- 1 - - Kooperationsvertrag (Zusatzvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag) zwischen Regiebetrieb (Träger der Maßnahme): Kooperationsbetrieb: Volkshochschule Heidekreis ggmbh Kirchplatz 4, 29664 Walsrode für die/den Auszubildende/n: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Text die männliche Sprachform verwendet; die weibliche Form ist automatisch mit eingeschlossen. 1 Gegenstand des Vertrages 1. Zwischen dem Träger der Maßnahme und dem Auszubildenden wurde ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen. 2. Dieser Kooperationsvertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen den beteiligten Parteien und gilt in Ergänzung des zwischen dem Träger der Maßnahme und dem Auszubildenden abgeschlossenen Ausbildungsvertrages. 3. Diese Ausbildung wird gefördert durch den Europäischen Sozialfonds. 2 Dauer des Vertrages 1. Die Ausbildung zum dauert vom bis. 2. Dieser Kooperationsvertrag gilt für die Dauer der Ausbildung. Der Vertrag endet automatisch mit dem Zeitpunkt einer vorzeitigen Beendigung des Ausbildungsverhältnisses.
- 2 - - Der Kooperationsbetrieb verpflichtet sich, 3 Pflichten des Kooperationsbetriebes 1. dem Auszubildenden die Ausbildungsinhalte gemäß der Ausbildungsordnung und des Ausbildungsplans nach Abstimmung mit dem Regiebetrieb zu vermitteln. 2. die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Berufsbildungsgesetzes und des Jugendarbeitsschutzgesetzes, einzuhalten. 3. nur solche Personen mit der Durchführung der Ausbildung zu beauftragen, die hierfür die notwendige Eignung nach den Bestimmungen des BBiG bzw. der HWO nachgewiesen haben. Als verantwortliche/r Ausbilder/in wird benannt. 4. einen Wechsel des verantwortlichen Ausbilders ist dem Träger der Maßnahme unverzüglich mitzuteilen. 5. die Ausbildung an Ausbildungsplätzen durchzuführen, die nach Art und Ausstattung dafür geeignet sind. 6. die technischen Einrichtungen, die Werkzeuge sowie sonstige Materialien für die Ausbildung unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. 7. den Auszubildenden für die Teilnahme an Prüfungen und überbetrieblichen Unterweisungen, den Besuch der Berufschule und für die Förderangebote des Regiebetriebes (gem. Absprache) freizustellen. 8. den Regiebetrieb über Ereignisse, die das Ausbildungsverhältnis negativ beeinflussen können, insbesondere Fehlzeiten, unverzüglich zu informieren. 9. das Berichtsheft regelmäßig zu kontrollieren und gegenzuzeichnen. 10. zu Beginn der Ausbildung eine Unfallschutzbelehrung mit dem Auszubildenden durchzuführen. 11. den Auszubildenden nicht zu anderen als zu Ausbildungszwecken einzusetzen. 12. die übliche Ausbildungskapazität nicht aufgrund dieser Kooperationsvereinbarung zu reduzieren.
- 3 - - 4 Pflichten des Regiebetriebes Der Regiebetrieb ist als Ausbildender nach dem BBiG für die vollständige und ordnungsgemäße Durchführung des Ausbildungsvertrages verantwortlich. Er verpflichtet sich insbesondere: 1. zur Durchführung des Stütz- und Förderunterrichtes sowie der sozialpädagogischen Begleitung in enger Abstimmung mit dem Kooperationsbetrieb sowie allen weiteren beteiligten Stellen insbesondere der Berufschule. Bildungsmaßnahmen sind zwischen Kooperationsbetrieb und Regiebetrieb abzustimmen. 2. sich regelmäßig in den Betriebsräumen des Kooperationsbetriebes davon zu überzeugen, dass der Auszubildende ordnungsgemäß ausgebildet und nicht zu ausbildungsfremden Zwecken eingesetzt wird. 3. dem Auszubildenden die Ausbildungsvergütung zu zahlen. 4. die Kosten für überbetriebliche Ausbildungsabschnitte und die Prüfungsgebühren zu tragen. 5 Urlaub 1. Der Auszubildende hat einen Urlaubsanspruch von 25 Arbeitstagen pro Jahr. 2. Die Urlaubsgewährung erfolgt durch den Regiebetrieb in Abstimmung mit dem Kooperationsbetrieb. 6 Haftungsausschluss / Unfallversicherung 1. Für Schäden, die der Auszubildende im Kooperationsbetrieb verursacht, übernimmt der Regiebetrieb keine Haftung. 2. Die Benutzung eigener Fahrzeuge während der Ausbildungszeit (Praxis, Unterricht und Praktikum) erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Teilnehmers. Selbst- oder fremdverschuldete Schäden am Fahrzeug sind von der Haftung des Regiebetriebes ausdrücklich ausgeschlossen. 3. Der Regiebetrieb stellt sicher, dass die Auszubildenden während der gesamten Dauer der Ausbildung gegen Betriebs- und Wegeunfälle versichert sind.
- 4 - - 7 Kündigung des Kooperationsvertrages 1. Der Regiebetrieb kann den Kooperationsvertrag ohne Einhaltung einer Frist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Kooperationsbetrieb seinen Pflichten insbesondere seinen Ausbildungspflichten nach diesem Vertrag nicht ordnungsgemäß nachkommt oder ein Übergang in betriebliche Ausbildung möglich ist. 2. Der Kooperationsbetrieb kann den Vertrag durch Erklärung gegenüber dem Träger der Maßnahme innerhalb der Probezeit (4 Monate) des Ausbildungsverhältnisses ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist beenden. Nach Ablauf der Probezeit ist dies nur zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der zur außerordentlichen Kündigung des Ausbildungsverhältnisses berechtigt. 3. Die Kündigung hat jeweils schriftlich zu erfolgen. 8 Schlussbestimmungen 1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich dieser Klausel bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 2. Sollte eine der Vertragsbestimmungen rechtlich unwirksam sein, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. 3. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der ordentliche Rechtsweg zulässig. 4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Walsrode. Ort, Datum i. A. Kooperationsbetrieb Jutta Biermann, Ausbildungsleiterin (Stempel, Unterschrift) Tel.: 05191-968715 Auszubildende/r
- 5 - - Kostenbeteiligung Der Kooperationsbetrieb beteiligt sich an den Kosten des Ausbildungsverbundes monatlich mit 750 Euro. Dieser Betrag wird bis jeweils zum 20. des Monats auf das unten angegebene Konto der Volkshochschule Heidekreis überwiesen. Bankverbindung der Volkshochschule Heidekreis ggmbh: Geldinstitut: IBAN: BIC: Kreissparkasse Walsrode DE79251523750001544444 NOLADE21WAL Verwendungszweck: Ausbildungsverbund ESF, Name des Auszubildenden Ort, Datum i. A. Kooperationsbetrieb (Stempel, Unterschrift) Volkshochschule Heidekreis ggmbh Jutta Biermann, Ausbildungsleiterin Einzugsermächtigung: Ich ermächtige die Volkshochschule Heidekreis ggmbh hiermit jederzeit widerruflich, die von mir zu entrichtenden Zahlungen (s. o.) bei Fälligkeit zu Lasten meines angegebenen Girokontos mit Lastschrift einzuziehen. Wenn mein Konto nicht die erforderliche Deckung aufweist, besteht für das kontoführende Kreditinstitut keine Verpflichtung zur Einlösung. Meine Kontoverbindung lautet: Geldinstitut: IBAN: BIC: Ort, Datum, Unterschrift