Wirtschaftsförderung in Sachsen Markus Fritzsche Chemnitz, 5. März 2015
Programme zur Wirtschaftsförderung der SAB Mittelstandsrichtlinie Investitionsförderung Technologieförderung GRW-Zuschuss GRW-Nachrangdarlehen GuW-Darlehen Bürgschaften Mikrodarlehen Wissenstransfer (Gründungsberatung/ Betriebsberatung/ Kurzberatung/ etc.) Prozessoptimierung (E-Business/ Informationssicherheit/ Wissensbilanz) Markterschließung (Messeförderung/ Markteinführung/ sonstige) FuE-Verbund- oder Einzelprojektförderung Innovationsteams & -experten Technologietransfer Innovationsprämie weitere nicht aufgeführte Förderprogramme: -Beratungszentrum Konsolidierung (BZK) -Krisenbewältigung und Neustart (KUNST) -Rettung und Umstrukturierung (RuB)
Investitionsförderung
Investitionsförderung Zuschuss GRW-Zuschuss Darlehen GuW-Darlehen GRW-Nachrangdarlehen Mikrodarlehen Bürgschaften (bis 2 Mio. Bürgschaftssumme) Landesbürgschaftsprogramm über die Bürgschaftsbank Sachsen GmbH (ab 2 Mio. Bürgschaftssumme) Landesbürgschaftsprogramm über die Sächsische Aufbaubank 5
Investitionszuschuss GRW Zielgruppe - Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Freistaat Sachsen mit überwiegend überregionalem Absatz (50 km) - Unternehmensgegenstand lt. Positivliste des Rahmenplanes - Ergänzende Regelungen für den Bereich Tourismus Ausgeschlossen werden - Unternehmen in Schwierigkeiten ( Koordinierungsrahmen) - sächsische Branchenausschlüsse sind u. a. - primäre Baumaterialien - bestimmte Dienstleistungsarten, Handel und Finanzdienstleister kein struktureller Bruch der Förderbedingungen 6
Grundsätzliche Fördervoraussetzungen der GRW-Förderung Art des Vorhabens + Struktureffekt des Vorhabens qualitativ quantitativ (neu: KMU anders als Nicht-KMU) Förderfähigkeit? förderfähige Kosten regionaler Fördersatz
GRW förderfähige Investitionsvorhaben für KMU Qualitative Kriterien an das Vorhaben* Quantitative Kriterien an das Vorhaben Errichtung Übernahme bei Stilllegungsdrohung mind. 1 neuer Dauerarbeitsplatz (DAP) Ausbau der Kapazitäten (gleiche Produkte) Diversifizierung (andere Produkte) + Buchwertkriterium Grundlegende Änderung des Produktionsprozesses (produktunabhängig) + zweites AfA- Kriterium +15% neue DAP oder +5% neue DAP & AfA-Kriterium oder +1 neuer DAP & AfA-Kriterium** oder +1 neuer DAP & AfA-Kriterium & FuE-Bonus * begrifflicher Vollzug in Koordinierungsrahmen & RIGA noch ausstehend ** 5%-Punkte niedrigerer Fördersatz 9
GRW-Fördergebiete 2014 bis 2020 Datenbasis und Quelle BMWi Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur im Zeitraum 2014 bis 2020 in gemeindescharfer Abgrenzung
Neue Regionalleitlinie Neue Förderhöchstsätze Gebiete Dresden/Chemnitz (2014 2017) Dresden/Chemnitz (2018 2020) Landkreis Görlitz (2014 2020) Leipzig (2014 2020) Großunternehmen Mittlere Unternehmen Kleine Unternehmen 15 Prozent 25 Prozent 35 Prozent 10 Prozent 20 Prozent 30 Prozent 20 Prozent 30 Prozent 40 Prozent 10 Prozent 20 Prozent 30 Prozent 11
Investitionszuschuss GRW Voraussetzungen 70.000 EUR Mindestinvestition Sachkosten- oder Lohnkostenförderung Förderfähige Kosten mit Aktivierung im Anlagevermögen (u. a. keine Grundstücke) keine fünf Vorförderungen innerhalb der letzten zehn Jahre Gesamtfinanzierung muss gesichert sein (25 % Eigenbeitrag davon 10 % Eigenmittel) Schaffung neuer Dauerarbeitsplätze, förderfähige Kosten 500 TEUR pro neu geschaffenem Arbeitsplatz- oder Ausbildungsplatz (Ausbildungsplatz zählt nicht mehr doppelt) 12
Was ist bei der Antragstellung zu beachten? Nicht vor Genehmigung durch die SAB mit dem Vorhaben beginnen! Förderschädlicher Investitionsbeginn Auslösen von verbindlichen Bestellungen oder Ausschreibungen Verbindliche Beauftragung der Bauüberwachung Abschließen von Liefer- und Leistungsverträgen Vollständige und aussagekräftige Antragsunterlagen Formgebundenes Antragsformular und Anlagen gemäß Informationsblatt (überarbeitetes Merkblatt GRW-Antragstellung ) Vorhabensbeschreibung mit Kostenaufstellung Hausbankerklärung Beantragung und Begründung des vorzeitigen Maßnahmebeginns 13
Mittelstandsförderung
Mittelstandsförderung Förderprogramme der Mittelstandsrichtlinie Wissenstransfer Gründungsberatung / Kurzberatung Betriebsberatung / Coaching Umweltmanagement Markterschließung Markteinführung innovativer Produkte Messen / Außenwirtschaft Prozessoptimierung E-Business Informationssicherheit Wissensbilanz weitere Maßnahmen Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten Industriebezogene und netzwerkunterstützende Projektaktivitäten 19
Gründungsberatung Zielgruppe: - Gründer von wettbewerbsfähigen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit dem Ziel der Vollexistenz Gefördert wird: - die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen vor der Existenzgründung, bei geplanter Ausweitung des Neben- zum Vollerwerb bzw. bei geplanter Übernahme eines bestehenden Unternehmens, um den Start in die Selbstständigkeit zu erleichtern. Unterstützungsmöglichkeit: nicht rückzahlbarer Zuschuss - Pauschale pro Tagewerk, max. 400 EUR netto (ein Tagewerk umfasst acht Stunden) - Bei Beratungen zu Unternehmensnachfolgen pro Tagewerk max. 500 EUR netto - Beratung soll mind. zwei und max. zehn Tagewerke umfassen 21
Betriebsberatung/Coaching Zielgruppe: - Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Gefördert wird: - die begleitende Beratung von Unternehmen bei nahezu allen Fragen der Unternehmensführung, insbesondere bei betriebswirtschaftlichen, finanziellen, personellen, technischen und organisatorischen Problemen sowie zur Erschließung ausländischer Märkte soweit sie über Standardleistungen u. a. der Kammern hinausgehen. - 11 überarbeitete Beratungsschwerpunkte Unterstützungsmöglichkeit: nicht rückzahlbarer Zuschuss - Zuschuss bis zu 40 Prozent der Honorarkosten des Beraters (Direktverfahren) - Zuschuss bis zu 50 Prozent der Honorarkosten bei Einschaltung eines Qualitätssicherers - 40/50% der Ausgaben (max. 20.000 EUR) für Beratungen Außenwirtschaft/Unternehmensnachfolge - 40 bzw. 50 Prozent der Ausgaben von max.16.000 EUR für sonstige Beratungsschwerpunkte 22
Markteinführung innovativer Produkte und Produktdesign Markteinführungsphase / Zuschussförderung Zielgruppe: - Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Gefördert werden: - Unternehmen, die sich Märkte für neue oder weiterentwickelte Produkte, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren erschließen. - die Gestaltung eines Produkts, die Herstellung eines Serienmusters oder einer Nullserie, Maßnahmen zur Vorbereitung des Markteintritts. Unterstützungsmöglichkeit: nicht rückzahlbarer Zuschuss - Zuschuss i.h.v. 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, Zuschuss bis max. 100.000 EUR berücksichtigungsfähig dabei: - Personalausgaben bei Neueinstellung eines Marketing-, Vertriebs- oder Designassistenten bis max. 50.000 EUR - Ausgaben bis max. 50.000 EUR auf produktbezogenes Werbematerial 23
Mittelstandsrichtlinie Messe/Außenwirtschaft Zielgruppe: - Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) - Bei Produktpräsentationen als Projektträger für die begünstigten Unternehmen: Kammern, Verbände und sonstige Organisationen der Wirtschaft ohne Erwerbscharakter Gefördert werden: - die Teilnahme an Auslandsmessen, internationalen Messen in Deutschland, die Teilnahme an Produktpräsentationen und Symposien sowie Machbarkeitsstudien über den Zielmarkt. Unterstützungsmöglichkeit: nicht rückzahlbarer Zuschuss - Pauschale für Auslandsmessen 5.000 EUR, für Inlandsmessen 4.000 EUR, für Symposien im Ausland 3.000 EUR und im Inland 2.000 EUR - Zuschuss für Produktpräsentationen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (zuwendungsfähige Ausgaben bis max. 25.000 EUR) - Zuschuss für Studien bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (zuwendungsfähige Ausgaben bis max. 75.000 EUR) 24
E-Business Zielgruppe: - Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus den Bereichen verarbeitendes Gewerbe, Handwerk, Handel, Dienstleistungen (außer Finanz-, Versicherungs-, Vermittlungs- und Beratungsdienstleistungen) und Beherbergungsgewerbe - Keine Unternehmen, die für dieses Programm als IT-Dienstleister in Betracht kommen Gefördert werden: - Investitionen in moderne Informations- und Kommunikationstechnologien, um neue Absatzmöglichkeiten zu erschließen, interne Prozesse zu optimieren und Geschäftsprozesse im Zusammenhang mit Kunden und Lieferanten weitgehend elektronisch abzubilden. Unterstützungsmöglichkeit: nicht rückzahlbarer Zuschuss - Zuschuss bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis max. 40.000 EUR. - Ausgaben für vorhabenspezifische Software bis zu 50 Prozent der gesamten zuwendungsfähigen Ausgaben 25
Informationssicherheit Zielgruppe: - Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus den Bereichen verarbeitendes Gewerbe, Handwerk, Handel, Dienstleistungen (außer Finanz-, Versicherungs-, Vermittlungs- und Beratungsdienstleistungen) und Beherbergungsgewerbe - Keine Unternehmen, die für dieses Programm als IT-Dienstleister in Betracht kommen Gefördert werden: - Investitionen, die im Zusammenhang mit der Einführung bzw. Zertifizierung eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) nach ISO/IEC 27001 oder eines alternativen Systems (z. B. BSI-Standard 100-2, ISO 27001-Zertifikat auf Basis IT-Grundschutz, ISIS 12) stehen. Unterstützungsmöglichkeit: nicht rückzahlbarer Zuschuss - Zuschuss bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben - Ausgaben für Schulung und Erwerb von Software zur Umsetzung des ISMS zusammen bis max. 5.000 EUR - Ausgaben für Software zur Implementierung bis max. 10.000 EUR 26
Kontakt
Ihr Kontakt zu uns Abteilung Wirtschaft Telefon: 0351 4910-4910 Fax: 0351 4910-1015 www.sab.sachsen.de Beratung: Markus Fritzsche markus.fritzsche@sab.sachsen.de Katrin Gräfe katrin.graefe@sab.sachsen.de 28
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