ektion 13 Sonderkündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz 1 Zweck der Mutterschutzgesetzes as Mutterschutzgesetz (MuSch) dient dem Schutz der esundheit von Mutter und ind. s soll vor dem Verlust des rbeitsplatzes und drohenden finanziellen inbußen während der Schwangerschaft schützen.! chtung: ushangpflicht! Nach 18 MuSch ist dieses an geeigneter Stelle im etrieb auszulegen oder auszuhängen, wenn drei rauen regelmäßig im etrieb beschäftigt sind 1.2 ündigungsverbot 9 bs. 1 MuSch sieht vor, dass rbeitnehmerinnen während der Schwangerschaft und bis zum blauf von vier Monaten nach der ntbindung nicht gekündigt werden dürfen. Maßgebend ist, dass der rbeitgeber zur Zeit der ündigung von der Schwangerschaft oder ntbindung wusste oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der ündigung hierüber informiert wurde. ieses ündigungsverbot gilt auch während der Probezeit. Praxisfall 1: Wie ist zu verfahren, wenn der rbeitgeber eine ündigung ausspricht, da er von der Schwangerschaft keine enntnis hat? Wie gesehen, dürfen rbeitgeber eine schwangere rbeitnehmerin nicht kündigen. 5 MuSch bestimmt hierzu, dass werdende Mütter dem rbeitgeber ihre Schwangerschaft mitteilen sollen. us dieser esetzesformulierung wird geschlossen, dass keine rechtliche Verpflichtung der betreffenden rbeitnehmerin besteht, ihre Schwangerschaft mitzuteilen inweis ine besondere orm wird für die Mitteilung nicht verlangt. iese muss auch nicht von der rbeitnehmerin stammen. us eweisgründen wird allerdings Schriftform empfohlen. ösung Praxisfall 1: ündigt der rbeitgeber eine schwangere rbeitnehmerin in Unkenntnis von deren Schwangerschaft, kann diese innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der ündigung dem rbeitgeber Mitteilung von der Schwangerschaft machen ( 9 bs. 1 S. 1 MuSch). in ausdrücklicher Nachweis ist nicht erforderlich (vgl. hierzu das Urteil des vom 06.06.1974 P MuSch 1968 9 Nr. 3). us der Mitteilung muss sich jedoch entnehmen lassen, dass die Schwangerschaft schon bei Zugang der ündigung bestand (Urteil des vom 15.11.1990 P MuSch 1968 9 Nr. 17). ORUM SMNR achreferent/-in rbeitsrecht 1
ektion 13 Praxisfall 2: Was passiert, wenn die schwangere rbeitnehmerin die zwei-wochenfrist versäumt? ei ristüberschreitung ist eine unverzügliche Nachholung möglich, wenn die ristüberschreitung unverschuldet war (Urteil des Verf vom 25.01.1972 P MuSch 1968, 9 Nr. 1; vom 13.11.1979 P MuSch 1968 9 Nr. 7).? Wann liegt eine unverschuldete ristüberschreitung vor? ine unverschuldete ristüberschreitung liegt z.. vor, wenn die rbeitnehmerin zwar enntnis von der Schwangerschaft hatte, ihr eine Mitteilung aufgrund von Urlaub, rankheit oder remdeinwirkung jedoch nicht möglich war (Urteil des vom 13.06.1996 2 ZR 736/95). benso trifft die rbeitnehmerin kein Verschulden, wenn sie erst nach blauf der Zwei-Wochenfrist enntnis davon erlangt, dass sie im Zeitpunkt der ündigung schwanger war. emgegenüber ist die ristüberschreitung verschuldet, wenn die rbeitnehmerin trotz gegebener nhaltspunkte für eine Schwangerschaft keine Untersuchung machen lässt.? Was bedeutet unverzügliche Nachholung? ie ntwort auf diese rage ergibt sich aus 121. anach liegt Unverzüglichkeit vor, wenn ohne schuldhaftes Verzögern gehandelt wird. Nach der Rechtsprechung ist anhand der Umstände des inzelfalls zu beurteilen, ob eine Mitteilung unverzüglich erfolgt ist. n der Regel wird von einer Woche ausgegangen (Urteil des vom 26.09.2002 2 ZR 392/01). ommt es im Rahmen eines eventuellen ündigungsrechtsstreits auf die rage an, ob die Mitteilung unverzüglich nachgeholt worden ist, trägt die rbeitnehmerin die eweislast für die hierfür erheblichen Tatsachen (Urteil des vom 13.01.1982 7 ZR 764/79). ösung Praxisfall 2: ie ntwort auf die gegebene rage muss mithin lauten, dass die rbeitnehmerin die Mitteilung von einer im ündigungszeitpunkt bestehenden Schwangerschaft unverzüglich nachholen kann, wenn die ristversäumung unverschuldet gewesen ist.? st der bschluss eines ufhebungsvertrages trotz Schwangerschaft möglich? 9 MuSch beinhaltet ein absolutes ündigungsverbot. leichwohl ist der bschluss eines ufhebungsvertrages jederzeit möglich. ieser ist zwingend schriftlich abzuschließen ( 623 ). benso ist es denkbar, dass die rbeitnehmerin von sich aus kündigt (vgl. hierzu apitel 1.4). 2 ORUM SMNR achreferent/-in rbeitsrecht
ektion 13 inweis Mutterschutz hat auch keine uswirkung auf die efristung von rbeitsverträgen. iese enden mithin entsprechend der vereinbarten efristung, auch wenn die rbeitnehmerin während der Vertragslaufzeit schwanger wird. 1.3 ündigung in besonderen ällen Praxisfall 3: ie im vierten Monat schwangere rbeitnehmerin wird wie jeden Tag beauftragt, die assette mit den Tageseinnahmen in den Safe im eller zu bringen. Sie verschwindet mit dem eld und setzt dieses in einen nagelneuen Porsche um. Nach 9 bs. 3 MuSch kann die für den rbeitsschutz zuständige oberste andesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle in besonderen ällen die ündigung für zulässig erklären. iese usnahme gilt dann, wenn die ündigung nicht mit dem Zustand der rau während der Schwangerschaft oder ihrer age bis zum blauf von vier Monaten nach der ntbindung in Zusammenhang steht. er ntrag des rbeitgebers auf Zustimmung zur ündigung ist nicht formgebunden. ie ündigung bedarf der schriftlichen orm. Sie muss den ündigungsgrund angeben. Zuständige ehörden sind: das ewerbeaufsichtsamt in remen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-nhalt, Schleswig-olstein und ayern; das andesamt für Umweltschutz und ewerbe in Rheinland-Pfalz (ntragseinreichung bei ewerbeaufsichtsämtern ); das Regierungspräsidium in essen, Nordrhein-Westfalen und aden-württemberg; das mt für rbeitsschutz in erlin, randenburg, amburg, Thüringen; das Ministerium für Umwelt im Saarland. as ündigungsverbot des 9 bs. 1 MuSch wird durchbrochen, wenn die zuständige ehörde die ündigung vor deren usspruch für zulässig erklärt. enkbare onstellationen sind z.. die Stilllegung des etriebs oder aber schwere Pflichtverletzungen der rbeitnehmerin. inweis ie Mitwirkungsrechte des etriebs- bzw. Personalrats bleiben unberührt ( 102 etrv). ie rist des 626 bs. 2, 22 bs. 4 i ist beachten. ORUM SMNR achreferent/-in rbeitsrecht 3
ektion 13 ösung Praxisfall 3: anach kann die rbeitnehmerin mit Zustimmung der zuständigen ehörde gekündigt werden, da sie sich einer schweren Pflichtverletzung schuldig gemacht hat. 1.4 ündigungsrecht der Mutter Nach 10 bs. 1 MuSch kann die rbeitnehmerin während der Schwangerschaft und während der Schutzfrist nach der ntbindung ( 6 bs. 1 MuSch) das rbeitsverhältnis ohne inhaltung einer rist zum nde der Schutzfrist nach der ntbindung kündigen. uf dieses Sonderkündigungsrecht kann nicht verzichtet werden. ie ündigung muss dem rbeitgeber jedoch schriftlich innerhalb der Schutzfrist zugehen. Macht die rbeitnehmerin von dieser ündigungsmöglichkeit ebrauch und wird sie innerhalb eines ahres in ihrem bisherigen etrieb wiedereingestellt, so gilt grundsätzlich das rbeitsverhältnis als nicht unterbrochen ( 10 bs. 2 MuSch). ngesichts der Möglichkeit, lternzeit beanspruchen zu können, ist diese Vorschrift allerdings relativ bedeutungslos. Praxistipp ie ündigung muss eindeutig erfolgen. Zudem ist die Schriftform nach 623 zu beachten (vgl. hierzu vom 19.08.1982 P MuSch 1968 9 Nr. 10). 1.5 Wichtige Rechtsprechung zum Sonderkündigungsschutz nach dem MuSch ine usnahmegenehmigung ist nur zu erteilen, wenn die ufrechterhaltung des rbeitsverhältnisses für den rbeitgeber unzumutbar wäre. (Urteil des Verw vom 02.07.1981 MuSch 1968 9a Nr. 1) Vorausgesetzt werden schwere oder wiederholte Pflichtverletzungen. (Urteil des vom 17.06.2003, P MuSch 1968 9 Nr. 33) ine usnahmegenehmigung ist z.. möglich, wenn keinerlei Weiterbeschäftigungsmöglichkeit z.. bei uftragsrückgang besteht. (Urteil des Verw vom 18.08.1977 P MuSch 1968 9 Nr. 5) 4 ORUM SMNR achreferent/-in rbeitsrecht
ektion 13 2. Sonderkündigungsschutz nach dem undeselterngeld und lternzeitgesetz as undeserziehungsgeldgesetz ist am 31.12.2006 außer raft getreten. s wurde am 01.01.2007 durch das undeselterngeld- und lternzeitgesetz () abgelöst. ieses esetz regelt in den 1 ff., wer lterngeld beantragen kann. ieses wird von den jeweiligen andesregierungen bezahlt ( 12 ). Zudem enthalten die 15 ff. Vorschriften über die nanspruchnahme der ltern. 2. 1 ündigungsverbot Nach 18 besteht während der lternzeit ündigungsschutz. ie Vorschrift legt fest, dass der rbeitgeber das rbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt nicht kündigen darf, von dem an lternzeit verlangt worden ist, höchstens jedoch acht Wochen vor eginn und während der lternzeit ( 18 bs. 1 S. 1 ). ies gilt sowohl für ordentliche als auch für außerordentliche ündigungen. inweis ündigungsschutz besteht auch für die roßelternzeit nach 15 bs. 1a? ie rbeitsvertragsparteien wollen das rbeitsverhältnis während der lternzeit durch ufhebungsvertrag beenden. st dies im inblick auf den bestehenden Sonderkündigungsschutz möglich? rbeitsverhältnisse können ohne Rücksicht auf einen bestehenden Sonderkündigungsschutz jederzeit per ufhebungsvertrag beendet werden. Nach 623 ist jedoch zwingend Schriftform einzuhalten.? Worauf ist zu achten, wenn der rbeitnehmer noch minderjährig ist? ie ntwort muss lauten: Sind rbeitnehmer noch minderjährig, benötigen sie für den bschluss eines ufhebungsvertrages grundsätzlich die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. ine usnahme gilt für den all, dass eine rmächtigung nach 113 vorliegt. 2.2 urchbrechung des ündigungsschutzes n besonderen ällen kann ausnahmsweise eine ündigung für zulässig erklärt werden ( 18 bs. 1 S. 2 ). ie Zulässigkeitserklärung erfolgt durch die für den rbeitsschutz zuständige oberste andesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle. Maßgebend ist die allgemeine Verwaltungsvorschrift zum ündigungsschutz bei lternzeit, die am 01.01.2007 in raft getreten ist. anach ist eine ündigung zulässig, wenn ORUM SMNR achreferent/-in rbeitsrecht 5
ektion 13 ein etrieb oder eine etriebsabteilung dauerhaft stillgelegt oder verlagert wird und der rbeitnehmer nicht auf einen anderen rbeitsplatz weiterbeschäftigt werden kann (vgl. hierzu auch das Urteil des vom 20.01.2005 2 ZR 500/03 ), der rbeitnehmer in den vorgenannten ällen das Weiterbeschäftigungsangebot ablehnt, durch die ufrechterhaltung des rbeitsplatzes nach eendigung der lternzeit eine xistenzgefährdung für etrieb oder rbeitgeber droht, besonders schwere Pflichtverletzungen oder vorsätzliche strafbare andlungen des rbeitnehmers die ufrechterhaltung des rbeitsverhältnisses unzumutbar machen er ntrag auf Zulässigkeitserklärung ist bei der für den rbeitsschutz zuständigen obersten andesbehörde zu stellen. ie zuständige ehörde ist oben unter 1.3 nachzulesen. inweis m Zeitpunkt der ündigung muss die Zulässigkeitserklärung vorliegen, ihre estandskraft ist nicht notwendig. er rbeitnehmer kann trotz ündigung Widerspruch gegen die Zulässigkeitserklärung erheben und im Unterliegensfall eine nfechtungsklage erheben. 2.3 ündigungsrecht der rbeitnehmer rbeitnehmer können ihrerseits das rbeitsverhältnis zum nde der lternzeit unter inhaltung einer ündigungsfrist von drei Monaten kündigen ( 19 ). ie ündigung muss schriftlich erfolgen ( 623 ) und dem rbeitgeber mindestens drei Monate vor eendigung der lternzeit zugehen. ie ündigung führt mit dem nde der lternzeit zur eendigung des rbeitsverhältnisses. 6 ORUM SMNR achreferent/-in rbeitsrecht