Pensionskassen-Kurs Modul 3

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Transkript:

Pensionskassen-Kurs Modul 3 Leistungen im Alter und im Todesfall 1 PK-Basiskurs Modul 3 - Themen Leistungen im Alter Familie Zürcher Grundlagen Informationen Leistungen im Todesfall Gruppenarbeit Internet Webportal Login Merkblätter Beispiele 2 1

Familie Zürcher Anna Sonnental Paul ERZ Ehefrau Anna, verheiratet seit 1987, geb. 2.11.1963, Hausfrau Eigenheim, WEF-Vorbezug 2012, CHF 80 000 Versicherter der PKZH: Paul Konrad Zürcher, geb. 17.5.1957, verheiratet, 2 Kinder, ERZ 100% BG seit 1999 Gloria Sohn Niklas, geb. 3.2.1991, Elektromonteur Golden Retriever «Contento» Tochter Gloria, geb. 4.8.1996, in Ausbildung 3 Vorsorgeausweis Paul ERZ 4 2

Leistungen im Alter 5 Alterspensionierung (AP) - Zeitpunkt Flexible Alterspensionierung Zwischen Alter 58 und 65 Altersabhängige, geschlechtsneutrale Umwandlungssätze Teil - Alterspensionierung Aufgeschobene Alterspensionierung Maximal 3 Schritte Jeweils mindestens 20% pro Schritt Verbleibende Tätigkeit ebenfalls 20% einer Vollbeschäftigung Maximal 2 Kapitalbezüge, Teilpensionierung mindestens 30% Bis zum 70. Altersjahr (gem. PR Stadt Zürich längstens bis Alter 66 Sonderregelung Pilot VBZ und GUD - Verfügung notwendig) Ohne Beiträge ab Alter 65 Verzinsung des Altersguthabens Altersabhängige, geschlechtsneutrale Umwandlungssätze 6 3

Leistungen Art, Höhe, Laufzeit Alterspension (AP) Berechnung: Altersguthaben x Umwandlungssatz = jährliche AP Lebenslängliche Leistung Kapitalbezug Maximaler Bezug: 50% des Altersguthabens Schriftliche Anmeldung mindestens 3 Monate vor Altersrücktritt Schriftliches Einverständnis des Ehegatten mit beglaubigter Unterschrift WEF-Vorbezug wird angerechnet Überbrückungszuschuss Kostenbeteiligung ist Arbeitgeberleistung nach Richtlinien des Personalrechts bzw. nach Anschlussvertrag für AU s Höhe: Maximale AHV-Rente, bei Teilzeitbeschäftigung bzw. Teilpensionierung anteilmässig Bis zum ordentlichen AHV-Rentenalter, jedoch längstens 5 Jahre 7 Umwandlungssätze Alter Umwandlungs sätze 58 4.90% 59 4.99% 60 5.09% 61 5.20% 62 5.31% 63 5.43% 64 5.56% Altersguthaben zum Zeitpunkt des Altersrücktritts x Umwandlungssatz = jährliche lebenslängliche Alterspension (AP) Berechnungsbeispiel im Alter 65 CHF 500 000 x 5.69% = CHF 28 450 65 5.69% 66 5.83% 8 4

Möglicher Kapitalbezug - Beispiel Vorhandenes Altersguthaben (AGH) am 30.11.2017 CHF 500 000 Vorbezug Wohneigentum am 17.8.2010 CHF 80'000 Theoretisches AGH zur Berechnung der AP CHF 580 000 50% des AGH zur Finanzierung der lebenslänglichen AP CHF 290 000 AGH x altersabhängigen Umwandlungssatz = Pension pro Jahr Der Abzug für die Finanzierung des UeZ ist nicht eingeschlossen Die zu erwartende Ehegatten- / Partnerpension beträgt 2/3 der Alterspension Maximaler Kapitalbezug CHF 210 000 9 Berechnung der AP 2017 mit 59 - Beispiel 500 000 x 4.99%= CHF Lebenslängliche AP ohne Berücksichtigung der UeZ-Kosten im Alter 59: CHF 24 950 Altersguthaben im Alter 59: CHF 500 000 Überbrückungszuschuss (UeZ) Kostenbeteiligung gültig bis 31.12.2017 62%* 38% CHF UeZ pro Jahr CHF 28 200 (wie AHV-Rente), bei Teilzeit bzw. Teilpensionierung entsprechend dem Beschäftigungs- bzw. Pensionierungsgrad. *Die Kostenbeteiligung des Arbeitgebers richtet sich nach dem Personalrecht, bei angeschlossenen Unternehmen nach dem Anschlussvertrag. 10 5

Finanzierung UeZ für 5 Jahre - Beispiel CHF UeZ pro Jahr CHF 28 200 (wie AHV- Rente) Altersguthaben im Alter 59 CHF 500 000 CHF AN-Kosten UeZ für 5 Jahre in CHF: 38% von 28 200 = 10 716 x 5 = CHF 53 580. Abgezinst: CHF 49 872 Altersguthaben nach Abzug der UeZ-Kosten im Alter 59 in CHF: 500 000 49 872 = 450 128 450 128 x 4.99%= CHF Gekürzte lebenslängliche Pension CHF 22 461 11 Altersleistungen von 59 bis 64 - Beispiel Lebenslängliche Pension CHF 22 461 CHF UeZ bis Alter 64 CHF 28 200 CHF CHF Total bis Alter 64 CHF 50 661 Der Vorbezug der AHV-Rente ist ab Alter 62/63 möglich. Die Kürzung pro Jahr beträgt 6.8%. 12 6

Einkäufe bei vorzeitiger - Alterspensionierung Überbrückungszuschuss Die durch die Finanzierung des UeZ entstandene Kürzung kann ausgekauft werden. Der Betrag muss zwischen 3 und 6 Monaten vor dem Altersrücktritt überwiesen werden. Vergleich zu Alter 65 Bei vorzeitiger Pensionierung kann die Kürzung im Vergleich zum Alter 65 eingekauft werden. Der Betrag muss zwischen 3 und 6 Monaten vor dem Altersrücktritt überwiesen werden. Einschränkung Bei Kapitalbezug sind aus steuerrechtlichen Gründen keine Einkäufe möglich bzw. Einkäufe können in den 3 Jahren vor dem Altersrücktritt nicht als Steuerabzüge eingesetzt werden. 13 Berechnung AP Paul K. Zürcher Paul ERZ 14 7

Alters-Kinderpension Anspruch auf Alters- Kinderpension Kinder von Alterspensionierten haben bis zum 18. Altersjahr bzw. bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens bis zur Vollendung des 25. Altersjahrs, Anspruch auf Leistungen. Unterstützte Stief- und Pflegekinder sind gleichgestellt. Höhe der Alters- Kinderpension Pro Kind 10% der Alterspension, für alle Kinder zusammen maximal 50% 15 Freiwillige Versicherung Eintritt Eintritt zwischen Alter 55 und 58 möglich Bedingung: 8 Beitragsjahre Antrag spätestens 3 Monate nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses Beiträge Keine Sparbeiträge Risikobeiträge sind geschuldet (AN- und AG-Teil) Risikobeiträge werden bei Leistungsbeginn in Rechnung gestellt Pensionierung Alterspensionierung mit Alter 58, sofern nicht vorher Vorsorgefall eingetreten Bei Arbeitsunfähigkeit ist Erwerbsinvalidität massgebend Auflösung vor Alter 58 möglich 16 8

Merkblatt 17 www.pkzh.ch 18 9

www.pkzh.ch Registrierung im Webportal Login 19 Planen Sie Ihre Zukunft Webportal der PKZH www.pkzh.ch Login Webportal Weitere Informationen für Versicherte Registrierung 20 10

Bitte diskutieren und beantworten Sie die Fragen zu den Altersleistungen 21 Leistungen an Hinterlassene 22 11

Mögliche Begünstigte im Todesfall Ehegatten und eingetragene Partner Grundlagen Informationen Partner mit Unterstützungsvertrag Geschiedene Ehegatten Sonstige Hinterlassene Kinder und Eltern Waisen Beispiele 23 Begünstigte im Todesfall Ehegatten Bedingungen für eine Ehegattenpension Der überlebende Ehegatte / eingetragene Partner der verstorbenen Person sorgt für den Unterhalt 1 Kindes oder bezieht eine IV-Rente oder ist mindestens 40 Jahre alt und die Ehe / Partnerschaft hat 5 Jahre gedauert Ehegatten und eingetragene Partner Lebenslängliche Ehegattenpension in der Höhe von 2/3 der Invalidenpension (Grund- und Zusatzpension) bzw. 2/3 der Alterspension oder falls die Bedingungen nicht erfüllt sind: Einmalige Abfindung von 3 Jahres- Ehegattenpensionen 24 12

Begünstigte im Todesfall Partner Partner mit Unterstützungsvertrag Grundsätzlich gleiche Leistungen und Voraussetzungen wie bei Ehegatten, jedoch mit folgenden zusätzlichen Bedingungen: Beide Partner dürfen weder verwandt noch verheiratet sein, es besteht eine eheähnliche Gemeinschaft im gleichen Haushalt (im Todesfall mind. 5 J.) und der Unterstützungsvertrag muss zu Lebzeiten bei der PKZH eingetroffen sein Geschiedene Ehegatten Grundsätzlich gleiche Leistungen und Voraussetzungen wie bei Ehegatten, jedoch mit folgenden zusätzlichen Bedingungen: Die Ehe hat mindestens 10 Jahre gedauert und im Scheidungsurteil wurde eine Unterhaltsrente zugesprochen. Die Pension beträgt höchstens 50% der Ehegattenpension und diese darf den Anspruch aus dem Scheidungsurteil nicht übersteigen. 25 Formular 26 13

Begünstigte im Todesfall - Waisen Anspruch auf Waisenpension Kinder von Versicherten und Berechtigten auf Alters- und Invalidenpensionen haben bis zum 18. Altersjahr bzw. bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens bis zur Vollendung des 25. Altersjahrs, Anspruch auf Leistungen. Unterstützte Stief- und Pflegekinder sind gleichgestellt. Höhe der Waisenpension Die Waisenpension beträgt 5/16 (Doppelwaisen 5/8) der Ehegattenpension (inkl. allfällige Zusatzpension) 27 Sonstige Begünstigte im Todesfall Leistungen an sonstige Hinterlassene Ein Gesuch kann von Personen (z.b. Familienangehörige), die keinen Leistungsanspruch haben, gestellt werden. Bedingung ist, dass der Verstorbene wesentlich zum Unterhalt des Gesuchstellenden beigetragen hat. Der Anspruch wird individuell geprüft. Todesfallsumme an Kinder, Eltern Falls im Todesfall von Aktiv Versicherten keine Leistungen ausgerichtet werden, besteht ein Anspruch auf eine Todesfallsumme von 3 Ehegatten-Jahrespensionen, höchstens aber dem AGH. Anspruchsberechtigt sind eigene Kinder, bei deren Fehlen die Eltern 28 14

Merkblatt 29 Bitte diskutieren und beantworten Sie die Fragen zu den Hinterlassenenleistungen 30 15

Familie Zürcher Ansprüche im Alter bzw. im Todesfall Anna Sonnental Paul ERZ Ehefrau Anna, verheiratet seit 1987, geb. 2.11.1963, Hausfrau Eigenheim, WEF-Vorbezug 2012, CHF 80 000 Versicherter der PKZH: Paul Konrad Zürcher, geb. 17.5.1957, verheiratet, 2 Kinder, ERZ 100% BG seit 1999 Gloria Sohn Niklas, geb. 3.2.1991, Elektromonteur Golden Retriever «Contento» Tochter Gloria, geb. 4.8.1996, in Ausbildung 31 www.pkzh.ch Kontakte Vorsorgereglement Merkblätter / Formulare Grundlagen 2016 Fragen & Antworten Aktuelle Zahlen 32 16

www.pkzh.ch Registrierung im Webportal Login News 33 Abkürzungen PKZH Pensionskasse Stadt Zürich AG Arbeitgeber AGH Altersguthaben AU angeschlossenes Unternehmen der PKZH HRZ Human Resources Stadt Zürich PV Personalverantwortliche/r CM Case Manager/in VT Versicherte Person VA Vertrauensarzt der PKZH SB Sachbearbeitende VSR Vorsorgereglement der PKZH AUF Arbeitsunfähigkeit 34 17

Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 35 18