2.3 Sonnenblick 2 ½ -Zimmerwohnung EG/1.OG bei Einerbelegung Fr ½ -Zimmerwohnung EG/1.OG bei Zweierbelegung Fr. 92.

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1 Taxordnung 2009 Die nachstehenden Ansätze werden vom Vorstand periodisch überprüft auf Angemessenheit der Ansätze Vollständigkeit und Höhe der Sonderverrechnungen Anpassung an die Teuerung 1. Geltungsbereich Diese Taxordnung gilt für die Bewohner des Alterszentrum Blumenheim. Die Pensionskosten setzen sich zusammen aus den Grundtaxen/Hoteltaxen, den Betreuungs- und den Pflegetaxen sowie den Gebühren und Sonderverrechnungen. Unsere Institution arbeitet mit dem anerkannten Bewohner-Beurteilungs- und Abrechnungssystems RAI-RUG. Die Pflegetaxen nach KLV Art. 9 sowie die Kosten des Pflegematerials aus der MiGel-Liste können von den Krankenkassen zurückgefordert werden. Alle anderen Kosten gehen zu Lasten der Bewohner. 1.1 Abkürzungen und Definitionen KLV Krankenpflege-Leistungsverordnung KVG Krankenversicherungsgesetzt MiGel Mittel- und Gegenstandsliste (Inkontinenz Artikel) RAI Bewohner-Beurteilungs-Instrument (Resident Assessment Instrument) RUG Pflegeaufwandgruppen (Ressource Utilization Groups) 2. Grundtaxen/Hoteltaxen 2.1 Blumenheim Einzelzimmer ohne Balkon Nr. 1/4/14/19/20 Fr Einzelzimmer mit Balkon Nr. 2/3/5/6/7/8/13/15-18 Fr Einzelzimmer mit Balkon Nr. 9/10/11 Fr Einzelzimmer mit Balkon Nr. 12 Fr Fröschhüsli 1- Zimmerwohnung Nr. 23/25 Fr Zimmerwohnung Nr. 26 (inkl. Abstellraum) Fr Zimmerwohnung Nr. 22/24 bei Einerbelegung Fr Zimmerwohnung Nr. 22/24 bei Zweierbelegung Fr /Person 2.3 Sonnenblick 2 ½ -Zimmerwohnung EG/1.OG bei Einerbelegung Fr ½ -Zimmerwohnung EG/1.OG bei Zweierbelegung Fr /Person 2.4 Ferienzimmer Tagestaxe Fr Tagesaufenthalt Ganzer Tag Fr Halber Tag Fr

2 Was ist in den Grundtaxen inbegriffen Unterkunft, (Einzelzimmer mit Pflegebett und Nachttisch ausgerüstet) Heizung, Kalt- und Warmwasser, Stromkosten 3 Mahlzeiten täglich inkl. Wasser/Tee Bettwäsche / Toilettenwäsche Waschen der persönlichen Leibwäsche Benützung der Heiminfrastruktur Zimmerreinigung wöchentlich Wohnungsreinigung monatlich Hilfsmittel (Rollstuhl, Gehhilfe usw.) Hausratsversicherung 4. Was ist in den Grundtaxen/Hoteltaxen nicht inbegriffen Aerztliche Betreuung (freie Arztwahl) Betreuungs- und Pflegeaufwand nach System RAI/RUG Einsatz Nachtwache Aktivierung, Ausflüge, Freizeitgestaltung Fahr- und Begleitdienste Radio-, Fernseh- und Telefongebühren, Kabelfernsehgebühren Aufwendungen für persönliche Bedürfnisse (Coiffeur, Fusspflege, chem. Reinigung, Medikamente, Pflegematerial, Toilettenartikel, Verbrauchsmaterial usw.) Waschen bügeln und flicken der persönlichen Wäsche und Kleider Mahlzeiten für Gäste Flaschengetränke zu den Mahlzeiten Zimmerservice aus Komfortgründen Kranken- und Unfallversicherung Privathaftpflichtversicherung Schlussreinigung 5. Mahlzeitenpreise für Gäste Frühstück Fr Mittagessen Fr Mittagessen an Sonn- u. Feiertagen Fr Nachtessen Fr Sonderverrechnungen Stundensatz für Begleitdienst, Flicken der persönlichen Wäsche und Kleider sowie für andere Dienstleistungen Fr Zimmerservice, pro Mahlzeit im Blumenheim Fr Zimmerservice, pro Mahlzeit im Fröschhüsli u. Sonnenblick Fr Diätzuschlag, pro Tag Fr Spezielle Verpflegungswünsche pro Tag Fr Eintrittspauschale Fr Ein- und Austrittspauschale Ferienzimmer inkl. Reinigung Fr Private Telefonanschlussgebühr, einmalig Fr Private Radio- und TV-Anschlussgebühr, einmalig Fr Kabelfernsehen, pro Monat Fr Haftpflichtversicherung pro Monat Fr Eintritt Jeder Bewohner hat bei seinem Eintritt in das Alterszentrum Blumenheim als Sicherheit eine Garantieleistung von Fr. 3' zu entrichten. Dieser Betrag wird nicht verzinst und bei Austritt oder Tod mit der Schlussrechnung verrechnet.

3 8. Abwesenheit Bei Ferien-, Kur- und Spitalaufenthalt wird ein Mahlzeitenabzug von Fr /Tag ab 2. Tag gewährt. Pflege- und Betreuungskosten entfallen für den gleichen Zeitraum. Eintritts-, Austritts-, Abreise- und Ankunfts-Tage werden voll berechnet Mahlzeitenabzug Bei regelmässiger Abwesenheit von mehr als 3 Tagen (z.b. kein Morgenessen) werden folgende Abzüge gewährt: Morgenessen Fr Mittagessen Fr Nachtessen Fr Zimmer- oder Wohnungswechsel Bei Zimmer- oder Wohnungswechsel wird für die Reinigung, sowie das Ausbessern normaler Mietschäden pauschal verrechnet: Fr /Einzelzimmer Fr /Wohnung Mieterschäden, welche das Normalmass übersteigen, werden nach Aufwand der Ausbesserungen und Reparaturen verrechnet 11. Austritt Bei Austritt wird die reduzierte Taxe (Tagestaxe minus Mahlzeitenabzug) nach Räumung und ordnungsgemässer Übergabe noch bis Ende der Kündigungsfrist verrechnet. Im Todesfall endigt der Vertrag ohne Kündigung. Das Zimmer/die Wohnung ist innert 2 Wochen zu räumen. Die reduzierte Taxe wird dann noch während 2 Wochen, nach Räumung und ordnungsgemässer Übergabe, verrechnet. (Das heisst längstens während 4 Wochen ab Todesdatum). Pflege- und Betreuungstaxen entfallen für den gleichen Zeitraum. Pauschale, die im Zusammenhang mit einem Todesfall steht. Fr Die Reinigung des Zimmers, oder Wohnung nach Auflösung eines Vertrages, sowie das Ausbessern normaler Mietschäden wird pauschal verrechnet: Fr /Einzelzimmer Fr /Wohnung Mieterschäden, welche das Normalmass übersteigen, werden nach Aufwand der Ausbesserungen und Reparaturen verrechnet. Sperrgutabfuhr, Verrechnung nach Aufwand 12. Betreuungsgrundpauschale Die Betreuungsgrundpauschale PA0 wird analog der Grundtaxe ab Beginn des Pensionsvertrages jedem Bewohner in Rechnung gestellt. Sie beinhaltet Dienstleistungen wie Notfallorganisation und Nachtpikett (Nachtwache) Aktivierung Freizeitgestaltung, Spielnachmittage Kleine medizinische Auskünfte und Leistungen Kleinreparaturen Kleine Botengänge und Besorgungen 13. Betreuung und Pflege Die KLV-pflichtigen Leistungen für Pflege- und Behandlungsmassnahmen werden nach RAI erfasst. Die Einstufung der Bewohner erfolgt erstmals bei Eintritt und dann jeweils halbjährlich. Bei markanten, bleibenden Veränderungen erfolgt sofort eine Neueinstufung. Vorübergehender Zusatzaufwand (z.b. Grippe, Verschlechterung des Allgemeinzustandes bis 14 Tage und ähnliche Situationen, die keine markante, bleibende Veränderung der Pflege- und Behandlungsmassnahmen herbeiführen) wird nicht separat berechnet.

4 Aufwandpauschale Für Pflegebedürftige im Fröschhüsli und Sonnenblick sowie für schwer demente Bewohner werden Aufwendungen für Pflege- und Betreuung, welche mit RAI-RUG nicht abgedeckt sind, mit einem Kostensatz pro Std. nach Aufwand in Rechnung gestellt Aufwand-, Betreuungs- und Pflegetaxen siehe Anhang Versicherungen 15.1 Kranken- und Unfallversicherung Ist Sache des Bewohners Privathaftpflichtversicherung Die Privathaftpflichtversicherung der Bewohner ist in der Pauschalhaftpflichtversicherung des Blumenheims eingeschlossen. Für die Prämie wird ein Kostenanteil in Rechnung gestellt. (Details gem. Merkblatt Versicherungen) 15.3 Hausratsversicherung Die Hausratsversicherung des Blumenheims deckt Schäden der Bewohner. Die Prämien werden vom Heim übernommen. Details gem. Merkblatt Versicherungen. 16. Rechnungsstellung Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils auf Monatsende. Die Zahlungsfrist beträgt 15 Tage. 17. Taxschuldner Der Pensionspreis wird vom Bewohner oder seinem Rechtsvertreter geschuldet. 18. Inkrafttreten Diese Taxordnung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft, und ersetzt diejenige vom 1. Juli Beilagen Anhang 1 Aufwand-, Betreuungs- und Pflegetaxen 20. Oktober 2008 Blumenheim Alterszentrum Zofingen Präsidentin Vorstand Rosmarie Lanz Zentrumsleitung Erika und Hannes Wirz

5 Anhang 1 Aufwand-, Betreuungs- und Pflegetaxen ab Aufwandpauschale SFr /Std. Pflege- Original RUG-Stufe CH Betreuungs Pflegetaxe Taxe Total stufe Index Taxe SFr SFr SFr 12 SE SE SSC SE PE1,CC2,PE2,RLB, CB2,SSA,RLA,CC1,SSB,RMB PD1,PD2,CB1,RMA,RLA PC2,IA2,IB2,CA BB1,CA1,IB1,PC1,BB IA1,BA2,PB1PB BA1,PA PA PA

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