer den gleichen Beitrag zu zahlen. Sie können jederzeit kostenlos Ihre Beiträge erhöhen, senken oder im Fall eines finanziellen Engpasses ausset- ZVK des KVS

4 Seite 2 zen. Zu beachten ist jedoch, dass hierbei wenigstens der jährliche Mindestbeitrag für die Entgeltumwandlung eingezahlt wird. beim Rentenbeginn: Sobald Sie eine Rente von der Deutschen Rentenversicherung erhalten, haben Sie auch einen Anspruch auf Leistung aus der ZusatzrentePlus. Den genauen Rentenbeginn können Sie jedoch selbst bestimmen. Nehmen Sie die Leistung aus Ihrer ZusatzrentePlus beispielsweise später in Anspruch, erhöhen wir Ihre Rente durch Zuschläge. bei der Auszahlung: Ob Sie Ihre Rentenleistung aus der ZusatzrentePlus monatlich ausgezahlt bekommen möchten oder in Form einer teilweisen oder vollständigen Kapitalauszahlung, können Sie selbst entscheiden. beim Leistungsumfang: Bis zum Zeitpunkt, in dem Ihre eigene Rente beginnt, sind sowohl Ihre Angehörigen im Rahmen der Hinterbliebenenversorgung als auch das Risiko der Erwerbsminderung mit versichert. Beim Beginn der Rentenzahlung aus der ZusatzrentePlus können Sie sich entscheiden, ob die Hinterbliebenenversorgung eingeschlossen bleiben soll. Diese Entscheidung brauchen Sie heute noch nicht zu treffen. Sie legen sich dann fest, wenn Sie einen besseren Überblick über Ihre gesamten Alterseinkünfte haben. Ähnlich verhält es sich im Fall der Erwerbsminderung. Ob Sie eine Erwerbsminderungsrente aus der ZusatzrentePlus beziehen wollen oder ob wir Ihr Rentenkapital für eine spätere höhere Altersrente weiter ansparen sollen, entscheiden Sie dann, wenn die Erwerbsminderung eingetreten ist oder einzutreten droht. günstig, damit mehr für Sie übrig bleibt Bei der ZusatzrentePlus fallen keine Kosten für den Vertragsabschluss an. Zudem verzichten wir auf ein großes Vertriebsnetz. Die ZusatzrentePlus ist frei von Gewinnausschüttungen an Aktionäre und Provisionszahlungen. Je geringer die Kosten, umso mehr bleibt für Ihre Rentenleistung aus der ZusatzrentePlus übrig.

5 Seite 3 Was ist Entgeltumwandlung? Die Entgeltumwandlung ist eine Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber, bei der ein Teil Ihres Bruttoentgelts in einen Beitrag zur betrieblichen Altersversorgung umgewandelt wird. Das bedeutet, Sie verzichten auf die Auszahlung eines Teils Ihres Arbeitsentgelts und Ihr Arbeitgeber zahlt diesen als Beitrag zu einer ZusatzrentePlus bei unserer Kasse ein. Ihre spätere Betriebsrente wird dadurch zusätzlich erhöht. Welche Vorteile bietet die Entgeltumwandlung? Ihre Eigeninitiative belohnt der Staat mit einer Ersparnis an Steuern und Sozialabgaben. Die umgewandelten Beiträge sind bis zu einem Betrag von 6.240,00 im Jahr 2018 steuerfrei ( 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz - EStG). Beachten Sie bitte, dass sowohl der Zusatzbeitrag, den der Arbeitgeber zu Ihrer Zusatzrente zahlt, als auch ggf. Ihre Arbeitnehmerbeteiligung ebenfalls nach 3 Nr. 63 EStG steuerfrei sind und damit den möglichen steuerfreien Betrag für die Entgeltumwandlung entsprechend mindern. Darüber hinaus sind die Beiträge in eine Entgeltumwandlung bis zu einem Höchstbetrag von 3.120,00 auch sozialversicherungsfrei. Beispiel: Ein 30jähriger Arbeitnehmer (ohne Kinder, Steuerklasse IV) mit einem Bruttoentgelt von monatlich möchte monatlich 100 Entgelt umwandeln. ohne Entgeltumwandlung mit Entgeltumwandlung Bruttoentgelt 2.100, ,00 Arbeitnehmerbeteiligung steuerfrei 42,00 42,00./. Entgeltumwandlung 100,00./. Steuer 205,00 182,00 Ersparnis von 23,00./. Sozialabgaben (21,275 %) 437,00 415,00 Ersparnis von 22,00 Nettoentgelt 1.416, ,00 Nettoaufwand von 55,00 Neben der Steuerersparnis ergibt sich aus den monatlich umgewandelten 100,00 eine laufende Rentenleistung von 155,10.

6 Seite 4 Wer kann eine Entgeltumwandlung beantragen? Arbeitnehmer/innen und Auszubildende im kommunalen öffentlichen Dienst haben einen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Der Anspruch richtet sich gegen den Arbeitgeber. Eine Entgeltumwandlung bei der ZVK können alle Beschäftigten eines Arbeitgebers also auch nicht in der Zusatzrente versicherte Personen begründen, soweit der Arbeitgeber Mitglied unserer Kasse ist und die ZVK als Anbieter zugelassen hat. Was ist Entgelt? Entgelt ist alles, was eine Gegenleistung für erbrachte Arbeit darstellt, insbesondere die laufende Vergütung, die Jahressonderzahlung oder auch vermögenswirksame Leistungen. Eine Entgeltumwandlung ist allerdings nur für künftige noch nicht fällige Entgeltansprüche möglich. Kann ich meine vermögenswirksamen Leistungen (VWL) für die Entgeltumwandlung verwenden? Ja. In die Versicherung können Sie auch Ihre VWL einzahlen, sofern Sie diese nicht bereits anderweitig verwenden. Somit beteiligt sich auch Ihr Arbeitgeber am Aufbau Ihrer ZusatzrentePlus. Ist eine Entgeltumwandlung aus jedem Arbeitsverhältnis möglich? Laut Gesetz können nur Zuwendungen aus einem ersten Arbeitsverhältnis steuerlich gefördert werden. Als erstes Arbeitsverhältnis gilt eine Beschäftigung, für die die Lohnsteuer nicht nach Steuerklasse VI erhoben wird. Gibt es einen Mindestbeitrag? Ja. Dieser beträgt 228,38 im Jahr Verringert sich durch die Entgeltumwandlung mein in der Zusatzrente bei der ZVK zu berücksichtigendes Entgelt? Nein. Durch die Entgeltumwandlung verringert sich das zusatzversorgungspflichtige Entgelt nicht. Bemessungsgrundlage für die vom Arbeitgeber im Rahmen der Zusatzrente zu zahlenden Umlagen und Zusatzbeiträge bleibt das Arbeitsentgelt, das sich ohne Entgeltumwandlung ergeben würde. Verringert sich durch die Entgeltumwandlung meine gesetzliche Rente? Ja, soweit Ihr Entgelt unter der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung Ost (5.800,00 monatlich im Jahr 2018) liegt. Durch die Entgeltumwandlung verringert sich Ihr sozialversicherungspflichtiges Entgelt damit verringern sich auch die Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Die

7 Seite 5 dadurch eingetretenen Verluste sind allerdings vergleichsweise gering. In der gesetzlichen Rentenversicherung vermindert sich die Monatsrente pro fehlende Entgelt im Jahr um weniger als einen Euro. Was ist bei Altersteilzeit zu beachten? Durch die Entgeltumwandlung vermindert sich grundsätzlich das sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt und damit auch die Bemessungsgrundlage für die Aufstockungsleistungen. Ob aber auch tatsächlich Einbußen bei den Aufstockungsleistungen entstehen, kann nur anhand der Umstände des Einzelfalles (zum Beispiel Abhängigkeit von der Steuerklasse) beurteilt werden. Daher empfehlen wir Ihnen, sich vor Vereinbarung einer Entgeltumwandlung in der Altersteilzeit durch Ihre Personalabteilung oder die gesetzliche Rentenversicherung beraten zu lassen. Wird bei Eintritt in die Altersteilzeit eine Entgeltumwandlung schon durchgeführt, bestehen keine Bedenken, diese fortzusetzen. Wie ist die aus einer Entgeltumwandlung entstehende Leistung im Rentenfall zu versteuern? Grundsätzlich sind Ihre Beiträge im Rahmen der gesetzlichen Höchstgrenzen für die Entgeltumwandlung steuerfrei. Im Rentenfall sind die Leistungen aus diesen Beiträgen voll zu versteuern. Wandeln Sie darüber hinaus Entgelt um, unterliegen die Beiträge der individuellen Besteuerung. Die Leistungen daraus sind im Rentenfall nur mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig. Hinweis: Da im Alter in der Regel das Einkommen geringer ist als während des Erwerbslebens, sind damit auch der Steuersatz und die Steuerlast geringer. Eine Entgeltumwandlung lohnt sich daher in jedem Fall! Was muss ich tun, wenn ich Entgelt umwandeln möchte? Im ersten Schritt lassen Sie sich von uns eine Modellberechnung erstellen. Diese zeigt Ihnen, mit welchem Beitrag Sie die gewünschte Rentenhöhe erzielen. Im zweiten Schritt vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber die Durchführung einer Entgeltumwandlung. Den Antrag dafür erhalten Sie mit der angeforderten Modellberechnung. Diesen geben Sie im Personalbüro Ihres Arbeitgebers ab. Der Arbeitgeber wird dann mit uns einen Versicherungsvertrag abschließen. Bei der Entgeltumwandlung ist der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer und Sie die versicherte Person.

8 Seite 6 Kann ich die ZusatzrentePlus nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fortführen? Ja. Auch nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis können Sie die ZusatzrentePlus fortführen. Sie müssen dies nur innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses beantragen. In diesem Fall zahlen Sie die Beiträge selbst und bestimmen entsprechend Ihrer Lebenslage auch die Höhe der Beiträge. Was passiert, wenn ich aus dem Arbeitsverhältnis ausscheide und die ZusatzrentePlus nicht fortführen möchte? Die Versicherung wird beitragsfrei gestellt. Aus den bereits gezahlten Beiträgen haben Sie eine unverfallbare Anwartschaft erworben. Sie erhalten dann bei Beginn der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. zu einem späteren, von Ihnen individuell festgelegten Zeitpunkt, die Leistungen aus Ihrer ZusatzrentePlus. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Gerne erstellen wir Ihnen eine Modellberechnung unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Angaben. Nutzen Sie die Gelegenheit sie kostet nichts, ist unverbindlich und kann Ihnen aufzeigen, dass sich eine ZusatzrentePlus lohnt. Eine Modellberechnung können Sie einfach und bequem online auf unserer Homepage unter der Rubrik Zusatzversorgung oder telefonisch anfordern. Wenn Ihnen unsere Leistungen zusagen, wenden Sie sich bitte mit dem Antragsformular an Ihren Arbeitgeber. Er wird alle weiteren Details abklären.

9 Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbands Sachsen Marschnerstraße Dresden Telefon-Hotline: Telefax: Internet: ZVK des KVS

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