Begrüssung Foto: Gürbe

Ähnliche Dokumente
Revitalisierungsplanung

Kanton Bern. Referent/Referentin ANLASS / THEMA

Revitalisierung an Seen Grundlagen zum Vollzug

Seeufer und Revitalisierung

Strategische Planungen (GSchG SR und BGF SR 923.0)

Die neue Gewässerschutzverordnung (GSchV) Quelle:

Kanton Bern. Nutzen und Schützen von. Landschaft und Natur. Foto Markus Zeh

Gewässer- Revitalisierungen im Kanton Zürich

Vorlesung «Binnengewässer Konzepte und Methoden für ein nachhaltiges Management» Das Gewässerschutzgesetz der Schweiz. 29.

Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer

Vorlesung «Binnengewässer Konzepte und Methoden für ein nachhaltiges Management» Das Gewässerschutzgesetz der Schweiz. 21.

Sanierung Wasserkraft. Fischauf- und Abstieg im Kanton Bern. 17. Workshop Fische der AWAW vom 8. Oktober 2015, Innertkirchen.

Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer

Schutz und Nutzung der Gewässer

Vollzug Teilrevision Gewässerschutzgesetz (GSchG)

PD Dr. Stephan Müller Chemiker

Planung Wiederherstellung Fischwanderung

Regionalübersicht. Strategische Planungen nach GSchG/GSchV. Lütschinentäler

Regionalübersicht. Strategische Planungen nach GSchG/GSchV. Schüss

Regionalübersicht. Strategische Planungen nach GSchG/GSchV. Önz. Anhang - Objektblätter

Amt für Umwelt. Übersicht Strategische Gewässerplanungen des Kantons Solothurn und interkantonale Planungen der Aare

s Parlamentarische Initiative. Schutz und Nutzung der Gewässer (UREK-S) (Differenzen)

Gewässerperlen vom Aussterben bedrohte Paradiese

Sanierung Fischgängigkeit Integrale Planung im Kanton Bern

Auf dem Weg zum naturnahen Zustand? Herausforderungen und Chancen bei der Umsetzung des revidierten Gewässerschutzgesetzes

Sanierung des Geschiebehaushaltes. Strategische Planungen nach GSchG/GSchV. Schlussbericht Gewässersystem Hasliaare Anhang.

Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer

5 LEBENSRAUM FLIESSGEWÄSSER

Regionalübersicht. Strategische Planungen nach GSchG/GSchV. Emme

Amt für Umwelt. Thurgau. Gewässerraum. Wasserbautagung Donnerstag, 14. März 2019

Regionalübersicht. Strategische Planungen nach GSchG/GSchV. Aare Bielersee - Rhein

EINFÜHRUNG IN DEN GEWÄSSERRAUM - UMSETZUNG GEMÄSS BSIG-WEISUNG 2015

Gewässerschutz und Landwirtschaft. SGAR/SSDA-Tagung Luzern Präsentation von J.-M. Henny 1

Umsetzung Gewässerraum im Thurgau

Sanierung der Fischwanderung an den WKW des Kantons St.Gallen Übersicht der Planung

Quell-Lebensräume: Bedeutung aus nationaler Sicht und aktuelle Projekte des Bundes

UMSETZUNG DER GEWÄSSERRÄUME (WBG) IN DER ORTSPLANUNG WALKRINGEN ERLÄUTERUNGSBERICHT

Departement Bau, Verkehr und Umwelt Abteilung Landschaft und Gewässer

Gewässerraum Kantonale Grundlagen

Behördenverbindlicher Raumbedarf der Gewässer Mitwirkung der Gemeinden

Geschiebemanagement in der Schweiz

Interkantonale Planung Aare

Strategische Planungen (GSchG SR und BGF SR 923.0)

Naturschutz und Wasserkraftnutzung. Hintergründe, Beeinträchtigungen und deren Umgang aus der Perspektive des Naturschutzes

Regionalübersicht. Strategische Planungen nach GSchG/GSchV. Saane Oberlauf. Anhang - Objektblätter

VII 24. Neu zu erstellende Kleinwasserkraftwerke. Kennzeichnung

Kanton Bern. G e w ä s s e r r a u m

Amt für Umwelt. Schlussbericht Revitalisierung Fliessgewässer - Strategische Planung

Vorlesung «Binnengewässer Konzepte und Methoden für ein nachhaltiges Management» Fliessgewässerrevitalisierung. 10. November 2014

Sicht des Kantons Bern

Fischrückgang in der Schweiz Wo stehen wir heute?

Ökologische Sanierung der Wasserkraft

INTERKANTONALE PLANUNG AARE

Bundesamt für Umwelt Abteilung Wasser 3003 Bern Baden, 31. August 2011, Pfa/ez

Revitalisierung Fliessgewässer

Freuden und Leiden der Kantone

Sanierung Wasserkraft in der CH mit Fokus auf Schwall-Sunk

Mehr Freiheit für unsere Gewässer

Umsetzung Gewässerraum im Thurgau

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau. Festlegung des behördenverbindlichen Raumbedarfs der Gewässer

Umsetzung Gewässerraum im Thurgau

Ausbau der Wasserkraft schießt über das Ziel

Kanton Zürich Baudirektion Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft. Gewässerraum. Das Wichtigste in Kürze

Anliegen des Fischereiverbandes Kanton Luzern an die Mitglieder des Kantonsrates

Umsetzung Gewässerschutzgesetz

3. Symposium Internationale Wasserwirtschaft im Einzugsgebiet Alpenrhein und Bodensee

Kostengünstige Bausteine zur ökologischen Aufwertung von Fliessgewässern: Instream-Restaurieren. Matthias Mende IUB Engineering AG, Bern

Agrarpolitik an der Liebegg Raumplanung und Landwirtschaft: Herausforderungen, Chancen, Zielkonflikte

Natur-Entwicklungspotential für die Thur der Zukunft

Sanierung des Geschiebehaushaltes. Strategische Planungen nach GSchG/GSchV. Schlussbericht Gewässersystem Chirel.

Umgang mit den neuen Gewässerabständen im Baubewilligungsverfahren

Mehr Leben für unsere Bäche Revitalisierungen im Kanton Aargau

Programm Fliessgewässer Schweiz

4 LEBENSRAUM FLIESSGEWÄSSER

Renaturierung der Schweizer Gewässer: Die Sanierungspläne der Kantone ab 2015

Planung und Umsetzung in einem Gebirgskanton. Thema: Strategische Planung Graubünden; Beispiel Alpenrhein

Laura Chavanne ARP/KP. Kantonaler Nutzungsplan Gewässerraum Los 1 - Frenkentäler Informationsveranstaltung 19. Mai 2016

Marion Mertens. Gesunde Fische in unseren Fliessgewässern. ssern ein 10-Punkte. Punkte-PlanPlan. Eawag: Das Wasserforschungs-Institut des ETH-Bereichs

Sanierung des Geschiebehaushaltes. Strategische Planungen nach GSchG/GSchV. Schlussbericht Gewässersystem Lombach.

AUSSCHEIDUNG GEWÄSSERRÄUME INNERORTS / AUSSERORTS

Umsetzung revidierte GSchG/GSchV Umsetzung der revidierten Gewässerschutzgesetzgebung der Umsetzung:

Gewässerentwicklung in Baden-Württemberg

Richtplananpassung - Kapitel 3.9

Sicht Schweizer Bauernverband

A-2 Methodenbeschreibung (detailliert)

Es freut mich, dass ich die heutige Tagung als Präsident der Bau, Planungs und Umweltdirektorenkonferenz eröffnen kann. Dies aus drei Gründen:

Parlamentarische Initiative Schutz und Nutzung der Gewässer

Erfahrungsbericht: Finanzierung der Wiederherstellung der Fischdurchgängigkeit

Kempt, öffentliches Gewässer Nr. 1.0 Gemeinde Fehraltorf. Hochwasserschutz und Revitalisierung Kempt. Kurzbericht zur Gewässerraumfestlegung

Revitalisierung Fliessgewässer Strategische Planung

Gigersteinbach Öffentliches Gewässer Nr. 7.1 Abschnitt: Einmündung Scheidbach bis Scheidbachweg Hochwassersicherer Ausbau HQ100

Ansätze für ein zukünftiges Fliessgewässermonitoring in der Schweiz

Gewässerschutzverordnung (GSchV)

Kurzbericht zur Gewässerraumfestlegung

Eckpfeiler des Schweizer Biber-Managements

Hochwasserschutz und Flussrenaturierung Gürbe im Raum Belpmoos

Die Bedeutung des (Rest-) Wassers

Transkript:

Begrüssung Foto: Gürbe 1

2

Änderungen Gewässerschutzgesetz (GSchG) Am 11. Dezember 2009 haben die eidgenössischen Räte mit einer Änderung der Gewässerschutzgesetzgebung vom 24. Januar 1991 einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Lebendiges Wasser" beschlossen. Die Änderungen des Gewässerschutzgesetzes traten am 1. Januar 2011 in Kraft. Im Wesentlichen werden durch das neue Bundesrecht die folgenden Gegenstände neu geregelt: Sicherung des Gewässerraums Revitalisierung der Gewässer Wiederherstellung der Fischgängigkeit bei Wasserkraftanlagen Verminderung der negativen Auswirkungen von Schwall und Sunk unterhalb von Wasserkraftwerken Reaktivierung des natürlichen Geschiebehaushalts der Gewässer. Ziel des Bundes zur Revitalisierung der Gewässer Rund 15'000 Kilometer Fliessgewässer in der Schweiz sind stark verbaut und in einem schlechten Zustand. Zirka ein Viertel dieser Gewässer, dies entspricht rund 4'000 Kilometer, sollen unter Berücksichtigung des Nutzens der Revitalisierungen für die Natur und Landschaft und der wirtschaftlichen Auswirkungen in den nächsten 80 Jahren revitalisiert werden. Ziel dabei ist, dass Gewässer als naturnahe Lebensräume aufgewertet werden Beitrag zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität. Projektablauf und Arbeitsprozesse Die Kantone mussten dem BAFU die strategische Planung der Revitalisierung von Fliessgewässer bis zum 31. Dezember 2013 zur Stellungnahme einreichen und bis zum 31. Dezember 2014 verabschieden. Die Planung ist alle 12 Jahre für einen Zeitraum von 20 Jahren zu erneuern. 3

Unter einer Revitalisierung wird laut Gewässerschutzgesetz (Art. 4 Bst. m GSchG) "die teilweise Wiederherstellung der natürlichen Funktionen eines verbauten, korrigierten, überdeckten oder eingedolten oberirdischen Gewässers mit baulichen Massnahmen" verstanden. Die Gewässerrenaturierung als Ziel und Leitbild umfasst die vollständige Wiederherstellung aller natürlichen Funktionen. Warum die Revitalisierung von Fliessgewässern dringend notwendig ist, lässt sich daran erkennen, dass heute nur noch wenige Bach- und Flussabschnitte in der Schweiz als naturbelassen bezeichnet werden können (FIBER 2014): Rund ein Viertel der schweizerischer Fliessgewässer sind begradigt, kanalisiert oder eingedolt. Viele Staudämme und Wasserkraftwerke verändern den natürlichen Abfluss. In der Schweiz beeinträchtigen über 100'000 künstliche Wanderhindernisse die Fischwanderung. Viele Fischarten sind ausgestorben oder stehen auf der Roten Liste. In der Schweiz sind alle grossen Wanderfische wie Lachs, Meerforelle, Stör und Maifisch verschwunden. Die Nase und die Seeforelle sind vom Aussterben bedroht bzw. stark gefährdet. Der lokale Verlust vieler Arten beeinträchtigt Nahrungsketten und damit auch ganze Ökosysteme. Abbildungen: Beispiele begradigter Fliessgewässer im Kanton Bern (links: Hasliaare, rechts: Gürbe) 4

Im Kanton Bern ist die Revitalisierungsplanung Teil eines umfassenden "Gewässerentwicklungskonzepts" (GEKOBE). Im GEKOBE wurden nebst der Revitalisierung auch die Planungen Sanierung Fischgängigkeit, Schwall-Sunk, Geschiebetrieb und Gewässerraum sowie Interkantonale Aareplanung koordiniert. Jedes dieser GEKOBE Teilprojekte bestand aus einem Projektleiter und einem Kernteam, die zusammen die Zwischen- und Endergebnisse der Teilprojekte erarbeiteten. Die Arbeiten wurden durch verwaltungsinterne Begleitgruppen begleitet. Jedes Teilprojekt wurde zudem durch ein externes Büro fachlich unterstützt. Die Koordination zwischen den GEKOBE Teilprojekten erfolgte im Rahmen von im April 2014 durchgeführten Workshops durch die Projektleitung. 5

Das Vorgehen des Kantons Bern zur Revitalisierungsplanung orientierte sich grundsätzlich an der Vollzugshilfe BAFU. Grundlagendaten Um festzustellen, welchen Nutzen für Natur und Landschaft eine Revitalisierung generieren würde, wurden als erstes Grundlagendaten zusammengestellt: Gewässernetz: Die GIS-Analysen wurden auf dem kantonalen Gewässernetz GN5 durchgeführt. Ökomorphologie Stufe F: Der Datensatz beschreibt den aktuellen strukturellen Zustand ("Natürlichkeitsgrad") des Gewässers und angrenzenden Umlands. Die Ökomorphologiedaten gaben somit Hinweise darauf, wie stark ein Gewässerabschnitt von einer Revitalisierung profitieren würde. Für ein natürliches oder naturnahes Gewässer wäre der Profit null oder sehr gering, bei einem stark beeinträchtigten oder eingedolten Gerinne hätten Revitalisierungsmassnahmen dagegen eine grosse Auswirkung auf den Natürlichkeitsgrad. Anlagen im Gewässerraum: Die Bestimmung der Anlagen im Gewässerraum erlaubte eine sehr grobe Aussage zum erwarteten finanziellen Aufwand, mit dem bei der Revitalisierung eines Gewässers zu rechnen wäre. Ein hoher Anteil Anlagen verringerte zudem den räumlichen Handlungsspielraum für Revitalisierungen und damit die Umsetzungschancen eines Projekts. Generell konnte gesagt werden, dass Gewässerabschnitte mit einem hohen Anteil Anlagen im Gewässerraum für Revitalisierungen weniger in Frage kamen als solche mit einem geringen Anteil. Der Gewässerraum für diese Analyse wurde gemäss Übergangbestimmungen des Bundes berechnet und kann daher nicht mit den Gewässerräumen aus Teilprojekt in Beziehung gesetzt werden. Ökologisches Potenzial und landschaftliche Bedeutung: Im Gegensatz zur übrigen Umweltschutzgesetzgebung wird im Kontext des GSchG der Begriff Ökologisches Potential im Sinne einer ökologischen Bedeutung verwendet und nicht als Potential im eigentlichen Sinn. Die Bestimmung des ökologischen Potenzials und landschaftlichen Bedeutung stellte eine der grössten Herausforderungen im ganzen Planungsprozess dar. Die Zusammenfassung von letztendlich 17 6

verschiedenen Datensätzen aus den Bereichen Ökologie, Landschaft und Biotopflächen in einer einzigen Bewertung erforderte die Mitarbeit des ganzen Kernteams und dauerte mehrere Sitzungen mit Neuberechnungen und Plausibilisierungen. Im Gegensatz zur Wissenschaft und gängigen Praxis, wird im Gewässerschutzgesetz der Begriff ökologisches Potential im Sinne von ökologischer Bedeutung, also eines Zustands verwendet. Beispiel Viele der Gewässer im Raum Rubigen weisen ein hohes ökologisches Potenzial und landschaftliche Bedeutung auf. Entlang der Aare befinden sich viele wertvolle Lebensräume und Inventare, was zu dieser Bewertung führt. Gesamthaft weisen gut 1'500 km Flüsse und Bäche ein hohes ökologisches Potenzial und landschaftliche Bedeutung auf, 2'800 km ein mittleres. Knapp zwei Drittel der Gewässer ist mit einem geringen ökologischen Potenzial bewertet. 6

GIS-Analyse Schritt 1: Bestimmung des Aufwertungspotenzials durch Verknüpfung der Ökomorphologie mit den Anlagen im Gewässerraum. Das Aufwertungspotenzial macht eine Aussage zum Kosten-Nutzen-Verhältnis einer Revitalisierung. Gross ist das Aufwertungspotenzial bei stark verbauten oder eingedolten Gewässern, welche kaum oder keine Anlagen im Gewässerraum haben. Schritt 2: Verknüpfung des Aufwertungspotenzials mit dem ökologischen Potenzial und der landschaftlichen Bedeutung. Die Verknüpfungen 1 und 2 wurden gemäss Bundesvorgaben ausgeführt. Es bestand diesbezüglich kein Handlungsspielraum. Plausibilisierung Schritt 3: Bestimmung des Nutzens für die Natur und Landschaft im Verhältnis zum voraussichtlichen Aufwand (Nutzen.80) durch Plausibilisierung der Ergebnisse der GIS-Analyse. Die Plausibilisierungen erfolgten auf Expertenbasis und unter Einbezug der Grundlagendaten sowie weiteren für die GIS-Analyse nicht zur Verfügung stehenden relevanter Daten. Schritt 4: Bestimmung der zeitlichen Priorität der Revitalisierungsmassnahmen (Priorität.20), unter Berücksichtigung von Synergien sowie von möglichen Konflikten (Koordination mit Nachbarkantonen; GEKOBE- Koordinationsworkshops und Koordination mit anderen Planungen z.b. 7

Hochwasserschutz, Landwirtschaft; Verwaltungsinterne Mitwirkung; Stellungnahmen der Mitglieder der Begleitgruppe GEKOBE; Stellungnahme BAFU). 7

Die Karte "Nutzen.80" beschreibt den Nutzen einer Revitalisierung für Natur und Landschaft im Verhältnis zum voraussichtlichen Aufwand. Dieser Nutzen ist unterteilt in die Kategorien gering, mittel und gross. Im Kanton Bern weisen 655.2 Kilometer Fliessgewässer ein grosses, 1'330.1 Kilometer ein mittleres und 3'679.4 Kilometer ein geringes Kosten-Nutzen-Verhältnis auf. Die Karte stellt das Resultat der vorgängig erwähnten Plausibilisierungsschritten dar. Der Vergleich mit der vorigen Folie zeigt, dass ein hohes ökologisches Potenzial nicht automatisch zu einem hohen Nutzen von Revitalisierungen führt. 8

Das Revitalisierungsprogramm 2016-2035 beschreibt die zeitliche Priorität der Massnahmen. Die Priorität ist unterteilt in die Kategorien hoch und mittel, wobei es auch Massnahmen gibt, deren räumliche Verortung entlang der Revitalisierungsstrecke während der Planungsphase nicht genau feststand. Zusätzlich wurden Strecken ausgeschieden, die grundsätzlich ein grosses Potenzial aufweisen, deren Umsetzung allerdings bis ins Jahr 2035 eher nicht realistisch ist. Die Gesamtlänge der im Revitalisierungsprogramm 2016-2035 ausgeschiedenen Strecken beträgt noch gut 500 Kilometer, davon wurde für rund 175.5 Kilometer einen hohen und für rund 326.5 Kilometer einen mittleren Nutzen für Natur und Landschaft definiert. 9

Nebst einem Schlussbericht und den Karten Priorität.20 und Nutzen.80 wurde für jede Revitalisierungsstrecke der Karte Priorität.20 ein Objektblatt erstellt. Darauf sind wichtige Angaben der jeweiligen Revitalisierungsplanung erfasst. Nebst einem entsprechenden Kartenausschnitt der Revitalisierungsstrecke inkl. Priorität, beinhalten die Objektblätter u.a. Informationen zu den Massnahmentypen, zur verwaltungsinternen Mitwirkung sowie dem Koordinationsbedarf mit anderen (GEKOBE-) Planungen. 10

Foto: Eine naturnahe Flusslandschaft entlang der Sense mit Referenzcharakter für Revitalisierungen ((Übergeordnete Präsentation: Überblick zu den weiteren Schritten)) 11