Technische Mindestanforderungen für den Messstellenbetrieb

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1 Technische Mindestanforderungen für den Messstellenbetrieb Technische Mindestanforderung für den Messstellenbetrieb im Stromnetz der Gebrüder Eirich GmbH & Co KG Gebrüder Eirich GmbH & Co KG Walldürner Strasse Hardheim Gebrüder Eirich GmbH & Co KG Walldürner Strasse Hardheim Seite 1 von 6

2 1. Allgemeines Diese Bedingungen regeln die technischen Mindestanforderungen an Strommesseinrichtungen von Messstellenbetreibern nach 21 b Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Die technischen Mindestanforderungen gelten auch bei Durchführungen von Umbauten an bestehenden Strommesseinrichtungen durch Betreiber von Messeinrichtungen nach 21 b EnWG Die Anlage ersetzt nicht die technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers. Jede Messstelle ist mit der Zählpunkt-ID zu beschriften Jedes Messgerät ist mit einer eindeutigen Nummer in Form eines Eigentumsvermerks zu versehen. Der Eigentumsvermerk besteht dabei aus einer 14-stelligen Nummer. Die ersten 3 Stellen geben dabei die Messstellenbetreiber-ID, die weiteren 2 das Baujahr des Messgerätes und die letzten 9 Stellen die Gerätenummer (rechtsbündig, nach vorn mit Nullen aufgefüllt) an. 2. Messtechnische Anforderungen 2.1 Es gelten die Anforderungen gemäss VDN-Richtlinie MeteringCode Messeinrichtungen sind so zu dimensionieren, dass eine einwandfreie Messung gewährleistet ist. Zählerplätze für Elektrizitätszähleranlagen haben der DIN Zählerplätze sowie den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) und Normen/Richtlinien zu entsprechen. Bei der Dimensionierung sind die Grösse des leistungsbegrenzenden Sicherungselements (z. B. SH-Schalter), sowie zusätzlich bei Messeinrichtungen mit Wandleranschluss die externe Bürde, sowie der Spannungsfall des Messkreises zu berücksichtigen. Die Dimensionierung von Messeinrichtungen in Mittelspannung und höher ist mit dem Netzbetreiber abzustimmen. Ab einem Jahresverbrauch bzw. einer Jahreseinspeisung von kwh ist eine Leistungsmessung vorzusehen. 2.2 Standardlastprofilzähler (Kunden mit Arbeitszähler) Die Messgeräte müssen eine Zulassung der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) bzw. eine Zertifizierung nach MID aufweisen. Auf Anforderung ist eine Herstellerkonformitätserklärung vorzulegen. Die eingesetzten Messgeräte müssen eine gültige Eichung aufweisen. Bei Direktmessungen bis 63 A beträgt der Nennstrom des Zählers höchsten 10 A, darüber höchsten 20 A Wechselstromzähler Der direkt angeschlossene Wechselstromzähler muss den Vorschriften DIN 43857, VDE 0418 Teil 1 bzw. VDE und VDE , der Eichordnung in der Fassung vom (national) und der MID 2004/22/EC entsprechen. Schaltplan nach DIN und charakteristische belastungs-, spannungs-, temperatur- und frequenzabhängige Fehlerkurven sowie Massbilder sind als Nachweis zu übergeben. Die Ausführungsform muss von der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) als zur Eichung bzw. nach MID 2004/22/EC zugelassen gekennzeichnet sein Gebrüder Eirich GmbH & Co KG Walldürner Strasse Hardheim Seite 2 von 6

3 Als Betriebsbedingungen sind folgende Werte einzuhalten: Temperaturabhängigkeit im Bereich von 5 C bis 45 C und bei Belastungen von 10 % In bis Ig Zusatzfehler je 10 K o + 0,2 (- 0,3) % bei cos phi = 1 o 0,5 (+ 0,5) % bei cos phi = 0,5 ind. Der Zähler muss den dachfolgend aufgeführten technischen Anforderungen entsprechen: Nennspannung: 230 V Nennstrom (Grenzstrom): 10 (60) A Nennfrequenz: 50 Hz Genauigkeitsklasse / MID-Klasse: 2/A Mittlere Leistungsaufnahme im Spannungskreis: 1,1 W/4,7 VA Mittlere Leistungsaufnahme im Stromkreis: 0,3 W/0,35 VA Nenndrehmoment (bei Ferrariszählern): > 5 * 10-4 Nm Isolationsfestigkeit (bei 50 Hz, 1 min): 2 kv Stossspannungsfestigkeit (bei 1,2/50 µs): > 8 kv Der Zähler muss so konstruiert und gebaut sein, dass von ihm im normalen Betrieb unter normalen Bedingungen keine Gefahr ausgeht. Insbesondere muss der Schutz von Personen gegen Stromschläge und gegen Auswirkungen einer erhöhten Temperatur gewährleistet sein. Die Aufhängemasse und die Klemmenanordnung müssen den Festlegungen nach DIN und DIN entsprechen. Die Klemmenbohrung für einen Grenzstrom bis 60 A soll im Durchmesser 7 mm betragen. Alle Anschlussklemmen müssen so abgedeckt sein, dass eine zufällige Berührung ausgeschlossen ist. Die Kappe muss ein Fenster aus durchsichtigem Kunststoff besitzen und mit mindestens zwei Plombierschrauben befestigt sein. Das Tarifzählwerk kann optional, je nach Bestellung, als Ein- oder Zweitarifzählwerk ausgeführt sein. Die Leistungsaufnahme der Tarifumschaltung bei einem Zweitarifzählwerk darf bei 230 V ca. 1,1 VA nicht übersteigen. Der aktive Tarifschaltzustand muss äusserlich eindeutig erkennbar sein. Folgende Angaben müssen in Deutsch auf dem Typenschild deutlich erkennbar sein: Bezeichnung des Zählers Nennspannungen Nennstrom (Grenzstrom) Zählerkonstante bei Nennspannung (U/kWh) PTB-Zulassungszeichen bzw. MID-Zertifizierung Schaltungsart Schutzklasse Lagerart Zählernummer Eigentumsvermerk Messstellenbetreiber Drehstromzähler Der direkt angeschlossene Drehstromzähler muss den Vorschriften DIN Teil 2, VDE 0418-Teil 1 bzw. VDE und VDE , der Eichordnung in der Fassung vom (national) und der MID 2004/22/EC entsprechen. Schaltplan nach DIN und charakteristische belastungs-, spannungs-, temperatur- und frequenzabhängige Fehlerkurven sowie Massbilder sind als Nachweis zu übergeben. Die Ausführungsform muss von der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) als zur Eichung bzw. nach MID 2004/22/EC zugelassen gekennzeichnet sein. Als Betriebsbedingungen sind folgende Werte einzuhalten: Temperaturabhängigkeit im Bereich von 5 C bis 45 C und bei Belastungen von 10 % In bis Ig Zusatzfehler je 10 K o + 0,3 (- 0,3) % bei cos phi = 1 o 0,5 (+ 0,5) % bei cos phi = 0,5 ind. Die Zählerbelastbarkeit muss bei einem Nennstrom von 10 A 600 % betragen, bei einer Genauigkeitsklasse von 2,0/A Gebrüder Eirich GmbH & Co KG Walldürner Strasse Hardheim Seite 3 von 6

4 Die Leistungsaufnahme darf je Triebsystem im Mittel im Spannungskreis 1,05 W/4,5 VA und im Stromkreis 0,2 W/0,3 VA betragen. Das Nenndrehmoment (bei Ferrariszählern) muss grösser sein als 8,5 * 10-4 Nm. Der Zähler muss so konstruiert und gebaut sein, dass von ihm im normalen Betrieb unter normalen Bedingungen keine Gefahr ausgeht. Insbesondere muss der Schutz von Personen gegen Stromschläge und gegen Auswirkungen einer erhöhten Temperatur gewährleistet sein. Das Zählergehäuse ist aus schlagfestem Isolierkunststoff hergestellt und soll aus Grundplatte, Kappe und Klemmendeckel bestehen. Die Aufhängemasse und die Klemmenordnung müssen den Festlegungen nach DIN und DIN entsprechen. Die Klemmenbohrung für einen Grenzstrom bis 80 A soll im Durchmesser 7 mm betragen. Alle Anschlussklemmen müssen so abgedeckt sein, dass eine zufällige Berührung ausgeschlossen ist. Die Kappe muss ein Fenster aus durchsichtigem Kunststoff besitzen und mit mindestes zwei seitlich angeordneten Plombierschrauben befestigt sein und soll Anschlussklemmen und die unteren Aufhängungen abdecken. Das Tarifzählwerk kann optional, je nach Bestellung, als Ein- oder Zweitarifzählwerk ausgeführt sein. Die Leistungsaufnahme der Tarifumschaltung bei einem Zweitarifzählwerk darf bei 230 V ca. 1,1 VA nicht übersteigen. Das aktive Tarifzählwerk muss erkennbar sein. Folgende Angaben müssen in Deutsch auf dem Typenschild deutlich erkennbar sein: Bezeichnung des Zählers Nennspannungen Nennstrom (Grenzstrom) Zählerkonstante bei Nennspannung (U/kWh) Impulskonstante (Imp./kWh) PTB-Zulassungszeichen bzw. MID-Zertifizierung Schaltungsart Schutzklasse Lagerart Zählernummer Eigentumsvermerk Messstellenbetreiber Wandlerzähler ohne Leistungsmessung Der indirekt angeschlossene Drehstromzähler muss den Vorschriften DIN Teil 2, VDE 0418-Teil 1 bzw. VDE und VDE , der Eichordnung in der Fassung vom (national) und der MID 2004/22/EC entsprechen. Schaltplan nach DIN und charakteristische belastungs-, spannungs-, temperatur- und frequenzabhängige Fehlerkurven sowie Massbilder sind als Nachweis zu übergeben. Die Ausführungsform muss von der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) als zur Eichung bzw. nach MID 2004/22/EC zugelassen gekennzeichnet sein. Als Betriebsbedingungen sind folgende Werte einzuhalten: Temperaturabhängigkeit im Bereich von 5 C bis 45 C und bei Belastungen von 10 % In bis Ig Zusatzfehler je 10 K o + 0,3 (- 0,3) % bei cos phi = 1 o 0,5 (+ 0,5) % bei cos phi = 0,5 ind. Die Nennspannung beträgt 3 X 230/400 V. Die Zählerbelastbarkeit muss bei einem Nennstrom von 5 A 120 % betragen, bei einer Genauigkeitsklasse von 2,0 bzw. Klasse A. Die Leistungsaufnahme im Spannungskreis darf je Triebsystem im Mittel 1,05 W und 4,5 VA nicht überschreiten. Das Nenndrehmoment (bei Ferrariszählern) muss grösser sein als 40 * 10-4 Nm. Das Zählergehäuse ist aus Isolierkunststoff (Duroplast) hergestellt und soll aus Grundplatte, Kappe und Klemmendeckel bestehen. Der Zähler muss so konstruiert und gebaut sein, dass von Ihm im normalen Betrieb unter normalen Bedingungen keine Gefahr ausgeht. Insbesondere muss der Schutz von Personen gegen Stromschläge und gegen Auswirkungen einer erhöhten Temperatur gewährleistet sein. Die Aufhängemasse und die Klemmenordnung müssen den Festlegungen nach DIN und DIN entsprechen. Die Strom- und Spannungskreise sind an getrennt herausgeführte Klemmen anzuschliessen. Die Klemmenbohrung für einen Grenzstrom bis 6 A soll im Durchmesser 5 mm betragen. Alle Anschlussklemmen Gebrüder Eirich GmbH & Co KG Walldürner Strasse Hardheim Seite 4 von 6

5 müssen durch einen Klemmendeckel mit 40 mm Freiraum so abgedeckt sein, dass eine zufällige Berührung ausgeschlossen ist. Die Kappe muss ein Fenster aus durchsichtigem Kunststoff besitzen und mit mindestens zwei seitlich angeordneten Plombierschrauben befestigt sein. Unter dem Fenster muss ein hinter Plastik plombierbares Papierschild mit der Wandlerkonstante beschriftet werden können. Der Klemmendeckel muss ebenfalls mit zwei plombierbaren Schrauben befestigt sein und soll Anschlussklemmen und die unteren Aufhängungen abdecken. Je Klemme müssen zwei Kreuzschlitz- Druckschrauben vorhanden sein. Das Tarifzählwerk kann optional, je nach Bestellung, als Ein oder Zweitarifzählwerk ausgeführt sein. Die Leistungsaufnahme der Tarifumschaltung bei einem Zweitarifzählwerk darf bei 230 V ca. 1,1 VA nicht übersteigen. Das aktive Tarifzählwerk muss erkennbar sein. Folgende Angaben müssen in Deutsch auf dem Typenschild deutlich erkennbar sein: Bezeichnung des Zählers Nennspannungen Nennstrom (Grenzstrom) Zählerkonstante bei Nennspannung (U/kWh) Impulskonstante (Imp./kWh) Schaltungsart Schutzklasse Lagerart Zählernummer Eigentumsvermerk Messstellenbetreiber 2.3 Leistungszähler mit Lastprofilerfassung Der elektronische Kombizähler muss dem VDEW-Lastenheft 2.1.2, der Eichordnung in der Fassung vom (national) und der MID 2004/22/EC entsprechen. Schaltplan nach DIN und charakteristische belastungs-, spannungs-, temperatur- und frequenzabhängige Fehlerkurven sowie Massbilder sind als Nachweis zu übergeben. Die Messgeräte müssen eine Zulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) bzw. eine Zertifizierung nach MID aufweisen. Auf Anforderung ist dem Netzbetreiber eine Herstellkonformitätserklärung vorzulegen. Die eingesetzten Messgeräte müssen eine gültige Eichung aufweisen Gemeinsame technische Voraussetzungen für Leistungszähler mit direktem Anschluss oder Wandleranschluss Der Zähler muss den nachfolgend aufgeführten technischen Anforderungen entsprechen: Echtzeit-Tarifschaltur Sommer/Winterzeitumstellung: aktiv Leistungs- und Energietarife: nicht gekoppelt Zeitbasis: Quarz Synchronisation: auf nächstliegenden MP Gangreserve: Batterie Ganggenauigkeit: maximal ± 0,2 sec. je Tag Messperiode Aufzeichnungsart: festes MP-Raster Periodenlänge: 15 min Zeitführung: synchron zur Uhr Tarifwechsel: synchron zu MP Spannungsausfall innerhalb MP: MP wird nicht beendet Spannungsausfall mehrere MP: Start verkürzte MP Rückstellung innerhalb MP: aktuelle MP beenden; verkürzte MP starten; Lastprofilperiode bleibt unverändert. Rückstellung Taste: ja Sperre 7200 min Gebrüder Eirich GmbH & Co KG Walldürner Strasse Hardheim Seite 5 von 6

6 Schnittstelle: ja Sperre keine Klemme: nein Interne Uhr: ja Zeitpunkt der Rückstellung: Erster Tag des Monats 00:00 Uhr Lastprofilspeicher Lastprofile: + P, Q1 (bi 4Q ±P, ±Q) Speichertiefe: min 200 Tage Anzeige und Ausgabeform : OBIS als Leistung im Messintervall Logbuch: nach VDEW (V2.1.2) Kennzahl Logbuch: OBIS (P.98) Anzeige und Datenschnittstellen Anzeige: Display nach VDEW (V2.1.2) Scroll-Zeit: 10 s Anzeige im Scroll-Modus Arbeits- und Leistungstarife, Kumulativregister Fehlerstatus Tastendruckdauer für Aufrufmodus: 2 s Rücksprung aus Aufrufmodus: 120 s Messgrössenanzeige: Sekundärwerte Kennzahlensystem: OBIS ohne Medium und Kanal Vorwerteanzahl: 15 Datumsdarstellung: JJ-MM-TT Optische Schnittstelle: Anfangsbaudrate 300 Sekundäradresse: Gerätenummer (Zählernummer) Zugriffschutz Setzmodus: mit Passwort Datenauslesung: mit Masseinheit Zeitstempel: auf einer Zeile mit Daten Datenprotokoll: EN Mode C Betriebsgrössen Temperaturbereich: - 30 C bis + 60 C Direkter Anschluss Der Zähler muss zusätzlich den nachfolgend aufgeführten technischen Anforderungen entsprechen: Anschluss: Drehstromzähler 4-Leiter Nennspannung: 3x58/100V..3x240/400V Nennstrom: 5 (80) A Netzfrequenz: 50 Hz Klasse: ½, B Wertigkeit der Impulsgänge: + AA (+P) 500 Imp/kWh RA1 (Q1) 500 Imp/kvarh Wanderanschluss Der Zähler muss zusätzlich den nachfolgend aufgeführten technischen Anforderungen entsprechen: Anschluss: Drehstromzähler 4-Leiter Nennspannung: 3x58/100V..3x240/400V Nennstrom: 5 () A Netzfrequenz: 50 Hz Klasse: ½, B Wertigkeit der Impulsgänge: + AA (+P) Imp/kWh RA1 (Q1) Imp/kvarh Gebrüder Eirich GmbH & Co KG Walldürner Strasse Hardheim Seite 6 von 6

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