Mehr Geld für Sie? Sie haben sich darüber geärgert, dass Sie aus Ihrem Lebensversicherungsvertrag so wenig herausbekommen haben?



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Transkript:

Mehr Geld für Sie? Sie haben vor einiger Zeit oder schon vor Jahren eine Lebensversicherung gekündigt oder beitragsfrei gestellt oder wollen das in nächster Zeit tun? Sie haben sich darüber geärgert, dass Sie aus Ihrem Lebensversicherungsvertrag so wenig herausbekommen haben? Ihnen steht mehr Geld zu. Für einen großen Teil aller Verträge (geschätzt etwa 20 Millionen) steht den Kunden also Ihnen mehr Geld zu. Insgesamt etwa 7 Millionen Euro. Das sagen nicht nur wir, sondern die höchsten deutschen Gerichte nämlich der BGH (Bundesgerichtshof) und BverfG (Bundesverfassungsgericht). Und das auch für Ihre Sachversicherungen der letzten Jahre! Wieviel davon ist Ihres? Allerdings: die Versicherer geben das Geld nicht freiwillig heraus. Sie müssen es verlangen, vielleicht sogar Prozesse führen. Wir holen Ihnen Ihr Geld Ohne Risiko Ohne Vorkosten sicher und zuverlässig sie können nur gewinnen!

Financial Management and Service Ltd. Opladener Str. 1B 40764 Langenfeld Lebensversicherung: Berechnung Rückkaufswert Lebensversicherungen schulden Neuabrechnung und Nachzahlung Die BGH-Urteile vom 12.10.2005 (Az. IV ZR 162/03, 177/03, 245/03) und das Verfassungsgericht mit seiner Entscheidung vom 26.07.2005 (Az. 1 BvR 80/95) beeinflussen massiv die Verträge der Lebensversicherer und die Abrechnungspraxis bei einer bestehenden Lebensversicherung. Der BGH ist dabei nach Ansicht der Autoren einem bei Laien häufigen Trugschluss über die Berechnung des Rückkaufswertes unterlegen. Die Hoffnung auf Nachzahlung dürfte sich bei den meisten in den ersten Jahren gekündigten Lebensversicherungsverträgen als unbegründet erweisen, weil die BGH-Vorgabe den gesetzlichen Regelungen widerspricht und deshalb vor dem Verfassungsgericht kaum Bestand haben wird. Dagegen ergibt sich bereits aus den gesetzlichen Regelungen dennoch die Chance auf erhöhte Rückkaufswerte. Verbraucherschutz-Vorwürfe Seit vielen Jahren steht die Abrechnungspraxis der Versicherer im Kreuzfeuer der Kritik, und dies nicht nur deshalb, weil die Lobbyarbeit der Finanzkonzerne zu ihren Gunsten zahlreiche gesetzliche Erleichterungen durchgesetzt haben. WISO Bei vorzeitiger Kündigung einer Lebensversicherung kann sich das Nachrechnen lohnen. Geld zurück trotz Kündigung Versicherte können Beiträge zurückfordern Mehrere Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2005 haben Auswirkungen auf Millionen Kapitallebensversicherungen, die in den Jahren 1994 bis 2001 abgeschlossen wurden. Viele Versicherte und ehemalige Versicherte können ihre eingezahlten Beträge ganz oder zum Teil zurückfordern. Wer eine Kapitallebensversicherung vor Jahren gekündigt hat oder diese beitragfrei gestellt hat, kann möglicherweise noch Geld von seinem Versicherer erhalten. Das ist der Inhalt dreier Urteil des BGH vom 12. Oktober 2005 (Aktenzeichen IV ZR 162/03, 177/03 und 245/03). Das Unwissen vieler Betroffener macht sich die Versicherungsbranche zu nutze und hofft im Stillen, dass das auch so bleibt. Es geht nämlich um viel Geld. Bereits vor Jahren erging ein Urteil (Az. 74 047/83, LG Hamburg), welches es gestattete "Lebensversicherung zur Altersversorgung ist legaler Betrug." zu äußern. Wer seine Lebensversicherung bereits nach etwa zwei Jahren kündigte, musste feststellen, dass der Rückkaufswert "null" beträgt. Die bezahlten Prämien wurden insbesondere mit Abschlusskosten (Vertriebskosten incl. Vermittlerprovision) und einem Stornoabzug verrechnet. Faktisch war das Geld nicht weg es hatte nur jemand anderes (behalten). Die Gerichte wollten es anscheinend nicht mehr dabei bewenden lassen. Financial Management and Service Ltd. Hans Werner Muth Opladener Str. 1B 40764 Langenfeld Mobil: 0178-5148445 E-Mail:info@muthav.de

Financial Management and Service Ltd. Opladener Str. 1B 40764 Langenfeld LEBENSVERSICHERUNGEN BGH verwirft Klauseln zum Rückkaufswert Lebensversicherungen Der Bundesgerichtshof hat die gängigen Klauseln über den Rückkaufswert von Kapital-Lebensversicherungsverträgen erneut für unwirksam erklärt. Das Urteil dürfte die Versicherer Milliarden kosten: Insgesamt sind schätzungsweise 20 Millionen Policen betroffen. Karlsruhe - Die Ausschüttungen - die bei Kündigung in den ersten Jahren durch die Kosten oft aufgefressen wurden - dürften einen "Mindestbetrag" nicht unterschreiten, erklärten die Karlsruher Richter. Der Rückkaufswert einer Kapitallebensversicherung bei vorzeitiger Kündigung dürfe nicht auf Null sinken. Zwar bezieht sich diese Entscheidung nur auf Verträge, die bis zum Jahr 2001 abgeschlossen wurden. Allerdings sind weitere Gerichtsverfahren anhängig, in denen es um danach geschlossene Verträge geht. Von dem Urteil werden auch Auswirkungen auf jetzt abgeschlossene Versicherungen erwartet. Die Klauseln verstoßen nach Aufassung des Gerichts überdies gegen das Transparenzgebot und benachteiligten den Verbraucher unangemessen, heißt es in der Entscheidung des BGH weiter. Den Kunden werde verschleiert, dass sie bei vorzeitiger Vertragskündigung oder Beitragsfreistellung vor allem in den ersten Jahren hohe Verluste auf das eingezahlte Kapitals hinnehmen müssten. Aus den Beiträgen der ersten Jahre finanzieren die Versicherer die Vermittlungsprovisionen ihrer Vertreter. Das Gericht gab damit drei Versicherten Recht, die gegen die Allianz und die Provinzial Versicherung geklagt hatten. Sie verlangten Auskunft über die Höhe der Abschläge und Auszahlung ihrer vollen eingezahlten Beiträge. Die Vorinstanzen müssen dies jetzt nach den Vorgaben des BGH erneut entscheiden. Kunden verschenken Milliarden Der Abschluss einer Lebensversicherung sollte gut überlegt sein. Wer vorzeitig kündigen muss, verliert regelmäßig einen hohen Betrag des Ersparten. Die Deutschen lieben ihre Lebensversicherung. Mehr als 90 Millionen Verträge haben sie unterschrieben, Tendenz steigend. Doch viele Kunden haben mit der Police keine große Freude, weil sie ihre Kapitallebens- oder private Rentenversicherung vorzeitig kündigen. Hochgerechnet verlieren sie dabei mehr als 3 Milliarden Euro im Jahr. Das ergab eine Untersuchung der Verbraucherzentrale (VZ) Hamburg. Die Verbraucherschützer schauten sich in einer Stichprobe 418 Verträge genau an und ermittelte die Verluste, also die Differenz zwischen allen Einzahlungen und dem Betrag, den der Kunde zurückbekommt. Im Fachjargon spricht man vom Rückkaufswert. Dieser ist zumindest in den ersten Vertragsjahren immer deutlich niedriger als die Sparleistung des Versicherten. Der Grund: In den ersten Jahren wird das Geld der Kunden nicht angelegt, die Versicherten zahlen zunächst einmal die Provision für den Vertreter und andere Abschlusskosten ab, die sich schnell auf einige tausend Euro summieren können. Von der Entscheidung des Gerichts sind zwischen 1994 und Mai 2001 geschlossene Lebensversicherungsverträge betroffen. Der BGH hatte entsprechende Klauseln bereits 2001 für unwirksam erklärt. Financial Management and Service Ltd. Hans Werner Muth Opladener Str. 1B 40764 Langenfeld Mobil: 0178-5148445 E-Mail:info@muthav.de

Financial Management and Service Ltd. Opladener Str. 1B 40764 Langenfeld Lebensversicherung: Berechnung Rückkaufswert Lebensversicherungen schulden Neuabrechnung und Nachzahlung Die BGH-Urteile vom 12.10.2005 (Az. IV ZR 162/03, 177/03, 245/03) und das Verfassungsgericht mit seiner Entscheidung vom 26.07.2005 (Az. 1 BvR 80/95) beeinflussen massiv die Verträge der Lebensversicherer und die Abrechnungspraxis bei einer bestehenden Lebensversicherung. Der BGH ist dabei nach Ansicht der Autoren einem bei Laien häufigen Trugschluss über die Berechnung des Rückkaufswertes unterlegen. Die Hoffnung auf Nachzahlung dürfte sich bei den meisten in den ersten Jahren gekündigten Lebensversicherungsverträgen als unbegründet erweisen, weil die BGH-Vorgabe den gesetzlichen Regelungen widerspricht und deshalb vor dem Verfassungsgericht kaum Bestand haben wird. Dagegen ergibt sich bereits aus den gesetzlichen Regelungen dennoch die Chance auf erhöhte Rückkaufswerte. Haftung der Vermittler Experten sprechen davon, dass mehr als die Hälfte aller Lebensversicherungen vor Erreichen der ursprünglich vorgesehenen Laufzeit gekündigt werden. Zeitanteilig erhöhen sich damit die Abschlusskosten, denn die Provision bleibt betragsmäßig gleich hoch auch wenn die Vertragslaufzeit und damit die Einzahlungen des Kunden am Ende viel geringer sind. Eine Haftung des Finanzberaters für fehlerhafte Beratung kann dabei in Frage kommen, aber auch eine sittenwidrig zu hohe Courtage bzw. Provision. Banken und Versicherungsvermittler kombinieren die Lebensversicherung gerne bei der Finanzierung mit einem Festkredit insbesondere bei der Eigenheim-Baufinanzierung hat dies erhebliche wirtschaftliche Nachteile zur Folge. Schließlich dauert dann das Abbezahlen der eigenen vier Wände erfahrungsgemäß zehn Jahre länger und kostet zudem erheblich mehr als beim Annuitätendarlehen: Mancher Bauherr verlor durch solche Mehrbelastungen sein Eigenheim in einer Zwangsversteigerung. Auch diese sogenannten "Zinsaufblähungs- bzw. Hebelgeschäfte" sind seit Jahren ein Aufhänger, Vermittler zum Schadensersatz zu verurteilen. Vermögenswerten der Versicherer, zu gestalten habe. In der Praxis können Versicherer ihre Wertpapiere und Immobilien handelsrechtlich abschreiben der Versicherungskunde wird daran dann unzureichend beteiligt. Auch die sogenannten "Querverrechnungen" der Versicherer seien intransparent. Die Versicherungsaufsicht schützt den Versicherungskunden nicht ausreichend vor einer Benachteiligung. Rückzahlung des Stornoabzugs an Versicherungskunden Nach Meinung des Bundesgerichtshof waren Klauseln über den Stornoabzug, also Kündigungskosten ("Strafgebühr"), nicht transparent genug und daher unwirksam. Verbraucher könnten daher (auch bei längst gekündigten Verträgen) prüfen lassen, ob der Versicherer noch etwas nachbezahlen muss. Rückzahlung von Abschlusskosten an Versicherungskunden Abschlusskosten sind in der Regel Vertriebskosten je nach Vertrag und Gesellschaft, auch abhängig davon ob es eine ausoder inländische Versicherung ist, können die Abschlusskosten 7% oder deutlich mehr sein. Diese Kosten wurden in der Regel mit den Prämien aus den ersten zwei Jahren der Beitragszahlung des Kunden verrechnet. Der BGH hat dieser Praxis ein Ende gesetzt und durch richterliche Vertragauslegung festgeschrieben, dass der Versicherungskunde in der Regel mindestens etwa knapp die Hälfte seiner eingezahlten Beiträge bei Kündigung zurück zu bekommen habe (Faustformel). Damit stehen dem Versicherten auch bei bereits gekündigten und abgerechneten Versicherungsverträgen im Einzelfall oftmals zusätzliche kräftige Nachzahlungen zu. 15 Millionen Verträge betroffen Der BGH meint 10 15 Millionen Verträge könnten von seinen Urteilen betroffen sein. Wann der Gesetzgeber (bis Ende 2007) eine Regelung trifft ist offen die Versicherungswirtschaft hat nun die Aufgabe für künftige Verträge "transparente", also für den Verbraucher von vorne herein verständliche Klauseln zu entwickeln. Dabei werden auch die Vorgaben des Verfassungsgerichts zu berücksichtigen sein. Enteignung der Versicherten Aus dem Schutz des Eigentums durch die Verfassung, auch aus der Handlungsfreiheit mit dem Schutz vor ungleicher Verhandlungsposition folgerte das Verfassungsgericht, dass der Gesetzgeber bis Ende 2007 eine gesetzliche Regelung zur Beteiligung der Versicherten an faktisch vorhandenen, mit Versicherungsprämien angeschafften Financial Management and Service Ltd. Hans Werner Muth Opladener Str. 1B 40764 Langenfeld Mobil: 0178-5148445 E-Mail:info@muthav.de