AOK und DRV in Zeiten der großen Koalition. Auswirkungen der Gesetzgebung in der Sozialversicherung (GRV und GKV)

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Transkript:

AOK und DRV in Zeiten der großen Koalition Mittwoch, 19.11.2014 um 16:00 Uhr hbw I Haus der Bayerischen Wirtschaft, Europasaal Max-Joseph-Straße 5, 80333 München Auswirkungen der Gesetzgebung in der Sozialversicherung (GRV und GKV) Bertram Brossardt Hauptgeschäftsführer vbw Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. Es gilt das gesprochene Wort.

1 Sehr geehrte Damen und Herren, herzlich willkommen zu unserem Forum Selbstverwaltung hier im Haus der Bayerischen Wirtschaft. Ich freue mich sehr, dass Sie heute zu uns gekommen sind. Zur Leistung des Ehrenamts in der Selbstverwaltung Sich als Arbeitgebervertreter ehrenamtlich in der Selbstverwaltung der AOK Bayern oder der Deutschen Rentenversicherung zu engagieren, ist keineswegs eine Selbstverständlichkeit. Es ist vielmehr eine zusätzliche Verantwortung und manchmal auch eine Last, die Sie bereitwillig übernommen haben. Ich möchte Ihnen ausdrücklich danken, dass Sie Ihre Zeit und Ihre Kompetenz für unsere gemeinsame Sache an dieser Stelle einbringen. Wir wollen Sie sachkundig in Ihrer Arbeit unterstützen. Und sehen uns deshalb auch in der Verantwortung, Foren wie dieses zu organisieren. Programm / Ausblick

2 Bei der heutigen Tagung wollen wir vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Herausforderungen in den Bereichen GRV und GKV die künftigen Herausforderungen für die Selbstverwaltung thematisieren. Ich werde in der Folge auf die ersten beiden Punkte eingehen. Grundsätzlich hat sich das Prinzip der Selbstverwaltung über die Jahre sehr bewährt. Aber es steht außer Frage, dass sie sich weiter entwickeln muss. Die entscheidende Frage ist: In welche Richtung soll sie steuern? Deswegen freue ich mich, dass wir hochkarätige Referenten gewonnen haben, die das Thema heute mit uns beleuchten. Und so möchte ich ganz herzlich Frau Staatsministerin Emilia Müller begrüßen. Frau Müller, ich freue mich, dass Sie zu uns gekommen sind und uns die Gesetzliche Rentenversicherung aus der Sicht der Staatsregierung darlegen werden. Eben jenen Blick allerdings in Bezug auf die Gesetzliche Krankenversicherung wird uns die

3 Amtschefin des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege präsentieren. Herzlich willkommen, Frau Nowak! Und im Anschluss an meine Ausführungen freue ich mich auf die Vorstellung unserer neuen vbw Broschüre für Selbstverwalter durch Herrn Vitt. Auch Ihnen vorab besten Dank! Historischer Abriss Selbstverwaltung Meine Damen und Herren, mit Ihrem Amt gestalten Sie die Zukunft der Selbstverwaltung, die eine lange Tradition hat. Sie reicht zurück bis ins 19. Jahrhundert, als Reichskanzler Bismarck im Auftrag des damaligen Kaisers Wilhelm I. das Sozialversicherungssystem im Deutschen Reich einführte. Dass die Sozialversicherungen in Form einer Selbstverwaltung etabliert wurden, ist auf die Ideengeber der ersten Stunde zurückzuführen. Sachstand Soziale Selbstverwaltung

4 Seither ist viel passiert, und ein System ist nur so gut wie seine Anpassung an die Herausforderungen der Zeit. Der demografische Wandel und die sich verändernden Rahmenbedingungen machen eine kontinuierliche Anpassung erforderlich, und zwar in rechtlichen wirtschaftlichen und sozialpolitischen Belangen. Kontraproduktive Gesetze bzw. Vorhaben wie etwa das Rentenpaket, das neue Präventionsgesetz sowie generell ein gewachsener Staatseinfluss im Bereich der Selbstverwaltung stellen uns vor Herausforderungen. Darauf werde ich noch gesondert zu sprechen kommen. Den Vorgaben im Koalitionsvertrag entsprechend haben CDU, CSU und SPD für Herbst dieses Jahres ein Gesetzgebungsverfahren zur Reform der Selbstverwaltung und der Sozialversicherungswahlen angekündigt. Es soll insbesondere folgende Inhalte forcieren:

5 die Stärkung der Sozialen Selbstverwaltung die Modernisierung der Sozialwahlen durch Online-Wahlen und mehr Direktwahlen die transparentere Gestaltung der Arbeit der Selbstverwaltung und ein repräsentatives Verhältnis von Frauen und Männern. Position der vbw Meine Damen und Herren, zum Reformbedarf der sozialen Selbstverwaltung hat die vbw Reformvorschläge entwickelt, die in unserem Positionspapier ausführlich dargestellt sind. An dieser Stelle will ich mich auf die wichtigsten Punkte beschränken: Den in den letzten Jahren gewachsenen Staatseinfluss betrachten wir mit großer Sorge. Es ist eine alarmierende Entwicklung, weil damit die Autonomie der Sozialversicherungsträger massiv geschwächt wird. Ich denke da z. B. an den Eingriff des Staates in die Selbstverwaltungsautonomie bei der Ausübung der Personalhoheit. Den Verwaltungsräten der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen muss es

6 künftig wieder möglich sein, Vorstandsverträge eigenverantwortlich abschließen zu können ohne den im Jahr 2013 eingeführten Zustimmungsvorbehalt durch die Aufsichtsbehörden. Was wir außerdem brauchen, ist eine effiziente und leistbare Arbeit der Selbstverwalter. Deshalb fordern wir ein einheitliches Verwaltungsratsmodell in allen Zweigen der Sozialversicherung nach dem Vorbild der Kranken- und Arbeitslosenversicherung also auch in der Renten- und Unfallversicherung. Dies würde zu schlankeren Strukturen und zu mehr Effizienz führen und damit auch zur Vermeidung von unnötigem Abstimmungsbedarf und zur Verringerung der Arbeitsbelastung der Selbstverwalter. Darüber hinaus müssen die Sozialwahlen auch in Zukunft weiterhin als Friedenswahlen durchgeführt werden können. Es gibt keinen Grund, aufwändige und teure Abstimmungen auch dann zu erzwingen, wenn nur eine Liste zur Wahl steht. Die Friedenswahl hat sich in den

7 letzten Jahrzehnten bewährt und muss beibehalten werden. Gesetzliche Rentenversicherung / Rentenpaket Meine Damen und Herren, lassen Sie mich nun auf die gesetzliche Rentenversicherung näher eingehen. Es ist ein brisantes Thema, das unsere besondere Aufmerksamkeit verdient. Denn das Rentenpaket der Bundesregierung schlägt den falschen Weg ein. Und nicht nur das: Es droht die Erfolge vergangener Rentenreformen, die das gesetzliche Rentensystem zwischenzeitlich stabilisiert haben, zunichte zu machen. Rente mit 63 Vor allem die Rente mit 63 ist ein großer Fehler! Sie ist teuer und läuft der demografischen Entwicklung zuwider. Sie liefert ein völlig falsches Signal und eine gefährliche Motivation zur Frühverrentung - und das in Zeiten des Fachkräftemangels!

8 Belastung der Beitragszahler Außerdem kritisieren wir, dass das Rentenpaket überwiegend durch die Beitragszahler finanziert werden soll. 160 bis 230 Milliarden Euro machen die Gesamtkosten des Rentenpakets bis 2030 aus. Davon sollen nur 20 Milliarden Euro als Steuerzuschüsse in die Finanzierung fließen. Und das, obwohl es sich bei den zusätzlichen Ausgaben für erhöhte Mütterrenten und der Rente mit 63 um gesamtgesellschaftliche Aufgaben handelt, die nicht von den Beitragszahlern, sondern zu 100 Prozent vom Steuerzahler bezahlt werden müssten. Meine Damen und Herren, diese Belastung der Beitragszahler ist nicht vertretbar! Denn sie hat gravierende Auswirkungen: Der Beitragssatz wird mittelfristig steigen. Damit ist die gesetzlich vorgeschriebene Beitragsgrenze von 22 Prozent bis 2030 ernsthaft in Gefahr!

9 Das Rentenniveau wird durch das Rentenpaket stärker zurückgehen als geplant. Mit dem Rentenpaket wird das Rentenniveau auf 43,7 Prozent bis 2030 sinken; ohne Rentenpaket würde das Rentenniveau bis 2030 nur auf 44,7 Prozent zurückgehen. Rentenbeitragssenkung Auch wenn auf die Rentenversicherung im Zuge des Rentenpakets künftig zusätzliche Ausgaben zukommen werden, so gilt: In dem Moment, in dem die Rücklagen der Rentenversicherung die Grenze von 1,5 Monatsausgaben übersteigen, muss das Geld gesetzlich geboten in Form von Beitragssenkungen an die Beitragszahler zurückgegeben werden. Das ist zwingend logisch, denn die GRV funktioniert nach dem Umlageverfahren. Das Sammeln von Kapital ist dabei nicht vorgesehen. Es würde lediglich politische Begehrlichkeiten wecken.

10 Vor einem Jahr hat die Bundesregierung diese Vorgabe ignoriert und den Beitragssatz bei 18,9 Prozent konstant gehalten, obwohl aufgrund hoher Rücklagen rechtlich eine Senkung um 0,6 Prozent geboten gewesen wäre. Hier ging es immerhin um jährlich bis zu sieben Milliarden Euro! Heute haben wir wieder die Situation, dass die Reserven deutlich die rechtlich erlaubte Grenze von 1,5 Monatsausgaben übersteigen. Dies ist auf die positive Arbeitsmarktentwicklung zurück zu führen. Jetzt hat das Bundesarbeitsministerium in dem Referentenentwurf zur Beitragssatzverordnung eine um 0,2 Prozent auf 18,7 Prozent in Aussicht gestellt. Auch die Bundeskanzlerin hat diese Größenordnung bereits genannt. Die Senkung ist grundsätzlich zu begrüßen, allerdings ist das unserer Meinung nach noch zu wenig. Nach unseren Berechnungen wären eigentlich 0,4 Prozent Beitragssatzsenkung möglich. Betriebliche Altersversorgung

11 Meine Damen und Herren, es ist kein Geheimnis, dass das Sicherungsniveau der gesetzlichen Rente in Zukunft weiter zurückgehen wird. Umso wichtiger ist für den Einzelnen die private Vorsorge die Betriebliche Altersversorgung. Wir lehnen jedoch vehement die Vorstellung ab, dass Alterssicherung einseitig auf die Unternehmen abgewälzt wird! Denn: Es kann nicht sein, dass Unternehmen die Versorgungslücke schließen sollen, die durch den Rückgang der gesetzlichen Rente entsteht. Arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung muss zwingend eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber bleiben. Alles andere würde unserer bayerischen Wirtschaft schaden! Gesetzliche Krankenversicherung Was die gesetzliche Krankenversicherung anlangt, dürfen wir uns nicht in Sicherheit wiegen. Zwar scheint die finanzielle Lage der gesetzlichen

12 Krankenversicherung entspannt. Doch die hohen Rücklagen bei den Kassen und beim Gesundheitsfonds sind trügerisch. Wir rechnen schon im laufenden Jahr mit Defiziten und einem Abschmelzen der finanziellen Reserven. Bei anhaltend kräftiger Ausgabenentwicklung werden die Beitragssätze perspektivisch steigen müssen. Die Zahlen belegen das: Noch hat die gesetzliche Krankenversicherung Rücklagen von insgesamt rund 30 Mrd. Euro zum Jahresende 2013. Das sind 16,5 Milliarden Euro bei den Krankenkassen und 13,5 Milliarden Euro beim Gesundheitsfonds. Im vergangenen Jahr gab es noch einmal einen Überschuss von 2 Milliarden Euro. Schon 2014 dürften die Reserven von derzeit 31,1 Milliarden auf 26,7 Milliarden Euro abschmelzen. Der Trend wird verstärkt durch den Wegfall der Praxisgebühr, die überproportionale Teuerung bei den GKV- Ausgaben und durch Änderungen bei der Arzneimittelerstattung.

13 Wie Sie wissen, hat der Bundestab das GKV -Finanzstruktur- und Qualitäts- Weiterentwicklungsgesetz (FQWG) verabschiedet. Dadurch wird zum 01.01.2015 der allgemeine Beitragssatz der Gesetzlichen Krankenversicherung um 0,9 Prozent von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent sinken. Gleichzeitig erhalten die Kassen die Möglichkeit, prozentuale Zusatzbeiträge von den Arbeitnehmern zu erheben. Wir warten jetzt gespannt darauf, wie die Kassen reagieren. Wir gehen davon aus, dass es ab dem 01.01.2015 flächendeckende Zusatzbeiträge geben wird. Der gegenwärtige Beitragssatz von 15,5 Prozent dürfte somit anfangs im Schnitt weiter bestehen bleiben. Aus bayerischer Sicht möchte ich an dieser Stelle noch auf einen grundsätzlichen Missstand bei der Verteilung der Gelder des Gesundheitsfonds hinweisen: Die Beitragszahler im Freistaat leisten aufgrund der höheren Grundlohnsumme einen deutlich größeren Beitrag zum Gesundheitsfonds als andere deutsche Länder.

14 Wir fordern deshalb: Der Gesundheitsfonds muss zielgerichteter gestaltet sein. Und er muss regionalisiert werden! Für eine zukunftsfähige GKV hat die vbw folgende Forderungen: 1. Die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) muss in ein möglichst freies, wettbewerbsorientiertes System überführt werden. Nur so kann die Beitragsautonomie der Kassen wiederhergestellt werden. 2. Der Missbrauch der Sozialversicherung als Umverteilungsinstrument muss beendet werden. 3. Die Finanzierung der GKV muss zukunftsfest ausgestaltet werden. Dazu darf sie nicht allein über die Arbeitskosten finanziert werden. Das Umlageverfahren muss darüber hinaus zugunsten eines Rücklagenmodells abgeschafft werden.

15 4. Die Eigenverantwortung aller Beteiligten muss gestärkt werden. Das verlangt ein Kosten- Leistungs-Denken der Patienten! 5. Die Krankenhäuser und Kliniken müssen bei der Gestaltung ihrer Häuser eigenverantwortlich planen können. Es braucht keinen überbordenden Einfluss der Politik auf staatliche Häuser! 6. Die Vertragsfreiheit im ambulant-ärztlichen Bereich muss gestärkt werden. 7. Auf der Ebene der Arzneimittelhersteller und des Arzneimittelhandels muss echter Wettbewerb ermöglicht werden. 8. Die Synergien der einzelnen Sektoren im Gesundheitswesen müssen gestärkt werden. 9. Der Gesundheitsprävention muss eine wichtigere Rolle als bisher zukommen, aber nicht dergestalt, dass die Kassen fast alles zahlen müssen so wie in der Neuauflage des

16 Präventionsgesetzes geplant und last but not least: 10. Wir brauchen mehr Transparenz und Vergleichbarkeit bei Preisen und Gesundheitsleistungen. In diesem Sinne freue ich mich auf die kommenden Stunden mit Ihnen und danke unseren Referenten für Ihren Beitrag zu einem interessanten Nachmittag.