Unser Team Bau, Miete, Immobilien lädt Sie ein zu folgenden Fortbildungsseminaren (Termine sind einzeln buchbar) 24.01.2013: Werkvertragsrecht kompakt (VOB/B 2012 + BGB) - Teil 1 31.01.2013: Werkvertragsrecht kompakt (VOB/B 2012 + BGB) - Teil 2 07.02.2013: 21.02.2013: 28.02.2013: 07.03.2012: Gewerbemietrecht kompakt Die öffentliche Vergabe am Bau VOB/A Nachtragsmanagement am Bau Unternehmensnachfolge Bewahren Sie Ihr Lebenswerk! Details zum jeweiligen Seminarinhalt s. Einzel-pdf in der Anlage! Rechtsanwalt Thomas Schmitt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Schlichter nach SOBau Termine: Rechtsanwalt Uwe Hartung, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht Rechtsanwalt Dr. Benjamin Riedel, Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht Dipl.-Ing. Andreas Thiele, Beratender Ingenieur (BaylkaBau 13268) Rechtsanwalt Hans-Peter Heinemann, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftrecht Donnerstag, 24.01.2013, 09.00 Uhr 16.30 Uhr Donnerstag, 31.01.2013, 09.00 Uhr 16.30 Uhr Donnerstag, 07.02.2013, 09.00 Uhr 16.30 Uhr Donnerstag, 21.02.2013, 09.00 Uhr 16.30 Uhr Donnerstag, 28.02.2012, 09.00 Uhr 16.30 Uhr Donnerstag, 07.03.2012, 09.00 Uhr 16.30 Uhr Die Seminare finden /Termin
Werkvertragsrecht 2013 kompakt (BGB + VOB/B) Das Seminar Werkvertragsrecht kompakt wird fortlaufend aktualisiert und von unserer Abteilung Bau, Miete & Immobilien einmal jährlich inhouse in unserem JuS-Forum angeboten. Aktuell wurden u.a. die Neuerungen zur VOB/B 2012 (gültig für Bauverträge ab 01.08.2012) eingearbeitet. Das Seminar richtet sich an die gesamte Bauunternehmerschaft, private, gewerbliche und öffentliche Auftraggeber, sowie Architekten, Ingenieure und Bauleiter. Den Teilnehmern wird in 2 Terminen (Teil I + Teil II) ein kompakter Überblick ( update ) angeboten zu sämtlichen aktuellen Fragestellungen und Problemen aus den Bereichen der VOB/B und des BGB. Besprochen werden anhand der neuesten Rechtsprechung u.a. folgende Themen: rechtswirksames Zu-Stande-Kommens von Werkverträgen, Ausführungsunterlagen, Leistungsschuld und Auslegung, Abnahme, Nachträge, Mangelansprüche nach BGB und VOB/B., Prüfungspflichten und Bedenkenhinweise, Bauablaufstörung, Abrechnung und Zahlung, Sicherheiten am Bau. Rechtsanwalt Thomas Schmitt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Schlichter nach SOBau Termine: Donnerstag 24.01.2013, 09.00 Uhr 16.30 Uhr (Teil 1) Donnerstag 31.01.2013, 09.00 Uhr 16.30 Uhr (Teil 2), / Termin
Gewerbemietrecht kompakt Gewerbemietverträge werden meist für die Dauer von vielen Jahren fest abgeschlossen. Eine vorzeitige Beendigung ist in der Regel nicht möglich. Die Beteiligten sind für Jahre an das Vereinbarte in tatsächlicher und wirtschaftlicher Hinsicht gebunden. Das Gewerbemietrecht bietet daher ein besonders hohes wirtschaftliches Risiko sowohl auf Vermieter- als auch auf Mieterseite. Die rechtssichere und professionelle Gestaltung von Gewerbemietverträgen ist daher äußerst wichtig. Das Seminar Gewerbemietrecht kompakt wird fortlaufend aktualisiert und von unserer Abteilung Bau, Miete & Immobilien einmal jährlich inhouse in unserem JuS-Forum angeboten. Das Seminar richtet sich an Führungsund Fachkräfte aus der Immobilienwirtschaft, Projektenentwickler sowie an alle Vermieter und Mieter von Gewerbemietflächen (Betriebs- und Industriegebäude, Lagerhallen, Nutz- und Industrieflächen, Büros etc.). Das Seminar widmet sich den in der Praxis besonders streitbehafteten und häufig wiederkehrenden Problemfällen im Bereich des Gewerbemietrechts. Der Referent erläutert den tatsächlich notwendigen und rechtlich zulässigen Regelungsbedarf (u.a. Laufzeit- und Vertragsverlängerung, Betriebskosten, Nutzungszweck, Zustand der Mietsache, Instandhaltungs- und Instandsetzungspflichten sowie Nachfolgeregelungen) anhand der aktuellen Rechtsprechung. Anhand praktischer Beispiele werden Vor- und Nachteile von Vertragsregelungen aus den jeweiligen Perspektiven (Vermieter- und Mieterseite) beleuchtet und zahlreiche Gestaltungstips an die Hand gegeben. Referent: Rechtsanwalt Dr. Benjamin Riedel, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Donnerstag, 07.02.2013, 09.00 Uhr 16.30 Uhr,
Die öffentliche Vergabe am Bau VOB/A Die Vergabe von Aufträgen am Bau durch die öffentliche Hand unterliegt besonderen Regeln, die öffentliche Auftraggeber zu beachten haben. Auch die Teilnahme der Bauunternehmerschaft an der Ausschreibung und der Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt besonderen Anforderungen. Bauunternehmen sollten daher mit den besonderen Anforderungen der VOB/A vertraut sein und die wichtigsten Stolpersteine für eine erfolgreiche Ausschreibungsteilnahme kennen und vermeiden. Insbesondere das Vorgehen des Bieters in außerordentlichen Situationen des Vergabeverfahrens und dessen Rechtsschutzmöglichkeiten werden praxisnah erläutert, damit er im Wettbewerb um die öffentliche Bauaufträge nicht chancenlos bleibt. Anhand von Beispielen werden insbesondere die Anforderungen an die Vergabe von Bauverträgen nach der VOB/A, wie auch die aktuellen Neuerungen der Vergaberechtsreform, dargestellt und besprochen. Die rechtsichere Abgrenzung des Bauvertrages zur Baukonzession und dem Dienstleistungs- und Liefervertrag nach der VOL/A sind genauso Gegenstand des Seminars, wie auch der Umgang mit Fallstricken bei der Angebotserstellung. Handlungsalternativen und Handlungspflichten bei Fehlverhalten des Auftragsgebers und die ggf. vom Bieter/Unternehmer zu ergreifende Einleitung und Durchführung von Nachprüfverfahren werden ausführlich und praxisnah besprochen. Rechtsanwalt Uwe Hartung, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Donnerstag, 21.02.2013, 09.00 Uhr 16.30 Uhr,
Nachtragsmanagement am Bau Die Baubranche ist der Wirtschaftsbereich mit den häufigsten rechtlichen Auseinandersetzungen. Ein ganz erheblicher Anteil der Streitigkeiten bei Bauprozessen spielt sich im Bereich der Nachtragsproblematiken ab. Die Intensität dieser Streitigkeiten nimmt mehr und mehr zu. Gleichermaßen steigt das Risiko der am Bau Beteiligten hinsichtlich der Verhandlungsführung, der Genehmigung oder der Zurückweisung von Nachtragsforderungen. Betroffen sind sowohl die ausführenden Unternehmer (Auftragnehmerseite), als auch der private, gewerbliche und öffentliche Auftraggeber. Nicht zuletzt steht insbes. auch der Planer im Fokus von Nachtragsstreitigkeiten; er soll für den jeweiligen Auftraggeber den einwandfreien Bauablauf sicherstellen und stets auch die Kosten des Bauobjekts im Griff halten; resultieren durch diese planerischen Handlungen Fehler, sieht sich auch der Planer schnell Schadenersatzansprüchen ausgesetzt. Das Seminar widmet sich daher allen in der Praxis häufig wiederkehrenden, problematischen Fragen bei und im Zusammenhang mit Nachtragsansprüchen. Das Seminar richtet sich an die Bauunternehmerschaft, private, gewerbliche und öffentliche Auftraggeber, sowie Architekten und Ingenieure. Den Teilnehmern werden insbesondere die rechtlichen Grundlagen, Voraussetzungen und Verhaltensmaßnahmen zur erfolgreichen Durchsetzung bzw. Abwehr von Nachtragsansprüchen praxisnah aufgezeigt. Das Seminar widmet sich den äußerst problematischen Fragen der Mehrkostenansprüche aufgrund von Bauzeitverzögerungen; ebenso werden die baubetrieblichen Grundlagen für die Kalkulation und die Berechnungsgrundlagen für Nachträge vermittelt. Rechtsanwalt Thomas Schmitt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Schlichter nach SOBau Dipl.-Ing. Andreas Thiele, Beratender Ingenieur (BaylkaBau 13268) Donnerstag, 28.02.2013, 09.00 Uhr 16.30 Uhr,
Unternehmensnachfolge Bewahren Sie Ihr Lebenswerk! 50% von Unternehmensnachfolgeregelungen scheitern, weil sie nicht oder nicht sorgfältig geplant werden. Dabei sind neben den steuerlichen Aspekten auch juristische und nicht zuletzt familiäre, d.h. menschliche Themen zu lösen. Ein komplexer Prozess. Jeder 6. Betrieb muss schließen, da die nötigen Vorkehrungen nicht getroffen wurden. Unterschiedliche Interessen sind miteinander zu vereinbaren. Der Übergeber will sein Lebenswerk bewahrt und seine Altersversorgung gesichert wissen. Der Übernehmer möchte nicht in ungewisse Haftungsrisiken eintreten und die Übernahme mit überschaubaren finanziellen Belastungen bewältigen. Meist geht der Impuls für eine Nachfolgeregelung allein von der steuerlichen Beratung aus. Nur dieser Gesichtspunkt ist jedoch zu wenig, vielmehr ist er nur der letzte Schritt zur Optimierung. Im Vorfeld müssen erbrechtliche und familienrechtliche Umstände geprüft und geregelt werden. Gleiches gilt für die gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse. Das Seminar bietet einen Überblick über Fallstricke und Chancen einer Unternehmensnachfolge, ein Thema, was jeden Unternehmer betrifft, früher oder später. Rechtsanwalt Hans-Peter Heinemann Fachanwalt Handels- u. Gesellschaftsrecht Fachanwalt für Steuerrecht Donnerstag, 07.03.2013, 09.00 Uhr 16.30 Uhr,