Gastaufenthalt (Unterkunft, Verpflegung und Betreuung) Fr Pflegekosten-Eigenanteil bei Gastaufenthalt Fr
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- Tobias Ziegler
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1 Taxordnung Stiftung Mühlehalde 2011 (Gültig bis 29. Februar 2012) Die Stiftung Mühlehalde bietet mit dem Wohnheim Mühlehalde eine Kombination von Pflege- und Behindertenheim für Menschen mit einer Sehbehinderung. Das Angebot Tagesbeschäftigung Eile mit Weile steht externen oder internen, sowohl jungen wie auch älteren Personen zu Verfügung. Für externe Personen ist es kostenpflichtig. Das Mobile-Begleitetes Wohnen am Standort Örlikon ist eine Wohnschule und bietet Personen im IV-Alter Unterstützung auf dem Weg in die Selbständigkeit. Bei Personen, für die ausserkantonale IV-Stellen zuständig sind, ist die Tagestaxe von den jeweiligen Bestimmungen des Wohnsitzkantons abhängig. Grundsätze für die Preisberechnung: 1. Die Preise sind wenn nicht anders angegeben Tagesansätze. 2. Die Taxen bemessen sich nach den Betriebskosten. Ein Gewinn wird nicht erwirtschaftet. 3. Eine Taxerhöhung wird vom Stiftungsrat beschlossen und unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist bekannt gemacht. 4. Die Kosten für Pflege werden gemäss Pflegegesetz in der monatlichen Rechnung ausgewiesen (Anteile Bewohner/in, Krankenkassen, öffentliche Hand). Allfällige Pflegekosten werden auch für Personen mit IV-Rente abgerechnet. Die Eigenleistungen übersteigen Fr / Tag nicht. 5. Sehbehinderungsbedingte Therapie und Rehabilitation sind a) für Personen im AHV-Alter Pflegeleistungen und b) für Personen im IV-Alter Betreuungsleistungen Anhänge 1-5: detaillierte Taxordnungen /Angebot ab Die vorliegende Taxordnung ersetzt die bisherige vom
2 Taxen 1. Daueraufenthalt im Wohnheim Mühlehalde Für Personen mit einer Sehschädigung im IV- oder AHV-Alter (Pflegeheim oder Behindertenheim mit Pflegeangebot) Tagestaxe Unterkunft und Verpflegung Fr Allgemeine Betreuung Wohnheim/Beschäftigung Fr Sehbehinderungs-spezifische Betreuung Fr Pflegekosten-Eigenanteil (gerontagogische Pflege Mühlehalde ) Fr Gastaufenthalt und Akut- oder Übergangspflege Gastaufenthalt (Unterkunft, Verpflegung und Betreuung) Fr Pflegekosten-Eigenanteil bei Gastaufenthalt Fr Akut- / Übergangspflege (Unterkunft, Verpflegung, Betreuung) Fr Pflege bei Akut- /Übergangspflege für Bewohner/in Intensiv-Rehabilitation im Wohnheim Mühlehalde und/oder Mobile Intensiv-Rehabilitation Fr Befähigungsaufenthalt Mobile Begleitung in die Selbständigkeit Wohnen und Befähigungsleistungen, ohne Essen Fr Tageszentrum Eile mit Weile, Beschäftigung, im Wohnheim Mühlehalde Beschäftigung in Verbindung mit Rehabilitation Ganztags, mit Mittagessen Fr Halbtags, mit / ohne Mittagessen Fr. 70.-/50.-- Einzelstunden Rehabilitation (40 min.) Fr. 95. Genehmigt durch den Stiftungsrat am
3 Anhang 1 zur Taxordnung Stiftung Mühlehalde 2011: Wohnheim 1. Unterkunft und Verpflegung Die Tagestaxe beträgt Fr und enthält folgende Leistungen: Unterkunft in sehbehinderungsfreundlich ausgestattetem Haus mit Garten Unterkunft im Einer-, evtl. Zweierzimmer* 1, ausgestattet mit Bett, Bettinhalt, (Einbau-) Schrank, Nachttisch, Kühlschrank, Effektenschrank im Untergeschoss Sehbehinderungsfreundliche, rollstuhlgängige Nasszelle (Dusche / WC / Lavabo) mit Duschvorhang Tagesvorhänge und Mückenschutzrollos an den Fenstern Portokosten für Post-Umleitungen Vollpension inkl. Mineralwasser, Tee oder Kaffee bei den Mahlzeiten Bett- und Frottierwäsche, das Besorgen dieser Wäsche Besorgen der privaten Leibwäsche Besorgen des Zimmers, inkl. einer wöchentlichen Reinigung Heizung, Strom, Kalt- und Warmwasser Nicht eingeschlossen sind persönliche Auslagen (vgl. Punkt 5). 2. Betreuungstaxen Betreuungsleistungen sind Angebote, die nicht wegen Krankheit oder deren Folgen notwendig sind, sondern der Geselligkeit, der Alltagsgestaltung oder dem persönlichen Wohlbefinden dienen. 1 Spezialpreis auf Anfrage 3
4 Die Stiftung Mühlehalde unterscheidet Betreuungsleistungen, die in Zusammenhang mit der Sehbehinderung stehen (z.b. Radio 100, sehbehinderungsfreundliche Gestaltung der Abläufe in der Reinigung, im Speisesaal u.ä.) und allgemeinen Betreuungsleistungen, die auch sehenden Personen geboten würden (z.b. Konzerte, Jahreszeitfeste Ausflüge u.ä.). Betreuungsleistungen werden gemäss Pflegegesetz den Leistungsempfängern belastet. 3. Pflegetaxen Die Pflegekosten werden von drei Zahlstellen getragen: a) von den Krankenversicheren (Krankenkassen) b) von den Bewohnerinnen und Bewohnern (Selbstkostenbeitrag) c) von der öffentlichen Hand Die Höhe der Pflegetaxen wird auf der Basis der BESA-Einstufung (Bewohner- Einstufungs- und Abrechnungssystem) individuell ermittelt. Dafür gelten folgende Grundsätze: Das BESA-System dient zur Ermittlung der Pflege- und Rehabilitationsleistungen. Die Einstufung erfolgt erstmals innert zwei Monaten nach Eintritt, danach zweimal jährlich. Vorübergehender zusätzlicher Aufwand (z.b. infolge Grippe, vorübergehender Verschlechterung des Allgemeinzustandes bis ca. zwei Wochen oder vergleichbare Situationen) bleibt in der Regel unberücksichtigt, d.h., er führt nicht zu einer neuen Einstufung. Eine neue Einstufung wegen voraussichtlich bleibender Veränderung oder zur Abgeltung intensiver vorübergehender Mehrleistung erfolgt mit sofortiger Wirkung. Die Stiftung Mühlehalde rechnet gemäss dem System des Tiers garant ab. D.h. sie stellt in der Monatsrechnung den Bewohnerinnen und Bewohnern den Anteil der Krankenkasse gemäss der individuellen BESA- 4
5 Einstufung in Rechnung. Die Bewohnerinnen und Bewohner fordern diesen Anteil von ihrer jeweiligen Krankenversicherung zurück. Kosten für Pflegematerial werden gemäss der Mittel- und Gegenstände- Liste (MiGeL) (Anhang 2 der Krankenpflege-Leistungsverordnung vom ) ebenfalls den Bewohnerinnen und Bewohnern in Rechnung gestellt und von den Krankenkassen zurückerstattet. Die Stiftung Mühlehalde stellt den Bewohnerinnen und Bewohnern den Pflegekosten- Eigenanteil von Fr /Tag gemäss Pflegegesetz des Kantons Zürich in Rechnung. Der Anteil, den die öffentliche Hand entrichtet, wird von der Stiftung Mühlehalde den Wohnsitzgemeinden direkt in Rechnung gestellt: er ist in der individuellen Monatsrechnung ersichtlich. In den Pflegekosten nicht eingeschlossen sind folgende (persönliche) Leistungen: Arztkosten, Arzneimittel, Pflegematerial Miete für Krankenmobilien Kranken- und Unfallversicherung, Krankentransporte 4. Hilflosenentschädigung Mit Inkrafttreten der Taxordnung vom wird keine Hilflosenentschädigung mehr in Rechnung gestellt. Ein Antrag auf Hilflosenentschädigung kann individuell von den Bewohnerinnen und Bewohnern bei der SVA Zürich gestellt werden. 5. Persönliche Auslagen Konsumation in der Cafeteria gemäss separater Preisliste Getränke, süsse Mineralwasser Flicken der persönlichen Wäsche, pro ¼ h Fr Coiffeur und Pédicure gemäss Absprache Miete Rollstuhl gratis Miete Gehhilfen mtl. Fr Miete Telealarm mtl. Fr Schlussreinigung pro Zimmer Fr
6 Weitere Aufwendungen Hauswirtschaft nach Aufwand Hilfsmittel gemäss Preisliste SZB Gebühr für Kabelanschluss TV/Radio, mtl. Fr Abonnement für Telefon/Internet, mtl. Fr Gesprächsgebühren Telefonie/Internet nach Aufwand Eintrag ins Telefonbuch, jährlich Fr Konzessionsgebühren für TV/Radio: Rechnungsstellung durch Fa. Billag Die Preise und Ansätze für persönliche Angelegenheiten, welche nicht in der Taxordnung aufgeführt sind, bestimmt die Geschäftsleitung. 6. Rückerstattung bei Abwesenheit Der Ein- und Austrittstag gilt als Anwesenheit. Bei Abwesenheit (auch Spitalaufenthalt) reduziert sich ab dem 1. Tag die Tagestaxe um Fr. 30. (Essenkosten). Pflege- und Betreuungskosten werden bei Abwesenheit (auch Spitalaufenthalt) am Aus- und Eintrittstag berechnet, sonst fallen sie weg. Bei regelmässiger Abmeldung von Mahlzeiten während eines ganzen Kalendermonats erfolgt eine Reduktion pro Morgenessen um Fr. 5. Mittagessen um Fr. 15. Abendessen um Fr
7 Anhang 2 zur Taxordnung Stiftung Mühlehalde 2011: Gastaufenthalt; Akut- oder Übergangspflege Die Tagestaxe von Fr für einen Gastaufenthalt umfasst die Leistungen für Unterkunft, Verpflegung und Betreuung (siehe Details Anhang 1). Der Pflegekosten-Eigenanteil beträgt Fr /Tag. Für die Akut-/ Übergangspflege (maximale Dauer 14 Tage) wird eine Tagestaxe von Fr für Unterkunft, Verpflegung und Betreuung berechnet (siehe Details Anhang 1). Die Pflegekosten werden den Leistungsbezügern nicht in Rechnung gestellt. 7
8 Anhang 3 zur Taxordnung Stiftung Mühlehalde 2011: Tageszentrum Eile mit Weile Für externe Besucherinnen und Besucher unseres Tageszentrums Eile mit Weile bieten wir Beschäftigung in Verbindung mit Rehabilitation an. Die Tagestaxe von Fr umfasst folgende Leistungen: Mittagessen (Tagesmenus) inkl. Kaffee oder Tee Betreuung in den Pausen und beim Mittagessen Betreuung und Unterstützung in den Ateliers Teilnahme an Freizeitangeboten des Hauses O&M (Orientierung und Mobilität) im Bereich Eile mit Weile LPF (Lebenspraktische Fertigkeiten) im Bereich Eile mit Weile Für die Halbtagestaxe inkl. Mittagessen (siehe oben) berechnen wir Fr , ohne Mittagessen Fr Sie beinhaltet im Weiteren die oben angeführten Leistungen. Der Stundenansatz von Fr (40 min.) für Rehabilitation beinhaltet folgende Leistungen: Gezielter und geplanter Rehabilitationsunterricht durch unsere TrainerInnen für O&M und LPF Gerontopsychologische Beratung Unterricht in LV (Low Vision) 8
9 Anhang 4 zur Taxordnung Stiftung Mühlehalde 2011: Mobile Begleitetes Wohnen 1. Unterkunft und Verpflegung Die Tagestaxe beträgt Fr und enthält folgende Leistungen: Unterkunft in möbiliertem Einzelzimmer (kann auf Wunsch selbst eingerichtet werden) mit Balkon Bett mit Bettinhalt, Bettwäsche Heizung, Kalt- und Warmwasser Wohnanteil zur gemeinsamen Nutzung mit Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern, ausgestattet mit: möblierter Küche, Wohn- und Esszimmer, Abstellraum, behindertengerechter, rollstuhlgängiger Nasszelle (Dusche/WC/Badewanne/Lavabo), Korridor und Garderobe, Kellerabteil Periodische Grundreinigung aller gemeinsamen Räume Bei Auszug/Umzug wird eine Pauschale von Fr für die Schlussreinigung in Rechnung gestellt. Nicht eingeschlossen sind persönliche Auslagen für: Mahlzeiten und Getränke Versicherungen Gebühren TV/Radio-Anschluss Stromkosten inkl. Waschküchenbenutzung Abonnementsgebühren für Telefon/Internet-Anschluss, Gesprächsgebühren und Internetbenützung 9
10 2. Leistungsangebot Blinden- und sehbehindertenspezifische Begleitung, Unterstützung und Anleitung in folgenden Bereichen: Psychosoziale Unterstützung in jedem Lebensbereich Rehabilitationsunterricht in LPF (lebenspraktischen Fähigkeiten), O & M (Orientierung und Mobilität) und LV (Low Vision) Übungsmöglichkeit am sehbehindert- und blindenspezifisch ausgerüsteten BewohnerInnen-PC Unterstützung im Bereich Ausbildung/Beruf/Arbeit/Beschäftigung Freizeitgestaltung Aufbau und Pflege von sozialen Kontakten Sachhilfe, Finanzplanung, Administration, Sozialversicherungen, Krankenkassen Unterstützung im Bereich Wohnformen/Vernetzung und Aufbau von Hilfssystemen nach dem Austritt aus dem Mobile (Wohnmöglichkeiten, Wohnungssuche, Wohnungseinrichtung, Kontakte mit ambulanten Unterstützungsangeboten. 10
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