Weltweit engagiert Aktuelles aus tschechischem Steuerrecht Kateřina Jordanovová Praha 07.12.2016 Rödl & Partner 08.08.2011 1
Änderungen 2016/2017 Gesetz über die elektronische Erfassung von Umsätzen (Meldung von Bargeldgeschäften) seit dem 01.12.2016 gilt die Meldepflicht für Unterkunft- und Gastronomie-Dienstleistungen weitere Umsetzung während des Jahres 2017/2018 01.03.2017: Einzel- und Großhandel 01.03.2018/01.06.2018: sonstige Unternehmer / ausgewählte Handwerke und Produktionstätigkeiten spezielle Webseiten: www.etrzby.cz Herabsetzung der MWSt bei Gastronomie-Dienstleistungen von 21 % auf 15 % seit dem 01.12.2016 Ausnahme: Alkoholgetränke und Tabakerzeugnisse (hier bleibt der MWSt-Satz von 21 % erhalten) Einkommensteuerermäßigung 5.000 CZK Herabsetzung der MWSt bei Zeitungen und Zeitschriften von 15 % auf 10 % seit dem 01.01.2017 geplannt (die Novelle wird derzeit im Senat beraten) 2
Änderungen 2016/2017 Ursprungsnachweis des Vermögens Besteuerung des nicht deklarierten Einkommens wirksam seit dem 01.12.2016 Aufforderung des Finanzamtes zur Erklärung der Differenz, wenn Unterschied zwischen den deklarierten Einkünften in Steuererklärungen und dem Vermögen höher als 5 Mio. CZK gilt für natürliche sowie juristische Personen Nachbemessung der Steuer ihv: 15 % oder 19 % Pönale: 50 % oder 100 % der nachbemessenen Steuer 3
Novelle des Einkommensteuergesetzes 2017 die geplante Wirkung vom 01.04.2017 (ursprünglich 01.01.2017) bereits besprochene Änderungen (z.b. die technische Aufwertung (kann auch vom Nutzer abgeschrieben werden, längere Abschreibung der immateriellen Vermögensgegenstände möglich) Weitere ausgewählte Änderungen Weitere Einschränkung von Pauschalaufwendungen Herabsetzung der Maximalhöhe der Pauschalaufwendungen auf die Hälfte: Einkünfte aus Landwirtschaft - 800.000,00 CZK Einkünfte aus Gewerbetätigkeit - 600.000,00 CZK Einkünfte aus Miete - 300.000,00 CZK Andere Einkünfte - 400.000,00 CZK neu die Anwendung von Steuerermäßigungen für Ehefrau/Ehemann und für Kind/er möglich Kalenderjahr 2017: der Steuerpflichtige kann selbst das bisherige oder neue Verfahren wählen 4
Erhöhung der Steuerermäßigung für Kind/er für zweites Kind von 17 004 CZK auf 19 404 CZK für drittes und weiteres Kind von 20 604 CZK auf 24 204 CZK zusätzliche Renten- und Lebensversicherung Erhöhung des befreiten Beitrags des Arbeitgebers von 30.000 CZK auf 50.000 CZK jährlich Erhöhung des steuermindernden Postens beim Arbeitnehmer von 12.000 CZK auf 24.000 jährlich 5
Kindergartengeld aus der aktuellen Fassung des Gesetzes ist nicht eindeutig klar, ob das Kindergartengeld in Form einer Steuerermäßigung im Jahr dessen Bezahlung, oder in dem Jahr, in dem das Kind den Kindergarten besucht, geltend zu machen ist Neu ist die tatsächliche Bezahlung unwichtig, maßgeblich ist die Verknüpfung an das Veranlagungsjahr, in dem das Kindergartengeld verbraucht wird Erklärung des Steuerpflichtigen zur Lohnsteuer elektronisch derzeit kann der Arbeitnehmer die Erklärung zur Lohnsteuer ausschließlich schriftlich auf dem vorgeschriebenen Formblatt ausführen neu wir vorgeschlagen, diese Erklärung auch elektronisch vorzunehmen, und zwar mit einer mit der elektronischen Signatur versehenen Erklärung oder mit einer mittels des Informationssystems der Arbeitgebers abgegebenen Erklärung 6
Anzahlung auf den Gewinnanteil bisher fehlt eine klare Regelung betreffend die Auszahlung der Anzahlung auf den Gewinnanteil und die anschließende Gewinnausschüttung in Bezug auf den Zeitpunkt der Erfüllung der Bedingungen für die Steuerbefreiung Neu: Die Anzahlung und die Abrechnung des Gewinnanteils werden aus steuerlicher Sicht separat behandelt die Anzahlung auf den Gewinnanteil wird für die Zwecke der Erfüllung der Bedingungen für die Steuerbefreiung aufgrund des Verhältnisses Mutter-/Tochtergesellschaft separat beurteilt, ebenso wie die anschließende Gewinnausschüttung Erstattung der Anzahlung auf den Gewinnanteil derzeit nicht geregelt Die Novelle führt Regelungen für die Behandlung der bei der Auszahlung der Anzahlung auf den Gewinnanteil abgezogenen Steuer für den Fall ein, dass der Vorschuss erstattet wird: wenn inzwischen der Eigentümer des Geschäftsanteils gewechselt wird und die Steuer auf der Anzahlung rechtswidrig abgezogen wurde, wird die abgezogene Steuer an den Steuerpflichtigen erstattet, der verpflichtet ist, die Anzahlung zu erstatten 7
Verbindliche Auskunft bei einem beschränkt Steuerpflichtigen Möglichkeit, bei der Finanzverwaltung eine verbindliche Auskunft zur Methode der Festsetzung der Steuerbemessungsgrundlage einer Betriebstätte in Tschechien zu beantragen der Antrag kann erst 2018 gestellt werden Zweifel über die Richtigkeit der Höhe der abgezogenen Steuer Die Abgabenordnung ermöglicht den Steuerpflichtigen, bei dem Zahler eine Erklärung des Grunds des Steuerabzugs zu beantragen der Antrag muss er in einer Frist von 60 Tagen ab dem Tag stellen, an dem er von der abgezogenen Steuer Kenntnis bekommen hat neue Fristverlängerung: 2 Jahre ab dem Tag des Steuerabzugs 8
Ihr Ansprechpartner Mgr. Kateřina Jordanovová, LL.M. Steuerberater / Senior Associate Foto Rödl & Partner Vorlíčková Tax, s.r.o. Platnéřská 191/2 110 00 Praha 1 Telefon +420 233 111 228 Telefax +420 233 111 133 katerina.jordanovova@roedl.cz Jeder Einzelne zählt bei den Castellers und bei uns. Menschentürme symbolisieren in einzigartiger Weise die Unternehmenskultur von Rödl & Partner. Sie verkörpern unsere Philosophie von Zusammenhalt, Gleichgewicht, Mut und Mannschaftsgeist. Sie veranschaulichen das Wachstum aus eigener Kraft, das Rödl & Partner zu dem gemacht hat, was es heute ist. Força, Equilibri, Valor i Seny (Kraft, Balance, Mut und Verstand) ist der katalanische Wahlspruch aller Castellers und beschreibt deren Grundwerte sehr pointiert. Das gefällt uns und entspricht unserer Mentalität. Deshalb ist Rödl & Partner eine Kooperation mit Repräsentanten dieser langen Tradition der Menschentürme, den Castellers de Barcelona, im Mai 2011 eingegangen. Der Verein aus Barcelona verkörpert neben vielen anderen dieses immaterielle Kulturerbe. 9