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1 Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe IV C 11 Berlin, Telefon: 9(0) Christian.Keune@senweb.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Sachstand zu den EU-Mitteln rote Nummer: 1135 C Vorgang: 30. Sitzung des Hauptausschusses am 14. Februar 2018 Vorläufiger Jahresabschluss 2017 sowie Steuerschätzung November 2017 hier: Beantwortung der Fragen Fraktionen Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am im Zusammenhang mit der Behandlung des TOP 3 beschlossen: Der Senat wird gebeten, dem Hauptausschuss spätestens zur Sitzung am einen aktuellen Sachstandsbericht zu den EU-Mitteln vorzulegen, der Ausgaben, Bindungsgrad, Abrechnung und Erstattungserwartung darstellt. Es wird gebeten, den Beschluss aufgrund des nachfolgenden Berichtes als erledigt anzusehen.

2 2 Hierzu wird berichtet: Ergänzend zum Bericht zur Ausschöpfung der EFRE-, ESF- und GRW-Mittel, den der Hauptausschuss in seiner 33. Sitzung am 18. April 2018 zur Kenntnis genommen hat (Rote Nr. 1227, Drucksache Nr.: 18/0700 zum Haushalt 2018/19), wird berichtet: I. Auszahlungen und Bindungsgrad Alle nachfolgenden Angaben zur finanziellen Umsetzung der Europäischen Strukturfonds basieren auf den förderfähigen Gesamtkosten, da gem. der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 in der aktuellen Förderperiode bei der Abrechnung der Mittel gegenüber der Europäischen Kommission nur noch nach öffentlichen (EFRE- bzw. ESF- und nationale öffentliche Mittel) und privaten Mitteln unterschieden wird. Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Im Rahmen des Operationellen Programms (OP) der Förderperiode stehen Finanzmittel in Höhe von 1.270,4 Mio. förderfähiger Gesamtkosten zur Verfügung (EFRE-Mittel in Höhe von 635,213 Mio. und nationale öffentliche oder private Mittel in gleicher Höhe). Die EFRE-Mittel verteilen sich auf fünf Prioritätsachsen (PA). Bis zum sind Vorhaben in 17 Aktionen bewilligt worden. In diesen Vorhaben werden insgesamt Ausgaben in Höhe von 822,2 Mio. getätigt. Die geringfügige Differenz gegenüber der in der Einleitung genannten Berichterstattung ergibt sich aus Korrekturen im Zuge der Erstellung des Jahresdurchführungsberichts, die derzeit erfolgt und Ende Mai 2018 abgeschlossen sein wird. Tabelle 1: Geplante, bewilligte und ausgezahlte Mittel des EFRE-OP Berlin nach Prioritätsachsen in Mio. 1 PA 1 "Innovation" 170,3 356,5 (28%) (59%) 605,7 PA 2 "Produktivität der Wirtschaft" 24,8 140,0 121,1 (18%) (86%) PA 3 "CO2-Reduzierung" 27,8 243,9 164,4 (67%) (11%) PA 4 "Nachhaltige Stadtentwicklung" 48,3 230,0 151,4 (66%) (21%) PA 5 "Technische Hilfe" 50,8 28,6 (56%) 13,5 (27%) OP-Plan Bewilligungen Auszahlungen Die Angaben (Stand ) zu den geplanten, bewilligten und ausgezahlten Mitteln basieren auf den förderfähigen Gesamtkosten der ausgewählten Projektvorhaben.

3 3 Schwerpunkt der Umsetzung des OP ist bisher die Innovationsförderung in der ersten Prioritätsachse. Hier sind seit Beginn der Förderperiode mit 356,5 Mio. etwa 43% aller bisher bewilligten Mittel in Vorhaben gebunden worden. Dazu haben insbesondere die Finanzinstrumente (ProFIT-Darlehen, VC-Fonds Technologie, VC- Fonds Kreativwirtschaft) mit zusammen 180,6 Mio. beigetragen. Die für die Prioritätsachse vorgesehenen Mittel sind per zu 59 % gebunden. Auch die anderen Achsen weisen hohe bis sehr hohe Bewilligungsstände auf. In der Prioritätsachse 2 sind bereits 86% der geplanten Mittel in Vorhaben gebunden. Dazu zählen auch die Mittel für den KMU-Fonds III, die seit 2017 und in den nächsten Jahren sukzessive als Darlehen an Gründungen und KMU ausgereicht werden. In der Prioritätsachse 2 wurde mit 803 Vorhaben auch die Hälfte der bisherigen Förderprojekte (1.605, ohne die Förderfälle der Finanzinstrumente) unterstützt. Für den Klimaschutz sind bisher 78 Vorhaben mit einem Gesamtvolumen von 164,4 Mio. bewilligt worden; für die nachhaltige Stadtentwicklung 224 Projekte mit 151,4 Mio. an bewilligten Mitteln. In beiden Prioritätsachsen sind damit bereits etwa zwei Drittel der geplanten Mittel gebunden. Relativ hohe Auszahlungsstände wurden bisher vor allem in der Prioritätsachse 1 und der Prioritätsachse 5 erreicht (28% bzw. 27%). Damit sind nach vier Jahren bereits zwei Drittel (65%) der geplanten Mittel in Fördervorhaben gebunden. Mittelabflüsse und Bindungsgrade werden in einem intensiven Begleitmonitoring aktionsscharf also nicht nur auf Ebene der Prioritätsachsen beobachtet, so dass bei drohenden Verzögerungen oder anderen die Programmumsetzung hemmenden Entwicklungen frühzeitig und zielgerichtet gegengesteuert werden kann. Derzeit hat die EFRE-Verwaltungsbehörde keinerlei Anlass an einem auch zukünftig vergleichbar dynamischen Verlauf der Mittelbindungen und -auszahlungen zu zweifeln. Europäischer Sozialfonds (ESF) Im Rahmen des Operationellen Programms (OP) der Förderperiode stehen Finanzmittel in Höhe von 430,2 Mio. förderfähiger Gesamtkosten zur Verfügung (ESF-Mittel in Höhe von 215,1 Mio. und nationale öffentliche oder private Mittel in gleicher Höhe). Die Mittel verteilen sich auf vier Prioritätsachsen. Bis zum sind 759 Maßnahmen in 22 Förderinstrumenten bewilligt worden. Die bewilligten förderfähigen Gesamtkosten stiegen bis Jahresende 2017 auf 164,5 Mio.. Damit waren 38,2 % der für den gesamten Förderzeitraum vorgesehenen förderfähigen Mittel gebunden, 14,7 % der Mittel (63,4 Mio. ) sind an die Begünstigten ausgezahlt worden. Aufgrund der bis 2015 noch gegebenen Verfügbarkeit von Finanzmitteln aus der vorangegangenen Förderperiode begann die Umsetzung des ESF- OP in Teilen erst gegen Ende 2015 und vollständig erst sukzessive im Jahr Dies berücksichtigend, ist der bislang erreichte Umsetzungsstand insgesamt als zufriedenstellend zu bezeichnen.

4 4 Tabelle 2: Geplante, bewilligte und ausgezahlte Mittel des ESF-OP Berlin nach Prioritätsachsen in Mio. 2 Prioritätsachse A "Beschäftigung/Mobilität der Arbeitskräfte" 10,8 106,3 40,7 (38,29% (10,16%) Prioritätsachse B "soziale Inklusion/Armutsbekämpfung" 29,1 (25,06%) 10,9 (9,39%) 116,1 Prioritätsachse C "Bildung/lebenslanges Lernen" 39,0 79,4 (41,65%) (20,46%) 190,6 Prioritätsachse D "Technische Hilfe" 17,2 15,3 (88,95%) 2,7 (15,69%) OP-Plan Bewilligungen Auszahlungen Die Förderung aus der Prioritätsachse A wurde erst im Jahr 2016 aufgenommen. Für 90 Projekte wurden bislang förderfähige Gesamtkosten in Höhe von 40,6 Mio. Euro bewilligt. Damit waren 38,2 % der für die gesamte Förderperiode geplanten Mittel gebunden. Die erreichte Bindungsquote kann angesichts der erst in 2016 angelaufenen Bewilligungstätigkeit als hoch bezeichnet werden. Aus der Prioritätsachse B wurden bisher 190 Projekte mit förderfähigen Gesamtkosten in Höhe von 29,1 Mio. Euro bewilligt. Die Bindungsquote liegt bei 25,1 %. Neben dem bereits erwähnten späten Förderbeginn ist der verhältnismäßig geringe Umsetzungsstand auch darauf zurückzuführen, dass das Förderinstrument 8 (Coaching in Betrieben) nicht umgesetzt wird. Auf die Umsetzung des Förderinstrumentes wird verzichtet, da es im Bereich der Integration in Betriebe inzwischen, anders als bei der Erstellung des OP erwartet, eine relativ geringe Nachfrage nach der Förderung gibt. Die frei werdenden Mittel aus Förderinstrument 8 werden im Rahmen der nächsten OP-Änderung von Prioritätsachse C aufgenommen. Über diese OP-Änderung wird der Gemeinsame Ausschuss für die Begleitung der Strukturfonds im Land Berlin (BGA) voraussichtlich Ende Mai dieses Jahres beschließen. Schwerpunkt der Umsetzung des ESF-OP sind bisher die Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen (Prioritätsachse C). Bei fünf Förderinstrumenten dieser Prioritätsachse wurde die Förderung bereits 2015 aufgenommen, dies führte zu einem finanziellen Umsetzungsstand, der weiter vorangeschritten ist als bei den Prioritätsachsen A und B. Seit Beginn der Förderperiode sind in der Prioritätsachse C mit 79,4 Mio. etwa 48 % aller bisher bewilligten Mittel gebunden worden. Dazu hat insbesondere das Förderinstrument Qualifizierung vor und für Beschäftigung mit 33,9 Mio. 2 Die Angaben (Stand ) zu den geplanten, bewilligten und ausgezahlten Mitteln basieren auf den förderfähigen Gesamtkosten der ausgewählten Projektvorhaben.

5 5 gebundenen Mitteln in insgesamt 250 Maßnahmen beigetragen. Die für die Prioritätsachse vorgesehenen Mittel sind per zu 42 % gebunden. Die finanzielle Umsetzung des Programms ist in 2017 gut vorangekommen. Die bewilligten förderfähigen Gesamtkosten stiegen um 61,3 Mio. Euro auf 164,5 Mio.. Das inzwischen erreichte Tempo des Bewilligungsgeschehens spricht dafür, dass die im Programm vorgesehenen Mittel in Gänze gebunden werden können. Um dieses Ziel zu erreichen, wird das Umsetzungsgeschehen von der ESF- Verwaltungsbehörde permanent durch ein engmaschiges Netz von Monitoring- und Controllingmaßnahmen überwacht. II. Erstattungen und Erstattungserwartung Die Erstattungsanträge basieren auf den förderfähigen Gesamtkosten, die sich aus öffentlichen Mitteln (EFRE und nationale öffentliche Mittel) und privaten Mitteln zusammensetzen. Wie bereits im eingangs erwähnten Bericht an den Hauptausschuss dargestellt, hat Berlin im Dezember 2017 die ersten beiden Zahlungsanträge für die Förderperiode für den EFRE über 99,9 Mio. und für den ESF über 52 Mio. eingereicht und im Januar 2018 erstattet bekommen. Damit wurden unter Beachtung der sogenannten n+3-regel für beide Fonds die EU-Mittel bezogen auf 2014 vollständig gesichert. Die nächsten Erstattungsanträge gegenüber der Europäischen Kommission werden Ende des Jahres gestellt. Für den EFRE wird er voraussichtlich knapp 90 Mio. EFRE-Mittel, (180 Mio. förderfähige Gesamtkosten) umfassen, für den ESF ca. 28 Mio. ESF-Mittel (56 Mio. förderfähige Gesamtkosten). Damit werden die EU-Mittel für beide Fonds auch in Bezug auf die in diesem Jahr abzurechnenden Jahrestranchen 2015 vollständig gesichert. Ramona P o p... Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe

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