TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung

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Transkript:

TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung Prüf- und Zertifizierungsordnung

Personenzertifizierung Große Bahnstraße 31 22525 Hamburg Telefon: 040 8557-2557 Telefax: 040 8557-1901 5000 E-Mail: perszert@tuev-nord.de TÜV Inhalt 1. Geltungsbereich 3 2. Prüfer 3 3. Prüfungsgegenstand und Prüfungshilfsmittel 3 4. Zulassung und Anmeldung zur Prüfung 3 5. Prüfungstermin und Prüfungsort 4 6. Rücktritt, Erkrankung, Versäumnis 4 7. Täuschung, Unregelmäßigkeiten 4 8. Bewertung der Prüfungsleistungen 4 9. Wiederholung der Prüfung 5 10. Prüfungsunterlagen 5 11. Feststellung der Prüfungsergebnisse 6 12. Zertifikatserteilung 6 13. Prüfungsgebühren 7 14. Revisionsklausel, Inkrafttreten und Gültigkeit 7 15. Mitgeltende Unterlagen 7 Übersicht der Anlagen 7 Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Anlage 4: Themen und Prüfungsmodalitäten für die schriftliche Prüfung (First Party Auditor) 8 Themen und Prüfungsmodalitäten für die schriftliche Prüfung (First and Second Party Auditor) 9 Übersicht über die verwendeten Formblätter gem. Liste PerZ-F für das Prüfungsgebiet 10 Übersicht über die verwendeten Formblätter gem. Liste PerZ-F für das Prüfungsgebiet 11 Rev. 00 Stand: 30.07.2013 11:42 Version: 9 Status: freigegeben Diese Prüf- und Zertifizierungsordnung ist urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, die Verbreitung, der Nachdruck und die Gesamtwiedergabe auf fotomechanischem oder ähnlichem Wege bleiben, auch bei auszugsweiser Verwertung, der vorherigen Zustimmung des Herausgebers vorbehalten. Prüf- und Zertifizierungsordnung Prozessauditoren gem. VDA 6.3 (TÜV ) Seite 2 von 11 Seiten

1. Geltungsbereich Diese Prüfungsordnung gilt für alle Zertifizierungsverfahren zur Erlangung der Zertifikate (First Party Auditor) sowie Prozessauditor in der Lieferkette gem. VDA 6.3 (TÜV ) (First and Second Party Auditor) im Rahmen von Schulungen, die von der TÜV NORD Akademie oder in Kooperation mit der TÜV NORD Akademie durchgeführt werden und mit der Erlangung eines Zertifikates abschließen. 2. Prüfer Die Prüfungen werden von benannten Prüfern abgenommen. Die Benennung erfolgt durch die Personenzertifizierung der TÜV NORD Akademie. 3. Prüfungsgegenstand und Prüfungshilfsmittel 3.1 In der Prüfung wird festgestellt, ob der Kandidat die in den fachbezogenen Lehrveranstaltungen für das Qualifikationsgebiet oder in sonstiger Art und Weise erworbenen Kompetenzen auf konkrete Aufgabenstellungen des jeweiligen Fachgebiets anwenden kann. 3.2 Die Prüfungsmodalitäten (angesprochene Themenkreise, Anzahl der Aufgaben, Prüfungsdauer usw.) sind in der Anlage zu dieser Prüfungsordnung für die Qualifizierungsgebiete festgelegt. 3.3 Schriftliche Prüfung Bei den schriftlichen Prüfungsaufgaben wird zwischen Multiple-Choice-Aufgaben (MC- Aufgaben) und offenen Aufgaben unterschieden. Bei den MC-Lösungen muss unter mehreren vorgegebenen Vorschlägen durch Ankreuzen jede richtige Lösung ausgewählt werden. Bei offenen Aufgaben sind die Lösungen in freier, knapper Form selbst zu formulieren und niederzuschreiben. 3.4 Zu den Prüfungen für die Qualifikationsgebiete Interner Prozessauditor gem. VDA 6.3 (TÜV ) sowie sind Schulungsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente, eigene Aufzeichnungen und bei Bedarf Taschenrechner als Hilfsmittel zugelassen. Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig. 4. Zulassung und Anmeldung zur Prüfung 4.1 Zu einer Prüfung wird zugelassen, wer die Teilnahme an den fachbezogenen Lehrveranstaltungen des Qualifikationsgebietes nachweisen kann. Für Inhalt und Dauer gelten die Festlegungen der Merkblätter sowie 4.2 Für den Zugang zur Prüfung ist der Nachweis des Kenntnisstandes entsprechend der Merkblätter sowie Prozessauditor in der Lieferkette gem. VDA 6.3 (TÜV ) erforderlich. 4.3 Bei Seiteneinstieg in die Prüfung werden Lehrveranstaltungen anderer Bildungsanbieter, die den in den Merkblättern sowie genannten Anforderung entsprechen, ggf. nach Prüfung durch die Personenzertifizierung der TÜV NORD Akademie, anerkannt. Prüf- und Zertifizierungsordnung Prozessauditoren gem. VDA 6.3 (TÜV ) Seite 3 von 11 Seiten

5. Prüfungstermin und Prüfungsort 5.1 Der Prüfungstermin und der Prüfungsort werden vom Veranstalter oder der Personenzertifizierung der TÜV NORD Akademie festgelegt und rechtzeitig den Kandidaten mitgeteilt. 5.2 Bei Prüfungen, die im Rahmen einer Schulung stattfinden, ist der Prüfungstag in der Regel der Tag nach Ende des letzten Schulungstages. Die Prüfungen finden dann am Ort der Schulung statt. 6. Rücktritt, Erkrankung, Versäumnis 6.1 Tritt ein Kandidat vor Beginn der Prüfung von der Prüfung zurück, gilt die Prüfung als nicht durchgeführt. 6.2 Tritt ein Kandidat nach Beginn der Prüfung von der Prüfung zurück, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Der Rücktritt wird anerkannt und die Prüfung gilt als nicht durchgeführt, wenn schwerwiegende, vom Kandidaten nicht zu vertretende persönliche Gründe vorliegen, die dem Kandidaten die weitere Teilnahme an der Prüfung unzumutbar machen. Der Kandidat hat die Gründe für seinen Rücktritt unverzüglich nachzuweisen. Die Entscheidung trifft der Prüfer. 6.3 Prüfungsleistungen, die der Kandidat aus von ihm zu vertretenden Gründen versäumt, werden mit null Punkten bewertet. 7. Täuschung, Unregelmäßigkeiten 7.1 Täuschungshandlungen werden schriftlich festgehalten. 7.2 Bei Täuschungshandlungen entscheidet der Prüfer, ob der Kandidat die Prüfung fortsetzen darf oder sofort von der weiteren Prüfung auszuschließen ist. Im Falle des Ausschlusses gilt Abschnitt 6.3 entsprechend. 7.3 Werden Täuschungshandlungen erst nach Abschluss der Prüfung festgestellt, so kann die Personenzertifizierung innerhalb von 2 Jahren die Prüfung für nicht bestanden und das Zertifikat für ungültig erklären. 7.4 Behindert ein Kandidat durch sein Verhalten die Prüfung so schwerwiegend, dass es nicht möglich ist, seine Prüfung oder die anderer Kandidaten ordnungsgemäß durchzuführen, so kann er von der weiteren Prüfung ausgeschlossen werden. Die Prüfung gilt in diesen Fällen als nicht bestanden. Die Entscheidung trifft der Prüfer. 8. Bewertung der Prüfungsleistungen 8.1 Die Bewertung der Prüfungsleistungen erfolgt nach einem Punktesystem. 8.2 Schriftliche Prüfungen Unabhängig vom Aufgabentyp gibt es für eine nicht oder völlig falsch beantwortete Aufgabe null Punkte. Prüf- und Zertifizierungsordnung Prozessauditoren gem. VDA 6.3 (TÜV ) Seite 4 von 11 Seiten

Multiple-Choice-Aufgaben Bei den MC-Aufgaben muss unter mehreren vorgegebenen Lösungsvorschlägen durch Ankreuzen jede richtige Lösung ausgewählt werden. Für jede richtig gelöste MC-Aufgabe gibt es einen Punkt. Eine Aufgabe ist richtig gelöst, wenn die Kreuze an den richtigen Stellen der Tabelle gesetzt sind. Nicht oder nicht vollständig richtig gelöste Aufgaben erhalten null Punkte. Es gibt keine Bruchteile von Punkten. Offene Aufgaben Bei den offenen Aufgaben ist die Lösung in freier, knapper Form selbst zu formulieren und niederzuschreiben. Für jede vollständig und richtig gelöste offene Aufgabe werden zwei Punkte vergeben. Eine nur teilweise richtige Lösung erhält auch nur einen Punktanteil entsprechend ihrem Verhältnis zur richtigen Gesamtlösung. Hierbei ist eine Punktstückelung von halben (½) Punkten möglich. 8.3 Feststellung des Ergebnisses der Prüfungen Interner Prozessauditor gem. VDA 6.3 (TÜV ) sowie Die schriftliche Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden. 9. Wiederholung der Prüfung 9.1 Im Falle des Nichtbestehens kann der Kandidat die Prüfung wiederholen. 9.2 Die Prüfung kann höchstens zweimal wiederholt werden. Die Wiederholungsprüfungen sind innerhalb von 12 Monaten nach der Erstprüfung durchzuführen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Personenzertifizierung. 9.3 Termine für Wiederholungsprüfungen können bei den durchführenden Geschäftsstellen der TÜV NORD Akademie oder dem kooperierenden Bildungsanbieter erfragt werden. 9.4 In Einzelfällen können die Prüfer in Abstimmung mit der Personenzertifizierung zu gesonderten Regelungen kommen. Diese sind zu dokumentieren. 10. Prüfungsunterlagen 10.1 Alle Prüfungsunterlagen werden in der Personenzertifizierung der TÜV NORD Akademie aufbewahrt. 10.2 Die Aufbewahrungsfrist für alle Prüfungsunterlagen beträgt drei Jahre. Prüf- und Zertifizierungsordnung Prozessauditoren gem. VDA 6.3 (TÜV ) Seite 5 von 11 Seiten

11. Feststellung der Prüfungsergebnisse 11.1 Die Prüfer, beauftragt durch die Personenzertifizierung der TÜV NORD Akademie, bewerten das Ergebnis der Prüfung. 11.2 Die Benachrichtigung der Kandidaten über ihr Gesamtergebnis der Prüfung erfolgt zeitnah zur Prüfung, spätestens jedoch sechs Wochen nach der Prüfung durch den Veranstalter. 11.3 Bei bestandener Prüfung ist das Zertifikat der Personenzertifizierung der TÜV NORD Akademie der Prüfungsbescheid. 11.4 Es werden die Prüfungsprädikate bestanden" oder nicht bestanden" vergeben. Dem Kandidaten kann die von ihm in der Prüfung erzielte Punktzahl mitgeteilt werden. Die Entscheidung trifft die Personenzertifizierung der TÜV NORD Akademie. 11.5 Dem Kandidaten, der nicht bestanden hat, wird Einsicht in die von ihm abgelegte Prüfung auf Antrag und unter Anerkennung folgender Bedingungen erlaubt: Die Einsicht erfolgt durch ihn persönlich und nur für die von ihm abgelegte Prüfung. Die Einsicht erfolgt ausschließlich im Beisein einer berechtigten Aufsichtsperson. Während der Einsicht gemachte Notizen oder Aufzeichnungen verbleiben bei den Prüfungsunterlagen. Eine Einsichtnahme in die Musterlösung ist nicht vorgesehen. Die Zeit zur Einsichtnahme ist begrenzt auf 20 Minuten. Unklarheiten sind ausschließlich mit der Aufsichtsperson zu besprechen. Die Aufsichtsperson kann dieses auf dem vorliegenden Formblatt verzeichnen und der Leitung der Personenzertifizierung der TÜV NORD Akademie zur Entscheidung zuleiten. Die Missachtung einer oder mehrerer der o. g. Bedingungen oder sonstiges Verhalten, welches einen ordnungsgemäßen Ablauf der Einsicht behindert, führen zum sofortigen Abbruch der Einsicht, verbunden mit dem Ausschluss von weiteren Prüfungen sowie Prozessauditor in der Lieferkette gem. VDA 6.3 (TÜV ) bei der TÜV NORD Akademie. 12. Zertifikatserteilung 12.1 Den Kandidaten wird bei erfolgreichen Prüfungsleistungen durch die Personenzertifizierung der TÜV NORD Akademie ein Zertifikat ausgestellt. 12.2 Das Zertifikat enthält folgende Angaben: Personalien des Kandidaten (Titel, Vorname, Name, Geburtsdatum, Geburtsort, ggf. mit Länderangabe), Bezeichnung der Qualifikation, Prüfungsform- und inhalte, Unterschrift der Personenzertifizierung der TÜV NORD Akademie, Ausstellungsdatum. Prüf- und Zertifizierungsordnung Prozessauditoren gem. VDA 6.3 (TÜV ) Seite 6 von 11 Seiten

Jedes Zertifikat ist mit einer eindeutigen Nummer, dem Beispiel folgend, versehen: PA-VDA-I/A36/032567/2011 bzw. PA-VDA-L/A36/032567/2011 Die Nummer setzt sich wie folgt zusammen: PA-VDA-I oder PA-VDA-L A36 Kostenstelle der veranstaltenden Geschäftsstelle (Kostenstellenbezeichnung) 032567 Anmeldenummer des Kandidaten (ORBIS) 2011 Jahr der Prüfung 12.3 Das Zertifikat darf nur in der von der Personenzertifizierung TÜV NORD Akademie zur Verfügung gestellten Form verwendet werden. Es darf nicht nur teil- oder auszugsweise benutzt werden. Der Auftraggeber ist nicht befugt, Änderungen des Zertifikats vorzunehmen. Das Zertifikat darf nicht irreführend verwendet werden. 13. Prüfungsgebühren 13.1 Jede Prüfung ist gebührenpflichtig. 13.2 Die Höhe der Prüfungsgebühren ist den aktuellen Unterlagen zu entnehmen. 14. Revisionsklausel, Inkrafttreten und Gültigkeit 14.1 Die Prüfungsordnung wird von der Personenzertifizierung der TÜV NORD Akademie in Kraft gesetzt, ebenso wie alle Änderungen. 14.2 Diese Prüfungsordnung ist öffentlich und für jedermann zugänglich. 15. Mitgeltende Unterlagen 15.1 Allgemein mitgeltende Unterlagen für die Zertifizierungsgebiete: Merkblätter sowie Prozessauditor in der Lieferkette gem. VDA 6.3 (TÜV ) 15.2 Aufgabensammlung zur schriftlichen Prüfung Interner Prozessauditor gem. VDA 6.3 (TÜV ) sowie Übersicht der Anlagen Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Themen und Prüfungsmodalitäten für die Prüfung sowie Themen und Prüfungsmodalitäten für die Prüfung Übersicht über die verwendeten Formblätter Prüf- und Zertifizierungsordnung Prozessauditoren gem. VDA 6.3 (TÜV ) Seite 7 von 11 Seiten

Anlage 1: Themen und Prüfungsmodalitäten für die schriftliche Prüfung Interner Prozessauditor gem. VDA 6.3 (TÜV ) (First Party Auditor) Anzahl der Aufgaben 1) Dauer Themenkreise und Themen 1. Allgemeine Grundlagen für Prozessauditoren (AG) Prozessorientierter Ansatz in der Automobilindustrie Abgrenzung von Prozessaudit und Potenzialanalyse Anforderungen an Auditoren (ISO 19011, VDA 6.3) 6 MC 2. Auditplanung und Bewertung (AB) Auditprozess nach VDA 6.3 (und ISO 19011) 7 MC 3. Prozessaudit in der Entwicklung und in der Produktion (PA) Bewertungsmethode beim Prozessaudit (Generischer Ansatz) Prozessaudit in Planung und Entwicklung Prozessaudit Lieferqualität, Produktion und Kundenzufriedenheit 5 MC 4. Beurteilung der Ergebnisse (BE) Best Practice 2 MC Anzahl der Aufgaben/Dauer der Prüfung 20 MC 45 Min. MC: Multiple Choice Aufgaben (1 Punkt); o: offene Aufgaben (2 Punkte) Prüf- und Zertifizierungsordnung Prozessauditoren gem. VDA 6.3 (TÜV ) Seite 8 von 11 Seiten

Anlage 2: Themen und Prüfungsmodalitäten für die schriftliche Prüfung (First and Second Party Auditor) Anzahl der Aufgaben 1) Dauer Themenkreise und Themen 1. Allgemeine Grundlagen für Prozessauditoren (AG) Prozessorientierter Ansatz in der Automobilindustrie Abgrenzung von Prozessaudit und Potenzialanalyse Anforderungen an Auditoren (ISO 19011, VDA 6.3) 6 MC 2. Auditplanung, Bewertung und Potenzialanalyse (AB) Auditprozess nach VDA 6.3 (und ISO 19011) Bewertungsmethode bei der Potenzialanalyse Durchführung einer Potenzialanalyse 7 MC 3. Prozessaudit in der Entwicklung und in der Produktion (PA) Bewertungsmethode beim Prozessaudit (Generischer Ansatz) Prozessaudit in Planung und Entwicklung Prozessaudit in der Produktion 5 MC 4. Beurteilung der Ergebnisse und Vergleich (BE/BV) Vergleich der Ergebnisse, Prozessaudit und Potenzialanalyse Best Practice 2 MC/3 o Anzahl der Aufgaben/Dauer der Prüfung 20 MC/3 o 60 Min. MC: Multiple Choice Aufgaben (1 Punkt); o: offene Aufgaben (2 Punkte) Prüf- und Zertifizierungsordnung Prozessauditoren gem. VDA 6.3 (TÜV ) Seite 9 von 11 Seiten

Anlage 3: Übersicht über die verwendeten Formblätter gem. Liste PerZ-F für das Prüfungsgebiet Interner Prozessauditor gem. VDA 6.3 (TÜV ) Formblatt Nr. Titel/Inhalt PAI-F01 PAI-F02 PAI-F03 PAI-F04 PAI-F07E PAI-F07H PAI-F07U PAI-F10-VerlPrüfer Nachweis der fachlichen Eignung zum Prüfer Benennungsurkunde zum Prüfer Verlängerungsbescheinigung zur Benennung Prüfer Liste der benannten Prüfer (im Intranet) Entgeltordnung für die Prüfung und Zertifizierung (allgemeine Gebührenübersicht) Honorarregelung für Prüfer (allgemeine Honorarregelung) Umbuchung (allgemeines Formblatt) Verlängerung der Benennung als Prüfer (Antrag) PAI-F12 Zertifikat PAI-F17 PAI-F20.Frg PAI-F20.AufP1 PAI-F20 s PAI-F20 s Frg PAI-F20 s Lsg PAI-F21SB PAI-F22 PAI-F25 PAI -F28 PAI-F30 Checkliste für die Einweisung vor Beginn einer Prüfung (allgemeines Formblatt) Leerformular Prüfungsaufgabenheft Auftrag zur Prüfung, Prüfer Einzelbericht einer schriftlichen Prüfung Aufgabenheft einer schriftlichen Prüfung Lösungsschablone einer schriftlichen Prüfung Sammelbericht einer schriftlichen Prüfung Einsichtnahme in die Prüfungsunterlagen (allgemeines Formblatt) Teilnehmerunterschriftenliste (aus ORBIS) (allgemeines Formblatt) Monitoring eines Prüfers (allgemeines Formblatt) Bearbeitungsbogen für Beschwerden (allgemeines Formblatt) Prüf- und Zertifizierungsordnung Prozessauditoren gem. VDA 6.3 (TÜV ) Seite 10 von 11 Seiten

Anlage 4: Übersicht über die verwendeten Formblätter gem. Liste PerZ-F für das Prüfungsgebiet Prozessauditor in der Lieferkette gem. VDA 6.3 (TÜV ) Formblatt Nr. Fassung Titel/Inhalt PAL-F01 PAL-F02 PAL-F03 PAL-F04 PAL-F07E PAL-F07H PAL-F07U PAL-F10-VerlPrüfer Nachweis der fachlichen Eignung zum Prüfer Benennungsurkunde zum Prüfer Verlängerungsbescheinigung zur Benennung Prüfer Liste der benannten Prüfer (im Intranet) Entgeltordnung für die Prüfung und Zertifizierung (allgemeine Gebührenübersicht) Honorarregelung für Prüfer (allgemeine Honorarregelung) Umbuchung (allgemeine Umbuchungsmeldung) Verlängerung der Benennung als Prüfer (Antrag) PAL-F12 Zertifikat PAL-F17 PAL-F20.Frg PAL-F20.AufP1 PAL-F20 s PAL-F20 s Frg PAL-F20 s Lsg PAL-F21SB PAL-F22 PAL-F25 PAL -F28 PAL-F30 Checkliste für die Einweisung vor Beginn einer Prüfung Leerformular Prüfungsaufgabenheft Auftrag zur Prüfung, Prüfer (einheitliches Formblatt) Einzelbericht einer schriftlichen Prüfung Aufgabenheft einer schriftlichen Prüfung Lösungsschablone einer schriftlichen Prüfung Sammelbericht einer schriftlichen Prüfung Einsichtnahme in die Prüfungsunterlagen (allgemeines Formblatt) Teilnehmerunterschriftenliste (aus ORBIS) (allgemeines Formblatt) Monitoring eines Prüfers (allgemeines Formblatt) Bearbeitungsbogen für Beschwerden (allgemeines Formblatt) Prüf- und Zertifizierungsordnung Prozessauditoren gem. VDA 6.3 (TÜV ) Seite 11 von 11 Seiten