Bericht. über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms. der MVV Energie AG

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Präambel 3. A. Selbstbeschreibung der Bayernwerk AG und Tochterunternehmen mit Netzbetreiberfunktion nach 7 a Abs. 5 EnWG 3

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Transkript:

Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der MVV Energie AG Berichtszeitraum 01.01.2016 31.12.2016

2 Präambel Mit diesem Bericht kommt die MVV Energie AG ihrer Verpflichtung aus 7a Abs. 5 Satz 3 EnWG nach. Der Bericht betrifft die Zeit vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016 und befasst sich mit den Maßnahmen des vorliegenden Gleichbehandlungsprogramms zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts. In den Geltungsbereich des Gleichbehandlungsprogramms und des Gleichbehandlungsberichts sind folgende Unternehmen einbezogen: o MVV Energie AG o MVV Umwelt GmbH o MVV Enamic GmbH ohne MVV Enamic IGS Gersthofen GmbH, über die gesondert berichtet wird o Netrion GmbH o MVV Trading GmbH o MVV Insurance Services GmbH o Soluvia GmbH Der Bericht wird vorgelegt von Mathias Häfner, dem Gleichbehandlungsbeauftragten der MVV Energie AG. Kontaktdaten: MVV Energie AG Der Gleichbehandlungsbeauftragte Mathias Häfner Luisenring 49 68159 Mannheim Telefon: 0621/ 290-3611 Telefax: 0621/ 290-2833 E-Mail: mathias.haefner@netrion.de Der Bericht ist veröffentlicht auf der Homepage der MVV Energie AG (www.mvvenergie.de) sowie der Netrion GmbH (www.netrion.de)

3 Teil A: Änderungen bei der Selbstbeschreibung der MVV Energie AG Die in Teil A des Gleichbehandlungsprogramms dargestellte organisatorische Aufbauorganisation des Unternehmens bildet die Grundlage für die im Gleichbehandlungsprogramm festgelegten Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts. Daher wird nachfolgend zunächst auf im Berichtszeitraum gegebenenfalls eingetretene, für die diskriminierungsfreie Ausübung des Netzgeschäfts relevante Änderungen der Unternehmensorganisation eingegangen. Wesentliche Änderungen in der Aufbauorganisation des Unternehmens im Hinblick auf die Entflechtungsanforderungen Der Berichtszeitraum dieses Gleichbehandlungsberichts war vor allem vom Projekt Große Netzgesellschaft geprägt. In diesem Rahmen haben die bisherigen Gesellschafter MVV Energie AG und Energieversorgung Offenbach AG der Netrion GmbH und mittelbar der Netrion Gasnetz Offenbach GmbH das Netzgeschäft in Mannheim der Netrion GmbH als nunmehr 100%-iger Tochtergesellschaft der MVV Energie AG sowie das Netzgeschäft in Offenbach der aus der früheren Netrion Gasnetz Offenbach GmbH hervorgegangenen Energienetze Offenbach GmbH als 100%-iger Tochtergesellschaft der Energieversorgung Offenbach AG übertragen. Die Netrion GmbH und die Energienetze Offenbach GmbH haben den Bereich Technischer Service der jeweiligen Mutterhäuser, der bisher insbesondere den technischen Netzbetrieb dienstleistend für die Netzgesellschaften wahrgenommen hat, übernommen. Die Umsetzung erfolgte wirtschaftlich rückwirkend zum 01.10.2015. Die Arbeitsverhältnisse der entsprechenden Mitarbeiter wurden ebenso wie die Arbeitsverhältnisse der bisher Netrion GmbH überlassenen Mitarbeiter auf die jeweiligen Netzgesellschaften überführt. Die Netzgesellschaften sind in sozialen und personellen Angelegenheiten Teil des gemeinsamen Betriebes mit ihren jeweiligen Mutterhäusern. Die Netzgesellschaften bleiben jeweils Netzbetreiber in den regulierten Sparten Strom und Gas sowie in den nicht regulierten Sparten Fernwärme und Wasser (letzteres nur Mannheim). Aktuell laufen Projekte zur Anpassung der Ablauf- und Aufbauorganisation.

4 Modifikationen hinsichtlich des Geltungsbereichs des Gleichbehandlungsprogramms infolge der vorstehend beschriebenen Änderungen der Aufbauorganisation Es gab keine Veränderungen im Berichtszeitraum mit Ausnahme des Wegfalls des Netzgebiets Offenbachs infolge der Ausgliederung auf die Energienetze Offenbach GmbH, die nunmehr eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Energieversorgung Offenbach AG ist. Teil B: Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts Das Gleichbehandlungsprogramm enthält die Maßnahmen der MVV Energie AG zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts. Im Rahmen dieses Berichts stellt die MVV Energie AG dar, wie diese Maßnahmen während des Berichtszeitraumes im Unternehmen vermittelt und gegebenenfalls im Einzelnen weiter ausgestaltet worden sind. I. Ausgestaltung des Gleichbehandlungsmanagements 1. Gleichbehandlungsprogramm Art und Weise der Festlegung des Gleichbehandlungsprogramms für die mit Tätigkeiten des Netzbetriebs befassten Mitarbeiter Das Gleichbehandlungsprogramm wurde in Form einer Betriebsvereinbarung verbindlich festgelegt.

5 Bekanntmachung des Gleichbehandlungsprogramms gegenüber den Mitarbeitern der MVV Energie AG Das Gleichbehandlungsprogramm ist im Intranet der MVV Energie AG veröffentlicht. Über eine schriftliche Mitteilung wurden die Mitarbeiter über die Betriebsvereinbarung Gleichbehandlungsprogramm informiert. Zusätzlich wurde den Mitarbeitern des Netzbereichs das Gleichbehandlungsprogramm persönlich ausgehändigt. Neue Mitarbeiter werden ebenso einbezogen. Bekanntmachung des Gleichbehandlungsprogramms gegenüber der zuständigen Regulierungsbehörde Die Bekanntmachung des Gleichbehandlungsprogramms erfolgte an die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Referat 604 Postfach 8001 53105 Bonn Eventuelle Änderungen des Gleichbehandlungsprogramms im Berichtszeitraum Eine Veränderung hat im Berichtszeitraum nicht stattgefunden.

6 2. Gleichbehandlungsbeauftragter/-stelle Benennung bzw. Änderung der für die Überwachung der Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms zuständigen Person Eine Veränderung hat im Berichtszeitraum nicht stattgefunden. Kommunikation zwischen dem Gleichbehandlungsbeauftragten und den mit Tätigkeiten des Netzbetriebs befassten Mitarbeitern Die Mitarbeiter haben die Möglichkeit, über die im Gleichbehandlungsprogramm angegebenen Kommunikationswege mit dem Gleichbehandlungsbeauftragten zu kommunizieren. Kommunikation zwischen dem Gleichbehandlungsbeauftragten und der Unternehmensleitung Der Gleichbehandlungsbeauftragte besitzt ein direktes Vortragsrecht bei der Unternehmensleitung. Dieses Recht ist im Gleichbehandlungsprogramm fixiert. Der Gleichbehandlungsbeauftragte wird grundsätzlich bei entflechtungsrelevanten Entscheidungen eingebunden und wirkt bei der Erstellung von betreffenden Entscheidungsvorlagen mit. II. Umsetzung des Gleichbehandlungsprogramms Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts Nach 7a Abs. 6 EnWG haben Verteilnetzbetreiber, die Teil eines vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmens sind, in ihrem Kommunikationsverhalten und ihrer Markenpolitik zu gewährleisten, dass eine Verwechslung zwischen

7 Verteilnetzbetreiber und den Vertriebsaktivitäten des vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmens ausgeschlossen ist. Aus Sicht des Gleichbehandlungsbeauftragten ist seit Umsetzung der Entflechtungsvorgaben eine Abgrenzung des Netzbetreibers von den Wettbewerbsbereichen erfolgt: Der Netzbetreiber der MVV Energie AG (bzw. in der Vergangenheit auch der Energieversorgung Offenbach AG) wurde bereits im Jahr 2006 als 24/7 Netze GmbH ausgegründet und zum 01.10.2012 zur Netrion GmbH umfirmiert. Seit 2006 tritt der Verteilnetzbetreiber im Geschäftsverkehr, beim Behörden- oder Kundenkontakt sowie auf Messen oder sonstigen Veranstaltungen als 24/7 Netze GmbH bzw. Netrion GmbH auf. Das Unternehmen verwendet zu jeder Zeit eigenes Briefpapier, eigene Signaturen und Visitenkarten. Jede Form von Schriftstücken, die zur Benutzung im geschäftlichen Verkehr bestimmt sind, ist eindeutig als solche der Netrion GmbH erkennbar. Auch bei internen Schriftstücken wie Präsentationen oder Hausmitteilungen verwendet die Netzgesellschaft seit Gründung eigene Vorlagen. Die Geschäftsführung der Netrion GmbH kommuniziert mit den Mitarbeitern der Netzgesellschaft in einer vom vertikal integrierten Unternehmen unterscheidbaren und identitätsbildenden Form. Dem Netzbetreiber sind eigene Rufnummern und E-Mail-Adressen zugeordnet. Die klare Zuordnung wird auch im Callcenter gewahrt. Notfallnummern sind dem Netzbetreiber zugeordnet. Der Internetauftritt erfolgt ebenfalls getrennt und ohne Verwechslungsgefahr unter der Adresse www.netrion.de

8 Shared Services und Inkasso werden verwechslungssicher - teilweise durch Dienstleister - ausgeführt. Im Weiteren wird auf die besonderen Ausführungen im Bericht für das Jahr 2012 verwiesen. Bereits im Jahr 2014 wurden der Bundesnetzagentur zudem ein Exemplar der Kundenselbstablesekarte, eines Musterschreibens der Netrion GmbH (Netzbetreiber) sowie der Musterschreiben der MVV Energie AG (Energievertrieb) und der Energieversorgung Offenbach AG (Energievertrieb) vorgelegt. Zur weiteren Sicherstellung der Ziele der Entflechtung wurden insbesondere nachfolgende Maßnahmen durchgeführt: Bei der Entgeltkalkulation wurden die Entflechtungsanforderungen beachtet. Insbesondere wurden die Marktinformationen zur Preisbildung von Netrion GmbH allen Marktpartnern zeitgleich mittels Veröffentlichung auf der Homepage und einem Informationsschreiben zur Verfügung gestellt. In den Projekten im Zusammenhang mit SAP-Anwendungen werden die Entflechtungsvorgaben bei der Vergabe und Verwaltung von Benutzerberechtigungen besonders beachtet. Dasselbe gilt für die Weitergabe von Daten aus dem Geographischen Informationssystem und für die Prozessbeschreibungen des Abrechnungsdienstleisters Soluvia Billing. Der vom Aufsichtsrat bestätigte Jahresabschluss der Netrion GmbH zum 30.09.2016 für die Zeit vom 01.10.2015 bis 30.09.2016 wurde an die Regulierungsbehörde übersandt. Damit werden die Anforderungen des 6b Abs. 7 Satz 1 EnWG erfüllt. Aktuelle Entwicklungen der energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen

9 werden im Unternehmen kontinuierlich verfolgt und der Leitungs-/ Führungsebene kommuniziert. Der Gleichbehandlungsbeauftragte wurde regelmäßig in die wesentlichen Projekte mit Berührungspunkten zum informatorischen Unbundling einbezogen. Darüber hinaus fanden im laufenden Betrieb eine Reihe von Prozess- und Entscheidungsberatungen mit dem Gleichbehandlungsbeauftragten statt. Die Führungskräfte und Mitarbeiter aus dem Netzbereich sind sich der Diskriminierungsanfälligkeit sehr bewusst. Sie nutzten aktiv die Beratungsangebote und setzten sich ggfs. ergebende Maßgaben um. Im Berichtszeitraum wurde der Gleichbehandlungsbeauftragte in das Projekt Große Netzgesellschaft eingebunden. III. Schulungskonzept Schwerpunkte des Schulungskonzepts Die MVV Energie AG hat für ihre Mitarbeiter ein Schulungskonzept entwickelt. Die Schulungsunterlagen wurden zuletzt 2016 überarbeitet. Folgende Inhalte sind Bestandteil der Schulungen: Teil A Rahmenbedingungen Die Energieversorgung vor der Liberalisierung Ziele des Gesetzgebers Aktueller Marktmechanismus in der Energieversorgung Anforderungen an die Unternehmen

10 Teil B Das Gleichbehandlungsprogramm der MVV Energie AG Anwendungsbereich Wesentliche Inhalte Beispiele aus der Praxis Weitere Entwicklung Der Basis-Schulungszyklus ist bereits abgeschlossen. Im Berichtszeitraum fand eine Schulung für neue Mitarbeiter statt. Für den Zeitraum nach der Umsetzung einer neuen Aufbauorganisation sind weitere Schulungen geplant. Die Fortbildung des Gleichbehandlungsbeauftragten wurde durch seine Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen bzw. Arbeitskreisen gewährleistet. IV. Überwachungskonzept Überwachung der Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms Der Gleichbehandlungsbeauftragte ist für die Überwachung des Gleichbehandlungsprogramms verantwortlich. Gleichzeitig sind dem Gleichbehandlungsbeauftragten die zur Erfüllung dieser Pflicht erforderlichen Rechte übertragen. Er ist ermächtigt, stichprobenartige Kontrollen durchzuführen, kann Einsicht in diskriminierungsrelevante Prozesse und Unterlagen verlangen und er ist befugt, Mitarbeiter aus relevanten Bereichen und Unternehmensteilen zu befragen. Im Berichtszeitraum hat der Gleichbehandlungsbeauftragte Maßnahmen initiiert. Die entflechtungsrelevanten Geschäftsprozesse sind im Rahmen von verbindlichen Organisationsrichtlinien dokumentiert. Diese werden seit dem Geschäftsjahr 2015/16 in einem Prozessdokumentationssystem vorgehal-

11 ten und sind gesondert vom Gleichbehandlungsbeauftragten freizugeben. Im Zusammenhang mit dem Ende 2016 begonnenen Projekt zur Neugestaltung der Ablauf- und Aufbauorganisation der Netrion GmbH werden die entflechtungsrelevanten Prozesse voraussichtlich erneut dokumentiert und geprüft werden müssen, so dass von einer weiteren Prüfung von Prozessen zum gegenwärtigen Zeitpunkt grundsätzlich abgesehen wurde. Potentielle Verstöße gegen Entflechtungsvorgaben sind nicht erkennbar. Es ist zudem davon auszugehen, dass die Zahl der diskriminierungsanfälligen Prozesse durch die Große Netzgesellschaft weiter reduziert wird. Im Berichtszeitraum wurde gleichwohl der Prozess Konzessionsverfahren geprüft. Dabei ergab sich kein Anlass zu Beanstandungen. Insbesondere wird die Vertraulichkeit der Netzdaten durch den Prozess und das als Betriebsvereinbarung festgelegte Gleichbehandlungsprogramm sichergestellt. Darüber hinaus werden die Aktivitäten des Unternehmens sowie die entsprechenden Branchendiskussionen im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende beobachtet. Bereits im Vorjahr hat der Netzbetreiber die mit Dienstleistern abgeschlossenen Verträge einer Prüfung im Hinblick auf die Entflechtungsvorgaben unterzogen. Die mit den Mutterhäusern geschlossenen Verträge über technischen Dienstleistungen sind durch die Gründung und Eingliederung in die Großen Netzgesellschaften in Mannheim und Offenbach weggefallen. Informationsmöglichkeiten des Gleichbehandlungsbeauftragten im Hinblick auf die Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms Die Mitarbeiter sind durch das Gleichbehandlungsprogramm verpflichtet, den Gleichbehandlungsbeauftragten bei der Durchführung seiner Aufgaben zu unterstützen. Der Gleichbehandlungsbeauftragte überprüft Hinweise auf mutmaßliche Verstöße. Stellt er einen Verstoß fest, teilt er diesen unverzüglich dem disziplinari-

12 schen Leiter der verantwortlichen Einheit mit. Bei schweren Verstößen wird die Unternehmensleitung informiert. Dies war im Berichtszeitraum nicht erforderlich. Der Gleichbehandlungsbeauftragte schlägt in Abstimmung mit den Leitern der betroffenen Einheiten die erforderlichen Maßnahmen zur Abstellung des Verstoßes vor. Vom Gleichbehandlungsbeauftragten wird die Realisierung von Änderungsmaßnahmen nachgehalten. Mannheim, den 28.03.2017 gez. Mathias Häfner Der Gleichbehandlungsbeauftragte