M E S S S T E L L E N R A H M E N V E R T R A G Anlage 3a

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Transkript:

Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen und Mindesanforderungen an Datenumfang und Datenqualität im Stromverteilernetz der Stadtwerke Kempen GmbH Inhaltsverzeichnis 1 Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen nach 21b, Abs. 2 EnWG 1.1 Grundsätze zum Messstellenbetrieb 1.2 Technische Mindestanforderungen an die Messstelle... 1.2.1 Netzanschluss Niederspannung bis 30 kva und weniger als 30.000 kwh/a Verbrauch 1.2.2 Netzanschluss Niederspannung bis 30 kva und mehr als 30.000 kwh/a Verbrauch... 1.2.3 Netzanschluss Niederspannung über 30 kva und weniger als 30.000 kwh/a Verbrauch... 1.2.4 Netzanschluss Niederspannung über 30 kva und mehr als 30.000 kwh/a jedoch weniger als 100.000kWh/a Verbrauch 1.2.5 Netzanschluss Mittelspannung, niederspannungsseitige Messung bis 30 kva und weniger als 30.000 kwh/a Verbrauch (Mittelspannungskunde mit niederspannungsseitiger Abrechnung)... 1.2.6 Netzanschluss Mittelspannung, niederspannungsseitige Messung bis 30 kva und mehr als 30.000 kwh/a Verbrauch 1.2.7 Netzanschluss Mittelspannung, niederspannungsseitige Messung über 30 kva und weniger als 30.000 kwh/a Verbrauch 1.2.8 Netzanschluss Mittelspannung, niederspannungsseitige Messung über 30 kva und mehr als 30.000 kwh/a Verbrauch 1.2.9 Netzanschluss Mittelspannung, mittelspannungsseitige Messung... 1.2.10.1Messungen in Anlagen mit Elektrospeicherheizungen 1.2.10.2Messungen in Anlagen mit Wärmepumpen 1.2.11 Messungen für EEG-Anlagen... 1.2.12 Messungen für die Einspeisung aus KWKG-Anlagen und sonstige Einspeisungen 1.3 Technische Mindestanforderungen zur Errichtung von Messstellen... 1.3.1 Allgemeines... 1.3.2 Technische Anforderungen... 1.3.3 Direktmessung bis 50 A und Wandlermessung bis 1000 A (TAB)... 1.3.4 Messungen im Freien... 1.3.5 Niederspannungsmessung bis 1.000 A... 1.3.6 Mittelspannungsmessung in Anlagen mit einfachem Netzanschluss... 1.4 Technische Mindestanforderungen an die Messgeräte... 1.4.1 Lastgangzähler (RLM)... 1.4.2 Modem... 1.4.3 Jahresarbeitszähler (SLP)... 1.4.4 Messwandler... 2 Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität nach 21b, Abs. 2 EnWG 2.1 Meldedatensätze 2.2 Messdaten 1 von 18

Vorwort Im Energiewirtschaftsgesetz vom 07. Juli 2005 ist in 21b, Absatz 2 festgelegt, dass der Einbau, der Betrieb und die Wartung von Messeinrichtungen auf Wunsch des betroffenen Anschlussnehmers von einem Dritten durchgeführt werden kann. Hierzu hat der Netzbetreiber für sein Netzgebiet einheitliche technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen und Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität zu veröffentlichen, die sachlich gerechtfertigt und nicht diskriminierend sind. Mit den vorliegenden technischen Mindestanforderungen und den Mindestanforderungen zu Datenumfang und Datenqualität für Messstellen in Kunden- und Netzanlagen, die an das Verteilnetz Strom der Stadtwerke Kempen angeschlossen sind, wird die Vorgabe eines einheitlichen Anforderungsprofils an Messstellen sichergestellt. Diese Mindestanforderungen gelten sowohl für durch den Netzbetreiber als auch für durch dritte Messstellenbetreiber betriebene Messstellen und sind somit von allen Messstellenbetreibern gleichermaßen einzuhalten. Von ihnen darf nur in begründeten Ausnahmefällen nach Rücksprache mit dem jeweiligen Netzbetreiber abgewichen werden. Jeder Messstellenbetreiber muss in einer von ihm betriebenen Messstelle alle Messkonfigurationen gemäß Abschnitt 1.2 anbieten und betreiben können, die unter Berücksichtigung der Anschlusssituation in der betreffenden Kundenanlage auftreten können. Neben den vorliegenden Mindestanforderungen sind bei der technischen Umsetzung in Anlagen, die an das Netz der Stadtwerke Kempen GmbH angeschlossen sind, die "Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz" (TAB 2007) einschließlich der Erläuterungen von VDEW, Ergänzungen der Stadtwerke Kempen zu den Erläuterungen sowie die Technische Richtlinie des VDN Transformatorstationen am Mittelspannungsnetz zu beachten. Geltungsbereich Sachlich: Diese Mindestanforderungen gelten für Abrechnungs- und Vergleichsmessungen in Kunden und Netzanlagen, die an das Verteilnetz der Stadtwerke Kempen angeschlossen sind. Zeitlich: Die vorliegenden Technischen Mindestanforderungen und die Mindestanforderungen zu Datenumfang und Datenqualität gelten ab dem 01.06.2009 auf unbestimmte Zeit. Die Stadtwerke Kempen sind berechtigt, die Technischen Mindestanforderungen und die Mindestanforderungen zu Datenumfang und Datenqualität zu aktualisieren, sofern sie hierzu eine Notwendigkeit sehen. 1.1 Grundsätze zum Messstellenbetrieb Der Messstellenbetreiber ist dafür verantwortlich, dass die Messeinrichtungen jederzeit den für das Zählverfahren gültigen Technischen Mindestanforderungen des Netzbetreibers entsprechen. Diese Technischen Mindestanforderungen des Netzbetreibers sind sachlich gerecht und diskriminierungsfrei anzuwenden. Sofern sich die auf die Messstelle anzuwendenden Mindestanforderungen des Netzbetreibers aufgrund von baulichen Veränderungen in der Entnahmestelle, durch Veränderung des Verbrauchsverhaltens des Anschlussnutzers oder durch Änderung des die Netznutzung regelnden Vertrags zwischen dem Netzbetreiber und dem Netznutzer ändern, ist der Netzbetreiber zur unverzüglichen Information des Messstellenbetreibers verpflichtet. 2 von 18

Falls die in der Messstelle betriebenen Messeinrichtungen die auf die Messstelle anzuwendenden Mindestanforderungen des Netzbetreibers nicht mehr erfüllen, ist der Messstellenbetreiber verpflichtet, die Erfüllung der neuen Mindestanforderungen ggf. durch Umbau der Messstelle spätestens zum Termin des Wirksamwerdens der Änderung sicher zu stellen. Erfolgt die Information durch den Netzbetreiber an den Messstellenbetreiber weniger als einen Monat vor dem Termin, an dem die Änderung wirksam wird, gilt abweichend hiervon eine Frist von einem Monat ab Eingang der Information durch den Netzbetreiber. Sofern der Messstellenbetreiber dieser Verpflichtung nicht fristgerecht nachkommt, ist der Netzbetreiber zur außerordentlichen Kündigung der betroffenen Messstelle aus dem Messstellenrahmenvertrag berechtigt. Rückwirkungsfreiheit der Mess- und Steuer-Einrichtungen Messeinrichtungen dürfen keine unzulässigen Rückwirkungen auf das Netz oder die Anlagen des Netzbetreibers oder anderer Anschlussnehmer verursachen. Insbesondere darf der Rundsteuerbetrieb der Stadtwerke Kempen GmbH mit einer Sendefrequenz von 283,33Hz nicht beeinträchtigt oder sonst wie gestört werden. Steuergeräte wie z.b Tonfrequenz-Rundsteuerempfänger, Funk-Rundsteuerempfänger oder Schaltuhren müssen in ihrer technischen Ausführung den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Hier gelten insbesondere die nachfolgend aufgeführten Normen in der jeweils gültigen Fassung: ENV 50 140, EN 61 000-4-2, EN 61 000-4-4, EN 61 037, DIN 43 861, DIN 43 856, EN 61 107. Die Steuerzeiten werden vom Lieferanten vorgegeben. Die gewählte Steuerzeiteneinstellung der Steuereinrichtung ist Bestandteil der Messstellendokumentation. Elektronische Haushaltszähler (ehz) Die äußeren Abmessungen entsprechen dem VDN-Lastenheft Elektronische Hauhaltszähler. Die Anzeige ist 6-stellig auszuführen. Der Einsatz von Zählerplätzen mit fest integrierter Befestigungs- und Kontaktiereinrichtung (BKE-I) im Netzgebiet der Stadtwerke Kempen GmbH ist nicht zulässig. Es sind Adapterplatten für 3-Punkt-Befestigung einzusetzen. Ausführung der Messeinrichtung Nach Möglichkeit ist die Messung in der Ebene der Anschlussspannung auszuführen. Es gilt der Metering Code 2006, sofern nachstehend keine abweichenden oder ergänzenden Festlegungen getroffen werden. Die Stadtwerke Kempen GmbH verlangt auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung vom 1. Nov. 2006 (NAV), dass jede Stromentnahme oder Einspeisung des Anschlussnutzers gemessen wird. Kann an einem Netzverknüpfungspunkt die Energieflussrichtung wechseln, ist eine Messung für beide Energieflussrichtungen vorzusehen (Vierquadrantenzähler, Zwei-Energierichtungszähler oder ein separater Zähler je Energieflussrichtung). Dies gilt auch bei Einspeisung ins kundeneigene Netz mit Messung und Abrechnung der Volleinspeisung nach EEG. Bei Lastgangzählern ist, sofern technisch möglich, kein Tarifschaltgerät vorzusehen. An die Sekundärleitungen von Wandlern (Zählkern, Wicklung), über die die Abrechnungs- bzw. Vergleichsmessung angeschlossen ist, dürfen keine kundeneigenen oder messstellenbetreibereigenen Zähler oder sonstige Geräte, die nicht der Abrechnungs- bzw. Vergleichsmessung dienen, angeschlossen werden. 3 von 18

1.2 Technische Mindestanforderungen an die Messstelle Die folgenden Angaben zu Leistungsgrenzen beziehen sich auf jeweils einen Anschluss (realer Zählpunkt), sofern nachstehend nicht anders angegeben. Die folgenden Angaben zu Arbeitsmengengrenzen beziehen sich jeweils auf die gesamte Kundenanlage, sofern nachstehend nicht anders angegeben. Bei komplexen Kundenanlagen mit mehreren Anschlüssen ist hierzu die Summe der Arbeitsmengen aller Anschlüsse zu bilden (virtueller Zählpunkt). Verweis auf Anschluss- Spannungsebene Mess- Spannungsebene Leistung In kva Arbeit in kwh/a Abrechnungszähler Vergleichs- Zähler 1.2.1 NS NS < 30 < 30.000 SLP 1) 1.2.2 NS NS < 30 > 30.000 RLM 1.2.3 NS NS > 30 < 30.000 SLP 2) 1.2.4 NS NS > 30 > 30.000 RLM 1.2.5 MS NS < 30 < 30.000 SLP 3) 1.2.6 MS NS < 30 > 30.000 RLM 1.2.7 MS NS > 30 < 30.000 SLP 3) 1.2.8 MS NS > 30 > 30.000 RLM 1.2.9 MS MS RLM RLM 4) 1) Option bei Lieferanten-/Kundenwunsch auch RLM wie 1.2.2 möglich 2) Option bei Lieferanten-/Kundenwunsch auch RLM wie 1.2.4 möglich 3) Mittelspannungskunde mit niederspannungsseitiger Abrechnung 4) Vergleichsmessung ab 4 MVA pro Zählpunkt, gemeinsamer Wandlerkern, -wicklung Mindestanforderungen des Netzbetreibers an die Messstelle abhängig von den Leistungs- und Arbeitsmengengrenzen 1.2.1 Netzanschluss Niederspannung bis 30 kva und weniger als 30.000 kwh/a Verbrauch Allgemein Direkt angeschlossener Arbeitszähler, technisch übertragbare Leistung maximal 40 kva. Einbau zur Versorgung von Kunden mit Standardlastprofil. Varianten Ein- oder Mehrtarifzähler, je nach Kunden- oder Lieferantenwunsch. Tarifsteuergerät nur bei Mehrtarifzähler. Genauigkeitsklassen Zähler: Wirkarbeit 2 %, Blindarbeit wird nicht gemessen. Vergleichsmessung Nicht gefordert. Ablesung Kundenselbstablesung oder Ablesung durch VNB. Optionen Lastgangzähler (RLM) entsprechend 1.2.2 auf Kunden- oder Lieferantenwunsch gegen Kostentragung möglich. Anforderungen an Kundenanlage Nach TAB 2007, Kapitel 7 einschließlich VDEW- und Ergänzungen der Stadtwerke Kempen GmbH Bei Anlagen mit Speicherheizung und/oder Wärmepumpen gelten die Festlegungen des Verteilnetzbetreibers. 4 von 18

1.2.2 Netzanschluss Niederspannung bis 30 kva und mehr als 30.000 kwh/a Verbrauch Allgemein Direkt angeschlossener Lastgangzähler ab 100.000 kwh/a mit Kommunikationsmodul (GSM oder Festnetz) für Zählwertfernübertragung (ZFA). Technisch übertragbare Leistung maximal 40 kva. Varianten keine Genauigkeitsklassen Zähler: Wirkarbeit 1 %, Blindarbeit 2 % Vergleichsmessung Nicht gefordert. Ablesung Ablesung durch VNB. ab 100.000 kwh/a tägliche Ablesung über ZFA. Optionen Anlagen mit Speicherheizung und/oder Wärmepumpen siehe 1.2.10. Anforderungen an nach TAB 2007, Kapitel 7 einschließlich VDEW- und Kundenanlage Ergänzungen der Stadtwerke Kempen GmbH Anmerkungen In bestehenden Anlagen können historisch bedingt Lastgangzähler mit Tarifschaltgerät eingebaut sein. 1.2.3 Netzanschluss Niederspannung über 30 kva und weniger als 30.000 kwh/a Verbrauch Allgemein Über Stromwandler angeschlossener Arbeitszähler Technisch übertragbare Leistung ergibt sich aus Stromwandlergröße. Einbau zur Versorgung von Kunden mit Standardlastprofil. Varianten Ein- oder Mehrtarifzähler, je nach Kunden- oder Lieferantenwunsch. Tarifsteuergerät nur bei Mehrtarifzähler. Genauigkeits- Zähler: Wirkarbeit 1 %, Blindarbeit wird nicht gemessen. klassen Wandler: Strom Kl. 0,5s Vergleichsmessung Nicht gefordert. Ablesung Kundenselbstablesung oder Ablesung durch VNB. Optionen Lastgangzähler (RLM) entsprechend 1.2.4 bei einem Jahresverbrauch unter 30.000 kwh auf Kunden- oder Lieferantenwunsch gegen Kostentragung möglich. Anforderungen an Nach TAB 2007, Kapitel 7 einschließlich VDEW- und Ergänzungen der Kundenanlage Stadtwerke Kempen GmbH Bei Leistung > 170 kva, Wandlermessschrank. Bei Anlagen mit Speicherheizung und/oder Wärmepumpen gelten die Festlegungen des Verteilnetzbetreibers. 1.2.4 Netzanschluss Niederspannung über 30 kva und mehr als 30.000 kwh/a Verbrauch Allgemein Über Stromwandler angeschlossener Lastgangzähler ab 100.000 kwh/a mit Kommunikationsmodul (GSM oder Festnetz) für Zählwertfernauslesung (ZFA). Technisch übertragbare Leistung ergibt sich aus Stromwandlergröße. Varianten keine 5 von 18

Genauigkeitsklassen Zähler: Wirkarbeit 1 %, Blindarbeit 2 %. Wandler: Strom Kl. 0,5s Vergleichsmessung Nicht gefordert. Ablesung Ablesung durch VNB. ab 100.000 kwh/a tägliche Ablesung über Zählwertfernauslesung (ZFA). Optionen Anlagen mit Speicherheizung und/oder Wärmepumpen siehe 1.2.10. Anforderungen an Kundenanlage Anmerkungen Nach TAB 2007, Kapitel 7 einschließlich VDEW- und Ergänzungen der Stadtwerke Kempen GmbH Bei Leistung > 170 kva, Wandlermessschrank. In bestehenden Anlagen können historisch bedingt Lastgangzähler mit Tarifschaltgerät eingebaut sein. 1.2.5 Netzanschluss Mittelspannung, niederspannungsseitige Messung bis 30 kva und weniger als 30.000 kwh/a Verbrauch (Mittelspannungskunde mit niederspannungsseitiger Abrechnung) Allgemein Niederspannungsseitig angeschlossener Arbeitszähler. Technisch übertragbare Leistung maximal 40 kva. Varianten Ein- oder Mehrtarifzähler, je nach Kunden- oder Lieferantenwunsch. Tarifsteuergerät nur bei Mehrtarifzähler. Genauigkeitsklassen Zähler: Wirkarbeit 2 %, Blindarbeit wird nicht gemessen. Vergleichsmessung Nicht gefordert. Ablesung Kundenselbstablesung oder Ablesung durch VNB. Optionen Lastgangzähler (RLM) gemäß 1.2.6 bei einem Jahresverbrauch unter 30.000 kwh auf Kunden- oder Lieferantenwunsch gegen Kostentragung. Anforderungen an Kundenanlage Nach TAB 2007, Kapitel 7 einschließlich VDEW- und Ergänzungen der Stadtwerke Kempen GmbH Bei Anlagen mit Speicherheizung und/oder Wärmepumpen gelten die Festlegungen des Verteilnetzbetreibers. 1.2.6 Netzanschluss Mittelspannung, niederspannungsseitige Messung bis 30 kva und mehr als 30.000 kwh/a Verbrauch Allgemein Direkt angeschlossener Lastgangzähler ab 100.000 kwh/a mit Kommunikationsmodul (GSM oder Festnetz) für Zählwertfernauslesung (ZFA). Technisch übertragbare Leistung maximal 40 kva. Varianten keine Genauigkeitsklassen Zähler: Wirkarbeit 1 %, Blindarbeit 2 % Vergleichsmessung Nicht gefordert. Ablesung Ablesung durch VNB. ab 100.000 kwh/a tägliche Ablesung über ZFA. Optionen Anlagen mit Speicherheizung und/oder Wärmepumpen siehe 1.2.10. Anforderungen an Nach TAB 2007, Kapitel 7 einschließlich VDEW- und Ergänzungen der 6 von 18

Kundenanlage Anmerkungen Stadtwerke Kempen GmbH. Durchwahlfähiger Analog-Telefonanschluss oder durchwahlfähiger ISDN-Telefonanschluss mit a/b-adapter (nur bei ZFA über Festnetz). In bestehenden Anlagen können historisch bedingt Lastgangzähler mit Tarifschaltgerät eingebaut sein. 1.2.7 Netzanschluss Mittelspannung, niederspannungsseitige Messung über 30 kva und weniger als 30.000 kwh/a Verbrauch Allgemein Über niederspannungsseitige Stromwandler angeschlossener Arbeitszähler, Leistung maximal 630 kva. Varianten Ein- oder Mehrtarifzähler, je nach Kundenwunsch. Tarifsteuergerät nur bei Mehrtarifzähler. Genauigkeitsklassen Zähler: Wirkarbeit 1 %, Blindarbeit wird nicht gemessen. Wandler: Strom Kl. 0,5s Vergleichsmessung Nicht gefordert. Ablesung Kundenselbstablesung oder Ablesung durch VNB. Optionen Anforderungen an Kundenanlage Lastgangzähler (RLM) gemäß 1.2.8 bei einem Jahresverbrauch unter 30.000 kwh auf Kunden- oder Lieferantenwunsch gegen Kostentragung. Tägliche Ablesung durch ZFA auf Kunden- oder Lieferantenwunsch gegen Kostentragung. Nach TAB 2007, Kapitel 7 einschließlich VDEW- und Ergänzungen der Stadtwerke Kempen GmbH Bei Leistung > 170 kva, Wandlermessschrank. Bei Anlagen mit Speicherheizung und/oder Wärmepumpen gelten die Festlegungen des Verteilnetzbetreibers. 1.2.8 Netzanschluss Mittelspannung, niederspannungsseitige Messung über 30 kva und mehr als 30.000 kwh/a Verbrauch Allgemein Über niederspannungsseitige Stromwandler angeschlossener Lastgangzähler. ab 100.000 kwh/a Zählwertfernauslesung (ZFA) (GSM oder Festnetz). Technisch übertragbare Leistung bis maximal 630 kva. Varianten keine Genauigkeitsklassen Zähler: Wirkarbeit 1 %, Blindarbeit 2 % Wandler: Strom Kl. 0,5s Vergleichsmessung Nicht gefordert. Ablesung Ablesung durch VNB. ab 100.000 kwh/a tägliche Ablesung über Zählwertfernauslesung (ZFA). Optionen keine Anforderungen an Kundenanlage Technische Richtlinie des VDN: Transformatorstation am Mittelspannungsnetz Nach TAB 2007, Kapitel 7 einschließlich VDEW- und Ergänzungen der Stadtwerke Kempen GmbH. Bei Leistung > 170 kva, Wandlermessschrank. 7 von 18

Anmerkungen Bei Anlagen mit Speicherheizung und/oder Wärmepumpen gelten die Festlegungen des Verteilnetzbetreibers. In bestehenden Anlagen können historisch bedingt Lastgangzähler mit Tarifschaltgerät eingebaut sein. 1.2.9 Netzanschluss Mittelspannung, mittelspannungsseitige Messung Allgemein Über MS-Strom- und MS-Spannungswandler angeschlossener Lastgangzähler mit Kommunikationsmodul (GSM oder Festnetz) für Zählwertfernauslesung (ZFA). Die theoretisch übertragbare Leistung ergibt sich aus Stromwandlergröße und Spannungsebene. Varianten keine Genauigkeitsklassen Zähler: Wirkarbeit 1 %, Blindarbeit 2 % Wandler: Strom Kl. 0,5s, Spannung Kl. 0,5 Vergleichsmessung Ab einer Anmeldeleistung > 4 MVA pro Zählpunkt. Gemeinsamer Wandlersatz für Abrechnungs- und Vergleichsmessung. Ablesung Ablesung durch VNB Tägliche Ablesung über Zählwertfernauslesung (ZFA). Optionen keine Anforderungen an Kundenanlage Anmerkungen Technische Richtlinie des VDN: Transformatorstation am Mittelspannungsnetz. Durchwahlfähiger Analog-Telefonanschluss oder durchwahlfähiger ISDN-Telefonanschluss mit a/b-adapter (nur bei ZFA über Festnetz). In bestehenden Anlagen können historisch bedingt Lastgangzähler mit Tarifschaltgerät eingebaut sein. 1.2.10 Messungen in Anlagen 1.2.10.1 Messungen in Anlagen mit Elektrospeicherheizung Für Elektrospeicherheizungsanlagen mit separater Messung sowie für Kundenanlagen mit gemeinsamer Mehrtarifmessung für allgemeinen Bedarf 1) und Elektrospeicherheizungsbedarf gilt der Grenzwert von 100.000 kwh/a für den Elektrospeicherheizungsbedarf nicht. Auch Elektrospeicherheizungsanlagen mit einem Verbrauch über 100.000 kwh/a können als reine Arbeitsmessungen entsprechend 1.2.1 bzw. 1.2.3 aufgebaut werden. Davon unbenommen können die Anlagen auch auf Wunsch des Kunden bzw. Lieferanten mit Lastgangzählern (RLM) ausgestattet werden (siehe 1.2.2 bzw. 1.2.4). Bei bestehenden Anlagen mit gemeinsamer Mehrtarifmessung werden die für die jeweilige Tarifart festgelegten Standardlastprofile (SLP) mit den aufgelaufenen HT-Zählwerten, die temperatur-abhängigen Lastprofile für Elektrospeicherheizungsanlagen mit den aufgelaufenen NT-Zähl-werten skaliert. Bei Neuanlagen ist eine gemeinsame Mehrtarifmessung zulässig. Die Schaltzeiten der Tarifschaltgeräte für den Elektrospeicherheizungsverbrauch sind entsprechend den Vorgaben des Lieferanten einzustellen. 8 von 18

1.2.10.2 Messungen in Anlagen mit Wärmepumpen Für Wärmepumpen mit separater Messung gilt der Grenzwert von 100.000 kwh/a für den Wärmepumpen-Bedarf nicht. Auch Wärmepumpenanlagen mit einem Verbrauch über 100.000 kwh/a können als reine Arbeitsmessungen entsprechend 1.2.1 bzw. 1.2.3 aufgebaut werden. Davon unbenommen können die Anlagen auch auf Wunsch des Kunden bzw. Lieferanten mit Lastgangzählern (RLM) ausgestattet werden (siehe 1.2.2 bzw. 1.2.4). 1) Allgemeiner Bedarf = Haushalts-, Gewerbe-, Landwirtschafts- und sonstiger Bedarf. Die Schaltzeiten der Steuer-Einrichtung zur Freigabe des Wärmepumpen-Betriebes sind entsprechend den Vorgaben des Lieferanten einzustellen. Sofern die Wärmepumpen-Heizungsanlage über eine Zusatzheizpatrone verfügt muss dieser Verbrauch über den allgemeinen Bedarf gemessen werden. 1.2.11 Messungen für EEG-Anlagen Für die Einspeisung von EEG-Anlagen ist bis zu einer Grenze von 500 kw installierter Einspeiseleistung eine Jahresarbeitsmessung (SLP) zulässig. Ab einer Leistung von 500 kw ist die Ausstattung mit einem Lastgangzähler (RLM) erforderlich (Förderung nach EEG nur bei Erfassung durch Lastgangzähler). Ab einem Eigenbedarf von 100.000 kwh ist eine Ausstattung mit einem Lastgangzähler (RLM) erforderlich. Ansonsten gelten für EEG-Einspeisungen die gleichen Festlegungen wie für die Entnahme aus dem Verteilnetz. 1.2.12 Messungen für die Einspeisung aus KWKG-Anlagen und sonstige Einspeisungen Es gelten die Festlegungen nach 1.2.1 bis 1.2.9, d. h. bis zu einer Einspeisung von 100.000 kwh/a Ausstattung mit Arbeitszähler, darüber hinaus mit Lastgangzähler. 1.3 Technische Mindestanforderungen zur Errichtung von Messstellen 1.3.1 Allgemeines Diese Anforderungen gelten für die Errichtung von Messstellen in: - Kundenanlagen - ortsfesten Zähleranschlussschränken - vorübergehend angeschlossenen Anlagen - Anlagen mit mehreren Einspeisepunkten Die Mindestanforderungen zur Errichtung von Messstellen legen den Aufbau der Messung fest, unabhängig von der Energierichtung und der Erzeugungsart. Die Abstufung der Geräteausstattung richtet sich nach den Festlegungen in Kapitel 1.2. Die Messstellen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei sind neben den geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Verfügungen auch die anerkannten Regeln der Technik, insbesondere DIN VDE Normen, die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) und die sonstigen Vorgaben des Netzbetreibers zu beachten. Bei Umbauten oder Gerätewechseln, die zu einer Veränderung von meldepflichtigen Stammdaten oder von abrechnungsrelevanten Messdaten oder Prozessen führen, ist die Stadtwerke Kempen GmbH entsprechend dem in Abschnitt 2.1 definierten Datenumfang zu informieren. Zu solchen Veränderungen zählen unter anderem: 9 von 18

- Zählerwechsel, Modemwechsel - Wandlertausch mit anderem Übersetzungsverhältnis - Veränderung des Übersetzungsverhältnisses bei umschaltbaren Stromwandlern - Änderung der TK-Anlage (Telefonnummer) bei Festnetzmodem 1.3.2 Technische Anforderungen Die eichrechtlich zugelassene Zähleinrichtung (PTB/MID zugelassener Zählanteil der Messeinrichtung) wird netzseitig versorgt. Der Eigenverbrauch von Zusatzgeräten/Kommunikationsmodulen (Tarifschaltgerät, Modem, Datenkonzentrator(en), Kommunikationsmodule, etc.) werden hinter der Verbrauchszählung, kundenseitig, kontaktiert und mit gezähltem Strom betrieben. Werden Messeinrichtungen mit Spannungswandler verwendet kann die Versorgung aus der Messspannung (Achtung: Bebürdung beachten) erfolgen. In diesem Fall wird der Eigenverbrauch der vg. Zusatzgeräte kumuliert und pauschaliert dem Grundversorger/Messstellenbetrieb gemeldet und spätestens zur Jahreswende abgerechnet. Die der Messung zugehörigen Anlagenteile sind zu plombieren. Das verwendete Plombiersystem ist dem Netzbetreiber zu melden. Die Sekundärleitungen der Strom- und Spannungswandler sind ungeschnitten vom Wandlerklemmbrett bis zum Zählerschrank zu führen. Einzige Ausnahme sind SF6- isolierte oder metallgekapselte Anlagen mit Zwischenklemmkästen, hier sind die Klemmenleisten plombierbar auszuführen. Bei der Montage von Zählern ist auf ein Rechtsdrehfeld zu achten und vor Inbetriebnahme eine Anlaufprüfung durchzuführen. Bei elektronischen Zählern ist das aktuelle Datum und die Uhrzeit zu setzen. Die Einbaudaten sind mit der Geräteeinbaumitteilung gemäß Abschnitt 2.1 an den VNB zu übermitteln. 1.3.3 Direktmessung bis 50 A und Wandlermessung bis 250 A (TAB) Direkt gemessene Anlagen bis 40 kva (50 A) und Wandlermessung bis 250 A sind nach den technischen Anschlussbedingungen (TAB 2007), herausgegeben vom Verband der Elektrizitätswirtschaft VDEW-e.V. und den Erläuterungen des Verbandes der Elektrizitätswerke zu errichten. Grundlage hierfür ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung vom 1. November 2006 (NAV). 1.3.4 Messungen im Freien Für Messungen im Freien sind Zähleranschlussschränke nach der VDN-Richtlinie Anschlussschränke im Freien zu verwenden. Als Sockelfüller ist Blähton einzubringen. 1.3.5 Niederspannungsmessung bis 1.000 A Niederspannungsseitige Wandlermessungen bis max. 630 kva (1.000 A) sind nach 1.2.7 bzw. 1.2.8 zu errichten. Die erforderlichen Zähl-, Wandler- oder Standschränke sind über den Fachhandel zu beziehen. Angaben über die Ausführung sind der technischen Richtlinie des VDN Transformatorstationen am Mittelspannungsnetz zu entnehmen. Messstellen über 1.000 A sind frühzeitig vor der Errichtung mit den Stadtwerke Kempen GmbH abzustimmen. 10 von 18

1.3.6 Mittelspannungsmessung in Anlagen mit einfachem Netzanschluss In Anlagen mit mittelspannungsseitiger Messung über Strom- und Spannungswandler kommt ein Messschrank vergleichbar Seliger Größe 1 oder 3 (incl. Messplatte) zum Einsatz. Die Vollkunststoffmessschränke sind über den Fachhandel zu beziehen. Angaben über die Ausführung sind der technischen Richtlinie des VDN Transformatorstationen am Mittelspannungsnetz zu entnehmen. In SF6-Anlagen ist in Ausnahmefällen und nach Absprache mit den Stadtwerke Kempen auch der Einbau von kundeneigenen Systemwandlern möglich. Der Aufbau der Messung ist frühzeitig, mindestens 8 KW vor Inbetriebsetzung, mit den Stadtwerken Kempen GmbH zu klären. 1.4 Technische Mindestanforderungen an die Messgeräte 1.4.1 Lastgangzähler Es gelten neben dem VDN-Lastenheft Elektronische Lastgangzähler folgende Festlegungen: Datenübertragung - Schnittstelle elektrisch, DIN66258, Baudrate 300-19200, Bitseriell nach DIN66003 mit Start- und Stoppbit gemäß DIN66022 - Schnittstelle Optisch, IEC1107, Baudrate 300-19200, ein gerades Paritätsbit gemäß DIN 66258-1 - Protokollform IEC1107 Mode C - Der Zähler verfügt über eine Individualadresse, die mit der Geräteadresse im Aufforderungstelegramm gem. DIN EN 61107 korrespondiert. Die Geräteadresse wird im Identifikationsblock 1 des Zählers abgelegt und über die EDIS-Kennziffer 0.0.0 verwaltet. Format Zählernummer 8-stellig Zähler- CS- Schnittstellenpasswort ja/nein ( zutreffendes bitte angeben ), bei nein Format = 00000000 bei ja Format = bitte angeben Zähler-Adresse 8-stellig Kennstring nicht dynamisch (keine Zählernummer enthalten) Datumsformat TT.MM.JJJJ Uhrzeitformat HH.MM.SS Für folgende Zählertypen ist die Kompatibilität zur Zählerfernauslesung der Stadtwerke Kempen (ZFA) gewährleistet: Actaris ACE6000 DC3 3 x 230/400 V Actaris ACE6000 DC3 3 x 58/100 V L & G 3 x 230/400 V L & G 3 x 58/100 V EMH LZQJ 3 x 230/400 V EMH LZQJ 3 x 58/100 V Vor dem Einsatz anderer Zählertypen ist durch den Messstellenbetreiber ein Prüfverfahren bei den Stadtwerke Kempen zu beantragen. Im Rahmen des Prüfverfahrens wird die Auslesbarkeit 11 von 18

des Zählers über die bei den Stadtwerken Kempen im Einsatz befindliche Zählerfernauslesung (ZFA) und die manuellen Datenerfassungsgeräte (MDE) getestet. Die Kosten für die Prüfung und eine eventuell notwendige Systemerweiterung der ZFA / MDE sind durch den Messstellenbetreiber zu tragen. Es werden folgende Zählerinformationen für die Zählerfernauslesung benötigt: - Komplette Zählertyp-Bezeichnung - Zählernummer (Eigentumsnummer) - Zähler-CS-Schnittstellenpasswort (falls vorhanden) - Zähler-Adresse - Zähler-Kennstring - Art der Zähler-Zeitsynchronisation (z. B. DCF77, FRE) Nenngrößen, Zählerkonstanten, Vor- und Nachkommastellen der Zählregister bei Lastgangzählern: Direkt messende Vierleiterzähler Nennspannung Nenn-/ Zählerkonstanten Register Register kw (kvar) Grenzstrom kwh (kvarh) Leistung kum. 3 x 230/400 V 5(100)A RA= 250 Imp/kWh (kvarh) 00 000 000 00,00 0 000,00 10(100)A RL= 500 Imp/kWh (kvarh) Indirekt messende Vierleiterzähler Nennspannung Nenn-/ Zählerkonstanten Register Register kw (kvar) Grenzstrom kwh (kvarh) Leistung kum. 3 x 230/400 V 5 A, 5//1 RA= 5.000 Imp/kWh (kvarh) 00 000,000 0,000 000,000 RL= 10.000 Imp/kWh (kvarh) 3 x 58/100 V 5 A, 5//1 RA= 20.000 Imp/kWh (kvarh) 00 000,000 0,000 000,000 RL= 40.000 Imp/kWh (kvarh) 1.4.2 Modem Datenübertragungsrate CS-Schnittstelle Datenübertragung Modemtyp Modempasswort 300 Baud variabel bis 19.200 Baud 7,E,1 GSM oder Festnetz, bei Festnetzmodem: durchwahlfähiger Analog-Anschluss oder durchwahlfähiger ISDN-Anschluss mit a/b-adapter ohne Parallelschaltung anderer Geräte. Für Festnetz-Anbindung ist kein Modempasswort erforderlich Für GSM-Anbindung ist ein Modempasswort (PIN der SIM-Karte) erforderlich 12 von 18

Für folgende Modemtypen ist die Kompatibilität zur Zählerfernauslesung (ZFA) der Stadtwerke Kempen GmbH gewährleistet: ComuCont Sestec CL/RTC (Festnetz) ComuCont Sestec Dual + (GSM) Sagem Dr. Neuhaus ZDUE Mod Plus V (Festnetz) Sagem Dr. Neuhaus ZDUE GSM Plus V (GSM) Vor dem Einsatz anderer Modemtypen ist durch den Messstellenbetreiber ein Prüfverfahren bei den Stadtwerken Kempen GmbH zu beantragen. Im Rahmen des Prüfverfahrens wird die Auslesbarkeit des Modems über die bei den Stadtwerken Kempen im Einsatz befindliche Zählerfernauslesung (ZFA) und die manuellen Datenerfassungsgeräte (MDE) getestet. Die Kosten für die Prüfung und eine eventuell notwendige Systemerweiterung der ZFA / MDE sind durch den Messstellenbetreiber zu tragen. Es werden folgende Modeminformationen zur Zählerfernauslesung benötigt: - Komplette Modem-Typbezeichnung - Dokumentation des Modem (Bezugadresse, Ansprechpartner) - Telefonnummer 1.4.3 Jahresarbeitszähler Vor- und Nachkommastellen bei Jahresarbeitszählern Direkt angeschlossene Zähler: Wandlerzähler: 6 Vorkommastellen, 1 Nachkommastelle 5 Vorkommastellen, 2 Nachkommastellen 1.4.4 Messwandler 1.4.4.1 Niederspannungs-Stromwandler für Messzwecke - Ausführung als Aufsteckwandler - ausgelegt und geprüft nach DIN VDE 0414, Teil 1 - geeicht - Maße nach DIN 42600, Teil 2 o 100-200-250-400-600/5 A für Schienen mit 30 mm Breite o 600-750-1000/5 A für Schienen mit 50 mm Breite - mit Spannvorrichtung zur sicheren Befestigung auf Primärleiter (Schiene) - aus schlagfestem, schwer entflammbarem, selbst verlöschendem Kunststoffgehäuse, Isolierstoffklasse E - mit eindeutiger Bezeichnung der Primär- und Sekundäranschlüsse mit deutschen Bezeichnungen oder mit deutschen und internationalen Bezeichnungen - mit vernickelten, berührungssicheren Sekundärklemmen mit je 2 vernickelten Anschlussschrauben zum Anschluss von Sekundärleitungen bis max. 6 mm2 flexibel mit verpresster Aderendhülse - mit plombierbarer Abdeckung der Sekundäranschlüsse - das Leistungsschild muss mindestens folgende Angaben ausweisen: o Hersteller, Bauform und Fabriknummer o Primärer und sekundärer Bemessungsstrom (Übersetzung) o Genauigkeitsklasse, zugehörige Bemessungsleistung 13 von 18

o Thermischer Bemessungs-Dauerstrom, Überstrom-Begrenzungsfaktor o Zulassungszeichen o Thermischer Bemessungs-Kurzzeitstrom o Bemessungsfrequenz, Bemessungs-Isolationspegel Technische Daten: Sek. Bemessungsstrom Bemessungsleistung 5 A 5 VA (Achtung: Bebürdung beachten!) Genauigkeitsklasse 0,5S Überstrom-Begrenzungsfaktor FS5 Therm. Bemessungs-Kurzzeitstrom Ith = 60 x In Therm. Bemessungs-Dauerstrom 1,2 x In Bemessungsfrequenz 50 Hz Bemessungs-Isolationspegel 0,72/3 kv 1.4.4.2 10-kV-Mittelspannungs-Stromwandler für Messzwecke - Ausführung als Stützer-Stromwandler für Innenraum - ausgelegt und geprüft nach DIN VDE 0414, Teil 1 (DIN EN 60044-1) - die Prüfprotokolle über die Wechselspannungsprüfungen und Teilentladungs- Messungen sind bei Lieferung vorzulegen - geeicht - Maße nach DIN 42600, Teil 8, schmale Bauform o mit seitlich hochgezogenen Rippen (Barrieren) - Gießharz-Isolierung, Isolierstoffklasse E - mit eindeutiger Bezeichnung der Primär- und Sekundäranschlüsse mit deutschen Bezeichnungen oder mit deutschen und internationalen Bezeichnungen - Sekundärklemmenkasten o mit plombierbarer, durchsichtiger Abdeckung und mindestens je einer seitlichen Kabeleinführung o mit doppelt herausgeführten Sekundärklemmen o Erdung der Sekundärklemmen mit Schrauben durch die Klemmen in die geerdete metallische Grundplatte - das Leistungsschild muss mindestens folgende Angaben ausweisen: o Hersteller, Bauform und Fabriknummer o Primärer und sekundärer Bemessungsstrom (Übersetzung) o Genauigkeitsklasse, zugehörige Bemessungsleistung, o Thermischer Bemessungs-Dauerstrom, Überstrom-Begrenzungsfaktor o Zulassungszeichen o Thermischer Bemessungs-Kurzzeitstrom o Bemessungsfrequenz, Bemessungs-Isolationspegel Technische Daten: Sek. Bemessungsstrom 5 A Bemessungsleistung 10 VA Genauigkeitsklasse 0,5S Überstrom-Begrenzungsfaktor FS5 Therm. Bemessungsstrom Ith 10 ka Bemessungsstoßstrom Idyn 25 ka 14 von 18

Therm. Bemessungs-Dauerstrom Bemessungsfrequenz Bemessungs-Isolationspegel 1,2 x In 50 Hz 12 /28 / 75 kv 1.4.4.3 10-kV-Mittelspannungs-Spannungswandler für Messzwecke - Ausführung als Spannungswandler für Innenraum - ausgelegt und geprüft nach DIN VDE 0414, Teil 2 (DIN EN 60044-2) - die Prüfprotokolle über die Wechselspannungsprüfungen und Teilentladungs- Messungen sind bei Lieferung vorzulegen - geeicht - Maße nach DIN 42600, Teil 9, schmale Bauform Primäranschluss-Höhe = 220 mm - Gießharz-Isolierung, Isolierstoffklasse E - mit eindeutiger Bezeichnung der Primär- und Sekundäranschlüsse mit deutschen Bezeichnungen oder mit deutschen und internationalen Bezeichnungen - Sekundärklemmenkasten o mit plombierbarer, durchsichtiger Abdeckung und mindestens je einer seitlichen Kabeleinführung o Erdung der Sekundärklemmen mit Schrauben durch die Klemmen in die geerdete metallische Grundplatte - das Leistungsschild muss mindestens folgende Angaben ausweisen: o Hersteller, Bauform und Fabriknummer o Primäre und sekundäre Bemessungsspannung (Übersetzung) o Genauigkeitsklasse, zugehörige Bemessungsleistung, o Zulassungszeichen o Bemessungs-Spannungsfaktor, Thermischer Grenzstrom o Bemessungsfrequenz, Bemessungs-Isolationspegel Technische Daten: Ausführung Zweipolig isoliert Prim. / sek. Bemessungsstrom 10.000/100 V Bemessungsleistung 30 VA 5 VA bei 250/5 A Genauigkeitsklasse 0,5 Bemessungs-Spannungsfaktor 1,9 Un / 8 h Therm. Grenzstrom 6 A Bemessungsfrequenz 50 Hz Bemessungs-Isolationspegel 12 / 28 / 75 kv 1.4.4.4 SF6- und metallgekapselte Schaltanlagen in Kundenstationen Durch die Konstruktion der SF6-Schaltanlagen ist es bedingt nicht möglich, die bei den Stadtwerken Kempen GmbH üblicherweise verwendeten Standardwandler ein-zusetzen. In diesen Ausnahmefällen kann der Anlagenbetreiber eigene System-wandler verwenden, wenn folgende Bedingungen für den Bau und Betrieb gewährleistet sind. 15 von 18

- Die geeichten Strom- und Spannungswandler sind vom Kunden nach VNB- Vorgabe zu beschaffen. - Der Kunde ist verantwortlich für Reservehaltung (Störungsbeseitigung) und Messbereichserweiterung, d.h. Auswechslung der Stromwandler gegen solche mit anderer Übersetzung (höher oder tiefer), auf Verlangen der Stadtwerke Kempen GmbH bei Änderung der Bezugsverhältnisse. - Die Stadtwerke Kempen GmbH erhalten Kopien der Eichscheine und der technischen Datenblätter. - Stromwandler, nicht umschaltbar. Technische Daten siehe 1.4.4.2 Die Anzahl der Stromkerne richtet sich nach 1.2.9. - Spannungswandler Die Sekundärleitungen sind über einen überwachten Spannungswandlerschutzschalter zu führen. Technische Daten siehe 1.4.4.3. - Wenn Schutz- oder Betriebsmesskerne bzw. wicklungen benötigt werden, sind diese separat auszuführen. Ein Anschluss an den Sekundärleitungen der Zähleinrichtung ist nicht gestattet. - Die eingegossenen Anschlussdrähte der Wandler sind dauerhaft zu kennzeichnen und werden in einem Zwischenklemmkasten im oberen Bereich des Messfeldes auf Reihenklemmen gelegt. Die Abdeckung der Reihenklemmen muss plombierbar sein. - Die Wandler werden von der Stationsbaufirma eingebaut und angeschlossen. Am Messschrank sind die Sekundärleitungen abzusetzen, aber nicht aufzulegen. - Im Störungsfall oder bei Änderung der Bezugsverhältnisse ist der Kunde verpflichtet eine Stationsbaufirma mit den erforderlichen Arbeiten zu beauftragen. In SF6-Anlagen ist der Messstellenbetreiber berechtigt, seine Messung an den kundeneigenen Messwandlern, die den oben genannten Anforderungen genügen, zu betreiben. 2 Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität nach 21b, Abs. 2 EnWG 2.1 Meldedatensätze Für den Austausch von Meldungen zu Stammdaten des Messstellenbetreibers und der Messstelle gelten abhängig vom jeweils anzuwendenden Geschäftsprozess die nachstehenden Mindestanforderungen bezüglich der vom jeweiligen Marktpartner in den Melddatensätzen bereitzustellenden Stammdaten. Die Anwendung der Geschäftsprozesse und die zugehörigen Meldefristen werden im allgemeinen Teil des Messstellenbetreiber-Rahmenvertrages geregelt. Bei Umbauten an einer Messstelle oder bei Ausbau, Einbau oder Wechsel von Messgeräten muss der Messstellenbetreiber die Veränderungen unverzüglich mittels Geräteausbau- und/ oder Geräteeinbaumitteilungen an den Netzbetreiber mitteilen. Die Mitteilung eines Gerätewechsels setzt sich aus einer Geräteausbaumitteilung und einer Geräteeinbaumitteilung zusammen. 16 von 18

2.2 Messdaten Für Umfang und Qualität der vom Messstellenbetreiber am Ort der Messstelle bereitzustellenden Messdaten gelten folgende Mindestanforderungen: Einhaltung der Datenformate, Übertragungsprotokolle und Geräteeinstellungen gemäß Abschnitt 1.4.1 bis 1.4.3. Für die Zählerfernauslesung durch den Netzbetreiber ist durch den Messstellenbetreiber die folgende Mindestverfügbarkeit der Messdaten sicherzustellen: Festnetzmodem: Mindesterreichbarkeit bei Anwahl: 96 % (Anzahl Besetztfälle < 34%) Bei Nichteinhaltung der Mindesterreichbarkeitsgrenze sind bei durchwahlfähigen Telekommunikationsanlagenanschlüssen beispielsweise folgende Maßnahmen möglich: o Umbau auf einen separaten Festnetzanschluss mit eigener Rufnummer. o Austausch des Festnetzmodems gegen ein GSM-Modem. GSM-Modem: Mindesterreichbarkeit bei Anwahl: 96 % (Anzahl Kommunikationsunterbrechungen/ Nichtverfügbarkeit des GSMNetzes < 4 %) Bei Nichteinhaltung der Mindesterreichbarkeitsgrenze sind bei GSM-Anschlüssen abhängig von der Ursache der Erreichbarkeitsminderung beispielsweise folgende Maßnahmen möglich: o Einbau einer GSM-Zusatzantenne. o Wechsel zu einem Mobilnetzbetreiber mit besserer Netzverfügbarkeit. o Umbau auf Festnetzanschluss. In folgenden Fällen muss der Messstellenbetreiber Messwerte an den Netzbetreiber bereitstellen: Messstellen mit Arbeitszähler: Auslöser für Ermitt- Zählereinbau lung des Zähler- Zählerwechsel stands Zählerausbau Termin der Daten- unmittelbar nach Ablesung, jedoch spätestens 10 Werktage weitergabe nach Ausbau-/ bzw. Einbautermin Informationsumfang Datenumfang gemäß Abschnitt 2.1: Meldedatensatz für Geräteeinbaumitteilung bzw. Geräteausbaumitteilung. Messstellen mit Lastgangzähler Auslöser für Ermitt- Zählereinbau lung der Lastgänge Modemstörung und Zählerstände Zählerstörung Termin der Daten- unmittelbar nach Ablesung, jedoch spätestens 4 Werktage nach weitergabe dem Ereignis Informationsum- Alle nicht per Fernauslesung bereits ausgelesenen Messdaten umfang Zählpunktbezeichnung 17 von 18

täglich 96 (bzw. 100 oder 92 bei Sommer-/Winter- Zeitumstellung) Viertelstunden-Energiewerte in [kwh] bzw. [kvarh] Zähler für eine Energierichtung: +A, +R oder A, -R Zähler für zwei Energierichtungen: +A, +R, -A, -R oder alternativ: Zählpunktbezeichnung täglich 96 (bzw. 100 oder 92 bei Sommer-/Winter- Zeitumstellung) Viertelstunden-Leistungswerte in [kw] bzw. [kvar] Zähler für eine Energierichtung: +P, +Q oder P, -Q Zähler für zwei Energierichtungen: +P, +Q, -P, -Q Anmerkung Grundsätzlich gilt: Die Möglichkeit der Fernabfrage durch die ZFA der Stadtwerke Kempen GmbH entbindet den Messstellenbetreiber nicht von seiner fristgerechten Bereitstellung der Messdaten über die gesetzlich anerkannten Datenaustauschprozesse EDIFACT und die hierfür zu nutzenden Übertragungsmedien und Formate. Es sei denn es ist vertraglich eine anders lautende Vereinbarung (Schriftformerfordernis) getroffen worden. 18 von 18