FÖRDERPROGRAMM ZUR VERBESSERUNG DER REGIONALEN WIRTSCHAFTSSTRUKTUR

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1 FÖRDERPROGRAMM ZUR VERBESSERUNG DER REGIONALEN WIRTSCHAFTSSTRUKTUR Förderung Grundlage Antragsstelle Bewilligungsstelle Antragsberechtigte Zuwendungsempfänger Richtlinie SMWA, Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) (RIGA) SAB Sächsische AufbauBank SAB Sächsische AufbauBank» der gewerblichen Wirtschaft und Tourismuswirtschaft mit Betriebsstätte in Sachsen» Gemeinnützige außeruniversitäre Forschungseinrichtungen Zuwendungszweck» Zuwendungen für Investitionsvorhaben Fördergegenstand» Investitionsvorhaben kleiner und mittlerer» Errichtung oder Erweiterung einer Betriebsstätte» Diversifizierung der Produktion in vorher nicht hergestellte Produkte» Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte» Erwerb eines Betriebes, der stillgelegt oder von Stilllegung bedroht ist, im Falle kleiner einschließlich des Erwerbes einer Betriebsstätte durch Familienangehörige oder ehemalige Beschäftigte» Investitionsvorhaben großer» Errichtung einer Betriebsstätte» Diversifizierung der Produktion in neue Wirtschaftstätigkeiten» Erwerb eines Betriebes, der stillgelegt oder von Stilllegung bedroht ist Voraussetzungen» Förderfähige Branche gemäß Positivliste» Mindestinvestitionsvolumen: Euro» Gesamtfinanzierung muss gesichert sein» Bestätigung durch das begleitende Kreditinstitut» Eigener Beitrag mind. 25% der Gesamtfinanzierung (ohne Beihilfeelemente)» Eigenmittelanteil mind. 10% der Gesamtfinanzierung» Verbleib der Wirtschaftsgüter mind. 5 Jahre nach Abschluss des Investitionsvorhabens in Betriebsstätte (außer ersetzt durch gleiche oder höherwertige)» Investitionen sind innerhalb von 36 Monaten durchzuführen Seite 1 von 8

2 Vorhabenssarten, Umfang und Höhe» A. Errichtungsinvestition, Erwerb einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte*:» Gefördert werden die betriebsnotwendigen, aktivierten Anschaffungs- und Herstellungskosten i.v.m. dem Aufbau und der Ausrüstung einer Betriebsstätte» Wird (innerhalb der Gründungsphase) Betriebsstätte eines neugegründeten s auf ein Grundstück oder Gebäudeteil befindlich im Eigentum verlagert Bedingung: Schaffung einer mind. gleich großen Anzahl an Dauerarbeitsplätzen wie in vorhandener Betriebsstätte war» Erwirbt die in der Gründungsphase angemieteten Räume Bedingung: Schaffung einer mind. gleich großen Anzahl an Dauerarbeitsplätzen wie in vorhandener Betriebsstätte war» Wenn in der gleichen politischen Gemeinde investiert, in der es bisher in gemieteten Räumen tätig war Bedingung: Schaffung einer mind. gleich großen Anzahl an Dauerarbeitsplätzen wie in vorhandener Betriebsstätte war» B. Erweiterungsinvestition*:» mit einer Erhöhung der bestehenden Dauerarbeitsplätze von weniger als 5% oder mit einer Erhöhung der Dauerarbeitsplätze um mind. 5% Bedingung: Investitionsbetrag bezogen auf 1 Jahr muss die in den letzten 3 Jahren durchschnittlich verdienten Abschreibungen um mind. 50% übersteigen» Abschreibungskriterium oder» mit einer Erhöhung der Dauerarbeitsplätze um mind. 15%» C. Diversifizierungssinvestition*:» Investition zur Diversifizierung der Produktion (einer bestehenden Betriebsstätte) in neue zusätzliche Produkte oder Investitionen zur grundlegenden Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens (einer bestehenden Betriebsstätte) Bedingung 1: Investitionsbetrag bezogen auf 1 Jahr muss die in den letzten 3 Jahren durchschnittlich verdienten Abschreibungen um mind. 50% übersteigen» Abschreibungskriterium und Bedingung 2: mind. 5% neue Dauerarbeitsplätze zu schaffen oder für das Vorhaben sind die Voraussetzungen für die Gewährung des FuE-Bonus erfüllt.**» D. Bedeutsames Erweiterungsvorhaben*:» mind. 5 neue Dauerarbeitsplätze werden geschaffen und (a) mit Vorhaben mind. 50% zusätzliche Dauerarbeitsplätze entstehen oder (b) mit dem Vorhaben mind. 30% zusätzliche Dauerarbeitsplätze entstehen oder (c) die förderfähigen Investitionskosten mehr als 125% des Sachanlagevermögens der zu fördernden Betriebsstätte ausmachen, oder (d) für das Vorhaben die Voraussetzungen für die Gewährung des FuE- Bonus erfüllt sind.**» Investitionen sind mit Euro je geschaffenem Arbeitsplatz förderfähig» Achtung: Ein neu geschaffener Ausbildungsplatz entspricht einem Seite 2 von 8

3 Dauerarbeitsplatz» Achtung: Bei Erwerb einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte werden die übernommenen Arbeitsplätze neuen Arbeitsplätzen bei Errichtungsinvestitionen gleichgestellt Zuschussarten» I. Sachkostenzuschuss:» Anschaffungs- und Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Sachanlagevermögens (Gebäude, Anlagen, Maschinen, )» Anschaffungskosten von immateriellen Wirtschaftsgütern Bis zu einer Höhe von 50% der gesamten förderfähigen Investitionskosten (Patentrechte, Lizenzen, Know-how oder nicht patentiertes Fachwissen) Wenn beim Antragsteller aktiviert Wenn von Dritten unabhängigen erworben Wenn ausschließlich innerhalb der geförderten Betriebsstätte genutzt Mindestens 5-jähriger Verbleib im Betrieb nach Abschluss des Investitionsvorhabens» Gemietete oder geleaste Wirtschaftsgüter Wenn beim Antragsteller aktiviert Bei beweglichen Wirtschaftsgütern muss Vertrag den Kauf am Laufzeitende beinhalten Bei Gebäuden/Grundstücken müssen Verträge über mind. 5 Jahre über den Zeitpunkt des Abschlusses des Investitionsvorhabens hinausgehen Fördervorteil muss innerhalb dieser Mindestvertragslaufzeit vollständig auf den Zuwendungsempfänger übergehen» Bei Betriebsstättenübernahme (gebrauchte Wirtschaftsgüter) Anschaffungskosten der Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens und höchstens der Buchwert des Veräußerers Wirtschaftsgüter dürfen jedoch noch nicht gefördert worden sein! Dürfen ferner nicht von verbundenem Wirtschaftspartner erworben worden sein!» II. Lohnkostenbezogener Zuschuss:» Förderfähige Kosten sind Lohnkosten für neu geschaffene und besetzte Personalstellen für zwei Jahre» Arbeitsplätze müssen dauerhaft und an Investitionsvorhaben gebunden sein» Jahresbruttolohnsumme (inkl. Arbeitgeberanteil) mind Euro oder Arbeitnehmer-Jahresbruttosumme (ohne Arbeitgeberanteil) mind Euro» Kriterien: Arbeitsplätze mit überdurchschnittlicher Qualifikationsanforderung Arbeitsplätze mit besonders hoher Wertschöpfung Arbeitsplätze in einem Bereich mit besonders hohem technischen Innovationspotenzial» Förderfähiger Jahresbruttolohn: max Euro» Keine Arbeitsplätze der Geschäftsführung! Verfahren» Antrag bei SAB vor Vorhabensbeginn (Abschluss von Verträgen)» Grunderwerb, Planung und Bodenuntersuchung bei Baumaßnahmen Seite 3 von 8

4 stellen keinen Vorhabensbeginn dar» Schriftliche Bestätigung der prinzipiellen Förderfähigkeit durch SAB vor jeglicher projektbezogener Maßnahme» Um die Zustimmung zu erreichen, müssen komplette Anträge vorliegen:» Antragsformular» Hausbankerklärung oder Schreiben der Hausbank, in dem eine positive Stellungnahme angekündigt wird, auch mit Gremienvorbehalt» Vorhabenbeschreibung» Investitionsaufstellung» KMU-Bewertung» Datenschutzrechtliche Erklärung» Identitätsfeststellung» Subventionswertberechnung» Jahresabschluss, Bilanz» Mietverträge bzw. Grundbuchauszüge» Rentabilitätsvorschau und» Aussagen zum Baurecht, Bauantrag muss gestellt sein, seitens der Prüfbehörde sollte die inhaltlich Prüfung der öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahren bereits abgeschlossen sein, so dass mit der Erteilung der Baugenehmigung in Kürze zu rechnen ist» Vorzeitiger Maßnahmenbeginn möglich, allerdings kann Förderung nachher geringer ausfallen oder wegfallen» Vor der abschließenden Entscheidung bzw. Erarbeitung der Entscheidungsvorlage müssen grundsätzlich alle Fördervoraussetzungen erfüllt sein: Nachweis der bestätigten gesicherten Gesamtfinanzierung durch die Hausbank, öffentlich rechtliche Genehmigungsverfahren (z.b. Genehmigung nach BauGb), Baugenehmigung incl. eventuell erforderlicher weiterer Bewilligungen (z.b. Bundesimmisionsschutzgesetz)» Nach Abgabe der kompletten Unterlagen wird ein Anhörungsverfahren der Arbeitsagentur, der IHK/HWK und der Landesdirektion eingeleitet, Danach erfolgt Entscheidung innerhalb der SAB» Nach Abgabe kompletter Unterlagen dauert es ca. 4-6 Monate bis zur Genehmigung Ausschlüsse» Branchenausschlüsse:» Herstellung von primären Baumaterialien, wie Ziegeln, sonstige Baukeramik, Zement, Kalk, gebrannter Gips, Erzeugnisse aus Beton, Zement und Gips» bestimmte Dienstleistungsarten der Positivliste des GRW- Koordinierungsrahmens: Import-/Exportgroßhandel, Veranstaltung von Kongressen, Betriebswirtschaftliche und technische sberatung, Markt- und Meinungsforschung, Werbeleistungen für die gewerbliche Wirtschaft und Ausstellungs- und Messen-Einrichtungen als» Handel (auch Großhandel, Online- und Versandhandel) und Finanzdienstleister (auch Banken und Versicherungen)» Asphaltproduktion und Transportbetonherstellung» Leistungen, die der Sanierung und Instandhaltung dienen» Herstellung von Kraftstoffen aus fossilen Energieträgern Seite 4 von 8

5 » Herstellung von biogenen Brennstoffen» Gaststätten» Betriebsstättenausschlüsse:» Go-Kart-Bahnen» Kegel- und Bowlingbahnanlagen» Fitnesscenter» Golfplätze und Tennisanlagen einschließlich deren Nebeneinrichtungen» Tierparks, Zoologische Einrichtungen» Ausstellungen, Museen und ähnliche Einrichtungen» kulturelle Einrichtungen (z.b. Kino, Theater)» Bars, Diskotheken» mobile Dienstleistungen» Errichtung von Ganzjahresbädern sowie separaten Saunalandschaften» Brancheneinschränkungen:» Recycling-Vorhaben werden nur gefördert, wenn aus industriellen Abfällen durch Verarbeitung eine nachhaltige Veränderung von Konsistenz und äußerem Erscheinungsbild neue Produkte hergestellt und diese überregional abgesetzt werden» Logistische Dienstleistungen können gefördert werden, wenn sie von gesamtwirtschaftlicher Bedeutung sind muss überwiegenden Anteil des Umsatzes aus logistischen DL erzielen (nicht Transport und Lagergewerbe) DL müssen über Transport und Lager hinausgehen: LDL zur strategischen Planung von Geschäftsprozessen, LDL in weiteren Bereichen wie Beschaffungs-, Produktions-, Distributions-, Entsorgungslogistik, sowie logistisches Informationsmanagement Diese LDL müssen auch für Dritte erbracht werden Existenz einer Firmenzentrale und Beratungs- und Servicebereiche Vorhandensein mehrerer Leistungsbestandteile Anspruch von Komplexität der Leistung Individualisierung nach Kundenwunsch Bei Berechnung der Investitionshilfe sind nur Dauerarbeitsplätze zu berücksichtigen» Nicht förderfähige Kosten:» Kosten des Grundstückserwerbs» Investitionen, die der Ersatzbeschaffung dienen» AK/HK von Fahrzeugen, die im Straßenverkehr zugelassen sind» Gebrauchte Wirtschaftsgüter (außer: bei Übernahmen von stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätten, oder erwerbendes ist KMU in Gründungsphase)» GWG (außer: bei Aktivierung nach Festwertverfahren = Vermögensgegenstände zu einem nach Menge und Wert gleichbleibendem Bestand zusammengefasst, Bestand inventarisiert und Wert aktiviert)» Investitionen in nicht betriebsnotwendige Einrichtungen» Bauzeitzinsen Seite 5 von 8

6 Erläuterungen: * Fördersätze in der GRW-Förderung ab 1. Juli 2014 gemäß RIGA 2014 vom Große Mittlere Kleine Vorhabensarten Förderzeitraum Errichtungsinvestition Erwerb von unmittelbar mit der Betriebsstätte verbundenen Vermögenswerten und neue Wirtschaftstätigkeit bis bis Fördergebiet Fördergebiet Regierungsbezirk Regierungsbezirk Dresden Dresden Diversifizierung der Produktion in neue Wirtschaftstätigkeit + 5% DAP Diversifizierung der Produktion in neue Wirtschaftstätigkeit bis 15% bis 10% Errichtungsinvestition Erwerb von unmittelbar mit der Betriebsstätte verbundenen Vermögenswerten Besonders bedeutsame Erweiterungsinvestititon Erweiterungsinvestition + 5% oder + 15% DAP Erweiterungsinvestition mit FuE-Bonus, mind. 1 DAP Diversifizierung der Produktion in neue Produkte + 5% DAP Diversifizierung der Produktion in neue Produkte mit FuE-Bonus, mind. 1 DAP Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses + 5% DAP Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses mit FuE-Bonus, mind. 1 DAP Erweiterungsinvestition, mind. 1 DAP Diversifizierung der Produkte, mind. 1 DAP Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses, mind. 1 DAP Errichtungsinvestition Erwerb von unmittelbar mit der Betriebsstätte verbundenen Vermögenswerten Besonders bedeutsame Erweiterungsinvestititon Erweiterungsinvestition + 5% oder + 15% DAP Erweiterungsinvestition mit FuE-Bonus, mind. 1 DAP Diversifizierung der Produktion in neue Produkte + 5% DAP Diversifizierung der Produktion in neue Produkte mit FuE-Bonus, mind. 1 DAP Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses + 5% DAP Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses mit FuE-Bonus, mind. 1 DAP Erweiterungsinvestition, mind. 1 DAP Diversifizierung der Produkte, mind. 1 DAP Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses, mind. 1 DAP Investitionen > 50 Mio. Euro 15% 10% 25% 20% 20% 15% 35% 30% 30% 25% Es gelten herabgesetzte Beihilfehöchstsätze. ** FuE-Bonus für KMU: wird gewährt wenn, der Anteil der Aufwendungen für Forschung und Entwicklung in den letzten beiden Jahren von Antragstellung mindestens 8% der Bruttowertschöpfung betrug. KMU-BERECHNUNG: skategorie Zahl der Mitarbeiter Jahresumsatz in Mio. Euro Jahresbilanzsumme in Mio. Euro Kleinstunternehmen Kleines < und oder < Mittleres < Seite 6 von 8

7 KMU-STATUS ALS GRUNDLAGE ZUR BERECHNUNG VON FÖRDERSÄTZEN: Verbundenes Partner- Eigenständiges Unt. B Unt. B Unt. B > 50% 25-50% <25% 60% betrachtetes Unt. A 25% betrachtetes Unt. A 24% betrachtetes Unt. A > 50% > 50% 25-50% 25-50% <25% <25% 51% 100% 33% 49% 11% 24% Unt. C Unt. D Unt. C Unt. D Unt. C Unt. D - Mehrheit der Stimmrechte der Aktionäre oder Gesellschafter bei anderem Unt. oder bei meinem Unt. - Mehrheit des Verwaltungs-, Aufsichtsgremiums bestellbar - Vertrag - Bsp.: Muttergesellschaft besitzt Tochtergesellschaft zu 100% - Mindestens 25% des Kapital oder der Stimmrechte von einem Unt. an einem anderen - Verbunden mit anderem Unt., aber höchstens 50% Stimmrechte - Völlig unabhängig von anderen Unt., keinerlei Beteiligungen - Weniger als 25% des Kapitals oder der Stimmrechte gehalten - Bei mehreren Investoren mit Beteiligung bis 25% dürfen diese nicht verbunden sein! 100% der Daten der anderen Unt. hinzuzurechnen! Anteilmäßige Einbeziehung der MA-Zahl und der Finanzangaben! Eigene MA-Zahl und Finanzangaben! Seite 7 von 8

8 IHRE ANSPRECHPARTNER SASCHA DIENEL TORSTEN ZICHNER Geschäftsführer Projektleiter Telefon: Telefon: ANSCHRIFT Neugasse 39 / Meißen Weitere Informationen finden Sie auf unserem Wirtschaftsportal: /foerderung-und-finanzierung Disclaimer: Diese Zusammenfassung ist ein Service der WRM GmbH und wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben kann keine Haftung übernommen werden. Ausführliche Informationen erhalten Sie bei der jeweiligen Antragsstelle bzw. in den jeweiligen Förderrichtlinien. Seite 8 von 8

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