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Transkript:

Alterswohnheim Almendsberg 613 9428 Walzenhausen Tel. 071 886 49 90 Fax 071 886 49 99 alterswohnheim@walzenhausen.ar.ch www.alterswohnheim-walzenhausen.ch Wir über uns Informationen des Hauses Leitbild Taxordnung 2017 Anmerkung: Wenn im Text die männliche Form verwendet wird (zum Beispiel Mitarbeiter, Bewohner), dient dies der besseren Lesbarkeit. Sie ist aber ebenso auf alle weiblichen Personen bezogen. Alterswohnheim Walzenhausen. Erstellt von Dieter Geuter, Eidg. dipl. Heimleiter. Weiterverwendung nur mit schriftlicher Zustimmung des Verfassers und Quellenangabe.

Wir über uns Im Alterswohnheim zu Hause Das Alterswohnheim Walzenhausen befindet sich im Ortsteil Almendsberg an sonniger Lage direkt an der Strasse von Walzenhausen nach Rheineck. Die Umgebung lädt zu Spaziergängen ins Grüne ein. Gemütliche Sitzecken im und Terrassenplätze vor dem Haus bieten einen schönen Blick über die Landschaft und zum Bodensee. Die bauliche und organisatorische Struktur des Heims lässt Ihnen den Freiraum, entsprechend Ihrer Möglichkeiten ein selbständiges und unabhängiges Leben zu führen. Gemeinschaftsräume und Aufenthaltsbereiche stehen allen Bewohnern und deren Angehörigen zur Verfügung. Es steht Ihnen frei, Kontakte zu den Mitbewohnern zu pflegen oder ein eher zurückgezogenes Leben im eigenen Zimmer zu führen. Begegnungen Zahlreiche Veranstaltungen bereichern den Jahresablauf im Almendsberg. So haben musikalische Anlässe, Seniorenturnen, Spielnachmittage, Gottesdienste, Neujahr, Ostern, Augustfeier und selbstverständlich Advent und Weihnachtsfeier ihren festen Platz im Jahresprogramm. Dazwischen sorgen spontan organisierte Anlässe für weitere Höhepunkte. Alle unsere Veranstaltungen dürfen auch von Ihren Angehörigen und auswärtigen Personen besucht werden. Besuche von Angehörigen und Freunden sind jederzeit möglich. Für Begegnungen sind unsere Aufenthaltsräume und die Kaffeestube immer zugänglich. Das Essen gehört zu den schönsten Beschäftigungen im Tagesablauf. Spezielle Menus zum Geburtstag und an Festtagen sorgen für willkommene Abwechslung. Das Alterswohnheim ist ein offenes Heim und bietet sich auch für Dienstleistungen nach aussen an. Für Schnupperferien oder einen vorübergehenden Aufenthalt zur Entlastung von betreuenden Angehörigen stehen Zimmer zur Verfügung. Pflege und Betreuung Das Alterswohnheim ist vom Gesundheitsdepartement Appenzell Ausserrhoden als Pflegeheim bis zur höchsten Pflegestufe anerkannt. Qualifiziertes Personal kümmert sich rund um die Uhr um Ihr persönliches Wohl. Unsere Mitarbeiterinnen sind im Umgang mit demenziell erkrankten Bewohnern geschult. Betroffene Personen werden soweit als möglich im Heimalltag integriert und begleitet. Individuelle Lösungen ermöglichen ein Verbleiben in der vertrauten Umgebung. Information Alterswohnheim Juni 2017 Seite 2

Informationen des Hauses Aktivierungsangebot: Zum gemeinsamen Turnen, Spielen, Basteln, Backen, Kino, Musik und Singen laden unsere Aktivierungspersonen regelmässig ein. Ämtli: Wer möchte, darf bei uns kleine Aufgaben in der Küche oder im Haus übernehmen. Fragen Sie unser Personal. Angehörige: Kontakte zu Ihren Angehörigen, Freunden und Bekannten sind jederzeit möglich. Arzt: Es besteht freie Arztwahl. Normalerweise erfolgt die medizinische Betreuung durch den bisherigen Hausarzt. BESA: Die Leistungen für die Pflege und Betreuung werden nach BESA, dem Bewohner- Einstufungs- und Abrechnungssystem erfasst. Aufgrund dieser Erfassung beteiligt sich Ihre Krankenkasse und die Wohngemeinde an den Pflegekosten. Besucher: Ihre Angehörigen und Freunde sind immer herzlich willkommen. Auf Voranmeldung können sie auch an den Mahlzeiten teilnehmen. Brillenservice: Eine Fachperson kommt ins Haus, reinigt und kontrolliert Ihre Brille. Cafeteria: Unsere Kaffeestube ist für Sie und Ihre Besucher jeden Nachmittag geöffnet. Coiffeur: Er kommt regelmässig ins Haus und bedient Sie nach Ihren Wünschen. Diät: Diätkost kann auf ärztliche Verordnung zubereitet werden. Duschen / Baden: Einzelne Zimmer haben eigene Duschen. Auf jeder Etage stehen Ihnen mehrere rollstuhlgängige Duschen zur Verfügung. In unserem Pflegebad können Sie auf Wunsch die Hilfe einer Fachperson in Anspruch nehmen. Einkaufen: Im Heim können Getränke, Pflegeprodukte und eine kleine Auswahl an Süssigkeiten gekauft werden. Weitere Wünsche werden von den Mitarbeitern gerne erfüllt. Essen: Wir servieren die Mahlzeiten im Speisesaal. Wenn Sie am Essen nicht teilnehmen können, melden Sie es bitte dem Personal. Wir versuchen spezielle Essenswünsche im Rahmen unserer Menugestaltung zu erfüllen. Fahrgelegenheit: Fahrgelegenheiten ins Dorf, zum Arzt usw. werden von uns gegen Entgelt organisiert. Feiern: An Feiertagen verwöhnen wir Sie mit speziellen Menus und Aktivitäten. Geburtstage und andere Festlichkeiten im Kreis der Angehörigen organisieren wir gerne für Sie hier im Haus. Fernsehen: Alle Zimmer verfügen über einen TV-Anschluss mit einer Auswahl an Programmen. Feuer: Eine moderne Feuermeldeanlage in Ihrem Zimmer sowie im ganzen Haus trägt zu Ihrer Sicherheit bei. Wir bitten Sie, in den Zimmern nicht zu rauchen und keine Kerzen usw. anzuzünden. Freiheiten: Ihre persönlichen Freiheiten respektieren wir. Wenn unter einem Dach viele Menschen zusammenleben, sind jedoch gewisse Beschränkungen notwendig und gegenseitige Rücksichtnahme erwünscht. Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe. Fusspflege: Eine Fachperson kommt ins Haus und bedient Sie nach Ihren Wünschen. Geld: Sie können grössere Geldbeträge bei der Heimleitung im Büro deponieren. Getränke: Die Getränke zu den Mahlzeiten sowie Tee und Kaffee sind im Pensionspreis inbegriffen. Weitere Getränke können im Haus gekauft werden. Gottesdienst: Monatlich findet ein Gottesdienst im Haus statt. Für auswärtige Gottesdienstbesuche können wir Fahrgelegenheiten organisieren. Information Alterswohnheim Juni 2017 Seite 3

Haftpflichtversicherung: Das Heim hat eine Bewohner-Haftpflichtversicherung mit einem Selbstbehalt von Fr. 500.00 pro Ereignis abgeschlossen. Hausordnung: Wir wollen keine Hausordnung erlassen, sondern Ihnen und uns das Leben mit diesen Informationen erleichtern. Haustiere: Wenn Sie ein eigenes Haustier mitbringen möchten, besprechen Sie dies bitte mit der Heimleitung. Grosse Hunde können aus Platzgründen nicht akzeptiert werden. Das Tier ist vom Bewohner oder seinen Angehörigen zu betreuen. Wenn das mitgebrachte Tier vom Bewohner nicht mehr selbständig versorgt werden kann oder wenn es den Heimbetrieb bzw. die Mitbewohner stört, muss es aus dem Heim entfernt werden. Allfällige Betreuung durch das Personal wird in Rechnung gestellt. Hilfe: Während 24 Stunden am Tag und 365 Tagen im Jahr ist immer jemand für Sie erreichbar. Bei einem Notfall benutzen Sie den Schwesternruf in Ihrem Zimmer und in den öffentlichen Räumen oder Ihre persönliche Notruf-Armbanduhr. Hörgeräteservice: Eine Fachperson kommt ins Haus, reinigt und kontrolliert Ihr Hörgerät. Informationstafel: Alle Aktivitäten, Anlässe und aktuelle Informationen sowie der Menuplan werden bekannt gegeben. Für Auskünfte und Beratung wenden Sie sich bitte an das Personal oder die Heimleitung. Kerzen: Aus Sicherheitsgründen ist es untersagt, in den Zimmern Kerzen anzuzünden. Kleidung: Die gesamte Kleidung und Wäsche muss mit Ihrem Namen gekennzeichnet sein. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich. Lesen: Im Aufenthaltsraum stehen Ihnen die Tageszeitung und eine Auswahl an Büchern zur Verfügung. Medikamente: Ihre Medikamente werden Ihnen täglich vom Pflegepersonal zur richtigen Zeit abgegeben. Möbel: Alle Zimmer sind mit Komfort-Bett und teils mit Schrank ausgestattet. Eigene Betten, Matratzen und Wäsche können aus organisatorischen Gründen nicht mitgebracht werden. Die weitere Einrichtung gestalten Sie mit eigenem Mobiliar und Bildern. Mobilisationshilfen: Rollstühle und Rollatoren sowie weitere Hilfsmittel werden vom Heim zur Verfügung gestellt. Nachtdienst: Für Ihre Sicherheit und Betreuung ist die ganze Nacht eine Pflegeperson im Haus. Sie ist durch den Schwesternruf jederzeit erreichbar. Nachtruhe: Die Nachtruhe ist für viele etwas sehr Wichtiges. In einem grossen Haus geht es nicht ohne gegenseitige Rücksichtnahme. Wir bitten Sie, Ihr Radio- oder Fernsehgerät auf Zimmerlautstärke einzustellen oder Kopfhörer zu benutzen. Patientenverfügung: Bitte regeln Sie mit Ihren Angehörigen (eventuell auch mit dem Arzt), was Sie bei schwerer Krankheit oder im Todesfall wünschen. Pflege: Falls Sie Pflege benötigen, kümmert sich qualifiziertes Personal um Ihr persönliches Wohl. Individuelle Lösungen ermöglichen ein Verbleiben in der vertrauten Umgebung. Post: Ihre persönliche Post wird Ihnen täglich übergeben. Für abgehende Post steht Ihnen ein Briefkasten im Korridor zur Verfügung. Rauchen: Bitte beachten Sie, dass im ganzen Heim aus Sicherheitsgründen nicht geraucht werden darf. Reklamationen / Anregungen: Scheuen Sie sich nicht uns mitzuteilen, was Sie bewegt. Die Heimleitung und das Personal nehmen Ihre Anliegen entgegen. Sie können aber auch eine Notiz in den dafür vorgesehenen Briefkasten einwerfen. Religion: Unser Haus wird konfessionell neutral geführt. Ihr Glaube ist Ihre persönliche Angelegenheit. Information Alterswohnheim Juni 2017 Seite 4

Ruhe: Wir bitten Sie, Rücksicht und Verständnis für die anderen Mitbewohner aufzubringen. Schlüssel: Auf Wunsch erhalten Sie einen Schlüssel für Ihr Zimmer. Sicherheit: Wir tun unser Möglichstes, um eine sichere Situation im und ums Haus zu gewährleisten. Ein gewisses Mass an Eigenverantwortung wird von den Bewohnerinnen und deren Angehörigen erwartet. Aus Sicherheitsgründen schliessen wir nachts die Eingangstüren. Speisesaal: Die Essenszeiten sind an der Türe vom Speisesaal angeschlagen. Taxordnung: Unsere Tarife und Taxen sind in der Taxordnung geregelt. Sie werden bei Bedarf neu festgelegt und vom Gemeinderat genehmigt. Änderungen werden Ihnen rechtzeitig schriftlich mitgeteilt. Telefon: Jedes Zimmer verfügt über einen Telefonanschluss. Die entsprechenden Apparate stellen wir Ihnen mietweise zur Verfügung. Unterhaltung: Zu Ihrer Unterhaltung organisieren wir gerne Anlässe und freuen uns auf aktives Mitwirken. Versicherungen: Wir empfehlen Ihnen, Ihre bisherigen Versicherungen wie Krankenkasse, Unfallund Hausratversicherung (mit reduzierter Summe) weiterzuführen. Wäsche: Die Hauswäscherei übernimmt Ihre Wäsche zur Pflege. Von uns ausgeführte grössere Näharbeiten werden separat verrechnet. Wertsachen: Das Haus kann für Wertsachen (Schmuck oder Geld) die im Zimmer aufbewahrt werden, keine Haftung übernehmen. Wünsche: Wenn Sie irgendwelche Wünsche oder Anregungen haben, wenden Sie sich bitte an das Personal oder die Heimleitung. Zimmerreinigung: Das Zimmer wird in der Regel wöchentlich vom Hausdienst gereinigt. Leichte Hausarbeiten wie Betten, Aufräumen, Abstauben und die Pflege Ihrer Pflanzen überlassen wir gerne Ihnen. Übersteigen diese Besorgungen Ihre Möglichkeiten, hilft Ihnen unser Personal. Zusammen: Dieses Wort ist wichtig. Bei uns geschieht vieles zusammen: Leben, Wohnen, Essen, Arbeiten, Feiern, Helfen, Rücksicht nehmen, alt werden, Lachen, manchmal auch Weinen. Zusammen geht s besser. Zuletzt: Wir sind überzeugt, dass Ihr Aufenthalt im Alterswohnheim Walzenhausen für Sie zu einem erfüllenden Lebensabschnitt werden wird. Information Alterswohnheim Juni 2017 Seite 5

Leitbild Auftrag / Zielsetzung Das Alterswohnheim ist eine Institution der Gemeinde Walzenhausen mit dem Zweck der Beherbergung, Betreuung und Pflege von betagten oder hilfsbedürftigen Menschen. Das Heim bietet Wohnraum, Pflege und Betreuung für mehrheitlich betagte Menschen, die nicht mehr in ihrer angestammten Wohnung leben können oder wollen. Im Zentrum unseres Denkens und Handelns stehen der Mensch und sein Wohlergehen. Wir wahren die Würde und Achtung aller Menschen. Bewohner und Angehörige Die Bewohner stehen als eigenständige Persönlichkeiten im Zentrum unseres Wirkens. Wir achten die Würde und Wertvorstellungen der Bewohner unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft sowie religiösen und politischen Überzeugungen. Wir fördern das Wohl-befinden unserer Bewohner durch Achtung der Selbst- und Mitbestimmung im Rahmen der Gemeinschaft, durch Berücksichtigung der individuellen Biografie und durch Förderung von Kontakten im sozialen Netzwerk. Wir begegnen ihnen mit Respekt, Herzlichkeit und Kompetenz. Als Richtschnur gelten uns die ethischen Richtlinien von Curaviva (siehe Anhang). Angehörige sind uns willkommen, wir pflegen einen offenen Umgang mit ihnen und beziehen sie so weit als möglich in unsere Arbeit mit ein. Sie sind wichtige Bezugspersonen für die Bewohner sowie Partner und Bindeglied für uns bei der Umsetzung der Betreuungs-grundsätze. Pflege und Betreuung Mit Palliative-Care gewährleisten wir eine individuelle qualitativ hochstehende Pflege und übernehmen die Verantwortung für unser Handeln. Wir erbringen fachlich qualifizierte, zeitgemässe, bedürfnisorientierte und der persönlichen Situation angepasste Betreuung im Bereich der Altenpflege. Unsere Hilfestellungen dienen der Förderung und Erhaltung der Lebensqualität. Wir begleiten die Bewohner durch gesunde und kranke Tage bis zum Sterben. Mitarbeiter und Führung Die Mitarbeiter erfahren Wertschätzung und Vertrauen. Sie sind leistungsbereit, handeln eigenverantwortlich und sind offen für Neues. Wir pflegen einen offenen Führungsstil und erwarten ehrliches Engagement und Flexibilität. Konflikte im Umgang miteinander oder mit Bewohnern werden in Gesprächen oder bei Teamsitzungen erörtert. Dabei suchen wir nach Lösungen, die von allen mitgetragen werden können. Um den Ansprüchen der Bewohner gerecht zu werden und professionelle Dienstleistungen langfristig sicherzustellen, hat die Weiterentwicklung und Förderung der Mitarbeiter in Fach-, Sozial- und Führungskompetenz hohe Priorität. Weiterbildungen werden im Rahmen der finanziellen und zeitlichen Möglichkeiten unterstützt. Das Heim ist eine Ausbildungsstätte für Lernende. Information Alterswohnheim Juni 2017 Seite 6

Wir und die Öffentlichkeit Das Alterswohnheim ist ein offenes Haus mit einem entsprechenden Dienstleistungs-angebot. Es fördert Aktivitäten mit Begegnungen zwischen Jung und Alt. Wir unterhalten partnerschaftliche Kontakte zu unseren Bewohnern, deren Angehörigen und Bezugs-personen. Wir sind offen für ihre Anliegen und beziehen sie nach Möglichkeit in den Betreuungsalltag ein. Wir pflegen gute Beziehungen zu Behörden, Institutionen und der Dorfbevölkerung. Mit gezielter transparenter Information und offener Kommunikation fördern wir das gegenseitige Vertrauen. Haus, Infrastruktur, Umgebung An schöner Aussichtslage gelegen bietet das Heim alles, was man sich für einen schönen Lebensabend wünschen kann. Durch bedürfnisgerechte Zimmer mit der Möglichkeit individueller Einrichtung schaffen wir Geborgen- und Vertrautheit. Der Werterhaltung der Anlagen schenken wir hohe Beachtung. Die Gestaltung der Umgebung ermöglicht sowohl offenen wie geschützten Bewegungsraum, bietet Treffpunkte und Rückzugsmöglichkeiten. Qualität, Wirtschaftlichkeit, Ökologie Der Erfolg des Heimes setzt in allen Bereichen ein gemeinsames Qualitätsverständnis voraus. Alle Beteiligten erbringen ihre Leistungen in hoher Qualität und Eigenverantwortung. Unser Leistungsangebot ist klar beschrieben, kalkulierbar und transparent. Alle Leistungen unterliegen ständigen Qualitätskontrollen und werden kontinuierlich verbessert und angepasst. Wir führen das Heim nach betriebswirtschaftlichen und unternehmerischen Grundsätzen. Der sorgfältige und bewusste Umgang mit allen Ressourcen und die Beachtung ökologischer Aspekte sind für den Betrieb von zentraler Bedeutung. Inkraftsetzung Dieses Leitbild ist an der Sitzung des Gemeinderates vom 27. Juni 2017 genehmigt worden und tritt per 1. Juli 2017 in Kraft. Information Alterswohnheim Juni 2017 Seite 7

Anhang: Ethische Richtlinien, Curaviva 2010: Grundlagen für verantwortliches Handeln in Heimen und Institutionen 1. Recht auf Würde und Achtung Wir setzen uns dafür ein, dass in unserem Heim die Voraussetzungen geschaffen werden, dass Würde und Achtung aller Menschen im Heim gewahrt werden. 2. Recht auf Selbstbestimmung Wir anerkennen das Recht jedes Menschen im Heim auf grösstmögliche Selbstbestimmung. 3. Recht auf Information Jeder Mensch im Heim hat das Recht, über alles, was ihn betrifft, ausführlich, verständlich und rechtzeitig informiert zu werden. 4. Recht auf Gleichbehandlung Wir setzen uns dafür ein, dass das Leben im Heim frei von Diskriminierungen jeder Art ist. 5. Recht auf Sicherheit Wir setzen uns für Sicherheit für alle im Heim ein. 6. Recht auf qualifizierte Dienstleistungen Wir streben an, im Heim Dienstleistungen jeder Art auf einem Niveau zu bieten, das dem jeweiligen Stand der Praxis und der Wissenschaft entspricht. 7. Recht auf Wachstum der Persönlichkeit Wir setzen uns dafür ein, dass sich alle Menschen im Heim weiterentwickeln können und dass sie aktiv an unserer Gesellschaft partizipieren und so gut wie möglich selbstständig leben können. 8. Recht auf Ansehen der Menschen in Heimen und Institutionen Wir setzen uns dafür ein, dass alle Menschen im Heim in der Gesellschaft geachtet und ernst genommen werden. Information Alterswohnheim Juni 2017 Seite 8

Taxordnung Gültig ab 1. Januar 2017 1. Grundsatz Alle Preise richten sich unabhängig von Einkommen und Vermögen der Bewohner nach den Betriebskosten des Hauses. Änderungen werden zwei Monate im Voraus schriftlich bekannt gegeben. Die Altersheimkommission bestimmt in Zusammenarbeit mit der Heimleitung, vorbehältlich der Genehmigung durch den Gemeinderat, die Preisansätze. 2. Festlegung der verschiedenen Taxen Pensionstaxe - Leistungen, die das Heim erbringt, wie Verpflegung, Wäsche, Reinigung, Sicherheit, Anlässe, Wohn- und Wohnnebenkosten, Verwaltungs- und Infrastrukturkosten. Pflegetaxe - KVG-Pflege: Alle kassenpflichtigen Pflege-, Behandlungs- und Betreuungsmassnahmen gemäss Besa-Einstufung. Die Höhe richtig sich nach den kantonalen Tarifschutzbestimmungen. - MiGeL: Verbrauchsmaterial gemäss der Mittel- und Gegenständeliste. Betreuungstaxe - Damit werden die nicht krankenkassenpflichtigen Tätigkeiten mit dem Kostenträger Pflege und Betreuung abgegolten. Private Auslagen - Alle persönlichen Angelegenheiten. 3. Pensionstaxe Zimmer-Nummer Grösse in m2 Taxe pro Tag 1, 114, 215 11.0 Fr. 91.50 107, 207, 209, 211 12.3 Fr. 93.00 102, 106, 108, 109, 110, 201, 202, 206, 208, 210, 212, mit Balkon 13.0 Fr. 95.00 2, 112, 113, 214 15.5 Fr. 97.00 104, 204, mit Balkon 17.5 Fr. 100.50 103, 203, mit Dusche/WC 20.8 Fr. 104.50 213, mit Balkon 29.1 Fr. 112.50 301, mit Dusche/WC (Dachschräge) 30.0 Fr. 112.50 Ferienzimmer-Zuschlag pro Tag Fr. 5.00 Information Alterswohnheim Juni 2017 Seite 9

3.1 In der Pensionstaxe sind folgende Leistungen inbegriffen: Unterkunft im Einzelzimmer, zum Teil mit Balkon, mit TV-Anschluss, mit Lavabo oder mit Dusche, Vollpension (ohne Diäten) inklusive Getränke zum Essen, Tee, Kaffee am Nachmittag, periodische Reinigung des Zimmers, Mitbenutzung aller Gemeinschafts- und Aufenthaltsräume, Heizung, Strom, Kalt- und Warmwasser, Kehrrichtentsorgung, Bett- und Frottierwäsche sowie Waschen und Bügeln der privaten Wäsche in normalem Umfang, Anlässe und Veranstaltungen, die allen Bewohnern gemeinsam angeboten werden, Haftpflichtversicherung und Sicherheitsleistungen während 24 Stunden am Tag. 3.2 Nicht in der Pensionstaxe eingeschlossene Leistungen: Arztkosten, Arzneimittel, Therapien, Pflegematerial, spezielle Krankenmobilien, Pflege- und Behandlungsmassnahmen gemäss BESA-Einstufung, Zimmerservice aus Komfortgründen, individuelle Getränke, Näharbeiten und Flicken der persönlichen Wäsche, chemische Reinigung, TV- und Radio-Gebühren, Telefongebühren und Gesprächstaxen, grobfahrlässige Beschädigung von Einrichtungen, Mobiliar-, Kranken- und Unfallversicherung, Fahrdienste, Krankentransporte, Coiffeur, Fusspflege, Leistungen bei Todesfall, Zimmerräumung, Zimmerschlussreinigung und alle weiteren, unter 3ff und 4ff nicht aufgeführten Leistungen. 3.3 Ferienzimmer Als Ferien bezeichnen wir Aufenthalte von weniger als 4 Wochen. Längere Aufenthalte gelten als Dauermiete. 3.4 Reduktion bei Abwesenheit - Bei Spitalaufenthalt oder längerer Abwesenheit reduziert sich ab dem zweiten Tag die Pensionstaxe um die Verpflegungspauschale von Fr. 20.00 pro Tag. Für den Ein- und Austrittstag wird die volle Pensionstaxe verrechnet. 3.5 Kosten nach Austritt oder im Todesfall - Bei normaler Kündigung wird die Pensionstaxe bis zum vereinbarten Kündigungstermin verrechnet. Ist das Zimmer bis dann nicht geräumt, werden diese Taxe weiter verrechnet bis es geräumt ist. - Im Todesfall wird die halbe Pensionstaxe für 14 Tage weiter verrechnet (als Kündigungszeit). Ist das Zimmer bis dann nicht geräumt, wird diese Taxe weiter verrechnet bis es geräumt ist. - Die Pflege- und Betreuungstaxe sowie MiGeL-Pauschale werden nicht mehr belastet. - Zimmerräumung durch Heim Fr. 60.00 pro Stunde + Entsorgungsgebühr - Zimmerschlussreinigung Fr. 250.00 Dauermieter Fr. 150.00 Ferienzimmer - Begleitung in der Sterbephase Fr. 75.00 pro Stunde - Todesfallkosten im Heim Fr. 250.00 Information Alterswohnheim Juni 2017 Seite 10

4. Pflegetaxe, Betreuungstaxe und MiGeL-Pauschale - Mit der BESA-Einstufung (zweimal jährlich oder nach Bedarf) wird der Pflege- und Betreuungsaufwand festgestellt und die Pflegetaxe berechnet. - Vorübergehender zusätzlicher Aufwand (z.b. Grippe, vorübergehende Verschlechterung des Allgemeinzustandes bis 2 Wochen und ähnliche Situationen) bleibt in der Regel unberücksichtigt, das heisst, er führt nicht zu einer neuen Einstufung. Eine Neueinstufung erfolgt sofort bei bleibenden gesundheitlichen Veränderungen. 4.1 Pflegetaxen gemäss Pflegekosten-Finanzierung Kanton AR und Betreuungstaxen (Pflegetaxen: Verordnung über Pflegefinanzierung (PFV) Kanton Appenzell Ausserrhoden vom 20. Dezember 2016, Betreuungstaxen: gemäss Kostenrechnung) Besa- Stufe Pflegekosten Total Anteil Pflege Krankenversicherung Anteil Pflege Bewohner Restkosten Pflege Gemeinde Betreuung Bewohner 0 0.00 0.00 0.00 0.00 19.00 1 12.60 9.00 3.60 0.00 19.00 2 34.80 18.00 16.80 0.00 19.00 3 57.00 27.00 21.60 8.40 20.00 4 79.20 36.00 21.60 21.60 20.00 5 101.40 45.00 21.60 34.80 24.00 6 123.60 54.00 21.60 48.00 24.00 7 145.80 63.00 21.60 61.20 25.00 8 168.00 72.00 21.60 74.40 25.00 9 190.20 81.00 21.60 87.60 25.00 10 212.40 90.00 21.60 100.80 25.00 11 234.60 99.00 21.60 114.00 24.00 12 256.80 108.00 21.60 127.20 24.00 4.2 MiGeL-Pauschale Die MiGeL-Pauschale, herausgegeben vom Eidgenössischen Departement des Innern, deckt die Kosten gemäss Mittel- und Gegenständeliste. Der Betrag wird je nach Versicherer und rechtlicher Situation übernommen. 4.3 Reduktion bei Abwesenheit Die Pflege- und Betreuungstaxe sowie die MiGeL-Pauschale werden ab dem zweiten Abwesenheitstag nicht mehr belastet. Für den Ein- und Austrittstag werden die vollen Ansätze verrechnet. Information Alterswohnheim Juni 2017 Seite 11

5. Private Auslagen Leistungen, die mit der Miete, der Pensionstaxe und dem BESA-System nicht abgegolten sind, werden nach Aufwand abgerechnet. - Flicken der persönlichen Wäsche Fr. 45.00 pro Stunde - Versorgung von Haustieren (ohne Materialkosten) Fr. 45.00 pro Stunde - Hilfe von Pflegepersonal (wenn keine Einstufung) Fr. 60.00 pro Stunde - Zimmerservice aus Komfortgründen Fr. 5.00 pro Mahlzeit - Miete von Telefonapparat (Mindestmiete 15 Tage) Fr. 30.00 pro Monat inklusive Anschlussgebühr, ohne Gesprächskosten - Fahrdienste (Fr. 30.00 pro Stunde, Fr. 1.00 pro km) - Persönliche Körperpflegeprodukte - Verpflegung von Gästen - Getränke und Kioskartikel Kostenansätze für weitere Dienstleistungen werden von der Heimleitung in Zusammenarbeit mit der Altersheimkommission festgelegt. 6. Rechnungsstellung Monatlich erhalten Sie eine detaillierte Rechnung, die mit Einzahlungsschein innert 30 Tagen an die Gemeindekasse zu begleichen ist. 7. Schlussbestimmungen 7.1 Geltungsdauer Die Preis-Angaben dieser Taxordnung bleiben so lange gültig, bis sie wegen Änderungen im Versicherungswesen, wegen Leistungen der Krankenkassen oder wegen veränderter Rahmenbedingungen angepasst werden müssen. 7.2 Genehmigung Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 27. Juni 2017 diese Taxordnung geprüft und genehmigt. 7.3 Inkraftsetzung Diese Taxordnung tritt per 1. Juli 2017 in Kraft und ersetzt die vorherige Taxordnung vom 23. August 2016. Information Alterswohnheim Juni 2017 Seite 12