Vorlage für die GKVS am

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Transkript:

Anlage 2 zum Gemeinsamen Bericht der Arbeitskreise Straßenbaupolitik und Öffentlicher Personenverkehr der GKVS zur Revision des Entflechtungsgesetzes (erstellt im Auftrag der VMK), Abschluss im Dezember 2010 Kurzbericht (ÖV): Investitionsbedarfe der Länder für Verkehrs-Infrastruktur des Öffentlichen Personenverkehrs auf kommunaler Ebene und in Ballungsräumen ab 2014 Vorlage für die GKVS am 15.12.2010

1 Aufgabenstellung und Rahmenbedingungen Für die Revision des EntflechtG 2013 ist der Mittelbedarf für Investitionen in die ÖPNV-Infrastruktur in den Jahren 2014 2019 festzustellen Der zurzeit geltende Aufteilungsschlüssel zwischen den Ländern wird nicht in Frage gestellt Zur Feststellung des Mittelbedarfs wurden die folgenden Referenzländer ausgewählt: Zwei Flächenländer in Ostdeutschland: Brandenburg und Thüringen Vier Flächenländer in Westdeutschland: Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz Zwei Stadtstaaten: Berlin und Hamburg Die Einwohnerzahl der ausgewählten Referenzländer entspricht 67 % der Einwohnerzahl im gesamten Bundesgebiet Die ausgewählten Referenzländer werden als repräsentativ für das gesamte Bundesgebiet betrachtet 2

2 Zusammensetzung des Mittelbedarfs GVFG-Bundesprogramm Landesprogramme Eigenmittel der Antragsteller Komplementärfinanzierung durch die Länder Bundesfinanzhilfen Eigenmittel der Antragsteller Landesmittel Gesamtbedarf an Landesmitteln 3

3 Relevante Finanzierungsquellen für die Landesmittel Zur Feststellung des Mittelbedarfs für Investitionen in die ÖPNV-Infrastruktur aus dem EntflechtG wird zunächst der Bedarf an Landesmitteln insgesamt ermittelt Finanzmittel aus der LuFV, Anlage 8.7 bleiben hierbei unberücksichtigt Der Bedarf an Landesmitteln wurde auf die Finanzierungsquellen EntflechtG und das RegG aufgeteilt Die im EntflechtG und im RegG vorzusehenden Budgets sind als kommunizierende Röhren zu verstehen, im RegG nicht vorgesehene Mittel sind dann zusätzlich im EntflechtG zu berücksichtigen Die bei der Ermittlung des Finanzierungsbedarfes gemäß EntflechtG berücksichtigten RegG-Mittel müssen spiegelbildlich bei der Revision des RegG berücksichtigt werden 4

4 Situation im GVFG-Bundesprogramm Im GVFG-Bundesprogramm stehen für den Zeitraum 2010 bis 2019 noch Bundesfinanzhilfen in Höhe von etwa 3,3 Mrd. zur Verfügung (333 Mio. p.a. x 10 Haushaltsjahre) Hiervon sind 1,7 Mrd. für laufende Vorhaben in Kategorie A ( Vorhaben endgültig aufgenommen ) gebunden Das Budget für neu in Kategorie A aufzunehmende Vorhaben liegt damit bei 1,6 Mrd. In den Kategorien B ( Vorhaben vorläufig aufgenommen ) und C ( Vorhaben bedingt aufgenommen ) sind im GVFG-Bundesprogramm Vorhaben mit einem theoretischen Bedarf an Bundesfinanzhilfen (Förderquote 60 %) in Höhe von 5,3 Mrd. enthalten Das im GVFG-Bundesprogramm bis 2019 verfügbare Budget ist damit um den Faktor 3,3 überbucht 5

5 Bedarf an Landesmitteln zur Komplementärfinanzierung des GVFG-Bundesprogramms 5.1 Arbeitshypothesen (1) Aufgrund der Überbuchung und der zeitlichen Befristung des GVFG-Bundesprogramms besteht eine hohe Unsicherheit bezüglich der noch innerhalb der Restlaufzeit abwickelbaren Großvorhaben Der Bedarf an EntflechtG-Mitteln zur Komplementärfinanzierung von Großvorhaben kann daher nicht auf konkrete Vorhaben bezogen werden Der Bedarf an Landesmitteln wird daher gekoppelt an das im GVFG-Bundesprogramm verfügbare Budget unter den folgenden Annahmen abgeschätzt: Vollständiges Abrufen der verfügbaren Bundesmittel in Höhe von 333 Mio. p.a. Förderquote 60 % 6

5 Bedarf an Landesmitteln zur Komplementärfinanzierung des GVFG-Bundesprogramms 5.1 Arbeitshypothesen (2) Das Aufteilungsverhältnis für das im GVFG-Bundesprogramm verfügbare Budget für Bundesfinanzhilfen in Höhe von 333 Mio. p.a. auf kommunale und DB-Vorhaben (54 zu 46) wurde aus dem für den Zeitraum ab 2014 angemeldeten Mittelbedarf für alle Vorhaben der Kategorien A, B und C abgeleitet Der Anteil der nicht zuwendungsfähigen Kosten an den zuwendungsfähigen Kosten wurde mit 18 % bei den kommunalen Vorhaben und mit 32 % bei den DB-Vorhaben aus der Summe der entsprechenden Größen über alle im GVFG-Bundesprogramm enthaltenen Vorhaben abgeleitet Bei kommunalen Vorhaben wurde von einer durchschnittlichen Förderquote aus Bundes- und Landesmitteln von insgesamt 85 % ausgegangen; dies bedeutet, dass vom Antragsteller 15 % der zuwendungsfähigen Kosten sowie die nicht zuwendungsfähigen Kosten zu tragen sind Bei DB-Vorhaben wurde davon ausgegangen, dass von der DB AG keine Eigenmittel zur Verfügung gestellt werden 7

5 Bedarf an Landesmitteln zur Komplementärfinanzierung des GVFG-Bundesprogramms 5.1 Arbeitshypothesen (3) Sollte dies im Einzelfall dennoch erfolgen bzw. erfolgt sein, ist im Durchschnitt über alle betreffenden Vorhaben davon auszugehen, dass die von der DB AG eingesetzten Eigenmittel auf dem Wege eines WR-Ausgleichs an die DB AG zurückfließen Von verschiedenen Ländern wird eine Beteiligung der betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften an der Finanzierung von DB-Vorhaben in unterschiedlicher Größenordnung verlangt Diese wird mit durchschnittlich 10 % der zuwendungsfähigen Kosten bezogen auf alle Länder abgeschätzt Aus Landesmitteln sind damit bei DB-Vorhaben 30 % der zuwendungsfähigen Kosten sowie die nicht zuwendungsfähigen Kosten zu bestreiten 8

5 Bedarf an Landesmitteln zur Komplementärfinanzierung des GVFG-Bundesprogramms 5.2 Aufteilung der Mittel aus dem GVFG-Bundesprogramm auf kommunale Vorhaben und DB-Vorhaben GVFG-Bundesprogramm 333 Mio. p.a. 54 % 46 % Kommunale Vorhaben 180 Mio. p.a. Förderquote 60 % Zuwendungsfähige Kosten insgesamt 300 Mio. p.a. DB-Vorhaben 153 Mio. p.a. Förderquote 60 % Zuwendungsfähige Kosten insgesamt 255 Mio. p.a. 9

5 Bedarf an Landesmitteln zur Komplementärfinanzierung des GVFG-Bundesprogramms 5.3 Investitionsbedarf für kommunale Vorhaben im GVFG- Bundesprogramm Zuwendungsfähige Kosten 300 Mio. p.a. 60 % GVFG-Bundesprogramm 180 Mio. p.a. 15 % Eigenmittel der Antragsteller 45 Mio. p.a. 25 % Landesmittel 75 Mio. p.a. Nicht zuwendungsfähige Kosten 54 Mio. p.a. 18 % der zuwendungsfähigen Kosten Eigenmittel insgesamt 99 Mio. p.a. 10

5 Bedarf an Landesmitteln zur Komplementärfinanzierung des GVFG-Bundesprogramms 5.4 Investitionsbedarf für DB-Vorhaben im GVFG-Bundesprogramm Zuwendungsfähige Kosten 255 Mio. p.a. 60 % GVFG-Bundesprogramm 153 Mio. p.a. 10 % Kommunale Gebietskörperschaften 26 Mio. p.a. 30 % Landesmittel 77 Mio. p.a. Nicht zuwendungsfähige Kosten 82 Mio. p.a. 32 % der zuwendungsfähigen Kosten Eigenmittel insgesamt 159 Mio. p.a. 11

6 Mittelbedarf für die Landesprogramme 6.1 Durchschnittlicher jährlicher Mittelbedarf für die Referenzländer 2014-2019 Land Mittelbedarf in Mio. p.a. für Vorhaben < 10 Mio. > 10 Mio. Einwohnerzahl in Mio. (31.12.2008) Mittelbedarf in /Einwohner für Vorhaben < 10 Mio. > 10 Mio. Brandenburg 35 2,523 13,87 Thüringen 20 2,268 8,82 Baden-Württemberg 89 44 10,750 8,28 4,09 Bayern 103 23 12,520 8,23 1,84 Nordrhein-Westfalen 162 84 17,933 9,03 4,68 Rheinland-Pfalz 22 4,028 5,46 Berlin 5 3,432 1,46 Hamburg 5 12 1,772 2,82 6,77 Summe 441 163 55,226 12

6 Mittelbedarf für die Landesprogramme 6.2 Hochrechnung auf alle Länder Dimension Vorhaben < 10 Mio. Vorhaben > 10 Mio. (1) Mittelbedarf für die Referenzländer insgesamt Mio. p.a. 441 163 (2) Anzahl Einwohner Referenzländer Mio. 55,2 (3) Einwohnerbezogener jährlicher Mittelbedarf in den Referenzländern /Einwohner und Jahr 8,00 1) 3,00 1) (4) Anzahl Einwohner der anderen Länder Mio. 26,8 (5) Mittelbedarf für die anderen Länder bei einem Ansatz gemäß Zeile 3 Mio. p.a. 214 80 (6) Mittelbedarf für alle Länder (1) + (5) Mio. p.a. 654 243 1) gerundet auf volle 10 Cent 13

6 Mittelbedarf für die Landesprogramme 6.3 Kommentar zur Hochrechnung auf alle Länder Der für die Referenzländer festgestellte jährliche einwohnerbezogene Bedarf an Landesmitteln in Höhe von 8,00 je Einwohner und Jahr für Kleinvorhaben (mit einem Bedarf an Landesmitteln von weniger als 10 Mio. ) und von 3,00 je Einwohner und Jahr für größere Vorhaben in den Landesprogrammen (mit einem Bedarf an Landesmitteln von mehr als 10 Mio. ) wird als repräsentativ für die Gesamtheit aller Länder angesehen Hieraus resultiert ein Bedarf an Landesmitteln für Kleinvorhaben in Höhe von 654 Mio. p.a. und für größere Vorhaben in den Landesprogrammen in Höhe von 243 Mio. p.a. 14

7 Zusammenfassung des Bedarfs an Landesmitteln für den Zeitraum von 2014 bis 2019 Vorhaben aus den Landesprogrammen mit einem Bedarf an Landesmitteln > 10 Mio. Kleinvorhaben aus den Landesprogrammen mit einem Bedarf an Landesmitteln < 10 Mio. Summe Kategorie Großvorhaben aus dem GVFG-Bundesprogramm (Investitionsvolumen > 50 Mio. ) kommunal Großvorhaben aus dem GVFG-Bundesprogramm (Investitionsvolumen > 50 Mio. ) DB Bedarf an Landesmitteln in Mio. p.a. 75 159 243 654 1.131 15

8 Aufteilung des Bedarfs an Landesmitteln auf die Finanzierungsquellen Der im Vorhergehenden abgeschätzte Bedarf an Landesmitteln in der Größenordnung von etwa 1.131 Mio. p.a. für die Finanzierung der ÖPNV- Infrastruktur ist auf die Finanzierungsquellen RegG und EntflechtG aufzuteilen Während der Anteil der RegG-Mittel-Verwendung für Investitionen in die ÖPNV-Infrastruktur im Jahr 2004 noch bei etwa 8 % lag, ist dieser im Jahr 2008 auf etwa 6 % (390 Mio. p.a.) zurückgegangen Geht man davon aus, dass der Betrag von 390 Mio. p.a. dauerhaft aus den RegG-Mitteln für ÖPNV-Investitionen zur Verfügung gestellt wird, werden aus dem EntflechtG für Investitionen in die ÖPNV-Infrastruktur noch Mittel in Höhe von etwa 740 Mio. p.a. benötigt Dies entspricht etwa 55 % der derzeit gemäß EntflechtG verfügbaren Mittel in Höhe von 1.335,5 Mio. p.a. (Mittelverteilung im Durchschnitt der Jahre 2007 und 2008: Kommunaler Straßenbau 67,7 %, Bereich ÖPNV 32,3 %) 16

9 Absicherung des geltend gemachten Finanzmittelbedarfes (1) Aufgrund der in Chart 4 dargestellten Unsicherheiten konnte der Bedarf an Landesmitteln für die Komplementärfinanzierung des GVFG-Bundesprogramms nicht konkreten Vorhaben zugeordnet werden In Anbetracht der Überbuchung des GVFG-Bundesprogramms um einen Faktor > 3 befinden sich mehr ÖPNV-Großvorhaben in Planung, als Mittel im GVFG-Bundesprogramm zur Verfügung stehen Der Bedarf an Landesmitteln für Vorhaben außerhalb des GVFG-Bundesprogramms mit einem Bedarf an Landesmitteln > 10 Mio. in den Ländern Baden-Württemberg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen kann annähernd vollständig durch die betreffenden Vorhaben nachgewiesen werden (vgl. Projektlisten unter Ziffer 10) Im Freistaat Bayern liegt eine solche Projektliste ebenfalls vor, aufgrund des zurzeit schwebenden Verfahrens bei den Verhandlungen mit den betreffenden kommunalen Gebietskörperschaft kann diese aber noch nicht veröffentlicht werden 17

9 Absicherung des geltend gemachten Finanzmittelbedarfes (2) In den Landesprogrammen der anderen Referenzländer sind keine Vorhaben außerhalb des GVFG-Bundesprogramms mit einem Bedarf an Landesmitteln > 10 Mio. enthalten Zur Feststellung des Mittelbedarfes für Kleinvorhaben (Bedarf an Landesmitteln < 10 Mio. ) wurden die aktuell vorliegenden Landesprogramme analysiert Eine Vorausschau auf den Zeitraum von 2014 2019 ist aufgrund der kurzfristigen turnusmäßigen Programmfortschreibung nicht möglich Die Analyse der Landesprogramme und die tendenzielle Überbuchung durch die Antragsteller hat gezeigt, dass der für den Status quo festgestellte jährliche Mittelbedarf dauerhaft bis zum Auslaufen des EntflechtG im Jahr 2019 besteht Die Aufteilung des jährlichen Mittelbedarfs für Kleinvorhaben im Status quo nach Vorhabenskategorien ist unter Ziffer 11 beispielhaft für die Länder Baden-Württemberg, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen dargestellt, zu ausführlichen Projektlisten wird auf Anlage 3 (Tabellenband ÖV) verwiesen 18

10 Vorhaben außerhalb des GVFG-Bundesprogrammes mit einem Bedarf an Landesmitteln > 10 Mio. 10.1 Baden-Württemberg (Quelle: Landesprogramm 2010 2014) Lfd. Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 Vorhaben S-Bahn Plochingen Kirchheim unter Teck Ausbau Stadtbahn Karlsruhe Südost, Philipp-Reis-Straße Stadtbahn Baden-Baden Neubau Gleisbauhof West Karlsruhe Neu-/Ausbau Betriebshof Ost Karlsruhe Ausbau Stadtbahn Karlsruhe bis Kirchfeldsiedlung Anbindung der Neuen Messe an die Stadtbahn Karlsruhe Verlängerung der Albtalbahn nach Bad Herrenalb Ortsmitte Straßenbahn Heidelberg, Neubaustrecke im Neuenheimer Feld Straßenbahnneubaustrecke Leimen Nußloch Wiesloch Bf. Wiesloch/Walldorf Straßenbahnneubaustrecke nach Heidelberg Bahnstadt Stadtbahn Stuttgart, Neubaustrecken Vaihingen-Möhringen und Wallgraben-Dürrlewang Stadtbahn Stuttgart, Verlängerung der U5 nach Leinfelden-Echterdingen Ausbau Strohgäubahn Korntal Weissach Ausbau Schönbuchbahn Böblingen Dettenhausen 15 Vorhaben mit einem Bedarf an Landesmitteln in Höhe von 283 Mio. ab 2010 19

10 Vorhaben außerhalb des GVFG-Bundesprogrammes mit einem Bedarf an Landesmitteln > 10 Mio. 10.2 Hamburg Vorhaben Zentraler Omnibusbahnhof Barmbek (bis 2015) Zentraler Omnibusbahnhof Bergedorf (bis 2014) Summe Bedarf an Landesmitteln (Mio. ) 28 44 72 Der Mittelbedarf für die oben aufgeführten Vorhaben wurde gleichmäßig auf den Zeitraum von 2010 2015 verteilt Hieraus resultiert ein durchschnittlicher Bedarf für Vorhaben mit einem Bedarf an Landesmitteln > 10 Mio. in Höhe von 12 Mio. p.a. Für den Zeitraum von 2016 2019 wird davon ausgegangen, dass für die betreffende Projektkategorie der gleiche jährliche Mittelbedarf besteht wie im Zeitraum von 2010 2015 20

10 Vorhaben außerhalb des GVFG-Bundesprogrammes mit einem Bedarf an Landesmitteln > 10 Mio. 10.3 Nordrhein-Westfalen (1) Vorhaben Bedarf an Landesmitteln (Mio. ) 1. Vorhaben der Kooperationsräume Erweiterung der Straßenbahnlinie 302/310 in Bochum-Langendreer Verlängerung Mettmann Wuppertal der S 28 (Regiobahn) Baulos 75: Niveaufreie Ausfädelung Marsbruchstraße (Stadtbahn Dortmund) Umbau Umsteige und Endhaltestelle der Stadtbahnlinien U 70 / U76 (Krefeld) Verlängerung der Stadtbahnlinie 18 (Hürth) Stadtbahn Rhein-Sieg, BA Bocklemünd / Mengenich (2. BA) Zwischensumme Vorhaben der Kooperationsräume 30,7 28,5 13,4 10,1 15,3 10,1 108,1 21

10 Vorhaben außerhalb des GVFG-Bundesprogrammes mit einem Bedarf an Landesmitteln > 10 Mio. 10.3 Nordrhein-Westfalen (2) Vorhaben Bedarf an Landesmitteln (Mio. ) 2. Vorhaben im besonderen Landesinteresse Ausbau Regionalbahn Bonn Euskirchen (Voreifelbahn) Ausbau Oberbergische Bahn Köln-Hansaring Meinerzhagen Ausbau Münster Coesfeld (Baumbergebahn) Ausbau Brackwede Paderborn (Sennebahn) Verkehrsstation Dortmund Hbf Verkehrsstation Duisburg Hbf Ausbau der Wuppertaler Schwebebahn Zwischensumme Vorhaben im besonderen Landesinteresse Gesamtsumme 31,4 28,9 11,3 23,3 45,0 33,0 72,4 245,3 353,4 22

11 Typisierte Aufgliederung von Kleinvorhaben mit einem Bedarf an Landesmitteln < 10 Mio. 11.1 Baden-Württemberg Anteile in % 6,3 3,8 4,9 8,8 5,0 4,5 Bahnhofs-/Stationsmaßnahmen im DB-Netz Busbeschleunigung, Busspuren Betriebs-/Bauhöfe, Abstellanlagen Haltestellen, Zentrale Omnibusbahnhöfe, P&R-/B&R-Anlagen kommunaler Antragsteller Fahrgastinformation stationär/ticketautomaten/ Innovative Vertriebskonzepte 30,7 0,8 35,3 Neu-/Ausbaumaßnahmen beim schienengebundenen ÖPNV (kommunal und NE-Bahnen) Bahnübergangsmaßnahmen Leitstellen, Betriebsleitsysteme Neu-/Ausbaumaßnahmen im DB-Netz Quelle: Landesprogramm 2010 2014 für ÖPNV-Infrastrukturmaßnahmen mit zuwendungsfähigen Kosten bis zu 50 Mio. nach 10 ÖPNVG (89 Mio. p.a.) 23

11 Typisierte Aufgliederung von Kleinvorhaben mit einem Bedarf an Landesmitteln < 10 Mio. 11.2 Brandenburg Anteile in % 2,2 12,9 Bahnhofs-/Stationsmaßnahmen im DB-Netz 43,2 Haltestellen, Zentrale Omnibusbahnhöfe, P&R-/B&R-Anlagen kommunaler Antragsteller Fahrgastinformation stationär/ticketautomaten/ Innovative Vertriebskonzepte 41,2 Neu-/Ausbaumaßnahmen beim schienengebundenen ÖPNV (kommunal und NE-Bahnen) Leitstellen, Betriebsleitsysteme 0,5 Quelle: Jahresförderprogramm der ÖPNV-Investitionen 2010, 1. Fortschreibung Entwurf, Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2011 (33 Mio. ) 24

11 Typisierte Aufgliederung von Kleinvorhaben mit einem Bedarf an Landesmitteln < 10 Mio. 11.3 Nordrhein-Westfalen, Nahverkehr Rheinland Anteile in % 6,5 14,6 Bahnhofs-/Stationsmaßnahmen im DB-Netz 13,1 0,9 Busbeschleunigung, Busspuren Haltestellen, Zentrale Omnibusbahnhöfe, P&R-/B&R-Anlagen kommunaler Antragsteller Fahrgastinformation stationär/ticketautomaten/ Innovative Vertriebskonzepte 28,8 33,7 Neu-/Ausbaumaßnahmen beim schienengebundenen ÖPNV (kommunal und NE-Bahnen) Leitstellen, Betriebsleitsysteme 2,3 Neu-/Ausbaumaßnahmen im DB-Netz Quelle: ÖPNV-/SPNV-Investitionsprogramm 2010 2015 des NVR neu aufgenommene Maßnahmen mit Beschluss VV 09.07.2010 (64 Mio. ) 25

11 Typisierte Aufgliederung von Kleinvorhaben mit einem Bedarf an Landesmitteln < 10 Mio. 11.4 Nordrhein-Westfalen, Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) Anteile in % 6,0 7,0 4,0 Bahnhofs-/Stationsmaßnahmen im DB-Netz Busbeschleunigung, Busspuren Haltestellen, Zentrale Omnibusbahnhöfe, P&R-/B&R-Anlagen kommunaler Antragsteller Fahrgastinformation stationär/ticketautomaten/ Innovative Vertriebskonzepte 83,0 Quelle: ÖPNV-Programm NWL 2011 (10 Mio. ) 26

11 Typisierte Aufgliederung von Kleinvorhaben mit einem Bedarf an Landesmitteln < 10 Mio. 11.5 Nordrhein-Westfalen, Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) Anteile in % 1,3 1,8 1,2 20,0 Bahnhofs-/Stationsmaßnahmen im DB-Netz 15,7 60,0 Haltestellen, Zentrale Omnibusbahnhöfe, P&R-/B&R-Anlagen kommunaler Antragsteller Fahrgastinformation stationär/ticketautomaten/ Innovative Vertriebskonzepte Neu-/Ausbaumaßnahmen beim schienengebundenen ÖPNV (kommunal und NE-Bahnen) Leitstellen, Betriebsleitsysteme Neu-/Ausbaumaßnahmen im DB-Netz Quelle: Bewertungsranking für den Förderkatalog 2011 des VRR (61 Mio. ) 27

12 Dynamisierung des festgestellten Mittelbedarfes 12.1 Ausgangsannahmen Der festgestellte Bedarf an EntflechtG-Mitteln für die ÖPNV-Infrastruktur bezieht sich auf den Preisstand 2010 Der Preisindex für den Straßenbau für den Jahresdurchschnitt 2009 liegt bei 120,5 (Preisindex 2000: 100) Die durchschnittliche Preissteigerungsrate liegt damit bei 2,1 % p.a. Vergleichbare Preisindizes für die ÖPNV-Infrastruktur liegen nicht vor Geht man davon aus, dass die durchschnittliche jährliche Preissteigerungsrate von 2000 bis 2009 auch für die Entwicklung bis zum Auslaufen des EntflechtG 2019 gilt, ergibt sich eine Preissteigerung bis zur Mitte des Betrachtungszeitraums (2014 bis 2019) in Höhe von 14,5 % gegenüber dem Preisstand 2010 28

12 Dynamisierung des festgestellten Mittelbedarfes 12.2 Mittelbedarf unter Berücksichtigung der Preissteigerung Vorhaben aus den Landesprogrammen mit einem Bedarf an Landesmitteln > 10 Mio. Kleinvorhaben aus den Landesprogrammen mit einem Bedarf an Landesmitteln < 10 Mio. Summe Kategorie Großvorhaben aus dem GVFG-Bundesprogramm (Investitionsvolumen > 50 Mio. ) kommunal Großvorhaben aus dem GVFG-Bundesprogramm (Investitionsvolumen > 50 Mio. ) DB Bedarf an Landesmitteln in Mio. p.a. Real zu Preisen von 2010 75 159 243 654 1.131 Nominal in der Mitte des Betrachtungszeitraumes 2014-2019 75 1) 159 1) 278 749 1.261 1) nominal unverändert, da im GVFG-Bundesprogramm eine Dynamisierung ausgeschlossen ist 29

13 Reinvestitionen in die Infrastruktur des schienengebundenen ÖSPV 13.1 Ausgangslage Der im Vorhergehenden festgestellte Mittelbedarf aus dem EntflechtG für Investitionen in die Infrastruktur des schienengebundenen ÖSPV bezieht sich ausschließlich auf Neuinvestitionen Ungelöst bleibt weiterhin das Problem der Finanzierung der entsprechenden Reinvestitionen In der Finanzierungsstudie des VDV und von 13 Ländern wurde hierfür ein jährlicher Mittelbedarf in Höhe von 550 Mio. und ein inzwischen aufgelaufener Nachholbedarf von 2,35 Mrd. ermittelt Gemäß einer Studie der STUVA aus dem Jahr 2004 können von den Verkehrsunternehmen bzw. kommunalen Gebietskörperschaften in den Jahren 2003 bis 2012 durchschnittlich 220 Mio. p.a. für Reinvestitionen erbracht werden Diese Studie wurde durch eine ergänzende Befragung von zwölf ausgewählten Verkehrsunternehmen aktualisiert 30

13 Reinvestitionen in die Infrastruktur des schienengebundenen ÖSPV 13.2 Untersuchungsergebnisse Im Zeitraum von 2010 bis 2015 sind von den befragten Verkehrsunternehmen 1) Reinvestitionen in die Infrastruktur des schienengebundenen ÖSPV in Höhe von 1,44 Mrd. (240 Mio. p.a.) geplant Diese teilen sich auf die einzelnen Anlagenteile wie folgt auf: 65% Streckeninfrastruktur 22% Stationen 13% Abstellanlagen, Werkstätten und Betriebsleitzentralen Die Beträge für Abstellanlagen, Werkstätten und Betriebsleitzentralen wurden in der Finanzierungsstudie den Betriebskosten zugerechnet Damit verbleibt für Reinvestitionen, die mit der Finanzierungsstudie vergleichbar sind, ein Betrag in Höhe von 210 Mio. p.a. 1) Stadtwerke Bonn GmbH, Kölner Verkehrs-Betriebe AG, Rheinbahn AG (Düsseldorf), Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG, Dortmunder Stadtwerke AG, Mühlheimer VerkehrsGesellschaft mbh, Essener Verkehrs AG, Duisburger Verkehrsgesellschaft AG, mobiel GmbH (Bielefeld), SSB AG, Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main, Hamburger Hochbahn AG (Diese Unternehmen repräsentieren 33% der Streckenlängen des schienengebunden ÖSPV) 31

13 Reinvestitionen in die Infrastruktur des schienengebundenen ÖSPV 13.3 Schlussfolgerungen (1) Die von den befragten Verkehrsunternehmen geplanten Reinvestitionen entsprechen dem turnusmäßigen Reinvestitionsbedarf von 210 Mio. p.a., der für diese unter den Annahmen der Finanzierungsstudie ermittelt wurde Dies ist wahrscheinlich dadurch begründet, dass ein weiteres Unterlassen von erforderlichen Reinvestitionen zu empfindlichen Betriebseinschränkungen oder gar zu Betriebseinstellungen führen würde Die jährlich für Reinvestitionen benötigten Mittel werden also zeitversetzt in der erforderlichen Höhe erbracht, ein Abbau des aufgelaufenen Nachholbedarfes ist hiermit jedoch nicht möglich Die in der Finanzierungsstudie gemachte Aussage, dass die Verkehrsunternehmen bzw. kommunalen Gebietskörperschaften zur Finanzierung der turnusmäßigen Reinvestitionen nicht in der Lage sind, ist also zumindest für die Stichprobe der befragten Unternehmen zu relativieren 32

13 Reinvestitionen in die Infrastruktur des schienengebundenen ÖSPV 13.3 Schlussfolgerungen (2) Wenn der Zustand der Infrastruktur des schienengebundenen ÖSPV auf Strecken mit langfristig unterlassenen Reinvestitionen einen Mindeststandard unterschreitet, sind die betreffenden Infrastrukturbetreiber offensichtlich in der Lage, die erforderlichen Reinvestitionen zumindest zeitversetzt zu tätigen Bei der Einschätzung hinsichtlich der Übertragbarkeit auf die Gesamtheit der Unternehmen mit schienengebundenem ÖSPV ist zu beachten, dass sich die in der Stichprobe erfassten Unternehmen in einer überdurchschnittlich günstigen wirtschaftlichen Situation befinden Inwieweit diese Aussage auch für finanziell schlechter gestellte Infrastrukturbetreiber zutrifft, kann nur durch eine Erweiterung der Datenbasis geklärt werden Offen bleibt auf jeden Fall die Finanzierung der Beseitigung des Nachholbedarfs an bisher unterlassenen Reinvestitionen 33

Mobilität verantwortlich gestalten Orleansplatz 5a 81667 München T +49 (0)89 459 11 112 F +49 (0)89 459 11 212 Ansprechpartner: Hans-Ulrich Mann sekmann@intraplan.de 34