Für eine Welt frei von Folter und Todesstrafe

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Transkript:

Für eine Welt frei von Folter und Todesstrafe DRINGLICHE APPELLE / september 2016 DSCHIBUTI : Äthiopischen Asylsuchenden droht Abschiebung ÄGYPTEN : 14-jähriger Junge gefoltert, um ein Geständnis zu erpressen «Unterdrückt nicht die Fremden, die bei euch im Land leben, sondern behandelt sie genau wie euresgleichen. Jeder von euch soll seinen fremden Mitbürger lieben wie sich selbst. Denkt daran, dass auch ihr in Ägypten Fremde gewesen seid. Ich bin der Herr, euer Gott!» Levitikus 19,33-34 2 Dringliche Appelle Dschibuti Ägypten 4 8 Follow-up unserer Aktionen Gute & schlechte Nachrichten Wachsam bleiben Gebet Beten für den Frieden

DRINGLICHE APPELLE / SEPTEMBER 2016 DSCHIBUTI Äthiopischen Asylsuchenden droht Abschiebung Im August 2016 haben die Behörden von Dschibuti Hunderte äthiopische Asylsuchende und Flüchtlinge festgenommen und inhaftiert, um sie in ihr Herkunftsland abzuschieben. Bei einer Rückkehr nach Äthiopien droht ihnen Folter und Misshandlung. Im Brief ersuchen wir den Generalsekretär des Nationalen Büros zum Schutz von Flüchtlingen und Katastrophenopfern (ONARS), sich dafür einzusetzen, dass die dschibutischen Behörden die inhaftierten Asylsuchenden und Flüchtlinge unverzüglich freilassen. Wir verlangen ein sofortiges Ende der Ausschaffung von äthiopischen Flüchtlingen nach Äthiopien und dass die Behörden die Rechte der Asylsuchenden und Flüchtlinge insbesondere das Non-Refoulement-Prinzip achten, schützen und umsetzen. Oromo trauern um einen mutmasslichen Demonstranten, der von den äthiopischen Sicherheitskräften im Dezember 2015 getötet wurde. Getty Images Im vergangenen Monat hat die dschibutische Polizei mehrere Hundert äthiopische Asylsuchende und Flüchtlinge, die den Volksgruppen der Amharen und der Oromo angehören, festgenommen und inhaftiert, um sie nach Äthiopien zurückzuschaffen. Solche willkürlichen Abschiebungen sind weiterhin an der Tagesordnung. Das Verfahren zur Registrierung von Asylsuchenden, die den Flüchtlingsstatus in Dschibuti anstreben, ist sehr langwierig. Die Verzögerungen verhindern die Erfassung der Asylsuchenden, und demzufolge verfügen zahlreiche Asylsuchende nicht über die nötigen Papiere, die ihren Aufenthalt bis zum Asylentscheid belegen. Die Zahl der Abschiebungen ist nach dem Wochenende vom 7./8. August abrupt angestiegen. In diesen Tagen war es in den äthiopischen Regionen Oromia und Amhara zu Massenprotesten gekommen. Die gewaltsame Reaktion der Polizei auf Demonstrationen in der Region Oromia im November 2015 hatte zahlreiche Oromo in die Flucht aus Äthiopien getrieben. Die äthiopische Regierung beschuldigte die im Ausland lebenden Landsleute wiederholt, die Proteste organisiert zu haben. Den äthiopischen Asylsuchenden und Flüchtlingen droht im Fall einer Rückschaffung in ihre Heimat Folter und sonstige Misshandlung. Die Abschiebung verletzt nicht nur das Non-Refoulement-Prinzip, das es verbietet, eine Person an einen Ort zurückzuschieben, wo ihr Verfolgung oder sonstige schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen drohen. Sie verstösst auch gegen ihr Recht, eine zwangsweise Rückschaffung aus menschenrechtlichen Gründen anzufechten. Seit November 2015 ist die äthiopische Region Oromia Schauplatz von Demonstrationen, nachdem die äthiopische Regierung versucht hatte, die Hauptstadt Addis-Abeba in diese Region hinein auszuweiten. Brief an den Generalsekretär des ONARS Secrétaire exécutif de l Office national d assistance aux réfugiés et sinistrés (ONARS) M. Houssein Hassan Darar Zone industrielle BP 55 DJIBOUTI Fax : 00253 21 35 09 14 E-Mail : - Porto: Fr. 2.00 (A-Post, neuer Tarif) Kopie an die Botschaft Ambassade de la République de Djibouti Chemin Louis-Dunant 19 1202 Genève Fax : 022 749 10 91 E-mail: mission.djibouti@djibouti.ch Porto: Fr. 1.00 (A-Post), Fr. 0.85 (B-Post) Interventionsfrist für diesen Brief: 5. Oktober 2016. Vielen Dank! 2 Aktiv werden mit ACAT

ÄGYPTEN: Aser Mohamed 14-jähriger Junge gefoltert, um ein Geständnis zu erpressen Die ägyptische Inlandgeheimdienst hat den 14-jährigen Aser Mohamed während 34 Tagen an einem unbekannten Ort festgehalten. Der Junge berichtet, er sei gefoltert und misshandelt worden, um ihn zu Geständnissen zu zwingen für Straftaten, die er nicht begangen hat. Nun steht ihm ein unfaires Verfahren auf der Grundlage der unter Folter erzwungenen Geständnisse bevor. Bei einem Schuldspruch drohen ihm bis zu 15 Jahre Gefängnis. Am 12. Januar frühmorgens nahmen Angehörige des nationalen Geheimdienstes Aser Mohamed zu Hause in Kairo bei einer Hausdurchsuchung fest. Die Beamten verfügten weder über einen Haftbefehl noch über eine Anordnung zur Hausdurchsuchung. Sie teilten der Familie mit, sie würden Aser Mohamed für ein kurzes Verhör mitnehmen, weigerten sich aber zu sagen, wohin sie ihn brachten. In den folgenden 34 Tagen stritten die Behörden stets ab, Aser Mohamed festzuhalten, wenn die Angehörigen oder seine Anwälte versuchten, sich in Gefängnissen, Polizeiposten oder beim Staatsanwalt nach seinem Aufenthaltsort zu erkundigen. Am 15. Februar musste Aser Mohamed vor der Generalstaatsanwaltschaft des Staatssicherheitsdienstes in Neu-Kairo antreten und wurde verhört, ohne dass sein Anwalt anwesend war. Erst nach dem Verhör durch den Staatsanwalt durfte er seine Familie und seinen Anwalt anrufen. Aser Mohamed wurde verschiedener Straftaten angeklagt, so der Zugehörigkeit zur verbotenen Muslimbruderschaft. Weiter wird ihm ein Attentat auf ein Hotel zur Last gelegt. Die Anklagen basieren auf den vom Geheimdienst unter Folter erzwungenen Geständnissen während der 34-tägigen illegalen Haft. Aser Mohamed sagte gegenüber dem Staatsanwalt aus, er sei gefoltert worden, um ihn zu einem Geständnis für diese Straftaten zu zwingen. So habe er namentlich elektrische Schläge erhalten und sei stundenlang an den Gliedmassen aufgehängt worden. Doch der Staatsanwalt eröffnete keine Untersuchung zu diesen Foltervorwürfen und dem Verschwindenlassen. Aser Mohamed bekräftigt, der Staatsanwalt habe ihm gedroht, ihn zum Geheimdienst zurückzubringen, wo er erneut gefoltert würde, wenn er an seinen Aussagen festhalte. Der Staatsanwalt hat anschliessend Untersuchungshaft für Aser Mohamed angeordnet. Dies verstösst gegen ägyptisches Recht, welches die Untersuchungshaft für Jugendliche unter 15 Jahren verbietet. Im August wurde Aser Mohamed vor Gericht gebracht. Die erste Anhörung fand am 6. August statt, die folgende wurde auf den 15. August und später auf den 8. Oktober verschoben. Im Fall einer Verurteilung drohen Aser Mohamed bis zu 15 Jahre Gefängnis. Zurzeit wird er im Polizeiposten Talbeya in Gizeh unter unmenschlichen Bedingungen festgehalten. Er teilt eine Zelle von 4x6 Metern mit 12 Mitgefangenen. Er darf seine Zelle nicht verlassen und seine Familie konnte ihn seit dem 2. August nicht mehr besuchen. Im Brief an den Generalstaatsanwalt ersuchen wir die ägyptischen Behörden, Aser Mohamed unverzüglich freizulassen, da seine Haft illegal ist. Bis zur Freilassung soll er seinen Anwalt konsultieren dürfen, Zugang zu medizinischer Versorgung erhalten und seine Familie uneingeschränkt sehen können. Schliesslich verlangen wir ein Ende jeglicher Misshandlung von Aser Mohamed und dass alle für Folterungen und Misshandlung Verantwortlichen sich in fairen Verfahren vor Gericht verantworten müssen. Brief an den Generalstaatsanwalt Public Prosecutor Mr Nabil Sadek Office of the Public Prosecutor Madinat al-rehab New Cairo Arab Republic of Egypt Porto: Fr. 2.00 (A-Post, neuer Tarif) Kopie an die Botschaft Botschaft der Arabischen Republik Ägypten Elfenauweg 61 3006 Bern Fax : 031 352 06 25 E-Mail : embassy.bern@mfa.gov.eg Porto: Fr. 1.00 (A-Post), Fr. 0.85 (B-Post) Interventionsfrist für diesen Brief: 11. Oktober 2016. Vielen Dank! Aktiv werden mit ACAT 3

Follow-up unserer Aktionen Gute Nachrichten China Der berühmte 37-jährige Menschenrechtsanwalt Zhang Kai hat am 23. März 2016 in den sozialen Netzwerken WeChat und Weibo mitgeteilt, er sei gut in die Innere Mongolei heimgekehrt. Er dankte den Freunden, die ihm und seiner Familie während der Zeit in Haft beigestanden sind. Seine Freilassung wurde auch von seinen Angehörigen bestätigt. Zhang Kai machte keine Angaben zu seiner plötzlichen Haftentlassung. Quellen: Amnesty International, ACAT-France DA/AU 2016/03 DA/AU 2015/09 Iran Die Menschenrechtlerin und Aktivistin gegen die Todesstrafe Atena Daemi ist am 15. Februar 2016 bis zum Entscheid über ihre Berufung gegen eine Kaution von fünf Milliarden Rial (über 163 000 Schweizer Franken) aus dem Teheraner Evin-Gefängnis entlassen worden. Sie hatte in Haft über mehrere gesundheitliche Probleme berichtet. Unter anderem litt sie an Schmerzen in der Nierengegend, Herzproblemen, einem Schwächegefühl in den Händen und Füssen, Zahn- und Zahnfleischproblemen und zeitweiligen Sehstörungen. Eine angemessene medizinische Behandlung erhielt sie im Gefängnis nicht. Ihre Familie hatte eine Freilassung aus medizinischen Gründen beantragt, die Behörden erklärten offenbar jedoch, dass dies nicht möglich sei, solange das Berufungsverfahren nicht abgeschlossen sei. Falls die zweite Instanz ihre Verurteilung bestätigt, droht ihr erneute Haft. SOS 2015/07 Bahrain Zainab Al Khawaja ist mit ihrem Kleinkind am 31. Mai 2016 aus humanitären Gründen aus dem Gefängnis entlassen worden. Sie ist am 7. Juni nach Dänemark ausgereist, nachdem sie erfahren hatte, dass ihr bei einem Verbleib im Land eine weitere Strafverfolgung droht. DA/AU 2014/09 Marokko Wafaa Charaf wurde am 7. Juli 2016 nach Verbüssung ihrer zweijährigen Haftstrafe freigelassen. Mit der Verurteilung war sie dafür bestraft worden, dass sie Anzeige wegen Folter erstattet hatte. Am 27. April 2014 hatte Wafaa Charaf in Tanger an einer Solidaritätsdemonstration für entlassene Gewerkschafter teilgenommen. Auf dem Heimweg wurde sie von zwei Männern entführt und gefoltert. Am 30. April erstattete sie beim Staatsanwalt von Tanger Anzeige gegen Unbekannt wegen Folter und Entführung. Aus diesem Grund wurde sie am 8. Juli verhaftet, in Untersuchungshaft genommen und wegen Verleumdung und Beamtenbeleidigung angeklagt. Wafaa Charaf ist eines der Folteropfer, die wir anlässlich der Nächtlichen Gebetswache 2015 vorgestellt hatten. 4 Aktiv werden mit ACAT

Mauretanien Die beiden Anti-Sklaverei-Aktivisten Biram Dah Abeid und Brahim Bilal Ramadane sind am 17. Mai 2016 auf Beschluss der Justiz freigelassen worden. Sie haben ungerechtfertigt 18 Monate in Haft verbracht, weil sie gegen die Sklaverei in Mauretanien demonstriert hatten. Seit 2013 drangsalieren die mauretanischen Behörden ihre Organisation IRA und deren Mitglieder ständig. Die Organisation ist immer noch nicht anerkannt, ihre Demonstrationen werden regelmässig verboten oder unterdrückt, und ihre Mitglieder erleiden häufig Gewalt, Festnahme, willkürliche Haft und gerichtliche Sanktionen. Sklaverei ist ein schwerwiegendes, ungelöstes Problem in Mauretanien. Angola Der angolanische Menschenrechtsverteidiger José Marcos Mavungo wurde am 20. Mai 2016 freigelassen, nachdem der Oberste Gerichtshof Angolas seine Verurteilung zu sechs Jahren Gefängnis aufgehoben hatte. Er war am 14. März 2015 wegen der Teilnahme an einer friedlichen Demonstration in der Provinz Cabinda, im Norden des Landes, festgenommen worden. Nach einem Schauprozess im August wurde er im September zu Unrecht verurteilt. José Marcos Mavungo ist eines der Folteropfer, die wir anlässlich der Nächtlichen Gebetswache 2016 vorgestellt hatten. Iran Der 25-jährige Iraner Ehsan Shah Ghasemi, der seit Oktober 2014 im Todestrakt einsass, ist am 13. März 2016 freigelassen worden, nachdem ihm die Familie des Opfers im September 2015 vergeben hat. Er war im Zusammenhang mit dem Tod eines Mannes in Folge einer Messerstecherei zum Tode verurteilt worden. SOS 2015/06 Im Dezember 2014 lancierten wir einen Dringlichen Appell zugunsten von Biram Dah Abeid und seiner Mitstreiter von IRA. Im Dossier der Nächtlichen Gebetswache 2016 wurde der Fall von Biram Dah Abeid erneut aufgenommen. Marokko Frankreich Die Strafanzeige, welche die Ehefrau von Naâma Asfari wegen der Folterung ihres Mannes bei der französischen Justiz eingereicht hatte, war zunächst für unzulässig erklärt worden, weil er nicht Franzose ist. Die Ermittlungskammer hat diesen Entscheid aufgehoben und hat der französischen Ehefrau des Klägers zugestanden, sie sei als direkte Folge des psychischen Traumas, das ihr Mann durch die willkürliche Haft und die Folter erlitten habe, ein potenzielles Misshandlungsopfer. Dieser Entscheid erlaubt es, das Verfahren vor den Gerichten wieder aufzunehmen. Naâma Asfari ist eines der Folteropfer, die wir anlässlich der Nächtlichen Gebetswache 2013 vorgestellt hatten. Aktiv werden mit ACAT 5

Follow-up unserer Aktionen Schweiz Endlich eine Nationale Menschenrechtsinstitution! Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 29. Juni 2016 beschlossen, eine gesetzliche Grundlage für eine nationale Menschenrechtsinstitution zu schaffen. Er beauftragte das EDA und das EJPD mit der Ausarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage bis Juni 2017. Der Vorschlag des Bundesrats sieht eine Institution mit universitärer Verankerung und einer freien Grundfinanzierung durch den Bund vor. Dieser wird sich weiterhin mit jährlichen Mitteln von einer Million Franken an der Institution beteiligen. Das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) begrüsst den Entscheid zur Ausarbeitung einer gesetzlichen Grundlage für eine unabhängige nationale Menschenrechtsinstitution. Es ist erfreut, dass das Pilotprojekt SKMR den Bedarf und Nutzen einer solchen Institution aufzeigen konnte. Eine permanente Menschenrechtsinstitution ermöglicht die Fortsetzung der durch das SKMR seit 2011 geleisteten Arbeit. Quelle: Medienmitteilung des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrecht Schlechte Nachrichten Singapur Der Malaysier Kho Jabing ist am 20. Mai 2016 in Singapur hingerichtet worden. Seine Familie war eingeladen worden, ihm einen letzten Besuch abzustatten. Das Berufungsgericht von Singapur hatte am 5. April 2016 einstimmig das Rechtsmittel Kho Jabings abgelehnt und den vorübergehenden Hinrichtungsaufschub vom 5. November 2015 aufgehoben. DA/AU 2016/04 DA/AU 2015/11 SOS 2015/05 Lesotho Der Prozess vor einem Militärgericht gegen 23 Angehörige der Streitkräfte von Lesotho wegen Meuterei wurde auf den 6. September 2016 vertagt. Sechzehn Angeklagte sind noch in Haft und erleiden weiterhin Misshandlungen. Bis Redaktionsschluss haben wir noch nichts Neues zu diesem Prozess erfahren. DA/AU 2015/11 6 Aktiv werden mit ACAT

Tunesien Der UNO-Ausschuss gegen Folter (CAT) hat Tunesien verurteilt wegen der Folterung von Taoufik Elaïba in Polizeigewahrsam, wegen unterlassener Untersuchung der Foltervorwürfe und unterlassener Entschädigung des Opfers sowie wegen Berücksichtigung von erzwungenen Geständnissen, aufgrund derer der Betroffene bis heute in Haft ist. In seinem Entscheid vom 18. Mai 2016 verlangt der CAT von Tunesien eine Untersuchung der Foltervorwürfe, die Verfolgung und Bestrafung der Täter, eine Entschädigung für Taoufik Elaïba sowie die Zurückweisung der Geständnisse, welche dieser unter Folter unterschrieben hat. Tunesien wurde im April 2016 vom CAT überprüft, erstmals seit der Revolution. Während der ganzen Sitzung beteuerte die tunesische Delegation ihren Willen, Folter auszurotten und den Opfern Gerechtigkeit zuteil werden zu lassen. Der Entscheid des CAT im Fall Taoufik Elaïba ist ein erster Test, wie ernst es der tunesischen Regierung tatsächlich ist mit ihren Zusagen. DA/AU 2014/04 Wachsam bleiben Indonesien Wiederaufnahme der Hinrichtungen Am 29. Juli 2016 wurden vier Männer wegen Drogendelikten hingerichtet. Neun weiteren Männern und einer Frau wurde in letzter Minute ein Aufschub gewährt, als sie sich bereits auf dem Richtplatz befanden. Sie sind weiterhin in Gefahr, hingerichtet zu werden. Die Gründe für den Aufschub sind uns nicht bekannt. Iran Ein neuer Prozess gegen Saman Naseem hat offenbar am 12. Juli 2016 begonnen. Dem jungen Kurden soll wiederum die Verurteilung zum Tod drohen. Bis Redaktionsschluss haben wir noch nichts Neues zu diesem Prozess erfahren. DA/AU 2016/04 SOS 2015/10 SOS 2015/03 SOS 2014/09 Pakistan Nach sieben Jahren Haft wird Asia Bibi demnächst Klarheit über ihr Schicksal erhalten. Im Oktober wird die dritte und letzte Berufung dieser 2010 wegen Gotteslästerung zum Tod verurteilten Pakistanerin verhandelt. Der Oberste Gerichtshof Pakistans wird darüber urteilen, ob die Christin und Mutter von fünf Kindern hingerichtet oder aber freigelassen werden soll. Die ursprünglich für März angesetzte Verhandlung ist verschoben worden, weil das Datum mit der Hinrichtung von Mumtaz Qadri zusammenfiel. Dieser war der Mörder von Salman Taseer, dem früheren Gouverneur von Punjab, der Asia Bibi unterstützt und das Blasphemiegesetz kritisiert hatte. Dem Anwalt von Asia Bibi zufolge konnte diese ihren Mann und die Kinder seit Mai nicht mehr sehen. Aus Sicherheitsgründen und wegen ihrer finanziellen Lage kann die Familie sie nur schwerlich im Frauengefängnis von Multan besuchen, wo sie gegenwärtig einsitzt. Quelle: Radio Vatikan DA/AU 2014/11 SOS 2010/12 Aktiv werden mit ACAT 7

GEBET Beten für den Frieden Gott, nichts bleibt dir verborgen. Du siehst meine Stärken und Schwächen, meine Lieblosigkeit, meine Sturheit und Hartherzigkeit, mein Misstrauen und meine Zweifel gegenüber den Menschen. Gib du mir die Kraft für den ersten Schritt der Versöhnung. Amen Nie wieder Gewalt! Nie wieder Krieg! Nie wieder Terrorismus! In Gottes Namen mögen alle Religionen der Erde Gerechtigkeit und Frieden, Vergebung, Leben und Liebe bringen! Papst Johannes Paul II. Friedensgebet Assisi 2002 Aktiv werden mit ACAT 8 Impressum: Redaktion: Hortense Gianini, h.gianini@acat.ch; Übersetzung: Bettina Ryser Ndeye ACAT-Schweiz, Aktion der Christen für die Abschaffung der Folter, Speichergasse 29, Postfach, 3001 Bern Tel. 031 312 20 44, Postkonto 12-39693-7, www.acat.ch Nächste Ausgabe: 8. November 2016