Protokoll Forum 3: Förderung im Hochschulbereich

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Transkript:

Grundsätzliche n zum Antragsverfahren, die übergreifend für alle Förderbereiche zutreffen. Wo müssen Anträge gestellt werden? Welche Rahmenbedingungen sind einzuhalten? Warum können sich nur staatliche Hochschulen an den vom MWK vorgesehen Maßnahmen beteiligen? Welche finanziellen Gewichtungen der Förderrichtlinien sind vorgesehen? Da das Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK ) nicht den Status einer zwischengeschalteten Stelle hat, erfolgen die Ausschreibungen des MWK über zentrale Ausschreibungen des Sozialministeriums. Online werden die Antragsformulare allen Antragstellern über das Programm ELAN zur Verfügung gestellt, dem ELektronischen ANtragsformular des ESF in Baden-Württemberg. http://www.esf-bw.de/esf/index.php?id=361 Mit diesem webbasierten Formular können Anträge erstellt und bearbeitet, allerdings nicht online eingereicht werden. Die Anträge sind schriftlich bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank), Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe einzureichen. Das MWK erhält die eingereichten Anträge von der L-Bank zur Begutachtung. Inwieweit Anlagen bei Antragseinreichung zwecks besseren Begutachtung erforderlich sein werden, ist der entsprechenden Ausschreibung zu entnehmen Die Abrechnung der Projektkosten im Verlauf der Projektförderung erfolgt gegenüber der L-Bank. Das ist die bisher geltende Entscheidungsgrundlage des MWK; es ist nicht ausgeschlossen, dass deren Prämissen künftig für Ausschreibungen des MWK noch einmal überdacht werden. Im Rahmen der Prioritätsachse C: Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen kann das MWK 12,7 Mio. ESF-Mittel einsetzen. Nach aktuellem Sachstand ist folgende Verteilung anvisiert: Auf- und Ausbau von Strukturen der wissenschaftlichen Weiterbildung an Hochschulen in Baden-Württemberg 11 Mio. Gesamtbudget, davon ESF 5,5 Mio. 1

Weiterqualifizierung auf dem Gebiet der Simulation auf Hoch- und Höchstleistungsrechnern (HPC) 2,3 Mio. Gesamtbudget, davon ESF 1,15 Mio. + 1,15 Landesmittel (MWK und Hochschulen) 1,79 Mio. Gesamtbudget, davon ESF 895.000 +, 895.000 Hochschulfinanzierung Coaching-, Mentoring- und Trainingsprogramme für mehr Frauen in Führungspositionen Margarete-von-Wrangell-Habilitationsprogramm für Frauen 10,48 Mio. Gesamtbudget, davon ESF 5,24 Mio. + 5,24 Mio. MWK Welche der vorgestellten Förderrichtlinien kommen für Projekte der Hawa in Betracht? Wäre auch eine Förderung durch das M.v.W. Habilitationsprogramm möglich? Welche Inhalte werden über das Programm gefördert? Für die HAW kämen folgende Förderrichtlinien in Betracht: Ausbau-, Aufbau von Strukturen der Weiterbildung an Hochschulen in Baden Württemberg. Coaching-, Mentoring- und Trainingsprogramme für mehr Frauen in Führungspositionen. Eine Förderung im Rahmen des Margarete-von Wrangell-Habilitationsprogramms ist nicht möglich, da die Hochschulen für angewandte Wissenschaften keine Habilitationen zulassen. Ziel des Margarete von Wrangell - Habilitationsprogramms für Frauen ist es, Frauen zur Habilitation zu ermutigen, um dadurch den Professorinnenanteil an Hochschulen des Landes zu erhöhen. Durch die Förderung sollen die Nachwuchswissenschaftlerinnen in die Lage versetzt werden sich in ihrem Forschungsgebiet nachhaltig zu etablieren. 2

n zur Förderrichtlinie Auf und Ausbau von Strukturen der Weiterbildung an Hochschulen in Baden Württemberg Wie sieht die neue Antragsphase für die Förderrichtlinie 1 "Auf- und Ausbau von Strukturen der Weiterbildung aus? Welche Inhalte sind geplant? Wann sind die Ausschreibungstermine geplant? Zielgruppe: Wissenschaftlerinnen an den Universitäten und Universitätsklinika des Landes Baden- Württemberg Fördergegenstand: Finanzierung von mittelfristigen Beschäftigungsverhältnissen (TV-L 13-Stellen bzw. im medizinisch-klinischen Bereich TV-Ä EG 1-50 % - Stellen).Während der Habilitationsphase können Frauen an der Universität bis zu drei Jahren eine Beschäftigung erhalten, die zu 50% aus dem ESF finanziert wird. Danach sind zwei weitere Beschäftigungsjahre an der Universität möglich, insgesamt besteht also eine Beschäftigungsperspektive für einen Zeitraum von fünf Jahren. Die Beschäftigung kann während dieser Zeit unterbrochen und wieder fortgesetzt werden. Ziel ist künftig berufsbegleitende Weiterbildungsstrukturen an den Hochschulen zu etablieren, um Voraussetzungen für z.b. neue Studienformate, professionelle Betreuungsstrukturen für Studierende und Lehrende, technische Unterstützung, Marketing, methodisch didaktische Ausrichtung der Lernerfordernisse für Erwachsene zu schaffen. Anfang 2015 ist eine Zwischenbegutachtung der Initiativen zum Ausbau der berufsbegleitenden Masterangebote vorgesehen. Das derzeitige Masterausbauprogramm läuft seit 10 Monaten mit 11 Projekten als Testphase für das zukünftig auszugestaltende Programm. Auf deren Basis werden Förderlücken identifiziert und zusätzliche Bedarfe ermittelt, die im Rahmen der ESF-Ausschreibung aufgegriffen werden sollen. Ein konkreter Ausschreibungstermin ist noch nicht festgelegt. Voraussichtlich wird eine Ausschreibung in 2015 erfolgen, damit die Förderung in 2016 beginnen kann. Zielgruppe dieser Förderrichtlinie sind staatliche Hocheschulen des Landes Baden Württemberg, d.h. Universitäten Hochschulen für angewandte Wissenschaften, pädagogische Hochschulen sowie Kunst- 3

Gibt es bereits Ideen, für die zukünftige ESF- Förderung im Bereich der Förderrichtlinie Aufbau und Ausbau von Strukturen, die in Ergänzung zu den Landesprogrammen vertiefend und ergänzend geplant sind? n zum Förderprogramm Coaching-, Mentoring- und Trainingsprogramme für mehr Frauen in Führungspositionen Wann ist die nächste Ausschreibung für COMENT geplant? Welche Inhalte sind über das Förderprogramm förderbar? Die Hochschulen sind ja seit längerem gehalten, sich mit der Entwicklung von Angeboten zur wissen- und Musikhochschulen. Förderzeiträume sind: das 1. Quartal 2016 bis zum IV. Quartal 2020 Aufgrund der Begutachtung der Anträge des landesgeförderten Masterausbauprogramms liegen dem MWK bereits erste Empfehlungen zur Ausrichtung der ESF-Ausschreibung vor. Diese sollen in die für 2015 geplante ESF-Ausschreibung einfließen. Die nächste Ausschreibung ist in Kooperation mit dem Sozialministerium vor Ende dieses Jahres geplant. Ziele: Mit der Förderrichtlinie CoMent-Coaching-, Mentorin-, Trainingsprogramme soll eine Unterstützung der Karriereentwicklung von Frauen an Hochschulen (v.a. für die Übernahme von Leitungspositionen in Wissenschaft und Wirtschaft) erfolgen. Zielgruppe sind: Frauen an staatlichen Hochschulen (insbesondere Studentinnen, Absolventinnen und Nachwuchswissenschaftlerinnen). Fördergegenstand: (innovative / zusätzliche) Coaching-, Mentoring- und Trainingsangebote an Hochschulen. Im Mittelpunkt des Förderprogramms soll das sog. Cross-Mentoring stehen. Förderzeiträume: 1. Quartal 2016 bis IV. Quartal 2020 Im Rahmen des neuen Hochschulfinanzierungsvertrags Baden-Württemberg 2015-2020 Perspektive 2020 werden in den nächsten Jahren insgesamt 1,7 Mrd. zusätzliche Landesmittel in die Grundfi- 4

schaftlichen Weiterbildung zu befassen. Welche Überlegungen gibt es zur künftigen Finanzierung dieser Angebote? Können auch nicht staatliche Hochschulen eine Förderung erhalten? nanzierung der Hochschulen in Baden Württemberg fließen. Daraus ergeben sich auch für die Ausgestaltung von berufsbegleitendenden Studienangeboten an den staatlichen Hochschulen zusätzliche Handlungsspielräume. Nein, dieses ist nicht möglich. Private Hochschulen können sich nur in Kooperation mit staatlichen Hochschulen beteiligen. Antragsteller kann nur eine staatliche Hochschule sein. Die Fördermittel verbleiben allerdings beim Zuwendungsempfänger, d.h. bei der staatlichen Hochschule. Die eingebundene private Hochschule erhält den Status eines assoziierten Partners. Können auch studentische Vereine einen Antrag stellen (z.b. deutsch-türkische Vereine)? Wo kann man sich bewerben, wenn man als ausgebildete Coacherin in einem Projekt des Förderbereichs 3 Coaching-, Mentoring- und Trainingsprogramm mitarbeiten möchte? Individuelle Weiterbildungsmaßnahmen für einzelne Studierende sind nicht förderbar, da mit den zu fördernden Projekt Strukturen an den Hochschulen entwickelt werden sollen. Da die Projektanträge über die Hochschulen ausgearbeitet und die Fördermaßnahmen dort durchgeführt werden, sollten Sie sich mit den entsprechenden Stellen in Verbindung setzen, um Möglichkeiten einer Beteiligung abzuklären. 5

Wann erfolgt die Ausschreibung für den Förderbereich 2 Weiterentwicklung auf dem Gebiet der Simulation auf Hoch- und Höchstleistungsrechner? Wer ist Ansprechpartner für die Entwicklung von Projekten? Es wird keine Ausschreibung für den Förderbereich 2 erfolgen. Das verantwortliche Fachreferat 34 im MWK wird vielmehr alle relevanten Akteure zu Abstimmungsgesprächen einladen um gemeinsam ein entsprechendes Projekt zu entwickeln. 6