BEIBLATT ZUR TAB NS NORD Ausgabe 2016 Gültig für das Netzgebiet von wesernetz Bremen GmbH und wesernetz Bremerhaven GmbH

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Transkript:

Wasserzähler BEIBLATT ZUR TAB NS NORD 2012 Ausgabe 2016 Gültig für das Netzgebiet von wesernetz Bremen GmbH und wesernetz Bremerhaven GmbH

Inhalt 1. Vorwort 1. Vorwort 2 2. Kontaktdaten 3 3. Anwendungshinweise 3.1 Zählerplatzausführungen 4 mit direkter Messung 3.2 Zählerplatzausführungen 5 mit halbindirekter Messung 3.3 Steuerungen und Schaltungen 6 3.4 Planungsbeispiele 7 4. Anmerkungen 8 Bitte immer die aktuelle Fassung verwenden! (0) Dieses Beiblatt enthält ergänzende Vorgaben zu den Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz in der Ausgabe Nord 2012 (TAB NS Nord 2012, Ausgabe 2016). Diese gelten für die Netzgebiete Bremen und Bremerhaven der Netzbetreiber wesernetz Bremen GmbH sowie wesernetz Bremerhaven GmbH. Die TAB NS Nord 2012, Ausgabe 2016 sind im Internet veröffentlicht unter der Adresse www.wesernetz.de/service/marktpartner/installateure/ kundenanlagen (1) Die TAB NS Nord 2012, Ausgabe 2016 bestehen neben dem Textteil der Abschnitte 1 bis 13 und dem Bildteil in Anhang A aus dem vorliegenden netzbetreiberspezifischen Beiblatt zu den Technischen Anschlussbedingungen (TAB). Der Bildteil ist stets im Zusammenhang mit diesem Beiblatt zu verstehen. (2) Das Beiblatt enthält Hinweise, welche Zählerplatzausführungen in Anhang A 3 und welche Steuerungen und Planungsbeispiele in Anhang A 4 der TAB NS Nord 2012, Ausgabe 2016 beim Netzbetreiber angewendet werden. Herausgeber und copyright > > wesernetz Bremen GmbH (Netzgebiet Bremen) Postfach 10 78 03 28078 Bremen > > wesernetz Bremerhaven GmbH (Netzgebiet Bremerhaven) Hansastraße 17/19 27568 Bremerhaven (3) Zählerplatzausführungen, Steuerungen und Planungsbeispiele, die im Netzgebiet des Netzbetreibers zugelassen sind, werden in der Tabelle in Abschnitt 3 mit einem gekennzeichnet. (4) Zählerplatzausführungen, Steuerungen und Planungsbeispiele, die im Netzgebiet des Netzbetreibers nur nach vorheriger Rücksprache zugelassen sind, werden in der Tabelle in Abschnitt 3 mit einem gekennzeichnet. Die Kontaktdaten des Netzbetreibers können Abschnitt 2 entnommen werden. (5) Zählerplatzausführungen, Steuerungen und Planungsbeispiele, die im Netzgebiet des Netzbetreibers nicht zugelassen sind, werden in der Tabelle in Abschnitt 3 mit einem gekennzeichnet. (6) In der TAB NS Nord 2012, Ausgabe 2016 wird an einigen Stellen auf Festlegungen oder Absprachen mit dem Netzbetreiber verwiesen. In diesem Beiblatt finden sich im Kapitel 4 Anmerkungen entsprechende Vorgaben seitens des Netzbetreibers. 2

2. Kontaktdaten Netzbetreiber im Sinne dieses Beiblattes > > wesernetz Bremen GmbH (Netzgebiet Bremen) Postfach 107803 28078 Bremen T 0421 359-0 > > wesernetz Bremerhaven GmbH (Netzgebiet Bremerhaven) Hansastraße 17/19 27568 Bremerhaven T 0471 477-0 Ansprechpartner bei Rückfragen zu Technischen Anschlussbedingungen > > wesernetz Bremen GmbH Oliver Block Am Weserterminal 1 28217 Bremen T 0421 359-69365 F 0421 359-1569365 oliver.block@wesernetz.de > > wesernetz Bremerhaven GmbH Burkhard Türk Hansastraße 17/19 27568 Bremerhaven T 0471 477-1199 F 0471 477-1299 burkhard.tuerk@wesernetz.de > > wesernetz Bremen GmbH Frank Jürgens Am Weserterminal 1 28217 Bremen T 0421 359-69337 F 0421 359-1569337 frank.juergens@wesernetz.de Kundenservice wesernetz > > Kundenservice wesernetz Bremen GmbH T 0421 359 1212 F 0421 359 151212-4 > > Kundenservice wesernetz Bremerhaven GmbH T 0471 477 1212 F 0471 477 151212-4 Entstörungsdienst Strom > > Bremen T 0421 359-1010* > > Bremerhaven T 0471 477-1010* * Zu Ihrer und unserer Sicherheit und, um eine zügige Störungsbehebung sicherzustellen, zeichnen wir Anrufe, die über diese Nummern eingehen, auf. Die Aufzeichnungen werden spätestens nach 24 Stunden gelöscht. 3

3. Anwendungshinweise 3.1 Zählerplatzausführungen mit direkter Messung Folgende Anwendungshinweise beziehen sich auf die Beispiele für Zählerplatzausführungen mit direkter Messung in Anhang A 3, Abschnitt A 3.1, auf den Seiten 29 bis 35 der TAB NS Nord 2012, Ausgabe 2016. Seite 30 Bezeichnung B 1.01 B 1.02 B 1.03 B 1.11 B 1.12 B 1.13 Anwendungshinweis Seite 31 Bezeichnung B 1.21 B 1.22 B 1.23 B 1.24 B 1.25 Anwendungshinweis Seite 32 33 Bezeichnung B 2.01 B 2.02 B 2.03 B 2.11 B 2.12 B 2.13 Anwendungshinweis Seite 34 35 36 Bezeichnung B 2.21 B 2.22 B 2.31 B 2.32 B 2.41 B 2.42 Anwendungshinweis Legende ohne Rücksprache zugelassen nach vorheriger Rücksprache zugelassen nicht zugelassen 4

3.2 Zählerplatzausführungen mit halbindirekter Messung Folgende Anwendungshinweise beziehen sich auf die Beispiele für Zählerplatzausführungen mit halbindirekter Messung in Anhang A 3, Abschnitt A 3.2, auf den Seiten 37 bis 50 der TAB NS Nord 2012, Ausgabe 2016. Seite 37 Bezeichnung A 1.01 A 1.02 Anwendungshinweis * * nur befristete Versorgung Seite 38 39 Bezeichnung A 2.01 A 2.02 A 2.03 A 2.04 A 2.05 Anwendungshinweis Seite 40 41 42 Bezeichnung B 3.01 B 3.02 B 3.03 B 3.04 B 3.05 B 3.06 B 3.07 B 3.08 B 3.09 B 3.10 Anwendungshinweis Seite 43 44 45 46 47 Bezeichnung B 3.21 B 3.22 B 3.23 B 3.24 B 3.31 B 3.32 B 3.33 B 3.41 B 3.42 Anwendungshinweis Seite 48 49 50 Bezeichnung B 3.51 B 3.61 B 3.71 B 3.72 Anwendungshinweis Legende ohne Rücksprache zugelassen nach vorheriger Rücksprache zugelassen nicht zugelassen 5

3.3 Steuerungen und Schaltungen Folgende Anwendungshinweise beziehen sich auf die Steuerungs- und Schaltungsbeispiele in Anhang A 4, Abschnitt A 4.1, auf den Seiten 51 bis 52 der TAB NS Nord, Ausgabe 2016. Seite 51 52 Bezeichnung S 1.01 S 1.02 S 1.03 S 2.01 S 2.02 S 2.03 S 3.01 Anwendungshinweis Legende ohne Rücksprache zugelassen nach vorheriger Rücksprache zugelassen nicht zugelassen 6

3.4 Planungsbeispiele (1) Folgende Anwendungshinweise beziehen sich auf die Planungsbeispiele in Anhang A 4, Abschnitt A 4.2, auf den Seiten 53 bis 66 der TAB NS Nord 2012, Ausgabe 2016. Seite 53 54 55 56 57 Bezeichnung P 1.01 P 1.02 P 1.03 P 1.04 P 1.05 P 1.06 P 1.07 P 1.08 P 1.09 Anwendungshinweis Seite 58 59 60 61 62 63 Bezeichnung P 2.01 P 2.02 P 3.01 P 4.01 P 4.02 P 4.03 P 4.04 P 4.05 Anwendungshinweis Seite 64 65 66 Bezeichnung P 5.01 P 6.01 P 6.02 Anwendungshinweis Legende ohne Rücksprache zugelassen nach vorheriger Rücksprache zugelassen nicht zugelassen 7

Anmerkungen Zu Kapitel 1.2 Geltungsbereich/Anpassungspflicht Defekte Zählerplätze in Zählerschränken der alten Bauform bedürfen einer kompletten Erneuerung nach dem aktuellen Stand der Technik. Wenn ein Wechselstrom- gegen einen Drehstromzähler getauscht wird, so ist der aktuelle Stand der Technik einzuhalten. Zu Kapitel 2.1 Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte sowie Kapitel 3 (1) Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage Die Formulare für die An- und Fertigmeldung sind im Internet zu finden: www.wesernetz.de/service/marktpartner/installateure/ an-und-fertigmeldungen Zu Kapitel 3.3 Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage Bei einer Inbetriebsetzung von Eigenerzeugungsanlagen größer 30 Kilowatt ist die Anwesenheit des Errichters der Anlage unbedingt erforderlich. Zu Kapitel 5.3 Anschlusseinrichtungen außerhalb von Gebäuden Anschlusseinrichtungen für Neuanlagen an oder in Gebäudeaußenwänden sind nicht vorgesehen. Zu Kapitel 7.1 Zählerplätze (1) Ergänzend zur Anwendungsregel VDE-AR-N 4101 Anforderungen an Zählerplätze. Bei der Ausführung des Zählerplatzes wird ausdrücklich der Einsatz der Drei-Punkt-Befestigung empfohlen. Des Weiteren wird beim Einsatz eines elektronischen Haushaltszählers (ehz) dringend zur Befestigungs- und Kontaktiereinrichtung mit Adap ter (BKE-A) geraten. (2) Ohne Abstimmung mit dem Netzbetreiber sind selektive Überstromschutzeinrichtungen mit maximal 50 A zulässig. Zu Kapitel 7.3 Wandlermessungen (halbindirekte Messungen) Es sind je Abrechnungsmesssatz drei Stromwandler an gut zugänglicher Stelle einzubauen (siehe Abschnitt A3.2). Es ist darauf zu achten, dass die Stromwandler mit dem P1-K-Klemmenanschluss in Richtung Hausanschluss montiert werden. Die Spannungsmessleitungen sind am Stromwandlereingang anzuschließen. Stromwandler und die Anschlüsse für den Spannungsabgriff werden in einem plombierbaren Gehäuse oder hinter einer plombierbaren Abdeckung untergebracht. Die Stromwandler werden vom Messstellenbetreiber beigestellt und vom Anlagenhersteller montiert und angeschlossen. Standardgrößen: 500/5 A, 5 VA, 0,5 s Größe 1 oder 1000/5 A, 5 VA, 0,5 s Größe 1 Zählerklemmleiste : Fabrikat Firma Weidmüller oder gleichwertig. Typ WTL 6/2/2/35, WTL 6/1/35 (Klemme 1 6) Typ WTL 6/1/35, WTD 6/1/35 (Klemme 7 22) N und PE- Klemme nicht aufzutrennen 5 x WAP-Endplatte Spannungspfadsicherungen (Dreipolig): Leitungsschutzschalter 6 A (IK mindestens 25 ka) oder Schmelzsicherung D 01/6 A Für die isolierstoffgekapselten Wandlermesseinrichtungen ist im Zählergehäuse eine Bedienungsklappe vorzusehen (dies gilt auch für weitere Zählerplätze). Ungemessene Felder einer Wandlermesseinrichtung müssen mit einer Plombiervorrichtung versehen sein. Bei Parallelleinspeisungen ist eine beidseitige Absicherung der Verbindungskabel vom Hausanschlusskasten (HAK) zur Wandlermesseinrichtung vorzusehen. Auf den Gehäusedeckeln der Einspeisepunkte der Wandlermesseinrichtung und des HAK ist folgende Beschriftung: Achtung Rückspannung Paralleleinspeisung dauerhaft anzubringen. Grundsätzlich wird eine Wandlervorsicherung oder Trennstelle in Absprache mit dem Messstellen-/Netzbetreiber gefordert. [A] = Ampere, [ka] = Kiloampere, [V] = Volt, [VA] = Voltampere, [s] = Sekunde, [Hz] = Hertz 8

Zu Kapitel 10.2.3 (3) Geräte zur Heizung oder Klimatisierung, einschließlich Wärmepumpen Für diese Anlagen ist zurzeit keine besondere Steue rung vorgesehen. Es gilt weiterhin jedoch der Abschnitt 7.1 Zu Kapitel 10.3.3 (2) Blindleistungs- Kompensations einrichtungen Die Sendefrequenzen der Tonfrequenz-Rundsteueranlagen (TRA) lauten: In Bremerhaven 725 Hz In Bremen ist zurzeit keine TRA vorhanden. Somit sind Kompensationsanlagen in Bremerhaven mit mindestens 0,5 Prozent (entsprechend einer Resonanzfrequenz von 707 Hz zu verdrosseln. Ausnahmen für Anlagen mit geringen Leistungsmerkmalen gelten entsprechend der Anwendung der Empfehlungen zur Vermeidung unzulässiger Rückwirkungen auf die Tonfrequenz-Rundsteuerung, herausgegeben von VDEW/VEÖ/VSE. Grundsätzlich sind die jeweils geltenden Höchstwerte für den Eintrag von Netzrückwirkungen aus der Kundenanlage in das Stromverteilungsnetz entsprechend der Vorgaben aus der DIN EN 61000 Normenreihe einzuhalten. Zu Kapitel 10.3.4 (1), (4) Tonfrequenz- Rundsteuer anlagen (TRA) Die Sendefrequenzen der TRA lauten: In Bremerhaven 725 Hz In Bremen ist zurzeit keine TRA vorhanden. Somit sind Kompensationsanlagen in Bremerhaven mit mindestens 0,5 Prozent (entsprechend einer Resonanzfrequenz von 707 Hz) zu verdrosseln. Ausnahmen für Anlagen mit geringen Leistungsmerkmalen gelten entsprechend der Anwendung der Empfehlungen zur Vermeidung unzulässiger Rückwirkungen auf die Tonfrequenz-Rundsteuerung, herausgegeben von VDEW/VEÖ/VSE. Die Verwendung einer Tonfrequenzsperre ist grundsätzlich zulässig. Die jeweils geltenden Höchstwerte für den Eintrag von Netzrückwirkungen aus der Kundenanlage in das Stromverteilungsnetz sind entsprechend den Vorgaben aus der DIN EN 61000 Normenreihe einzuhalten. Im Rahmen der ordnungsgemäßen Planung durch einen Elektroinstallationsfachbetrieb verweisen wir an dieser Stelle unter anderem auf die Anwendung der Normen VDE 0100-444 im Bereich der Kundenanlage. Dies zielt darauf ab, mögliche Auswirkungen von Netzrückwirkungen innerhalb der Kundenanlage bereits während der Planungsphase in der Gestaltung der Kundenanlage zu berücksichtigen. Zu Kapitel 13 Erzeugungsanlagen mit bzw. ohne Parallelbetrieb Für Eigenerzeugungsanlagen im Parallelbetrieb ist ein separater Zähleranschlussplatz mit Dreipunktbefestigung gemäß TAB NS Nord 2012, Ausgabe 2016/VDE-AR-N 4105 zur Aufnahme eines Bezug-/ Lieferungszähler vorzusehen. Die Formulare für die An- und Fertigmeldung sind im Internet zu finden: www.wesernetz.de/service/marktpartner/installateure/ an-und-fertigmeldungen Dort sind entsprechende Felder für die Anmeldung der Erzeugungsanlage vorgesehen. Ansprechpartner hierfür ist das Team Netzanschluss (Die Kontaktdaten finden Sie unter Punkt 2). Für Anlagen größer 30 Kilowatt (kw) ist der Abschluss einer gesonderten Betriebsvereinbarung als Anlage zum Netzanschlussvertrag zwischen Netzanschlussnehmer und dem Netzbetreiber vorgesehen. [A] = Ampere, [ka] = Kiloampere, [V] = Volt, [VA] = Voltampere, [s] = Sekunde, [Hz] = Hertz 9

wesernetz Bremen GmbH Theodor-Heuss-Allee 20 28215 Bremen wesernetz Bremerhaven GmbH Hansastraße 17/19 27568 Bremerhaven www.wesernetz.de Netze_HB-BHV_005_005_2017