Taxordnung Tel.: Fax:
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- Eugen Kopp
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1 Taxordnung 2014 Tel.: Fax:
2 Konkordatsnummer E MWST-Nummer CHE MWST Bankverbindung Entlebucher Bank, 6182 Escholzmatt 1. Geltung Die Taxordnung gilt für alle *Bewohner des Alters- und Pflegeheimes Sunnematte, 6182 Escholzmatt. Sie tritt per 1. Januar 2014 in Kraft und ersetzt die Taxordnung 2013 gültig ab 1. Januar Taxen 2.1. Gliederung Die Ansätze gelten pro Person und Tag auf der Basis eines Einbettzimmers. Die Aufenthaltstaxen (Pension und Betreuung) setzen sich aus folgenden Taxelementen zusammen: Hotellerie und Betreuung (Aufenthaltstaxen nicht-klv Leistungen) gemäss Vollkostenrechnung (Kosten- und Leistungsrechnung KLV vom ) Pflegeleistungen (Pflegetaxen KLV Leistungen in 12 Beitragsstufen, Rechnungsstellung an Krankenkasse, Wohngemeinde und Bewohnende) Individuelle Verrechnungen Der Bewohnende der Sunnematte beauftragt die Heimleitung die Pflegetaxen nach KLV (Kosten- Leistungsverordnung nach KVG) bei Versicherer (Krankenkasse) und beim Restfinanzierer (zuständige Gemeinde) direkt geltend zu machen Verrechnung Aufenthaltstaxe (Pension und Betreuung) Bezeichnung Pflegestufe Basispreis pro Tag Aufenthaltstaxe (Pension- und Betreuung) alle Fr Komfortreduktion Zweierzimmer alle Fr Zuschlag Kurzzeitaufenthalt im Gästebettzimmer alle Fr Tages- und Nachtstruktur alle Fr bis Zuschlag für besonders intensive Betreuung alle Nach Vereinbarung In der Aufenthaltstaxe (Pension und Betreuung) sind folgende Leistungen inbegriffen: Vollpension inkl. Diäten und Mineralwasser Energiekosten für Licht, Strom, Heizung und Warmwasser periodische Zimmerreinigung normale Wäschebesorgung ohne Flickarbeiten und chemischer Reinigung verschiedene Heimaktivitäten Ausflüge, Feste und Feiern 1 Für Bewohnende welche die Niederlassungsbewilligung in einem anderen Kanton haben 0 je nach Bestimmungen der Restfinanzierung des massgebenden Kantons, die Differenz auf die Aufenthaltstaxe aufgerechnet. Im Maximum + Fr Für max. 3 Monate DOK Seite 1 / 6
3 2.3. Verrechnung der Pflegeleistungen pro Tag Kanton Luzern Bezeichnung BESA Pflegestufen Anteil Bewohnende Anteil Versicherer Anteil Gemeinde Pflegetaxe KLV 1 Fr Fr Fr Pflegetaxe KLV 2 Fr Fr Fr Pflegetaxe KLV 3 Fr Fr Fr Pflegetaxe KLV 4 Fr Fr Fr Pflegetaxe KLV 5 Fr Fr Fr Pflegetaxe KLV 6 Fr Fr Fr Pflegetaxe KLV 7 Fr Fr Fr Pflegetaxe KLV 8 Fr Fr Fr Pflegetaxe KLV 9 Fr Fr Fr Pflegetaxe KLV 10 Fr Fr Fr Pflegetaxe KLV 11 Fr Fr Fr Pflegetaxe KLV 12 Fr Fr Fr Pflegematerial KLV 1 12 Fr In der Pflegetaxe sind die von den Krankenkassen anerkannten Pflegeleistungen durch das Pflegepersonal gemäss dem individuellen notwendigen Bedarf und die für die Bewohnende notwendige pflegerische Verbrauchsmaterialien enthalten Festlegung der Pflegestufen Die Pflegestufe wird mit dem von den Krankenkassen anerkannten BESA-System (Bewohner/innen Einstufungs- und Abrechnungssystem) ermittelt. Die Einstufung wird vom Pflegepersonal des Altersund Pflegeheims Sunnematte Escholzmatt nach dem Eintritt vorgenommen. Eine neue Einstufung erfolgt, wenn eine bleibende Veränderung des Allgemeinzustandes eintritt oder mindestens alle sechs Monate Individuelle Verrechnungen (inkl. MWST) Bezeichnung Basispreis Näh- u. Flickarbeiten Aufwand Fr /Std. Namensbeschriftung Kleider einmalig Fr Aufschaltung Telefonanschluss einmalig Fr Aufschaltung Telefonanschluss (Eintrag Telefonbuch) einmalig Fr Miete Telefonapparat monatlich Fr Telefon Grundgebühr monatlich Fr Telefongesprächstaxen Aufwand Fr. DOK Seite 2 / 6
4 TV-Gebühren (exkl. Apparatemiete) monatlich Fr Getränkebezug Bezüge Fr. Persönliche Toilettenartikel Bezüge Fr. Coiffeur Aufwand Fr. Begleitung ausser Haus nach Stunden Aufwand Fr /Std. Fahrzeugbenutzung pro km Fr Dienstleistung Hauswart / Techn. Dienst Aufwand Fr /Std. Austrittsgebühr, inkl. Zimmerreinigung (Zimmer- und Mobiliarschäden, welche die normale Abnützung übersteigen, werden nach Aufwand belastet) einmalig Fr Austrittsgebühr Kurzzeitaufenthalt einmalig Fr Recyclinggebühr (Möbel, TV etc.) Aufwand Fr. Dienstleistungssalon, Cafeteria, Kioskartikel gem. Preislisten/Verrechnung Vorschüsse (Taschengeld) entsprechend Bezug Zimmerservice aus Komfortgründen pro Mahlzeit Fr Administrative Unterstützungen (Treuhand) Pro Stunde Fr Umtriebs-Entschädigung bei Nichteintritt (Ausnahmen: Spitalaufenthalt oder Todesfall) Fr. Fr. einmalig Fr Reservationstaxen Eintritt Eintrittstage werden als ganze Tage verrechnet. Muss ein Zimmer bis zu einem definitiven Eintritt vorreserviert werden, wird eine Reservationstaxe gemäss Ziffer 2.2. (Pension und Betreuung) verlangt. Bei vorsorglicher Anmeldung gilt diese Regelung nicht Spitalaufenthalt Für Spitalaufenthalt werden folgende Reduktionen gewährt: Ab dem Folgetag um Fr pro Tag sowie um den Pflegekostenanteil Bewohnende, Versicherer und der Gemeinde. Für An- und Rückreisetage wird keine Reduktion gewährt. Diese Regelung gilt während höchstens 30 Tagen pro Jahr. Die Zuschläge/Reduktion gemäss Ziffer 2.2. werden auch bei der Reservationstaxe verrechnet Austritt / Todesfall Austrittstage werden als ganze Tage berechnet. Nach dem Austritts- oder Todestag wird nur noch die Aufenthaltstaxe (Pensions- und Betreuung) ohne Zuschläge/Reduktion gemäss Ziffer 2.2. und ohne Anteile der Pflegetaxe gemäss Ziffer 2.3. für mindestens fünf Tage oder dem der Räumung folgenden Werktag verrechnet. Bei Kurzzeitaufenthalten gilt der letzte Aufenthaltstag als Abrechnungsdatum. Zudem wird eine Austrittspauschale gemäss Ziffer 2.5. verrechnet. Bei einem Übertritt in ein anderes Heim wird der Austrittstag und allfällige Folgetage um den Pflegebeitrag der Krankenkasse und der Gemeinden gekürzt und als Reservationstaxe verrechnet. DOK Seite 3 / 6
5 3. Arztwahl, Arztkosten, Medikamente, Analysen: 3.1. Arztwahl In der Sunnematte kann der Arzt frei bestimmt werden Arztkosten, Medikamente, Analysen Die Kosten gehen zu Lasten des Bewohnenden via seines Krankenversicherer. 4. Verpflichtungen 4.1. Versicherungen Prämien für Kranken- und Unfallversicherung sowie für Mobiliarversicherung sind persönliche Angelegenheiten und somit selber zu bezahlen. Für die Bewohnenden der Sunnematte besteht eine Kollektiv-Privat-Haftpflichtversicherung. Der Prämienanteil beträgt Fr pro Monat. Der Selbstbehalt beträgt Fr Rechnungsstellung Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich und rückwirkend, wenn möglich im Lastschriftverfahren (LSV). Die Rechnung ist innert 10 Tagen zu begleichen. Die Bewohnenden erhalten eine Gesamtaufstellung und den zu bezahlenden Betrag. Der Krankenkassenbeitrag und die Restfinanzierung über die Gemeinden werden separat in Rechnung gestellt Akontozahlung Dem Alters- und Pflegeheim Sunnematte Escholzmatt kann / ist befugt, beim Heimeintritt eine einmalige Akontozahlung in der voraussichtlichen Höhe einer Monatsrechnung (bis max. Fr ) in Rechnung stellen. Die Akontozahlung wird nicht verzinst. Sie wird später mit der Schlussrechnung wieder verrechnet Kündigung Das Pensionsverhältnis ist gegenseitig mit einer Frist von einem Monat auf Ende eines Monats kündbar. Kurzzeitaufenthalter haben eine Kündigungsfrist von zwei Wochen, bei Eintritt in ein anderes Heim 7 Tage. 5. Allgemeines 5.1. Sozialversicherungen Die Verwaltung stellt das Kostengutsprache-Gesuch an die entsprechende Krankenkasse. Sie ist den *Bewohnern bei der Anmeldung für Ergänzungsleistungen, Hilflosenentschädigung, sowie für weitere Sozialversicherungsleistungen behilflich und vermittelt die nötigen Informationen. Bezüger von Ergänzungsleistungen können die Selbstbehalte und Franchisen aus den Vergütungen der Krankenversicherer bei den Ausgleichskassen geltend machen. Während des Bezugs von Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL) erhalten Personen aufgrund des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur AHV/IV die regionalen Durchschnittsprämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Es ist zu beachten, wenn Ihre Krankenkassenprämie mit den Zusatzversicherungen höher ist als die Richtprämie, dass dies trotz Ergänzungsleistungen zu einem Vermögensverzehr führt. DOK Seite 4 / 6
6 Empfehlung: Bei Ergänzungsleistung kann auf die Zusatzversicherung VVG verzichtet werden. Die ärztlichen Verordnungen müssen dann auf die KVG-pflichtige Grundversorgung angepasst sein Hilflosenentschädigung Pflegebedürftigen Bewohnenden, welche hilflos sind, wird nach einer Wartefrist von einem Jahr von der Ausgleichskasse eine Hilflosenentschädigung ausgerichtet. Diese beträgt pro Monat: mittlere Hilflosigkeit Fr schwere Hilflosigkeit Fr Taxausgleich Der Taxausgleich ermöglicht vermögenslosen Heimbewohnenden eine schnelle, einfache und unbürokratische Hilfe, wenn AHV, Pensionsgelder, Krankenkassenbeitrag, Ergänzungsleistung, Hilflosenentschädigung, usw. für die Begleichung der Heimkosten nicht ausreichen. Der Antrag für den Bezug eines Taxausgleiches kann ebenfalls bei der Verwaltung bezogen und mit den erforderlichen Unterlagen dem Sozialamt zum Entscheid eingereicht werden. 6. Stützpunktfunktionen Im Rahmen der Stützpunktfunktionen bietet die Sunnematte verschiedene Dienste an: 6.1. Ferienbetten und Kurzzeitaufenthalte Bei der Beanspruchung von Ferienbetten und Kurzzeitaufenthalte (Gästebettzimmer) werden die entsprechenden Aufenthaltstaxen gemäss Ziffer 2.2., die Pflegetaxen gemäss Ziffer 2.3., zudem wird ein Zuschlag von Fr pro Tag gemäss Ziffer 2.2. für maximal 90 Tage berechnet Mittagstisch Für betagte und behinderte Personen besteht die Möglichkeit, in der Sunnematte das Mittagessen einzunehmen. Preis pro Mahlzeit Fr Fusspflegedienst Regelmässig einmal im Monat wird in der Sunnematte ein Fusspflegedienst für Jung und Alt der Region angeboten (Termin wird im Entlebucher-Anzeiger publiziert). Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: Ruedi Scherrer, Heimleitung Telefon-Nummer: 041 / Sunnematte Alters- und Pflegeheim 6182 Escholzmatt DOK Seite 5 / 6
7 Escholzmatt, Betriebskommission Sunnematte Alters- und Pflegeheim Daniel Portmann, Präsident:.. Hans Erni, Aktuar: DOK Seite 6 / 6
Taxordnung Tel.: Fax:
Taxordnung 2019 Tel.: 041 487 70 70 Fax: 041 487 70 71 www.sunnematte.ch info@sunnematte.ch Konkordatsnummer E 7004.03 MWST-Nummer CHE-100.616.880 MWST Bankverbindung Entlebucher Bank, 6182 Escholzmatt
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