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1196/AB XXI. GP - Anfragebeantwortung (gescanntes Original) 1 von 5 1196/AB XXI.GP Eingelangt am: 03.11.2000 BM f. soziale Sicherheit und Generationen Sehr geehrter Herr Präsident! Ich beantworte die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Haidl - mayr, Freundinnen und Freunde, betreffend krankenversicherungspflichtige Beitragsielstungen für den Zeitraum 1.7.1993 bis 31.12.1999, Nr. 1191/J, wie folgt, wobei ich einleitend auf nachstehenden Sachverhalt aufmerksam machen möchte: Bei der Neuordnung der Pflegevorsorge in Österreich im Juli 1993 wurde der grund - sätzliche politische Entschluss gefasst, dass die Finanzierung des Pflegegeldes aus Budgetmitteln und nicht aus Beiträgen erfolgen soll. Um Mittel zur Einstiegsfinanzie - rung des Pflegegeldes sicherzustellen, wurden folgende finanzpolitische Maßnah - men getroffen: - Entfall des Hilflosenzuschusses in der Pensionsversicherung, - Entfall ähnlicher Leistungen (z.b. Hilflosenzulage für Beamte/innen), - Reduzierung des Anteils der Pensionsversicherungsträger an der Krankenversi - cherung der Pensionisten (vermindert den Bundesbeitrag zur Pensionsversiche - rung), - Geringere Dienstgeberbeiträge zur Krankenversicherung der Beamten/innen, - Umschichtung im Finanzausgleich. Durch die Reduzierung des Anteils der Pensionsversicherungsträger an der Kran - kenversicherung der Pensionisten und die Senkung der Dienstgeberbeiträge der Beamten/innen wurden die Krankenversicherungsträger finanziell belastet. Um diese Belastung auszugleichen, wurden folgende Maßnahmen gesetzt: - In der Krankenversicherung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) und Bauern - Sozialver - sicherungsgesetz (BSVG) wurden zum Ausgleich der Mindereinnahmen in der Krankenversicherung der Pensionisten die Beitragssätze für Erwerbstätige um 0,8 % und für Pensionisten um 0,5 % erhöht.

2 von 5 1196/AB XXI. GP - Anfragebeantwortung (gescanntes Original) - In der Krankenversicherung nach dem Beamten - Kranken - und Unfallversiche - rungsgesetz (B-KUVG) wurden die Beiträge der Beamten/innen und Pensionisten genau im Ausmaß der Verringerung der Dienstgeberbeiträge erhöht. Diese Mehreinnahmen dienen daher nicht der Finanzierung des Pflegegeldes, son - dern kompensieren die Mindereinnahmen der Krankenversicherungsträger. Schließlich ersuche ich um Verständnis, dass meinem Ressort nicht alle Daten in der gewünschten Gliederung, insbesondere hinsichtlich der Aufschlüsselung nach Versi - cherungsanstalten, zur Verfügung stehen. Fragen 1 bis 3: Wie einleitend dargelegt, gibt es in der Krankenversicherung keine pflegegeldbezo - genen Einnahmen. Weiters stehen die Daten zur ersten Frage in dieser Form nicht zur Verfügung, da auf Grund der Höchstbeitragsgrundlage nicht immer das ganze Einkommen beitragspflichtig ist. Es wird auch kein Prozentsatz des Krankenversiche - rungsbeitrages zur Berechnung der Bemessungsgrundlage herangezogen. Was die Beitragsänderungen in der Krankenversicherung betrifft, wurden im Bereich des B - KUVG die Beiträge der Versicherten genau im Ausmaß der Verringerung der Dienstgeberbeiträge erhöht (nämlich um 0,4%), sodass sich die Mehr - bzw. Minder - einnahmen in der Krankenversicherung zwangsläufig kompensieren. In der Kranken - versicherung nach dem ASVG, GSVG und BSVG haben sich die angesprochenen Mehr - bzw. Mindereinnahmen schätzungsweise wie folgt entwickelt: Jahr Mehreinnahmen Beitrags - satzerhöhung Erwerbstätige und Pensionisten Beträge in Mio. S Mindereinnahmen Krankenversicherung der Pensionisten 1993 3.431 3.256 1994 7.200 6.869 1995 7.535 7.367 1996 7.727 7.896 1997 7.914 8.100 i998 8.168 8.535 1999 8.496 8.945 1993-1999 50.471 50.968 Frage 4: Hinsichtlich der Anzahl der Pflegegeldbezieher für die Jahre 1993 bis 1999 (Jahres - durchschnitt) im Bereich Sozialversicherung verweise ich auf die Beilage. Dazu kom - men noch für die übrigen Entscheidungsträger des Bundes: Jahr Aufwand Bezieher Dezember d.j. 1993 k.a. 24.174 Personen 1994 1,975 Mrd. S 24.711 Personen 1995 1,931 Mrd. S 26.062 Personen 1996 1,685 Mrd. S 25.231 Personen 1997 1,722 Mrd.S 25.212 Personen

1196/AB XXI. GP - Anfragebeantwortung (gescanntes Original) 3 von 5 1998 1,733 Mrd. S 26.275 Personen 1999 1,816 Mrd. S 26.063 Personen Nach dem jeweiligen Bundesrechnungsabschluss wurden für den Bereich Sozialver - sicherung folgende Mittel aufgewendet (eine Differenzierung nach Pflegegeldstufen kann dabei nicht erfolgen): Fragen 5 und 6: Jahr Betrag 1993 8,000 Mrd. S 1994 16,476 Mrd. S 1995 17,050 Mrd. S 1996 16,500 Mrd. S 1997 15,702 Mrd. 5 1998 16,149 Mrd. S 1999 16,838 Mrd. S Im Juni 1993 erhielten in der Pensionsversicherung 232.274 Personen einen Hilflo - senzuschuss. Der diesbezügliche Aufwand betrug 694 Mio.S. Eine Altersgliederung bzw. Gliederung nach dem Geschlecht für diese Leistungsempfänger/innen ist nicht verfügbar. Frage 7: Die Zahl der Hilflosenzuschussempfänger/Innen in der Pensionsversicherung hat sich vom Dezember 1985 bis Juni 1993 wie folgt entwickelt: Dezember Zahl der HZ-Bezieher Veränderungen gegenüber dem Vorjahr in % 1985 225.702 1986 231.415 +2,5 1987 235.127 +1,6 1988 235.352 +0,1 1989 236.206 +0,4 1990 235.629-0,2 1991 235.506-0,1 1992 233.157-1,0 1993(Juni) 232.274-0,4 Fragen 8 und 9: Schätzungen über die fiktive jährliche Steigerung der Anzahl der Hilfiosenzuschuss - bezieher/innen in den Jahren 1994 bis 1999 liegen nicht vor. Durch die Neuordnung der Pflegevorsorge wurde durch das siebenstufige System die Möglichkeit einer differenzierten bedarfsgerechten Leistungsgewährung ge - schaffen. Durch die Schaffung der Pflegegeldstufe 1 wurde der anspruchsberech - tigte Personenkreis gegenüber der Regelung des Hilflosenzuschusses ausgeweitet, sodass nunmehr mehr Personen eine Leistung infolge einer Pflegebedürftigkeit erhalten können.

4 von 5 1196/AB XXI. GP - Anfragebeantwortung (gescanntes Original) Frage 10: Der Grenzbetrag für den Hilflosenzuschuss hätte sich wie folgt entwickelt: Frage 11: Jahr Grenzbetrag HZ in S 1994 3.077 1995 3.163 1996 3.236 1997 3.236 1998 3.279 1999 3.328 Wie in der Einleitung angeführt, erfolgt die Finanzierung des Pflegegeldes aus Bud - getmitteln und nicht aus Beiträgen. Durch das Setzen der angeführten finanzpoliti - schen Maßnahmen kompensieren die Mehreinnahmen aus der Beitragssatzer - höhung für Erwerbstätige und Pensionisten die Mindereinnahmen in der Kranken - versicherung der Pensionisten. Beilage

1196/AB XXI. GP - Anfragebeantwortung (gescanntes Original) 5 von 5