Mit wenig. Geld sparen. Eine Übersicht über aktuelle Förderprogramme von Bund, Land und Stadt zu den Themen Energie und Umwelt



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Transkript:

Mit wenig Geld sparen Eine Übersicht über aktuelle Förderprogramme von Bund, Land und Stadt zu den Themen Energie und Umwelt

Mit wenig Geld sparen Eine Übersicht über aktuelle Förderprogramme von Bund, Land und Stadt zu den Themen Energie und Umwelt

Herausgeber Stadt Osnabrück Der Oberbürgermeister Fachbereich Umwelt und Klimaschutz Hannoversche Straße 6-8 49084 Osnabrück Telefonnummer: 0541 / 323-3173 Faxnummer: 0541 / 323-4399 E-Mail: umwelt@osnabrueck.de Konzeption und Bearbeitung Ute Fritsch-Riepe Mareike Lettow Cornelia Saure Druck und Gestaltung DPS Kroog & Kötter GmbH, Westerkappeln www.kroog.de Stand 17. Aufl age, März 2014 2

Vorwort Zahlreiche Programme bieten bei der Nutzung von erneuerbaren Energien oder der energetischen Gebäudesanierung finanzielle Unterstützung an. Um dabei nicht den Überblick zu verlieren, informiert diese Broschüre des Fachbereichs Umwelt und Klimaschutz über die verschiedenen Fördermöglichkeiten im Bereich Wohnen und Energie. Dabei wird durch eine energetische Gebäudesanierung oder die Nutzung erneuerbarer Energien neben dem aktiven Klimaschutz häufig auch der Geldbeutel geschont. Die Stadt Osnabrück setzt sich seit vielen Jahren öffentlich für energiesparende Maßnahmen ein. 2014 wird der Masterplan 100 % Klimaschutz fertiggestellt, der die Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgas-Emissionen erläutert. Bis zum Jahr 2050 sollen die CO2-Emissionen um 95 Prozent und der Energieverbrauch um 50 Prozent gesenkt werden. In 2014 ist die energetische Stadtsanierung ein Arbeitsschwerpunkt: So wird unter anderem eine umfassende Informationsreihe zur energetischen Gebäudesanierung durchgeführt und eine Quartierssanierungs-betreuung in der Wüste eingerichtet. Für ein Gebiet in der Gartlage wird ein integriertes Quartierskonzepts zur Steigerung der Energieeffizienz der Gebäude und der Infrastruktur umgesetzt. Integrierte Quartierskonzepte zeigen auf, welche technischen und wirtschaftlichen Energieeinsparpotenziale bestehen und welche konkreten Maßnahmen ergriffen werden können, um CO2-Emissionen zu reduzieren. Machen wir uns also gemeinsam auf den Weg, mit weniger Energie etwas für den Klimaschutz zu tun. Wolfgang Griesert Oberbürgermeister Quelle Foto: Uwe Lewandowski 3

Inhalt 1 Einführung... 5 2 Ansprechpartner 2.1 Regionale Ansprechpartner... 6 2.2 Überregionale Ansprechpartner... 7 3 Förderprogramme zur Energieeinsparung 3.1 Energieberatung... 10 3.2 Energieeffizient Bauen...13 3.3 Einbau von Mikro/Mini-KWK-Anlagen... 18 3.4 Einbau/Erneuerung von Heizungsanlagen... 22 3.5 Energieeffizient Sanieren - Sanierung/Kauf eines Effizienzhauses... 24 3.6 Energieeffizient Sanieren - Baubegleitung... 27 3.7 Energieeffizient Sanieren - Einzelmaßnahmen... 28 4 Förderprogramme für regenerative Energien 4.1 Erzeugung von Strom aus Biomasse... 31 4.2 Anlagen zur Verfeuerung von Biomasse... 32 4.3 Geothermische Anlagen... 34 4.4 Solare Stromerzeuger (Photovoltaikanlagen)... 36 4.5 Visualisierung des Ertrages aus erneuerbaren Energien in der Schule und in der Kirche... 38 4.6 Solare Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung (solarthermische Anlagen)... 40 4.7 Windkraftanlagen... 44 5. Weitere Förderprogramme 5.1 Erdgasfahrzeuge... 45 5.2 Elektromobilität... 46 5.3 Carsharing... 46 Anhang: Energieberaterliste... 48 4

1 Einführung Die Zusammenstellung der folgenden Informationen richtet sich vorrangig an Osnabrücker Bürger. Für Bürgerinnen und Bürger aus den grenznahen Bereichen Nordrhein- Westfalens gibt es z.t. zusätzliche Fördermöglichkeiten. Je nach Förderart sind entweder die jeweiligen Kommunen, Energieversorgungsunternehmen oder das Land Nordrhein-Westfalen Ansprechpartner. Diese Zusammenstellung wird regelmäßig aktualisiert. Aufgrund der vielfältigen Fördermöglichkeiten und sich ständig ändernden Konditionen und Finanzmittelausstattung kann jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Inhalte übernommen werden. Diese Broschüre ist in folgende Abschnitte gegliedert: 1. Ansprechpartner 2. Aktuelle Förderprogramme Die regionalen und überregionalen Ansprechpartner geben interessierten Bürgern Hilfestellung und Detailinformationen rund um die Bereiche Haus und Energie. Je nach Ansprechpartner ergeben sich unterschiedliche Schwerpunkte. Im Hinblick auf die sich ständig ändernden technischen Möglichkeiten und gesetzlichen Grundlagen sollten diese Informationsquellen genutzt werden. Die Auflistung der nachfolgen Ansprechpartner ist alphabetisch sortiert und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Aufstellung der Fördermöglichkeiten ist gegliedert in die drei Bereiche Energieeinsparung Regenerative Energien Weitere Förderprogramme. Alle Programme sind von der Finanzausstattung der fördernden Stelle abhängig, so dass sich kurzfristig Änderungen ergeben können. Diese Broschüre finden Sie auch auf unserer Internetseite www.osnabrueck.de/klimaschutz unter dem Link Förderprogramme. Wichtiger Hinweis: Fördermöglichkeiten können meist nur in Anspruch genommen werden, wenn die Maßnahme noch nicht begonnen wurde. Folglich sollte der Förderantrag immer zuerst gestellt werden. 5

Ansprechpartner 2 Ansprechpartner 2.1 Regionale Ansprechpartner 6 Adressen: Handwerkskammer Osnabrück-Emsland Bramscher Str. 134-136 49088 Osnabrück Tel.: 0541-6929 0 info@hwk-os-el.de www.hwk-os-el.de Innung Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Klempnertechnik Osnabrück-Stadt Obermeister Dipl.-Ing. Reiner Möhle c/o Kreishandwerkerschaft Osnabrück Am Schölerberg 9 49082 Osnabrück Tel. 0541-96110 0 Anton-Storch-Str.-19, 49080 Osnabrück innung@moehle.de www.shk-os.de PVO Verein für Umweltschutz durch Photovoltaik e.v. Postfach 4460 49034 Osnabrück Tel.: 0541-6007484 (Vorstand) Solarenergieverein Osnabrück e.v. c/o Klaus Kuhnke Postfach 1940 49009 Osnabrück Tel.: 0541-969 2178 info@solarenergieverein.de www.solarenergieverein.de Stadtwerke Osnabrück AG Servicezentrum Nikolaiort 3/4 49074 Osnabrück Tel.: 0541-2002 2002 servicezentrum@stw-os.de www.stadtwerke-osnabrueck.de Verbraucher-Zentrale Niedersachsen e.v. Beratungsstelle Osnabrück Große Str. 67 49074 Osnabrück Tel.: 0511-9119 632 (Terminvereinbarung Energieberatung) osnabrueck@vzniedersachsen.de www.vzniedersachsen.de www.verbraucherzentrale-energieberatung.de Erläuterungen: Organisation des Handwerks für die Region Osnabrück- Emsland. Verband der qualifizierten Osnabrücker Fachbetriebe für Sanitär, Heizung und Solar. Gemeinnütziger Verein, dem mehrere lokale Institutionen/ Körperschaften angehören. Unabhängige Beratung, Durchführung von Aktionen und Vorträgen. Tipps bei Neubauvorhaben und Gebäudesanierungen sowie zu den Themen Heizung, Wärmedämmung und Erneuerbare Energien. Antwort auf Energieeffizienzfragen im hauswirtschaftlichen Bereich wie z.b. Beleuchtung, Waschen und Trocknen, Kühlen und Gefrieren und vieles mehr. Energie- und Sonderberatungen, Information und Vertretung in allen Verbraucherfragen, Marktübersichten.

Ansprechpartner 2.2 Überregionale Ansprechpartner Adressen: Agentur für Erneuerbare Energien e.v. Reinhardtstr. 18 10117 Berlin Tel.: 030-200535 3 kontakt@unendlich-viel-energie.de www.unendlich-viel-energie.de BINE Informationsdienst Kaiserstr. 185-197 53113 Bonn Tel.: 0228-92379 0 www.bine.info www.energiefoerderung.info Bund der Energieverbraucher e.v. Frankfurter Str. 1 53572 Unkel Tel.: 02224-9227 0 info@energieverbraucher.de www.energieverbraucher.de Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Stresemannstr. 128-130 10117 Berlin Tel.: 030-18305 0 www.bmub.bund.de Erläuterungen: Aufgabe ist es, die wichtigsten Vorteile einer nachhaltigen Energieversorgung auf Basis Erneuerbarer Energien zu kommunizieren. Diese sind u.a. Versorgungssicherheit, Innovationen, Klimaschutz etc.. Informationsdienst des Fachinformationszentrums (FIZ) Karlsruhe GmbH mit umfassenden Infos aus der Energieforschung für Laien und Fachleute. Parallel gibt es ein Internetportal mit allen Förderprogrammen für das private Eigenheim. Umfassende und verständliche Informationen zu allen Energiethemen mit Serviceund Beratungsangeboten. Aktuelle Informationen aus dem Bereich Umwelt und Bauen einschließlich gesetzlicher Neuerungen und umfassender Informationen zur Wohnraumförderung. Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Invalidenstraße 44 10115 Berlin Tel.: 030-18300 3060 www.bmvi.de Gesamtübersicht über bundesweite Fördermöglichkeiten für Wohnungsbau, Modernisierung und Instandsetzung. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Frankfurter Str. 29-35 65760 Eschborn Tel.: 06196-908 0 www.bafa.de Bundesbehörde, die u.a. im Energiesektor Fördermaßnahmen zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien und zur Energieeinsparung umsetzt. 7

Ansprechpartner Adressen: Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) An der Bornau 2 49090 Osnabrück Tel.: 0541-9633 926 www.dbu.de Erläuterungen: Als eine der größten Stiftungen Europas fördert die DBU innovative beispielhafte Projekte zum Umweltschutz. Deutsche Energie Agentur GmbH Chausseestr. 128 a 10115 Berlin Tel.: 030-726165 600 www.dena.de Einführung und Fachwissen zu den wichtigsten Energiethemen wie Solar- und Windenergie, insbes. auch Ausführungen zum Energieausweis für Gebäude. 8 Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.v. Wrangelstr. 100 10997 Berlin Tel.: 030-293812 60 www.dgs.de Eurosolar e.v. Kaiser-Friedrich-Str. 11 53113 Bonn Tel.: 0228-362373 www.eurosolar.org info@eurosolar.org GRE Gesellschaft für Rationelle Energieverwendung e.v. Gottschalkstr. 28a 34127 Kassel Tel.: 01805-341273 gre@gre-online.de www.gre-online.de Institut Wohnen und Umwelt GmbH Rheinstr. 65 64295 Darmstadt Tel.: 06151-2904 0 info@iwu.de www.iwu.de Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) Günther-Wagner-Allee 12-16 30177 Hannover Tel.: 0511-30031 0 info@nbank.de www.nbank.de Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.v. vertritt die Interessen von Verbrauchern und Anwendern für die Bereiche erneuerbare Energien und der rationellen Verwendung von Energie. Europäische Vereinigung für Erneuerbare Energien. Der Verein führt die politische und gesellschaftliche Auseinandersetzung, fossile und atomare Energien vollständig durch Erneuerbare Energie zu ersetzen. Umfassende Informationen zur Energieeinsparverordnung, Energiepass, Niedrigenergiehaus/Passivhaus sowie zum Energiesparen im Gebäude- Bestand. Forschungseinrichtung des Landes Hessen und der Stadt Darmstadt. Förderbank für Niedersachsen.

Ansprechpartner Adressen: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Infocenter Palmengartenstr. 5-9 60325 Frankfurt am Main Tel.: 0800-539 9002 (kostenfrei) info@kfw.de www.kfw.de Erläuterungen: Die KFW, als Bank des Bundes und der Länder, fördert unter anderem Wohnungsbauvorhaben und Energiespartechniken. Klima-Bündnis/Alianza del Clima e.v. Europäische Geschäftsstelle Galvanistr. 28 60486 Frankfurt a. M. Tel.: 069-717139 0 europe@klimabuendnis.org www.klimabuendnis.org Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz Koordinierungsstelle PortalU Archivstr. 2 30169 Hannover Tel.: 0511-1203422 portalu@portalu.de www.portalu.de Passivhaus Institut Rheinstr. 44-46 64283 Darmstadt Tel.: 06151-82699 0 mail@passiv.de www.passiv.de Zusammenschluss europäischer Städte und Gemeinden mit dem Ziel klimaschädliche Emissionen zu verringern. Das Umweltportal Deutschland, auf dem über 200 Behörden und Organisationen ihre Umweltinformationen bereitstellen. Informationen rund um das Thema Passivhaus. Redaktion Solarserver Kaiserstr. 137 72764 Reutlingen Tel.: 07121-69681 30 info@solarserver.de www.solarserver.de Umweltbundesamt Bismarckplatz 1 14193 Berlin Tel.: 030-8903 0 buergerservice@uba.de www.umweltbundesamt.de Internetportal zur Sonnenenergie. Deutschlands zentrale Umweltbehörde zur wissenschaftlichen Unterstützung der Bundesregierung, zum Vollzug von Umweltgesetzen und für die Information der Öffentlichkeit zum Umweltschutz. 9

Energieeinsparung 3 Förderprogramme zur Energieeinsparung 3.1 Energieberatung Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) Tel. 0541-9633 926 www.sanieren-profi tieren.de Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 8. Haus sanieren - profitieren Einen kostenlosen und unverbindlichen Energiecheck im Rahmen der Kampagne Haus sanieren - profitieren können Ein- und Zweifamilienhausbesitzer durch einen geschulten Handwerker erhalten. Der etwa halbstündige Check bietet einen ersten Überblick über den energetischen Zustand des Gebäudes. Danach wird ein ausführliches Gutachten eines Energieberaters empfohlen. Dazu beauftragen Sie entweder einen Gebäudeenergieberater des Handwerks (Kontakte finden sie über die Handwerkskammer) oder Sie nehmen das Programm des BAFA in Anspruch, um einen Zuschuss für eine Beratung von anbieterunabhängigen Energieberatern und Ingenieuren zu erhalten (siehe Seite 11). Eine Übersicht ausgesuchter Handwerker, die im Rahmen der Kampagne eine Schulung zur Energetischen Gebäudesanierung gemacht haben, finden Sie unter www.sanieren-profitieren.de in der Rubrik Hausbesitzer. Stadtwerke Osnabrück AG Tel. 0541-2002 2002 www.stadtwerke-osnabrueck.de Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 6. Zuschuss für KfW-geförderte Sanierungsmaßnahmen Energiekunden der Stadtwerke Osnabrück, die im Zuge einer KfW-geförderten Sanierungsmaßnahme eine Beratungsdienstleistung in Anspruch genommen zu haben, erhalten dafür einen Zuschuss von 50. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung ist die ununterbrochene Belieferung mit Strom, Gas oder Wärme über eine Dauer von 12 Monaten ab Auszahlung der Förderung. Die Antragstellung unter Einreichung der Rechnung eines zugelassenen Energieberaters ist spätestens bis zum 31.12.2014 möglich. Das Förderprogramm ist auf 200 Förderungen begrenzt. 10

Energieeinsparung Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Tel. 06196-908 880 www.bafa.de Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 7. Vor-Ort-Beratung Zuschuss für eine Vor-Ort-Beratung für Wohngebäude, die sich umfassend auf den baulichen Wärmeschutz, die Wärmeerzeugung und verteilung sowie die Warmwasserbereitung und Nutzung erneuerbarer Energien bezieht und die durch ein/e besonders qualifizierte/n Ingenieur/in oder eine/n Gebäudeenergieberater/in vorgenommen wird. Der Zuschuss beträgt 400 für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie 500 für Wohnhäuser mit mind. 3 Wohneinheiten. Für die Integration von zusätzlichen Hinweisen zur Stromeinsparung wird ein Bonus von 50 gezahlt. Auch thermografische Untersuchungen werden gefördert. Für die Integration dieser Maßnahme wird ein Bonus von bis zu 100 bewilligt. Insgesamt werden 50% der Beratungskosten (brutto) einschließlich der Boni bezuschusst. Die Ergebnisse werden in einem schriftlichen Beratungsbericht festgehalten. Gebäude- und Wohnungseigentümer können die Energiesparberatung vor Ort in Anspruch nehmen, wenn für deren Wohngebäude bis zum 31.12.1994 der Bauantrag gestellt und mind. 50% der Gebäudefläche zu Wohnzwecken genutzt wird. Eine Übersicht der Energieberater finden Sie unter der Rubrik Beratersuche auf der Internetseite des Bundesamtes und auszugsweise im Anhang. Den Antrag auf einen Zuschuss zur Vor-Ort-Beratung und die Abwicklung übernimmt der Energieberater. TIPP! Kostenlos Strommessgeräte ausleihen! Sie möchten wissen, wie viel Strom Ihre Elektrogeräte verbrauchen? Im Servicezentrum der Stadtwerke Osnabrück kann jeder Energiekunde gegen eine Kaution von 20 für eine Woche kostenlos ein Strommessgerät ausleihen (Nikolaiort 3/4, Tel. 0541 2002 2002). Darüber hinaus bietet die Stadtbibliothek (Tel. 0541-3426) Strommessgeräte kostenlos zum Verleih an. 11

Energieeinsparung 3.2 Energieeffizient Bauen Verbraucherzentrale Niedersachsen Tel. 0800-809 802 400 oder 0511-9119632 www.verbraucherzentrale-energiebratung.de Weitere Kontaktdaten finden Sie aus Seite 6. Energieberatung und Energie-Check Die Verbraucherzentrale bietet verschiedene Energie-Checks an, mit denen Sie sich einen Überblick über Ihre gegenwärtige Energiesituation und Energieeinsparmöglichkeiten verschaffen können. Beim Basis-Check werden der Strom-und Wärmeverbrauch und die Elektrogeräteausstattung geprüft. Für 10 erhalten Sie einen Kurzbericht mit den Check-Ergebnisse und Handlungsempfehlungen. Beim Gebäude-Check werden darüber hinaus für insgesamt 20 die Heizungsanlage, Gebäudehülle und Nutzbarkeit erneuerbarer Energien überprüft. Mit dem Brennwert-Check (30 ) werden Gas- und Heizöl-Brennwertgeräte hinsichtlich ihrer optimalen Einstellung und Effizienz untersucht. Für eine Kostenbeteiligung in Höhe von 5 /45 Minuten geben Energieberater außerdem Informationen zu den Themen baulicher Wärmeschutz, Haustechnik, Regenerative Energien, Stromsparen, Heizkostenabrechnung, Feuchtigkeit und Schimmelbildung sowie Fördermöglichkeiten. 12

Energieeinsparung 3.2 Energieeffizient Bauen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Tel. 0800-539 9002 www.kfw.de/153 Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 9. Energieeffizient Bauen - KfW-Effizienzhaus 70 - Programm 153 Darlehen aus dem Programm Energieeffizient Bauen für die Errichtung, Herstellung oder den Ersterwerb eines KfW- Effizienzhaus 70 mit einer Finanzierung von 100% der Bauwerkskosten (Baukosten ohne Grundstück), max. 50.000 pro Wohneinheit. Ein Jahresprimärenergiebedarf (Qp) von 70 % und ein Transmissionswärmeverlust (H T) von 85% der errechneten Werte für das Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der Energiesparverordnung (EnEV2009) darf nicht überschritten werden. Der Transmissionswärmeverlust darf gleichzeitig nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 zulässig. Der Nachweis ist durch einen in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes unter www.energie-effizienz-experten.de geführten Sachverständigen (s. Anhang) oder einer nach 21 EnEV ausstellungsberechtigten Person (z.b. Architekt, Bauingenieur) zu erbringen. Ergänzen: Ab Juni 2014 müssen Sachverständige für das KfW- Programm Energieeffizient Bauen generell in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes eingetragen sein. Die Kreditlaufzeit und Tilgungsfreijahre betragen: bis zu 10 Jahre/ Tilgung zum Laufzeitende bis zu 10 Jahre/mind. 1, max. 2 Jahre bis zu 20 Jahre/mind. 1, max. 3 Jahre bis zu 30 Jahre/mind. 1, max. 5 Jahre Zinssatz ab 1,71% effektiv pro Jahr (Stand März 2014). Aktuelle Zinssätze im Internet unter www.kfw.de/konditionen. Weitere Informationen und technische Anforderungen zu den KfW-Effizienzhaus-Standards finden sie unter der Programmnummer 153 der KfW im Internet. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank. Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. 13

Energieeinsparung Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Tel. 0800-539 9002 www.kfw.de/153 Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 9. Energieeffizient Bauen - Programm 153 Fortsetzung von Seite 12 Förderung von Baudenkmalen Wenn durch Umwidmung unbeheizter Fläche zu neuem Wohnraum, Baumaßnahmen aufgrund von Auflagen zum Denkmalschutz die Anforderungen zum KfW Effizienzhaus 70 nicht erreichen, ist trotzdem eine Finanzierung möglich, wenn gutachterlich nachgewiesen wird, dass alle baulichen Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels unternommen wurden. Energieeffizienz kann sooooo schön sein. Bei planen + bauen sehen nicht nur die Häuser gut aus. Auch deren Öko-Bilanz kann sich sehen lassen. Denn Zukunft und Energieeffizienz bauen wir gleich mit ein. Fordern Sie unseren aktuellen Katalog an! planen+bauen Herderstraße 31 49078 Osnabrück Telefon 0541 40452-0 www.pb-os.de 14

Energieeinsparung Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Tel.: 0800-539 9002 www.kfw.de/153 Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 9. Energieeffizient Bauen - KfW-Effizienzhaus 55 - Programm 153 Darlehen aus dem Programm Energieeffizient Bauen für die Errichtung, Herstellung oder den Ersterwerb eines KfW- Effizienzhaus 55 mit einer Finanzierung von 100% der Bauwerkskosten (Baukosten ohne Grundstück), max. 50.000 pro Wohneinheit. Ein Jahresprimärenergiebedarf (Qp) von 55% und ein Transmissionswärmeverlust (H T) von 70% der errechneten Werte für das Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der der Energiesparverordnung (EnEV2009) darf nicht überschritten werden. Der Transmissionswärmeverlust darf gleichzeitig nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 zulässig. Der Nachweis ist durch einen in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes unter www.energie-effizienz-experten.de geführten Sachverständigen (s. Anhang) oder einer nach 21 EnEV ausstellungsberechtigten Person (z.b. Architekt, Bauingenieur) zu erbringen. Auch Planung und Baubegleitung müssen durch einen Sachverständigen nachgewiesen werden. Die Kreditlaufzeit und Tilgungsfreijahre betragen: bis zu 10 Jahre/ Tilgung zum Laufzeitende bis zu 10 Jahre/mind. 1, max. 2 Jahre bis zu 20 Jahre/mind. 1, max. 3 Jahre bis zu 30 Jahre/mind. 1, max. 5 Jahre Zinssatz ab 1,71% effektiv pro Jahr (Stand März 2014). Aktuelle Zinssätze im Internet unter www.kfw.de/konditionen. Es werden Tilgungszuschüsse in Höhe von 5% der Darlehenssumme gewährt. Die Gutschrift des Tilgungszuschusses erfolgt, nachdem der Sachverständige und die Hausbank die ordnungsgemäße Durchführung bestätigt haben. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank. Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens mit der Angabe der Programmnummer 153 zu stellen. 15

Energieeinsparung Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Tel.: 0800-539 9002 www.kfw.de/153 Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 9. Energieeffizient Bauen - KfW-Effizienzhaus 40 - Programm 153 Darlehen aus dem Programm Energieeffizient Bauen für die Errichtung, Herstellung oder den Ersterwerb eines KfW- Effizienzhaus 40 mit einer Finanzierung von 100% der Bauwerkskosten (Baukosten ohne Grundstück), max. 50.000 pro Wohneinheit. Ein Jahresprimärenergiebedarf (Qp) von 40% und ein Transmissionswärmeverlust (H T) von 55% der errechneten Werte für das Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der der Energiesparverordnung (EnEV2009) darf nicht überschritten werden. Der Transmissionswärmeverlust darf gleichzeitig nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 zulässig. Der Nachweis ist durch einen in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes unter www.energie-effizienz-experten.de geführten Sachverständigen (s. Anhang) oder einer nach 21 EnEV ausstellungsberechtigten Person (z.b. Architekt, Bauingenieur) zu erbringen. Auch Planung und Baubegleitung müssen durch einen Sachverständigen verbindlich nachgewiesen werden. Die Kreditlaufzeit und Tilgungsfreijahre betragen: bis zu 10 Jahre/ Tilgung zum Laufzeitende bis zu 10 Jahre/mind. 1, max. 2 Jahre bis zu 20 Jahre/mind. 1, max. 3 Jahre bis zu 30 Jahre/mind. 1, max. 5 Jahre Zinssatz ab 1,71% effektiv pro Jahr (Stand März 2014). Aktuelle Zinssätze im Internet unter www.kfw.de/konditionen. Es werden Tilgungszuschüsse in Höhe von 10% der Darlehenssumme gewährt. Die Gutschrift des Tilgungszuschusses erfolgt, nachdem der Sachverständige und die Hausbank die ordnungsgemäße Durchführung bestätigt haben. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank. Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens mit Angabe der Programmnummer 153 zu stellen. 16

Energieeinsparung Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Tel.: 0800-539 9002 www.kfw.de/153 Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 9. Energieeffizient Bauen - Passivhaus - Programm 153 Darlehen aus dem Programm Energieeffizient Bauen für die Errichtung, Herstellung oder Ersterwerb von Passivhäusern mit einer Finanzierung von 100% der Bauwerkskosten (ohne Grundstück), max. 50.000 pro Wohneinheit. Der Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) darf nicht mehr als 40 kwh pro m² Gebäudenutzfläche AN und der Jahres-Heizwärmebedarf Qh nicht mehr als 15 kwh pro m 2 Wohnfläche betragen. Der Nachweis ist nach dem Passivhaus Projektierungspaket www.passivhaus-info.de oder www.passiv.de durch einen Sachverständigen zu erbringen. Auch Planung und Baubegleitung müssen durch einen Sachverständigen nachgewiesen werden. Kreditlaufzeit und Tilgungsfreijahre betragen: bis zu 10 Jahre/ Tilgung zum Laufzeitende bis zu 10 Jahre/mind. 1, max. 2 Jahre bis zu 20 Jahre/mind. 1, max. 3 Jahre bis zu 30 Jahre/mind. 1, max. 5 Jahre Zinssatz ab 1,71% effektiv pro Jahr (Stand März 2014). Aktuelle Zinssätze können dem Internet unter www.kfw.de/konditionen entnommen werden. Je nach erreichtem Effizienzhaus-Niveau werden Tilgungszuschüsse in Höhe von 5% bis 10% gewährt. 17

Energieeinsparung 3.3 Einbau von Mikro/Mini-KWK-Anlagen Stadtwerke Osnabrück AG Tel.: 0541-2002 2002 www.stadtwerke-osnabrueck.de Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 6. Mikro-KWK-Zuschuss der Stadtwerke Osnabrück Wer sich für den Einbau einer Mikro-KWK-Anlage entscheidet, wird von den Stadtwerken mit 750 unterstützt. Das Gebäude, in dem die Anlage installiert wird, muss mindestens 2 Jahre von den Stadtwerken mit Erdgas und Strom beliefert werden. Für die Inanspruchnahme muss die Rechnung über den Einbau zusammen mit dem Förderantrag bei den Stadtwerken eingereicht werden. Zusätzlich wird jede erzeugte Kilowattstunde nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz 10 Jahre lang vergütet. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Tel.: 06196-908 798 www.bafa.de Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 7. Mini-KWK-Zuschuss Für die Errichtung von neuen Mini-KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu 20 kw kann ein einmaliger Zuschuss beantragt werden. Die Zuschüsse sind nach installierter Leistung gestaffelt, die von 1.425 für eine Anlage von 1 kw bis zu 3.325 für großen Anlagen von 19 kw variieren. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Anlage anspruchsvollen Effizienzanforderungen entspricht. Außerdem dürfen sie nicht in einem Gebiet mit einem Anschluss- und Benutzungsgebot für Fernwärme liegen. Die Anforderungen der EU-KWK-Richtlinie für Kleinstanlagen müssen deutlich übertroffen werden. Die Primärenergieeinsparung muss für Anlagen kleiner 10 kw mindestens 15% und für Anlagen bis 20 kw mindestens 20% betragen. Außerdem ist ein Gesamtnutzungsgrad von mindestens 85% einzuhalten. Detaillierte Informationen zu den Fördervoraussetzungen finden Sie direkt bei der BAFA. KWK-Anlagen müssen von der BAFA zertifiziert sein. Eine Liste der förderfähigen Hersteller finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes in der Rubrik Publikationen. Der Zuschuss muss vor Maßnahmenbeginn beantragt werden. 18

Energieeinsparung Exklusiv für unsere Kunden! 750 für Ihre Mikro-KWK-Anlage Sie möchten zu Hause selbst mit einer innovativen Erdgas-Mikro-KWK-Anlage Strom und Wärme erzeugen? Wir geben Ihnen 750 dazu! Mehr Infos und weitere Tipps zu moderner Heiztechnik gibt s von unseren Experten im Servicezentrum, Nikolaiort 3/4, 49074 Osnabrück oder unter 0541-2002 2002. 19

Energieeinsparung Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Tel.: 0800-539 9002 www.kfw.de/270 und www.kfw.de/271 Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 9. Erneuerbare Energien / Standard/Premium - Programm 270/271 KWK-Anlagen, die auf Basis erneuerbarer Energien arbeiten, können über ein zinsgünstiges Darlehen aus dem Programm Erneuerbare Energien mitfinanziert werden. Für streng wärmegeführte KWK-Biomasse-Anlagen bis zu 2 Megawatt Nennwärmeleistung können Fördermittel durch das Programm Erneuerbare Energien Premium (Programm 271) beantragt werden. Vgl. 4.2 Anlagen zur Verfeuerung von Biomasse Erwerb, Errichtung und Erweiterung von KWK-Anlagen, die vom Programm Premium nicht gefördert werden, können Förderung durch das Programm 270- Erneuerbare Energien-Standard erhalten. TIPP! Klimasparbuch für Stadt und Landkreis Osnabrück! Das Klimasparbuch Osnabrücker Land 2014 enthält neben zahlreichen Tipps für besonders klimafreundliche Produkte und Dienstleistungen aus dem Landkreis und der Stadt Osnabrück auch mehr als 50 Gutscheine aus den Bereichen Ernährung und Konsum, Mobilität, Wohnen, Bauen und Renovieren. Ein Großteil der Gutscheine kann in der Stadt Osnabrück eingelöst werden und beinhaltet beispielsweise 10 % Rabatt beim Einkauf in verschiedenen Biomärkten, einen kostenlosen Energie-Check, ermäßigtes Brennholz oder einen Car-Sharing Gutschein. Die Gutscheine können bis Ende des Jahres 2014 eingelöst werden. Das Klimasparbuch ist für 4,95 Euro erhältlich im Buchhandel, bei den Gutscheinpartnern, in der Tourist Information Osnabrück Osnabrücker Land, im Museum am Schölerberg und beim Fachbereich Umwelt und Klimaschutz (Hannoversche Straße 6-8, Zimmer 2D13). 20

Energieeinsparung Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Tel.: 06196-908 842 www.bafa.de Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 7. Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) - Stromvergütung Bei Neubau oder Modernisierung von KWK-Anlagen erhält jede KWK-Anlage für einen bestimmten Zeitraum von 10 Jahren Zuschläge für den gesamten erzeugten KWK Strom (sowohl für Einspeisung in das öffentliche Netz als auch für den Eigenstromverbrauch). Der Anspruch auf den KWK-Zuschlag muss für den selbstgenutzen Strom beim Stromnetzbetreiber geltend gemacht werden. Die Vergütung bei Anlagen bis zu einer Leistung von 50 kw beträgt 5,41 Cent pro kwh. Alternativ kann eine pauschalisierte Zahlung für 30.000 Betriebsstunden beantragt werden. Die Auszahlung des Zuschlages erfolgt durch den jeweiligen Stromnetzbetreiber, aber erst wenn die KWK-Anlage vom BAFA zugelassen worden ist. Für kleine KWK-Anlagen reichen, neben dem Inbetriebnahmeprotokoll, die Herstellerunterlagen mit den technischen Daten. Für neue KWK-Anlagen bis 10kW ist keine Zulassung vom BAFA mehr erforderlich, sondern nur noch eine Allgemeinverfügung. Diese muss dem BAFA spätestens vier Wochen nach Inbetriebnahme der Anlage angezeigt werden. Vordrucke zur Beantragung des Zulassungsbescheides, Informationen zur Allgemeinverfügung, sowie das Anzeigeformular finden Sie im Internet unter www.bafa.de (Rubrik Energie / Kraft-Wärme-Kopplung). Zusätzlich zum KWK-Zuschlag zahlt der Stromnetzbetreiber einen üblichen Preis für den aufgenommenen Strom. Für Anlagen bis 2 MW ist dies der durchschnittliche Preis für Grundlaststrom an der Strombörse EEX in Leipzig im jeweils vorangegangenen Quartal (z. B. im 4. Quartal 2013 3,7 Cent/kWh). Bei einer Biomasse-KWK-Anlage ist es nicht möglich, dass der KWK-Strom gleichzeitig nach dem Erneuerbare-Energien Gesetz (EEG) vergütet und zusätzlich Zuschläge nach dem KWK-Gesetz beantragt werden. Wenn sie die Förderung durch das EEG erhalten möchten, melden Sie Ihre Anlage direkt beim Netzbetreiber an. Das BAFA ist nicht am EEG Verfahren beteiligt. 21

Energieeinsparung 3.4 Einbau/Erneuerung von Heizungsanlagen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Tel.: 06196-908 625 www.bafa.de Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 7. Förderung einer effizienten Wärmepumpe Zuschuss für die Errichtung einer effizienten Wärmepumpe für die kombinierte Warmwasserbereitung und die Bereitstellung des Heizwärmebedarfs eines Gebäudes. Voraussetzungen für die Förderfähigkeit: - für elektrisch angetriebene Wärmepumpen und gasbetriebene Wärmepumpen: Einbau eines Strom- bzw. Gaszählers, sowie mind. eines Wärmemengenzählers zur Messung der größten Wärmemenge der Anlage sowie die Messung aller durch die Wärmepumpe abgegebenen Wärmemengen. - Vorliegen einer Fachunternehmererklärung bei elektrisch angetriebenen Wärmepumpen: Nachweis einer Jahresarbeitszahl von mind. 3,8 bei Sole/Wasser- und Wasser/Wasser- Wärmepumpen, bei Luft/Wasserwärmepumpen von mind. 3,5, bei gasmotorisch angetriebenen Wärmepumpen mind. 1,3. Daneben Nachweis des hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage und über die Anpassung der Heizkurve der Heizungsanlage an das entsprechende Gebäude. Der für die Berechnung der Jahresarbeitszahl benötigte COP-Wert muss von einem unabhängigen Prüfinstitut nachgewiesen werden. Oder ein Nachweis des EHPA Wärmepumpen-Gütesiegels ist zu erbringen. Gefördert wird Wohneigentum für das vor dem 01. 01.2009 ein Bauantrag gestellt wurde und bereits zuvor über ein Heizsystem verfügte. Basisförderung: 2800 je Anlage (mit Ausnahme von elektrisch betriebenen Luft/Wasserwärmepumpen). Die Förderung richtet sich nach der Nennwärmeleistung (nicht nach der Anzahl der Wohneinheiten). Anlagen mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 10 kw erhalten neben der Basisförderung eine zusätzliche Förderung: Nennwärmeleistung bis 20 kw: 120 je kw. Nennwärmeleistung bis 100 kw: 100 je kw, mind. 1.200. Für elektrisch betriebene Luft/Wasser-Wärmepumpen beträgt die Förderung 1.300 je Anlage. Anlagen mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 20 kw bis 100 kw werden mit 1.600 je Anlage bezuschusst. Wird gleichzeitig eine nach den Richtlinien des BAFA geförderte Solaranlage errichtet, so kann ein Kombinationsbonus von 500 beantragt werden. Beide förderfähigen Anlagen müssen innerhalb von 6 Monaten in Betrieb gehen. Zuschussnehmer aus diesem BAFA-Marktanreizprogramm können seit August 2012 bei der KfW einen Kredit für die Errichtung und Erweiterung von Wärmepumpen beantragen. Nähere Informationen hierzu können Sie Seite 25 entnehmen. 22

Energieeinsparung Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Tel.: 0800-539 9002 www.kfw.de/152 und www.kfw.de/430 Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 9. Energieeffizient Sanieren - Programm 152/430 Darlehen oder Zuschuss für die Erneuerung einer Heizungsanlage aus dem Programm Energieeffizient Sanieren : Gefördert wird Wohneigentum für das vor dem 01.01.1995 ein Bauantrag gestellt wurde. Bei der Heizungserneuerung ist eine Bestätigung des Fachhandwerkers über einen hydraulischen Abgleich notwendig. Kreditvariante (Programm 152): Es können bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten finanziert werden - max. aber bis zu 50.000 pro Wohneinheit. Die Kreditlaufzeit und Tilgungsfreijahre betragen: bis zu 10 Jahre/Tilgung zum Laufzeitende bis zu 10 Jahre/mind. 1, max. 2 Jahre bis zu 20 Jahre/mind. 1, max. 3 Jahre bis zu 30 Jahre/mind. 1, max. 5 Jahre Zinssatz ab 1% effektiv pro Jahr (Stand März 2014). Zuschussvariante (Programm 430): Für einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen werden 10 % der förderfähigen Kosten bzw. bis zu 5.000 pro Wohneinheit (bis zu zwei Wohnungseinheiten) bewilligt. Zuschüsse unter 300 werden nicht gewährt. Eine zusätzliche Finanzierung durch das auf Seite 22 beschriebenen BAFA-Programm ist nicht möglich. Nicht möglich ist auch eine Kombination von Programm 152 (Kredit) und 430 (Zuschuss). Stadtwerke Osnabrück AG Tel.: 0541-2002 2002 www.stadtwerke-osnabrueck.de Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 6. Umstellung der Heizungsanlage auf Erdgas Osnabrücker, die ihre Heizungsanlage von z.b. Strom oder Öl auf Erdgas umstellen, erhalten von den Stadtwerken 500 Zuschuss. Das Gebäude, in dem die Umstellung auf eine Erdgas-Heizung erfolgen soll, muss für eine Dauer von mindestens 24 Monaten von der Stadtwerke Osnabrück AG mit Erdgas versorgt werden. Der Einbau der Heizungsanlage und des Gaszählers müssen bis zum 31.12.2014 erfolgen. Die Einreichung des Förderantrages mit der Rechnung über den Einbau der Anlage ist bis zum 31.01.2015 möglich. 23

Energieeinsparung 3.5 Energieeffiezient Sanieren - Sanierung/Kauf eines Effizienzhauses Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Tel.: 0800-539 9002 www.kfw.de/151 und www.kfw.de/430 Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 9. Energieeffizient Sanieren - Programm 151/430 Darlehen oder Zuschuss aus dem Programm Energieeffizient Sanieren-KfW Effizienzhaus. Gefördert wird die Sanierung von Wohneigentum zum KfW-Effizienzhaus oder der Kauf eines sanierten Hauses oder einer Eigentumswohnung, die dem Standard eines KfW-Effizienzhauses entsprechen. Gefördert wird Wohneigentum für das vor dem 01.01.1995 ein Bauantrag gestellt wurde. Ferien- und Wochenendhäuser werden nicht gefördert. Auf Grundlage der ab 01.10.2009 geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV2009) werden fünf Standards gefördert: KfW-Effizienzhaus 55 (EnEV2009) KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV2009) KfW-Effizienzhaus 85 (EnEV2009) KfW-Effizienzhaus 100 (EnEV2009) KfW-Effizienzhaus 115 (EnEV2009) KfW-Effizienzhaus Denkmal. Erläuterungen zu den verschiedenen KfW-Effizienzhäusern und technischen Mindestanforderungen finden Sie auf der Internetseite der KfW. Für Baudenkmale finden Sie weitere Informationen unter www.kfw.de/denkmal. Das Vorhaben muss von einem Sachverständigen bestätigt werden. Der Nachweis ist durch einen in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes unter www.energieeffizienz-experten.de geführten Sachverständigen (s. Anhang) zu erbringen. Bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus Denkmal können nur Sachverständige aus der Expertenliste Energieberater für Baudenkmale zugelassen werden. Auch Planung und Baubegleitung sind durch einen Sachverständigen nachzuweisen. Informationen zur finanziellen Förderung der Baubegleitung finden Sie auf S. 27. Fördermöglichkeiten für eine umfassende Energieberatung finden Sie auf S. 10/11. Kreditvariante (Programmnummer 151): Es können bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten finanziert werden - maximal aber bis zu 75.000 pro Wohneinheit. Auch Nebenkosten (Architekt, Energieeinsparberatung, etc.) können finanziert werden. Grundlage ist die Anzahl der Wohneinheiten vor der Sanierung. Die Kreditlaufzeit und Tilgungsfreijahre betragen: bis zu 10 Jahre/mind. 1, max. 2 Jahre bis zu 20 Jahre/mind. 1, max. 3 Jahre bis zu 30 Jahre/mind. 1, max. 5 Jahre bis zu 10 Jahre/ Tilgung zum Laufzeitende. Zinssatz ab 1% effektiv pro Jahr (Stand März 2014). 24

Energieeinsparung Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Tel.: 0800-539 9002 www.kfw.de/151 und www.kfw.de/430 Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 9. Energieeffizient Sanieren Fortsetzung von Seite 24 Aktuelle Zinssätze im Internet unter www.kfw.de/konditionen. Je nach erreichtem KfW- Effizienzhaus Standard wird ein Tilgungszuschuss von bis zu 17,5% der Darlehenssumme gewährt. Zuschussvariante (Programmnummer 430): Pro Wohneinheit werden bis zu 18.750 (je nach erreichtem KfW-Effizienzhaus-Standard) bezuschusst. Gefördert werden bis zu 2 Wohneinheiten. Bemessungsgrenze für die Zuschusshöhe ist die Anzahl der Wohneinheiten vor der Sanierung. Ihren Antrag stellen Sie vor Sanierungsbeginn direkt bei der KfW. Einen Online-Antrag finden Sie auf der Seite der KfW. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank. Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Tel.: 0800-539 9002 www.kfw.de/167 Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 9. Energieeffizient Sanieren - Programm 167 - Ergänzungskredit Heizungsanlagen Gefördert wird die energetische Sanierung von Wohngebäuden durch Errichtung und Erweiterung von kleinen Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien. Der Kredit ist mit dem BAFA-Zuschuss aus dem Marktanreizprogramm kombinierbar (S. 22, 33 und 40). Auf diese Weise können Sie Ihre Heizungsmodernisierung komplett durch Kredit und Zuschuss finanzieren. Gefördert werden thermische Solarkollektoranlagen, Biomasseanlagen und Wärmepumpen. Weiterhin ist eine Kombination mit den KfW- Programmen Energieeffizient Sanieren oder Investitionszuschuss (S. 24) sowie Baubegleitung (S.27) möglich, soweit der BAFA-Zuschuss in Anspruch genommen wird. Die Kreditlaufzeit beträgt 10 Jahre bei max. 2 Tilgungsfreijahren. Zinssatz ab 2,32 % effektiv pro Jahr (Stand März 2014). Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank. Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. 25

Energieeinsparung Sparkassen-Finanzgruppe Wärmstens zu empfehlen: Ihr Energie-Check mit der ThermoCard. Modernisieren lohnt sich - am besten mit der Sparkassen-Baufinanzierung. Holen Sie sich die ThermoCard in Ihrer Sparkassen-Filiale und prüfen Sie selbst, wie gut Ihre Wände die Wärme drinnen und den Winter draußen halten. Einfach die Karte von innen auf die Wandflächen Ihrer Außenwände drücken, und schon sehen Sie, ob auch Sie täglich gegen zu kalte Wände anheizen müssen. Nutzen Sie Einsparpotenziale und steigern Sie mit gezielten Modernisierungsmaßnahmen den Wohnkomfort und den Wert Ihres Eigenheims. Wenn s um Geld geht Sparkasse. Idee und Rechte: www.thermocard.de, Dr. Jens Watenphul 26

Energieeinsparung 3.6 Energieeffizient Sanieren - Baubegleitung Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Tel.: 0800-539 9002 www.kfw.de/431 Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 9. Energieeffizient Sanieren - Programm 431 Aus dem Programm Energieeffizient Sanieren können Wohnraumeigentümer einen Zuschuss für die professionelle Baubegleitung an Wohngebäuden durch einen externen Sachverständigen während der Sanierungsphase (nicht gefördert werden Ferien- und Wochenendhäuser) beantragen. Für die qualifizierte Baubegleitung durch einen Sachverständigen kann ein Zuschuss in Höhe von 50% der förderfähigen Kosten max. 4.000 beantragt werden. Voraussetzung: Beantragung einer Förderung der Sanierungsmaßnahme im Programm Energieeffizient Sanieren (Programm 151/152/430 und 167). Bei Eigentumswohnungen kann entweder die Wohneigentumsgemeinschaft oder jeder einzelne Eigentümer einen Antrag stellen. Als Sachverständiger anerkannt sind Energieberater, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes unter www.energie-effizienz-experten.de geführt sind (s. Anhang). Umfassende Energieberatungen können im Rahmen des Bundesprogramms Vor-Ort-Beratung separat durchgeführt werden. (siehe S. 11). Der Antrag muss bis spätestens drei Monate nach Durchführung der Maßnahmen direkt bei der KfW gestellt werden mit Angabe der Programmnummer 431. TIPP! Gutachten Sanierungspotentiale in Osnabrück Als eine von 19 Kommunen wurde die Stadt Osnabrück für die Teilnahme am bundesweiten Fördervorhaben Masterplan 100% Klimaschutz ausgewählt. In Zusammenarbeit von Politik und Verwaltung sowie relevanten Institutionen, Vereinen und Verbänden, Unternehmen und der Wissenschaft wird bis Ende 2014 eine kommunale Strategie für den Klimaschutz erarbeitet. Es soll dargestellt werden, wie eine Senkung der CO 2 -Emissionen um 95 Prozent und des Energieverbrauchs um 50 Prozent bis zum Jahr 2050 möglich sein kann. Im Rahmen des Projektes wurden Gutachten zu verschiedenen klimarelevanten Themen in Osnabrück vergeben. Eines betrachtet die Sanierungspotentiale des Osnabrücker Wohngebäudebestandes. Insgesamt konnte bei 15 bis 20 Prozent aller Gebäude in Osnabrück ein verhältnismäßig hohes Energieeinsparpotential ermittelt werden. Die Ergebnisse der Studie können unter www.osnabrueck.de/gruenumwelt/78903.asp herunter geladen werden. 27

Energieeinsparung 3.7 Energieeffizient Sanieren - Einzelmaßnahmen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Tel.: 0800-539 9002 www.kfw.de/152 und www.kfw.de/430 Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 9. Energieeffizient Sanieren - Programm 152 / 430 Darlehen oder Zuschuss aus dem Programm Energieeffizient Sanieren. Gefördert werden Einzelmaßnahmen/Einzelmaßnahmenkombinationen wie z. B. Dämmung, Heizungserneuerung, Fensteraustausch, Lüftungseinbau für die Sanierung Ihres Wohneigentums. Gefördert wird Wohneigentum für das vor dem 01.01.1995 ein Bauantrag gestellt wurde. Ferien- und Wochenendhäuser werden nicht finanziert. Technische Mindestanforderungen sind der Anlage des Merkblatts zu diesem Programm zu entnehmen. Bei einer Heizungserneuerung ist eine Bestätigung des Fachhandwerkers über einen hydraulischen Abgleich notwendig. Förderfähige Maßnahmen sind der Liste förderfähiger Maßnahmen auf der Seite der KfW zu entnehmen. Die Maßnahmen müssen durch ein Fachunternehmen des Bauhandwerks durchgeführt werden. Die Angemessenheit der Maßnahmen muss durch einen Sachverständigen bestätigt werden (www.energie-effizienz-experten.de). Kreditvariante (Programmnummer 152): Es können bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten finanziert werden - max. aber bis zu 50.000 pro Wohneinheit. Auch Nebenkosten (Architekt, Energieeinsparberatung, etc.) können finanziert werden. Grundlage ist die Anzahl der Wohneinheiten vor der Sanierung. Die Kreditlaufzeit und Tilgungsfreijahre betragen: bis zu 10 Jahre/ Tilgung zum Laufzeitende bis zu 10 Jahre/mind. 1, max. 2 Jahre bis zu 20 Jahre/mind. 1, max. 3 Jahre bis zu 30 Jahre/mind. 1, max. 5 Jahre. Zinssatz ab 1% effektiv pro Jahr (Stand März 2014). Ihren Antrag stellen Sie vor Sanierungsbeginn bei Ihrer Hausbank. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen wird das Darlehen durch Ihre Hausbank bereitgestellt. Die Berater Ihrer Hausbank füllen den Kreditantrag für Sie aus. Zuschussvariante (Programmnummer 430): Für einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen wird ein Betrag von 10% der Investitionskosten bis zu max. 5.000 pro Wohneinheit bewilligt. Gefördert werden bis zu zwei Wohnungseinheiten. Zuschüsse unter 300 werden nicht gewährt. Ihren Antrag stellen Sie vor Sanierungsbeginn direkt bei der KfW. Einen online Antrag finden Sie auf der Seite der KfW. Bei einer Heizungserneuerung ist eine zusätzliche Finanzierung durch das auf Seite 22 beschriebenen BAFA- Programm nicht möglich. Nicht möglich ist auch eine Kombination von Programm 152 (Kredit) und 430 (Zuschuss). 28

Energieeinsparung TIPP! Inforeihe Energetische Gebäudesanierung - konkret! Eine Inforeihe der Stadt Osnabrück, Fachbereich Umwelt und Klimaschutz, vermittelt Hauseigentümern Wissen, Informationen und bietet Beratung rund um die Altbausanierung an. Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist kostenfrei. Aktuelle und ausführliche Informationen unter: www.osnabrueck.de/gruenumwelt Veranstaltungsort: Vortragssaal der Volkshochschule Osnabrück, Bergstraße 8, 49076 Osnabrück Veranstaltungen: Mittwoch, der 02. April 2014, 18:30 Uhr Das Marktanreizprogramm des Bundes Mittwoch, der 23. April 2014, 18:30 Uhr Kosten und Nutzen von Altbausanierungsmaßnahmen Mittwoch, der 14. Mai 2014, 18:30 Uhr Altbausanierung braucht Förderung Mittwoch, der 18. Juni 2014, 18:30 Uhr Mit eigenen KWK-Anlagen Strom und Wärme erzeugen CO 2 -Reduzierung und Energieeinsparung in Gebäuden: Stadt Osnabrück lobt Wettbewerb 2014 aus! Die Stadt Osnabrück, Fachbereich Umwelt und Klimaschutz, wird im Herbst 2014 einen Wettbewerb zur CO2-Reduzierung und Energieeinsparung in Gebäuden ausloben. Alle Osnabrücker Bürger sind aufgerufen, sich daran zu beteiligen! Informationen hierzu finden Sie ab August 2014 unter www.osnabrueck.de/gruenumwelt. 29

Energieeinsparungnsparung Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) Tel.: 0511-30031 313 www.nbank.de Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 8. Energetische Modernisierung von Wohneigentum Über das Darlehen können Maßnahmen wie z. B. Dämmung, Fensteraustausch, Erneuerung von Heiztechnik, Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien in selbstgenutzten Wohneigentum finanziert werden. Gefördert werden Gebäude die bis zum 01.01.1995 fertiggestellt worden sind. Der Nachweis der energetischen Maßnahmen ist durch einen Energieberater (Architekt oder Ingenieur) zu erbringen. Werden gleichzeitig KfW-Mittel in Anspruch genommen, kann die Kopie des Nachweises, der von der KfW verlangt wird vorgelegt werden. Es wird ein Darlehen in Höhe von 40% der Gesamtkosten gewährt. Die Kosten je Wohnung müssen mind. 10.000 und max. 75.000 betragen. In Ausnahmefällen kann ein Darlehen in Höhe von 85% der Gesamtkosten gewährt werden. Zinsen: 1. - 10. Jahr: 0%/ 2% ab 11. Jahr: marktüblich (höchstens 6%) Tilgung: 2%. Wurde ein Darlehen von mehr als 40% der Gesamtkosten bewilligt, beträgt der Zinssatz 2% und der Tilgungssatz 5% (Stand März 2014). Ihren Antrag stellen Sie vor Sanierungsbeginn bei der zuständigen Wohnraumförderstelle. Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) Tel.: 0511-30031 313 www.nbank.de Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 8. Energetische Modernisierung von Mietwohnungen Investoren, die ältere Mietwohnungen (Fertigstellung bis zum 01.01.1995) energetisch modernisieren wollen, können ein Darlehen erhalten. Gefördert werden Maßnahmen wie z. B. Dämmung, Fensteraustausch, Erneuerung von Heiztechnik und Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Fördervoraussetzungen sind u.a., dass die Größe der Wohnung in einem angemessenen Verhältnis zum Mieterhaushalt steht und dass das Gesamteinkommen aller zum Haushalt gehörenden Personen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht unterschreiten darf. Zinsen: 1.-15. Jahr: 0% Tilgung 1 %. ab 16. Jahr: marktüblich Es kann ein Darlehen bis zu 40% der durch die Maßnahme verursachten Kosten, jedoch höchstens der Kosten eines vergleichbaren Neubaus, gewährt werden. Ihren Antrag stellen Sie vor Sanierungsbeginn bei der zuständigen Wohnraumförderstelle. 30

Regenerative Energien 4 Förderprogramme für regenerative Energien 4.1 Erzeugung von Strom aus Biomasse Stadtwerke Osnabrück AG Tel.: 0541-2002 2002 www.stadtwerke-osnabrueck.de Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 6. Eneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) - Stromvergütung Jede Anlage zur Erzeugung von Strom aus Biomasse erhält für den Zeitraum von 20 Jahren eine garantierte Mindestvergütung je kwh eingespeisten Strom. Die Vergütung kann sich weiter erhöhen, wenn der Strom aus bestimmten Stoffgruppen (z.b. Pflanzen, Gülle) gewonnen wird oder in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen erzeugt wird (KWK-Bonus). Aktuelle Informationen zum EEG und den derzeitigen Vergütungssätzen finden Sie auf der Themenseite des Bundesumweltministeriums www.erneuerbare-energien.de unter dem Link EEG. Nach der Installation wird ein Vertrag mit dem Netzbetreiber geschlossen. In Osnabrück mit der SWO Netz GmbH. Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Tel.: 0800-539 9002 www.kfw.de/270 Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 9. Eneuerbare Energien / Standard - Programm 270 Darlehen aus dem Programm Erneuerbare Energien / Programmteil Standard für Privatpersonen (die den erzeugten Strom einspeisen), Freiberufler, Landwirte und gemeinnützige Organisationen: Gefördert wird der Erwerb, die Errichtung und auch die Erweiterung von Anlagen zur Verfeuerung von Biomasse (Strom aus fester Biomasse). Bis zu 100% der förderfähigen Nettoinvestitionskosten max. 25 Mio. können mit individuellen risikogerechten Zinssätzen mitfinanziert werden. Die Kreditlaufzeit und Tilgungsfreijahre betragen: bis zu 5 Jahre/max. 1 Jahr bis zu 10 Jahre/max. 2 Jahre bis zu 20 Jahre/max. 3 Jahre (bei Investitionen mit einer technischen und wirtschaftlichen Lebensdauer von mehr als 10 Jahren). Zinssatz ab 1,46% effektiv pro Jahr (Stand März 2014). Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank. Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens mit Angabe der Programmnummer 270 zu stellen. 31